Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 27. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6068 19. Wahlperiode 28.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum, Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/5638 – Klimagerechtigkeit und Geschlechtergerechtigkeit – Umsetzung des Gender Action Plan, Verankerung einer gendergerechten Klimapolitik auf der UN- Klimakonferenz in Kattowitz COP24 und Förderung von Frauen in der Gestaltung nationaler und internationaler Klimapolitik V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Erwärmung unserer Atmosphäre um ein Grad ist die Klimakrise in vielen Regionen der Welt bereits grausame Realität geworden. Dürren, Stürme und steigende Meeresspiegel bedrohen die Lebensgrundlagen vieler Menschen. Während die Verursacher in erster Linie die Industrienationen des globalen Nordens sind, treffen die negativen Auswirkungen der menschengemachten Klimakrise besonders die Frauen in den Ländern des globalen Südens. Weniger Zugang zu staatlicher Infrastruktur wie medizinischer Versorgung oder Bildung, direkte Abhängigkeit von der Verfügbarkeit natürlicher Ressourcen und intakter Ökosysteme, geringere Einkommen und weniger Möglichkeiten, in politischen Entscheidungsgremien ihre Anliegen zu vertreten: All dies führt dazu, dass Frauen in der Gesellschaft anders von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen sind als Männer. Die Rolle von Frauen war aus Sicht der Fragesteller lange auch bei den internationalen Klimakonferenzen unterbelichtet. Das zeigte sich unter anderem daran, dass nur 30 Prozent der Delegierten weiblich waren. Erst mit dem Klimagipfel in Doha beschloss die internationale Staatengemeinschaft „Geschlechtergerechtigkeit und Klimawandel“ prominent auf die Tagesordnung zu setzen. Im Jahr 2014 erfolgte dann in Lima der Beschluss, das sogenannte Lima Work Programme on Gender aufzusetzen, welches auf der Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties – COP) in Marrakesch für weitere drei Jahre verlängert und ausgeweitet wurde. Auf der COP23 in Bonn beschloss die Staatengemeinschaft letztes Jahr zudem den „Gender Action Plan (GAP)“, der sicherstellen soll, dass Frauen Einfluss auf Klimapolitik nehmen und in allen Aspekten der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und des Pariser Abkommens gleichwertig vertreten sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6068 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auch auf der bevorstehenden Klimakonferenz in Kattowitz (COP24) sollten Genderaspekte in der internationalen Klimapolitik eine wichtige Rolle spielen. So bietet die Verabschiedung des Regelbuchs zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens („Paris Rulebook“) eine wichtige Chance, Geschlechtergerechtigkeit in der internationalen Klimapolitik fest zu verankern. Genauso muss Geschlechtergerechtigkeit in der weiteren Ausgestaltung der internationalen Klimafinanzierung ausreichend berücksichtigt werden, damit Maßnahmen im Einklang mit Frauenrechten gefördert werden und der Einfluss von Frauen auf die Klimapolitik gestärkt wird. Die Aktualisierung der nationalen Beiträge (NDCs) bietet eine weitere Chance, Genderaspekte in der Klimapolitik zu verankern . Die Bundesregierung sollte sich aus Sicht der Fragesteller innerhalb der EU dafür einsetzen, dass Genderaspekte in der europäischen und internationalen Klimapolitik ausreichend diskutiert und implementiert werden. Als einer der größten Geldgeber in der internationalen Klimafinanzierung hat Deutschland die Möglichkeit, klare Akzente für Frauenrechte und die Beteiligung von Frauen zu setzen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Wahrung und Stärkung von Frauenrechten in der Klimapolitik nicht nur ein entwicklungspolitisches Thema ist. Auch in vielen Industrieländern, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland, sind die Beteiligung von Frauen an der Gestaltung von Klimapolitik sowie die Berücksichtigung von Genderaspekten in der Entwicklung klimapolitischer Maßnahmen aus Sicht der Fragesteller bei Weitem nicht ausreichend vorangeschritten und müssen stärker gefördert werden. 1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der fragestellenden Fraktion, dass weltweit Frauen stärker von der Klimakrise betroffen sind als Männer? Die Betroffenheit durch den Klimawandel gestaltet sich für Frauen und Männer weltweit sehr uneinheitlich und muss kontextspezifisch betrachtet werden. Dabei muss zwischen globalem Norden und Süden differenziert werden. Traditionelle Rollenbilder und zugrundeliegende Machtverhältnisse schränken die Anpassungsfähigkeit von Frauen strukturell ein, indem sie den Zugang u. a. zu Dienstleistungen , Informationen, Technologie und finanziellen Ressourcen erschweren. In Ländern des globalen Südens mit verbreiteter Subsistenzwirtschaft sind die Lebensgrundlagen von Frauen unmittelbar durch den Klimawandel bedroht. Auch sterben global mehr und vor allem junge Frauen bei Naturkatastrophen wie Dürren, Hochwasser und Stürmen als Männer. Auf der anderen Seite spielen Frauen als wichtige Wissensträgerinnen und Akteurinnen in der Landwirtschaft, im Management natürlicher Ressourcen und in der Energienutzung sowohl bei der Minderung von Treibhausgasemissionen als auch bei Anpassung an den Klimawandel eine wichtige Rolle. Frauen im globalen Norden sind Mitverursacherinnen von und am Klimawandel Leidende zugleich. a) Wie äußert sich die stärkere Betroffenheit von Frauen nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Betroffenheit von Frauen im globalen Süden kann sich in weiteren Wegen zum Wasser- und Brennholzholen äußern. Frauen können durch den Klimawandel gänzlich ihrer landwirtschaftlichen Flächen beraubt werden, was sie zur Migration in Städte und in einen geschlechtssegregierten, ungleich entlohnten Arbeitsmarkt zwingt. Frauen haben aufgrund ihrer gesellschaftlichen Stellung eine geringere Fähigkeit, auf klimawandelinduzierte Naturkatastrophen wie Dürre, Überschwemmungen oder Hurrikans zu reagieren. Geschlecht ist ein Faktor, der in besonderem Maße Einfluss auf die Vulnerabilität und Anpassungsfähigkeit eines Menschen hat. Ein weiterer Aspekt ist die ungleiche Teilhabe von Frauen an klimabezogenen Planungs-, Politik- und Implementierungsprozessen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6068 Durch höhere Arbeitsmarktbeteiligung und Einkommen haben Frauen im globalen Norden einen höheren CO2-Fussabdruck als Frauen des globalen Südens. Im Vergleich zu den Männern im globalen Norden haben sie wegen eines höheren Umwelt- und Risikobewusstseins einen geringeren CO2-Fußabdruck. b) Inwiefern bezieht die Bundesregierung in ihr klimapolitisches Handeln die besondere Betroffenheit von Frauen ein? Die Bundesregierung fördert mit ihren Maßnahmen für den internationalen Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel die kohärente Umsetzung sowohl der Pariser Klimaziele als auch der nachhaltigen Entwicklungsziele. Das Klimaabkommen von Paris erkennt die Gleichberechtigung der Geschlechter und das Empowerment von Frauen als grundlegende Prinzipien zur Bewältigung des Klimawandels an und ruft dazu auf, Anpassungs- und Capacity Building-Maßnahmen geschlechtergerecht zu gestalten. Die Bundesregierung hat sich ambitionierte strategische Ziele gesetzt, um diese Prinzipien in ihr klimapolitisches Handeln zu integrieren. Dazu gehören u. a. die Unterstützung von gendersensibler Klimapolitik, Umweltpolitik und nachhaltiger Entwicklungspolitik sowie die Berücksichtigung und Umsetzung entsprechender Strategien zur Minderung und Anpassung an den Klimawandel in Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit . Ein weiteres Ziel ist es, die Gestaltungsmöglichkeiten und die Partizipation von Frauen im Bereich des Klimaschutzes, des Katastrophenrisikomanagements und der nachhaltigen Entwicklung sowie der Stadt- und Kommunalentwicklung zu stärken (auch hinsichtlich des Weltsiedlungsgipfels der Vereinten Nationen). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen der Bundesregierung noch keine Handlungsempfehlungen aus dem ersten genderspezifischen klimapolitischen Forschungsprojekt vor, das derzeit vom Umweltbundesamt (UBA) durchgeführt wird. In dem Forschungsprojekt (mit Projektende 30. März 2019) werden auch bestehende klimapolitische Programme der Bundesregierung einer Gender Analyse unterzogen und Handlungsempfehlungen erstellt. c) Wie drückt sich dies finanziell aus? Die Bundesregierung leistet durch ihren Beitrag zum Green Climate Fund (GCF) einen Beitrag zu Klimaanpassung und Geschlechtergerechtigkeit. Der GCF hat Geschlechtergerechtigkeit als ein Schlüsselelement seiner Projektfinanzierungsund Umsetzungsstruktur verankert, um entsprechende Klimaaktionsprogramme und –projekte zu fördern. Die Bundesregierung stellt dem Fonds aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung einen Beitrag in Höhe von 750 Millionen Euro zur Verfügung. Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) unterstützt Projekte, die Genderfragen aufgreifen, in zunehmendem Umfang. Im Rahmen der Ressortforschung des BMU ist das Projekt „Gendergerechtigkeit als Beitrag zu einer erfolgreichen Klimapolitik: Wirkungsanalyse , Interdependenzen mit anderen sozialen Kategorien, methodische Aspekte und Gestaltungsoptionen“ mit 206 132,38 Euro (Laufzeit 11/2016 bis 03/2019) ausgestattet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6068 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Umsetzung des auf der COP23 in Bonn verabschiedeten Gender Action Plan (GAP) auf nationaler und internationaler Ebene? a) Welche Hindernisse sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung? b) Welche Beiträge hat die Bundesregierung bis dato diesbezüglich geleistet ? Auf der COP 23 wurde der Gender-Aktionsplan (GAP) verabschiedet. Dieser umfasst die Umsetzung von 16 bestehenden Mandaten zu Gender und Klima auf internationaler und nationaler Ebene. Die Umsetzung des GAP liegt bei den Mitgliedsstaaten der Klimarahmenkonvention, beim Klimasekretariat und weiteren UNGremien. Das Mandat des GAP ist auf zwei Jahre mit zwei Workshops zur Umsetzung im Rahmen der Klimaverhandlungen datiert. Die Bundesregierung nahm an diesen Workshops teil, ernannte eine nationale Anlaufstelle und leistete einen Beitrag gemäß dem GAP unter der Schirmherrschaft der Verhandlungsgruppe der Europäischen Union. Eine Bewertung des GAP wird am Ende seines Mandats relevant werden. 3. Wie planen die Bundesregierung und einzelne Ressorts, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das überarbeitete Gender Impact Assessment aus dem BMU-geförderten Projekt des Umweltbundesamtes „Gendergerechtigkeit als Beitrag zu einer erfolgreichen Klimapolitik: Wirkungsanalyse, Interdependenzen mit anderen sozialen Kategorien, methodische Aspekte und Gestaltungsoptionen “ in der weiteren Ausgestaltung ihrer Klimapolitik zu nutzen ? Im Rahmen des F&E-Vorhabens der BMU-Ressortforschung „Gendergerechtigkeit als Beitrag zu einer erfolgreichen Klimapolitik: Wirkungsanalyse, Interdependenzen mit anderen sozialen Kategorien, methodische Aspekte und Gestaltungsoptionen “ werden aktuell Vorschläge eines „Gender Impact Assessment“ für den Klimabereich erarbeitet. Wenn diese neu zu konzipierende „Arbeitshilfe zur gleichstellungsorientierten Folgenabschätzung für die Klimapolitik“ vorliegt, wird sich das zuständige Ressort mit deren Einsatzbedingungen und Verwendungsmöglichkeiten befassen. Für alle seine Aufträge – und damit auch für Vorhaben, die dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel dienen – schreibt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Gender-Analyse verpflichtend vor. Die Ergebnisse der Gender Analysen bilden die Grundlage für die Vergabe der „GG-Kennung“ (Geschlechter-Gerechtigkeit-Kennung) und für die gendersensible Gestaltung der entwicklungspolitischen Vorhaben. Aufgrund der bereits vorhandenen Instrumente, die eine Berücksichtigung von Gender und der Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter in der Ausgestaltung entwicklungspolitischer Vorhaben im Klimabereich sicherstellen, plant das BMZ derzeit nicht, das vom UBA im Auftrag des BMU überarbeitete Gender Impact Assessment als zusätzliches Instrument einzuführen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6068 4. Welche Instrumente nutzt die Bundesregierung, um die Gleichstellungsrelevanz von umwelt- und klimapolitischen Gesetzen und Maßnahmen systematisch zu überprüfen, und wie oft findet die Überprüfung statt? Welche Gesetze wurden zuletzt der Überprüfung unterzogen und mit welchen Ergebnissen? Die Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung unterliegen nach § 44 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) der Anforderung der Gesetzesfolgenabschätzung. Nach § 2 GGO ist die „Gleichstellung von Frauen und Männern […] durchgängiges Leitprinzip und soll bei allen politischen , normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesministerien in ihren Bereichen gefördert werden (Gender-Mainstreaming).“ In Verbindung von § 2 GGO mit § 44 GGO ergibt sich ein Prüfauftrag für Gleichstellungsfolgen. Die Arbeitshilfe „Gender Mainstreaming bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften – Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung“ stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) allen Ressorts in ihrer Fassung aus dem Jahr 2007 zur Verfügung, um Gender Mainstreaming bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften zu berücksichtigen 5. Welche Gleichstellungsmaßnahmen unterstützt oder entwickelt die Bundesregierung , um Frauen in Deutschland mehr Teilhabe an der Gestaltung nationaler , regionaler und kommunaler Klimapolitik zu ermöglichen? a) Bietet die Bundesregierung in ihren Bundesministerien und Behörden Trainingsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Ziel an, die Sensibilisierung für Genderaspekte zu erhöhen und die Fähigkeit zur Entwicklung von gendergerechter Klimapolitik zu stärken? Wenn ja, kann die Bundesregierung erläutern, in welchen Bundesministerien , welche Trainingskurse wann und mit welchem Teilnehmerinnenkreis bzw. Teilnehmerkreis seit der COP23 stattfanden? Wenn nein, warum nicht? Als zentrale Fortbildungseinrichtung des Bundes bietet die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) für alle Beschäftigte der Bundesverwaltung Fortbildungsmöglichkeiten an, die Aspekte des Leitprinzips der Geschlechtergerechtigkeit / Gender Mainstreaming umfassen. Das betrifft insbesondere Fortbildungsveranstaltungen in dem Bereich „Kommunikation und Kooperation“ (z. B. „Kommunizieren und Kooperieren“, „Kommunizieren und Kooperieren für Frauen“, „Erfolgreich verhandeln“, „Besprechungen leiten“) und in dem Bereich „Führung“ (Führungsgrundseminare und Führungsfachseminare ), darüber hinaus aber auch alle anderen Themenbereiche. Seit dem Projekt „Genderaspekte in der Fortbildung“, das die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) im Jahr 2009 in Zusammenarbeit mit dem BMFSFJ durchgeführt hat, orientiert sich das gesamte Fortbildungsangebot der BAköV an der von Gender- Fachleuten erstellten Arbeitshilfe „Fortbildung - gleichstellungsorientiert“ zur Berücksichtigung von Genderaspekten in allen Themenbereichen der dienstlichen Fortbildung. Entsprechende Fortbildungsveranstaltungen sind im Jahresprogramm der BAköV mit Angabe der jeweiligen Zielgruppe, Fortbildungszielen, -inhalten, -methoden sowie den Veranstaltungsterminen , einschließlich Dauer und Veranstaltungsart veröffentlicht. Das UBA bietet regelmäßig In-House-Schulungen zu Gender-Kompetenz für Führungskräfte, zu Gender Impact Assessment in Forschungsvorhaben und zu geschlechtergerechter Sprache an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6068 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Unterstützt die Bundesregierung Trainingsmaßnahmen auf subnationaler Ebene (in Landesregierungen, Kommunen etc.) mit dem Ziel, die Sensibilisierung für Genderaspekte zu erhöhen und die Fähigkeit zur Entwicklung von gendergerechter Klimapolitik zu stärken? Wenn ja, wann und mit welchem Teilnehmerinnenkreis bzw. Teilnehmerkreis haben diese seit der COP23 stattgefunden? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 6. Inwiefern und mit welchen konkreten Maßnahmen ist die Bundesregierung der Aktivität D.3 des GAP nachgekommen, laut der die Kapazität von Abgeordneten , der Interparlamentarischen Union, Kommissionen, Ministerien, Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Berücksichtigung von Genderaspekten in der Ausgestaltung der Klimafinanzierung gestärkt werden soll (bitte auflisten)? Genderaspekte hat die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) bereits im ersten Jahr ihres Bestehens aufgegriffen. Die Bundesregierung unterstützt die o. g. Aktivitäten des GAP u. a. durch folgende Maßnahmen (Projekte und Programme): Das globale Netzwerk „Women for Climate Justice“ (GenderCC) hat mit einem ab dem Jahr 2010 geförderten IKI-Projekt „Integration von Genderaspekten bei der Anpassung an den Klimawandel und der kohlenstoffarmen Entwicklung : Bewusstseinsbildung, Abbau von Kapazitäten, Unterstützung nationaler und internationaler Politikprozesse“ einen Beitrag geleistet. Das aktuell laufende IKI-Vorhaben „Gender into Urban Climate Change Initiative (GUCCI)“ fördert über GenderCC erfahrene nationale Frauenorganisationen in Indien, Indonesien, Mexiko und Südafrika, um soziale Themen und Geschlechtergerechtigkeit in kommunale Klimaprogramme zu integrieren. Das bilaterale IKI-Projekt „Meeting Ethiopia’s Bonn Challenge Target: Restoring Degraded Coffee Landscapes“ hat die Konzeptualisierung und Pilotierung eines wirtschaftlich tragbaren, emissionsarmen und resilienten Garden Coffee-Produktionssystems in der Übergangszone des Biosphärenreservats zum Ziel, um den Entwaldungsdruck zu reduzieren bei gleichzeitiger Rehabilitierung von Nicht-Waldflächen. Das bilaterale IKI-Projekt „Implementierung von nachhaltigen Landwirtschafts - und Viehhaltungssystemen mit dem Ziel der Erhaltung von Wäldern zur Abschwächung negativer Auswirkungen des Klimawandels (REDD+) und gleichzeitiger Unterstützung des Friedensprozesses in Kolumbien“ soll zur Reduzierung von CO2, der Walderhaltung, der Wiederherstellung degradierter Landschaften sowie der Verbesserung von Lebensqualität im ländlichen Raum beitragen und den Friedensprozess in Kolumbien fördern. Im bilateralen IKI-Projekt „Mali - Pilotprogramm für integrative Anpassungsstrategie “ werden von der GIZ Gemeindeprojekte in besonders vulnerablen Gegenden umgesetzt. Bei der Bestimmung der Vulnerabilität wurde Gender als wesentlicher Faktor mit einbezogen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6068 Das bilaterale IKI-Projekt „Innovative Entwicklungsplanung zur Anpassung an den Klimawandel in Mali“ der GIZ stärkt die Kompetenzen der nationalen und lokalen Entscheidungsträger und insbesondere von Frauen, zur Anpassung an den Klimawandel und versetzt sie in die Lage, entsprechende wirksame Maßnahmen zu identifizieren und diese in die dezentrale Entwicklungsplanung zu integrieren und umzusetzen. Im Rahmen des IKI-Regionalvorhabens „Anpassung an den Klimawandel in humanitären Situationen in Subsahara-Afrika“ wird das Thema Gender, das auch zu den Prinzipien der humanitären Arbeit zählt, durchgehend in den Fokus gestellt. Für das vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) durchgeführte IKI-Globalvorhaben „NDC-Unterstützungsprogramm“ wurden 2017 zusätzliche Mittel in Höhe von 7,5 Mio. Euro bereitgestellt für die besondere Berücksichtigung von Genderaspekten in den NDCs von zehn Partnerländern. Im IKI-Regionalvorhaben in Afrika „Wissenschaftsbasierte Unterstützung nationaler Anpassungsplan (NAP)-Prozesse in frankophonen LDC in Subsahara- Afrika“ werden NAPs in drei afrikanischen Ländern erstellt. Im NAP-Flagship IKI-Globalvorhaben „Unterstützung für Entwicklungsländer , die Agrarsektoren in Nationale Anpassungspläne (NAPs) zu integrieren“ wurde ebenfalls das Thema Gender nachträglich aufgegriffen (hier gab es eine Aufstockung von 5 Mio. Euro, in deren Rahmen Gender systematisch berücksichtigt wird) Für das gesamte NAP-Portfolio der IKI ist gendersensibles Arbeiten eine Voraussetzung . Exemplarisch sind über die o. g. Vorhaben hinaus insbesondere folgende Projekte zu nennen: Brasilien: „Unterstützung Brasiliens bei der Umsetzung seiner Nationalen Agenda zur Anpassung an den Klimawandel“; Grenada: „Pilotprogramm für integrative Anpassungsstrategie“; Thailand: „Risikobasierter Nationaler Anpassungsplan (Risk-NAP)“. Darüber hinaus wurde im Rahmen der InsuResilience Globalen Partnerschaft für Finanzierungs- und Versicherungslösungen für Klima- und Katastrophenrisiken die Verwundbarkeit von Frauen gegenüber Klimarisiken anerkannt. Derzeit wird daran gearbeitet, Wege zu identifizieren, wie Frauen besonders berücksichtigt werden und von risikomindernden Maßnahmen profitieren können. Eine kürzlich zur Umsetzung der Partnerschaft gegründete Fazilität Global Risk Finance Facility (GRiF) mit dem Ziel, in Entwicklungsländern Klimarisikoversicherungen sowie innovative Finanzierungsinstrumente auf- und auszubauen, wird Gender-Fragen bei Investitionsentscheidungen explizit berücksichtigen. 7. Inwiefern und mit welchen konkreten Maßnahmen ist die Bundesregierung der Aktivität B.4 des GAP nachgekommen, laut der die Kapazität von Frauen und jungen Menschen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene durch formale und non-formale (Aus-)Bildungsprogramme zum Thema Klimawandel gestärkt werden soll (bitte auflisten)? Das BMU fördert seit dem Jahr 2015 über den Europäischen Sozialfonds im Rahmen des Programms „Berufliche Bildung für nachhaltige Entwicklung befördern“ Projekte, die jungen Menschen Klimaschutzaspekte für die Anwendung im beruflichen Alltag vermitteln. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6068 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Berücksichtigt die Bundesregierung Genderaspekte bei der Entwicklung der Klimaanpassungspolitik in Deutschland, wie z. B. bei der Aufstellung von Hitzeaktionsplänen? Wenn ja, welche geschlechterspezifischen Maßnahmen werden getroffen? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung berücksichtigt bei der Entwicklung der Klimapolitik in Deutschland aktuell die Gendergerechtigkeit durch die Förderung eines ersten F&E-Vorhabens „Gendergerechtigkeit als Beitrag zu einer erfolgreichen Klimapolitik: Wirkungsanalyse, Interdependenzen mit anderen sozialen Kategorien , methodische Aspekte und Gestaltungsoptionen“. Konkrete Umsetzungsmaßnahmen können daraus derzeit noch nicht abgeleitet werden. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung das Kompetenznetzwerk „Chancengerechtigkeit im Klimawandel (GenderNETCLIM)“. Für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen ist die Bundesregierung nicht zuständig . In einem aus dem Ressortforschungsplan des BMU geförderten Forschungsprojekt mit dem Titel „Einfluss des Klimawandels auf die Biotropie des Wetters und die Gesundheit bzw. Leistungsfähigkeit der Bevölkerung in Deutschland“ wurde festgestellt, dass Frauen wetterfühliger als Männer sind und höhere Sterblichkeitsraten unter Hitzestress aufweisen. Die Ergebnisse des Vorhabens wurden den Vertretern in einem über die Jahre gewachsenen Behördennetzwerk bekanntgegeben , damit sie ggf. von den Ländern, Städten und Landkreisen bei der Erstellung eines Hitzeaktionsplans genutzt werden können. 9. Welche Anreize schafft die Bundesregierung für Unternehmen, um die Frauenquote in Führungspositionen im Bereich Klima- und Umweltschutz und erneuerbare Energien zu erhöhen? Im Bereich Klima- und Umweltschutz und Erneuerbare Energien sind alle Gesellschaften , die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, nach § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes (AktG) verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. In paritätisch mitbestimmten börsennotierten Gesellschaften muss sich der Aufsichtsrat gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Die Publizitätsregeln des Handelsgesetzbuches verpflichten die Gesellschaften zur Offenlegung der Anteile von Frauen und Männern an Führungspositionen, die dann von der interessierten Öffentlichkeit überprüft werden können. Dadurch entsteht ein öffentlicher Druck auf die betroffenen Gesellschaften, Anstrengungen für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in ihren Führungspositionen zu unternehmen. a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass viele Firmen im Bereich erneuerbare Energien zu wenig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben , um vom Entgelttransparentgesetz umfasst zu werden? Das Entgeltgleichheitsgebot, das sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 3 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ergibt und im Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in § 7 gesetzlich definiert ist, gilt für alle Beschäftigten in Deutschland, auch für Mitarbeiterinnen im Bereich der Erneuerbare Energien. Der individuelle Auskunftsanspruch als zentrales Instrument des Entgelttransparenzgesetzes zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots kann von Beschäftigten in Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6068 geltend gemacht werden. In der Privatwirtschaft können sich ca. 11,5 Millionen Beschäftigte, davon ca. 5,1 Millionen Frauen, auf den Auskunftsanspruch nach dem EntgTranspG berufen. Die Entwicklung des Gebots des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit in Betrieben mit in der Regel weniger als 200 Beschäftigten wird von der Bundesregierung aber ebenfalls im Rahmen einer regelmäßigen Berichterstattung beobachtet (§ 23 Absatz 2 EntgTranspG). Der Bericht wird erstmals im Juli 2019 vorgelegt, gemeinsam mit dem ersten Evaluationsbericht zum Entgelttransparenzgesetz. b) Welche alternativen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Förderung bzw. Durchsetzung von geschlechtergerechter Bezahlung in den Bereichen erneuerbare Energien, Klima- und Umweltschutz? Um die geschlechtergerechte Bezahlung nicht nur in den Bereichen Erneuerbare Energien, Klima- und Umweltschutz, sondern in der gesamten Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung zu fördern, hat die Bundesregierung bereits eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die an den Ursachen der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ansetzen. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung , dem Elterngeld und dem ElterngeldPlus sowie mit der Verbesserung der Familienpflegezeit werden Anreize für weniger und kürzere familienbedingte Erwerbsunterbrechungen und eine rasche Rückkehr in den Beruf geschaffen, was der Lohnlücke entgegenwirkt. Zudem werden mit dem Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ die Ein- und Aufstiegschancen von Frauen nach einer familienbedingten Erwerbsunterbrechung verbessert. Mit dem Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst wurde eine Geschlechterquote in Aufsichtsräten eingeführt und große Unternehmen zu verbindlichen Zielgrößen verpflichtet. Dies wird Unternehmenskulturen nachhaltig verändern und schafft Karriereoptionen für Frauen, die ebenfalls der Lohnlücke entgegenwirken. 10. Welche Frauenförderprogramme zur Erhöhung des Frauenanteils in Studiengängen im Bereich Klima- und Umweltschutz und erneuerbare Energien sind der Bundesregierung bekannt? Was sind die Evaluationsergebnisse der jeweiligen Programme? Die Ausgestaltung von Studiengängen liegt in der Kulturhoheit der Länder. Das BMZ fördert über den Deutschen Akademischen Austauschdienst Studiengänge und Hochschulkooperationsvorhaben zu Klima- und Umweltschutz sowie Erneuerbaren Energien. Bei der Vergabe von Stipendien im Rahmen dieser Vorhaben wird eine Erhöhung des Frauenanteils angestrebt. Auf Ebene der Förderprogramme im Stipendienbereich existieren Zielgrößen zum prozentualen Anteil von Frauen. In Deutschland unterstützt die Bundesregierung über „Engagement Global“ die entwicklungspolitische Bildungsarbeit zum Thema Klimawandel. So wurde z. B. während der 23. UNFCCC Vertragsstaatenkonferenz 2017 in Bonn im Auftrag des BMZ speziell für Schulklassen ein Informationsprogramm im Climate Planet angeboten. Flankierende Initiativen der Bundesregierung zielen unter anderem auf die Erhöhung des Frauenanteils in MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) ab. Instrumente zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6068 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der akademischen Nachwuchsförderung im Bereich Klima- und Umweltforschung werden unter anderem im Förderprogramm „Nachwuchsgruppen Globaler Wandel“ berücksichtigt. In Deutschland unterstützt die Bundesregierung über „Engagement Global“ die entwicklungspolitische Bildungsarbeit zum Thema Klimawandel. So wurde während der Klimaverhandlungen 2017 in Bonn speziell für Schulklassen ein Informationsprogramm im Climate Planet angeboten. Auf internationaler Ebene unterstützt die Bundesregierung das Panafrikanische Institut für Wasser, Energie und Klimawandel (PAUWES) in Algerien. Das PAUWES ist Teil der im Jahr 2008 von der Kommission der Afrikanischen Union (AUK) gegründeten Panafrikanischen Universität (PAU). PAUWES bietet afrikanischen Studierenden internationale, praxis- und forschungsorientierte Masterprogramme an; Doktorandenprogramme sind in Planung. Die GIZ berät im Auftrag des BMZ PAUWES zudem bei der Ausrichtung von Studiengängen und Forschung auf Beschäftigung, Entrepreneurship und Relevanz für afrikanische Entwicklung . Sie unterstützt und fördert die Kooperation mit dem öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Sektor. Die GIZ unterstützt PAUWES bei der Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und interkulturellem Austausch am Institut. 11. Inwiefern findet das Konzept der Geschlechtergerechtigkeit Berücksichtigung in der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“? Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um den Strukturwandel in den betroffenen Regionen für Männer und Frauen gleichermaßen sozialverträglich zu gestalten? Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ wurde wie folgt besetzt: Vorsitz: eine Frau, drei Männer, Mitglieder: neun Frauen, 15 Männer . Die Bundesregierung wird auch in dieser Frage den Empfehlungen der unabhängig arbeitenden Kommission nicht vorgreifen. Bei der Umsetzung der Empfehlungen wird die Bundesregierung selbstverständlich darauf achten, dass der Geschlechtergerechtigkeit Rechnung getragen wird. Ziel der Bundesregierung ist es, in den betroffenen Regionen eine Entwicklung anzustoßen, die Männern und Frauen gleichermaßen eine berufliche und wirtschaftliche Perspektive bietet. Gleichzeitig geht es darum, dass die Regionen für Familien und Menschen jeden Alters einen attraktiven und lebenswerten Wohnort darstellen. Dies geht nur, wenn die Bedürfnisse der Geschlechter gleichermaßen erfüllt werden. 12. Fördert die Bundesregierung über die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) oder andere Vorhaben die Partizipation und Gleichstellung von Frauen, inklusive indigener Frauen und Frauen aus Graswurzel-Bewegungen, im UNFCCC-Prozess, z. B. durch die Erhöhung des Frauenanteils in den COP- Delegationen oder im Sekretariat des UNFCCC (Aktivität B.1 des GAP; wenn ja, bitte Projekte und Fördersummen auflisten)? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen einer Reihe von verhandlungsunterstützenden IKI-Projekten wird die Teilnahme an UN-Klimakonferenzen oder anderen Workshops im UNFCCC finanziert . Ebenso hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mehrfach die Partizipation und Gleichstellung von Frauen im Rahmen der Förderung der sogenannten „Major Groups“ über die Internationale Tropenholzorganisation im Rahmen des VN-Waldforums und damit indirekt zum UNFCCC-Pro- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6068 zess gefördert. Der Fokus dieser Projekte richtet sich auf die verbesserte Teilnahme an den Verhandlungen von Entwicklungsländern und auf Kapazitätsaufbau insgesamt. Darüber hinaus fördert das BMZ dieses Jahr gezielt die Teilnahme von weiblichen Delegierten zivilgesellschaftlicher Organisationen aus Entwicklungsländern an den internationalen Klimaverhandlungen in Katowice, Polen, sowie begleitendes Training in Lobbyarbeit und Mentoring. 13. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung Menschen- und Frauenrechte als zentrales Kriterium bei Planung und Durchführung von Klimaschutzprojekten , inwiefern setzt sich die Bundesregierung hierfür auf der internationalen Ebene ein, und welche Position wird die Bundesregierung auf der COP24 hierzu einnehmen? Die Präambel des Pariser Abkommens fordert einen Gesamtansatz zur Gleichstellung der Geschlechter. In Bezug auf Klimaschutzprojekte wird auf die Antwort zu den Fragen 12, 14 und 15 verwiesen. Auf der COP 24 liegt der Fokus auf der Verabschiedung des detaillierten Regelwerks für das Übereinkommen von Paris. Die Bundesregierung wird die Einbeziehung von Genderaspekten in die einschlägigen Entscheidungen und Umsetzungsrichtlinien des Übereinkommens von Paris fördern und sich auch dafür einsetzen, dass diese Fragen rechtzeitig erörtert werden, um sicherzustellen, dass die Fortschritte bei der Fertigstellung des Arbeitsprogramms nicht behindert werden. Die Berichterstattung zu Finanzierung spielt in vorausschauender Form und expost eine wichtige Rolle bei den Umsetzungsrichtlinien. Bei den aktuell zur Verhandlung stehenden Berichtsregeln stehen Berichte zu sozialen, gender- und menschenrechtlichen Aspekten nicht im Vordergrund. Die Bundesregierung bringt sich in relevanten Foren für die Einbeziehung von sozialen, gender- und menschenrechtlichen Richtlinien in der internationalen Klimafinanzierung ein (siehe u. a. Antwort zu Frage 21). Grundsätzlich sind Menschenrechtsschutz und Klimaschutz zwei verschiedene Stränge, die separat verhandelt und durchgesetzt werden. Gleichwohl darf die Staatengemeinschaft im Rahmen der Klimaverhandlungen und der Frage, welche Maßnahmen der Minderung und Anpassung in Zukunft getroffen werden sollen, den eigentlichen Grund ihrer Anstrengungen nicht aus den Augen verlieren. Es geht darum, den kommenden Generationen eine menschenwürdige Zukunft zu ermöglichen. Daher ist die Bundesregierung offen für Vorschläge, zum Beispiel bestimmte prozedurale Beteiligungspflichten in den Umsetzungsrichtlinien des Pariser Abkommens zu verankern. Aufgrund des auf Klimaschutz gerichteten Mandats der UNFCCC kann es aber nur darum gehen, an bereits bestehende Menschenrechtsverpflichtungen zu erinnern. Dabei hat für die Bundesregierung Priorität , dass bestehende menschenrechtliche Verpflichtungen nicht verwässert werden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6068 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Wie setzt sich die Bundesregierung für den Zugang zu Information und Aufklärung im Bereich Umwelt- und Klimaschutz für Frauen in Entwicklungsländern ein, um sie für die ihnen zustehenden Rechte zu sensibilisieren? Welche konkreten Projekte in welchen Ländern gibt es hierzu, und welche Fördermittel sind hierfür für die Jahre 2014 bis 2018 vorgesehen (bitte nach Ländern, Vorhaben, Jahren und Mittelumfang auflisten)? Was ist für die kommenden Jahre geplant? Die Förderung des Zugangs von Frauen in Entwicklungsländern zu Informationen und Aufklärung hinsichtlich Umwelt- und Klimaschutz ist integraler Bestandteil vieler entwicklungs- und klimapolitischer Vorhaben. Die dafür eingesetzten Programmmittel können nicht separat über die Datensysteme ausgewiesen werden. Die Bundesregierung setzte sich in den vergangenen Jahren durch Schulungen , Publikationen oder durch die Förderung der aktiven Partizipation von Frauen in Klimavorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit für den Zugang von Frauen zu Informationen und Aufklärung im Bereich Umwelt- und Klimaschutz ein. Sensibilisierung ist ein Schwerpunkt des o. g. IKI-Vorhabens „GUCCI“ (15_I_256_Global_A_GUCCI). Das internationale Netzwerk GenderCC arbeitet mit erfahrenen nationalen Frauenorganisationen in Indien, Indonesien und Südafrika , um Genderaspekte besser zu berücksichtigen und Frauen an der Planung und Umsetzung in jeweils vier Städten in Südafrika, Indien und Indonesien, sowie in weiteren zwei Städten in Mexiko besser zu beteiligen. Fördervolumen: 1 969 870 Euro. Das IKI-Globalvorhaben „NDC Support Programme“ hat hier ebenfalls einen wesentlichen Schwerpunkt; auf die Ausführungen zu Frage 6 wird verwiesen. IKI- Fördervolumen: 22,5 Mio. Euro - davon 7,5 Mio. Euro spezifisch für die Integration von Gender-Aspekten in die NDCs. Das Vorhaben wird ab 2019 mit weiteren 20 Mio. Euro die NDC-Umsetzung in mindestens weiteren zehn Ländern unterstützen , und die explizite und weitreichende Berücksichtigung von Gender in allen Maßnahmen wird ein wesentlicher Bestandteil der Beauftragung sein. In Mosambik wurden im Auftrag des BMZ rund 18 000 Frauen bei der Umsetzung von gendersensiblen Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel unterstützt . Die Unterstützung beinhaltete u. a. Schulungen zur politischen Teilhabe und zu wichtigen Gesetzen wie Land- und Familienrecht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/6068 15. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in Projekten der IKI Frauen von der Förderung genauso profitieren wie Männer? Wird in der Gestaltung der Projekte der Tatsache Rechnung getragen, dass Frauen oftmals Trägerinnen von Entwicklung sind und gleichzeitig in besonderem Maße von den negativen Folgen der Klimakrise betroffen sind? Durch den IKI Safeguards-Ansatz werden verbindliche Sozial- und Umweltstandards von den durchführenden Organisationen gefordert, welche u. a. die Rechte von Arbeiterinnen und Arbeitern, sowie die Einbindung von Indigenen und marginalisierten Gruppen einschließt. Darüber hinaus erhebt das neue Monitoringsystem der IKI seit dem Jahr 2015 nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten für die erreichten Personen. Wird ein Ungleichgewicht erwartet, kann das Projektkonzept bei der Projektprüfung korrigiert werden. Durch die IKI-Standardindikatoren, insbesondere den Indikator „Action People“, kann außerdem ermittelt werden, wie viele Menschen (unter Angabe des Frauenanteils) bisher von IKI-Vorhaben profitiert haben. In den Anpassungsprojekten der IKI ist Gender grundsätzlich ein Querschnittsthema . Frauen zählen in den IKI-Kooperationsländern zu den besonders vulnerablen Gruppen und sind gleichzeitig wichtige Akteure bei der Umsetzung eines positiven Wandels. Darüber hinaus fordern auch die UNFCCC-Leitlinien zur Erstellung von Anpassungsplänen ein gendersensibles Vorgehen. Die Leitlinien werden in den Projekten berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6068 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Wie hoch ist der Anteil prozentual wie absolut an Projekten mit sogenannter GG1-Kennung bzw. der Anteil an Vorhaben, die speziell die Förderung von Frauen und Mädchen als Nebenziel definiert haben, im Rahmen der IKI für die Jahre 2014 bis 2018 (bitte nach Jahren, Anteil – prozentual und absolut – und Vorhaben auflisten)? Was ist für die kommenden Jahre geplant? Projekttitel CRS - Gleichberechtigung der Geschlechter Haushaltsjahr Anteil absolut Grenada - Pilotprogramm für integrative Anpassungsstrategie - Aufstockung 1 2015 170.000,00 € ecbi Training, Support, and Trust-building Projekt 1 2015 1.999.560,00 € Schutz und Integriertes Management von Meeresund Küstenbiodiversität 1 2015 6.000.000,00 € Förderung von Naturschutz und Resilienz in Gemeinden 1 2015 2.158.960,08 € Risiko-basierter Nationaler Anpassungsplan (Risk- NAP) 1 2015 3.750.000,00 € Förderung von integrierten Ansätzen für Klimarisikomanagement und -transfer 1 2015 5.000.000,00 € Zwischensumme 2015 18.908.520,08 € Grenada - Pilotprogramm für integrative Anpassungsstrategie - Aufstockung 1 2016 1.500.000,00 € Entwicklung eines strategischen Bioenergie-Modells zur Unterstützung eines Energie-NAMA in Peru 1 2016 1.197.199,00 € NDC-Unterstützungsprogramm 1 2016 22.500.000,00 € Zwischensumme 2016 25.197.199,00 € Global Solutions – The Road from Paris 1 2017 8.399.840,14 € Klimafreundliche Konsum- und Produktionsweisen in Thailand, Indonesien und den Philippinen (“SCP TIP”) 1 2017 3.859.999,00 € Unterstützung der nationalen Agenda für nachhaltige Stadtentwicklung in Brasilien 1 2017 5.000.000,00 € Unterstützung Brasiliens bei der Umsetzung seiner Nationalen Agenda zur Anpassung an den Klimawandel 1 2017 5.000.000,00 € Klima-SDGs-Integrationsprojekt: Förderung der Umsetzung des Pariser Abkommens und der Agenda 2030 durch ökosystembasierte Anpassung 1 2017 768.175,00 € Zwischensumme 2017 23.028.014,14 € Gender into Urban Climate Change Initiative (GUCCI) 2 2015 969.946,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/6068 Für das Haushaltsjahr 2015 betrug der Anteil an Projekten mit GG1-Kennung 5,25 Prozent an der IKI-Bilanz. Für das Haushaltsjahr 2016 betrug der Anteil an Projekten mit GG1-Kennung 4,94 Prozent an der IKI-Bilanz. Für das Haushaltsjahr 2017 betrug der Anteil an Projekten mit GG1-Kennung 4,24 Prozent an der IKI-Bilanz. Insgesamt ergibt das für die Jahre 2014 bis 2017 68 Mio. Euro für Projekte mit GG als Neben- und Hauptziel, was einem Anteil von 3,95 Prozent der IKI-Bilanz dieses Zeitraums entspricht. Programme zur Förderung in der IKI wählt BMU grundsätzlich durch Wettbewerbe aus, die regelmäßig ausgerufen werden. Dabei wird zwischen thematischen und länderspezifischen Auswahlverfahren unterschieden. Innovative Ansätze zur Unterstützung von Gender-Aspekten sind dabei integraler Bestandteil und als förderfähige Maßnahmen in allen IKI-Förderbereichen anerkannt. 17. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in Vorhaben der internationalen Klimafinanzierung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Frauen von der Förderung genauso profitieren wie Männer? Wird in der Gestaltung der Projekte der Tatsache Rechnung getragen, dass Frauen oftmals Trägerinnen von Entwicklung sind und gleichzeitig in besonderem Maße von den negativen Folgen des Klimawandels betroffen sind? Für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ist die Gleichberechtigung der Geschlechter explizites Ziel und handlungsleitendes Prinzip. Im entwicklungspolitischen Aktionsplan zur Gleichberechtigung der Geschlechter (GAP II) 2016- 2020 ist die Umsetzung einer gendersensiblen Umwelt- und Klimapolitik eines von neun prioritären Themenfeldern. Ziele des GAP II sind hier u. a., gendersensible Strategien zur Minderung und Anpassung an den Klimawandel zur Umsetzung zu bringen sowie die Partizipation von Frauen in Vorhaben im Bereich des Klimawandels zu stärken. Dazu trägt auch die internationale Klimafinanzierung des BMZ bei. Die internationale Klimafinanzierung des BMZ erfolgt zum einen durch die Förderung von bilateralen, regionalen und globalen Vorhaben zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, zum anderen durch Beiträge an multilaterale Fonds. Für die vom BMZ beauftragten Vorhaben der bilateralen Klimafinanzierung ist eine GG-Kennung zu vergeben. Gemäß der Definition des Development Assistance Committee (DAC) leisten entwicklungspolitische Vorhaben mit den Kennungen GG1 und GG2 signifikante Beiträge zum Abbau sozialer, ökonomischer und politischer Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern. Dies umfasst auch, dass Frauen und Männer gleichermaßen von den entwicklungspolitischen Vorhaben profitieren. Ausgenommen davon sind Vorhaben, die zum gezielten Abbau von geschlechtsspezifischen Diskriminierungen nur mit Frauen oder Männern zusammenarbeiten. Zudem sind Gender Analysen verpflichtend durchzuführen. Sie geben sowohl Aufschluss über die geschlechtsspezifischen Auswirkungen des Klimawandels als auch über die sozioökonomische und politische Situation der Frau und damit über ihre Möglichkeiten der Mitgestaltung von Entwicklungsprozessen in dem jeweils betroffenen Land bzw. der Region. Diese Informationen bilden die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6068 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Grundlage für die Ausgestaltung der entwicklungspolitischen Vorhaben des BMZ. So wird sichergestellt, dass durch die Vorhaben der bilateralen Klimafinanzierung die besondere Betroffenheit der Frau durch die negativen Auswirkungen des Klimawandels adressiert wird, aber auch ihr Wissen und ihre Fähigkeiten für einen effektiven Klimaschutz in Wert gesetzt werden können. Bei der multilateralen Klimafinanzierung gelten die spezifischen Vorgaben der einzelnen Fonds und Banken. Für die Weltbankgruppe ist dies die Gender Strategie für die Fiskaljahre 2016-2023, die im Jahr 2015 verabschiedet wurde. Zum Grünen Klimafonds (Green Climate Fund – GCF) wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Hinzuzufügen ist, dass die vom GCF geforderten Gender Analysen insbesondere auch die möglichen Beiträge von Frauen und Männern zur Anpassung an den Klimawandel in den Blick nehmen sollen und wie diese gestärkt werden können. Der Gender Equality Action Plan der globalen Umweltfazilität (Global Environmental Facility – GEF) fordert ebenfalls die verbindliche Durchführung von Gender Analysen und die Berücksichtigung von Gender Aspekten in der Projektgestaltung , -durchführung und –evaluierung. Deutschland ist nach Japan und den USA drittgrößter Geber der GEF. 18. Wie hoch ist der Anteil prozentual, wie absolut, an Projekten mit GG1-Kennung bzw. der Anteil an Vorhaben, die speziell die Förderung von Frauen und Mädchen als Nebenziel definiert haben, im Rahmen der internationalen Klimafinanzierung des BMZ für die Jahre 2014 bis 2018 (bitte nach Jahren, Anteil – prozentual und absolut – und Vorhaben auflisten)? Was ist für die kommenden Jahre geplant? in Mio. Euro Jahr Gesamt 2014 2015 2016 2017 2018 GG1 406.260.486,41 € 101.334.696,62 € 118.386.354,00 € 97.600.887,66 € 62.618.556,79 € 26.319.991,34 € Klimafinanzierung , BMZ 10,055 Mrd. € 1,994 Mrd. € 2,242 Mrd. € 2,763 Mrd. € 3,056 Mrd. € Hinweise: 1. Daten beruhen auf Auswertungen DASY „Sektor-Liste Finanzielle (FZ) und Technische Zusammenarbeit (TZ) Auswahl übersektorale Kennung Soll ab 2007“ 2. Zahlen zum HHJ 2018 liegen erst Mitte des Jahres 2019 vor 3. Zusagen aus der VE des HHJ 2019 erfolgen ab Jahresbeginn 2019, Ist Zahlen zu GG liegen daher erst sehr viel später vor. Für das Haushaltsjahr 2014 betrug der Anteil an Projekten mit GG1-Kennung 5,08 Prozent an der Klimafinanzierung des BMZ. Für das Haushaltsjahr 2015 betrug der Anteil an Projekten mit GG1-Kennung 5,28 Prozent an der Klimafinanzierung des BMZ. Für das Haushaltsjahr 2016 betrug der Anteil an Projekten mit GG1-Kennung 3,53 Prozent an der Klimafinanzierung des BMZ. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/6068 Für das Haushaltsjahr 2017 betrug der Anteil an Projekten mit GG1-Kennung 2,04 Prozent an der Klimafinanzierung des BMZ. Insgesamt ergibt das für die Jahre 2014 bis 2017 406,26 Mio. Euro für Projekte mit GG1 als Neben- und Hauptziel, was einem Anteil von 4,04 Prozent der Klimafinanzierung des BMZ dieses Zeitraums entspricht. 19. Warum stellte die Bundesregierung im Jahr 2016 weniger Mittel für die Finanzierung von Anpassungsprojekten bereit, die ausdrücklich mit dem Ziel einer Geschlechtergleichstellung verbunden sind, als im Durchschnitt der vorhergehenden Jahre ab 2013 (vgl. https://careclimatechange.org/wp-content/ uploads/2018/09/G7-Report-Design_Final.pdf)? Welche Mittel stellt bzw. stellte die Bundesregierung diesbezüglich für die Jahre 2017, 2018 und 2019 zur Verfügung? Die genannte Studie lag der Bundesregierung bislang noch nicht vor und konnte in der für die Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ausgewertet werden. 20. Inwiefern berücksichtigt das Programm „Kommunale Klimapartnerschaften “ insbesondere Frauen? Das Projekt der „Kommunalen Klimapartnerschaften“ legt im Auftrag des BMZ bereits von Projektbeginn an Wert auf Geschlechtergerechtigkeit und stärkt daher unmittelbar Frauen im Klimaschutz. Im Rahmen der im Projekt stattfindenden Entsendungen und Veranstaltungen wird den Kommunen empfohlen, ihre Delegation paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen. Auch bei der strategischen Ausrichtung der Klimapartnerschaft, der Erarbeitung der Handlungsprogramme sowie bei der Planung von konkreten Maßnahmen wird die aktive Beteiligung von Frauen begrüßt und bei männer-dominierter Aufstellung auf die Thematik von Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung proaktiv von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) bei Engagement Global im Auftrag des BMZ hingewiesen. Im Rahmen der 6. Projektphase wurde beispielsweise die Klimapartnerschaft Köln-Yarinacocha, Peru, ins Leben gerufen. Dadurch können Frauen direkter und effektiver erreicht und in den internationalen Klimaschutz involviert werden. Erfreulich ist daher auch die Teilnahme von zwei Delegierten (Frau und Mann) an der COP 24 in Katowice zusammen mit der Partnerkommune Köln. 21. Inwiefern, und wenn ja, mit welchen konkreten Mechanismen und Maßnahmen , werden Frauen besonders in der multilateralen Klimafinanzierung, an der die Bundesregierung beteiligt ist, wie zum Beispiel dem Green Climate Fund oder dem Anpassungsfonds, berücksichtigt? Im Rahmen des Grünen Klimafonds (GCF) setzt sich die Bundesregierung für eine ambitionierte Genderpolitik ein und unterstützt die Weiterentwicklung des existierenden initialen Genderpolitik- und Aktionsplanes, der im Jahr 2015 verabschiedet wurde und bereits wertvolle Grundlagen legt. Für die Erstauffüllung hat die Bundesregierung dem Fonds aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen Beitrag in Höhe von 750 Mio. Euro bereitgestellt. Das Governing Instrument für den GCF setzt voraus, dass grundsätzlich ein gendersensitiver Ansatz verfolgt wird. Dies kommt auch in der Verpflichtung der akkreditierten Durchführungsorganisationen zum Ausdruck, die Genderpolitik Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6068 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode des GCF umzusetzen und vor Aufnahme der Aktivitäten Genderprüfungen durchzuführen und Genderaktionspläne aufzustellen. Der GCF fordert bei der Einreichung von Projektanträgen, dass Genderprüfungen und ein Genderaktionsplan vorzulegen sind; der Genderaktionsplan dient der Operationalisierung der Ergebnisse der Genderprüfungen für das Projekt. Auch beim Global Environment Facility (GEF) und bei den Climate Investment Funds (CIF) setzt sich die Bundesregierung für eine ambitionierte Genderpolitik ein: Auf der 53. Ratssitzung der GEF im Jahr 2017, wurde die neue Strategie für Gendergleichheit verabschiedet. Deutschland hat als Ratsmitglied der GEF die Neuentwicklung aktiv begleitet und unterstützt. Bei den CIF wurde unter Beteiligung der Bundesregierung im November 2016 ein aktualisierter Genderaktionsplan (GAP) verabschiedet. Der Plan stellt sicher , dass Gender Mainstreaming sowohl in die Strategieentwicklung als auch in die Entwicklung und Umsetzung von Projekten einbezogen wird. Der Anpassungsfonds hat im Jahr 2016 den aktuell gültigen Gender Action Plan verabschiedet. Die Bundesregierung setzte sich in diesem Zusammenhang für die Erarbeitung einer ambitionierten Genderpolitik und ihrer regelmäßigen Überprüfung ein. Für die Weltbankgruppe gilt die Gender Strategie für die Fiskaljahre 2016 bis 2023, die im Jahr 2015 verabschiedet wurde. 22. Inwiefern wird sich die Bundesregierung auf der COP24 für die Einbeziehung von sozialen, gender- und menschenrechtlichen Richtlinien im Pariser Regelbuch („Paris Rulebook“), einschließlich der Berichterstattung, einsetzen ? 23. Inwiefern wird sich die Bundesregierung auf der COP24 für die Einbeziehung von sozialen, gender- und menschenrechtlichen Richtlinien in der internationalen Klimafinanzierung einsetzen? Die Fragen 22 und 23 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen 24. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, bei der Aktualisierung der europäischen NDC soziale, gender- und menschenrechtliche Richtlinien zu integrieren? Wenn ja, mit welchen Akteuren, und wann führt die Bundesregierung hierzu Gespräche? Wenn nein, warum nicht? Das Übereinkommen von Paris fordert die Parteien zur Übermittlung oder Aktualisierung ihrer NDCs bis zum ersten Quartal 2020 auf. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung noch keine Position für eine mögliche Aktualisierung des EU-NDC bezüglich der Integration sozialer, gender- und menschenrechtlicher Richtlinien festgelegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/6068 25. Plant die Bundesregierung eine paritätische Besetzung der deutschen Delegation bei der COP24? Wenn nein, warum nicht? Welchen Frauenanteil hatte die deutsche Delegation in den Jahren seit 2012? Bei der Zusammenstellung der deutschen Delegation wird Parität angestrebt. Für COP 24 wird die Delegationsliste noch erstellt. Die Zusammensetzung der deutschen Delegation früherer Jahre sind auf der Website der UNFCCC öffentlich zugänglich. Die Links finden Sie unten. 2012 https://unfccc.int/resource/docs/2012/cop18/eng/inf02.pdf 2013 https://unfccc.int/resource/docs/2013/cop19/eng/inf04.pdf 2014 https://unfccc.int/resource/docs/2014/cop20/eng/inf02.pdf 2015 https://unfccc.int/resource/docs/2015/cop21/eng/misc02p01.pdf https://unfccc.int/resource/docs/2015/cop21/eng/inf03p02.pdf 2016 https://unfccc.int/resource/docs/2017/cop23/eng/PLOP.pdf 2017 https://unfccc.int/resource/docs/2017/cop23/eng/PLOP.pdf 26. Inwiefern kooperiert der im Bundesumweltministerium angesiedelte Gender Focal Point mit dem Sekretariat der UNFCCC sowie mit anderen nationalen Gender Focal Points? Inwiefern fließen die Ergebnisse aus den Aktivitäten des Gender Focal Points in die Arbeit des BMU ein? Der im BMU angesiedelte Gender Focal Point ist Ansprechpartner des UNFCCC Sekretariats für Klima- und Genderfragen. Er stellt die Verbindung zwischen UN- FCCC und den nationalen Akteuren sicher. Der Focal Point organisiert die Weitergabe von Informationen z. B. über Webinare, Workshops und Netzwerkveranstaltungen . Innerhalb der EU arbeiten die Focal Points zusammen und erarbeiten die Positionen für die Verhandlungssitzungen. Bei internationalen Klimaverhandlungen vernetzen sich die Focal Points miteinander. Innerhalb der Delegation befördert der Focal Point die Umsetzung des GAP. Im BMU stehen der Focal Point und die Gleichstellungsbeauftragte im Austausch, um die Umsetzung sicherzustellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333