Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 26. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6078 19. Wahlperiode 28.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Anke Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5740 – „Zukunftsdialog Soziale Netzwerke“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat in diesem Jahr einen „Zukunftsdialog Soziale Netzwerke“ gestartet, dessen Auftaktsitzung am 28. September 2018 stattgefunden hat. Laut einer auf der Webseite des BMJV veröffentlichten Einladungserinnerung (www.bmjv.de/SharedDocs/ Newsletter/Event/DE/2018-07-26-Zukunftsdialog-Soziale-Netzwerke- Erinnerung.html) soll es dabei um Umsetzung, Auswirkung und mögliche Fortentwicklungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), unter anderem mit Hinblick auf die darin vorgesehene regulierte Selbstregulierung, sowie Strategien und Engagement gegen Hate Speech im Internet gehen. 1. Welche weiteren Sitzungen und Veranstaltungen haben im Rahmen des „Zukunftsdialogs Soziale Netzwerke“ stattgefunden oder sind geplant, wann, und mit welchen Themen? Der Zukunftsdialog Soziale Netzwerke stellt ein neues Gesprächsformat dar, das dem Austausch mit den beteiligten Kreisen zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz zum Inhalt hat, aber auch weitere Themen der zivilgesellschaftlichen Debatte rund um das Thema „Hate Speech“ in den sozialen Netzwerken aufnimmt. Die konkreten Einzelthemen sind noch nicht festgelegt. Seit der Auftaktveranstaltung am 28. September 2018 haben bisher keine weiteren Sitzungen oder Veranstaltungen des Zukunftsdialoges Soziale Netzwerke stattgefunden. Weitere Veranstaltungen sind für das Jahr 2019 in Planung. 2. Mit welchen weiteren Themen, die nicht in der Einladungserinnerung oder der Antwort zu Frage 1 aufgeführt werden, soll sich der Zukunftsdialog befassen ? Siehe Antwort zu Frage 1. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6078 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wer wurde zur Auftaktsitzung und ggf. weiteren seitdem stattgefundenen Sitzungen des Zukunftsdialogs eingeladen, und wer nahm daran teil? 4. Welche in der Antwort zu Frage 2 nicht aufgeführten Akteure bzw. Einzelpersonen sollen zukünftig in den Zukunftsdialog mit einbezogen werden? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zur Auftaktveranstaltung des Zukunftsdialoges wurden Vertreter und Vertreterinnen aus folgenden Organisationen, Instituten, Unternehmen, Ressorts und Experten eingeladen: Amnesty International Deutschland e. V. Bitkom e. V. Eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. Fearless Democracy e. V. Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e. V. Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, Humboldt- Universität zu Berlin Neue deutsche Medienmacher e. V. Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht – Technische Universität Dresden Jugendschutz.net Campact e. V. Ichbinhier e. V. Facebook Germany GmbH Twitter Google Germany GmbH Amadeu Antonio Stiftung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Bundesamt für Justiz Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Staatsanwaltschaft Köln, Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein- Westfalen Landesvertretung Rheinland-Pfalz Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Spiegel Online Lehrstuhl Prof. Dr. Gerald Spindler, Georg-August-Universität Göttingen No Hate Speech Movement Deutschland Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6078 Abgesehen von den drei zuletzt Genannten haben alle Eingeladenen an der Auftaktsitzung teilgenommen. Von einer weiteren Expertin, die zu der Sitzung eingeladen wurde, aber nicht teilgenommen hat, konnte innerhalb der Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage keine Zustimmung zur namentlichen Nennung erlangt werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird den Teilnehmerkreis an der Themensetzung der jeweiligen Veranstaltung ausrichten. 5. Welche Ansätze zur Fortentwicklung des NetzDG verfolgt, prüft oder erwägt das BMJV derzeit? Es handelt sich um einen noch nicht abgeschlossenen internen Prüfungs- und Entscheidungsprozess des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz . 6. Welche weiteren Ansätze zur Fortentwicklung des NetzDG werden im Rahmen des Zukunftsdialogs diskutiert? Siehe Antwort zu Frage 1. 7. Welche Strategien gegen Hate Speech werden im Rahmen des Zukunftsdialogs diskutiert? Im Sinne einer pluralistischen Zusammensetzung werden im Zukunftsdialog Soziale Netzwerke unterschiedliche Strategien gegen Hate Speech diskutiert. 8. Welche „Maßnahmen zur Stärkung der Rechte von Nutzerinnen und Nutzern im Falle versehentlicher, unberechtigter Löschung von Inhalten“ werden im Rahmen des Zukunftsdialogs diskutiert? Das Thema Stärkung von Nutzerrechten konnte in der Auftaktveranstaltung aus zeitlichen Gründen nur kurz angerissen werden. Eine weitere Diskussion im Rahmen einer späteren Veranstaltung des Zukunftsdialoges ist beabsichtigt. 9. Welche Erwägungen liegen der Feststellung in der Einladungserinnerung zugrunde , die „Compliance sozialer Netzwerke im Bereich automatisierter Löschentscheidungen“ sei „weiterzuentwickeln“? 10. Auf die Compliance mit welchen Regelwerken bezieht sich das BMJV in der in Frage 9 zitierten Feststellung, und welche Compliancedefizite sieht sie im Einzelnen (bitte nach Regelwerk und Netzwerk aufschlüsseln)? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In der jüngsten Vergangenheit wurde von verschiedenen Seiten über technische Fortschritte beim automatisierten oder technikgestützten Erkennen von bestimmten unzulässigen Inhalten berichtet. Dies gilt etwa für die berichtete Möglichkeit, dass Netzwerke – jedenfalls für bestimmte Inhaltekategorien – in größerem Umfang über das (reaktive) „notice and take-down“-Prinzip hinausgehen und proaktiv automatisiert bestimmte Inhalte aufspüren und entfernen könnten. Im Zusammenhang mit entsprechend automatisch erkannten Inhalten können sich rechtliche Fragestellungen ergeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6078 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der gesetzlich nicht definierte Begriff der Compliance wurde in dem Einladungsschreiben untechnisch verwendet. Nach der ebenfalls mitversandten Agenda sollte es bei dem TOP um die Darstellung aus Sicht der sozialen Netzwerke gehen sowie um eine Eröffnung der Diskussion. Eine Feststellung konkreter Defizite war mit der Themenankündigung nicht verbunden. 11. In welcher Form werden die Beiträge, Diskussionsstände und Ergebnisse des Zukunftsdialogs öffentlich gemacht? Der Zukunftsdialog Soziale Netzwerke befindet sich derzeit im Stadium des internen Meinungsaustauschs, bei dem eine offene Aussprache gewünscht ist. Dies setzt eine vertrauliche Behandlung der Meinungsäußerungen voraus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333