Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 31. Januar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/608 19. Wahlperiode 02.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/345 – Arbeitsbedingungen in der Altenpflege V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gehetzt und unterbezahlt, demotiviert und krank, frühverrentet und ohne Lobby – das ist die Berufserfahrung vieler Pflegekräfte (www.sueddeutsche.de/ wirtschaft/alten-und-krankenpflege-pflegerinnen-sind-zu-nett-fuer-die-rebellion- 1.37021549). Der aktuelle DGB-Index „Gute Arbeit“ 2017 weist in den Gesundheitsberufen eine Arbeitsqualität am unteren Ende aus. So sind 53 Prozent der Beschäftigten im Gesundheitsbereich aufgrund hoher Arbeitsbelastung zu erschöpft , um sich nach Feierabend noch um familiäre oder private Angelegenheiten kümmern zu können (http://index-gute-arbeit.dgb.de/++co++614dfaeabee 1-11e7-98bf-52540088cada). Das sind 12 Prozent mehr als im Bundesdurchschnitt . Inzwischen wächst die Sorge, mit Umsetzung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes würde sich die Personalausstattung in stationären Pflegeeinrichtungen sogar verschlechtern. Die Überleitungsregeln schaffen eine Pflegegradstruktur, die nicht der realen Einstufung nach dem neuen Begutachtungsverfahren entspricht (www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2017/artikel/wie-sich-dieneuen -pflegegrade-in-der-praxis-auswirken). Weitere Arbeitsverdichtung droht. Eine verbindliche, bundesweit einheitliche Personalbemessung in Kliniken, Reha-Einrichtungen sowie ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen der Altenpflege ist wichtig, um den Personalmangel zu beseitigen, eine humane Pflege und gute Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Für attraktive Arbeitsbedingungen sind die Arbeitsgestaltung, das Maß an Selbstbestimmung, der Abbau von Belastungen, soziale Absicherung und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf zu verbessern. Gute Arbeit bedeutet gute Löhne und ein attraktives Arbeitsumfeld. Mehr Personal, gute Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung in Gesundheit und Pflege sind überfällig, im Interesse der Beschäftigten, der zu pflegenden Menschen und ihrer Angehörigen (www. spiegel.de/wirtschaft/soziales/altenpflege-ich-kann-den-pflegeraeten-nur-ratenorganisiert -euch-a-1169165.html). Gefordert sind Gesetzgeber, Kostenträger und Arbeitgeber. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/608 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Gute Arbeitsbedingungen in der Altenpflege sind ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode wurden daher zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Attraktivität der Ausbildung und der Arbeit in der Pflege zu steigern und die Personalsituation dort zu verbessern. Bund, Länder und Verbände haben im Rahmen der von der Bundesregierung unter Federführung des für die Altenpflegeausbildung zuständigen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMSFSJ) mit Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMFSFJ) initiierten „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ in den Jahren 2012 bis 2015 zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, mit denen die Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege gestärkt, die Arbeitsbedingungen verbessert und die Attraktivität des Berufsfeldes erhöht worden sind. Bezogen auf das Ausbildungsjahr 2010/2011 als Referenz-Schuljahr stieg die Gesamtzahl der Auszubildenden während der Offensive von 51 965 auf 68 051 in 2015/2016 (Quelle: Schulstatistik des Statistisches Bundesamtes). Das ist eine Steigerung von rund 31 Prozent. Einen wichtigen Anteil an der Erhöhung der Ausbildungszahlen hatte die Förderung der dreijährigen Altenpflegeumschulungen durch die Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter und die erweiterten Möglichkeiten zur Ausbildungsverkürzung für berufliche Weiterbildungen in der Altenpflege bei Vorliegen entsprechender Vorkenntnisse durch das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege vom 13. März 2013, das im Rahmen der Ausbildungsund Qualifizierungsoffensive Altenpflege verabschiedet worden ist. Die Regelungen galten zunächst für Umschulungen, die zwischen dem 1. April 2013 und 31. März 2016 begonnen haben. Nach einer Verlängerung zunächst bis zum 31. Dezember 2017 wurde die Möglichkeit der dreijährigen Förderung durch das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz) für alle bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen Umschulungen zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger erweitert. Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe, das im Juli 2017 verkündet wurde, wurde der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige neue Pflegeausbildung gelegt. Die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits - und Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege werden zusammengeführt . Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können für das dritte Ausbildungsjahr wählen, ob sie – statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen – einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits - und Kinderkrankenpflege erwerben wollen. Nach zwei Dritteln der Ausbildung wird eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eingeführt. Den Ländern wird damit die Möglichkeit eröffnet, die mit der Zwischenprüfung festgestellten Kompetenzen im Rahmen einer Pflegeassistenz- oder -helferausbildung anzuerkennen. Ein Bestehen der Prüfung ist nicht erforderlich, um die Ausbildung fortzuführen. Drucksache 19/608 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/608 Mit der erstmaligen Regelung von Vorbehaltsaufgaben, die aufgrund der dafür benötigten Qualifikation nur von Pflegefachkräften wahrgenommen werden dürfen , wird die Pflege als eigenständiger Berufsbereich aufgewertet. Die Attraktivität einer Ausbildung in der Pflege wird auch dadurch erhöht, dass zukünftig kein Schulgeld mehr durch die Auszubildenden gezahlt werden muss und sie einen durch Landesfonds abgesicherten Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung haben. Auch die Finanzierung der Pflegeausbildungen wird neu geregelt. Sie erfolgt einheitlich über Landesfonds und ermöglicht damit bundesweit eine qualitätsgesicherte und wohnortnahe Ausbildung. Durch ein Umlageverfahren werden ausbildende und nicht-ausbildende Einrichtungen gleichermaßen zur Finanzierung herangezogen . Die Möglichkeit zur dreijährigen Umschulungsförderung wurde im Pflegeberufereformgesetz dauerhaft verankert; wie bisher werden Lehrgangskosten durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter übernommen. Auszubildende werden im Rahmen einer Umschulung nicht mit Kosten belastet. Die neue generalistische Pflegeausbildung wird mit der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in anderen EU-Mitgliedstaaten automatisch anerkannt werden. Die gesonderten Abschlüsse in der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege können weiterhin im Rahmen einer Einzelfallprüfung in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden. Die neuen Pflegeausbildungen werden im Jahr 2020 beginnen. Sechs Jahre nach Beginn der neuen Ausbildungen wird überprüft, ob für die gesonderten Berufsabschlüsse in der Altenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege weiterhin Bedarf besteht. Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird ein Pflegestudium eingeführt. Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft. Einige Regelungen sind bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten (25. Juli 2017). Damit wird die Grundlage geschaffen , um eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und eine Finanzierungsverordnung in Kraft setzen zu können, die derzeit vom BMG und dem BMFSFJ in gemeinsamer Federführung erarbeitet werden. Zum 1. Januar 2017 wurde der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. In diesem Zusammenhang hatten die Vertragsparteien auf Landesebene sowie die nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen , Sozialhilfeträger und Pflegekassen die Personalstruktur und die Personalschlüssel zu überprüfen und anzupassen. In den meisten Vertrags- und Vergütungsvereinbarungen auf Landesebene konnten für das Jahr 2017 bereits Personalverbesserungen umgesetzt werden. Nach Angaben des Spitzenverbands Bund der Pflegekassen (GKV-SV) konnten damit in jenen sieben Ländern, in denen diese Verbesserungen direkt quantifizierbar sind, rd. 10 400 zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen werden. Darüber hinaus konnte die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in der stationären Pflege aufgrund der Regelungen der Pflegestärkungsgesetze von ca. 28 000 im Jahr 2013 auf rund 60 000 Beschäftigte im Jahr 2017 gesteigert und damit mehr als verdoppelt werden. Die zusätzlichen Betreuungskräfte werden vollumfänglich aus der Pflegeversicherung bezahlt. Diese Kräfte sorgen für Verbesserungen im Pflegealltag und leisten in ihrem Aufgabenbereich eine verlässliche Unterstützung für die Arbeit der Pflegekräfte. Die Vertragsparteien auf Bundesebene sind zudem gesetzlich damit beauftragt, bis zum 30. Juni 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen (ambulant und stationär) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/608 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zu entwickeln und zu erproben (§ 113c SGB XI). Die wissenschaftlichen Arbeiten für dieses Verfahren befinden sich im Zeitplan. Mit dem Personalbemessungsverfahren wird dann erstmals ein bundesweit einheitliches Instrument zur Verfügung stehen, aus dem sich konkrete Maßstäbe für die Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen ableiten lassen. Der Gesetzgeber hat mit den Pflegestärkungsgesetzen auch Regelungen getroffen , um die Anwendung von tariflich und nach Kirchenrecht geregelten Gehältern und Arbeitsbedingungen in der Pflege zu erleichtern, indem eine Bezahlung der Beschäftigten in dieser Höhe durch die Pflegeeinrichtungen von den Kostenträgern als wirtschaftlich anzuerkennen ist; dies gilt auch für nicht tarifgebundene Träger. Damit verbunden haben die Kostenträger das Recht erhalten, sich nachweisen zu lassen und zu prüfen, ob das Geld auch tatsächlich bei den Pflegekräften ankommt. Den Einrichtungsträgern steht damit der gesetzliche Spielraum zur Verfügung, ihren Beschäftigten angemessene Vergütungen zu bezahlen. In der Altenpflege gilt seit 2010 darüber hinaus ein spezieller Pflegemindestlohn auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Der Pflegemindestlohn ist vor allem für Beschäftige von Bedeutung, die keine Pflegefachkräfte sind. Der Pflegemindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2018 pro Stunde 10,55 Euro in den alten Bundesländern und 10,05 Euro in den neuen Bundesländern. In zwei Schritten soll er bis Januar 2020 weiter steigen und dann 11,35 Euro pro Stunde in den alten Bundesländern und 10,85 Euro in den neuen Bundesländern betragen. Der Pflegemindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Pflegebetrieben, außer für Auszubildende oder Schüler sowie Beschäftigte , die in ihrer Arbeitszeit typischerweise keine pflegerisch-betreuerischen Tätigkeiten ausüben. Seit 2015 sind auch die zusätzlichen Betreuungskräfte in den Geltungsbereich des Pflegemindestlohns einbezogen. Die Pflegedokumentation ist notwendig für den Pflegeprozess und das interne Qualitätsmanagement in den Einrichtungen und dient damit zugleich der Sicherung der Qualität der Pflege für die Pflegebedürftigen. Im Rahmen eines vom BMG geförderten Projektes wurde eine einfachere Dokumentation entwickelt und erprobt, das sogenannte „Strukturmodell“. Der Aufwand für die Pflegedokumentation kann durch das neue Konzept auf das fachlich und rechtlich notwendige Maß verringert werden. Das neue Dokumentationskonzept wurde im Auftrag des BMG entwickelt und vom Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung im breit angelegten Projekt Ein-STEP gemeinsam mit allen Akteuren der Altenpflege eingeführt. Es findet großen Anklang in den ambulanten und stationären Einrichtungen. Eine Vielzahl von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste haben sich bereits dafür entschieden, das vereinfachte Dokumentationskonzept zu nutzen. Seit November 2017 setzen die Trägerverbände die Einführung des Konzepts fort. Durch die Vermeidung überflüssigen Dokumentationsaufwands werden Pflegekräfte entlastet, und sie gewinnen mehr Zeit für ihre eigentlichen Pflegeaufgaben. Pflegekräfte sind in ihrer täglichen Arbeit hohen physischen und psychischen Anforderungen ausgesetzt. Mit Angeboten zur BGF können personelle und organisatorische Ressourcen wieder gestärkt werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen durch ein gutes Management eine gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung vorfinden, in der die Gefahr von Berufskrankheiten minimiert, Stressfaktoren abgebaut und Hilfestellung für eine gesunde Lebensführung gegeben werden. Die BGF und insbesondere die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen , zu denen auch viele Pflegeeinrichtungen gehören, ist daher auch ein Schwerpunkt des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG). Drucksache 19/608 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/608 Das BMG unterstützt die Pflegeeinrichtungen zudem dabei, zusätzliches Pflegepersonal zu finden und das Pflegepersonal in den Einrichtungen zu halten. Das vom BMG geförderte Projekt „Herausforderung Pflege“ hat „Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Personalarbeit in der Langzeitpflege“ entwickelt. Neben quantitativen Problemanalysen zum künftigen Personalbedarf wurden als mögliche Schwerpunkte die bessere Ausgestaltung der innerbetrieblichen Arbeitsorganisation , die sachgerechte Aufgabenzuteilung auf Pflegefachkräfte und andere Berufsgruppen, Maßnahmen zur Erhöhung der Verweildauer im Beruf und zur Vermeidung unfreiwilliger Teilzeitarbeit identifiziert. Dies hilft Pflegeeinrichtungen insbesondere dabei, ihr Pflegepersonal zu halten und zusätzliche Beschäftigte zu finden. Sowohl die Schlüsselfaktoren als auch die Arbeitshilfe stehen auf der Homepage des BMG als Download zur Verfügung. Auch ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten mit einer abgeschlossenen, in Deutschland anerkannten Ausbildung als Pflegefachkraft, die gute Sprachkenntnisse nachgewiesen haben, können in Deutschland als Pflegefachkraft arbeiten. Das Portal „Anerkennung in Deutschland“ stellt die zentralen Informationen zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in neun Sprachen zur Verfügung. Für Beschäftigungen in allen Berufen der Gesundheits-, Krankenund Altenpflege erteilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Jahr 2017 insgesamt 1 750 Zustimmungen für Beschäftigungen von Drittstaatsangehörigen im Rahmen der Positivliste und 3 602 Zustimmungen aufgrund von Vermittlungsabsprachen . Die Bundesregierung fördert die Berufsanerkennungsberatung – auch zu den Pflegeberufen – seit Oktober 2015 in acht Ländern durch Beratungsstellen vor Ort (Ägypten, China, Indien, Iran, Italien, Marokko, Polen und Vietnam). Außerdem hat die Bundesregierung ein Modellprojekt zur Ausbildung von vietnamesischen Arbeitskräften in Deutschland zu Fachkräften in der Altenpflege gefördert . Das Modellvorhaben wurde im November 2012 gestartet und lief bis Ende Juni 2016. Deutschen Pflegeeinrichtungen sollte damit ein Weg aufgezeigt werden, wie im Bedarfsfall eigene Kooperationen mit vietnamesischen Partnereinrichtungen eingegangen werden können. Pflegekräfte leisten eine unverzichtbare Arbeit für unsere Gesellschaft. Die Bundesregierung trägt durch ihre Öffentlichkeitsarbeit aktiv dazu bei, das Bewusstsein für die Bedeutung der Pflege und Pflegeberufe zu stärken und Menschen für die Ausbildung in der Pflege zu gewinnen. Beispiel dafür ist die Kampagne des BMG „Ich pflege, weil“. Das BMFSFJ informiert zur Altenpflegeausbildung durch die Homepage www.altenpflegeausbildung.net sowie durch vielfältige Broschüren und Flyer sowohl in deutscher Sprache als auch in nachgefragten Fremdsprachen. Das Beratungsteam Altenpflegeausbildung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) berät seit dem Beginn der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege im Auftrag des BMFSFJ bundesweit mit rund 30 Beraterinnen und Beratern Interessierte zu einer Altenpflegeausbildung . Gleichzeitig motiviert es auch Pflegeeinrichtungen zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze und berät sie bei der Durchführung einer qualitätsvollen Ausbildung. In Netzwerken führt das Beratungsteam alle Akteure zusammen , um gemeinsam an Lösungen für die Verbesserung der Personalsituation in der Altenpflege zu arbeiten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/608 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2016 die Zahl der Pflegebetriebe (ambulant, stationär) in der Altenpflege in Deutschland, und wie hoch ist der jeweilige Anteil von Betrieben mit weniger als zehn, weniger als 50, weniger als 100, weniger als 200, weniger als 500 und weniger als 1 000 Beschäftigten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln )? Die Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes weist umfangreiche Informationen über die durch Versorgungsvertrag zugelassenen Pflegeeinrichtungen nach. Die Statistik wird alle zwei Jahre zum 15. Dezember erhoben. Die aktuelle Statistik bezieht sich auf den Stichtag 15. Dezember 2015. Demnach bestanden 13 323 ambulante Pflegeeinrichtungen und 13 596 stationäre Pflegeeinrichtungen , hiervon wiederum 11 164 Einrichtungen mit Leistungen der vollstationäre Dauerpflege. Größenklassenauswertungen der Pflegebetriebe liegen in der Pflegestatistik nur differenziert nach der Anzahl der versorgten Pflegebedürftigen, nicht aber nach Beschäftigten vor. Entsprechende Angaben aus den Deutschlandergebnissen der Pflegestatistik sind den Tabellen im Anhang zu entnehmen, siehe Anlage 1, Tabellen 2.1, 2.2, 3.1, 3.2. Nach Ländern differenzierte Angaben finden sich dort in den Tabellen 1.1/1.2 ambulant und 1.1/1.2 stationär. Daten der Erhebung 2017 sollen laut Statistischem Bundesamt zum Jahresende 2018 vorliegen . 2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2016 die Gesamtzahl der Pflegebeschäftigten in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen (bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Altersgruppen unter 35 Jahre, 35 bis 50 Jahre und älter als 55 Jahre sowie beruflicher Qualifikation unterscheiden)? Die Pflegestatistik 2015 weist die Zahl der Pflegebeschäftigten zum Stichtag 15. Dezember 2015 mit insgesamt 1 085 758 Personen aus, davon 355 613 in ambulanten (darunter 256 919 mit überwiegendem Tätigkeitsbereich „Grundpflege“ oder „Pflegedienstleitung“) und 730 145 in stationären Einrichtungen (darunter 468 812 mit überwiegendem Tätigkeitsbereich „Pflege und Betreuung“). Die Zahl der Beschäftigten stieg damit gegenüber 2013 um 80 234 bzw. um 8,0 Prozent . Detailliertere Angaben zu den in der Frage angeführten Merkmalen bzw. Untergliederungen finden sich in den Tabellen in Anlage 2 (s. Tabelle 2.4 (ambulant ), Tabelle 3.6 (stationär), Tabelle 2.5 (ambulant), Tabelle 3.7 (stationär), Tabellen 3.4 und 3.5 (ambulant) sowie Tabellen 3.4 und 3.5 (stationär)). 3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 jährlich der Anteil von Altenpflegerinnen und Altenpflegern an der Gesamtzahl der Beschäftigten , die ständig, regelmäßig oder gelegentlich im Schichtdienst arbeiten , entwickelt, und wie hoch ist dieser Anteil im Verhältnis zum durchschnittlichen Anteil der Schichtarbeit in der Gesamtwirtschaft (wenn möglich ambulant und stationär unterscheiden)? Die Beantwortung der Frage erfolgt auf Basis des Mikrozensus. Die Auswertungen für die Jahre 2012, 2014 und 2016 wurden gemäß der Klassifikation der Berufe (KldB2010) für die Berufsgruppe 821 (Berufe in der Altenpflege) durchgeführt . Die Auswertungen für die Jahre 2008 und 2010 wurden gemäß der Klassifikation der Berufe (KldB1992) Berufsgruppe 864 (Altenpfleger/Altenpflegerinnen ) durchgeführt. Aufgrund der unterschiedlichen Methodik in den Klassifizierungen sind Zeitreihenvergleiche nur eingeschränkt möglich. Eine Gliederung nach ambulanter bzw. stationärer Altenpflege ist im Rahmen der Mikrozensuserhebungen nicht möglich. Drucksache 19/608 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/608 Im Jahr 2016 haben 63,8 Prozent der erwerbstätigen Altenpflegerinnen bzw. Altenpfleger im Schichtdienst gearbeitet. Der Anteil der Schichtarbeit in der Gesamtwirtschaft betrug im Jahr 2016 15,6 Prozent. Weitere Angaben zur Entwicklung seit 2008 sind der Tabelle zu Frage 3 im Anhang (s. Anlage 3) zu entnehmen. 4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der freiberuflichen tätigen, soloselbständigen Pflegekräfte (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln )? Die Beantwortung der Frage erfolgt auf Basis des Mikrozensus. Die Zahl der selbstständigen Erwerbstätigen ohne Beschäftigte in der Berufsgruppe 821 (KldB2010, Berufe in der Altenpflege) betrug im Jahr 2016 in Deutschland 6 000 Personen. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern ist aufgrund der geringen Fallzahlen nicht möglich. 5. Wie viele Ausbildungsstellen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Altenpflege im Zeitraum Oktober 2016 bis September 2017 in den einzelnen Bundesländern gemeldet, wie hoch ist die diesjährige Bewerberzahl und die Bewerber-Stellen-Relation im Jahresvergleich seit 2008? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, wie viele Ausbildungsstellen in der Altenpflege im Zeitraum Oktober 2016 bis September 2017 in den einzelnen Bundesländern gemeldet wurden und wie hoch die Bewerberzahl und die Bewerber-Stellen-Relation im Jahresvergleich seit 2008 ist. Im Schuljahr 2016/17 haben laut Schulstatistik 24 130 Schülerinnen und Schüler eine Ausbildung zur Altenpflegefachkraft begonnen (Quelle: Statistisches Bundesamt, Schulstatistik 2016/17; ohne Eintritte in eine verkürzte Ausbildung). In der Schulstatistik werden keine Zahlen zu gemeldeten Ausbildungsstellen und Bewerbern erfasst. 6. Welche Berechnungen liegen der Bundesregierung über die Höhe der Kosten einer möglichen Sofortabschaffung des Schulgeldes in der Altenpflegeausbildung vor, und welche Fördermöglichkeiten einer Sofortabschaffung prüft die Bundesregierung? Für die Attraktivität einer Ausbildung spielt es eine besondere Rolle, ob diese für die Auszubildenden kostenfrei ist. An öffentlichen Schulen wird der schulische Teil der Altenpflegeausbildung immer kostenfrei angeboten. An privaten Altenpflegeschulen übernehmen einige Länder die Kosten der Ausbildung teilweise oder vollständig. Mit der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege von Bund, Ländern und Verbänden (2012 – 2015), die u. a. die Vereinbarung zur Überprüfung enthielt, ob Schulgeldfreiheit an privaten Altenpflegeschulen eingeführt werden kann, hat sich die Situation deutlich verbessert. Im Schuljahr 2016/2017 war in zwölf Bundesländern die Schulgeldfreiheit praktisch gegeben. Von den verbleibenden vier Bundesländern waren in zwei Bundesländern an den öffentlichen Schulen noch freie Schulplätze vorhanden, so dass auch dort Auszubildenden kostenfreie Schulplätze zur Verfügung stehen. In dem im Juli 2017 beschlossenen Pflegeberufereformgesetz ist für die neue Pflegeausbildung ab dem 1. Januar 2020 Schulgeldfreiheit vorgesehen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/608 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Arbeitszeitvolumen in der Altenpflege auf Fachkräfte mit abgeschlossener dreijähriger Ausbildung , auf Pflegehelfer sowie auf Betreuungskräfte pro Jahr absolut und prozentual (bitte nach Bundesländern und nach Geschlecht aufschlüsseln)? Der Pflegestatistik 2015 kann die Zahl der Pflegebeschäftigten nach geschätzten Vollzeitäquivalenten absolut und prozentual in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen für 2015 nach Geschlecht entnommen werden (s. Anlage 4, Tabellen 2.6 und 3.8). Soziale und zusätzliche Betreuung werden dabei als Tätigkeitsbereiche über alle Berufsabschlüsse ausgewiesen. Daraus ergeben sich folgende Werte zum Verhältnis von Fachkräften und Helfer/innen: ambulant Anzahl % Fachkräfte 126 938 53,1% Helfer 111 908 46,9% stationär Anzahl % Fachkräfte 202 304 38,5% Helfer 322 901 61,5% Eine Auswertung von Angaben aus dem Mikrozensus wurde gemäß der Klassifikation der Berufe (KldB2010) für die Berufsgruppe 821 (Berufe in der Altenpflege ) durchgeführt. Im Jahr 2016 wurden in Deutschland von den abhängig Beschäftigten in der Altenpflege rund 901 Millionen tatsächliche Arbeitsstunden geleistet . Davon wurden 71,1 Prozent von Fachkräften in der Altenpflege und 25,0 Prozent von Helfern in der Altenpflege geleistet. Weitere Angaben sind der letzten Tabelle von Anlage 4 im Anhang zu entnehmen. 8. Wie viele Beschäftigte mit einem Abschluss in der Gesundheits- oder Altenpflege sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 bei einem Leiharbeitsunternehmen angestellt, wie hoch ist ihr Anteil an der Gesamtzahl der Pflegebeschäftigten, und wie hoch ist jährlich der Durchschnittslohn dieser speziellen Berufsgruppen in der Arbeitnehmerüberlassung? Die Beantwortung der Frage erfolgt auf Basis der Beschäftigungsstatistik der BA. Im Dezember 2016 waren in der Arbeitnehmerüberlassung rund 6 400 Fachkräfte inklusive Spezialisten und Experten in der Berufsgruppe „Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ und rund 2 900 Fachkräfte inklusive Spezialisten und Experten in der Berufsgruppe „Altenpflege“ sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Anteile an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit solchen Berufen beliefen sich auf 0,7 Prozent bzw. 0,9 Prozent. Die Medianentgelte der in der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigten Fachkräfte inklusive Spezialisten und Experten betrugen für Vollzeitbeschäftigte in der Kerngruppe 2 779 Euro für Fachkräfte der „Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ und 2 437 Euro für Fachkräfte der Altenpflege. Vergleichbare Angaben zu Beschäftigten nach Berufen liegen ab 2012 vor und können der Tabelle im Anhang in Anlage 5 entnommen werden. Drucksache 19/608 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/608 9. Wie viele Überstunden (gesamt, bezahlt, unbezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 in der Altenpflege (ambulant, stationär) geleistet, und wie hat sich jeweils der Überstundenanteil an allen Arbeitsstunden seit 2008 entwickelt (wenn möglich nach Voll- und Teilzeitbeschäftigten aufschlüsseln)? Die Beantwortung der Frage erfolgt auf Basis des Mikrozensus. Daten bezüglich bezahlter und unbezahlter Überstunden liegen seit 2010 vor. Als Teil der europäischen Arbeitskräfteerhebung ist die Beantwortung dieser Frage freiwillig. Durch die freiwillige Beantwortung ist von einer Untererfassung der Überstunden auszugehen . Eine Gliederung nach ambulanter bzw. stationärer Altenpflege ist im Rahmen der Mikrozensuserhebungen nicht möglich. Im Jahr 2016 wurden von den abhängig Beschäftigten der Berufsgruppe Altenpflege rd. 9,5 Millionen Überstunden geleistet. Weitere Angaben können der Tabelle in Anlage 6 im Anhang entnommen werden. 10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die durchschnittliche Verweildauer von Altenpflegekräften in ihrem Beruf vor (bitte nach Fachkräften und Hilfskräften und ambulant, stationär aufschlüsseln), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Verweildauer zu erhöhen? Die Ermittlung der Verweildauer im Beruf trifft auf erhebliche methodische Probleme . Entsprechend groß ist die Spannbreite der Studienergebnisse. Das BMFSFJ hat daher 2009 eine Studie des Instituts für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) „Berufsverläufe von Altenpflegerinnen und Altenpflegern“ gefördert. Auf Basis der repräsentativen Beschäftigtenstichprobe des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB; IABS 1975-2004) wurde eine Strukturanalyse u. a. zur Verweildauer im Beruf und den Berufsverläufen von Altenpflegefachkräften (ohne Unterscheidung zwischen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ) durchgeführt. Erfasst wurden Berufsverläufe vor 2008. Der Studie ist zu entnehmen, dass die Berufsverläufe von Fachkräften in der Altenpflege , die ihre Berufstätigkeit in den Jahren zwischen 1976 und 1980 aufgenommen haben, sich zum Stichtag 31. Dezember 2004 im Durchschnitt auf über 19 Jahre erstrecken. Ähnliche Trends zeigten sich bei Altenpflegefachkräften, deren Ausbildungsabschlüsse noch nicht so lange zurückliegen. Für den Zeitverlauf hat die Analyse ergeben, dass zum Stichtag 31. Dezember 2004 im Durchschnitt fünf Jahre nach Abschluss der Ausbildung 77 Prozent der Altenpflegerinnen und Altenpfleger im Beruf verblieben sind. Nach 10 Jahren waren es 64 Prozent und nach 15 Jahren noch 63 Prozent. Die Ergebnisse der Strukturanalyse widerlegen deutlich die Vorstellung, dass viele Altenpflegefachkräfte schon nach kurzer Zeit ihren Beruf verlassen würden. Unterstützt wird dieses Ergebnis durch die Erkenntnisse der vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) durchgeführten repräsentativen Erwerbstätigenbefragung 2012. Danach haben im Zeitraum der Befragung (Oktober 2011 bis März 2012) 62 Prozent der befragten Altenpflegerinnen in ihrem erlernten und weitere 25 Prozent in einem verwandten Beruf gearbeitet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/608 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Rahmen der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege von Bund, Ländern und Verbänden (2012 – 2015) sind zahlreiche Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes umgesetzt worden. Maßnahmen wie z. B. das Schaffen einer familienfreundlichen Betriebskultur durch passende Arbeitszeitmodelle sowie ausreichende Angebote der Kinderbetreuung, die Stärkung des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung sowie alternsgerechte Arbeitszeit- und Arbeitsplatzmodelle sind wichtige Voraussetzungen für lange Beschäftigungszeiten und Berufsverläufe. 11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 die jährliche Vollzeit- und Teilzeitquote unter Fachkräften und Pflegehelfern in der Altenpflege und jeweils im Vergleich zum Bundesdurchschnitt aller Berufe entwickelt (bitte nach Bundesländern unterscheiden)? Informationen zum Personal in Pflegeeinrichtungen nach dem Berufsabschluss und dem Beschäftigungsverhältnis bietet die Pflegestatistik. Im Jahr 2015 belief sich der Anteil der Vollzeitbeschäftigten demnach bei ambulanten Pflegediensten auf 27,2 Prozent und bei stationären Pflegeeinrichtungen auf 28,7 Prozent (s. Tabellen in Anlage 7). Im Jahr 2009 – für 2008 liegen keine Informationen vor – belief sich der Anteil der Vollzeitbeschäftigten auf 26,8 Prozent bei ambulanten Pflegediensten und auf 33,3 Prozent bei stationären Einrichtungen (s. Anlage 7 mit Tabellen 3.1 und 3.2 je ambulant und stationär). Zum Personal in Pflegeheimen ist eine ergänzende ausführliche Zeitreihe der Pflegestatistik beigefügt, die anhand des Informationssystems Gesundheitsberichterstattung des Bundes erstellt wurde (s. Tabelle in Anlage 7). Zum Personal in ambulanten Pflegediensten kann aus der Datenbank keine identische Zeitreihe erzeugt werden. Eine entsprechende Sonderauswertung liegt zudem nicht vor. Vergleiche mit weiteren Berufen sind innerhalb der Pflegestatistik nicht möglich. Aus der Fachserie 1, Reihe 4.1.1, 88 Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland des Statistischen Bundesamts lässt sich die Quote der Vollzeitbeschäftigten in Prozent aller abhängig Beschäftigten ermitteln; diese beträgt 2016 rund 71,4 Prozent. Eine Teilzeitquote für die Branche Altenpflege wird dort nicht direkt ausgewiesen, kann jedoch aus den normalerweise je Woche geleisteten Arbeitsstunden (Anteil Arbeitsverhältnisse unter 40 Stunden pro Woche) angenähert werden: diese beträgt 70,4 Prozent. Aus der Beschäftigungsstatistik der BA ergeben sich folgende Angaben: Die Daten nach Berufen und Anforderungsniveau liegen in der Beschäftigungsstatistik erst ab Dezember 2012 vor. Im Dezember 2016 betrug die Quote der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in der Altenpflege demnach 44,6 Prozent , die Quote der sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten betrug 55,4 Prozent. Weitere Angaben zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Berufen liegen ab 2012 vor und können der Tabelle in Anlage 7 entnommen werden. Drucksache 19/608 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/608 12. In wie vielen Pflegeeinrichtungen erfolgten die Personalanpassungen zum 1. Januar 2017 nach § 92d und § 92e des Elften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XI – (alternative Überleitung und automatische Berechnung) budgetneutral auf der Basis von Stichtagsdaten, und in welcher Weise konnte der Personalmehrbedarf ohne zusätzliche Budgets gesichert werden? 13. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die landesweiten Personalrichtwerte nach § 75 Absatz 3 SGB XI in Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs seit dem 1. Januar 2017 angehoben, und welche Personalanhaltszahlen sowie Fachkraftquoten gelten seitdem (bitte nach Bundesländern ausweisen)? Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 mussten die Vertragsparteien – also die nach dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen, die Sozialhilfeträger und die Pflegekassen – die jeweiligen Pflegesatzvereinbarungen auf die fünf Pflegegrade hin neu ausrichten. Dabei hatten sie insbesondere die Personalstruktur und die Personalschlüssel zu prüfen. Ein auf Initiative des BMG durchgeführtes Arbeitstreffen aller Vereinbarungspartner der Bundesländer am 4. Dezember 2017 hat in diesem Zusammenhang gezeigt, dass der Vereinbarungsprozess zur Neuausrichtung der Leistungsinhalte in den Rahmenverträgen über die pflegerische Versorgung nach § 75 SGB XI auf Landesebene sowohl im voll- und teilstationären als auch ambulanten Bereich überall von den Beteiligten verantwortungsvoll angegangen wurde und vielerorts bereits deutliche Verbesserungen zu verzeichnen sind. Nach vorliegenden Informationen des GKV-SV ist es in den Bundesländern im Rahmen der vertrags- und vergütungsrechtlichen Umsetzung dieser Aufgabe bereits Ende 2016 oftmals auch gelungen, bessere Personalschlüssel zu vereinbaren. Über die Anzahl der Einrichtungen, die budgetneutral (d. h. ohne Inanspruchnahme eines Zuschlags) übergeleitet worden sind, liegen den Verbänden der Pflegekassen auf Bundesebene keine umfassenden Angaben vor. Insgesamt kann demnach aber davon ausgegangen werden, dass die Nichtinanspruchnahme von Vergütungszuschlägen nur in Ausnahmefällen erfolgte. Bislang konnten in acht Ländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg , Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig -Holstein) landesweite Personalrichtwerte bzw. -korridore vereinbart werden. In acht weiteren Ländern (Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) wurden die Personalschlüssel zunächst einrichtungsindividuell übergeleitet. Auch hier konnten Verbesserungen in der Personalausstattung verschiedentlich erzielt werden. Durch die Rahmenvertragspartner in den Ländern ist vorgesehen, aus diesen individuellen Vereinbarungen in einem weiteren Schritt wieder landesweite Vorgaben zu entwickeln. Die jeweiligen Vereinbarungen auf Landesebene werden regelmäßig im Internet veröffentlicht. Das „zusätzliche Stellenpotential“ in der Pflege, das im Zusammenhang mit den Pflegestärkungsgesetzen zum 1. Januar 2017 in den Ländern in den Vorgaben zur Personalausstattung vereinbart wurde, kann nach Angaben des GKV-SV für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein -Westfalen und Sachsen auf rund 10 380 zusätzliche Vollzeitkräfte hochgerechnet werden. Für die in anderen Ländern erreichten Verbesserungen ist eine Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/608 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode solche Hochrechnung (noch) nicht möglich. Das BMG wird im Rahmen der wissenschaftlichen Überprüfung der Pflegestärkungsgesetze auch der Frage der Entwicklung des Personals in den stationären Einrichtungen nachgehen. Die Bestimmung der Fachkraftquote unterliegt hierbei den einschlägigen landesrechtlichen Regelungen und liegt regelmäßig bei 50 Prozent. Durch die Pflegestärkungsgesetze konnte zudem die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in der stationären Pflege nach der aktuellen Ausgabenstatistik mit rund 60 000 Beschäftigten (2017) gegenüber dem Jahre 2013 mehr als verdoppelt werden. Die zusätzlichen Betreuungskräfte werden vollumfänglich aus der Pflegeversicherung bezahlt. Diese Kräfte sorgen für Verbesserungen im Pflegealltag und leisten eine verlässliche Unterstützung für die Arbeit der Pflegekräfte. 14. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der jeweilige Personalbedarf (unbesetzte Stellen) in ambulanten und stationären Einrichtungen der Altenpflege, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Situation? Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) belief sich der Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen in der Berufsgruppe Altenpflege (821, KldB 2010) im Dezember 2017 auf insgesamt rund 24 000 Stellen. Die Statistik der BA differenziert dabei nicht zwischen ambulanten und stationären Einrichtungen der Altenpflege . Daher liegen der Bundesregierung auch keine einrichtungsspezifischen Informationen vor. Neben der Umsetzung der Reform der Pflegeberufe sind in der neuen Legislaturperiode weitere Maßnahmen aller Beteiligten erforderlich, um den wachsenden Bedarf an qualifizierten Pflegefachkräften decken und eine gute Versorgung Pflegebedürftiger sicherstellen zu können. 15. In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung Gesamtversorgungsverträge nach § 72 Absatz 2 Satz 1 SGB XI über mehrere ambulante , voll- oder teilstationäre Leistungssegmente als Instrument genutzt, um unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung abzubauen, und welche Beschäftigungseffekte für mehr Vollzeitarbeitsplätze sind eingetreten? Dazu liegen dem GKV-SV keine detaillierten Angaben vor. Nach den von ihm vorgelegten Informationen im Rahmen der Pflegeberichterstattung wird das Instrument insgesamt in der Fläche bislang jedoch kaum genutzt. Deshalb wurde mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz ausdrücklich klargestellt, dass ab 2017 in vollstationären Pflegeeinrichtungen auch einzelne, wirtschaftlich abgegrenzte Versorgungsbereiche in Form von so genannten eingestreuten Plätzen neben dem sonstigen Leistungsangebot durch Gesamtversorgungsvertrag zugelassen werden können. 16. Wie viele Pflegeeinrichtungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum 30. September 2017 das vereinfachte Dokumentationsmodell (Strukturmodell ) der Pflegedokumentation dauerhaft verbindlich eingeführt, und welche Effekte zur Gewinnung zusätzlicher Pflegezeit sind in den Einrichtungen nachweisbar? Mit dem Projekt „Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation (Ein-STEP)“ haben die Pflegebevollmächtigte sowie ihr Vorgänger die Einführung des Strukturmodells von 2015 bis 2017 aktiv unterstützt . Die Gesamtzahl der beim Projektbüro der Pflegebevollmächtigten der Drucksache 19/608 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/608 Bundesregierung registrierten Anmeldungen belief sich am 2. November 2017 auf 11 685, darunter 5 289 ambulante Pflegedienste und 6 355 stationäre Einrichtungen . Damit beteiligte sich knapp die Hälfte aller Pflegeeinrichtungen an der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation (47,3 Prozent). Die Zeiteinsparung durch die vereinfachte Pflegedokumentation variiert individuell je nach Pflegeeinrichtung. Sie dient der Entlastung der Pflegekräfte. Sie soll den Pflegebedürftigen zugutekommen und zusätzlich die Arbeitszufriedenheit und Motivation steigern. Die Zeiteinsparung darf von den Kostenträgern nicht für Personaleinsparungen oder Einsparungen bei der Pflegevergütung herangezogen werden. Dies wurde vom Gesetzgeber mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz in § 113 Absatz 1 Satz 6 SGB XI ausdrücklich klargestellt. Der GKV-SV hat die Effekte der Einführung des Strukturmodells im Rahmen der Studie „EvaSIS – Evaluation der Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation“ durch die Universität Bremen und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sowie das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung wissenschaftlich evaluieren lassen. Laut den Ergebnissen dieser Studie ist eine Effizienzsteigerung durch die Anwendung des Strukturmodells in den Pflegeeinrichtungen erreichbar. Die Umsetzung des Strukturmodells ist aus Sicht der derzeitigen Anwender praktikabel, dies bestätigen rund 97 Prozent der befragten Einrichtungen . 79 Prozent der befragten verantwortlichen Pflegefachkräfte in den Pflegeheimen bejahten die Frage nach einer Zeitersparnis. Die ersparte Zeit kommt laut der Studie sowohl bei den Pflegediensten als auch in den Pflegeheimen mehrheitlich der individuellen pflegerischen Versorgung sowie der Anleitung und Beratung von Pflegebedürftigen zu Gute. Aus der Sicht von 83,1 Prozent der anwendenden Pflegefachkräfte steigert das Strukturmodell außerdem die fachliche Kompetenz von Pflegefachkräften. Der Abschlussbericht zur Evaluationsstudie ist auf der Website des GKV-SV veröffentlicht. 17. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Strukturmodell für die vereinfachte Dokumentation in weiteren Einrichtungen in Deutschland einzuführen? Zum 1. November 2017 übergab die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung die Verantwortung für die weitere Fortführung des Projekts „Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation (Ein-STEP)“ an die Trägerverbände der Altenpflege auf Bundesebene. Die wesentlichen Strukturen des bisherigen Projektes werden beibehalten. Die Trägerverbände stellen eine zentrale Anlaufstelle für interessierte Pflegeeinrichtungen sowie deren Beratung und Schulung sicher (www.ein-step.de). Die Pflegebevollmächtigte sowie das BMG haben die Schirmherrschaft übernommen und werden die Einführung des Strukturmodells weiterhin unterstützen, u. a. im fortbestehenden Lenkungsgremium des Projekts. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/608 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage), AU-Fälle und Langzeit-AU- Fälle gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Pflegebereich in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 (bitte nach Alter und Anteil an der Gesamtsumme der AU-Tage aufschlüsseln)? 19. Welche fünf Erkrankungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung die häufigsten Ursachen für Arbeitsausfälle von Pflegekräften in der Altenpflege, und welche Maßnahmen müssen nach Meinung der Bundesregierung ergriffen werden, um diese Arbeitsausfälle zu reduzieren? Die Fragen 18 und 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Arbeitsunfähigkeitsfälle und die Arbeitsunfähigkeitstage einzelner Diagnosen werden nur nach dem Geschlecht differenziert statistisch erfasst. Im Fehlzeiten -Report 2017 werden Arbeitsunfähigkeitstage auf Basis der AOK-Daten für verschiedene Branchen ausgewiesen. Im Jahr 2016 werden dort für Berufe in der Altenpflege je AOK-Mitglied durchschnittlich 27,2 Arbeitsunfähigkeitstage ausgewiesen . 20. Wie viele Altenpflegekräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2007 durch einen Arbeitsunfall dauerhaft erwerbsunfähig (bitte jährliche Daten aufschlüsseln)? Zur Anzahl von Altenpflegekräften, die infolge eines Arbeitsunfalls dauerhaft erwerbsunfähig sind, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung ist „dauerhafte Erwerbsunfähigkeit “ kein bestehender Rechtsbegriff. Die Gewährung von Rentenzahlungen in der Unfallversicherung basiert auf der Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), die über die 26. Woche nach dem Eintritt des Versicherungsfalles andauert (vgl. § 56 SGB VII). Eine „dauerhafte Erwerbsunfähigkeit“ ist damit nicht verbunden. 21. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche Anzahl der Überlastungs- und Gefährdungsanzeigen seit Einführung der Pflegeversicherung , und wie hoch ist der Anteil von Anzeigen wegen fehlender Personalausstattung (bitte nach Geschlecht und den Sektoren ambulant und stationär aufschlüsseln)? 22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung von Überlastungs- und Gefährdungsanzeigen im Gesundheits- und Pflegebereich , und wie will die Bundesregierung das Präventionsinstrument Gefährdungsanzeige weiter stärken? Die Fragen 21 und 22 werden im Zusammenhang beantwortet. Zur Anzahl von Überlastungs- und Gefährdungsanzeigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 23. Wie viele stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen führten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahresverlauf eine Gefährdungsbeurteilung durch (bitte den letzten ermittelten Jahrgang angeben), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen? Zur Anzahl der im Jahresverlauf durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen der Altenpflege liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 19/608 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/608 Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Die Aktualität dieser Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Eine Pflicht zur jährlichen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung besteht nicht. Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) wurde in der ersten GDA-Periode 2008 – 2012 neben zehn weiteren Arbeitsprogrammen das Arbeitsprogramm „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Pflege“ (AP Pflege) durchgeführt. Laut Pflegestatistik gab es im Jahr 2007 rund 22 600 ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. Hierbei handelt es sich um kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Im AP Pflege wurden in den Jahren 2011 und 2012 Betriebsbesichtigungen von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), den Unfallkassen und der Gewerbeaufsicht der Länder in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Betriebsbesichtigungen (N = 2.554) wurden getrennt nach ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen ausgewertet. Danach führten 38,4 Prozent der ambulanten Dienste eine angemessene Gefährdungsbeurteilung durch. Je größer der Betrieb war, desto angemessener wurde die Gefährdungsbeurteilung beurteilt. 56,0 Prozent der stationären Pflegeeinrichtungen führten eine angemessene Gefährdungsbeurteilung durch. Von den kleineren Betrieben (1 bis 9 Mitarbeiter) führten 39 Prozent eine angemessene Gefährdungsbeurteilung durch, bei den Betrieben mit mehr als 250 Beschäftigten waren es 83 Prozent (weitere Ergebnisse siehe Abschlussbericht des AP Pflege: www.gda-portal. de/de/pdf/Pflege-Abschlussbericht.pdf). Die Träger der GDA – Bund, Länder, Unfallversicherungsträger – sind sich einig, dass in der nächsten GDA-Periode (ab 2019) ein Hauptaugenmerk auf die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gelegt werden soll. Dies soll auch den Unternehmen in der Altenpflege zugutekommen. 24. In welchem Umfang investierten nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Unternehmen der Pflegebranche jährlich seit 2009 in Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, und für wie viele Pflegebeschäftigte wurden entsprechende Maßnahmen nach § 3 Nummer 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerlich bezuschusst? Der Bundesregierung liegen hierzu keine detaillierten Kenntnisse bzw. Daten vor. Soweit es die betriebliche Gesundheitsförderung betrifft, gibt der Präventionsbericht 2017 zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Primärprävention und Gesundheitsförderung Informationen hinsichtlich einer Branchenverteilung . Danach beträgt der Anteil von Unternehmen aus dem Gesundheits - und Sozialwesen an der Gesamtheit aller Betriebe, die ihren Beschäftigten betriebliche Gesundheitsförderung mit Krankenkassenunterstützung anbieten, rund 15 Prozent. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Pflegedienste insgesamt Davon nach dem Träger der Dienste private Träger freigemeinnützige Träger öffentliche Träger zusammen Träger der freien Wohlfahrts - pflege sonstige gemeinnützige Träger zusammen kommunale Träger sonstige öffentliche Träger Pflegedienste insgesamt . . . . . . . . . . . . . Veränderungen zu 2013 in % . . . . . . . . . . . und zwar: Mit anderen Sozialleistungen (gemischte Einrichtungen) . . . . . . . . . . . und zwar: Häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe nach SGB V . . . . . . . . Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII . . . . . . Sonstige ambulante Hilfeleistungen . . . . Als eigenständiger Dienst an einer Wohneinrichtung (Altenheim, Altenwohnheim , betreutes Wohnen) . . . . . . Als eigenständiger Dienst an einer sonstigen Einrichtung (z. B. einem Krankenhaus) . . . . . . . . . Eigenständige Dienste an einem Pflegeheim (mehrgliedrige Einrichtungen) . . . . . . 13 323 4,5 13 156 12 915 8 106 5 366 1 374 228 843 8 670 6,5 8 528 8 347 5 135 2 796 744 56 343 4 461 0,9 4 438 4 381 2 874 2 479 598 142 457 4 038 – 0,2 4 017 3 971 2 632 2 259 513 129 404 423 12,8 421 410 242 220 85 13 53 192 4,9 190 187 97 91 32 30 43 158 1,3 157 154 79 75 25 18 39 34 25,9 33 33 18 16 7 12 4 Pflegedienste Pflegedienste mit . . . bis . . . insgesamt jeweiliger private jeweiliger frei- jeweiliger öffentliche jeweiliger Pflegebedürftigen Anteil an Träger Anteil gemein- Anteil an Anteil an Träger -insgesamt an privaten nützige freigemein- öffentPflegebedürftige je nützigen lichenPflegedienst Trägern Träger Trägern Trägern Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Pflegedienste nach Größenklassen bis 10 . . . . . . . 1 023 7,7 907 10,5 106 2,4 10 5,2 11 – 15 . . . . . . . 891 6,7 796 9,2 92 2,1 3 1,6 16 – 20 . . . . . . . 1 017 7,6 833 9,6 172 3,9 12 6,3 21 – 25 . . . . . . . 1 036 7,8 842 9,7 187 4,2 7 3,6 26 – 35 . . . . . . . 1 929 14,5 1 450 16,7 459 10,3 20 10,4 36 – 50 . . . . . . . 2 334 17,5 1 535 17,7 757 17,0 42 21,9 51 – 70 . . . . . . . 2 013 15,1 1 109 12,8 865 19,4 39 20,3 71 – 100 . . . . . . . 1 622 12,2 715 8,2 882 19,8 25 13,0 101 – 150 . . . . . . . 976 7,3 352 4,1 603 13,5 21 10,9 151 und mehr . . . . . . 482 3,6 131 1,5 338 7,6 13 6,8 Insgesamt . . . . . . . . 13 323 100 8 670 100 4 461 100 192 100 Pflegebedürftige je Pflegedienst Pflegebedürftige je Pflegedienst . . . . . 52 X 40 X 74 X 64 X Situation in den ambulanten Pflegediensten Tab 2.1 Art (Angebot der Einrichtung) und Träger am 15.12.2015 Tab 2.2 Größe der Dienste nach Träger – Pflegebedürftige je Pflegedienst am 15.12.2015 Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2015, Deutschlandergebnisse Anlage 1 Drucksache 19/608 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Pflegeheime insgesamt Davon nach dem Träger der Einrichtung private Träger freigemeinnützige Träger öffentliche Träger zusammen Träger der freien Wohlfahrts - pflege sonstige gemeinnützige Träger zusammen kommunale Träger sonstige öffentliche Träger Pflegeheime insgesamt . . . . . . . . . . . . . . . Veränderungen zu 2013 in % . . . . . . . . . . . . und zwar: Mit anderen Sozialleistungen (gemischte Einrichtungen) . . . . . . . . . . . und zwar: Sonstige ambulante Hilfeleistungen . . . . . In Anbindung an eine Wohneinrichtung (Altenheim, Altenwohnheim, betreutes Wohnen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . In Anbindung an sonstige Einrichtungen (z. B. ein Krankenhaus) . . . . . . . . . . . Mit medizinischer Versorgung nach SGB V durch im Heim beschäftigte/-n Ärztin/Arzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pflegeheim mit angeschlossenem ambulanten Pflegedienst (mehrgliedrige Einrichtung) . . . . Pflegeheim mit vollstationärer Dauerpflege . . . 13 596 4,3 3 408 837 2 567 523 125 1 165 11 164 5 737 7,3 1 143 324 810 120 67 483 4 627 7 200 1,9 2 052 467 1 616 325 50 624 5 943 6 249 2,1 1 740 369 1 377 265 49 508 5 122 951 0,7 312 98 239 60 1 116 821 659 6,6 213 46 141 78 8 58 594 573 6,7 173 40 121 52 2 55 517 86 6,2 40 6 20 26 6 3 77 Pflegeheime mit . . . bis . . . Pflegeheime Pflegebedürftigen insge- jeweiliger private jeweiliger freigemein- jeweiliger öffentliche jeweiliger Pflegebedürftige je samt Anteil an Träger Anteil nützige Anteil an Träger Anteil an insgesamt an privaten Träger freigemein- öffentlichenPflegeheim Trägern nützigen Trägern Trägern Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Pflegeheime nach Größenklassen bis 10 . . . . . . . . . . . 440 3,2 200 3,5 223 3,1 17 2,6 11 – 20 . . . . . . . . . . . 1 382 10,2 736 12,8 603 8,4 43 6,5 21 – 30 . . . . . . . . . . . 1 576 11,6 834 14,5 700 9,7 42 6,4 31 – 40 . . . . . . . . . . . 1 459 10,7 754 13,1 650 9,0 55 8,3 41 – 50 . . . . . . . . . . . 1 313 9,7 584 10,2 663 9,2 66 10,0 51 – 60 . . . . . . . . . . . 1 169 8,6 487 8,5 630 8,8 52 7,9 61 – 80 . . . . . . . . . . . 2 388 17,6 883 15,4 1 377 19,1 128 19,4 81 – 100 . . . . . . . . . . . 1 626 12,0 497 8,7 1 044 14,5 85 12,9 101 – 150 . . . . . . . . . . . 1 814 13,3 614 10,7 1 088 15,1 112 17,0 151 – 200 . . . . . . . . . . . 317 2,3 113 2,0 165 2,3 39 5,9 201 – 300 . . . . . . . . . . . 99 0,7 31 0,5 51 0,7 17 2,6 301 und mehr . . . . . . . . 13 0,1 4 0,1 6 0,1 3 0,5 Insgesamt . . . . . . . . . . 13 596 100 5 737 100 7 200 100 659 100 Pflegebedürftige je Pflegeheim Insgesamt . . . . . . . . . . . 63 X 56 X 67 X 79 X Heime mit ausschließlicher Dauerpflege . . . . . 68 X 62 X 72 X 80 X Situation in den Pflegeheimen Tab 3.1 Organisation (Angebot der Einrichtung) und Träger am 15.12.2015 Tab 3.2 Größe der Heime nach Träger – Pflegebedürftige je Pflegeheim am 15.12.2015 Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2015, Deutschlandergebnisse Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Tab 1.1 Pflegedienste am 15.12.2015 nach Anzahl und Größe der Dienste sowie Trägerschaft Ambulante Pflegedienste Anzahl Anzahl 1 der betreuten Pflegebedürftigen je ambu- -lanten Pflege dienst Pflegedienste nach Träger private freigemeinnützige öffentliche Anteile in % 1 private freigemeinnützige öffentliche Deutschland . . . . Baden- 13 323 52,0 8 670 4 461 192 65,1 33,5 1,4 Württemberg . . 1 142 57,9 594 505 43 52,0 44,2 3,8 Bayern . . . . . . . . 1 913 43,3 1 134 759 20 59,3 39,7 1,0 Berlin . . . . . . . . 585 51,8 461 . . 78,8 . . Brandenburg . . . . 697 45,9 456 234 7 65,4 33,6 1,0 Bremen . . . . . . . 112 63,7 73 39 – 65,2 34,8 – Hamburg . . . . . . 351 45,0 269 78 4 76,6 22,2 1,1 Hessen . . . . . . . Mecklenburg- 1 117 45,2 817 266 34 73,1 23,8 3,0 Vorpommern 2 . 450 48,0 256 . . 56,9 . . Niedersachsen . . Nordrhein- 1 264 63,0 849 391 24 67,2 30,9 1,9 Westfalen . . . . . . 2 593 58,4 1 734 840 19 66,9 32,4 0,7 Rheinland-Pfalz . . 488 59,0 311 . . 63,7 . . Saarland . . . . . . 119 66,4 80 . . 67,2 . . Sachsen . . . . . . . 1 068 46,5 736 325 7 68,9 30,4 0,7 Sachsen-Anhalt . . Schleswig- 564 46,0 387 168 9 68,6 29,8 1,6 Holstein . . . . . . 428 45,7 259 161 8 60,5 37,6 1,9 Thüringen . . . . . . 432 53,7 254 173 5 58,8 40,0 1 Relativ hohe Werte in den Ländern sind durch Fettschrift hervorgehoben – relativ niedrige durch Unterstreichung. 2 Für Mecklenburg-Vorpommern sind die nach dem Liefertermin gemeldeten korrigierten Angaben enthalten. Diese wurden beim zuvor veröffentlichten Bundesergebnis nicht mehr berücksichtigt. 1,2 Tab 1.2 Pflegebedürftige am 15.12.2015 nach Trägern Pflegebedürftige Anzahl Pflegebedürftige nach dem Träger private freigemeinnützige öffentliche Anteile in % 1 private freigemeinnützige öffentliche Deutschland . . . . Baden- Württemberg . . . Bayern . . . . . . . . Berlin . . . . . . . . . Brandenburg . . . . Bremen . . . . . . . Hamburg . . . . . . Hessen . . . . . . . . Mecklenburg- Vorpommern 2 . Niedersachsen . . . Nordrhein- Westfalen . . . . . Rheinland-Pfalz . . 692 273 350 349 329 568 12 356 50,6 47,6 1,8 66 116 20 752 41 852 3 512 31,4 63,3 5,3 82 837 33 338 48 699 800 40,2 58,8 1,0 30 313 21 578 . . 71,2 . . 31 981 17 558 14 002 421 54,9 43,8 1,3 7 130 3 684 3 446 – 51,7 48,3 – 15 812 11 175 4 510 127 70,7 28,5 0,8 50 488 29 206 19 307 1 975 57,8 38,2 3,9 21 596 11 788 . . 54,6 . . 79 651 40 376 36 977 2 298 50,7 46,4 2,9 151 366 80 482 69 988 896 53,2 46,2 0,6 28 787 11 243 . . 39,1 . . Saarland . . . . . . . Sachsen . . . . . . . Sachsen-Anhalt . . Schleswig- Holstein . . . . . . Thüringen . . . . . . 1 Relativ hohe Werte in d 2 Für Mecklenburg-Vorpo lichten Bundesergebni 7 901 3 823 . . 48,4 . . 49 618 29 080 20 113 425 58,6 40,5 0,9 25 935 14 978 10 394 563 57,8 40,1 2,2 19 557 9 821 9 346 390 50,2 47,8 2,0 23 185 11 467 11 491 227 49,5 49,6 1,0 en Ländern sind durch Fettschrift hervorgehoben – relativ niedrige durch Unterstreichung. mmern sind die nach dem Liefertermin gemeldeten korrigierten Angaben enthalten. Diese wurden beim zuvor veröffents nicht mehr berücksichtigt. Anzahl und Träger der ambulanten Pflegedienste Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Ländervergleich – Ambulante Pflegedienste 2015 Drucksache 19/608 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Tab 1.1 Pflegeheime nach Anzahl und Größe sowie Trägerschaft am 15.12.2015 Pflegeheime insgesamt darunter Heime mit vollstationärer Dauerpflege 1 Anzahl der betreuten Pflegebedürf - tigen (Durchschnitt ) Pflegeheime nach dem Träger private freigemein - nützige öffentliche Anteile in % private freigemein - nützige öffentliche Deutschland . . . . . . . Baden- Württemberg . . . . . Bayern . . . . . . . . . . Berlin . . . . . . . . . . . Brandenburg . . . . . . Bremen . . . . . . . . . . Hamburg . . . . . . . . . Hessen . . . . . . . . . . Mecklenburg- Vorpommern 2 . . . . Niedersachsen . . . . . Nordrhein- Westfalen . . . . . . . Rheinland-Pfalz . . . . . Saarland . . . . . . . . . Sachsen . . . . . . . . . Sachsen-Anhalt . . . . . Schleswig- Holstein . . . . . . . . Thüringen . . . . . . . . Relativ hohe Werte in den Län 1 Das Angebot der anderen H 2 Für Mecklenburg-Vorpomm Bundesergebnis nicht mehr 13 596 11 164 63,1 5 737 7 200 659 42,2 53,0 1 716 1 497 58,9 533 1 051 132 31,1 61,2 1 804 1 535 63,5 650 974 180 36,0 54,0 385 303 79,9 200 170 15 51,9 44,2 488 328 59,2 172 305 11 35,2 62,5 102 86 70,0 45 57 – 44,1 55,9 191 157 87,4 99 92 – 51,8 48,2 864 770 65,4 430 399 35 49,8 46,2 369 247 59,0 . 235 . . 63,7 1 783 1 429 57,9 1 077 662 44 60,4 37,1 2 626 2 162 68,1 873 1 644 109 33,2 62,6 516 457 72,2 202 304 10 39,1 58,9 164 144 69,6 . 99 . . 60,4 885 652 61,1 374 478 33 42,3 54,0 560 448 56,1 267 270 23 47,7 48,2 686 609 52,4 456 208 22 66,5 30,3 457 340 60,1 174 255 28 38,1 55,8 dern sind durch Fettschrift hervorgehoben – relativ niedrige durch Unterstreichung. eime setzt sich aus Kurzzeit-, Tages- und/oder Nachtpflege zusammen. ern sind die nach dem Liefertermin gemeldeten korrigierten Angaben enthalten. Dies wurde beim zuvor veröffentlichten berücksichtigt. 4,8 7,7 10,0 3,9 2,3 – – 4,1 . 2,5 4,2 1,9 . 3,7 4,1 3,2 6,1 Tab 1.2 Verfügbare Plätze in den Pflegeheimen nach Trägern am 15.12.2015 Verfügbare Plätze insgesamt darunter vollstationäre Dauerpflege 1 verfügbare Plätze nach dem Träger private freigemeinnützige öffentliche Anteile in % private freigemeinnützige öffentliche Deutschland . . . . . . Baden- Württemberg . . . . Bayern . . . . . . . . . . Berlin . . . . . . . . . . Brandenburg . . . . . . Bremen . . . . . . . . . Hamburg . . . . . . . . Hessen . . . . . . . . . Mecklenburg- Vorpommern 2 . . . Niedersachsen . . . . Nordrhein- Westfalen . . . . . . Rheinland-Pfalz . . . . Saarland . . . . . . . . Sachsen . . . . . . . . . Sachsen-Anhalt . . . . Schleswig- Holstein . . . . . . . Thüringen . . . . . . . . Relativ hohe Werte in den L 1 Die anderen Plätze sind fü 2 Für Mecklenburg-Vorpom Bundesergebnis nicht me 928 939 866 300 363 532 508 883 56 524 39,1 54,8 108 005 100 329 31 493 66 152 10 360 29,2 61,2 134 772 128 313 42 174 76 320 16 278 31,3 56,6 34 813 32 729 18 241 14 801 1 771 52,4 42,5 29 007 25 340 10 391 17 687 929 35,8 61,0 7 571 6 745 3 397 4 174 – 44,9 55,1 18 478 17 316 10 086 8 392 – 54,6 45,4 62 643 58 948 30 210 29 606 2 827 48,2 47,3 21 720 19 490 . 13 798 . . 63,5 109 431 101 878 63 740 42 530 3 161 58,2 38,9 187 570 176 598 52 641 124 471 10 458 28,1 66,4 44 864 41 630 16 049 28 019 796 35,8 62,5 13 003 11 964 . 8 770 . . 67,4 55 266 50 146 23 410 29 246 2 610 42,4 52,9 32 827 30 510 14 209 16 803 1 815 43,3 51,2 41 010 38 840 26 796 12 583 1 631 65,3 30,7 27 959 25 524 9 729 15 868 2 362 34,8 56,8 ändern sind durch Fettschrift hervorgehoben – relativ niedrige durch Unterstreichung. r Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege vorgesehen. mern sind die nach dem Liefertermin gemeldeten korrigierten Angaben enthalten. Dies wurde beim zuvor veröffentlichten hr berücksichtigt. 6,1 9,6 12,1 5,1 3,2 – – 4,5 . 2,9 5,6 1,8 . 4,7 5,5 4,0 8,4 Die Pflegeheime: Anzahl, verfügbare Plätze und Träger Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Ländervergleich – Pflegeheime 2015 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Personal insgesamt Davon im Alter von . . . bis unter . . . Jahren unter 20 20 – 30 30 – 40 40 – 50 50 – 60 60 – 65 65 und älter Personal insgesamt . . . . . . . . . . 355 613 3 249 50 692 74 857 90 099 104 836 23 393 8 487 Anteil an Gesamtpersonal in % . . . 100 0,9 14,3 21,1 25,3 29,5 6,6 2,4 Beschäftigungsverhältnis: Vollzeitbeschäftigt . . . . . . . . . Teilzeitbeschäftigt 96 701 433 16 662 21 818 24 165 27 515 5 330 778 – über 50 % . . . . . . . . . . . . . – 50 % und weniger, aber nicht 128 256 253 15 644 27 418 34 052 42 285 7 890 714 geringfügig beschäftigt . . . . 49 291 98 3 904 10 167 13 802 16 851 3 597 872 – geringfügig beschäftigt . . . . . Auszubildende/-r, 68 727 544 8 745 12 957 16 291 17 546 6 543 6 101 (Um-)Schüler/-in . . . . . . . . . Helfer/-in im freiwilligen 11 727 1 510 5 431 2 430 1 749 593 10 4 sozialen Jahr . . . . . . . . . . . Helfer/-in im 319 200 119 – – – – – Bundesfreiwilligendienst . . . . Praktikant/-in außerhalb 224 110 70 12 7 14 8 3 einer Ausbildung . . . . . . . . . Überwiegender Tätigkeitsbereich im Pflegedienst: 368 101 117 55 33 32 15 15 Pflegedienstleitung . . . . . . . . . 18 091 13 1 102 3 973 5 260 6 344 1 180 219 Grundpflege . . . . . . . . . . . . . 238 828 2 253 40 068 53 501 59 957 66 247 13 316 3 486 Häusliche Betreuung . . . . . . . . 14 965 179 1 510 2 226 3 401 4 956 1 569 1 124 Hauswirtschaftliche Versorgung . 44 275 298 3 170 7 126 11 810 15 639 4 300 1 932 Verwaltung, Geschäftsführung . . 16 631 109 1 444 3 176 4 473 5 615 1 306 508 Sonstiger Bereich . . . . . . . . . . 22 823 397 3 398 4 855 5 198 6 035 1 722 1 218 Situation in den ambulanten Pflegediensten Tab 2.4 Personal nach Beschäftigungsverhältnis, Tätigkeitsbereich und Alter am 15.12.2015 Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2015, Deutschlandergebnisse Anlage 2 Drucksache 19/608 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Personal insgesamt Davon im Alter von . . . bis unter . . . Jahren unter 20 20 – 30 30 – 40 40 – 50 50 – 60 60 – 65 65 und älter Personal insgesamt . . . . . . . . . . . . . 730 145 20 798 113 357 128 583 171 763 225 655 57 062 12 927 Anteil an Gesamtpersonal in % . . . . . . Beschäftigungsverhältnis 100 2,8 15,5 17,6 23,5 30,9 7,8 1,8 Vollzeitbeschäftigt . . . . . . . . . . . . Teilzeitbeschäftigt 209 881 1 359 35 622 40 761 49 323 65 265 16 423 1 128 – über 50 % . . . . . . . . . . . . . . . . – 50 % und weniger, aber nicht 292 971 1 298 35 499 52 416 75 349 104 018 23 116 1 275 geringfügig beschäftigt . . . . . . . . 107 246 518 7 887 18 367 29 236 39 532 9 780 1 926 – geringfügig beschäftigt . . . . . . . . . 61 821 2 495 7 101 8 897 12 151 14 974 7 644 8 559 Auszubildende/-r, (Um-)Schüler/-in . . 51 124 10 748 25 272 7 860 5 496 1 693 41 14 Helfer/-in im freiwilligen sozialen Jahr . . . . . . . . . . . . . . . 3 329 2 372 957 – – – – – Helfer/-in im Bundesfreiwilligendienst . . . . . . . . . . . . Praktikant/-in außerhalb 2 204 1 094 621 168 117 135 55 14 einer Ausbildung . . . . . . . . . . . . Überwiegender Tätigkeitsbereich im Pflegeheim 1 569 914 398 114 91 38 3 11 Pflege und Betreuung . . . . . . . . . . . 468 812 16 487 94 275 94 490 105 769 123 942 29 067 4 782 Soziale Betreuung . . . . . . . . . . . . . 29 725 1 117 3 342 4 490 6 167 10 458 2 882 1 269 Zusätzliche Betreuung (§ 87b SBG XI) . . . . . . . . . . . . . . 49 386 145 2 301 6 048 13 304 22 137 4 900 551 Hauswirtschaftsbereich . . . . . . . . . 116 546 1 941 9 005 14 714 30 243 45 112 12 759 2 772 Haustechnischer Bereich . . . . . . . . . 16 592 236 781 1 838 3 866 6 312 2 270 1 289 Verwaltung, Geschäftsführung . . . . . 37 428 406 2 510 5 587 9 987 14 133 3 733 1 072 Sonstiger Bereich . . . . . . . . . . . . . 11 656 466 1 143 1 416 2 427 3 561 1 451 1 192 Situation in den Pflegeheimen Tab 3.6 Personal nach Beschäftigungsverhältnis, Tätigkeitsbereich und Alter am 15.12.2015 Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2015, Deutschlandergebnisse Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Personal insgesamt Veränderungen zu 2013 Davon nach dem überwiegenden Tätigkeitsbereich im Pflegedienst Anteil an Personal ins- Darunter Pflege- Grund- jeweiliger häusliche hauswirt- Verwal- sonstiger weiblich Vollzeit 1 aus- 50 Jahre dienst- pflege Anteil an Betreu- schaft- tung, Bereich gesamt schließ- und älter leitung Grundpflege ung liche Versorgung Geschäfts - führung lich nach SGB XI tätig Anzahl % Anzahl % Anzahl % Staatlich anerkannte/-r Altenpfleger/-in . . . . . . . . . . . . Staatlich anerkannte/-r 78 281 14,0 5 955 65 246 27,3 1 028 469 1 304 4 279 22,0 84,2 39,9 16,8 31,5 Altenpflegehelfer/-in . . . . . . . . . Gesundheits- und 17 705 25,4 171 15 953 6,7 421 659 100 401 5,0 89,2 27,6 31,9 35,8 Krankenpfleger/-in . . . . . . . . . . 81 969 0,9 10 041 61 220 25,6 1 639 507 2 560 6 002 23,1 87,3 33,9 13,4 38,8 Krankenpflegehelfer/-in . . . . . . . . Gesundheits- und 14 591 6,8 79 13 097 5,5 417 601 129 268 4,1 88,0 27,7 30,3 39,6 Kinderkrankenpfleger/-in . . . . . . Heilerziehungspfleger/-in, 8 098 0,8 825 5 857 2,5 154 81 200 981 2,3 96,8 28,2 12,3 40,9 Heilerzieher/-in . . . . . . . . . . . . 1 452 5,7 20 1 107 0,5 115 64 29 117 0,4 78,8 27,5 29,1 17,1 Heilerziehungspflegehelfer/-in . . . . 261 – 3,0 2 187 0,1 29 18 4 21 0,1 82,8 18,8 33,0 27,2 Heilpädagogin, Heilpädagoge . . . . . 75 – 26,5 – 39 0,0 10 9 3 14 0,0 88,0 16,0 18,7 46,7 Ergotherapeut/-in . . . . . . . . . . . . Physiotherapeut/-in 477 – 6,8 – 218 0,1 135 26 7 91 0,1 85,7 30,4 27,3 21,4 (Krankengymnast/-in) . . . . . . . . Sonstiger Abschluss im Bereich der 263 8,7 – 147 0,1 31 18 31 36 0,1 76,4 25,9 28,1 27,4 nichtärztlichen Heilberufe . . . . . . Sozialpädagogischer/sozial- 5 063 16,8 34 3 532 1,5 225 634 344 294 1,4 92,5 21,3 25,4 38,4 arbeiterischer Berufsabschluss . . . Familienpfleger/-in mit staatlichem 1 526 – 5,7 25 461 0,2 189 114 366 371 0,4 82,6 27,1 21,4 40,9 Abschluss . . . . . . . . . . . . . . . Dorfhelfer/-in mit staatlichem 1 311 – 9,1 8 906 0,4 86 245 13 53 0,4 97,3 22,8 29,7 51,2 Abschluss . . . . . . . . . . . . . . . Abschluss einer pflegewissenschaftlichen Ausbildung an einer Fach- 153 4,1 2 71 0,0 8 60 5 7 0,0 97,4 11,8 27,5 62,1 hochschule oder Universität . . . . 1 219 11,4 559 212 0,1 13 21 363 51 0,3 73,6 65,0 19,4 27,7 Sonstiger pflegerischer Beruf . . . . . Fachhauswirtschafter/-in 25 413 7,8 75 18 948 7,9 2 771 2 614 189 816 7,1 90,5 19,5 41,1 45,6 für ältere Menschen . . . . . . . . . Sonstiger hauswirtschaftlicher 851 0,7 4 263 0,1 59 497 11 17 0,2 97,8 20,6 28,9 49,7 Berufsabschluss . . . . . . . . . . . 7 462 19,2 10 1 354 0,6 411 5 374 81 232 2,1 96,4 14,3 32,0 47,7 Sonstiger Berufsabschluss . . . . . . . 79 402 20,1 279 30 355 12,7 5 904 25 883 10 274 6 707 22,3 87,2 17,6 30,3 47,9 Ohne Berufsabschluss . . . . . . . . . Auszubildende/-r, 18 314 9,7 2 8 857 3,7 1 216 6 240 393 1 606 5,1 83,5 16,5 37,8 34,7 (Um-)Schüler/-in . . . . . . . . . . . 11 727 20,1 – 10 798 4,5 104 141 225 459 3,3 81,0 X 2 35,3 5,2 Insgesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . 355 613 11,1 18 091 238 828 100 14 965 44 275 16 631 22 823 100 86,9 27,2 24,3 38,4 1 Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende, (Um-)Schüler/-innen, Helfer/-innen im freiwilligen sozialen Jahr bzw. im Bundesfreiwilligendienst. 2 Das Beschäftigungsverhältnis wird bei „Auszubildenden und (Um-)Schüler/-innen“ nicht erfasst. Situation in den ambulanten Pflegediensten Tab 2.5 Personal nach Berufsabschluss und Tätigkeitsbereich am 15.12.2015 Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2015, Deutschlandergebnisse Drucksache 19/608 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Personal insgesamt Veränderungen zu 2013 Davon nach dem überwiegenden Tätigkeitsbereich im Pflegeheim Darunter Pflege und Betreuung jeweiliger Anteil an Pflege u. Betreuung soziale Betreuung zusätzliche Betreuung (§ 87b SGB XI) Hauswirtschafts - bereich haustech - nischer Bereich Verwaltung , Geschäfts - führung sonstiger Bereich weiblich Vollzeit 1 ausschließ - lich nach SGB XI tätig 50 Jahre und älter Anzahl % Anzahl % Anzahl % Staatlich anerkannte/-r Altenpfleger/-in . . . . . . . . . . . Staatlich anerkannte/-r 168 131 6,1 160 392 34,2 2 105 1 180 228 27 3 744 455 83,0 49,9 81,8 32,3 Altenpflegehelfer/-in . . . . . . . . Gesundheits- und 46 422 15,3 44 607 9,5 487 762 298 30 152 86 86,4 27,1 75,0 35,7 Krankenpfleger/-in . . . . . . . . . 52 570 – 3,3 47 657 10,2 875 584 133 14 2 992 315 89,4 41,7 77,5 45,3 Krankenpflegehelfer/-in . . . . . . . . Gesundheits- und 16 581 – 1,7 15 880 3,4 217 263 145 4 35 37 87,8 30,3 76,2 44,7 Kinderkrankenpfleger/-in . . . . . Heilerziehungspfleger/-in; 3 503 – 3,4 3 022 0,6 117 80 34 2 219 29 96,6 37,4 75,0 53,7 Heilerzieher/-in . . . . . . . . . . . 2 778 3,2 1 970 0,4 496 199 33 3 57 20 79,7 37,2 74,9 25,4 Heilerziehungspflegehelfer/-in . . . . 441 – 4,1 325 0,1 66 36 7 – 2 5 81,2 30,8 69,8 30,8 Heilpädagogin, Heilpädagoge . . . . 316 – 5,1 79 0,0 171 23 4 1 36 2 84,2 33,2 74,1 49,7 Ergotherapeut/-in . . . . . . . . . . . Physiotherapeut/-in 7 460 – 2,3 1 248 0,3 4 960 965 19 5 46 217 89,8 37,0 73,5 27,5 (Krankengymnast/-in) . . . . . . . Sonstiger Abschluss im Bereich 985 – 1,3 371 0,1 349 73 12 3 23 154 81,4 30,6 72,3 43,2 der nichtärztlichen Heilberufe . . . Sozialpädagogischer/sozial- 3 948 12,6 2 264 0,5 536 436 231 46 343 92 88,7 24,8 72,3 46,9 arbeiterischer Berufsabschluss . . Familienpfleger/-in mit 7 108 3,8 879 0,2 4 438 424 70 9 1 168 120 81,2 35,3 73,8 51,2 staatlichem Abschluss . . . . . . . Dorfhelfer/-in mit 1 106 – 9,2 896 0,2 93 68 32 2 8 7 96,6 21,2 78,1 54,2 staatlichem Abschluss . . . . . . . Abschluss einer pflegewissenschaftlichen Ausbildung an einer Fachhochschule oder 109 – 12,8 55 0,0 11 15 20 2 6 – 94,5 22,0 69,7 60,6 Universität. . . . . . . . . . . . . . . 3 074 0,4 838 0,2 268 48 30 1 1 811 78 69,1 68,3 71,9 35,6 Sonstiger pflegerischer Beruf . . . . Fachhauswirtschafter/-in 64 563 33,6 28 847 6,2 3 726 30 549 1 027 26 97 291 90,7 16,4 75,9 50,8 für ältere Menschen . . . . . . . . . Sonstiger hauswirtschaftlicher 2 049 – 1,9 158 0,0 21 33 1 758 26 45 8 93,0 39,2 70,7 46,2 Berufsabschluss . . . . . . . . . . . 34 484 7,4 2 619 0,6 276 345 30 025 582 320 317 87,2 29,0 67,3 47,2 Sonstiger Berufsabschluss . . . . . . 178 838 6,6 65 122 13,9 7 604 11 123 49 203 13 984 24 608 7 194 81,6 22,1 68,3 53,0 Ohne Berufsabschluss . . . . . . . . Auszubildende/-r, 84 555 – 2,0 42 758 9,1 2 743 2 087 32 039 1 792 1 156 1 980 87,4 16,6 71,7 40,8 (Um-)Schüler/-in . . . . . . . . . . . 51 124 5,8 48 825 10,4 166 93 1 198 33 560 249 76,4 X 2 86,9 3,4 Insgesamt . . . . . . . . . . . . . . . . 730 145 6,5 468 812 100 29 725 49 386 116 546 16 592 37 428 11 656 84,5 28,7 75,2 40,5 1 Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende, (Um-)Schüler/-innen, Helfer/-innen im freiwilligen sozialen Jahr bzw. im Bundesfreiwilligendienst. 2 Das Beschäftigungsverhältnis wird bei „Auszubildenden und (Um-)Schüler/-innen“ nicht erfasst. Situation in den Pflegeheimen Tab 3.7 Personal nach Berufsabschluss und Tätigkeitsbereich am 15.12.2015 Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2015, Deutschlandergebnisse Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Tab 3.4 Personal am 15.12.2015 nach Alter absolut Personal insgesamt Davon im Alter von . . . bis unter . . . Jahren unter 20 20 – 30 30 – 40 40 – 50 50 – 60 60 – 65 65 und älter Deutschland . . . . . . . . . 355 613 3 249 50 692 74 857 90 099 104 836 23 393 8 487 Baden-Württemberg . . . . 33 742 331 3 899 5 717 8 742 11 203 2 651 1 199 Bayern . . . . . . . . . . . . . 47 113 319 6 147 9 229 12 453 14 699 3 025 1 241 Berlin . . . . . . . . . . . . . . 22 327 83 2 327 5 129 5 937 6 544 1 744 563 Brandenburg . . . . . . . . . 15 926 64 1 983 3 898 3 972 4 629 1 107 273 Bremen . . . . . . . . . . . . 4 946 40 623 897 1 282 1 581 394 129 Hamburg . . . . . . . . . . . 10 898 124 1 495 2 300 2 813 3 093 694 379 Hessen . . . . . . . . . . . . . 24 392 234 3 351 4 849 6 426 7 250 1 600 682 ecklenburg- Vorpommern . . . . . . . . . 10 030 80 1 674 2 482 2 285 2 803 578 128 Niedersachsen . . . . . . . . 35 694 316 4 824 7 250 9 319 10 652 2 443 890 Nordrhein-Westfalen . . . . 75 399 912 12 695 15 783 19 183 21 017 4 250 1 559 Rheinland-Pfalz . . . . . . . 14 276 201 2 322 2 701 3 548 4 267 864 373 Saarland . . . . . . . . . . . . 3 581 46 535 715 814 1 105 260 106 Sachsen . . . . . . . . . . . . 24 201 256 4 157 6 075 5 289 6 379 1 681 364 Sachsen-Anhalt . . . . . . . 10 746 66 1 648 2 738 2 493 3 035 644 122 Schleswig-Holstein . . . . . 11 537 66 1 327 2 328 3 094 3 629 777 316 Thüringen . . . . . . . . . . . 10 805 111 1 685 2 766 2 449 2 950 681 163 Tab 3.5 Personal am 15.12.2015 nach Alter in % Personal insgesamt Davon im Alter von . . . bis unter . . . Jahren unter 20 20 – 30 30 – 40 40 – 50 50 – 60 60 – 65 65 und älter Deutschland . . . . . . . . . 100 0,9 14,3 21,1 25,3 29,5 6,6 2,4 Baden-Württemberg . . . . 100 1,0 11,6 16,9 25,9 33,2 7,9 3,6 Bayern . . . . . . . . . . . . . 100 0,7 13,0 19,6 26,4 31,2 6,4 2,6 Berlin . . . . . . . . . . . . . . 100 0,4 10,4 23,0 26,6 29,3 7,8 2,5 Brandenburg . . . . . . . . . 100 0,4 12,5 24,5 24,9 29,1 7,0 1,7 Bremen . . . . . . . . . . . . 100 0,8 12,6 18,1 25,9 32,0 8,0 2,6 Hamburg . . . . . . . . . . . 100 1,1 13,7 21,1 25,8 28,4 6,4 3,5 Hessen . . . . . . . . . . . . . 100 1,0 13,7 19,9 26,3 29,7 6,6 2,8 Mecklenburg- Vorpommern . . . . . . . . 100 0,8 16,7 24,7 22,8 27,9 5,8 1,3 Niedersachsen . . . . . . . . 100 0,9 13,5 20,3 26,1 29,8 6,8 2,5 Nordrhein-Westfalen . . . . 100 1,2 16,8 20,9 25,4 27,9 5,6 2,1 Rheinland-Pfalz . . . . . . . 100 1,4 16,3 18,9 24,9 29,9 6,1 2,6 Saarland . . . . . . . . . . . . 100 1,3 14,9 20,0 22,7 30,9 7,3 3,0 Sachsen . . . . . . . . . . . . 100 1,1 17,2 25,1 21,9 26,4 6,9 1,5 Sachsen-Anhalt . . . . . . . 100 0,6 15,3 25,5 23,2 28,2 6,0 1,1 Schleswig-Holstein . . . . . 100 0,6 11,5 20,2 26,8 31,5 6,7 2,7 Thüringen . . . . . . . . . . . 100 1,0 15,6 25,6 22,7 27,3 6,3 1,5 Beschäftigte Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Ländervergleich – Ambulante Pflegedienste 2015 Drucksache 19/608 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Tab 3.4 Personal in den Pflegeheimen nach Alter am 15.12.2015 absolut Personal Davon im Alter von . . . bis unter . . . Jahren insgesamt unter 20 20 – 30 30 – 40 40 – 50 50 – 60 60 – 65 65 und älter Deutschland . . . . 730 145 20 798 113 357 128 583 171 763 225 655 57 062 12 927 Baden- Württemberg . . 94 520 3 429 15 643 15 365 21 544 28 657 7 812 2 070 Bayern . . . . . . . . 102 773 2 319 15 280 17 613 24 971 32 821 8 038 1 731 Berlin . . . . . . . . 21 188 298 2 679 4 306 5 099 6 655 1 734 417 Brandenburg . . . . 18 722 346 2 218 3 899 4 375 6 162 1 534 188 Bremen . . . . . . . 6 372 125 822 1 038 1 601 2 073 582 131 Hamburg . . . . . . 13 424 410 2 239 2 575 2 986 3 842 1 008 364 Hessen . . . . . . . 49 122 Mecklenburg- 1 530 7 640 8 637 11 781 14 787 3 740 1 007 Vorpommern . . 14 528 388 1 949 3 017 3 283 4 725 1 036 130 Niedersachsen . . 85 225 2 201 13 330 14 681 20 488 26 250 6 445 1 830 Nordrhein- 171 044 Westfalen . . . . 5 237 27 011 28 119 40 812 53 664 13 438 2 763 Rheinland-Pfalz . . 33 544 1 453 5 911 5 527 7 540 9 959 2 511 643 Saarland . . . . . . 10 016 436 1 881 1 619 2 077 3 035 771 197 Sachsen . . . . . . . 38 504 989 6 123 8 025 8 442 11 387 3 149 389 Sachsen-Anhalt . . 21 089 Schleswig- 447 3 213 4 256 4 899 6 525 1 570 179 Holstein . . . . . . 30 771 759 4 569 5 663 7 559 9 296 2 232 693 Thüringen . . . . . . 19 303 431 2 849 4 243 4 306 5 817 1 462 195 Tab 3.5 Personal in den Pflegeheimen nach Alter am 15.12.2015 in % Personal Davon im Alter von . . . bis unter . . . Jahren insgesamt unter 20 20 – 30 30 – 40 40 – 50 50 – 60 60 – 65 65 und älter Deutschland . . . . 100 2,8 15,5 17,6 23,5 30,9 7,8 1,8 Baden- Württemberg . . . 100 3,6 16,5 16,3 22,8 30,3 8,3 2,2 Bayern . . . . . . . . 100 2,3 14,9 17,1 24,3 31,9 7,8 1,7 Berlin . . . . . . . . 100 1,4 12,6 20,3 24,1 31,4 8,2 2,0 Brandenburg . . . . 100 1,8 11,8 20,8 23,4 32,9 8,2 1,0 Bremen . . . . . . . 100 2,0 12,9 16,3 25,1 32,5 9,1 2,1 Hamburg . . . . . . 100 3,1 16,7 19,2 22,2 28,6 7,5 2,7 Hessen . . . . . . . 100 Mecklenburg- 3,1 15,6 17,6 24,0 30,1 7,6 2,0 Vorpommern . . 100 2,7 13,4 20,8 22,6 32,5 7,1 0,9 Niedersachsen . . 100 Nordrhein- 2,6 15,6 17,2 24,0 30,8 7,6 2,1 Westfalen . . . . 100 3,1 15,8 16,4 23,9 31,4 7,9 1,6 Rheinland-Pfalz . . 100 4,3 17,6 16,5 22,5 29,7 7,5 1,9 Saarland . . . . . . 100 4,4 18,8 16,2 20,7 30,3 7,7 2,0 Sachsen . . . . . . . 100 2,6 15,9 20,8 21,9 29,6 8,2 1,0 Sachsen-Anhalt . . 100 Schleswig- 2,1 15,2 20,2 23,2 30,9 7,4 0,8 Holstein . . . . . 100 2,5 14,8 18,4 24,6 30,2 7,3 2,3 Thüringen . . . . . . 100 2,2 14,8 22,0 22,3 30,1 7,6 1,0 Beschäftigte Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Ländervergleich – Pflegeheime 2015 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 3: Tabelle zu Frage 3 Erwerbstätige nach Häufigkeit von Schichtarbeit Ergebnisse des Mikrozensus in % Jahr Nachweisung Wechselschicht Anteil am Insgesamt zusammen ständig regelmäßig gelegentlich zusammen ständig regelmäßig gelegentlich 2016 Erwerbstätige 15,6 9,2 4,9 1,4 100,0 100,0 100,0 100,0 dar. Altenpfleger/in1 63,8 38,0 21,7 3,9 6,4 6,4 6,9 4,2 2014 Erwerbstätige 15,0 8,8 5,0 1,3 100,0 100,0 100,0 100,0 dar. Altenpfleger/in1 63,9 36,8 23,7 3,6 6,6 6,5 7,3 4,4 2012 Erwerbstätige 15,5 8,9 5,2 1,4 100,0 100,0 100,0 100,0 dar. Altenpfleger/in1 63,4 36,5 23,1 3,8 6,1 6,1 6,7 3,9 2010 Erwerbstätige 15,2 7,0 6,7 1,4 100,0 100,0 100,0 100,0 dar. Altenpfleger/in2 64,5 30,5 30,3 3,9 5,8 5,9 6,1 3,8 2008 Erwerbstätige 15,3 8,2 5,7 1,4 100,0 100,0 100,0 100,0 dar. Altenpfleger/in2 63,6 35,4 24,4 3,8 5,1 5,3 5,3 3,4 1 Klassifikation der Berufe, 2010 2 Klassifizierung der Berufe, 1992 Quelle: Statistisches Bundesamt Anteil an an der Wechselschicht Drucksache 19/608 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/608 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. A nl ag e 5: T ab el le z u Fr ag e 8 D eu ts ch la nd Ze itr ei he In sg es am t da ru nt er A NÜ a u s W Z 20 08 In sg es am t da ru nt er A NÜ a u s W Z 20 08 da ru nt er A NÜ a u s W Z 20 08 M ed ia n in € da ru nt er A NÜ a u s W Z 20 08 M ed ia n in € 3 4 5 6 13 14 17 18 D ez em be r 2 01 2 81 4. 72 2 4. 28 6 25 7. 58 5 1. 98 4 2. 46 9 2. 09 4 1. 11 3 1. 99 3 D ez em be r 2 01 3 83 7. 83 9 4. 47 4 27 3. 82 4 2. 13 7 2. 52 5 2. 19 7 1. 21 7 2. 12 3 D ez em be r 2 01 4 85 2. 82 8 5. 64 9 28 4. 87 0 2. 23 3 3. 05 0 2. 49 2 1. 22 1 2. 20 8 D ez em be r 2 01 5 86 7. 19 0 5. 84 9 29 5. 48 6 2. 43 2 3. 15 4 2. 65 1 1. 40 1 2. 31 9 D ez em be r 2 01 6 88 2. 86 6 6. 35 2 30 7. 38 0 2. 91 4 3. 21 2 2. 77 9 1. 70 9 2. 43 7 Qu ell e: B un de sa ge nt ur fü r A rb eit So zi al ve rs ic he ru ng sp fli ch tig B es ch äf tig te a m A rb ei ts or t u nd V ol lz ei tb es ch äf tig te d er K er ng ru pp e, A nf or de ru ng sn iv ea u Fa ch kr af t, Sp ez ia lis t u nd E xp er te Be ric ht sm on at so zi al ve rs ic he ru ng sp flic ht ig B es ch äf tig te so zi al ve rs ic he ru ng sp flic ht ig V ol lze itb es ch äf tig te d er K er ng ru pp e 81 3 G es un dh .,K ra nk en pf l., Re ttu ng sd .G e bu rts h. 82 1 Al te np fle ge 81 3 G es un dh .,K ra nk en pf l., Re ttu ng sd .G e bu rts h. 82 1 Al te np fle ge Drucksache 19/608 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. A nl ag e 6: T ab el le z u Fr ag e 9 A bh än gi g B es ch äf tig te n ac h ta ts äc hl ic h ge le is te te n A rb ei ts tu nd en u nd A nz ah l v on b ez ah lte n bz w . u nb ez ah lte n Ü be rs tu nd en Er ge bn is se d es M ik ro ze ns us in 1 00 0 St un de n Ja hr 1 Ta ts äc hl ic h ge le is te te A rb ei ts ze it B ez ah lte Ü be rs tu nd en U nb ez ah lte Ü be rs tu nd en Su m m e au s be z. /u nb ez . Ü be rs tu nd en G es am t Vo llz ei t Te ilz ei t G es am t Vo llz ei t Te ilz ei t G es am t Vo llz ei t Te ilz ei t G es am t Vo llz ei t Te ilz ei t In sg es am t 20 16 58 59 33 95 49 24 08 47 93 51 87 1 33 54 14 26 80 97 67 31 7 49 32 90 44 17 14 51 57 6 82 87 04 70 98 11 11 88 93 20 14 55 87 81 55 47 18 96 76 86 88 26 5 37 16 14 30 11 81 70 43 3 52 70 02 47 08 39 56 16 3 89 86 16 77 20 20 12 65 96 20 12 54 93 17 76 47 01 72 43 79 14 53 3 39 76 61 32 77 45 69 91 6 56 31 17 50 40 11 59 10 6 96 07 78 83 17 56 12 90 22 20 10 56 13 27 42 48 10 84 87 80 24 25 6 62 48 48 52 64 43 98 40 5 61 49 84 54 77 43 67 24 1 12 39 83 2 10 74 18 6 16 56 46 B er uf sg ru pp e 82 1, K ld B 20 10 (B er uf e in d er A lte np fle ge ) 20 16 90 05 31 58 65 79 31 39 52 60 66 29 60 31 06 34 59 21 09 13 50 95 25 50 69 44 56 20 14 86 66 93 57 23 75 29 41 04 59 03 22 95 36 08 45 47 25 52 19 96 10 45 0 48 47 56 04 20 12 82 69 71 55 67 38 27 02 33 59 82 25 19 34 63 49 16 28 29 20 86 10 89 8 53 48 55 49 20 10 77 49 54 52 32 95 25 16 59 89 11 45 57 43 54 74 69 45 49 29 19 16 38 0 91 06 72 73 20 16 1, 5 1, 2 3, 4 1, 8 1, 1 4, 6 0, 7 0, 5 2, 6 1, 1 0, 7 3, 7 20 14 1, 6 1, 2 3, 4 1, 6 0, 8 5, 1 0, 9 0, 5 3, 6 1, 2 0, 6 4, 4 20 12 1, 5 1, 2 3, 4 1, 5 0, 8 5, 0 0, 9 0, 6 3, 5 1, 1 0, 6 4, 3 20 10 1, 4 1, 1 3, 1 1, 4 0, 9 4, 4 1, 2 0, 8 4, 3 1, 3 0, 8 4, 4 1 2 01 2- 20 16 : K la ss ifi ka tio n de r B er uf e, 2 01 0; 2 01 0: K la ss ifi zi er un g de r B er uf e, 1 99 2. Q ue lle : S ta tis tis ch es B un de sa m t A nt ei l a m In sg es am t i n % Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Ta be lle z u Fr ag e 11 So zi al ve rs ic he ru ng sp fli ch tig B es ch äf tig te a m A rb ei ts or t n ac h Be ru fe n (K ldB 20 10 ) d iff er en zie rt na ch au sg ew äh lte n A nf or de ru ng sn ive au s u n d Ar be its ze it na ch Q uo te n in P ro ze nt D eu ts ch la nd u nd B un de slä nd er Ze itr ei he Vo llz ei tb esc hä fti gt (Q uo te) Te ilz ei tb esc hä fti gt (Q uo te) Vo llz ei tb esc hä fti gt (Q uo te) Te ilz ei tb esc hä fti gt (Q uo te) Vo llz ei tb esc hä fti gt (Q uo te) Te ilz ei tb esc hä fti gt (Q uo te) Vo llz ei tb esc hä fti gt (Q uo te) Te ilz ei tb esc hä fti gt (Q uo te) Vo llz ei tb esc hä fti gt (Q uo te) Te ilz ei tb esc hä fti gt (Q uo te) Vo llz ei tb esc hä fti gt (Q uo te) Te ilz ei tb esc hä fti gt (Q uo te) In sg es am t 75 ,1 24 ,9 61 ,2 38 ,8 75 ,2 24 ,8 47 ,0 53 ,0 36 ,1 63 ,9 55 ,1 44 ,9 01 S ch le sw ig -H ol st ei n 72 ,4 27 ,6 57 ,6 42 ,4 73 ,3 26 ,7 50 ,7 49 ,3 39 ,2 60 ,8 60 ,0 40 ,0 02 H am bu rg 75 ,6 24 ,3 53 ,4 46 ,6 75 ,5 24 ,5 54 ,5 45 ,5 43 ,6 56 ,4 62 ,6 37 ,4 03 N ie de rs ac hs en 74 ,0 26 ,0 60 ,8 39 ,2 74 ,8 25 ,2 47 ,1 52 ,9 33 ,3 66 ,7 57 ,5 42 ,5 04 B re m en 73 ,9 26 ,0 57 ,0 43 ,0 75 ,1 24 ,9 34 ,8 65 ,2 23 ,7 76 ,3 43 ,7 56 ,3 05 N or dr he in -W es tfa le n 76 ,0 23 ,9 61 ,6 38 ,4 76 ,8 23 ,2 47 ,7 52 ,3 33 ,9 66 ,1 56 ,9 43 ,1 06 H es se n 74 ,6 25 ,3 58 ,6 41 ,4 74 ,2 25 ,8 54 ,7 45 ,3 48 ,6 51 ,4 60 ,4 39 ,6 07 R he in la nd -P fa lz 74 ,0 26 ,0 63 ,5 36 ,5 74 ,2 25 ,8 52 ,0 48 ,0 42 ,4 57 ,6 59 ,4 40 ,6 08 B ad en -W ür tte m be rg 76 ,5 23 ,4 65 ,1 34 ,9 75 ,8 24 ,2 50 ,9 49 ,1 40 ,6 59 ,4 57 ,0 43 ,0 09 B ay er n 75 ,5 24 ,5 61 ,4 38 ,6 75 ,2 24 ,8 47 ,1 52 ,9 38 ,4 61 ,6 52 ,9 47 ,1 10 S aa rla nd 76 ,1 23 ,9 63 ,7 36 ,3 76 ,9 23 ,1 60 ,7 39 ,3 52 ,4 47 ,6 67 ,4 32 ,6 11 B er lin 71 ,1 28 ,8 49 ,6 50 ,4 71 ,7 28 ,3 52 ,2 47 ,8 43 ,7 56 ,3 62 ,4 37 ,6 12 B ra nd en bu rg 74 ,2 25 ,8 59 ,1 40 ,9 74 ,8 25 ,2 36 ,8 63 ,2 25 ,9 74 ,1 48 ,6 51 ,4 13 M ec kle nb ur g- Vo rp om m er n 74 ,1 25 ,8 60 ,4 39 ,6 74 ,7 25 ,3 35 ,4 64 ,6 23 ,8 76 ,2 44 ,5 55 ,5 14 S ac hs en 74 ,2 25 ,7 62 ,8 37 ,2 74 ,2 25 ,8 34 ,9 65 ,1 22 ,6 77 ,4 43 ,5 56 ,5 15 S ac hs en -A nh al t 74 ,2 25 ,8 59 ,7 40 ,3 74 ,3 25 ,7 37 ,8 62 ,2 27 ,0 73 ,0 44 ,8 55 ,2 16 T hü rin ge n 76 ,2 23 ,8 68 ,0 32 ,0 76 ,5 23 ,5 41 ,5 58 ,5 28 ,0 72 ,0 52 ,5 47 ,5 In sg es am t 73 ,5 25 ,3 60 ,4 39 ,6 74 ,6 25 ,4 46 ,0 54 ,0 34 ,8 65 ,2 54 ,3 45 ,7 01 S ch le sw ig -H ol st ei n 70 ,2 28 ,1 56 ,7 43 ,3 72 ,6 27 ,4 49 ,7 50 ,3 38 ,5 61 ,5 58 ,5 41 ,5 02 H am bu rg 74 ,4 25 ,0 51 ,4 48 ,6 74 ,7 25 ,3 52 ,9 47 ,1 41 ,0 59 ,0 61 ,7 38 ,3 03 N ie de rs ac hs en 72 ,4 26 ,4 59 ,8 40 ,2 74 ,3 25 ,7 45 ,5 54 ,5 31 ,0 69 ,0 56 ,3 43 ,7 04 B re m en 72 ,1 26 ,7 55 ,6 44 ,4 74 ,4 25 ,6 34 ,4 65 ,6 23 ,3 76 ,7 42 ,9 57 ,1 05 N or dr he in -W es tfa le n 74 ,3 24 ,3 60 ,8 39 ,2 76 ,2 23 ,8 48 ,1 51 ,9 33 ,7 66 ,3 57 ,3 42 ,7 06 H es se n 73 ,2 25 ,9 57 ,5 42 ,5 73 ,4 26 ,6 53 ,7 46 ,3 47 ,8 52 ,2 59 ,3 40 ,7 07 R he in la nd -P fa lz 72 ,3 26 ,4 62 ,8 37 ,2 73 ,6 26 ,4 51 ,2 48 ,8 42 ,1 57 ,9 58 ,3 41 ,7 08 B ad en -W ür tte m be rg 75 ,3 23 ,7 64 ,8 35 ,2 75 ,4 24 ,6 49 ,2 50 ,8 39 ,6 60 ,4 54 ,9 45 ,1 09 B ay er n 74 ,3 24 ,8 60 ,8 39 ,2 74 ,7 25 ,3 46 ,3 53 ,7 37 ,2 62 ,8 52 ,3 47 ,7 10 S aa rla nd 74 ,6 24 ,2 63 ,1 36 ,9 76 ,4 23 ,6 61 ,6 38 ,4 52 ,3 47 ,7 68 ,8 31 ,2 11 B er lin 69 ,4 29 ,7 46 ,6 53 ,4 70 ,8 29 ,2 51 ,1 48 ,9 41 ,5 58 ,5 62 ,6 37 ,4 12 B ra nd en bu rg 71 ,8 26 ,5 58 ,0 42 ,0 73 ,7 26 ,3 34 ,4 65 ,6 23 ,2 76 ,8 47 ,5 52 ,5 13 M ec kle nb ur g- Vo rp om m er n 71 ,9 26 ,2 59 ,0 41 ,0 74 ,1 25 ,9 33 ,2 66 ,8 21 ,2 78 ,8 42 ,8 57 ,2 14 S ac hs en 72 ,5 26 ,2 62 ,2 37 ,8 73 ,4 26 ,6 33 ,2 66 ,8 20 ,7 79 ,3 41 ,8 58 ,2 15 S ac hs en -A nh al t 71 ,9 26 ,4 58 ,6 41 ,4 73 ,5 26 ,5 34 ,8 65 ,2 23 ,2 76 ,8 42 ,1 57 ,9 16 T hü rin ge n 74 ,5 23 ,9 68 ,1 31 ,9 75 ,8 24 ,2 39 ,8 60 ,2 26 ,5 73 ,5 51 ,1 48 ,9 In sg es am t 73 ,9 26 ,0 60 ,4 39 ,6 74 ,1 25 ,9 45 ,5 54 ,5 33 ,8 66 ,2 54 ,1 45 ,9 01 S ch le sw ig -H ol st ei n 71 ,0 28 ,9 57 ,7 42 ,3 72 ,0 28 ,0 49 ,0 51 ,0 38 ,0 62 ,0 57 ,9 42 ,1 02 H am bu rg 74 ,1 25 ,8 51 ,1 48 ,9 74 ,0 26 ,0 52 ,4 47 ,6 39 ,9 60 ,1 61 ,4 38 ,6 03 N ie de rs ac hs en 72 ,9 27 ,0 59 ,4 40 ,6 73 ,8 26 ,2 44 ,4 55 ,6 29 ,6 70 ,4 55 ,4 44 ,6 04 B re m en 72 ,4 27 ,6 56 ,6 43 ,4 73 ,6 26 ,4 33 ,1 66 ,9 21 ,7 78 ,3 42 ,1 57 ,9 Be ric ht sm o n a t Bu nd es la nd Al le B er uf e 82 1 Al te np fle ge In sg es am t 1 H el fe r 2 Fa ch kr af t In sg es am t 1 H el fe r 2 Fa ch kr af t Dezember 2012 Dezember 2013 Drucksache 19/608 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 05 N or dr he in -W es tfa le n 74 ,9 25 ,1 60 ,9 39 ,1 75 ,6 24 ,4 48 ,0 52 ,0 32 ,8 67 ,2 57 ,6 42 ,4 06 H es se n 73 ,4 26 ,6 57 ,7 42 ,3 72 ,9 27 ,1 52 ,7 47 ,3 46 ,2 53 ,8 58 ,8 41 ,2 07 R he in la nd -P fa lz 72 ,9 27 ,1 62 ,8 37 ,2 73 ,2 26 ,8 50 ,9 49 ,1 41 ,5 58 ,5 58 ,3 41 ,7 08 B ad en -W ür tte m be rg 75 ,7 24 ,3 64 ,7 35 ,3 74 ,9 25 ,1 48 ,2 51 ,8 39 ,2 60 ,8 53 ,7 46 ,3 09 B ay er n 74 ,5 25 ,5 60 ,4 39 ,6 74 ,2 25 ,8 46 ,1 53 ,9 36 ,8 63 ,2 52 ,6 47 ,4 10 S aa rla nd 75 ,2 24 ,8 64 ,4 35 ,6 75 ,9 24 ,1 61 ,9 38 ,1 52 ,9 47 ,1 69 ,3 30 ,7 11 B er lin 69 ,3 30 ,7 45 ,6 54 ,4 69 ,8 30 ,2 48 ,8 51 ,2 38 ,3 61 ,7 61 ,2 38 ,8 12 B ra nd en bu rg 72 ,7 27 ,2 59 ,1 40 ,9 73 ,2 26 ,8 33 ,7 66 ,3 22 ,2 77 ,8 47 ,3 52 ,7 13 M ec kle nb ur g- Vo rp om m er n 73 ,1 26 ,8 59 ,7 40 ,3 73 ,7 26 ,3 32 ,8 67 ,2 20 ,2 79 ,8 43 ,3 56 ,7 14 S ac hs en 73 ,0 26 ,9 63 ,5 36 ,5 72 ,6 27 ,4 32 ,5 67 ,5 19 ,6 80 ,4 41 ,5 58 ,5 15 S ac hs en -A nh al t 73 ,2 26 ,7 59 ,8 40 ,2 73 ,1 26 ,9 34 ,3 65 ,7 22 ,4 77 ,6 41 ,9 58 ,1 16 T hü rin ge n 75 ,4 24 ,4 68 ,9 31 ,1 75 ,2 24 ,8 40 ,1 59 ,9 26 ,2 73 ,8 52 ,1 47 ,9 In sg es am t 73 ,1 26 ,9 59 ,2 40 ,8 73 ,2 26 ,8 44 ,8 55 ,2 33 ,1 66 ,9 53 ,8 46 ,2 01 S ch le sw ig -H ol st ei n 70 ,1 29 ,9 56 ,3 43 ,7 71 ,2 28 ,8 48 ,2 51 ,8 38 ,3 61 ,7 56 ,6 43 ,4 02 H am bu rg 73 ,4 26 ,6 50 ,2 49 ,8 73 ,3 26 ,7 52 ,6 47 ,4 40 ,2 59 ,8 62 ,0 38 ,0 03 N ie de rs ac hs en 72 ,2 27 ,8 58 ,5 41 ,5 73 ,1 26 ,9 43 ,1 56 ,9 28 ,6 71 ,4 54 ,1 45 ,9 04 B re m en 71 ,9 28 ,1 56 ,5 43 ,5 73 ,2 26 ,8 31 ,6 68 ,4 20 ,6 79 ,4 40 ,6 59 ,4 05 N or dr he in -W es tfa le n 74 ,0 26 ,0 59 ,7 40 ,3 74 ,7 25 ,3 47 ,7 52 ,3 31 ,8 68 ,2 57 ,6 42 ,4 06 H es se n 72 ,6 27 ,4 56 ,4 43 ,6 72 ,1 27 ,9 51 ,9 48 ,1 45 ,3 54 ,7 58 ,5 41 ,5 07 R he in la nd -P fa lz 72 ,1 27 ,9 61 ,2 38 ,8 72 ,4 27 ,6 50 ,3 49 ,7 41 ,0 59 ,0 57 ,9 42 ,1 08 B ad en -W ür tte m be rg 75 ,1 24 ,9 63 ,9 36 ,1 74 ,3 25 ,7 47 ,1 52 ,9 38 ,0 62 ,0 52 ,8 47 ,2 09 B ay er n 73 ,8 26 ,2 59 ,6 40 ,4 73 ,5 26 ,5 45 ,7 54 ,3 36 ,2 63 ,8 52 ,5 47 ,5 10 S aa rla nd 74 ,6 25 ,4 63 ,8 36 ,2 75 ,3 24 ,7 61 ,0 39 ,0 51 ,8 48 ,2 68 ,8 31 ,2 11 B er lin 68 ,1 31 ,9 43 ,7 56 ,3 68 ,6 31 ,4 48 ,3 51 ,7 36 ,7 63 ,3 61 ,9 38 ,1 12 B ra nd en bu rg 71 ,3 28 ,6 56 ,5 43 ,5 72 ,0 28 ,0 33 ,2 66 ,8 21 ,6 78 ,4 47 ,5 52 ,5 13 M ec kle nb ur g- Vo rp om m er n 71 ,9 28 ,1 57 ,1 42 ,9 72 ,6 27 ,4 32 ,1 67 ,9 19 ,7 80 ,3 43 ,2 56 ,8 14 S ac hs en 71 ,7 28 ,3 61 ,4 38 ,6 71 ,3 28 ,7 32 ,0 68 ,0 20 ,7 79 ,3 40 ,6 59 ,4 15 S ac hs en -A nh al t 71 ,9 28 ,1 57 ,5 42 ,5 72 ,0 28 ,0 33 ,7 66 ,3 21 ,9 78 ,1 41 ,6 58 ,4 16 T hü rin ge n 74 ,4 25 ,6 67 ,1 32 ,9 74 ,2 25 ,8 40 ,0 60 ,0 25 ,8 74 ,2 52 ,3 47 ,7 In sg es am t 72 ,5 27 ,5 58 ,7 41 ,3 72 ,7 27 ,3 44 ,6 55 ,4 32 ,7 67 ,3 53 ,8 46 ,2 01 S ch le sw ig -H ol st ei n 69 ,6 30 ,4 55 ,9 44 ,1 70 ,7 29 ,3 48 ,2 51 ,8 38 ,9 61 ,1 56 ,1 43 ,9 02 H am bu rg 72 ,8 27 ,2 49 ,5 50 ,5 72 ,7 27 ,3 52 ,5 47 ,5 40 ,9 59 ,1 61 ,5 38 ,5 03 N ie de rs ac hs en 71 ,5 28 ,5 57 ,7 42 ,3 72 ,6 27 ,4 42 ,8 57 ,2 28 ,3 71 ,7 53 ,9 46 ,1 04 B re m en 71 ,5 28 ,5 55 ,5 44 ,5 73 ,2 26 ,8 33 ,6 66 ,4 22 ,2 77 ,8 43 ,2 56 ,8 05 N or dr he in -W es tfa le n 73 ,4 26 ,6 59 ,3 40 ,7 74 ,2 25 ,8 47 ,6 52 ,4 31 ,1 68 ,9 57 ,7 42 ,3 06 H es se n 72 ,1 27 ,9 56 ,0 44 ,0 71 ,7 28 ,3 51 ,3 48 ,7 44 ,6 55 ,4 58 ,1 41 ,9 07 R he in la nd -P fa lz 71 ,6 28 ,4 61 ,0 39 ,0 71 ,9 28 ,1 50 ,1 49 ,9 41 ,0 59 ,0 57 ,8 42 ,2 08 B ad en -W ür tte m be rg 74 ,7 25 ,3 63 ,6 36 ,4 73 ,9 26 ,1 46 ,6 53 ,4 37 ,2 62 ,8 52 ,8 47 ,2 09 B ay er n 73 ,4 26 ,6 59 ,4 40 ,6 73 ,1 26 ,9 45 ,5 54 ,5 35 ,8 64 ,2 52 ,6 47 ,4 10 S aa rla nd 73 ,8 26 ,2 61 ,8 38 ,2 74 ,8 25 ,2 61 ,7 38 ,3 53 ,5 46 ,5 69 ,0 31 ,0 11 B er lin 67 ,6 32 ,4 43 ,5 56 ,5 68 ,0 32 ,0 48 ,5 51 ,5 37 ,0 63 ,0 62 ,4 37 ,6 12 B ra nd en bu rg 70 ,5 29 ,5 55 ,9 44 ,1 71 ,1 28 ,9 32 ,8 67 ,2 20 ,9 79 ,1 47 ,9 52 ,1 13 M ec kle nb ur g- Vo rp om m er n 71 ,2 28 ,8 56 ,0 44 ,0 72 ,0 28 ,0 31 ,7 68 ,3 19 ,5 80 ,5 42 ,8 57 ,2 14 S ac hs en 70 ,9 29 ,1 60 ,5 39 ,5 70 ,4 29 ,6 31 ,0 69 ,0 19 ,3 80 ,7 40 ,2 59 ,8 15 S ac hs en -A nh al t 71 ,2 28 ,8 56 ,6 43 ,4 71 ,4 28 ,6 33 ,7 66 ,3 21 ,8 78 ,2 42 ,2 57 ,8 16 T hü rin ge n 73 ,7 26 ,3 66 ,3 33 ,7 73 ,6 26 ,4 39 ,4 60 ,6 25 ,2 74 ,8 52 ,2 47 ,8 Qu ell e: B un de sa ge nt ur fü r A rb eit Dezember 2014 Dezember 2015 Dezember 2016 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Tab 3.1 Personal in den Pflegeheimen nach Beschäftigungsverhältnis am 15.12.2015 absolut Insgesamt Personal nach Beschäftigungsverhältnis vollzeitbeschäftigt teilzeitbeschäftigt sonstiges über 50 % 50 % und weniger, aber nicht geringfügig geringfügig beschäftigt Auszubildende /-r, (Um-) Schüler/-in Helfer/-in im freiwilligen sozialen Jahr Helfer/-in im Bundesfreiwilligen - dienst Praktikant /-in außerhalb einer Ausbildung Deutschland . . . . 730 145 209 881 292 971 107 246 61 821 51 124 3 329 2 204 1 569 Baden- Württemberg . . 94 520 25 440 31 590 17 863 10 127 8 094 911 273 222 Bayern . . . . . . . . 102 773 33 771 39 710 15 060 7 393 6 304 190 177 168 Berlin . . . . . . . . 21 188 8 793 8 970 1 292 1 036 1 015 33 27 22 Brandenburg . . . . 18 722 5 288 10 527 1 192 722 911 32 35 15 Bremen . . . . . . . 6 372 1 239 3 373 594 720 399 30 12 5 Hamburg . . . . . . 13 424 5 234 4 841 868 1 429 958 53 33 8 Hessen . . . . . . . 49 122 15 696 16 792 7 492 5 066 3 676 183 79 138 Mecklenburg- Vorpommern . . 14 528 3 342 9 145 905 451 570 73 38 4 Niedersachsen . . 85 225 24 274 34 563 11 829 9 098 4 997 244 110 110 Nordrhein- Westfalen . . . . 171 044 43 198 61 023 33 425 16 709 14 355 877 945 512 Rheinland-Pfalz . . 33 544 9 825 10 985 6 365 2 943 2 899 233 99 195 Saarland . . . . . . 10 016 4 064 2 497 1 470 769 1 010 88 63 55 Sachsen . . . . . . . 38 504 8 132 24 006 2 704 1 162 2 147 173 153 27 Sachsen-Anhalt . . 21 089 5 677 12 661 1 124 554 965 31 36 41 Schleswig- Holstein . . . . . 30 771 10 992 11 165 3 828 3 029 1 584 102 40 31 Thüringen . . . . . . 19 303 4 916 11 123 1 235 613 1 240 76 84 16 Beschäftigte Praktikanten sowie Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst mit 23,1 % relativ deutlich ab (– 2 100 Personen, siehe auch „Bericht: Pflegestatistik 2015 – Deutschlandergebnisse“). Betrachtet man das Personal nach dem überwiegenden Tätigkeitsbereich, fällt die starke Zunahme bei der zusätzlichen Betreuung nach § 87b SGB XI (+ 22 000 Personen bzw. 77 %) auf. Der Bereich wurde im Rahmen der Neuregelungen des Ersten Pflegestärkungsgesetzes gestärkt. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Ländervergleich – Pflegeheime 2015 Anlage 7 Drucksache 19/608 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2009, ambulante Pflegedienste Die Beschäftigten Tab 3.1 Personal nach Beschäftigungsverhältnis am 15.12.2009 – absolut – Personal nach Beschäftigungsverhältnis Teilzeitbeschäftigt Sonstige Land Insgesamt Vollzeitbeschäftigt über 50 % 50 % und weniger, aber nicht geringfügig geringfügig beschäftigt Praktikant/in, Schüler/in, Auszubildende /r Helfer/in im freiwilligen sozialen Jahr Zivildienstleistender Baden- Württemberg 25 174 4 983 6 316 5 858 7 238 340 67 372 Bayern . . . . . . . . . 36 421 7 203 10 680 6 442 11 005 643 72 376 Berlin. . . . . . . . . . 19 408 6 783 8 193 1 635 2 482 193 34 88 Brandenburg . . . . . 10 690 3 903 5 014 696 840 185 20 32 Bremen 1. . . . . . . . / / / / / / / / Hamburg. . . . . . . . 9 726 2 713 3 128 1 044 2 629 83 18 111 Hessen. . . . . . . . . 18 940 4 902 5 194 3 544 4 800 331 42 127 Meckl.-Vorpommern . 6 410 2 450 3 007 462 401 76 8 6 Niedersachsen . . . . 27 528 5 280 10 155 5 147 6 210 515 48 173 Nordrhein-Westfalen 56 250 15 351 15 391 8 495 15 669 704 127 513 Rheinland-Pfalz. . . . 10 713 2 702 2 585 1 911 3 159 267 36 53 Saarland. . . . . . . . 3 013 711 703 453 1 094 31 9 12 Sachsen . . . . . . . . 17 048 5 993 7 862 1 256 1 175 654 34 74 Sachsen-Anhalt . . . 7 904 3 366 3 415 598 374 114 9 28 Schleswig-Holstein . 9 008 1 756 3 086 1 815 2 203 95 9 44 Thüringen . . . . . . . 7 498 3 022 3 277 450 506 208 6 29 Deutschland . . . . . 268 891 71 964 89 052 40 279 60 496 4 492 545 2 062 1 Für Bremen sind geschätzte Daten im Deutschlandergebnis enthalten. Die Schätzung ist ausreichend genau für ein sinnvolles Deutschlandergebnis, aber nicht hinreichend genau für eine Beschreibung der Situation in Bremen. Tab 3.2 Personal nach Beschäftigungsverhältnis am 15.12.2009 in Prozent 1 Personal nach Beschäftigungsverhältnis Teilzeitbeschäftigt Sonstige Land Insgesamt Vollzeitbeschäftigt über 50 % 50 % und weniger, aber nicht geringfügig geringfügig beschäftigt Praktikant/in, Schüler/in, Auszubildende /r Helfer/in im freiwilligen sozialen Jahr Zivildienstleistender Baden- Württemberg 100,0 19,8 25,1 23,3 28,8 1,4 0,3 1,5 Bayern . . . . . . . . . 100,0 19,8 29,3 17,7 30,2 1,8 0,2 1,0 Berlin. . . . . . . . . . 100,0 34,9 42,2 8,4 12,8 1,0 0,2 0,5 Brandenburg . . . . . 100,0 36,5 46,9 6,5 7,9 1,7 0,2 0,3 Bremen 2. . . . . . . . / / / / / / / / Hamburg. . . . . . . . 100,0 27,9 32,2 10,7 27,0 0,9 0,2 1,1 Hessen. . . . . . . . . 100,0 25,9 27,4 18,7 25,3 1,7 0,2 0,7 Meckl.-Vorpommern . 100,0 38,2 46,9 7,2 6,3 1,2 0,1 0,1 Niedersachsen . . . . 100,0 19,2 36,9 18,7 22,6 1,9 0,2 0,6 Nordrhein-Westfalen 100,0 27,3 27,4 15,1 27,9 1,3 0,2 0,9 Rheinland-Pfalz. . . . 100,0 25,2 24,1 17,8 29,5 2,5 0,3 0,5 Saarland. . . . . . . . 100,0 23,6 23,3 15,0 36,3 1,0 0,3 0,4 Sachsen . . . . . . . . 100,0 35,2 46,1 7,4 6,9 3,8 0,2 0,4 Sachsen-Anhalt . . . 100,0 42,6 43,2 7,6 4,7 1,4 0,1 0,4 Schleswig-Holstein . 100,0 19,5 34,3 20,1 24,5 1,1 0,1 0,5 Thüringen . . . . . . . 100,0 40,3 43,7 6,0 6,7 2,8 0,1 0,4 Deutschland . . . . . 100,0 26,8 33,1 15,0 22,5 1,7 0,2 0,8 1 Relativ hohe Werte sind durch Fettschrift hervorgehoben - relativ niedrige durch Unterstreichung. 2 Für Bremen sind geschätzte Daten im Deutschlandergebnis enthalten. Die Schätzung ist ausreichend genau für ein sinnvolles Deutschlandergebnis, aber nicht hinreichend genau für eine Beschreibung der Situation in Bremen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2009, Ländervergleich – Pflegeheime Die Beschäftigten Tab 3.1 Personal in den Pflegeheimen nach Beschäftigungsverhältnis am 15.12.2009 – absolut – Personal nach Beschäftigungsverhältnis teilzeitbeschäftigt sonstige Land insgesamt vollzeitbeschäftigt - über 50 % - 50 % und weniger, aber nicht geringfügig - geringfügig beschäftigt Praktikant /in, Schüler/in, Auszubildende /r Helfer/in im freiwilligen sozialen Jahr Zivildienstleistender Baden- Württemberg . 80 824 25 246 22 294 14 846 9 390 7 135 789 1 124 Bayern . . . . . . . . . . 89 079 32 928 30 826 13 697 6 270 4 318 311 729 Berlin . . . . . . . . . . 19 674 8 954 7 473 1 555 917 471 99 205 Brandenburg . . . . . . 15 241 4 962 7 850 1 110 619 559 59 82 Bremen 1 . . . . . . . . / / / / / / / / Hamburg . . . . . . . . 11 489 4 804 3 693 1 000 1 328 436 93 135 Hessen . . . . . . . . . 40 236 15 287 11 239 6 116 4 780 2 314 154 346 Meckl.-Vorpommern . . 12 070 2 905 7 146 1 074 468 377 67 33 Niedersachsen . . . . . 70 205 23 555 22 979 10 821 8 503 3 570 197 580 Nordrhein-Westfalen . 147 921 45 442 44 502 28 669 18 456 7 689 603 2 560 Rheinland-Pfalz . . . . 28 719 9 047 7 673 6 069 3 104 2 512 111 203 Saarland . . . . . . . . 8 526 3 606 1 555 1 537 1 089 459 134 146 Sachsen . . . . . . . . . 31 302 7 578 17 289 2 892 1 089 1 585 536 333 Sachsen-Anhalt . . . . 17 301 5 289 9 460 1 047 520 727 135 123 Schleswig-Holstein . . 28 331 11 442 8 464 3 951 3 104 1 018 180 172 Thüringen . . . . . . . . 15 218 4 329 8 248 957 539 849 198 98 Deutschland . . . . . . 621 392 207 126 212 488 96 154 60 689 34 309 3 697 6 928 1 Für Bremen sind geschätzte Daten im Deutschlandergebnis enthalten. Die Schätzung ist ausreichend genau für ein sinnvolles Deutschlandergebnis, aber nicht hinreichend genau für eine Beschreibung der Situation in Bremen. Tab 3.2 Personal in den Pflegeheimen nach Beschäftigungsverhältnis am 15.12.2009 – in Prozent – 1 Personal nach Beschäftigungsverhältnis teilzeitbeschäftigt sonstige Land insgesamt vollzeitbeschäftigt über 50 % 50 % und weniger, aber nicht geringfügig geringfügig beschäftigt Praktikant /in, Schüler/in, Auszubildende /r Helfer/in im freiwilligen sozialen Jahr Zivildienstleistender Baden- Württemberg . 100,0 31,2 27,6 18,4 11,6 8,8 1,0 1,4 Bayern . . . . . . . . . . 100,0 37,0 34,6 15,4 7,0 4,8 0,3 0,8 Berlin . . . . . . . . . . 100,0 45,5 38,0 7,9 4,7 2,4 0,5 1,0 Brandenburg . . . . . . 100,0 32,6 51,5 7,3 4,1 3,7 0,4 0,5 Bremen 2 . . . . . . . . / / / / / / / / Hamburg . . . . . . . . 100,0 41,8 32,1 8,7 11,6 3,8 0,8 1,2 Hessen . . . . . . . . . 100,0 38,0 27,9 15,2 11,9 5,8 0,4 0,9 Meckl.-Vorpommern . . 100,0 24,1 59,2 8,9 3,9 3,1 0,6 0,3 Niedersachsen . . . . . 100,0 33,6 32,7 15,4 12,1 5,1 0,3 0,8 Nordrhein-Westfalen . 100,0 30,7 30,1 19,4 12,5 5,2 0,4 1,7 Rheinland-Pfalz . . . . 100,0 31,5 26,7 21,1 10,8 8,7 0,4 0,7 Saarland . . . . . . . . 100,0 42,3 18,2 18,0 12,8 5,4 1,6 1,7 Sachsen . . . . . . . . . 100,0 24,2 55,2 9,2 3,5 5,1 1,7 1,1 Sachsen-Anhalt . . . . 100,0 30,6 54,7 6,1 3,0 4,2 0,8 0,7 Schleswig-Holstein . . 100,0 40,4 29,9 13,9 11,0 3,6 0,6 0,6 Thüringen . . . . . . . . 100,0 28,4 54,2 6,3 3,5 5,6 1,3 0,6 Deutschland . . . . . . 100,0 33,3 34,2 15,5 9,8 5,5 0,6 1,1 1 Relativ hohe Werte sind durch Fettschrift hervorgehoben – relativ niedrige durch Unterstreichung. 2 Für Bremen sind geschätzte Daten im Deutschlandergebnis enthalten. Die Schätzung ist ausreichend genau für ein sinnvolles Deutschlandergebnis, aber nicht hinreichend genau für eine Beschreibung der Situation in Bremen. Drucksache 19/608 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kopieren Sie folgende Adresse und fügen Sie sie in Ihren Browser ein, um diese gestaltbare Tabelle erneut aufzurufen.  http://www.gbe‐bund.de/gbe10/i?i=406:25840043D Personal in Pflegeheimen (Anzahl). Gliederungsmerkmale: Jahre, Deutschland, Geschlecht, Berufsabschluss, Tätigkeitsbereich, Beschäftigungsverhältnis *************************************************************************************************** Diese Tabelle bezieht sich auf: Geschlecht: Beide Geschlechter Tätigkeitsbereich: Tätigkeitsbereiche insgesamt 2007 2009 2011 2013 2015  Berufsabschlüsse insgesamt  Beschäftigungsverhältnisse insgesamt 573.545 621.392 661.179 685.447 730.145     Vollzeit 202.764 207.126 212.416 203.715 209.881     Teilzeit 327.992 369.332 405.234 424.172 462.038     sonstige Beschäftigungsverhältnisse 42.789 44.934 43.529 57.560 58.226     staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in  Beschäftigungsverhältnisse insgesamt 133.927 141.306 148.568 158.505 168.131     Vollzeit 69.171 71.628 75.332 80.058 83.937     Teilzeit 64.297 69.240 72.766 78.192 84.069     sonstige Beschäftigungsverhältnisse 459 439 470 255 125     staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/in  Beschäftigungsverhältnisse insgesamt 21.654 27.926 34.622 40.250 46.422     Vollzeit 7.571 8.659 10.402 11.111 12.599     Teilzeit 13.881 18.964 23.870 29.017 33.762     sonstige Beschäftigungsverhältnisse 202 303 350 122 61     Gesundheits‐ und Krankenpfleger/in  Beschäftigungsverhältnisse insgesamt 61.519 59.054 55.449 54.385 52.570     Vollzeit 27.993 25.816 23.734 22.955 21.926     Teilzeit 33.407 33.167 31.624 31.405 30.630     sonstige Beschäftigungsverhältnisse 119 72 91 25 14     Krankenpflegehelfer/in  Beschäftigungsverhältnisse insgesamt 18.606 18.486 17.364 16.875 16.581     Vollzeit 6.493 5.834 5.388 5.024 5.023     Teilzeit 12.006 12.544 11.891 11.822 11.548     sonstige Beschäftigungsverhältnisse 107 108 85 29 10     Gesundheits‐ und Kinderkrankenpfleger/in  Beschäftigungsverhältnisse insgesamt 3.996 4.013 3.706 3.625 3.503     Vollzeit 1.686 1.622 1.394 1.358 1.309     Teilzeit 2.277 2.354 2.284 2.264 2.192     sonstige Beschäftigungsverhältnisse 33 37 28 3 2     Heilerziehungspfleger/in; Heilerzieher/in  Beschäftigungsverhältnisse insgesamt 2.550 2.739 2.865 2.693 2.778     Vollzeit 981 1.099 1.124 1.071 1.034     Teilzeit 1.542 1.620 1.722 1.610 1.735     sonstige Beschäftigungsverhältnisse 27 20 19 12 9     Heilerziehungspflegehelfer/in  Beschäftigungsverhältnisse insgesamt 465 640 523 460 441     Vollzeit 176 219 146 139 136     Teilzeit 284 416 373 321 305     sonstige Beschäftigungsverhältnisse 5 6 4     Heilpädagogin, Heilpädagoge  Beschäftigungsverhältnisse insgesamt 349 332 393 333 316     Vollzeit 111 110 124 119 105     Teilzeit 238 220 251 212 211     sonstige Beschäftigungsverhältnisse 2 18 2     Ergotherapeut/in  Beschäftigungsverhältnisse insgesamt 5.596 7.464 7.616 7.632 7.460     Vollzeit 1.847 2.528 2.701 2.804 2.758     Teilzeit 3.726 4.908 4.892 4.811 4.696     sonstige Beschäftigungsverhältnisse 23 28 23 17 6     Physiotherapeut/in (Krankengymnast/in)  Beschäftigungsverhältnisse insgesamt 948 1.059 974 998 985     Vollzeit 290 342 297 300 301     Teilzeit 649 705 667 695 683     sonstige Beschäftigungsverhältnisse 9 12 10 3 1     sonstiger Abschluss im Bereich der nichtärztlichen Beschäftigungsverhältnisse insgesamt 3.624 3.767 3.708 3.507 3.948     Vollzeit 1.097 979 956 853 981     Teilzeit 2.489 2.742 2.713 2.645 2.960     sonstige Beschäftigungsverhältnisse 38 45 39 9 7 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.     sozialpädagogischer/sozialarbeiterischer Berufsab Beschäftigungsverhältnisse insgesamt 6.605 7.039 6.893 6.847 7.108     Vollzeit 2.495 2.569 2.463 2.436 2.510     Teilzeit 4.053 4.419 4.394 4.383 4.578     sonstige Beschäftigungsverhältnisse 57 50 36 28 20     Familienpfleger/in mit staatlichem Abschluss  Beschäftigungsverhältnisse insgesamt 1.431 1.400 1.337 1.218 1.106     Vollzeit 456 387 337 291 235     Teilzeit 947 992 989 923 870     sonstige Beschäftigungsverhältnisse 28 20 11 4 1     Dorfhelfer/in mit staatlichem Abschluss  Beschäftigungsverhältnisse insgesamt 217 148 111 125 109     Vollzeit 91 41 19 34 24     Teilzeit 111 105 90 90 84     sonstige Beschäftigungsverhältnisse 15 2 2 1 1     Abschluss einer pflegewissenschaftlichen Ausbild  Beschäftigungsverhältnisse insgesamt 3.260 2.639 2.870 3.061 3.074     Vollzeit 1.749 1.798 2.027 2.160 2.099     Teilzeit 1.489 828 834 891 959     sonstige Beschäftigungsverhältnisse 22 13 9 10 16     sonstiger pflegerischer Beruf  Beschäftigungsverhältnisse insgesamt 33.435 37.606 52.922 48.314 64.563     Vollzeit 10.269 10.312 10.953 8.733 10.589     Teilzeit 22.943 27.060 41.693 39.460 53.889     sonstige Beschäftigungsverhältnisse 223 234 276 121 85     Fachhauswirtschafter/in für ältere Menschen  Beschäftigungsverhältnisse insgesamt 3.494 2.566 2.206 2.089 2.049     Vollzeit 1.484 1.066 959 885 804     Teilzeit 1.982 1.477 1.238 1.198 1.243     sonstige Beschäftigungsverhältnisse 28 22 9 6 2     sonstiger hauswirtschaftlicher Berufsabschluss  Beschäftigungsverhältnisse insgesamt 33.083 29.684 30.682 32.108 34.484     Vollzeit 11.636 10.069 9.789 9.847 10.013     Teilzeit 21.204 19.431 20.727 22.187 24.441     sonstige Beschäftigungsverhältnisse 243 184 166 74 30     sonstiger Berufsabschluss  Beschäftigungsverhältnisse insgesamt 135.470 157.039 167.442 167.799 178.838     Vollzeit 37.193 39.264 39.957 38.574 39.481     Teilzeit 93.703 113.896 124.902 127.810 138.389     sonstige Beschäftigungsverhältnisse 4.574 3.879 2.583 1.415 968     ohne Berufsabschluss/noch in Ausbildung  Beschäftigungsverhältnisse insgesamt 103.316 116.483 120.928 134.623 135.679     Vollzeit 19.975 22.782 24.314 14.963 14.017     Teilzeit 46.764 54.244 57.314 64.236 64.794     sonstige Beschäftigungsverhältnisse 36.577 39.458 39.300 55.424 56.868 *************************************************************************************************** Fußnoten *************************************************************************************************** 1. Stichtag ist der 15. Dezember des jeweiligen Jahres. 2. *************************************************************************************************** Die Tabelle wurde am 12.01.2018 09:51 Uhr unter www.gbe‐bund.de erstellt. *************************************************************************************************** Quelle(n): Pflegestatistik ‐ Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen: Grunddaten, Personalbestand, Pflegebedürftige, Empfänger  *************************************************************************************************** Positionen mit Erläuterungen und Abkürzungen *************************************************************************************************** Beschäftigungsverhältnis:   sonstige Beschäftigungsverhältnisse: Drucksache 19/608 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333