Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 23. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6095 19. Wahlperiode 28.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Müller, Anja Hajduk, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/5304 – Auswirkungen der Handwerksnovelle 2004 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Handwerk ist in unserem alltäglichen Leben überall präsent und unverzichtbar . Es ist dabei einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren in Deutschland. 12,4 Prozent aller Erwerbstätigen sind im Handwerk beschäftigt, also ca. 5,49 Millionen Menschen. Rund 365 000 Lehrlinge werden hier ausgebildet, was 27,6 Prozent aller Auszubildenden in Deutschland ausmacht. Vor 14 Jahren nahm der Gesetzgeber mit der Novelle der Handwerksordnung die umfangreichsten Änderungen an der Handwerksordnung seit ihrem Bestehen vor und veränderte damit grundlegend den rechtlichen Rahmen für das Handwerk. Mit der Novelle wurde der sogenannte Meistervorbehalt eingeschränkt, der grundsätzlich das Bestehen der Meisterprüfung für den selbständigen Betrieb eines Handwerks voraussetzt. So gab es nach 2004 statt vorher 94 zulassungspflichtigen Gewerken nur noch 41 Gewerke mit Meistervorbehalt (Anlage A der Handwerksordnung – HwO). Gebäudereinigung oder Maßschneiderei gehörten ab 2004 zu den 53 zulassungsfreien Gewerken (Anlage B1 der HwO). 54 handwerksähnliche Gewerbe wie u. a. Bodenlegerin und Bodenleger oder Kosmetikerin und Kosmetiker blieben hingegen unverändert zulassungsfrei (Anlage B2 der HwO). Wer im Handwerk einen Meisterbrief erworben hat, darf auch Lehrlinge ausbilden, denn ein Ausbildungseignungsverordnungs-Schein nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) ist Teil der Meisterausbildung. In den zulassungsfreien Gewerken reicht eine bestandene Ausbildereignungsprüfung. Für zulassungspflichtige Gewerke besteht seit 1962 eine auf 216 Kalendermonate , also 18 Arbeitsjahre begrenzte, gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Mit der Novelle 2004 entfiel für die 53 Gewerke zusammen mit dem Meistervorbehalt die Versicherungspflicht. In der Studie „Alterssicherung im Handwerk “ von 2018 warnen die Autoren Klaus Müller und Anita Thonipara unter anderem auch deshalb vor einer nicht ausreichenden Alterssicherung im Handwerk , insbesondere bei Selbstständigen, und plädieren für eine generelle Pflichtversicherung . In ihrem Koalitionsvertrag 2018 kündigten CDU, CSU und SPD an „den Meisterbrief [zu] erhalten und [zu] verteidigen sowie [zu] prüfen, wie wir ihn für einzelne Berufsbilder EU-konform einführen können.“ Vor dem Hintergrund, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6095 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dass es bislang von Seiten keiner Bundesregierung eine umfassende Evaluierung der Handwerksnovelle 2004 gab, fragen wir die Bundesregierung: Wirtschaftliche Kennzahlen 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Betriebe und der Betriebsgrößen im Handwerk von 1990 bis 2018 entwickelt (bitte nach Branchen und Jahren, sowie ob der Anlage A, Anlage B1 oder B2 der Handwerksordnung zugehörig aufschlüsseln)? a) Anzahl der Betriebe Die Handwerksstatistik unterscheidet zwischen Handwerksunternehmen und den einzelnen (Filial-)Betrieben, die jeweils in die Handwerksrolle bzw. in die Verzeichnisse der Anlagen B1 und B2 der Handwerksordnung (HwO) eingetragen sind. Die erfragten aufgeschlüsselten Betriebszahlen können der Betriebsstatistik des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) unter www.zdh.de/fachbereiche/ wirtschaft-energie-umwelt/statistik/modernisierung-der-handwerksordnung/?L=0 (Zeitreihe 2) entnommen werden. Unter www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energie-umwelt/statistik/modernisierungder -handwerksordnung/?L=0 (Zeitreihe 1) kann eine Komplettübersicht der „Unternehmenszahlen “ und der Größenklassen nebst der in den Unternehmen tätigen Personen aufgerufen werden. Diese „Handwerkszählung“ des Statistischen Bundesamtes gibt nur Unternehmenszahlen der Anlagen A und B1 der Handwerksordnung an. Abbildung 1 zeigt die Werte über den gesamten Zeitraum. Demnach hat sich die Zahl der B1-Handwerke zwar in den Jahren seit der HwO-Novelle 2004 etwa verdreifacht und seit 2010 die Zahl der B2-Handwerke übertroffen, nach wie vor dominieren allerdings die A-Handwerke, wenn auch mit leicht sinkender Tendenz . Abb. 1 (aus Müller [2018]): Zahl der Handwerksunternehmen 1998 bis 2016 nach A-, B1- und B2-Handwerken (jeweils zum 31. Dezember) Drucksache 19/6095 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6095 Eine differenzierte Betrachtung nach ausgewählten Gewerken findet sich in Tabelle 1. Es zeigt sich ein uneinheitliches Bild. Bei den meisten B1-Handwerken wurde der Höchstwert erst 2016 erreicht. Zu beachten ist auch, dass von den 53 zulassungsfrei gestellten Handwerkszweigen längst nicht alle ihren Betriebsbestand erhöhen konnten. Bei 16 Zweigen ist sogar ein Rückgang eingetreten. Tabelle 1 (aus Müller [2018]): Zahl der Betriebe in den Handwerkskammerverzeichnissen nach ausgewählten Zweigen 2003 bis 2016 (Spitzenwerte gelb hinterlegt) b) Betriebsgrößen Die Datenlage über die Veränderung der Unternehmensgrößenstruktur im Handwerk ist relativ schlecht. Zwischen den Handwerkszählungen 1994/1995 und 2008 klafft eine Lücke, so dass genaue Informationen für 2003, dem Jahr vor der HwO-Novellierung, fehlen. Daher können lediglich die Veränderungen von 1995 bis 2008 und von 2008 bis 2015 miteinander verglichen werden. Für die A- und die B1-Handwerke zeigt sich insgesamt eine unterschiedliche Entwicklung (vgl. Tabelle 2). Sowohl für die Periode 1995 bis 2008 als auch 2008 bis 2015 hat sich die Zahl der Unternehmen in den B1-Handwerken erhöht. Deutliche Unterschiede zeigen sich zwischen den einzelnen Beschäftigtengrößenklassen . In der Periode 1995/2008, die größtenteils die Zeit vor der HwO-Novelle fokussiert, ist noch eine relativ ähnliche Entwicklung zu beobachten, wobei es bis auf die Ein-Personen-Unternehmen überall einen Rückgang gab. Die Veränderungsraten weisen in den B1-Handwerken aber in allen Größenklassen weniger starke Rückgänge auf. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6095 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6095 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 2 (aus Müller [2018]): Unternehmen in den A- und B1-Handwerken nach Beschäftigtengrößenklassen 1995, 2008 und 2015 Ein anderes Bild zeigt sich, wenn man die Entwicklung 2008 bis 2015 betrachtet. Während in den zulassungspflichtigen Handwerken die Zahl der Kleinstbetriebe abnahm und die Zahl der größeren Handwerksunternehmen dagegen wuchs, zeichnet sich bei den B1-Handwerken weiterhin ein deutlicher Trend in Richtung Kleinstunternehmen ab. Die Größe in den zulassungspflichtigen Handwerken nimmt zu und in den zulassungsfreien Unternehmen ab. Wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse aus quantitativen Analysen zur Größe der Unternehmen und der Novellierung der Handwerksordnung liegen allerdings nicht vor. Ein Blick auf ausgewählte Gewerke zeigt, dass die Unterschiede zwischen A- und B1-Handwerken gewerkeübergreifend zu beobachten sind. Bei allen betrachteten B1-Handwerken steht einer starken Zunahme bei den Kleinstunternehmen ein Rückgang bei den größeren Einheiten gegenüber (Ausnahme: Gebäudereiniger). Bei den ausgewählten A-Handwerken zeigt sich, abgesehen von den Friseuren, ein Trend in Richtung größerer Unternehmen (vgl. Tabelle 3 aus Müller [2018]). Drucksache 19/6095 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6095 Tabelle 3 (aus Müller [2018]): Veränderung Zahl der Unternehmen in ausgewählten A- und B1-Handwerken nach Beschäftigtengrößenklassen 2008 bis 2015 Besonders deutlich wird die unterschiedliche Entwicklung in den A- und B1- Handwerken bei den Soloselbstständigen. Spielten diese 1995 nur eine geringere Rolle, liegt deren Anteil in den zulassungsfreien Handwerken 2015 über dem der Gesamtwirtschaft (vgl. Abbildung 2 Müller [2018]). In den A-Handwerken ist deren relativer Anteil dagegen geringer, aber im Zeitraum 2008 bis 2015 ebenfalls parallel angestiegen. Abb. 2 (aus Müller [2018]): Anteil der Soloselbstständigen an allen Unternehmen in den A- und B1-Handwerken und in der Gesamtwirtschaft 1995 und 2015 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6095 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6095 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Differenziert man nach Handwerkszweigen (vgl. Tabelle 4 aus Müller [2018]), zeigt sich gegenüber 1995 überall ein deutlicher Anstieg der Soloselbstständigen. Mit Ausnahme der Maßschneider, deren Unternehmenszahlen in diesem Zeitraum stark zurückgegangen sind, war der Anstieg in den B1-Handwerken deutlich höher. Besonders ausgeprägt ist dies bei den Gebäudereinigern. Vor der HwO-Novellierung gab es in diesem Handwerkszweig praktisch keine Soloselbstständigen . Tabelle 4 (aus Müller [2018]): Soloselbstständige in ausgewählten Gewerken der A- und B1-Handwerke 1995 und 2015 Quellen: Müller, K. (2018): Neue Daten zu den Auswirkungen der Teilderegulierung des Handwerks 2004, Göttinger Beiträge zur Handwerksforschung (Heft 19), Göttingen. Müller, K. (2014): Stabilität und Ausbildungsbereitschaft von Existenzgründungen im Handwerk, Göttinger Handwerkswirtschaftliche Studien, Band 94, Duderstadt. Statistisches Bundesamt, Handwerkszählungen 2008-2016. ZDH Betriebsstatistik auf www.zdh-statistik.de. 2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigungszahlen der Handwerksbetriebe von 1990 bis 2018 entwickelt (bitte nach Branchen und Jahren, sowie ob der Anlage A, Anlage B1 oder B2 der Handwerksordnung zugehörig aufschlüsseln)? Auf Basis der Daten des Institutes für Handwerk und Mittelstand Göttingen kann ein Vergleich der Beschäftigtenentwicklung in den A- und B1-Handwerken vorgenommen werden (die in Anlagen A und B 1 der Handwerksordnung tätigen Personen können unter www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energie-umwelt/ statistik/modernisierung-der-handwerksordnung/?L=0 [Zeitreihe 1] entnommen werden, die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Anlage 1). Dabei ste- Drucksache 19/6095 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6095 hen fundierte Daten für das Handwerk aus der amtlichen Statistik (Handwerkszählung ) erst ab 2008 zur Verfügung. Zahlen für die Jahre zuvor lassen sich aus einer Analyse des RWI – Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung e. V. Essen entnehmen, die für den Zeitraum 1995 bis 2008 vor allem auf einer Fortschreibung der Handwerkszählung von 1995 durch die Ergebnisse der Handwerksberichterstattung basieren. Die Beschäftigtenzahlen für die B2-Handwerke sind in der Handwerksstatistik nur unzureichend abgebildet. Abbildung 3a stellt die Anzahl der tätigen Personen seit 1994 dar. Die Zahl der tätigen Personen im Handwerk zeigt von 1994 bis 2006 einen klaren Abwärtstrend . Diese allgemeine Trendentwicklung gilt sowohl für die zulassungspflichtigen als auch für die nach 2003 zulassungsfreien Handwerke. Dennoch fällt auf, dass die Beschäftigtenzahlen in B1-Handwerken nach dem generellen Rückgang zwischen 1995 und 2005 noch bis 2009 stagnierten. Seit etwa 2010 ist die Entwicklung in den B1-Handwerken jedoch positiver. Die Zunahme ist deutlich stärker als in den A-Handwerken. Abb. 3a (aus Müller [2018]): Anzahl der tätigen Personen in den A- und den B1- Handwerken 1994 bis 2015 (2003 = 100) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6095 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6095 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abb. 3b (aus Müller [2018]): SV-Beschäftigte in den A- und den B1-Handwerken 2008 bis 2015 (2008 = 100) ifh Göttingen Abb. 4 (aus Müller [2018]): An- und ungelernte sowie qualifizierte Beschäftigte in den B1-Handwerken 2009, 2012, 2015 Das Bild wird deutlicher, wenn man nach einzelnen Handwerksgruppen unterscheidet . In Tabelle 5 aus Müller (2018) werden die absoluten Beschäftigteneffekte für die sieben Konjunkturgruppen von 2008 und 2015 für die A- und B1- Handwerke aufgelistet. Es zeigt sich, dass die Beschäftigteneffekte in den einzelnen Gruppen sehr unterschiedlich ausfallen. Der starke Beschäftigtenzuwachs in den B1-Handwerken geht in erster Linie auf die Handwerke für den gewerblichen Bedarf (vor allem Gebäudereiniger) und die zulassungsfreien Ausbauhandwerke zurück. Bei den Handwerken für den privaten Bedarf ist sogar ein Rückgang zu verzeichnen. Für den Beschäftigtenzuwachs in den A-Handwerken sind das Baugewerbe (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe), das Gesundheitsgewerbe und das Kraftfahrzeuggewerbe verantwortlich. Auch hier gab es Rückgänge bei den Handwerken für den privaten Bedarf. Dies gilt auch für die Lebensmittelhandwerke und die Handwerke für den gewerblichen Bedarf. Drucksache 19/6095 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6095 Tabelle 5 (aus Müller [2018]): Zahl tätiger Personen im Handwerk nach Konjunkturgruppen 2008/2015 (absolut) Anmerkung: Es gibt keine B1-Handwerke bei den Kraftfahrzeuggewerben und den Gesundheitsgewerben . Quellen: Müller, K. (2018): Neue Daten zu den Auswirkungen der Teilderegulierung des Handwerks 2004, Göttinger Beiträge zur Handwerksforschung (Heft 19), Göttingen. Anlage 1: Quelle Institut für Handwerk und Mittelstand Göttingen. 3. Welchen Einfluss hatte nach Ansicht der Bundesregierung die Handwerksrechtsnovelle 2004 auf diese Entwicklung? Aus Sicht der Bundesregierung hatte die Handwerksrechtsnovelle 2004 einen Einfluss auf die Anzahl der Betriebe, der Betriebsgrößen und der Beschäftigtenzahlen in der Anlage B1 der Handwerksordnung. Auf Basis der oben dargestellten Daten sind auch in der Vergangenheit quantitative Kausalanalysen durchgeführt worden, die einen Rückschluss auf den Einfluss der Novellierung der Handwerksordnung ermöglichen. Nachfolgend sind rein informatorisch die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den drei Themen formuliert. Eine Zusammenfassung der bisherigen Studien ist unter Runst et al. (2018) verfügbar. a) Anzahl der Betriebe und Novellierung der Handwerksordnung Die relevanten Studien bezüglich der Anzahl der Betriebe sind: Rostam-Afschar (2014, 2015), Koch & Nielen (2017), Zwiener (2017), P. Runst et al. (2018). Auf deren Basis kann als gesichert gelten, dass die Novellierung der Handwerksordnung die Zahl der Unternehmen sowie die Markteintritte und -austritte in den deregulierten Handwerksbereichen erhöht hat (vgl. auch www.zdh.de/fachbereiche/ wirtschaft-energie-umwelt/statistik/modernisierung-der-handwerksordnung/?L=0 [Zeitreihe 2]). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6095 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6095 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Betriebsgrößen und Novellierung der Handwerksordnung Zu Effekten der Novellierung der Handwerksordnung auf die Betriebsgrößen im Handwerk liegen zwar keine Studien mit quantitativen Kausalanalysen vor. Die oben dargestellten deskriptiven Ergebnisse legen jedoch einen Zusammenhang zwischen der Novellierung und einer Reduktion der durchschnittlichen Betriebsgrößen nahe (vgl. auch www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energie-umwelt/ statistik/modernisierung-der-handwerksordnung/?L=0 [Zeitreihe 1]). c) Beschäftigungszahlen und Novellierung der Handwerksordnung Zu den Beschäftigungseffekten der HwO-Novellierung liegen zwei quantitative Kausalanalysen vor: Koch & Nielen (2017) sowie Zwiener (2017). Beide Studien finden keine starken Beschäftigungseffekte der HwO-Novellierung. Beide Studien betonen jedoch die problematische Datenbasis. Allerdings zeigt die Antwort zu Frage 2 auch hier einen Effekt der Novelle (vgl. Anlage 1 und www.zdh.de/ fachbereiche/wirtschaft-energie-umwelt/statistik/modernisierung-der-handwerks ordnung/?L=0 [Zeitreihe 1]). Quelle: Runst, P., Fredriksen, K., Proeger, T., Haverkamp, K. & Thomä, J. (2018), Handwerksordnung: Ökonomische Effekte der Deregulierung von 2004, Wirtschaftsdienst 98 (5), 365-371. 4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Ein- und Austragungen in die Handwerksrolle von 1990 bis 2018 bei den zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken entwickelt (bitte nach Branchen und Jahren, sowie ob der Anlage A, Anlage B1 oder B2 der Handwerksordnung zugehörig aufschlüsseln)? Unter www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energie-umwelt/statistik/modernisierungder -handwerksordnung/?L=0 (Zeitreihe 3) ist eine Zusammenfassung der Betriebsstatistik des ZDH aufgeführt, die die Zugänge und Abgänge der Handwerksrolle und der Verzeichnisse aufzeigt. Eine Aufschlüsselung nach Gewerken und Gewerben ist dort ebenfalls ersichtlich. a) Anzahl der Eintragungen Gerade in der Zeit 2000 bis 2009 haben sich die Eintragungen in den zulassungspflichtigen A- Handwerken kaum geändert. Hingegen sind die Eintragungen in den deregulierten B1-Handwerken ab 2004 um ein Mehrfaches angestiegen, wie die Betriebsdaten des ZDH zeigen. Dieser Anstieg ist eine direkte Folge der Novelle . Der Anstieg der Eintragungen zeigt sich besonders deutlich in den Bereichen Gebäudereiniger, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Parkettleger und Raumausstatter (vgl. www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energie-umwelt/statistik/ modernisierung-der-handwerksordnung/?L=0 [Zeitreihe 3]). b) Anzahl der Austragungen Die Anzahl der Austragungen hat sich im Zeitraum von 2000 bis 2009 in den zulassungspflichtigen A-Handwerken kaum geändert. Hingegen hat sich die Anzahl der Austragungen in den deregulierten B1-Handwerken nach 2004 vervielfacht . Der Anstieg ist ebenfalls eine direkte Folge der Novellierung. Wie bei den Eintragungen, kann der Anstieg der Austragungen in den Bereichen in den Bereichen Gebäudereiniger, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Parkettleger und Raum- Drucksache 19/6095 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6095 ausstatter besonders deutlich beobachtet werden (vgl. www.zdh.de/fachbereiche/ wirtschaft-energie-umwelt/statistik/modernisierung-der-handwerksordnung/?L=0 [Zeitreihe 3]). Quellen: Runst, P., Thomä, J., Haverkamp, K. & Müller, K. (2018), A replication of ‘Entry regulation and entrepreneurship: a natural experiment in German craftsmanship ’. Empirical Economics. Müller, K. (2006) „Erste Auswirkungen der Novellierung der Handwerksordnung von 2004“, S. 23 ff., Göttinger Handwerkswirtschaftliche Studien, Band 74, Duderstadt. ZDH-Betriebsstatistik auf www.zdh-statistik.de und www.zdh.de/fachbereiche/ wirtschaft-energie-umwelt/statistik/modernisierung-der-handwerksordnung/ ?L=0. 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Existenzgründungen und der Insolvenzen im Handwerk von 1990 bis 2018 entwickelt (bitte nach Jahren, Neuerrichtungen, Betriebsübernahmen und Insolvenzen, sowie ob der Anlage A, Anlage B1 oder B2 der Handwerksordnung zugehörig aufschlüsseln)? Die Existenzgründungen, die Betriebsübernahmen und Umgründungen können der Betriebsstatistik des ZDH unter www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energieumwelt /statistik/modernisierung-der-handwerksordnung/?L=0 (Zeitreihe 4) entnommen werden. Die Anzahl der Insolvenzen wird in der amtlichen Statistik nicht mehr erfasst. Insofern liegen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nur folgende, nicht differenzierende Daten der Creditreform, des Institutes für Mittelstandsforschung (ifm) Bonn sowie des ZDH vor (vgl. Tabelle 6 und Abbildung 5). Tabelle 6: (Quelle: ZDH) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6095 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6095 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abb. 5: (Quelle: ZDH) 6. Wie viele Ausnahmebewilligungen nach der Altgesellenregelung § 7b des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung dieser Ausnahmeregelung bis 2018 (bitte nach Jahr, Handwerkskammer und Branche aufschlüsseln)? Unter www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energie-umwelt/statistik/modernisierungder -handwerksordnung/?L=0 (Zeitreihe 5) ist eine umfassende Aufschlüsselung nach Jahren und Handwerken beigefügt. Eine Differenzierung nach den Handwerkskammern ist nicht möglich. Für das zulassungspflichtige Handwerk wird bundesweit von den Kammern erfasst , aufgrund welcher Eintragungsvoraussetzung der Gründer eines Betriebs in die Handwerksrolle eingetragen worden ist. In diesem Zusammenhang wurden vom Institut für Handwerk und Mittelstand Göttingen die Eintragungsvoraussetzungen im zulassungspflichtigen Handwerk für den Zeitraum 2000 bis 2012 untersucht . Die nachfolgende Tabelle 7 zeigt die entsprechenden Zahlen aus Müller (2014), sie gibt einen guten Gesamtüberblick über die verschiedenen Eintragungsvoraussetzungen – allerdings nur bis 2012. Im Übrigen wird auf die Betriebsstatistik des ZDH unter www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energieumwelt /statistik/modernisierung-der-handwerksordnung/?L=0 (Zeitreihe 5) verwiesen . Drucksache 19/6095 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/6095 Tabelle 7 (aus Müller [2014]): Eintragungsvoraussetzungen im zulassungspflichtigen Handwerk 2000 – 2012 Die Altgesellenregelung nach § 7b der Handwerksordnung als eine der Eintragungserleichterungen durch die Novellierung der Handwerksordnung 2004 hat in den unmittelbaren Jahren nach der Reform einen Anteil von etwa 8 Prozent an allen Eintragungen. So waren im ersten Jahr nach der Novellierung 3 772 Fälle aufgrund der sog. Altgesellenregelung festzustellen. Dies dürfte damit zusammenhängen , dass die „Altgesellen“ letztlich die Novelle abwarteten, um die entsprechenden Voraussetzungen zu erfüllen. Danach gingen die Ausnahmen nach der Altgesellenregelung jedoch zurück. Absolut gesehen trifft dies zwar für alle Eintragungsvoraussetzungen seit 2004 zu, jedoch sank auch der prozentuale Anteil der Eintragungen aufgrund der Altgesellenregelung. Im Jahr 2011 betrug dieser z. B. nur noch 6,8 Prozent (2 255 von insgesamt 33 388 Eintragungen in die Handwerksrollen und Verzeichnisse der Kammern) und im Jahr 2012 lediglich 4,9 Prozent (1 444 von 29 354 Eintragungen). Quellen: Müller, Klaus (2014): Stabilität und Ausbildungsbereitschaft von Existenzgründungen im Handwerk, Göttinger Handwerkswirtschaftliche Studien, Band 94, Duderstadt 2014. ZDH-Betriebsstatistik unter www.zdh-statistik.de und www.zdh.de/fachbereiche/ wirtschaft-energie-umwelt/statistik/modernisierung-der-handwerksordnung/ ?L=0. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/6095 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6095 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie viele Ausnahmebewilligungen nach § 8 HwO gab es nach Kenntnis der Bundesregierung 1990 bis 2018 (bitte nach Jahr, Handwerkskammer und Branche aufschlüsseln)? Unter www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energie-umwelt/statistik/modernisierungder -handwerksordnung/?L=0 (Zeitreihe 5) sind die Zahlen der Ausnahmeregelungen nach Jahren und Gewerken aufgeführt, eine Differenzierung nach Handwerkskammern ist nicht möglich. Seitens des Institutes für Handwerk und Mittelstand Göttingen wurde für das zulassungspflichtige Handwerk auch die quantitative Bedeutung der Ausnahmebewilligungen gemäß § 8 der Handwerksordnung erhoben (vgl. Müller [2014]). Im Unterschied zur Altgesellenregelung gab es ausnahmsweise die Bewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle bereits im Vorfeld der HwO-Novelle 2004. Nach den Erkenntnissen des Institutes hat der Anteil der Ausnahmebewilligungen an allen Einträgen in die Rolle in den unmittelbaren Jahren nach der Reform leicht an Gewicht verloren (vgl. Tabelle 8), um sich danach auf einem konstanten Niveau von etwa 10 Prozent einzupendeln. Absolut gesehen sind jedoch auch die Ausnahmebewilligungen nach § 8 der Handwerksordnung – wie bereits die Eintragungen durch die Altgesellenregelung – im Beobachtungszeitraum kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2004 gab es im zulassungspflichtigen Handwerk 4 663 Ausnahmebewilligungen, im Jahr 2012 nur noch 2 391. Tabelle 8 (aus Müller [2014]): Anteil der einzelnen Eintragungsgrundlagen bei den zulassungspflichtigen Handwerken 2000 bis 2012 Quellen: Müller, Klaus (2014): Stabilität und Ausbildungsbereitschaft von Existenzgründungen im Handwerk, Göttinger Handwerkswirtschaftliche Studien, Band 94, Duderstadt 2014. ZDH – Betriebsstatistik unter www.zdh-statistik.de. Drucksache 19/6095 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/6095 8. Wie viele Ausnahmebewilligungen für Personen aus dem EU-Ausland gab es nach Kenntnis der Bundesregierung nach § 9 Absatz 1 HwO von 1994 bis 2018 (bitte nach Jahr, Handwerkskammer und Branche aufschlüsseln)? Die Ausnahmebewilligungen nach § 9 Absatz 1 der Handwerksordnung sind ebenfalls der Betriebsstatistik unter www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energieumwelt /statistik/modernisierung-der-handwerksordnung/?L=0 (Zeitreihe 5) zu entnehmen. Auch hier ist keine Aufschlüsselung nach den Handwerkskammern möglich. Quelle: ZDH-Betriebsstatistik unter www.zdh-statistik.de und www.zdh.de/fachbereiche/ wirtschaft-energie-umwelt/statistik/modernisierung-der-handwerksordnung/ ?L=0. 9. Wie viele sogenannte Ich-AGs wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2004 und 2006 im Handwerk gegründet (bitte nach Branchen und Jahren, sowie ob der Anlage A, Anlage B1 oder B2 der Handwerksordnung zugehörig aufschlüsseln)? Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) kann zur Anzahl der Existenzgründerzuschuss -Förderungen (Ich-AG) Aussagen treffen. Im Zeitraum 2004 bis 2006 wurden mehr als 300 000 Existenzgründerzuschuss-Förderungen (Ich-AG) begonnen. Eine Differenzierung nach den Berufen der Anlagen A und B1/B2 der Handwerksordnung ist leider nicht möglich. Unter Zuhilfenahme der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2003 kann nur gezeigt werden, in welchen Wirtschaftsgruppen die Betriebe gegründet wurden (siehe Anlage 2). Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 49 der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend die Situation des Mittelstands auf Bundestagsdrucksache 17/12245 verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine weiteren Daten vor. Rein informatorisch wird auf folgende wissenschaftlichen Ergebnisse verwiesen: Eine Schätzung von May-Strobl et al. (2005), dass 23,3 Prozent aller Ich-AGs Handwerksunternehmen seien, ist laut Müller (2006), der eine Expertenbefragung zum Thema durchführte, deutlich zu hoch. May-Strobl et al. (2005) gehen davon aus, dass 7 Prozent aller Ich-AGs im zulassungspflichtigen Handwerk und 6,6 Prozent im deregulierten B1-Handwerk gegründet wurden. Laut einer Schätzung des ZDH wurden 5 bis 7 Prozent aller Zugänge im Handwerk 2004 als Ich- AGs gegründet (vgl. Müller, 2006, S. 72 f.). Quellen: Müller, K. (2006): „Erste Auswirkungen der Novellierung der Handwerksordnung von 2004“, S. 23 ff., Göttinger Handwerkswirtschaftliche Studien, Band 74, Duderstadt. May-Strobl, E.; Suprinovič, O.; Wolter, H.-J. unter Mitarbeit von Kleinen, H. (2005): Die Ich-AG als neue Form der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit – Eine empirische Analyse des Gründungserfolgs bei Inanspruchnahme des Existenzgründungszuschusses, in: G.I.B. (Hrsg.): Arbeitspapiere 13, Bottrop. Anlage 2: Statistik der BA 2018. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/6095 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6095 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele der in Frage 9 genannten Ich-AGs seitdem wieder abgemeldet wurden oder insolvent gingen (bitte nach Branchen und Jahren, sowie ob der Anlage A, Anlage B1 oder B2 der Handwerksordnung zugehörig aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 11. Wie viele Personen erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2006 und 2011 einen Gründungszuschuss für eine Gründung im Handwerk (bitte nach Branchen und Jahren, sowie ob der Anlage A, Anlage B1 oder B2 der Handwerksordnung zugehörig aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor, sie verweist aber rein informatorisch auf einen Kurzbericht des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zur Evaluation der Ich-AGs (vgl. IAB Kurzbericht 03/2009 unter www.iab.de/177/section.aspx/Jahrgang/2009). 12. Welchen Einfluss hatte nach Ansicht der Bundesregierung die Handwerksrechtsnovelle 2004 und andere Faktoren (z. B. die sogenannte Ich-AG, die bis 2006 gewährt wurde) auf diese in Frage 5 erfragte Entwicklung? Die Handwerksnovelle verursachte einen Anstieg der Gründungen im zulassungsfreien Handwerk. Außerdem kann davon ausgegangen werden, dass der Anstieg der Marktaustritte darin ebenfalls – zumindest teilweise mit Blick auf die gute Beschäftigungs- und Konjunkturlage ab 2010 – seine Ursache hatte. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, ob und in welchem Maße die Ich-AGs oder die Förderung der Unternehmen (Gründungszuschüsse, Einstiegsgeld ) die Anzahl der Gründungen im Handwerk beeinflusst haben. Rein informatorisch wird auf die unten angeführten Studien verwiesen, die zeigen, dass die Förderung im zulassungsfreien und zulassungspflichtigen Handwerk jeweils vergleichbare Effekte hatte. Die unterschiedliche Entwicklung der Gründungszahlen in den beiden Handwerksgruppen lässt sich dann aber in erster Linie auf die Novellierung der Handwerksordnung zurückführen und nicht auf die staatliche Förderung. Quellen: May-Strobl, E.; Suprinovič, O.; Wolter, H.-J. unter Mitarbeit von Kleinen, H. (2005): Die Ich-AG als neue Form der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit - Eine empirische Analyse des Gründungserfolgs bei Inanspruchnahme des Existenzgründungszuschusses, in: G.I.B. (Hrsg.): Arbeitspapiere 13, Bottrop. Runst, P., Thomä, J., Haverkamp, K. & Müller, K. (2018). A replication of ‘Entry regulation and entrepreneurship: a natural experiment in German craftsmanship ’. Empirical Economics. Rostam-Afschar, D. (2014). Entry regulation and entrepreneurship: a natural experiment in German craftsmanship. Empirical Economics, 47(3), 1067-1101. Drucksache 19/6095 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/6095 13. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung in einzelnen Branchen des Handwerks ein Mangel an Fachkräften und Betrieben (bitte nach Branchen und Jahren, sowie ob der Anlage A, Anlage B1 oder B2 der Handwerksordnung zugehörig aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine diesbezüglichen Daten vor, allerdings stellen die Engpassanalysen der Bundesagentur für Arbeit (BA, 2018) eine Möglichkeit dar, die aktuelle Fachkräftesituation zu bewerten und bundesweite sowie regionale Engpässe nach Berufen zu bestimmen. Sie zeigen seit Jahren bestehende Engpässe in einigen Handwerksberufen (Beispiel: Berufe im Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik-Handwerk [SHK], Hörgeräteakustik) und einen zunehmenden Fachkräftemangel in Bauberufen. Insgesamt kann konstatiert werden, dass die allgemeine Alterung der Gesellschaft die Knappheit des Faktors Arbeit im Handwerk erhöht. Anhand der Ergebnisse des Qualifizierungspanels des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) zeigt sich, dass das Handwerk im Allgemeinen mit größeren Nachwuchsproblemen konfrontiert ist als Industrie und Handel. Diese erhöhte Knappheit wirkt sich in den einzelnen Handwerkszweigen unterschiedlich aus. Sie ist besonders stark bei den Kälteanlagenbauern, Installateuren und Heizungsbauern, Elektromaschinenbauern , Elektrotechnikern und Klempnern ausgeprägt – damit sind die A-Handwerke tendenziell stärker betroffen als die B-Handwerke. Weitere Zahlen liegen auf Basis aktueller Studien nicht vor. Aussagen zur Relation von offenen Stellen zu Arbeitslosen mit der entsprechenden Qualifikation von 2008 bis 2017 (Fachkräftemangel: pro offener Stelle/ Arbeitslose[r]) können unter www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energie-umwelt/ statistik/modernisierung-der-handwerksordnung/?L=0 (Zeitreihe 6) entnommen werden. Quellen: Bundesinstitut für Berufsbildung (2013): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2013. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung , Bonn. Runst, P. & Ohlendorf, J. (2015): Die Rolle des Handwerks auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand, von Petrik Runst und Jana Ohlendorf, Göttinger Beiträge zur Handwerksforschung (Heft 1), Göttingen. BA (2018): Fachkräfteengpassanalyse 2018/06 (statistik.arbeitsagentur.de – dort auch Tabellen mit allen Ergebnissen vorangegangener Engpassanalysen). Ausbildung im Handwerk 14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der bestandenen Gesellen- und Meisterprüfungen im Handwerk 1990 bis 2018 entwickelt (bitte nach Branchen und Jahren, sowie ob der Anlage A, Anlage B1 und B2 der Handwerksordnung zugehörig, aufschlüsseln)? Übersichten können unter www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energie-umwelt/ statistik/modernisierung-der-handwerksordnung/?L=0 (Zeitreihen 7 und 8) eingesehen werden. Die Daten liegen erst ab 1998 differenziert nach Handwerk, Gewerben bzw. nach Anlagen der Handwerksordnung vor. Eine Untersuchung des Institutes für Handwerk und Mittelstand Göttingen (Müller [2018]) zeigt, dass die Zahl der Gesellenprüfungen zwischen 2003 und 2016 sowohl im A- als auch im B1-Handwerk kontinuierlich abgenommen hat Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/6095 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6095 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (vgl. Abbildung 6). Im B2-Handwerk war die Entwicklung dagegen uneinheitlich . Dies hängt mit der Tatsache zusammen, dass in diesem Bereich zum Teil gänzlich neue Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen wurden (vgl. Tabelle 9). Im gesamten deutschen Handwerk wurden im Jahr 2003 noch knapp 123 000 Gesellenprüfungen erfolgreich absolviert. Im Jahr 2016 waren es nur noch gut 82 000 (77 379 im A-Handwerk, 4 382 im B1-Handwerk und 555 im B2-Gewerbe). Abb. 6 (aus Müller [2018]): Bestandene Gesellenprüfungen in den A- und B1- Handwerken (2003 = 100) Tabelle 9 (aus Müller [2018]): Bestandene Gesellenprüfungen in ausgewählten A- und B1-Handwerken 2003 bis 2016 Setzt man das Jahr 2003 gleich 100, wurden in den B1-Handwerken im Jahr 2016 nur noch 58 Gesellenprüfungen erfolgreich abgelegt, bei den A-Handwerken waren es immerhin noch 67. Zwischen den einzelnen Gewerken gab es dabei erhebliche Unterschiede. Die höchsten Rückgänge gab es unter den betrachteten A-Gewerken bei den Bäckern und Friseuren, bei den B1-Gewerken bei den Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern sowie den Raumausstattern (vgl. Tabelle 9). Drucksache 19/6095 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/6095 Die Untersuchung von Müller (2018) zeigt auch die Entwicklung der Meisterprüfungen für die Jahre 2003 bis 2016 (vgl. Abbildung 7). Hieraus wird deutlich, dass die Zahl der Meisterprüfungen in den B1-Handwerken seit der HwO-Novelle deutlich zurückgegangen ist. Setzt man das Jahr vor der HwO-Novelle (2003) gleich 100, so lag die Zahl der Meisterprüfungen in 2016 in den B1-Handwerken nur noch bei einem Indexwert von gut 40. Zwar war hier auch zuvor bereits ein Rückgang zu verzeichnen, es ist jedoch anzunehmen, dass der starke Rückgang nach 2003 mit der HwO-Novelle zusammenhängen dürfte. Seit 2007 hat sich jedoch die Zahl der Meisterprüfungen stabilisiert (denkbare Gründe sind hierfür etwa die Marketingkampagnen für die Meisterausbildung und die Erhöhung des sog. Aufstiegs-BAföG) und tendiert sogar leicht nach oben. Abb. 7 (aus Müller [2018]): Bestandene Meisterprüfungen in den A- und B1- Handwerken (2003 = 100) In den A-Handwerken ist ebenfalls ein Rückgang zu verzeichnen. Dieser fiel aber deutlich geringer aus (Wert bei gut 80). Zu beachten ist, dass auch hier in den letzten Jahren eine Stabilisierung eingetreten ist, wobei der durch die HwO-Novelle ausgelöste Niveauunterschied gegenüber den B1-Handwerken etwa konstant bleibt. Auch bei den bestandenen Meisterprüfungen ergeben sich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Gewerken (vgl. Tabelle 10). Abgesehen von den Kfz- Technikern ist in dem betrachteten Zeitraum (2003 bis 2016) bei allen Gewerken ein Rückgang zu beobachten. Dieser fiel jedoch in den B1-Handwerken fast immer höher aus. Besonders stark ist die Abnahme bei den Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern (etwa -80 Prozent, obwohl diese den größten Gründungszuwachs aufwiesen), etwas geringer bei den Gebäudereinigern und den Maßschneidern. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/6095 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6095 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 10 (aus Müller [2018]): Bestandene Meisterprüfungen in ausgewählten A- und B1-Handwerken 2003 bis 2016 Quelle: Müller, Klaus (2018): Neue Daten zu den Auswirkungen der Teilderegulierung des Handwerks 2004, Heft 19, Göttingen 2018. Übersichten des ZDH zu den bestandenen Gesellenprüfungen und Meisterprüfungen unter www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energie-umwelt/statistik/ modernisierung-der-handwerksordnung/?L=0 (Zeitreihen 7 und 8) 15. Wie hat sich die Inanspruchnahme der Aufstiegsfortbildungsförderung (Meister-BaföG) bei den zulassungsfreien und bei den zulassungspflichtigen Handwerken entwickelt (bitte nach Jahren seit Beginn der Einführung des Meister-BaföG, sowie ob der Anlage A, B1 oder B2 der Handwerksordnung zugehörig, aufschlüsseln)? Im Rahmen der Bundesstatistik zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden nur allgemeine Daten zur Inanspruchnahme der Fortbildungsziele nach der Handwerksordnung erhoben. Spezifische Daten für eine Unterscheidung in zulassungsfreie und zulassungspflichtige Gewerke der Handwerksordnung sind in der AFBG-Bundesstatistik nicht erfasst und liegen der Bundesregierung daher nicht vor. Die Anzahl der AFBG-Geförderten, die an einer Maßnahme nach der Handwerksordnung teilgenommen haben, hat sich seit Inkrafttreten des AFBG im Jahr 1996 wie folgt entwickelt (Tabelle 11): Drucksache 19/6095 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/6095 Tabelle 11: Anzahl der Geförderten nach Handwerksordnung 1997-2017 1997 33 999 1998 34 719 1999 33 062 2000 31 045 2001 31 348 2002 39 884 2003 47 461 2004 46 421 2005 47 445 2006 44 596 2007 42 934 2008 43 377 2009 46 914 2010 48 834 2011 48 488 2012 48 146 2013 47 807 2014 47 239 2015 42 916 2016 41 005 2017 39 276 Quelle: BMBF, Bundesstatistik zum AFBG 16. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausbildungszahlen der Handwerksbetriebe von 1990 bis 2018 entwickelt (bitte nach Branchen und Jahren, sowie ob der Anlage A, Anlage B1 oder B2 der Handwerksordnung zugehörig, aufschlüsseln)? Unter www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energie-umwelt/statistik/modernisierungder -handwerksordnung/?L=0 (Zeitreihe 9) ist die Statistik des ZDH zum Auszubildendenbestand jeweils zum 31. Dezember aufgeführt. Auch hier liegen die Daten – aufgeschlüsselt nach Handwerken/Gewerben und Anlagen der Handwerksordnung – erst ab 1998 vor und reichen bis 2017. Seitens des Institutes für Handwerk und Mittelstand Göttingen (Müller [2018]) wurden die Ausbildungszahlen der Handwerksbetriebe für den Zeitraum von 2003 bis 2016 näher beleuchtet. Ende 2016 gab es in den gewerblich-technischen Handwerksberufen über 317 000 Auszubildende (vgl. Tabelle 12). Davon kamen über 300 000 aus den A-Handwerken und nur etwa 14 500 aus den B1-Handwerken . Die geringe Zahl in den B2-Handwerken (etwa 1 700) resultiert daraus, dass hier nur in wenigen Bereichen eine Ausbildung möglich ist. Betrachtet man die Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/6095 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6095 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Entwicklung seit 2003, so zeichnet sich in den A-Handwerken ein Rückgang um -27 Prozent ab; dieser Rückgang fiel in den zulassungsfrei gestellten B1- Handwerken mit etwa -36 Prozent höher aus (vgl. Abbildung 8). Direkt nach der Novellierung der Handwerksordnung ging die Zahl der Auszubildenden in den A-Handwerken stärker zurück, sodass relativ gesehen die B1-Handwerke besser dastanden. Die Kurven überschneiden sich im Jahr 2008. Seitdem fällt der Rückgang in den A-Handwerken moderater aus, wobei sich die Schere zwischen Aund B1-Handwerken immer weiter geöffnet hat (vgl. Abbildung 8). Abb. 8 (aus Müller [2018]): Auszubildende in den A- und B1-Handwerken (2003 = 100) Tabelle 12 (aus Müller [2018]): Zahl der Auszubildenden in ausgewählten A- und B1-Handwerken 2003 bis 2016 Drucksache 19/6095 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/6095 Quelle: Müller, Klaus (2018): Neue Daten zu den Auswirkungen der Teilderegulierung des Handwerks 2004, Heft 19, Göttingen 2018. 17. Welchen Einfluss hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Betriebsgröße auf die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, und welche Maßnahmen plant oder prüft die Bundesregierung, um die Ausbildungsneigung von KMU (kleinen und mittleren Unternehmen) zu erhöhen und das Ausbilden attraktiver zu gestalten? Mit sinkender Betriebsgröße nimmt die Wahrscheinlichkeit der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen ab. Dies ist ein generelles, handwerksübergreifendes Phänomen, das sich z. B. gut im BIBB-Datenreport ablesen lässt (vgl. Tabelle 13). Die Ausbildungsbetriebsquote (d. h. der Anteil der Betriebe mit Auszubildenden an allen Betrieben mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) fällt demnach systematisch niedriger aus, je kleiner die Beschäftigtengrößenklasse ist. Die Ursachen hierfür dürften vorrangig in den typischen Ressourcenbeschränkungen kleinerer Unternehmen liegen. Tabelle 13: Betriebe, Ausbildungsbetriebe und Ausbildungsbetriebsquote nach Betriebsgrößenklassen 2007, 2015 und 2016 in Deutschland Auch lassen aus Sicht der Bundesregierung Untersuchungen des Institutes für Handwerk und Mittelstand Göttingen (Müller [2018]) vermuten, dass bereits allein aufgrund des „Betriebsgrößeneffekts“ in Folge der HwO-Novelle die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im B1-Handwerk gesunken ist. Denn erstens ist in den 2004 zulassungsfrei gestellten B1-Handwerken im Zeitverlauf ein Trend in Richtung Kleinstunternehmen zu verzeichnen. In den A-Handwerken zeigt sich diese Entwicklung deutlich schwächer, egal welche zeitliche Vergleichsebene gewählt wird (1995 gegenüber 2008, 2008 gegenüber 2015, 1995 gegenüber 2015; Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/6095 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6095 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode vgl. Tabelle 14). Gegenüber dem zulassungspflichtigen Handwerk hat sich folglich in den zulassungsfrei gestellten Gewerken die Unternehmensgrößenstruktur in den Jahren nach der Reform deutlich verkleinert. Ein Blick auf ausgewählte Gewerke zeigt, dass die Unterschiede zwischen A- und B1- Handwerken gewerkeübergreifend zu beobachten sind. Tabelle 14 (aus Müller [2018]): Unternehmen in den A- und B1-Handwerken nach Beschäftigungsgrößenklassen 1995, 2008 und 2015 Abb. 9 (aus Müller [2018]): Anteil Ausbildungsbetriebe in Abhängigkeit von der Beschäftigtengrößenklasse (2017) Zweitens bestätigt die genannte Untersuchung des Institutes für Handwerk und Mittelstand Göttingen am Beispiel des Handwerks den oben erwähnten Zusammenhang zwischen Ausbildungsaktivität und Betriebsgrößenklasse (vgl. Abbildung 9). Demnach bilden auch im Handwerk Kleinstbetriebe seltener aus als Großbetriebe. So bildet von den Betrieben mit weniger als fünf Beschäftigten nur etwa jeder zehnte aus. Je größer die Betriebe werden, desto höher ist auch der Drucksache 19/6095 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/6095 Anteil der ausbildenden Betriebe. Es fällt jedoch auf, dass im zulassungspflichtigen Handwerk in jeder Beschäftigtengrößenklasse der Anteil der Ausbildungsbetriebe höher liegt als im B1-Handwerk. Beide Tatsachen zusammen genommen zeigen, dass der novellierungsbedingte Rückgang der Unternehmensgrößen im B1-Handwerk zum Rückgang der Ausbildungsleistung im zulassungsfrei gestellten Handwerksbereich beigetragen haben kann. Um die Ausbildungsneigung von KMU zu erhöhen und gleichzeitig das Ausbilden attraktiver zu gestalten, erfolgt zur Zeit eine Neuausrichtung der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“. Auch im Berufsbildungspakt, für das die Federführung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung liegt, sind konkrete Maßnahmen angelegt, um die Ausbildungsneigung von Betrieben zu erhöhen. Auf die Antwort zu Frage 34 wird verwiesen. Quellen: Bundesinstitut für Berufsbildung (2018): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2009. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung , Bonn. Müller, Klaus (2018): Neue Daten zu den Auswirkungen der Teilderegulierung des Handwerks 2004, Heft 19, Göttingen 2018. 18. Welche Folgen hatte die Aussetzung der Ausbildereignungsprüfung in den Jahren 2003 bis 2009 in den B1-Gewerken auf die Ausbildungszahlen im Handwerk, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus ? Hat die Bundesregierung Kenntnis über Auswirkungen auf die Qualität der Ausbildung? Die amtlichen Statistiken, wie z. B.: die Betriebs- und Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit, ermöglichen keine Differenzierung nach Gewerken bzw. Gewerben des Handwerks. Die Gesamtentwicklung nach Betriebsgrößenklassen zeigt, dass die zeitlich befristete Aussetzung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) zu mehr Ausbildungsbetrieben und neuen Ausbildungsplätzen geführt hat. Ausbildende Betriebe mussten auch während der Aussetzung der AEVO über Ausbilderinnen und Ausbilder mit berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen und Fähigkeiten verfügen . Diese mussten allerdings keine entsprechende Prüfung abgelegt haben. Die Aufgabe der zuständigen Stellen, über die Qualität der Ausbildung zu wachen, blieb unberührt. Der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen nach dem vom Hauptausschuss des BIBB empfohlenen Rahmenplan für die Ausbildung der Ausbilder und Ausbilderinnen vom 25. Juni 2009 und das Ablegen der Prüfung nach der AEVO sind aber geeignete Wege, den gesetzlichen und den qualifikatorischen Anforderungen an die Ausbilderinnen und Ausbilder gerecht zu werden. Zusätzlich zum oben erörterten „Betriebsgrößeneffekt“ hat allerdings der sog. „Ausbildungsberechtigungseffekt“ die Ausbildungsleistung des B1-Handwerks reduziert. Dies zeigt eine aktuelle Untersuchung des Institutes für Handwerk und Mittelstand Göttingen aus dem Jahr 2018. Es handelt sich hierbei um eine Auswirkung der HwO-Novelle 2004, die erst zeitverzögert nach der Wiedereinführung der AEVO für die deregulierten Gewerke im Jahr 2009 aufgetreten ist (vgl. Abbildung 10). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/6095 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6095 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abb. 10 (aus Runst [2018]): Ausbildungstätigkeit in zulassungspflichtigen A- Gewerken und zulassungsfreien B1-Gewerken vor und nach der Deregulierung (1998=1). Ergebnisse einer quantitativen Kausalanalyse ifh Göttingen Zwischen 2003 und 2009 war die Ausbilder-Eignungsverordnung ausgesetzt. Ziel dieser Maßnahmen war ein Mehr an Ausbildungsbetrieben und neuen Ausbildungsplätzen . Eine diesbezügliche Evaluation des BIBB zeigt, dass die erhofften Anstiege jedoch geringer ausgefallen sind als erwartet. Gleichzeitig zeigte sich, dass der Wegfall der verpflichtenden Mindestqualifikation des Ausbildungspersonals negative Auswirkungen auf die Qualität der betrieblichen Ausbildung hatte. Im Zuge der HwO-Novelle wurde zwischen 2004 und 2009 die AEVO-Nachweisverpflichtung auch für die Ausbilder des zulassungsfrei gestellten Handwerksbereichs ausgesetzt. Das hatte zur Konsequenz, dass in den B1-Handwerken keine berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse mehr nachzuweisen waren , wenn ein Betrieb ausbilden wollte. Für die zulassungspflichtigen Handwerke galt in dieser Zeit die Regelung des § 22b Absatz 2 der Handwerksordnung. Dort ist festgelegt, dass neben der fachlichen Qualifikation auch Teil IV der Meisterprüfung (das ist das Äquivalent zur AEVO) bzw. eine vergleichbare Prüfung bestanden sein muss. Die zulassungspflichtigen A-Handwerke waren folglich von der AEVO-Aussetzung ausgenommen. Betriebe ohne Meisterbrief mussten in den zulassungspflichtigen Handwerken also zwischen 2004 und 2009 weiterhin einen Ausbildereignungsnachweis erbringen. In der Folge war es für Betriebe des zulassungsfreien Handwerks im Zeitraum 2004 bis 2009 vergleichsweise unproblematisch möglich auszubilden. Dies erklärt den Befund der obigen Abbildung, dass erst nach der Wiedereinführung der AEVO die Ausbildungszahlen des B1-Handwerks gegenüber dem A-Handwerk deutlich zurückgegangen sind. Zwischen 2004 und 2009 hatte die AEVO-Aussetzung die Ausbildungszahlen des B1-Handwerks noch weitgehend stabilisiert. Drucksache 19/6095 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/6095 Quellen: Ulmer, P., Jablonka, P., 2007: Mehr Ausbildungsbetriebe – mehr Ausbildungsplätze – weniger Qualität? Die Aussetzung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) und ihre Folgen. BIBB REPORT 3/2007, Bonn. Runst, P., Thomä. J. (2018): Does occupational deregulation affect in-company vocational training? – Evidence from the 2004 Reform of the German Trade and Crafts Code, ifh Working Paper No. 14/2018. 19. Welchen Anteil an den Ausbildungsplätzen stellen nach Kenntnis der Bundesregierung die nach den Ausnahmeregelungen § 9 Absatz 1 HwO für Personen aus dem EU-Ausland und nach § 7b HwO für Altgesellinnen und Altgesellen des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks zugelassenen Handwerksbetriebe ? Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Berufsbildungsstatistik enthält keine Informationen, die eine Identifikation von Betrieben zulässt, die nach den Ausnahmeregelungen nach § 9 Absatz 1 der Handwerksordnung für Personen aus dem EU-Ausland oder nach § 7b der Handwerksordnung für Altgesellinnen und -gesellen zugelassen sind. 20. Welche Bundesländer gewähren nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte Meisterprämien in welcher Höhe? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen liegen in den Bundesländern folgende Meisterprämien vor (Tabelle 15): Tabelle 15: Meisterprämien Bundesland Zuschuss für Meister Bayern 1.500 Euro Meisterbonus bei bestandener Prüfung Brandenburg 1.500 Euro Meisterbonus bei bestandener Prüfung Hamburg 1.000 Euro Meisterprämie bei bestandener Prüfung Hessen 1.000 Euro Aufstiegsprämie bei bestandener Prüfung Mecklenburg-Vorpommern 2.000 Euro Meister-Extra bei bestandener Prüfung; 5.000 Euro für die Jahrgangsbesten der Prüfung eines Gewerks Niedersachsen 4.000 Euro Meisterprämie bei bestandener Prüfung Rheinland-Pfalz 1.000 Euro Aufstiegsbonus bei bestandener Prüfung Saarland 1.000 Euro Meisterbonus bei bestandener Prüfung Sachsen 1.000 Euro Meisterbonus bei bestandener Prüfung Thüringen 1.000 Euro Meisterprämie für die Jahrgangsbesten der Prüfung eines Gewerks Quelle: Abfrage im Bund-Länder-Ausschuss Handwerkswirtschaft und Gewerbeförderung im Handwerk im November 2018 Darüber hinaus existiert beispielsweise in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt eine Meistergründungsprämie, die sich an Handwerker richtet, die nach ihrem Meisterabschluss einen eigenen Betrieb gründen oder übernehmen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/6095 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6095 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Löhne und Einkommen 21. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2004 die Löhne und Einkommen a) in den 41 Handwerksberufen (Anlage A der HwO), in denen es den Meistervorbehalt gibt, b) in den 53 Handwerksberufen, in denen mit der Novelle 2004 der Meistervorbehalt weggefallen ist, und c) in den handwerksähnlichen Gewerben (Anlage B2 der HwO) entwickelt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine differenzierten Daten vor. Insoweit wird auf die Antworten zu den Fragen 22 und 23 und rein informatorisch auf mehrere Studien verwiesen. In den letzten Jahren sind mehrere Studien erschienen, welche die Effekte der HwO-Novellierung auf die Einkommen der Selbstständigen und abhängig Beschäftigten im Handwerk untersuchen. Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass die Reform auch Effekte auf die Löhne der abhängig Beschäftigten im zulassungsfreien Handwerk hatte. Nachstehend werden die Ergebnisse dieser Studien zusammengefasst (vgl. Runst et al. [2018]). Lergetporer u. a. (2016) untersuchen auf Basis zweier Datensätze die Auswirkungen der HwO-Novelle 2004 auf das Einkommen von Selbstständigen und abhängig Beschäftigten im Handwerk. Mit den Daten der Stichprobe der Integrierten Arbeitsmarktbiografien (SIAB) zeigen die Autoren, dass es in den ersten vier Jahren keinen Effekt gab und erst für 2009 und 2010 ein Lohneffekt von -3 Prozent auftrat. Bei der Nutzung von Mikrozensusdaten im gleichen Zeitraum zeigen die Ergebnisse einen Einkommenseffekt von -12 Prozent für alle Erwerbstätigen im Handwerk und von -9 Prozent für Selbstständige im Handwerk. Haupt (2016) zeigt, dass die Arbeitnehmer in den deregulierten Handwerken geringere Lohnzuwächse zu verzeichnen haben als die Arbeitnehmer in den zulassungspflichtigen Berufen. Der Effekt der Novelle auf die Löhne zeigt sich vor allem in Westdeutschland und für Niedrigqualifizierte, allerdings sind die Ergebnisse nur schwach signifikant. Damelang et al. (2017) nutzen ebenfalls die SIAB-Daten und zeigen, dass es bis zum Jahr 2008 einen schwach negativen Effekt auf den monatlichen Lohn der abhängig Beschäftigten im deregulierten Bereich gab. Auf Basis von Daten des IAB-Betriebspanels finden Koch und Nielsen (2017) keinen Effekt der Reform auf die Löhne der Erwerbstätigen im Handwerk. Fredriksen (2017) nutzt Mikrozensusdaten, um die Einkommenseffekte der Novelle auf verschiedene Gruppen von selbständigen Handwerkern zu untersuchen und findet keine signifikanten Einkommenseffekte. Drucksache 19/6095 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/6095 In der neuesten Studie untersuchen Lergetporer u. a. (2018) die Wirkungen der Reform auf die Einkommen der Selbstständigen und der abhängig Beschäftigten in A- und B1-Handwerken, basierend auf Daten der Stichprobe der Integrierten Arbeitsmarktbiografien (SIAB 1994 bis 2014) und der Mikrozensen (1998 bis 2012). Sie zeigen auf Basis der SIAB-Daten, dass sich die Einkommen der abhängig Beschäftigten in A- und B1-Handwerken vor der Reform ähnlich entwickelt haben, nach der Reform jedoch die Dynamik der Lohnentwicklung in den B1-Handwerken nachgelassen hat. In den kausalanalytischen Untersuchungen zeigt sich ebenfalls ein negativer Effekt der Reform auf die Einkommen der abhängig Beschäftigten, der (je nach Spezifikation) direkt bzw. drei Jahre nach der Reform einsetzt und mit der Zeit stärker wird. Auf Basis der Mikrozensus-Daten zeigen sich hingegen keine signifikanten Effekte der Reform auf die Einkommen der abhängig Beschäftigten und der Selbstständigen . Quellen: Runst, P., Fredriksen, K., Proeger, T., Haverkamp, K. & Thomä, J. (2018), Handwerksordnung: Ökonomische Effekte der Deregulierung von 2004. Wirtschaftsdienst 98 (5), 365-371. Philipp Lergetporer, Jens Ruhose, Lisa Simon (2018): Entry Barriers and the Labor Market Outcomes of Incumbent Workers: Evidence from a Deregulation Reform in the German Crafts Sector, IZA DP No. 11857. 22. Wie viele Innungsverbände haben nach Kenntnis der Bundesregierung in wie vielen Berufsgruppen im Sinne von § 54 Absatz 3 Nummer 1 HwO Tarifverträge abgeschlossen, und in welchem Vergütungsspektrum bewegen sich die Tariflöhne? Zum Stand Oktober 2018 hat das Tarifregister des Bundes Kenntnis über 102 Innungsverbände , die im Sinne von § 54 Absatz 3 Nummer 1 der Handwerksordnung Tarifverträge abgeschlossen haben. Das Vergütungsspektrum bewegt sich in der Gesamtsicht über einen Korridor von 8,84 Euro pro Stunde bis 32,81 Euro pro Stunde. Für die tangierten Branchen ergibt sich nachfolgendes, differenziertes Bild (Tabelle 16). Tabelle 16: Vergütungsspektrum im Handwerk/Innungsverbände Branche Anzahl der Innungsverbände, die einen TV abgeschlossen haben Vergütungsspektrum unterstes Stundenentgelt oberstes Stundenentgelt Steine und Erden, Keramik, Glas 15 11,40 €/Std. 20,74 €/Std. Eisen- und Stahlerzeugung, Metallverarbeitung 24 9,04 €/Std. 32,81 €/Std. Holz 18 8,84 €/Std. 31,72 €/Std. Leder, Schuhe 1 11,00 €/Std. 13,00 €/Std. Nahrungs- und Genussmittel 14 9,03 €/Std. 19,58 €/Std. Baugewerbe 19 10,60 €/Std. 25,51 €/Std. Reinigung und Körperpflege 11 9,34 €/Std. 17,84 €/Std Quelle: Tarifregister des Bundes Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/6095 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6095 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Teilfrage nach Anzahl der berührten Berufsgruppen kann in dieser Form durch das Tarifregister nicht beantwortet werden, da der Abschluss von Tarifverträgen nicht nach Berufsgruppen, sondern vielmehr nach Wirtschaftsbranchen, wobei der überwiegende Betriebszweck maßgebend ist, vorgenommen wird. 23. Wie viele Handwerksinnungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in wie vielen Berufsgruppen im Sinne von § 54 Absatz 3 Nummer 1 HwO Tarifverträge abgeschlossen, und in welchem Vergütungsspektrum bewegen sich diese? Zum Stand Oktober 2018 hat das Tarifregister des Bundes Kenntnis über 8 Handwerksinnungen , die im Sinne von § 54 Absatz 3 Nummer 1 der Handwerksordnung Tarifverträge abgeschlossen haben. Das Vergütungsspektrum bewegt sich in der Gesamtsicht über einen Korridor von 8,84 Euro pro Stunde bis 25,00 Euro pro Stunde. Für die tangierten Branchen ergibt sich nachfolgendes, differenziertes Bild (Tabelle 17). Tabelle 17: Vergütungsspektrum Handwerk/Innungen Branche Anzahl der Handwerksinnungen die einen TV abgeschlossen haben Vergütungsspektrum unterstes Stundenentgelt oberstes Stundenentgelt Steine und Erden, Keramik, Glas 1 11,40 €/Std. 18,15 €/Std. Eisen- und Stahlerzeugung, Metallverarbeitung 2 9,57 €/Std. 12,06 €/Std. Holz 5 8,84 €/Std. 25,00 €/Std. Quelle: Tarifregister des Bundes Die Teilfrage nach Anzahl der berührten Berufsgruppen kann in dieser Form durch das Tarifregister nicht beantwortet werden, da der Abschluss von Tarifverträgen nicht nach Berufsgruppen, sondern vielmehr nach Wirtschaftsbranchen, wobei der überwiegende Betriebszweck maßgebend ist, vorgenommen wird. Drucksache 19/6095 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/6095 Soziale Absicherung 24. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das soziale Sicherungsniveau hinsichtlich der Altersvorsorge (bitte zwischen gesetzlicher und privater Altersvorsorge differenzieren) a) in den 41 Handwerksberufen (Anlage A der HwO), in denen es den Meistervorbehalt gibt, b) in den 53 Handwerksberufen, in denen mit der Novelle 2004 der Meistervorbehalt weggefallen ist, und c) in den handwerksähnlichen Gewerben (Anlage B2 der HwO) entwickelt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 25. Wie viele Innungsverbände sowie Handwerksinnungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung für ihre Mitglieder und deren Angehörige Unterstützungskassen für Fälle der Krankheit, des Todes, der Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger Bedürftigkeit (§ 54 Absatz 3 Nummer 2 HwO) errichtet? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 26. Wie viele Beitragszahlende und wie viele Anspruchsberechtigte fallen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Geltungsbereich der Unterstützungskassen bzw. der Innungsverbände sowie der Handwerksinnungen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 27. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Finanzvolumen der Unterstützungskassen im Handwerk von 2004 bis heute pro Jahr entwickelt, und wie lassen sich die Volumina auf die 41 Handwerksberufe (Anlage A der HwO) mit Meistervorbehalt und die 53 Berufe aufteilen, in denen 2004 der Meistervorbehalt weggefallen ist (bitte nach Funktionen differenzieren)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 28. Wie viele selbständige Handwerkerinnen und Handwerker mit einem zulassungspflichtigen Unternehmen (Anlage A der HwO) zahlen nach Kenntnis der Bundesregierung nach Ablauf der Pflichtversicherungszeit von 18 Jahren weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung ein, und wie hat sich dies seit dem Jahr 2000 entwickelt? Daten zur Anzahl der zulassungspflichtigen Handwerker, die nach Ablauf der Pflichtversicherungszeit Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben, liegen der Bundesregierung nicht vor. 29. Wie viele selbständige Handwerkerinnen und Handwerker ohne zulassungspflichtiges Unternehmen (Anlage B1 oder B2 der HwO) zahlen nach Kenntnis der Bundesregierung freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein, und wie hat sich dies seit dem Jahr 2000 entwickelt? Zur Anzahl der Handwerker mit freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung liegen der Bundesregierung keine Daten vor, da bei freiwilligen Beitragszahlern keine Differenzierung, z. B. nach Zugehörigkeit zum Handwerk, möglich ist. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/6095 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6095 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 30. Wie viele ehemals selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung heute die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (bitte nach Branchen, sowie ob der Anlage A, Anlage B1 oder B2 der Handwerksordnung zugehörig differenzieren)? Die Statistik zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß dem Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch beruht auf den für die Leistungsbearbeitung notwendigen Daten. Darüber hinausgehende Merkmale, wie Informationen zur ehemaligen beruflichen Stellung, werden dagegen nicht erfasst. Daher liegen der Bundesregierung keine entsprechenden Daten aus der amtlichen Statistik vor. Pläne und weitere Kenntnisse der Bundesregierung 31. Plant die Bundesregierung, eine Evaluierung der Handwerksnovelle von 2004 durchzuführen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Mit den Antworten auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 17/3373 und 17/7313 sowie der Antwort auf die Große Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/7155 hatte die Bundesregierung bereits umfassende Analysen zur HwO-Novelle von 2004 vorgelegt. Auch hat sich die Bundesregierung in den letzten Jahren gerade im Zusammenhang mit der Transparenzinitiative der EU-Kommission und auch im Zusammenhang mit dem sog. Dienstleistungspaket dezidiert mit den Reglementierungen im Handwerksrecht beschäftigt und umfangreiches Datenmaterial dabei berücksichtigt . Das BMWi verfolgt auch ständig die Forschung im Zusammenhang mit der HwO-Novelle 2004 (vgl. u. a. das Veröffentlichungsverzeichnis des Institutes für Mittelstand und Handwerk Göttingen unter www.ifh.wiwi.uni-goettingen.de). Auch die umfangreichen Datensammlungen des ZDH, einsehbar unter www.zdhstatistik .de und www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energie-umwelt/statistik/ modernisierung-der-handwerksordnung/?L=0, werden immer ausgewertet und berücksichtigt. Daher werden derzeit keine weiteren Evaluierungsstudien durchgeführt bzw. geplant . Wenn im Zusammenhang mit dem Auftrag des Koalitionsvertrages dies punktuell notwendig werden sollte, wird dies geprüft und erfolgen. 32. Plant die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, die Prüfung einer EU-konformen Einführung des Meisterbriefes für einzelne Berufsbilder, und wenn ja, welche, und warum? Am 17. Oktober 2018 fand die konstituierende Sitzung einer Koalitionsarbeitsgruppe statt, die sich dezidiert mit diesen Fragen befassen wird. 33. Hätte nach Ansicht der Bundesregierung die Wiedereinführung des Meistervorbehaltes Auswirkungen auf den Fachkräftemangel? Die Frage kann bejaht werden, insoweit wird auf die Antworten zu den Fragen 13 ff. verwiesen. Drucksache 19/6095 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/6095 34. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dem Fachkräftemangel im Handwerk entgegenzuwirken? Der Koalitionsvertrag sieht eine Fachkräftestrategie vor, welche auf den drei Säulen inländische, europäische und außereuropäische Potenziale aufbaut. Diese bildet das kommunikative „Dach“ für die Einzelaktivitäten der Ressorts im Bereich Fachkräftesicherung. Die beteiligten Ressorts haben ihre gemeinsame Fachkräftestrategie Anfang November mit Sozialpartnern und Ländern erörtert. Das Handwerk findet in dem Strategiepapier besondere Erwähnung. Mit vielen Einzelmaßnahmen wirkt die Bundesregierung – teilweise im Schulterschluss mit weiteren Partnern – dem Fachkräftemangel entgegen. Beispielhaft erwähnt sei hier die „Allianz für Aus- und Weiterbildung“, die mit ihren branchenübergreifenden Aktivitäten dazu beiträgt, Fachkräfteengpässen im Bereich der beruflich Qualifizierten entgegenzuwirken. Auch der Berufsbildungspakt und die Nationale Weiterbildungsstrategie tragen mit ihren Maßnahmen dazu bei, den Fachkräftebedarf langfristig zu sichern. Neben der Ausschöpfung aller inländischen Potenziale sind ein weiterer wichtiger Baustein der Fachkräftesicherung das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sowie begleitende Maßnahmen. Am 2. Oktober 2018 hat das Bundeskabinett hierfür die „Eckpunkte Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“ beschlossen. Sie enthalten sowohl rechtliche Aspekte als auch Verbesserungen der Rahmenbedingungen zur Fachkräfteeinwanderung. Die Eckpunkte greifen wichtige Anliegen auf, von denen auch das Handwerk profitieren dürfte: Erweiterter Arbeitsmarktzugang für beruflich Qualifizierte (bislang nur in Engpassberufen ), Prüfung eines Aufenthalts zur Ausbildungsplatzsuche, Grundsätzlich Wegfall der Vorrangprüfung, wenn auch mit erweiterten Möglichkeiten einer Wiedereinführung, Effizientere Verwaltungsverfahren (Visa und Anerkennung), Auslandswerbung, insbesondere Ausbau des BMWi-Informationsportals „Make-it-in-Germany“ für internationale Fachkräfte zum Portal der Bundesregierung . 35. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Auswirkungen der Handwerksnovelle 2004 auf die Qualität der Arbeit in den seit 2004 zulassungsfrei gestellten Gewerken, und falls ja, worauf beruhen diese Kenntnisse (bitte nach Branchen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Allerdings zeigt die amtliche Statistik der Gerichtsverfahren z. B. im Werkvertragsrecht bei Baurechtsstreitigkeiten , dass die Anzahl der abgeschlossenen Gerichtsverfahren deutlich zurückgegangen ist (siehe Tabelle 18). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/6095 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6095 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 18: Rechtsstreitigkeiten im Bausektor Quelle: Statistisches Bundesamt 36. Basierend auf welchen Studien hat die Bundesregierung diese Fragen beantwortet (bitte nach Fragen aufschlüsseln)? Die verwendeten Studien und Quellen sind bei der jeweiligen Frage zitiert. Drucksache 19/6095 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An la ge 1 - Be tr ie bs za hl en u n d so zi al v er si ch er u n gs pf lic ht ig B es ch äf tig te (Q ue lle : ifh ) Be tr ie be SV - Be sc hä fti gt e A - zu la ss u n gs pf l. Ha n dw er ke 19 98 20 02 20 04 20 10 20 16 20 10 20 14 01 M au re r u n d Be to n ba u er 48 . 75 5 45 . 74 5 46 . 40 1 45 . 21 9 41 . 47 3 27 8. 35 7 29 7. 40 0 02 O fe n - u n d Lu fth ei zu n gs ba u er 2. 53 2 2. 39 6 2. 40 4 2. 47 1 2. 34 3 5. 05 9 5. 11 6 03 Zi m m er er 14 . 24 4 14 . 69 5 15 . 67 9 17 . 58 1 17 . 42 0 60 . 92 2 66 . 52 2 04 Da ch de ck er 13 . 14 0 13 . 64 6 14 . 36 3 15 . 76 5 15 . 53 1 71 . 59 1 75 . 23 4 05 St ra ße nb au er 6. 18 5 6. 66 7 7. 02 4 7. 43 2 7. 13 8 93 . 49 9 10 1. 54 7 06 W är m e - , Kä lte - u n d Sc ha lls ch u tz is ol ie re r 1. 91 6 1. 76 8 1. 70 4 1. 66 1 1. 51 7 10 . 82 8 10 . 58 0 07 Br u n n en ba u er 51 7 56 4 57 8 71 0 59 3 4. 14 3 4. 12 6 08 St ei nm e tz en u n d St ei nb ild ha u er 5. 54 7 5. 57 6 5. 64 2 5. 66 5 5. 35 4 12 . 46 2 14 . 33 4 09 St uc ka te u re 5. 71 2 5. 59 7 5. 59 9 5. 87 7 5. 66 6 20 . 96 1 22 . 92 6 10 M al er u n d La ck ie re r 41 . 06 9 39 . 92 8 40 . 71 0 42 . 47 5 41 . 28 8 14 2. 94 0 15 1. 69 1 11 G er üs tb au er 7. 13 8 4. 93 4 4. 56 5 4. 00 9 3. 64 8 18 . 21 4 21 . 96 8 12 Sc ho rn st ei nf eg er 8. 06 0 8. 09 1 7. 97 5 7. 85 8 7. 98 4 10 . 66 8 11 . 10 5 13 M et al lb au er 33 . 24 5 32 . 14 2 31 . 56 4 29 . 71 3 27 . 59 2 19 3. 34 9 19 3. 50 8 14 Ch iru rg ie m ec ha n ik er 31 3 29 2 28 2 24 9 23 0 5. 24 5 5. 66 5 15 Ka ro ss er ie - u n d Fa hr ze u gb au er 5. 08 1 4. 88 6 4. 84 9 5. 00 9 4. 82 0 32 . 34 1 31 . 71 9 16 Fe in w er km ec ha n ike r 20 . 10 0 19 . 67 0 19 . 08 2 17 . 59 3 16 . 01 5 18 6. 19 9 19 5. 27 0 17 Z we ira dm ec ha n ike r 3. 37 9 3. 34 9 3. 44 0 3. 88 9 4. 08 8 8. 86 5 9. 98 5 18 Kä lte an la ge n ba u er 2. 03 7 2. 25 1 2. 35 3 2. 70 3 2. 84 4 23 . 38 2 25 . 72 9 19 In fo rm at io ns te ch n ik er 14 . 86 6 13 . 18 7 12 . 60 1 10 . 57 7 8. 25 3 34 . 39 4 29 . 45 1 20 Kr af tfa hr ze u gt ec hn ike r 58 . 82 7 58 . 21 3 58 . 56 0 61 . 60 2 62 . 40 2 38 9. 76 3 39 3. 41 2 21 La n dm as ch in en m ec ha n ik er 5. 79 1 5. 60 8 5. 54 1 5. 59 4 5. 67 6 30 . 38 7 34 . 38 0 22 Bü ch se nm ac he r 45 5 46 2 45 4 48 3 49 4 1. 73 9 1. 32 6 23 Kl em pn er 6. 66 4 5. 82 1 5. 56 8 5. 03 7 4. 46 2 19 . 47 5 19 . 62 0 24 In st al la te u r u n d He izu n gs ba u er 46 . 98 2 48 . 59 2 50 . 16 4 51 . 62 4 50 . 59 3 22 8. 58 6 24 2. 51 0 25 El ek tro te ch n ike r 63 . 84 7 62 . 92 5 63 . 46 7 63 . 43 4 60 . 82 4 31 8. 93 3 33 8. 79 0 26 El ek tro m as ch in en ba u er 1. 48 5 1. 36 6 1. 34 4 1. 24 4 1. 12 0 13 . 36 4 13 . 20 1 27 Ti sc hl er 44 . 50 5 42 . 47 9 42 . 37 6 41 . 53 1 39 . 03 9 14 7. 74 4 15 0. 33 8 28 Bo ot s- u n d Sc hi ffb au er 42 7 42 3 44 5 49 0 53 4 2. 97 8 2. 43 4 29 Se ile r 14 8 11 8 11 3 94 85 1. 25 2 1. 98 3 30 Bä ck er 21 . 40 6 18 . 16 9 17 . 17 8 14 . 59 4 11 . 73 7 25 2. 12 7 24 1. 01 2 31 Ko n di to re n 3. 92 2 3. 35 4 3. 19 5 3. 01 2 3. 11 0 25 . 35 9 25 . 22 0 32 Fl ei sc he r 25 . 49 2 22 . 27 1 21 . 03 6 17 . 16 7 13 . 90 4 12 4. 61 6 11 5. 27 5 33 Au ge n op tik er 9. 45 7 9. 79 8 9. 91 1 10 . 15 4 9. 84 8 39 . 51 4 41 . 69 4 34 Hö rg er ät ea ku st ik er 1. 19 1 1. 43 2 1. 59 3 2. 09 4 2. 52 3 11 . 05 2 12 . 57 8 35 O rth o pä di et ec hn ik er 1. 82 3 1. 84 2 1. 89 8 1. 90 4 2. 00 1 28 . 34 2 33 . 88 8 36 O rth o pä di es ch u hm ac he r 2. 35 7 2. 43 2 2. 48 0 2. 49 8 2. 51 6 9. 19 0 9. 48 0 37 Za hn te ch n ike r 8. 42 1 8. 93 8 9. 21 5 9. 57 6 8. 89 3 46 . 22 4 45 . 91 0 38 Fr is eu re 62 . 12 0 64 . 67 8 68 . 22 6 78 . 52 2 80 . 66 4 15 4. 54 6 14 5. 22 6 39 G la se r 4. 89 9 4. 68 3 4. 62 2 4. 40 0 4. 10 1 18 . 95 0 18 . 23 6 40 G la sb lä se r u n d G la sa pp ar at eb au er 43 2 37 1 35 8 30 1 26 6 62 0 54 4 41 M ec ha n ik er fü r Re ife n - u n d Vu lka n is at io ns te ch n ik 90 1 78 7 75 0 68 4 63 5 7. 11 3 6. 03 0 An la ge A - Be tr ie be In sg es am t 60 5. 38 8 59 0. 14 6 59 5. 30 9 60 2. 49 5 57 9. 22 4 3. 08 5. 29 3 3. 16 6. 96 3 zu D ru ck sa ch e 1 9/6 09 5 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/6095 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Be tr ie be SV - Be sc hä fti gt e B1 - zu la ss u n gs fre ie Ha n dw er ke 19 98 20 02 20 04 20 10 20 16 20 10 20 14 01 Fl ie se n - , Pl at te n - u n d M os ai kl eg er 11 . 01 4 12 . 09 9 25 . 54 5 62 . 90 3 69 . 72 9 37 . 88 9 44 . 11 0 02 Be to ns te in - u n d Te rra zz oh er st el le r 1. 06 4 88 4 86 7 87 5 82 3 2. 77 6 2. 49 6 03 Es tri ch le ge r 1. 57 5 1. 67 5 2. 62 1 4. 96 0 5. 48 4 8. 00 3 10 . 15 3 04 Be hä lte r- u n d Ap pa ra te ba u er 21 7 21 6 35 6 1. 27 2 1. 75 2 3. 86 0 4. 79 1 05 Uh rm ac he r 4. 59 9 3. 83 6 3. 64 7 3. 10 6 2. 68 1 5. 59 3 4. 96 8 06 G ra ve u re 76 7 67 4 66 5 78 0 76 3 1. 80 6 1. 75 2 07 M et al lb ild n er 32 4 26 2 32 1 65 1 91 2 1. 55 1 1. 57 2 08 G al va n is eu re 53 4 49 7 46 9 46 8 46 0 7. 79 6 7. 82 5 09 M et al lu n d G lo ck en gi eß er 22 9 20 4 19 5 16 8 15 9 1. 68 8 2. 02 3 10 Sc hn ei dw er kz eu gm ec ha n ike r 51 6 46 8 51 9 69 6 77 2 4. 01 2 4. 44 1 11 G ol d- u n d Si lb er sc hm ie de 4. 36 3 4. 34 8 4. 53 2 5. 29 5 5. 52 2 5. 54 5 5. 39 9 12 Pa rk et tle ge r 1. 53 1 1. 71 6 2. 92 4 6. 94 3 7. 86 0 7. 18 6 8. 43 0 13 Ro llla de n - u n d So n n en sc hu tz te ch n ik er 1. 70 1 1. 79 2 2. 22 6 3. 47 3 4. 00 5 12 . 40 8 11 . 87 1 14 M od el lb au er 98 5 93 8 1. 02 4 1. 29 7 1. 27 6 8. 45 1 8. 28 6 15 Dr ec hs le r (E lfe n be in sc hn itz er ) u n d Ho lzs pi el ze u gm ac he r 85 7 78 2 91 2 1. 24 6 1. 57 1 1. 27 2 1. 02 3 16 Ho lzb ild ha u er 40 8 36 0 41 0 52 4 62 1 15 3 11 7 17 Bö ttc he r 19 6 14 0 12 5 93 67 30 6 31 1 18 Ko rb - u n d Fl ec ht w er kg es ta lte r 36 1 28 3 27 5 27 4 26 8 15 3 98 19 M aß sc hn ei de r 5. 99 9 4. 99 8 5. 88 1 9. 37 7 11 . 95 3 5. 06 3 4. 83 9 20 Te xt ilg es ta lte r (S tic ke r, W eb er , Kl öp pl er , Po sa m e nt ie re r, St ric ke r) 44 5 38 1 41 1 63 6 2. 11 9 87 4 66 1 21 M od is te n 36 4 26 5 23 2 23 7 24 2 15 4 14 6 22 (w eg ge fa lle n ) 0 0 0 0 0 0 0 23 Se ge lm ac he r 14 9 15 2 16 9 23 1 26 3 61 8 72 0 24 Kü rs ch n er 1. 15 3 91 3 83 6 61 2 43 4 64 3 49 0 25 Sc hu hm ac he r 6. 14 1 4. 33 6 3. 85 1 3. 07 0 2. 36 3 3. 70 6 2. 92 8 26 Sa ttl er u n d Fe in tä sc hn er 1. 61 6 1. 38 6 1. 46 4 2. 08 6 2. 69 6 3. 14 7 3. 21 9 27 Ra u m au ss ta tte r 9. 90 1 8. 97 2 11 . 09 8 23 . 26 8 28 . 48 0 23 . 85 8 25 . 00 4 28 M ül le r 1. 27 1 1. 08 0 97 6 74 4 61 6 3. 28 6 3. 56 7 29 B ra u er u n d M äl ze r 73 9 74 5 75 1 78 1 96 7 6. 48 0 6. 29 5 30 W ei nk üf er 23 9 18 7 17 3 14 9 14 7 59 0 30 6 31 Te xt ilr ei ni ge r 1. 68 6 1. 47 5 1. 55 3 2. 09 4 2. 36 2 20 . 71 8 21 . 97 1 32 W ac hs zie he r 50 49 60 99 12 3 33 1 30 9 33 G eb äu de re in ig er 6. 00 1 6. 65 2 13 . 14 3 37 . 63 6 47 . 26 2 33 5. 37 3 37 0. 60 2 34 G la sv er ed le r 26 0 22 4 23 3 31 2 31 9 1. 03 8 78 5 35 Fe in op tik er 29 37 35 42 51 21 9 31 3 36 G la s- u n d Po rz el la nm al er 21 5 19 0 19 9 19 3 15 7 18 9 17 7 37 Ed el st ei ns ch le ife r u n d - gr av eu re 13 9 12 1 12 3 10 7 98 71 35 38 Fo to gr af en 4. 77 9 4. 45 2 5. 37 9 11 . 52 9 23 . 91 8 8. 64 7 7. 46 2 39 Bu ch bi nd er 1. 19 2 1. 05 6 1. 05 0 95 0 80 2 2. 22 4 1. 61 6 40 Dr u ck er 2. 54 5 2. 01 7 1. 79 2 1. 41 0 1. 06 1 7. 80 3 6. 73 5 41 Si eb dr u ck er 52 2 46 7 45 6 42 3 39 0 2. 06 7 1. 98 6 42 Fl ex og ra fe n 21 4 16 4 14 9 12 0 98 39 2 28 2 43 Ke ra m ike r 1. 15 6 1. 05 8 1. 13 8 1. 29 1 1. 43 2 72 8 78 9 44 O rg el - u n d Ha rm on iu m ba u er 34 5 36 2 38 1 41 9 41 9 1. 04 1 90 7 45 Kl av ie ru n d Ce m ba lo ba u er 44 2 44 9 46 9 56 7 63 1 61 8 54 4 46 Ha n dz u gi ns tru m en te nm ac he r 45 53 51 68 75 58 83 47 G ei ge n ba u er 38 1 40 1 43 2 53 5 60 6 27 4 25 8 48 Bo ge nm ac he r 37 35 37 53 49 72 74 Drucksache 19/6095 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 49 M et al lb la si ns tru m e nt en m ac he r 20 8 20 3 20 1 22 6 23 8 43 1 42 3 50 Ho lzb la si ns tru m en te nm a ch er 15 9 16 6 17 6 22 9 26 5 31 9 30 6 51 Zu pf in st ru m en te nm ac he r 16 0 16 3 19 5 30 8 45 4 13 7 14 5 52 Ve rg ol de r 21 1 21 3 22 6 26 5 26 4 26 9 22 1 53 Sc hi ld er - u n d Li ch tre kl am eh er st el le r 1. 51 7 1. 44 8 1. 61 5 2. 34 8 2. 93 0 7. 62 3 7. 61 4 An la ge B 1- Be tr ie be In sg es am t 81 . 55 1 76 . 04 4 10 2. 56 8 19 7. 43 9 23 9. 00 9 54 9. 50 9 59 1. 47 8 B2 - Ha n dw er ks äh nl ic he G ew er be 19 98 20 02 20 04 20 10 20 16 03 Bo de n le ge r 15 13 2 16 78 7 17 . 71 1 14 . 81 4 12 . 89 0 06 Ho lz - u n d Ba u te ns ch ut zg ew er be 26 73 8 24 96 2 26 . 04 4 22 . 54 3 18 . 32 4 25 Bü rs te n - u n d Pi ns el m ac he r 19 6 17 0 15 8 13 1 11 1 27 De ko ra tio ns n äh er 15 91 17 04 1. 75 6 1. 34 7 1. 11 9 37 Än de ru n gs sc hn ei de r 16 11 6 16 19 4 17 . 06 3 15 . 77 9 13 . 62 1 38 H an ds ch u hm ac he r 22 21 17 14 13 40 G er be r 90 73 63 51 45 42 Sp ei se ei sh er st el le r 32 12 33 36 3. 32 7 3. 18 5 3. 22 6 48 Ko sm e tik er 25 07 9 31 54 6 37 . 37 1 45 . 35 5 53 . 59 1 49 M as ke n bi ld n er 81 96 13 5 19 2 23 9 50 Be st at tu n gs ge w er be 45 81 47 53 4. 89 4 5. 18 7 5. 40 1 55 Sc hi rm m ac he r 46 31 26 18 12 56 St ei nd ru ck er 5 6 8 6 2 An la ge B 2- Be tr ie be in G ew er ke n m it Au sb .B er u fe n In sg es am t 92 . 88 9 99 . 67 9 10 8. 57 3 10 8. 62 2 10 8. 59 4 Ko n jun kt u rg ru pp en 19 98 20 02 20 04 20 10 20 16 20 10 20 14 I. Ba u ha u pt ge w er be 11 9. 69 7 11 3. 86 5 11 7. 22 5 11 5. 79 5 10 6. 46 7 54 0. 33 0 57 9. 87 3 II. Au sb au ge w er be 25 7. 06 4 25 5. 46 2 27 7. 03 5 33 3. 21 0 33 6. 76 4 99 1. 99 2 1. 04 8. 79 5 III . Ha n dw er ke fü r de n ge w er bl . B ed ar f 94 . 67 8 90 . 73 7 95 . 69 4 11 6. 98 0 12 1. 42 5 87 4. 59 4 92 0. 45 1 IV . Kr af tfa hr ze u gg e w er be 68 . 18 8 67 . 23 5 67 . 59 9 71 . 18 4 71 . 94 5 43 8. 08 2 44 1. 14 6 V. Le be n sm itt el ge w er be 56 . 28 1 49 . 14 2 46 . 63 6 39 . 63 2 33 . 70 7 41 2. 45 8 39 1. 67 5 VI . G es u n dh ei ts ge w er be 23 . 24 9 24 . 44 2 25 . 09 7 26 . 22 6 25 . 78 1 13 4. 32 2 14 3. 55 0 VI I. Ha n dw er ke fü r de n pr iv. Be da rf 16 0. 67 1 16 4. 98 6 17 7. 16 4 20 5. 52 9 23 0. 73 8 24 2. 93 8 23 2. 95 1 Ko n jun kt u rg ru pp en (o hn e B2 ) 19 98 20 02 20 04 20 10 20 16 I. Ba u ha u pt ge w er be 92 . 95 9 88 . 90 3 91 . 18 1 93 . 25 2 88 . 14 3 II. Au sb au ge w er be 24 1. 93 2 23 8. 67 5 25 9. 32 4 31 8. 39 6 32 3. 87 4 III . Ha n dw er ke fü r de n ge w er bl . B ed ar f 94 . 50 7 90 . 56 8 95 . 49 6 11 6. 73 7 12 1. 14 1 IV . Kr af tfa hr ze u gg e w er be 68 . 18 8 67 . 23 5 67 . 59 9 71 . 18 4 71 . 94 5 V. Le be n sm itt el ge w er be 53 . 06 9 45 . 80 6 43 . 30 9 36 . 44 7 30 . 48 1 VI . G es u n dh ei ts ge w er be 23 . 24 9 24 . 44 2 25 . 09 7 26 . 22 6 25 . 78 1 VI I. Ha n dw er ke fü r de n pr iv. Be da rf 11 3. 03 5 11 0. 56 1 11 5. 87 1 13 7. 69 2 15 6. 86 8 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/6095 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 2 Eintritte von Teilnehmenden in Existenzgründerzuschuss nach der Wirtschaftsgruppe des Gründungsbetriebes Deutschland Zeitreihe, Datenstand: Oktober 2018 Quelle: Bundesagentur für Arbeit Wirtschaftsgruppe WZ 2003 Eintritte Jahr 2004 Jahr 2005 Jahr 2006 1 2 3 Insgesamt, davon 168.176 91.020 42.812 Pflanzenbau 011 810 356 189 Tierhaltung 012 431 232 126 Gemischte Landwirtschaft 013 443 281 138 Erbringung von landwirtschaftlichen und 014 2.067 1.049 515 Jagd 015 8 4 * Forstwirtschaft 020 236 173 86 Fischerei und Fischzucht 050 43 23 11 Steinkohlenbergbau und -brikettherstellu 101 23 12 6 Braunkohlenbergbau und -veredlung 102 9 6 - Torfgewinnung und -veredlung 103 4 * * Gewinnung von Erdöl und Erdgas 111 311 7 13 Erbringung von Dienstleistungen bei der 112 20 6 * Bergbau auf Uran- und Thoriumerze 120 9 4 * Eisenerzbergbau 131 4 4 - NE-Metallerzbergbau (ohne Bergbau auf Ur 132 6 * - Gewinnung von Natursteinen 141 30 16 5 Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin 142 9 3 * Gewinnung von Mineralien für die Herstel 143 5 * * Gewinnung von Salz 144 * - - Gewinnung von Steinen und Erden, anderwe 145 3 * - Schlachten und Fleischverarbeitung 151 204 112 62 Fischverarbeitung 152 13 6 * Obst- und Gemüseverarbeitung 153 22 8 4 Herstellung von pflanzlichen und tierisc 154 7 * * Milchverarbeitung; Herstellung von Speis 155 84 23 5 Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von S 156 4 * * Herstellung von Futtermitteln 157 34 13 11 Sonstiges Ernährungsgewerbe (ohne Geträn 158 379 198 100 Herstellung von Getränken 159 31 11 4 Tabakverarbeitung 160 * * - Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei 171 24 17 11 Weberei 172 24 18 10 Textilveredlung 173 89 63 41 Herstellung von konfektionierten Textilw 174 67 40 21 Sonstiges Textilgewerbe (ohne Herstellun 175 92 71 27 Herstellung von gewirktem und gestrickte 176 10 8 6 Herstellung von gewirkten und gestrickte 177 8 8 * Herstellung von Lederbekleidung 181 26 6 - Herstellung von Bekleidung (ohne Lederbe 182 710 421 166 Zurichtung und Färben von Fellen, Herste 183 9 * * Herstellung von Leder und Lederfaserstof 191 13 * * Lederverarbeitung (ohne Herstellung von 192 42 33 14 Herstellung von Schuhen 193 12 14 6 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke 201 58 16 11 Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Ho 202 24 14 * Herstellung von Konstruktionsteilen, Fer 203 207 99 63 Herstellung von Verpackungsmitteln, Lage 204 18 10 7 Herstellung von Holzwaren, anderweitig n 205 129 86 47 Herstellung von Holz- und Zellstoff, Pap 211 26 6 3 Herstellung von Waren aus Papier, Karton 212 50 13 10 zu Drucksache 19/6095 Drucksache 19/6095 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Wirtschaftsgruppe WZ 2003 Eintritte Jahr 2004 Jahr 2005 Jahr 2006 1 2 3 Verlagsgewerbe 221 479 162 69 Druckgewerbe 222 657 317 124 Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bi 223 37 28 3 Kokerei 231 6 * * Mineralölverarbeitung 232 6 * - Herstellung und Verarbeitung von Spalt- 233 * - - Herstellung von chemischen Grundstoffen 241 31 17 12 Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, 242 11 * * Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfa 243 7 * * Herstellung von pharmazeutischen Erzeugn 244 16 5 * Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigun 245 31 15 4 Herstellung von sonstigen chemischen Erz 246 42 24 9 Herstellung von Chemiefasern 247 12 3 * Herstellung von Gummiwaren 251 45 12 6 Herstellung von Kunststoffwaren 252 120 44 12 Herstellung von Glas und Glaswaren 261 66 31 13 Herstellung von keramischen Erzeugnissen 262 100 76 27 Herstellung von keramischen Wand- und Bo 263 16 4 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Ba 264 22 * - Herstellung von Zement, Kalk und gebrann 265 19 7 * Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, 266 46 21 9 Be- und Verarbeitung von Naturwerksteine 267 100 42 27 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a 268 20 13 6 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrol 271 45 20 * Herstellung von Rohren 272 34 5 3 Sonstige erste Bearbeitung von Eisen und 273 34 9 7 Erzeugung und erste Bearbeitung von NE-M 274 33 9 4 Gießereien 275 13 4 4 Stahl- und Leichtmetallbau 281 298 177 90 Herstellung von Metallbehältern mit eine 282 14 7 * Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentr 283 5 * - Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- 284 9 7 * Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung 285 364 200 85 Herstellung von Schneidwaren, Werkzeugen 286 80 19 7 Herstellung von sonstigen Metallwaren 287 105 55 21 Herstellung von Maschinen für die Erzeug 291 49 16 5 Herstellung von sonstigen nicht wirtscha 292 81 19 18 Herstellung von land- und forstwirtschaf 293 29 26 15 Herstellung von Werkzeugmaschinen 294 46 26 10 Herstellung von Maschinen für sonstige b 295 88 23 10 Herstellung von Waffen und Munition 296 6 4 * Herstellung von Haushaltsgeräten, anderw 297 24 7 * Herstellung von Büromaschinen, Datenvera 300 188 78 14 Herstellung von Elektromotoren, Generato 311 37 17 15 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs 312 21 16 10 Herstellung von isolierten Elektrokabeln 313 12 6 * Herstellung von Akkumulatoren und Batter 314 8 11 9 Herstellung von elektrischen Lampen und 315 29 15 9 Herstellung von elektrischen Ausrüstunge 316 40 17 9 Herstellung von elektronischen Bauelemen 321 90 25 11 Herstellung von Geräten und Einrichtunge 322 69 25 8 Herstellung von Rundfunkgeräten sowie ph 323 44 19 10 Herstellung von medizinischen Geräten un 331 78 52 28 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Naviga 332 52 15 8 Herstellung von industriellen Prozessste 333 10 8 * Herstellung von optischen und fotografis 334 20 13 * Herstellung von Uhren 335 8 3 4 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/6095 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Wirtschaftsgruppe WZ 2003 Eintritte Jahr 2004 Jahr 2005 Jahr 2006 1 2 3 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwage 341 66 30 7 Herstellung von Karosserien, Aufbauten u 342 38 24 12 Herstellung von Teilen und Zubehör für K 343 44 21 3 Schiff- und Bootsbau 351 57 35 17 Bahnindustrie 352 11 4 3 Luft- und Raumfahrzeugbau 353 10 3 - Herstellung von Krafträdern, Fahrrädern 354 18 11 * Fahrzeugbau, anderweitig nicht genannt 355 30 17 6 Herstellung von Möbeln 361 354 230 97 Herstellung von Schmuck u.ä. Erzeugnisse 362 138 98 59 Herstellung von Musikinstrumenten 363 28 42 18 Herstellung von Sportgeräten 364 11 3 4 Herstellung von Spielwaren 365 75 50 14 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen 366 142 125 47 Recycling von metallischen Altmaterialie 371 94 41 19 Recycling von nicht metallischen Altmate 372 43 19 6 Elektrizitätsversorgung 401 49 40 11 Gasversorgung 402 10 5 * Wärmeversorgung 403 4 4 * Wasserversorgung 410 13 * * Vorbereitende Baustellenarbeiten 451 581 125 55 Hoch- und Tiefbau 452 4.502 1.788 831 Bauinstallation 453 4.222 2.023 1.015 Sonstiges Ausbaugewerbe 454 6.341 3.176 1.391 Vermietung von Baumaschinen und -geräten 455 26 23 11 Handel mit Kraftwagen 501 2.229 981 418 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwa 502 1.214 626 300 Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 503 704 406 215 Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen u 504 249 155 64 Tankstellen 505 116 50 23 Handelsvermittlung 511 6.638 3.407 1.449 Großhandel mit landwirtschaftlichen Grun 512 120 40 18 Großhandel mit Nahrungsmitteln, Getränke 513 256 106 59 Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchs 514 493 234 75 Großhandel mit nicht landwirtschaftliche 515 437 168 68 Großhandel mit Maschinen, Ausrüstungen u 518 45 170 74 Sonstiger Großhandel 519 7 22 18 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art 521 5.273 1.980 771 Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln, Ge 522 1.652 750 372 Apotheken; Facheinzelhandel mit medizini 523 856 388 201 Sonstiger Facheinzelhandel (in Verkaufsr 524 8.067 4.043 1.905 Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrau 525 1.451 697 249 Einzelhandel (nicht in Verkaufsräumen) 526 5.182 2.585 1.322 Reparatur von Gebrauchsgütern 527 786 464 242 Hotellerie 551 1.198 601 238 Sonstiges Beherbergungsgewerbe 552 185 107 42 Speisengeprägte Gastronomie 553 5.945 2.696 1.400 Getränkegeprägte Gastronomie 554 1.465 683 331 Kantinen und Caterer 555 990 533 288 Eisenbahnverkehr 601 10 8 4 Sonstiger Landverkehr 602 1.469 661 329 Transport in Rohrfernleitungen 603 26 28 14 See- und Küstenschifffahrt 611 9 7 5 Binnenschifffahrt 612 25 6 8 Linienflugverkehr 621 99 13 7 Gelegenheitsflugverkehr 622 21 10 3 Raumtransport 623 21 3 6 Drucksache 19/6095 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Wirtschaftsgruppe WZ 2003 Eintritte Jahr 2004 Jahr 2005 Jahr 2006 1 2 3 Frachtumschlag und Lagerei 631 87 31 12 Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für 632 107 34 16 Reisebüros und Reiseveranstalter 633 856 609 253 Spedition, sonstige Verkehrsvermittlung 634 1.693 805 370 Postverwaltung und private Post- und Kur 641 2.711 1.037 369 Fernmeldedienste 643 81 184 87 Zentralbanken und Kreditinstitute 651 206 77 38 Sonstige Finanzierungsinstitutionen 652 99 72 19 Versicherungsgewerbe 660 584 169 71 Mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigke 671 359 168 75 Mit dem Versicherungsgewerbe verbundene 672 2.623 1.422 679 Erschließung, Kauf und Verkauf von Grund 701 156 85 29 Vermietung und Verpachtung von eigenen G 702 251 137 46 Vermittlung und Verwaltung von fremden G 703 954 591 251 Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesa 711 72 37 25 Vermietung von sonstigen Verkehrsmitteln 712 60 26 10 Vermietung von Maschinen und Geräten 713 121 75 35 Vermietung von Gebrauchsgütern, anderwei 714 277 163 92 Hardwareberatung 721 606 295 89 Softwarehäuser 722 1.761 790 272 Datenverarbeitungsdienste 723 809 292 67 Datenbanken 724 105 43 15 Instandhaltung und Reparatur von Büromas 725 147 65 30 Sonstige mit der Datenverarbeitung verbu 726 677 299 119 Forschung und Entwicklung im Bereich Nat 731 181 83 39 Forschung und Entwicklung im Bereich Rec 732 59 52 26 Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatun 741 5.656 3.938 2.335 Architektur- und Ingenieurbüros 742 2.440 1.515 623 Technische, physikalische und chemische 743 154 91 54 Werbung 744 2.511 1.225 499 Personal- und Stellenvermittlung, Überla 745 997 427 140 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detek 746 556 189 73 Reinigung von Gebäuden, Inventar und Ver 747 2.610 1.197 464 Erbringung von sonstigen wirtschaftliche 748 20.215 11.962 5.490 Öffentliche Verwaltung 751 1.079 471 114 Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung 752 592 321 125 Sozialversicherung und Arbeitsförderung 753 224 69 15 Kindergärten, Vor- und Grundschulen 801 337 223 112 Weiterführende Schulen 802 672 284 73 Hochschulen und andere Bildungseinrichtu 803 287 162 51 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterri 804 4.220 2.666 1.085 Gesundheitswesen 851 4.945 3.521 1.911 Veterinärwesen 852 302 209 114 Sozialwesen 853 2.774 1.815 836 Abwasser- und Abfallbeseitigung und sons 900 217 76 34 Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Be 911 167 107 60 Arbeitnehmervereinigungen 912 25 20 11 Kirchliche Vereinigungen; politische Par 913 452 278 96 Film- und Videofilmherstellung, -verleih 921 396 172 72 Rundfunkveranstalter, Herstellung von Hö 922 162 61 16 Erbringung von sonstigen kulturellen und 923 3.096 1.826 699 Korrespondenz- und Nachrichtenbüros, sel 924 858 508 195 Bibliotheken, Archive, Museen, botanisch 925 127 59 32 Sport 926 1.154 880 467 Erbringung von sonstigen Dienstleistunge 927 849 407 187 Erbringung von sonstigen Dienstleistunge 930 16.965 9.283 4.621 Private Haushalte mit Hauspersonal 950 1.722 997 489 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/6095 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Wirtschaftsgruppe WZ 2003 Eintritte Jahr 2004 Jahr 2005 Jahr 2006 1 2 3 Exterritoriale Organisationen und Körper 990 9 3 * Rehaträger-Betriebe 953 - * - Werkstätten für Behinderte 954 - * - Keine Angabe ZZZ 42 - - Keine Zuordnung möglich XXX 733 2.558 1.942 Erstellungsdatum: 30.10.2018, Zentraler Statistik-Service, Auftragsnummer 275057 *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Eintritte von Teilnehmenden in Existenzgründerzuschuss nach der Wirtschaftsgruppe des Gründungsbetriebes, Nürnberg, Oktober 2018 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Drucksache 19/6095 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333