Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für des Innern, für Bau und Heimat vom 26. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6075 19. Wahlperiode 28.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5741 – Verstärkte Aktivitäten von Frontex in Südosteuropa V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die EU-Grenzagentur Frontex intensiviert ihre Maßnahmen zur Kontrolle der Migration in Südosteuropa, im Fokus stehen die Drittstaaten im Westbalkan („Frontex activities in the Western Balkans“, frontex.europa.eu vom 5. Oktober 2018). Die Europäische Kommission verhandelt hierzu mit allen Ländern des ehemaligen Jugoslawien sogenannte Statusabkommen, die den Einsatz von EU- Personal erlauben. Die neuen Kooperationen sollen den Informationsaustausch, Trainings und Operationen umfassen. Besonders eng ist die Zusammenarbeit mit Albanien. Im Februar 2018 hat Frontex ein Kooperationsabkommen mit der Regierung in Tirana geschlossen und nach Ratifizierung durch das nationale und Europäische Parlament Anfang Oktober 2018 finalisiert („EU unterzeichnet Vereinbarung mit Albanien über Zusammenarbeit bei der Europäischen Grenz- und Küstenwache“, Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 5. Oktober 2018). Unterschrieben wurde das Dokument seitens der Europäischen Union vom österreichischen Innenminister Herbert Kickl sowie dem EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos. Frontex kann nunmehr mit albanischen Behörden sowie einem anderen EU-Mitgliedstaat Einsätze zur Sicherung der EU-Außengrenzen koordinieren . Die Maßnahmen dürfen dabei auch auf albanischem Hoheitsgebiet stattfinden. Bevor die ersten Operationen durchgeführt werden können, muss jedoch das EU-Parlament noch grünes Licht geben. Der Abschluss des Kooperationsabkommen mit Albanien war auch als Signal an die umliegenden Länder gedacht, die Zeremonie zur Unterzeichnung erfolgte am Rande eines EU-Westbalkan-Innenministertreffens Anfang Oktober 2018 in Tirana („Western Balkans Justice and Home Affairs ministerial forum – joint press statement“, Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 5. Oktober 2018). Mit dabei war auch Rumänien, das im nächsten Halbjahr den EU- Vorsitz übernimmt. Nach Vorbild des Vertrages mit Albanien hat die Europäischen Kommission auch mit Serbien und Mazedonien ein Statusabkommen geschlossen (http://gleft.de/2wE, http://gleft.de/2wD), nun müssen die Parlamente darüber befinden. Verhandlungen mit Montenegro und Bosnien und Herzegowina haben bislang zu keinem Entwurf geführt (http://gleft.de/2wF). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6075 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Auf welche Weise ist die Bundesregierung am sogenannten Salzburg-Forum oder dem Brdo-Prozess beteiligt (siehe http://gleft.de/2wK, http://gleft.de/ 2wL)? Die Bundesregierung ist weder am Salzburg Forum noch am Brdo-Prozess aktiv beteiligt. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Stephan Mayer, hat am 13. April 2018 an dem Treffen „Salzburg Forum Vienna Process Ministerial Conference“ in Wien als Gast teilgenommen . 2. Mit welchem Personal beteiligen sich welche Bundesbehörden derzeit am „Zentrum für Migrantenschmuggel“ bei Europol sowie dem als „operatives Bindeglied“ von Europol gegründeten „Regionalbüro gegen Migrantenschmuggel “ in Wien (Bundestagsdrucksache 18/8669, Antwort zu Frage 2)? Die Bundespolizei beteiligt sich derzeit mit einem zu Europol entsandten Polizeivollzugsbeamten am „European Migrant Smuggling Center“ (EMSC). Die Beteiligung am Regionalbüro in Wien (Joint Operational Office) durch die Bundespolizei erfolgt anlassbezogen durch die Teilnahme an Workshops und Besprechungen . Darüber hinaus ist die Bundesregierung in keiner der beiden genannten Stellen mit Personal vertreten. a) An welchen abgeschlossenen gemeinsamen Ermittlungen, die über das „Regionalbüro gegen Migrantenschmuggel“ im Rahmen von bi- oder multilateralen Verfahren durchgeführt werden, waren Bundesbehörden beteiligt? An den in Rede stehenden Ermittlungen waren keine Bundesbehörden beteiligt. b) In welchem Umfang nehmen Bundesbehörden an anlassbezogenen Besprechungen oder koordinierenden Tätigkeiten des „Regionalbüros gegen Migrantenschmuggel“ teil? Die Bundespolizei hat bisher anlassbezogen an Besprechungen des Regionalbüros in Wien sowie das Bundeskriminalamt an Besprechungen im Rahmen der EMPACT-Kooperation (Europäische multidisziplinäre Plattform gegen kriminelle Bedrohungen) teilgenommen. 3. Welche Aufgaben übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung die bei Eurojust eingerichtete Fachgruppe „Migrantenschleusung“ („Thematic Group Illegal Immigrant Smuggling“), an der auch die Bundesregierung beteiligt ist (Bundestagsdrucksache 18/8669, Antwort zu Frage 3)? Die Themengruppe Schleuserkriminalität bei Eurojust, die sich aus der Themengruppe „Thematic Group Illegal Immigrant Smuggling“ bei Eurojust entwickelt hat, wurde als Reaktion auf die verstärkten kriminellen Aktivitäten im Rahmen der Ereignisse von 2015 gegründet. Im Rahmen des Mandats von Eurojust, insbesondere die organisierte Kriminalität zu bekämpfen, bedarf es der strategischen und taktischen Begleitung der Arbeit der nationalen Strafverfolgungsbehörden sowie einer entsprechenden Zusammenarbeit der EU-Agenturen auf polizeilicher und justizieller Ebene. Es finden im Rahmen der Themengruppe jährliche Treffen statt, die dem Erfahrungsaustausch sowie der Herausarbeitung von ,best practices ‘ zwischen den Strafverfolgungsbehörden und dem Kontakt zu betroffenen Drittstaaten dienen. An dem letzten Treffen im Mai 2018 haben Experten aus den Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6075 EU-Mitgliedstaaten, Serbien und der Türkei, sowie Vertreter der Europäischen Kommission, der EU-Agenturen Europol, FRONTEX, des Europäischen Auswärtigen Dienstes, der ,European Union Naval Force Mediterrane` (EUNAVFOR MED)‘ und der ,North Sea Task Force (NSTF)‘ teilgenommen. Die Themengruppe ist zudem Forum und gibt Anstöße zur Koordination in der Zusammenarbeit mit den betroffenen Agenturen, insbesondere auch zwischen Eurojust, Europol und FRONTEX. Insoweit bildet die Arbeit der Themengruppe die Grundlage für die Unterstützung der Praxis durch Eurojust in diesen komplexen Fallkonstellationen . 4. Welche gemeinsamen Ermittlungen bzw. Ermittlungsgruppen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu „Migrantenschleusung“ über Eurojust organisiert ? Nach dem Eurojust-Jahresbericht 2017 stieg seit dem Jahr 2014 die Zahl der registrierten Fälle im Bereich Migrantenschmuggel bei Eurojust von 32 auf 64 im Jahr 2017. Im Jahr 2017 organisierte Eurojust 15 Koordinierungstreffen sowie zwei Koordinierungszentren und unterstützte 14 Gemeinsame Ermittlungsgruppen , von denen sechs neu eingerichtet wurden. Bis Ende Oktober 2018 wurden in diesem Bereich bei Eurojust 49 neue Fälle registriert, 15 Koordinationstreffen und drei Koordinierungszentren organisiert und zwei neue Gemeinsame Ermittlungsgruppen errichtet. 5. Welche Behörden oder sonstigen Partner nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an dem deutsch-österreichischen Polizeikooperationszentrum in Passau teil (Pressemitteilung der Polizei Bayern vom 16. Dezember 2015)? Am Polizeikooperationszentrum Passau sind die Bundespolizei, die bayerische Landespolizei und die österreichische Bundespolizei beteiligt. 6. In welchen Ländern in Südosteuropa beteiligen sich die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an Maßnahmen der EU-Grenzagentur Frontex? Die Bundespolizei beteiligt sich ganzjährig an Maßnahmen der Europäischen Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität in den Westbalkan-Staaten und Griechenland. Aktuell ist die Bundespolizei im Rahmen der Joint Operation Coordination Points Air Border Sektor mit je einem Polizeivollzugsbeamten in Bosnien-Herzegowina (Sarajevo) und Serbien (Belgrad) im Einsatz. Das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beteiligen sich nicht an Maßnahmen der Europäischen Grenz- und Küstenwache (FRONTEX). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6075 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Was ist der Bundesregierung aus den zuständigen Ratsarbeitsgruppen darüber bekannt, in welche Länder in Südosteuropa Frontex Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte bzw. Beraterinnen und Berater entsandt hat, die dort beispielsweise Trainings im Bereich der Dokumentenfälschung oder Technik und Standards bei Grenzkontrollen durchführen? Die europäische Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) setzt derzeit in der Türkei sowie in Serbien (mit Nebenakkreditierung für die anderen Drittstaaten auf dem Westbalkan) je einen Verbindungsbeamten ein. Hauptaufgabe dieser Verbindungs - beamten ist die Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen der Agentur und den jeweiligen Behörden des Drittstaates vor Ort – so z. B. auch bei der Abstimmung von Trainingsmaßnahmen. 8. Welche weiteren Entsendungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant ? Eine weitere Entsendung von Frontex-Verbindungsbeamten in Länder in Südosteuropa ist derzeit nicht geplant. 9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch Behörden der EU-Mitgliedstaaten von der in Südosteuropa installierten Kopie des Prüm- Abkommens, das den automatisierten Austausch von DNA-, Fingerabdruckund Fahrzeugregisterdaten zwischen EU-Mitgliedstaaten regelt, profitieren („Westbalkan-Konferenz: Prüm-Abkommen für Südosteuropa unterzeichnet “, Presseaussendung des BMI Österreich vom 13. September 2018)? Behörden der EU-Mitgliedstaaten profitieren insbesondere von dem schnellen und automatisierten Austausch von Daten. Beispielsweise gilt für Prüm-Recherchen im Bereich Daktyloskopie und DNA, dass im Trefferfall die ID-Nummern schnell übermittelt werden können. Klardaten müssen anschließend über ein internationales Rechtshilfeersuchen angefordert werden. a) Welche Unterstützung leisten Bundesbehörden zur Umsetzung dieses „Prüm-Abkommens für Südosteuropa“? Als deutscher Single Point of Contact (SPC) für „Prüm“ Anfragen fungiert das Bundeskriminalamt. Darüber hinaus leistet das Bundeskriminalamt keinen entsprechenden Beitrag. b) Auf welche Weise ist es möglich, dass deutsche Behörden über dieses „Prüm-Abkommen für Südosteuropa“ Anfragen an die dortigen Behörden stellen? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9a wird verwiesen. c) Welche weiteren Teilnehmer sind nach Kenntnis der Bundesregierung für das „Prüm-Abkommen für Südosteuropa“ anvisiert? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6075 10. Was ist der Bundesregierung über eine „Western Balkans Task Force“ sowie deren Zielsetzung und Mitglieder bekannt? Die „Western Balkans Task Force“ nahm im Rahmen einer Auftaktveranstaltung im Juni 2018 im „Regionalbüro gegen Migrantenschmuggel“ (Joint Operational Office) in Wien ihre Tätigkeit auf. An der Task Force sind neben den Westbalkanstaaten (u. a. Mazedonien, Serbien, Albanien, Kosovo, Montenegro, Bosnien- Herzegowina, Kroatien) auch Ungarn, Griechenland, Italien und Deutschland sowie die EU-Agenturen FRONTEX und Europol beteiligt. Ziel der „Western Balkans Task Force“ ist die aktive Einbindung und operative Unterstützung der Westbalkanstaaten bei der Bekämpfung der Schleusungskriminalität. 11. Auf welche Weise könnte die „Western Balkans Task Force“ aus Sicht der Bundesregierung enger mit dem „Zentrum für Migrantenschmuggel“ bei Europol sowie dem „Regionalbüro gegen Migrantenschmuggel“ in Wien kooperieren , an denen auch die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt beteiligt sind (Bundestagsdrucksache 18/8669)? Durch die Teilnahme von Europol und des Joint Operational Office Wien an der „West Balkan Task Force“ ist eine enge Kooperation aller Beteiligten ausreichend gewährleistet. 12. Was ist der Bundesregierung über die polizeiliche und grenzpolizeiliche Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den EU-Beitrittskandidaten Albanien , Mazedonien, Montenegro und Serbien bekannt? Die Europäische Union kooperiert mit den genannten Beitrittskandidaten u. a. durch Abschluss von sog. Statusvereinbarungen und Arbeitsabkommen. Auf Basis dieser Vereinbarungen und Abkommen können beispielsweise FRONTEX- Verbindungsbeamte eingesetzt werden und grenzpolizeiliche Beratungseinsätze durchgeführt werden. a) Welche Länder nehmen am „Forum der Justiz- und Innenminister der EU und des westlichen Balkans“ teil, das die Europäischen Kommission initiiert hat? In der Vergangenheit haben üblicherweise diejenigen EU-Mitgliedstaaten an den Treffen teilgenommen, die die Ratspräsidentschaft innehatten. Hinzu kommen noch Vertreter von EU-Mitgliedstaaten, die der aktuellen Trio-Ratspräsidentschaft angehören. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) An welchen Treffen mit hohen Polizeiführern nehmen die Länder teil? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6075 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Welche finanzielle Unterstützung erhalten die Beitrittskandidaten nach Kenntnis der Bundesregierung von der Europäischen Kommission im Bereich der Grenzüberwachung und der Grenzkontrolle? a) Welche finanzielle Unterstützung erhalten die Beitrittskandidaten nach Kenntnis der Bundesregierung von der Europäischen Kommission im Bereich der organisierten Kriminalität, wozu auch der „Migrantenschmuggel “ gezählt wird? b) An welchen dieser Projekte, die über das „Instrument für Heranführungshilfe “ finanziert wurden bzw. werden (http://gleft.de/2wH), sind oder waren welche Bundesbehörden beteiligt (etwa „Countering Serious Crime in the Western Balkans“, siehe http://gleft.de/2wI)? c) Welche weiteren Partner arbeiten in diesen Projekten mit? Die Fragen 13, 13a bis 13c werden zusammen beantwortet. Die Europäische Union (EU) unterstützt die Beitrittskandidaten über das Instrument für Heranführungshilfe (IPA). Das Budget für den Zeitraum 2014 bis 2020 (IPA II) beträgt insgesamt 11,7 Mrd. Euro. Hiermit werden auch Maßnahmen in den Bereichen Migration, integrierte Grenzverwaltung und Bekämpfung organisierter Kriminalität finanziert. Eine Aufschlüsselung der Mittelverwendung auf die in der Fragestellung genannten Bereiche ist der Bundesregierung nicht bekannt. Bundesbehörden waren an den genannten Projekten nicht beteiligt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. d) Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch in Bosnien und Herzegowina sowie dem Kosovo Mittel aus dem „Instrument für Heranführungshilfe “ ausbezahlt, obwohl sie noch nicht als offizielle EU-Anwärter gelten, und an welchen dieser Projekte sind oder waren welche Bundesbehörden beteiligt? IPA-Mittel kommen auch potentiellen EU-Anwärtern zugute. Auf den Kosovo entfallen für den Zeitraum 2014 bis 2020 insgesamt 602,1 Mio. Euro, auf Bosnien und Herzegowina für den gleichen Zeitraum 552,1 Mio. Euro. Wieviel hiervon auf den Bereich der Bekämpfung organisierter Kriminalität entfällt, ist der Bundesregierung nicht bekannt. An den in Rede stehenden Projekten waren keine Bundesbehörden beteiligt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 14. An welchen Trainings, die Frontex zur Identifizierung oder Verfolgung von Migranten in Südosteuropa abgehalten hat, waren welche Bundesbehörden beteiligt (siehe http://gleft.de/2wJ)? An den in Rede stehenden Trainings von Frontex waren keine Bundesbehörden beteiligt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6075 15. An welchen „Gemeinsamen Aktionstagen“, die von Frontex oder der Polizeiagentur Europol gegen grenzüberschreitende Kriminalität organisiert werden, haben sich in den Jahren 2017 und 2018 welche Bundesbehörden in Südosteuropa beteiligt (http://gleft.de/2vI), und welche Zielsetzung verfolgten diese (etwa Drogenschmuggel, Fahrzeugdiebstahl, irreguläre Einreisen oder das Erkennen gefälschter Dokumente)? Die Bundespolizei war im Rahmen ihrer Funktion als Nationale Koordinierungsstelle für die Europäische Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) am Joint Action Day „Mobile“ beteiligt. Ziel der Maßnahme war die Bekämpfung des Fahrzeugdiebstahls bzw. der internationalen Kfz-Verschiebung. An den Joint Action Days „Western Balkan“ und „Nigerian Networks“ erfolgte die Teilnahme im Rahmen eines Meldedienstes. Das Bundeskriminalamt war nicht beteiligt. a) Welche dieser „Aktionstage“ standen unter deutscher Leitung? Die deutsche Beteiligung an der Leitung des gemeinsamen polizeilichen Aktionstages „Mobile“ wurde durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg wahrgenommen . b) Welche dieser „Aktionstage“ wurden auf welche Weise von Interpol unterstützt ? c) Wie viele irreguläre Migrantinnen und Migranten und wie viele Schleuserinnen und Schleuser wurden bei diesen „Aktionstagen“ jeweils festgestellt ? d) Wie wurde der Verdacht gegen die festgenommenen Schleuserinnen und Schleuser begründet? Die Fragen 15b bis 15d werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 16. Welche Fortschritte sind der Bundesregierung hinsichtlich von Verhandlungen der Europäischen Kommission mit Montenegro und Bosnien und Herzegowina zum Abschluss eines Statusabkommens mit Frontex bekannt (http://gleft.de/2wF), und aus welchem inhaltlichen Grund ist hierzu noch kein Entwurf abgestimmt? Nach einer hier vorliegenden aktuellen Mitteilung des Europäischen Rates befinden sich die Statusvereinbarungen mit Bosnien und Herzegowina und Montenegro derzeit im Abstimmungsprozess mit den Mitgliedstaaten der EU. Die Statusvereinbarung mit Montenegro ist inhaltlich bereits abgestimmt, sodass von Seiten der Ratspräsidentschaft eine zeitnahe Annahme geplant ist. Jenes mit Bosnien und Herzegowina ist hingegen noch in der Verhandlung befindlich. 17. Was ist der Bundesregierung über die Tagesordnung für die am 8. und 9. November 2018 in Washington stattfindende EU-US-Ministerkonferenz bekannt , sofern dort auch der „Migrantenschmuggel“ behandelt werden soll, und welche bereits stattfindenden oder geplanten Kooperationen der Europäischen Union und der USA kennt die Bundesregierung hierzu? Nach Kenntnis der Bundesregierung plante die österreichische Ratspräsidentschaft auch das Thema „Migrantenschmuggel“ auf die Tagesordnung der EU-US Ministerkonferenz am 8./9. November 2018 in Washington zu setzen. Zur Be- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6075 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode kämpfung von Menschenschmuggel besteht eine Kooperation zwischen Europol und den zuständigen US Behörden. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 18. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, die „externe Dimension “ der inneren Sicherheit in den EU-Fonds für innere Sicherheit (ISF) zu verstärken (Vorschlag der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für die innere Sicherheit, KOM(2018) 472), und welchen Umfang sollte dies aus Sicht der Bundesregierung minimal und maximal annehmen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Maßnahmen im Bereich der „externen Dimension“ der inneren Sicherheit grundsätzlich auch aus dem Bereich der Innenfonds finanziert werden können. Die Frage, in welchem Umfang dies stattfinden könnte, ist Teil der andauernden Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 und kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. 19. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu einem auf der „Migrationskonferenz “ am 13. und 14. September 2018 in Salzburg vorgelegten Papier der österreichischen Regierung mit dem Titel „Strengthening Cooperation with the Western Balkan Region“, das weitere Maßnahmen zur Migrationsabwehr und -kontrolle vorschlägt? Das vorgenannte Papier wurde seitens Österreichs als sogenanntes Raumdokument vorgelegt, um Impulse für die Diskussion zu geben. Eine formelle Bewertung der Bundesregierung war daher nicht erforderlich. Im Rahmen der Vorverlagerungsstrategie zur Bekämpfung der illegalen Migration und damit einhergehender Kriminalitätsphänomene engagiert sich die Bundespolizei mit dem Instrument der polizeilichen Aufbauhilfe und Kooperation zugunsten der (grenz-)polizeilichen Partnerbehörden der Westbalkan-Länder. Die Intensität des jeweiligen Engagements ist in einem ständigen Prozess der Bewertung der (grenz-)polizeilichen Lage und diesbezüglichen Bedarfe der Partnerbehörden eingebettet. a) Welche bestehenden Kooperationen mit den Westbalkan-Ländern könnten aus Sicht der Bundesregierung ausgeweitet werden? Die Westbalkanstaaten beabsichtigen alle einen künftigen EU-Beitritt. Entsprechend ist mittelfristig jeweils die Anpassung der migrationsrelevanten Gesetzgebung dieser Staaten an den EU-Acquis wichtig. b) Wie soll das Regelwerk für „mögliche zukünftige Krisensituationen im Bereich der Migration“ aus Sicht der Bundesregierung verbessert werden ? Die Bundesregierung setzt sich für Verbesserungen in den entsprechenden EU- Gremien bei den GEAS-Verhandlungen (Gemeinsames Europäisches Asylsystem ) ein, um künftigen Krisensituationen besser zu begegnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6075 c) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zum Vorschlag Österreichs, in den EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten in Südosteuropa mehr Militär für den Grenzschutz einzusetzen? Diese Frage ist nicht Gegenstand der Beschlussfassung der Bundesregierung. Der nationale Grenzschutz in Deutschland wird durch die Bundespolizei gewährleistet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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