Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6073 19. Wahlperiode 28.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Föst, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5717 – Wohnen im Alter: Maßnahmen gegen Vereinsamung im Alter und Förderung von Alterslebensmodellen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland steht vor der großen Herausforderung, dass sich die Altersstruktur seiner Bevölkerung sehr stark verändern wird. Niedrige Geburtenraten und eine gleichzeitig steigende Lebenserwartung der Menschen wandeln unsere Gesellschaft . Diese Entwicklung stellt uns vor neue Aufgaben, auch in der Wohnraumversorgung . Vielerorts leben einzelne ältere Menschen in großen Einfamilienhäusern, während anderswo junge Familien keine Wohnungen finden. Hier gilt es, mittelfristig neue Lösungen zu finden und nach neuen Modellen Ausschau zu halten. Natürlich möchten ältere Menschen in ihrem vertrauten Umfeld bleiben und weiterhin eigenständig leben sowie gleichzeitig soziale Kontakte pflegen können. Wohnortnahe Hilfe und Pflege werden deshalb immer stärker benötigt, ebenso wie neue Konzepte des altersgerechten Zusammenlebens. Dies alles auch, um der Vereinsamung älterer Menschen vorzubeugen und keine „Alten-Ghettos“ zu schaffen. Bereits 2014 waren laut Statistischem Bundesamt 35 Prozent der über 65-Jährigen alleinlebend (www.destatis.de/DE/Publikationen/Datenreport/ Downloads/Datenreport2016Kap2.pdf?__blob=publicationFile). Bis zum Jahr 2030 werden ungefähr 2,9 Millionen altersgerechte Wohnungen benötigt (http://dserver.bundestag.btg/btd/19/025/1902590.pdf). Die Politik muss deshalb viel stärker als bisher das altersgerechte Wohnen in all seinen Möglichkeiten und Facetten unterstützen und fördern. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nennen die Regierungsparteien verschiedene Ziele, ohne konkrete Maßnahmen zu deren Umsetzung zu formulieren. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der demografische Wandel in der Bundesrepublik Deutschland geht mit einer zunehmenden Alterung der Gesellschaft einher. Die Entwicklung stellt Bund, Länder und Kommunen vor neue Herausforderungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6073 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen wurde daher festgelegt, die Herausforderungen einer angemessenen Wohnraumversorgung für alle Bevölkerungsschichten entschlossen und im Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen sowie über Ressortgrenzen hinweg mit der Unterstützung aller relevanten Akteure auf den Wohnungsmärkten anzugehen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2018/ ergebnisse-wohngipfel.html). Darüber hinaus ist es wichtig, neben mehr bezahlbaren Wohnungen auch neue Wohnformen stärker zu fördern, die soziale Kontakte sowie die gegenseitige Unterstützung von Jung und Alt fördern und ein Verbleib im häuslichen Umfeld auch bei Hilfe- und Pflegebedarf ermöglichen. Die Bundesregierung fördert bereits mit einigen Maßnahmen und Programmen neue Wohn- und Versorgungsformen . Eine der Aufgaben der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ ist es, für einen starken gesellschaftlichen und kulturellen Zusammenhalt und eine solidarische Gesellschaft gute Rahmenbedingungen für das Zusammenleben von Jung und Alt in den Kommunen in ganz Deutschland zu schaffen. Zudem die Förderung neuer Wohn- und Versorgungsformen in den Blick zu nehmen. 1. Welche konkreten (Risiko-)Faktoren führen nach Ansicht der Bundesregierung zu einer Vereinsamung im Alter? 2. Welche gesellschaftspolitischen und individuellen Gefahren gehen nach Ansicht der Bundesregierung von einer Vereinsamung im Alter aus? 3. Wie lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung eine Vereinsamung im Alter frühzeitig erkennen? 4. Wie will die Bundesregierung konkret der Vereinsamung im Alter entgegenwirken ? 5. Welche Maßnahmen bzw. Programme sind diesbezüglich von der Bundesregierung in Umsetzung oder in Planung (bei geplanten Maßnahmen bzw. Programmen bitte mit Angabe eines Zeitraums zur Umsetzung)? 6. Welche Ansätze gibt es, um „vor Ort und auf Bundesebene“ die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Maßnahmen, die gegen eine Vereinsamung im Alter entgegenwirken sollen, zu verbessern? Die Fragen 1 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/4760, Einsamkeit im Alter – Auswirkungen und Entwicklungen, insbesondere auf ihre Vorbemerkungen sowie die Antworten zu den Fragen 3 bis 6. 7. Wie bewertet die Bundesregierung Konzepte wie „Wohnen für Hilfe“? Die Bundesregierung sieht Konzepte wie „Wohnen für Hilfe“ positiv. Das Konzept „Wohnen für Hilfe“ kann ein Instrument gegen Vereinsamung im Alter sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6073 8. Welche rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Hindernisse sind der Bundesregierung bei dem Konzept „Wohnen für Hilfe“ bekannt? Bislang liegt keine bindende Standardisierung des Konzepts „Wohnen für Hilfe“ vor. Welcher rechtliche, organisatorische und finanzielle Rahmen für das Konzept „Wohnen für Hilfe“ besteht, hängt von der Ausgestaltung im Einzelfall ab. 9. Wie will die Bundesregierung diese Hindernisse beseitigen? Plant die Bundesregierung, steuerliche Anreize zu schaffen, um finanzielle Hürden für das Konzept „Wohnen für Hilfe“ oder ähnliche Konzepte zu beseitigen ? Der Koalitionsvertrag beabsichtigt, Hürden beim Ausbau alternativer Unterstützungs - und Wohnformen zu beseitigen und Seniorengenossenschaften zu stärken. Der insoweit erforderliche Änderungsbedarf wird derzeit geprüft. 10. Welche weiteren Konzepte schweben der Bundesregierung vor, um junge und alte Menschen zu unterstützen, die nicht miteinander verwandt sind, aber in gemeinsamer Verantwortung leben wollen? Mit dem Modellprogramm „Gemeinschaftlich wohnen, selbstbestimmt leben“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bundesweit 29 Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens. Schwerpunkte im Modellprogramm sind die selbstständige Lebensführung älterer Menschen, generationenübergreifende Wohnformen sowie gemeinschaftliche Wohnformen, die Zugänge auch für Menschen mit niedrigem Einkommen bieten. Die Integration von Gemeinschaftsräumen fördert das Miteinander, gegenseitige Unterstützung und soziale Teilhabe. Dies kommt nicht nur den Bewohnerinnen und Bewohnern zugute, sondern ermöglicht auch eine Öffnung ins Quartier. Aus den Erkenntnissen sollen Maßnahmen für die Weiterentwicklung neuer Wohn- und Versorgungsformen erarbeitet werden. Grundsätzlich können neue Wohnformen, die auf das Miteinander und die gegenseitige Unterstützung im Alltag setzen, ein Angebot für Menschen aller Altersstufen und Lebenssituationen sein. Sie können familiäre Netzwerke ergänzen und Familien im Alltag entlasten. 11. Plant die Bundesregierung weitere steuerliche Anreize (außer dem bereits bestehenden Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes – EStG – bzw. den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG), wenn Menschen sich in gemeinsamer Verantwortung umeinander kümmern? a) Wenn ja, wie sollen diese Anreize ausgestaltet sein, und wann werden diese eingeführt? b) Wenn nein, aus welchen Gründen plant die Bundesregierung keine weiteren steuerlichen Anreize? c) Inwiefern sind andere Anreize zur Unterstützung solcher Lebensmodelle vorgesehen? Der Bereich der außergewöhnlichen Belastungen (§§ 33, 33b EStG) soll Entbehrungen in Ausnahmesituationen mindern und eignet sich nicht für Maßnahmen gegen Vereinsamung im Alter bzw. zur Förderung von Alterslebensmodellen. Im Übrigen plant die Bunderegierung diesbezüglich keine steuerlichen Anreize. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6073 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Mit welchen Initiativen und mit welchen Mitteln will die Bundesregierung Mehrgenerationenhäuser absichern und vor allem im ländlichen Raum ausbauen ? Die Bundesregierung hat per Kabinettsbeschluss vom 18. Juli 2018 eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ eingesetzt. In der Auftaktsitzung am 26. September 2018 führte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die seit 2006 laufenden verschiedenen Bundesprogramme zur Förderung der Mehrgenerationenhäuser als sinnvolles Beispiel dafür an, Bundesförderungen, die im Interesse auch der Länder und Kommunen erfolgen, zu verstetigen. Die Kommission soll Handlungsempfehlungen mit Blick auf unterschiedliche regionale Entwicklungen und den demografischen Wandel in Deutschland erarbeiten. Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ will im Sommer 2019 einen Bericht mit konkreten Empfehlungen vorlegen. 13. Welche Potentiale sieht die Bundesregierung in privaten Alten-WGs und privaten Kooperativen? Es gibt in Deutschland eine Vielzahl unterschiedlicher Wohnformen für ältere Menschen. Auch private Alten-WGs oder private Kooperativen können einen wichtigen Beitrag leisten, um die gegenseitige Unterstützung im Alltag zu fördern . 14. Welche Kooperationen und Modelle sind für die Bundesregierung vorstellbar bzw. von der Bundesregierung geplant, um neue Wohnformen, wie beispielsweise private Alten-WGs, zu fördern? Die Bundesregierung fördert mit dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ seit dem Jahr 2014 private Eigentümer und Mieter, um Barrieren in Wohngebäuden abzubauen und bauliche Maßnahmen zur Einbruchsicherung vorzunehmen. In der Darlehensvariante des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ sind u. a. auch Wohnungsunternehmen und -genossenschaften sowie kommunale Unternehmen förderberechtigt. Im Rahmen der Darlehensvariante ist insbesondere auch die Förderung von Gemeinschaftsräumen förderfähig, womit auch gemeinschaftliche Wohnformen unterstützt werden. Auch das Recht der Pflegeversicherung fördert neue Wohn- und Versorgungsformen für Menschen, die sich in gemeinsamer Verantwortung umeinander kümmern . Nach § 38a des Elften Buches Sozialgesetzbuch haben Pflegebedürftige Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 214 Euro monatlich, wenn sie mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer ambulant betreuten Wohngruppe in einer gemeinsamen Wohnung zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung leben und davon mindestens zwei weitere Personen pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sind. Ferner ist erforderlich, dass eine Person durch die Mitglieder der Wohngruppe gemeinschaftlich beauftragt ist, unabhängig von der individuellen pflegerischen Versorgung allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten zu verrichten oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten. Pflegebedürftige, die Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag haben, können zudem bei der Neugründung von ambulant betreuten Wohngruppen eine Anschubfinanzierung zur altersgerechten oder barrierearmen Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung erhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6073 Dieser Zuschlag wird zusätzlich zu den Zuschüssen für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gewährt (siehe dazu Antwort zu Frage 19). Alle Pflegebedürftigen , die sich an der Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe beteiligen, können bei ihrer Pflegekasse im Rahmen dieser Anschubfinanzierung einmalig eine Förderung von bis zu 2 500 Euro beantragen. Je Wohngemeinschaft ist diese Förderung allerdings auf 10 000 Euro begrenzt, bei mehr als vier anspruchsberechtigten Antragstellerinnen und Antragstellern wird der Gesamtbetrag anteilig aufgeteilt. 15. Wie werden sich die Investitionsbedarfe nach Ansicht der Bundesregierung im Bereich Altersgerechtes Wohnen in den nächsten fünf, zehn, 15 und 20 Jahren voraussichtlich entwickeln (bitte nach den genannten Zeiträumen aufschlüsseln)? Bis zum Jahr 2030 werden nach einer Studie der PROGNOS AG rund 2,9 Millionen altersgerechte Wohnungen benötigt. Das entspricht einem Investitionsvolumen von ca. 50 Mrd. Euro. Nach der genannten Studie von PROGNOS waren im Jahr 2013 nur 700 000 Wohnungen altersgerecht. Zur Ausweitung des Angebots an altersgerechten Wohnungen wurden die Mittel für das Programm „Altersgerecht Umbauen“ seit 2014 kontinuierlich aufgestockt: von insgesamt 54 Mio. Euro in 2014/2015, 50 Mio. Euro in 2016, auf 75 Mio. Euro seit 2017; der Finanzplan bis 2021 sieht eine Fortsetzung auf diesem Niveau vor. 16. Wie wurde dieser Investitionsbedarf ermittelt? Im Auftrag der KfW Bankengruppe hat PROGNOS das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ unter verschiedenen Aspekten evaluiert. Den ersten Teil der Evaluation bildete die Analyse des Marktes für altersgerechten Umbau in Deutschland, anhand derer sich Relevanz und Notwendigkeit des KfW-Förderprogramms bewerten ließ. 17. Warum werden trotz des steigenden Bedarfs altersgerechter Wohnungen die Förderprogramme des Bundes nicht bedarfsgerecht ausgebaut? Neben den Programmmitteln für das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ stehen für den Barriereabbau Mittel der sozialen Wohnraumförderung der Länder zur Verfügung. Je nach politischer Schwerpunktsetzung der Länder können diese auch für den barrierefreien Neubau und die altersgerechte Modernisierung des Gebäudebestandes eingesetzt werden. Der Bund stellt den Ländern in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 5 Mrd. Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung. 18. Inwieweit widerspricht die Verstetigung der Förderprogramme auf gleicher Höhe für altersgerechtes Wohnen den politischen Vorhaben der Bundesregierung , seniorengerechte Wohnumfelder zu schaffen und zu fördern? Hierzu wird auf die Antworten zu Fragen 14 und 17 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6073 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Stimmt die Bundesregierung den Fragestellern zu, dass es sich bei der Frage nach altersgerechtem Wohnen um ein großes soziales Problem handelt, dem sich die Politik annehmen muss? a) Falls ja, wie begründet die Bundesregierung lediglich die Verstetigung der Fördermittel des KfW-Programme 455, anstatt diese zu erhöhen? b) Falls nein, ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es keinerlei Maßnahmen durch die Politik bedarf, um sich des Problems anzunehmen? 20. Wie viele Mittel investiert die Bundesregierung insgesamt in den Ausbau von altersgerechtem Wohnen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 (bitte nach den einzelnen Programmen aufschlüsseln)? Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die jährlichen Programmmittel für das Programm „Altersgerecht Umbauen“ wurden seit 2014 kontinuierlich aufgestockt und im Finanzplan auf aktuell 75 Mio. Euro verstetigt (vgl. Antwort zu Frage 15). Die Bundesregierung hält den altersgerechten Umbau des Wohnungsbestandes für eine wichtige wohnungspolitische Aufgabe. So können vor allem ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen möglichst dauerhaft in ihrer vertrauten Umgebung leben. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind auch Bestandteil der Pflegeversicherung. Für Pflegebedürftige kann die jeweils zuständige Pflegekasse auf Antrag bis zu 4 000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann der Zuschuss bis zu viermal 4 000 Euro, also bis zu 16 000 Euro, betragen. Im Jahr 2017 gab die Pflegeversicherung für entsprechende Zuschüsse insgesamt 380 Mio. Euro aus; dabei ist von einem Wachstum von 5 Prozent jährlich auszugehen. 21. Für insgesamt wie hoch hält die Bundesregierung die notwendigen Investitionen , um den Wohnungsbestand in Deutschland altersgerecht zu ertüchtigen ? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 22. Plant die Bundesregierung, weitere Förderprogramme und Modellprojekte zum altersgerechten Umbau aufzulegen (und wenn ja, bitte geplante Programme darstellen)? Die Bundesregierung plant derzeit keine weiteren Förderprogramme und Modellprojekte zum altersgerechten Umbau. 23. Plant die Bundesregierung, bestehende Förderprogramme und Modellprojekte hinsichtlich der Zielgruppen und förderfähigen Maßnahmen zu verändern (und wenn ja, bitte geplante Veränderungen darstellen)? Gemäß der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen im Ergebnis des Wohngipfels vom 21. September 2018 wurde das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ auf einem Niveau von 75 Mio. Euro verstetigt. Darüber hinaus wird die Unterstützung des gemeinschaftlichen Wohnens als wichtige Ergänzung des Programms gesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333