Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 26. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6098 19. Wahlperiode 28.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Gesine Lötzsch, Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5729 – Fortschreibung der Rohstoffstrategie durch die Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2010 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die damalige Rohstoffstrategie der Bundesregierung, um die nachhaltige Rohstoffversorgung Deutschlands zu sichern. Die Versorgung mit mineralischen Rohstoffen aus dem Ausland sei von grundlegender Bedeutung für die Wirtschaft Deutschlands (Quelle: www.rohstoffwissen.org/fileadmin/ downloads/160720.rohstoffstrategie-der-bundesregierung.pdf). In der Zwischenzeit verabschiedete die Europäische Kommission am 19. Mai 2017 die Verordnung 2017/821 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Diese soll sowohl die Finanzierung bewaffneter Gruppen und Sicherheitskräfte in rohstoffreichen Gebieten als auch Menschenrechtsverletzungen verhindern. Die EU hat sich zudem in ihrer Mitteilung JOIN (2014)8 dazu verpflichtet, den Erfolg der EU-Konfliktmineralienverordnung dadurch zu stärken, dass sie beim eigenen Einkauf die Vermeidung von Konfliktrohstoffen einfordert. Im Juli 2018 forderte der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie , Dieter Kempf, die Bundesregierung auf, die deutsche Rohstoffstrategie zu überarbeiten, da „die Verfügbarkeit von Rohstoffen zu einer zentralen Herausforderung für das Industrieland Deutschland werde“ (Quelle: www. finanztrends.info/bdi-praesident-kempf-fordert-neue-rohstoffstrategie/). Eine veränderte Rohstoffstrategie der Bundesregierung sollte nach Ansicht der Fragesteller jedoch nicht nur die nachhaltige Versorgung der deutschen Industrie mit Rohstoffen und Ressourcen im Blick haben, sondern insbesondere die Arbeitsbedingungen in Abbauländern, menschenrechtliche und ökologische Konsequenzen sowie die planetarischen Grenzen stärker in den Fokus nehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6098 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Rohstoffstrategie der Bundesregierung wurde im Jahre 2010 veröffentlicht. Darin wird ausgeführt, dass es grundsätzlich die Aufgabe der Unternehmen ist, ihre Rohstoffversorgung sicherzustellen. Die staatlichen Aktivitäten auf Bundesebene konzentrieren sich darauf, diese Bemühungen der Unternehmen nachdrücklich und effizient zu flankieren, wobei sich konkrete Maßnahmen am Leitgedanken der nachhaltigen Entwicklung orientieren. Die flankierenden Maßnahmen betreffen vor allem die Unterstützung der Wirtschaft durch das rohstoffpolitische Förderinstrumentarium, die Forschungsförderung sowie die kohärente gestaltende Rohstoffaußenpolitik unter Berücksichtigung außen-, wirtschafts-, umwelt - und entwicklungspolitischer Ziele. Auf der Sitzung des Interministeriellen Ausschusses (IMA) Rohstoffe am 18. April 2018 wurde zwischen den beteiligten Ressorts entschieden, die im Jahre 2010 veröffentlichte Rohstoffstrategie fortzuschreiben. Wie bereits in den Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 44 und 45 der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber auf Bundestagsdrucksache 19/4946 erläutert, soll ein zwischen den Ressorts abgestimmter Entwurf bis Sommer 2019 vorliegen. Neben wirtschaftlichen Fragen der Rohstoffversorgung werden vor allem Umwelt- und soziale Aspekte der Rohstoffgewinnung bei der Fortschreibung der Rohstoffstrategie eine Rolle spielen. Die konkrete inhaltliche Ausarbeitung der Fortschreibung der Rohstoffstrategie der Bundesregierung ist allerdings ein noch nicht abgeschlossener Vorgang der Willensbildung der Bundesregierung. Insofern können die in dieser Kleinen Anfrage gestellten Fragen zum konkreten Inhalt des noch zu erstellenden Strategiepapiers nicht beantwortet werden. 1. Wie bewertet die Bundesregierung rückblickend die erste Rohstoffstrategie der Bundesregierung, die im Jahre 2010 erstellt wurde? a) Wie bewertet sie das Explorationsförderprogramm? Was hieran war gut? Was nicht? Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet. Das Explorationsförderprogramm wurde im Jahre 2013 im Rahmen der Rohstoffstrategie der Bundesregierung neu aufgelegt. Das Programm sah eine Förderung von Projekten zur Exploration, Gewinnung, Aufbereitung und Verarbeitung sowohl im In- als auch im Ausland vor. Berücksichtigung fanden 20 von der EU- Kommission als kritisch eingestufte Rohstoffe: Antimon, Borate, Beryllium, Chrom, Kobalt, Kokskohle, Flussspat, Magnesit, Gallium, Phosphate, Germanium , Silizium, Indium, Magnesium, Graphit, Niob, Platin-Gruppen-Elemente, Schwere Seltene Erden, Leichte Seltene Erden sowie Wolfram. Weiterhin hatte die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) die Rohstoffe Tantal, Molybdän, Vanadium und Zinn als kritisch für die Versorgung der deutschen Wirtschaft eingestuft , die ebenfalls in dem Förderprogramm berücksichtigt wurden. Das Explorationsförderprogramm wurde aufgrund mangelnden Interesses seitens der Industrie nach zwei Jahren wieder eingestellt. Für den Industriestandort Deutschland ist die sichere Versorgung mit diesen Rohstoffen von entscheidender Bedeutung, da sie im produzierenden Gewerbe, unter anderem beim Ausbau von Energiesystemen der Zukunft und weiteren Schlüssel- und Zukunftstechnologien, dringend erforderlich sind. Entsprechende Herausforderungen bei der langfristigen Rohstoffversorgung bestehen fort. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6098 b) Wie bewertet sie die Rohstoffpartnerschaften? Was hieran war bzw. ist gut? Was nicht? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. c) Wie bewertet sie die Einrichtung der Deutschen Rohstoffagentur (DERA)? Was hieran war positiv? Was nicht? Die DERA in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) wurde im Jahre 2010 im Rahmen der Rohstoffstrategie der Bundesregierung als das rohstoffwirtschaftliche Kompetenzzentrum und die zentrale Informationsund Beratungsplattform zu mineralischen und Energierohstoffen für die deutsche Wirtschaft, Gesellschaft und Politik gegründet. Die DERA analysiert und bewertet kontinuierlich die internationalen Rohstoffmärkte für mineralische Rohstoffe. Mit richtungsweisenden Studien und Pilotprojekten zeigt sie Preis- und Lieferrisiken sowie neue Rohstoff- und Rohstoffeffizienzpotenziale bei mineralischen Rohstoffen auf. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode den Willen bekundet, das bestehende Rohstoffmonitoring durch die DERA weiter auszubauen, wobei ein besonderer Fokus auf Rohstoffe und Zwischenprodukte für Zukunftstechnologien gelegt werden soll. d) Wie bewertet sie die Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK)? Was hieran war bzw. ist gut? Was nicht? Die Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) sind ein wichtiges Element der deutschen Rohstoffstrategie. Durch die Bereitstellung von Deckungen leistet der Bund einen wichtigen Beitrag zur Sicherung für Rohstoffbezugsquellen für die deutsche Industrie. 2. Wie bewertet die Bundesregierung den Entstehungs- bzw. Erarbeitungsprozess der ersten Rohstoffstrategie? Welche Aspekte waren positiv, und welche Aspekte waren negativ bzw. verbesserungswürdig ? Welche konkreten Lehren zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen für den Prozess der Fortschreibung der Rohstoffstrategie? Die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung ist in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien geregelt, insbesondere im Kapitel 5, Abschnitt 1. Auf dieser Grundlage erfolgte die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit im Rahmen der ersten Rohstoffstrategie und wird sich die Zusammenarbeit im Rahmen der Fortschreibung der Rohstoffstrategie richten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6098 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Haben im Zuge der Evaluierung der aktuellen Rohstoffstrategie bereits Konsultationen mit externen Akteuren aus der Wissenschaft, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft stattgefunden (und wenn ja, bitte alle Termine mit den teilnehmenden Organisationen auflisten)? 4. Zu welchen Ergebnissen ist die Evaluierung gekommen? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Eine Evaluierung der Rohstoffstrategie ist – abgesehen vom Explorationsförderprogramm – bisher noch nicht durchgeführt worden. 5. Haben im Zuge der Fortschreibung der Rohstoffstrategie bereits Konsultationen mit externen Akteuren aus der Wissenschaft, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft stattgefunden (und wenn ja, bitte alle Termine mit den teilnehmenden Organisationen auflisten)? Die Bundesregierung führt fortlaufen auf verschiedenen Ebenen Gespräche mit zahlreichen Interessensvertretern. Dabei werden auch Themen angesprochen, die Bezug zu Rohstoffstrategie haben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 6. Welche Treffen des Interministeriellen Ausschusses Rohstoffe haben seit 2015 bis heute stattgefunden (bitte mit Datum, Zeit, anwesenden Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien, weiteren anwesenden Vertreterinnen und Vertretern, z. B. aus der Wirtschaft, Tagesordnungen auflisten)? Gibt es Protokolle der Treffen? Wenn ja, ist es möglich für Parlamentarierinnen und Parlamentarier, diese einzusehen? Im Jahr 2015 fanden Sitzungen des IMA Rohstoffe am 15. Januar 2015 sowie am 16. November 2015 statt. Anwesend waren Vertreter folgender Ministerien und nachgeordneter Behörden: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Auswärtiges Amt (AA), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Bundeskanzleramt (BK-Amt), BGR, Umweltbundesamt (UBA) sowie Vertreter des Projektträgers Jülich, des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) und des Deutschen Industrie- und Handelskammertags. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6098 Die Tagesordnung für die Sitzung vom 15. Januar 2015 lautete: 1. Begrüßung 2. Bericht der BGR/DERA zur aktuellen Rohstoffsituation 3. Stand Wertstoffgesetz 4. EITI-Implementierung in Deutschland 5. Maritimer Bergbau a) Zusammenarbeit mit Frankreich b) Ergebnisse der 20. Jahrestagung der Internationalen Meeresbodenbehörde 6. Rohstoffproduktivität und Rohstoffsicherung – Beiträge durch Forschung, Entwicklung und Innovationen 7. Vorstellung des UBA-Positionspapiers „Umweltverträgliche Nutzung des Untergrundes und Ressourcenschonung “ 8. Stand Bundeskompensationsverordnung 9. Berichte aus internationalen Gremien a) Bericht zur Agenda der Ad Hoc Working Group: Study on Critical Raw Materials at EU Level b) AA-Präsentation: Ergebnis der EAD-Bestandsaufnahme zu den Rohstoffaktivitäten der EU-Mitgliedstaaten und der Kommission 10. Sonstiges Die Tagesordnung für die Sitzung am 16. November 2015 lautete: 1. Begrüßung 2. Bericht der DERA zur aktuellen Rohstoffsituation 3. Bericht zu neuen Forschungsvorhaben des BMBF 4. Stand Fortschreibung Progress 5. Bericht EITI 6. EU-Initiative zu Konfliktrohstoffen 7. Handels- und Wettbewerbsverzerrungen bei Rohstoffen 8. Bericht Internationale Rohstoffkonferenz 9. Bericht Nationale Maritime Konferenz/DEU-FRA Absichtserklärung zu Tiefseebergbau 10. Sonstiges Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6098 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Jahr 2017 fand eine Sitzung am 7. Juni 2017 statt. Anwesend waren Vertreter folgender Bundesministerien und nachgeordneter Behörden: BMWi, AA, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMU, BMEL, Bundesministerium der Finanzen (BMF), BK-Amt und BGR sowie Vertreter des BDI. Die Tagesordnung dieser Sitzung lautete: 1. Begrüßung 2. Aktuelle Entwicklungen auf den Rohstoffmärkten 3. EU-Rohstoffpolitik a) EIP Raw Material/Rohstoffthemen Horizon 2020 b) Raw Material Scoreboard c) EU Liste „Kritische Rohstoffe 2017“ d) Planungen zu einem EU Rohstoffinformationssystem 4. Aktueller Stand Umsetzung EITI in Deutschland und VO Konfliktmineralien 5. Rohstoffe für Zukunftstechnologien: DERA-Auftragsstudie 2016 sowie Studie von Acatech, Leopoldina und Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften „Rohstoffe für die Energiewende – Wege zu einer sicheren und nachhaltigen Versorgung“ 6. Forschungsprojekte aus dem ReFo/Ufo Plan des BMUB – Schwerpunkt Umweltschutz im Bergbau 7. Information zu weiteren Maßnahmen und Studien 8. Diskussion: IMA-Rohstoffe – Zukünftige Ausrichtung Im Jahr 2018 fand bisher eine Sitzung am 18. April 2018 statt. Anwesend waren Vertreter folgender Bundesministerien und nachgeordneter Behörden: BMWi, AA, BMU, BK-Amt und BGR sowie Vertreter des BDI. Die Tagesordnung lautete : IMA Rohstoffe (Ministerien intern) 1. Begrüßung 2. Diskussion relevanter Punkte des Koalitionsvertrages; mögliche Umsetzungen a) BMWi b) BMU c) Weitere Ressorts d) Diskussion 3. Pause IMA Rohstoffe (mit externen Gästen) 1. Aktuelle Entwicklungen auf den Rohstoffmärkten 2. Initiativen des BMWi zur Unterstützung des Leichtbaus 3. BDI-Empfehlungen zur Rohstoffpolitik 4. Diskussion Vorliegende Protokolle einzelner Sitzungen können von Parlamentarierinnen und Parlamentarier eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6098 7. Welche Entwicklungen in den letzten drei Jahren haben die Bundesregierung dazu bewogen, jetzt eine Fortschreibung der Rohstoffstrategie zu entwerfen, obwohl dies noch im Jahre 2015 nicht geplant war (vgl. Antwort zu Frage 7b der Kleinen Anfrage auf Bundesdrucksache 18/5074)? Welche Rolle spielten Aussagen von Dieter Kempf, dem Präsidenten des Bundesverbandes der deutschen Industrie (BDI), der am 3. Juli 2018 öffentlich eine neue Strategie forderte (Quelle: www.hasepost.de/bdi-praesidentkempf -fordert-neue-rohstoffstrategie-87835/)? Neben den generellen Herausforderungen bei Rohstoffen für Zukunftstechnologien (z. B. Batterierohstoffe) gab es kein singuläres Ereignis, welches die Bundesregierung dazu bewogen hat, die Rohstoffstrategie fortzuschreiben. Die beteiligten Ressorts haben auf der Sitzung des IMA Rohstoffe am 18. April 2018 unter Tagesordnungspunkt 2 „Diskussion relevanter Punkte des Koalitionsvertrages; mögliche Umsetzungen“ beschlossen, die Rohstoffstrategie fortzuschreiben. Die Aussage von Herrn Kempf erfolgte am 3. Juli 2018. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 8. Welche konkreten Verbesserungen für die deutsche Industrie wurden durch die Rohstoffstrategie erreicht? a) Welche Verbesserungen wurden durch das Explorationsförderprogramm erreicht? Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet. Aufgrund mangelnden Interesses seitens der Industrie sind keine wesentlichen Verbesserungen erreicht worden. b) Welche Verbesserungen wurden durch die Rohstoffpartnerschaften erreicht ? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. c) Welche Verbesserungen wurden durch die Garantien für ungebundene Finanzkredite erreicht? Mit der Reform der UFK-Garantien (2009) konnten wieder wirtschaftliche Risiken (Zahlungsunfähigkeit des Projekts) abgesichert werden. Darüber hinaus wurde der Selbstbehalt auf 10 Prozent vereinheitlicht, der Fremdwährungszuschlag für US-Dollar aufgehoben und ein risikoadäquates Entgeltsystem eingeführt . Durch die Unterstützung mit Deckungen für ungebundene Finanzkredite konnte die deutsche Industrie punktgenau bei der Sicherung langfristiger Bezugsquellen für wichtige Rohstoffe unterstützt werden. Zudem konnte die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik mit nicht in Deutschland verfügbaren Rohstoffen deutlich erhöht werden. Dies umfasst insbesondere auch Rohstoffe, die für Zukunftstechnologien erforderlich sind, wie z. B. Kupfer. d) Welche Verbesserungen wurden durch die Einrichtung der DERA (Deutsche Rohstoffagentur) erreicht? Die DERA hat sich seit ihrer Gründung zu einem anerkannten und stark nachgefragten Kompetenzzentrum entwickelt. Durch die Bereitstellung von Fachinformationen und Analysen werden Unternehmen für Rohstoffrisiken in der Wertschöpfungskette sensibilisiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6098 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welche ökologischen und sozialen Auswirkungen hat die Rohstoffstrategie gehabt, beispielsweise für die Arbeitsbedingungen von ausländischen Arbeiterinnen und Arbeitern in der Rohstoffgewinnung? Inwiefern hat die Rohstoffstrategie zu einer Verminderung negativer sozialer und umweltpolitischer Folgen im Rohstoffbereich geführt? Eine – methodisch aufgrund der vielfältigen externen Einflüsse mit erheblichen Herausforderungen verbundene – Messung der Auswirkungen der Rohstoffstrategie auf die Arbeitsbedingungen von ausländischen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern in der Rohstoffgewinnung ist in direkter Kausalität kaum darstellbar und deshalb nicht durchgeführt worden. Die Rohstoffstrategie der Bundesregierung dient vielmehr als übergeordnetes politisches Leitdokument. Im Rahmen der auf Seite 23 der Rohstoffstrategie aufgeführten Ebene bilateraler und regionaler BMZ-Kooperationen wurde eine Vielzahl unterschiedlichster Projekte zur Verminderung negativer sozialer- und umweltpolitischer Folgen im Rohstoffbereich durchgeführt. Die Bandbreite der Themen reicht hierbei von der Unterstützung der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) über menschenrechtliche Risikoanalysen und die Zertifizierung der Konfliktfreiheit von Rohstofflieferketten bis hin zur Kapazitätsstärkung von Regulierungsbehörden und Kompetenzentwicklungsmaßnahmen zum Bergbaualtlastenmanagement. Aktuell ist die deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Rohstoffsektor mit bilateralen und regionalen Vorhaben in insgesamt 25 Ländern weltweit aktiv und trägt dort zu einer nachhaltigeren Ausgestaltung der Rohstoffgewinnung bei. International gehört Deutschland damit gemeinsam mit Australien, Kanada und dem Vereinigten Königreich zu den bedeutendsten Gebern in der Entwicklungszusammenarbeit im Rohstoffsektor. 10. Was sollen die Eckpunkte der fortgeschriebenen Rohstoffstrategie der Bundesregierung sein? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 11. Inwiefern bedeutet die Antwort auf die Schriftliche Frage 45 der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber auf Bundestagsdrucksache 19/4946 („Eine konkrete Planung zur weitergehenden Einbeziehung der Öffentlichkeit ist bisher noch nicht erfolgt.“), dass die Bundesregierung grundsätzlich eine solche weitergehende Einbeziehung für wichtig hält? Wenn nein, wieso erachtet die Bundesregierung einen öffentlichen und transparenten Dialog über die Fortschreibung der Rohstoffstrategie für nicht wichtig? In der Antwort der Bundesregierung lauten die ersten Sätze: „Neben den wirtschaftlichen Fragen der Rohstoffversorgung, spielen vor allem Umwelt- und soziale Aspekte der Rohstoffgewinnung eine wesentliche Rolle bei der Fortschreibung der Rohstoffstrategie der Bundesregierung. Aus diesem Grund ist – wie in der Antwort auf die Schriftliche Frage 60 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf Bundestagsdrucksache 19/2922 ausgeführt – vorgesehen, die nichtstaatlichen Akteurinnen und Akteure, wie z. B. Umwelt- und Industrieverbände, einzubeziehen “. Der letzte Satz („Eine konkrete Planung zur weitergehenden Einbeziehung der Öffentlichkeit ist bisher noch nicht erfolgt.“) stellt lediglich den faktischen Stand des Prozesses dar. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6098 12. Werden Rohstoffpartnerschaften auch Teil der fortgeschriebenen Rohstoffstrategie sein? Die Vereinbarung von Rohstoffpartnerschaften wurde von der deutschen Industrie und der Bundesregierung gemeinsam als ergänzende Option zur Sicherung der Rohstoffversorgung betrachtet und in die Rohstoffstrategie aufgenommen. Es wurden mit ausgewählten Produzentenländern unter anderem Dialogplattformen gegründet, die einen Austausch über das gesamte Spektrum von Themen aus dem Bergbau- und Rohstoffbereich ermöglichten. Vor dem Hintergrund einer deutlichen Beruhigung der Lage auf den Rohstoffmärkten in den Folgejahren konnte sich die deutsche Wirtschaft in den letzten Jahren in der Regel ihren Rohstoffbedarf auf den Märkten zu angemessenen Preise decken, so dass die Option bilateraler Vereinbarungen im Rahmen der Rohstoffpartnerschaften nicht zum Tragen kamen. Inwieweit die Rohstoffpartnerschaften Teil der fortgeschrieben Rohstoffstrategie sein werden, muss noch im Ressortkreis diskutiert werden. Siehe auch die Vorbemerkung der Bundesregierung. 13. In welcher Weise wird die EU-Verordnung zu Konfliktmineralien Teil der neuen Rohstoffstrategie der Bundesregierung sein? Die EU-Verordnung zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten gilt unmittelbar und ist ab dem 1. Januar 2021 verbindlich durch die Unternehmen anzuwenden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 14. In welcher Weise plant die Bundesregierung, in der überarbeiteten Rohstoffstrategie auf menschenrechtliche Rahmenwerke (z. B. UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte; Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte) Bezug zu nehmen? Alle rechtlichen Rahmenwerke sowie Aktionspläne spielen für das Handeln der Bundesregierung eine Rolle. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 15. Wird die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten verpflichtend für Unternehmen, die Instrumente der Rohstoffstrategie in Anspruch nehmen (z. B. UFK)? Wenn nein, wieso nicht? Gegenstand der Prüfung der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte beim UFK ist das Projekt, für den eine UFK-gedeckte Finanzierung herausgelegt wird. Die Prüfung folgt dabei – analog zum Bereich der Exportkreditgarantien – internationalen Standards. Zwingende Voraussetzung für die Indeckungnahme eines UFK ist die Einhaltung der Standards des Projektlandes durch das zu deckende Projekt. Daneben wird jedes Projekt einem Screening und einer Kategorisierung gemäß den international etablierten Common Approaches unterzogen. Für die abschließende Bewertung der Förderungswürdigkeit werden die Vorgaben der IFC Performance Standards zugrunde gelegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6098 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Wird sich die neue Rohstoffstrategie der Bundesregierung ebenfalls mit den durch Bergbauaktivitäten verursachten systematischen Menschenrechtsverletzungen beschäftigen, auf die eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und der Max-Planck-Stiftung für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit gemeinnützige GmbH hinweist (Quelle: www.bgr.bund.de/DE/Themen/Zusammenarbeit/TechnZusammenarbeit/ Downloads/human_rights_risks_in_mining.pdf?__blob=publicationFile&v=2)? Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus dieser Studie für die Fortschreibung der Rohstoffstrategie? Die Studie wurde durch die Bundesregierung beauftragt und finanziert. Die Erkenntnisse aus der Studie sind zum Teil Ergebnis der langjährigen Erfahrung der Mitarbeiter der BGR vor Ort und fließen bereits jetzt mit ein in die Ausgestaltung der Entwicklungszusammenarbeit im Rohstoffsektor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 17. Inwiefern verhindert für die Bundesregierung der Export von Rohstoffen nach Deutschland die Entwicklungs- und Wachstumsmöglichkeiten in den Exportländern des Globalen Südens? Welche Bestrebungen hat die Bundesregierung, um Länder des Globalen Südens beim Aufbau von weiterverarbeitenden Wertschöpfungsketten zu unterstützen ? Die Gewinnung und der Export von Rohstoffen sind für zahlreiche Entwicklungsländer von großer wirtschaftlicher Bedeutung, Quelle von Staatseinkünften und Jobmotor. Die Bergbaubetriebe stellen oftmals die einzige industrielle Basis dar und dienen damit als Ausgangspunkt für Wirtschaftsentwicklung und industrielle Diversifizierung. In der Vergangenheit sind die Potenziale, die der Rohstoffsektor vor Ort beispielsweise durch seine Kaufkraft bietet, nicht ausreichend für die Entwicklung eigenständiger wirtschaftlicher Strukturen genutzt worden. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihrer Entwicklungspolitik rohstoffreiche Partnerländer dabei, die Förderung von Rohstoffen so zu nutzen, dass sie zu Armutsreduzierung, Konfliktvermeidung und nachhaltiger Entwicklung beiträgt . Ein wichtiger Bereich ist hierbei die Förderung lokaler Wertschöpfung, wie sie in der weiterverarbeitenden Industrie oder innerhalb von Zulieferketten stattfindet . Die Diversifizierung der Wirtschaft und der Aufbau von Produktionsketten sind wichtige Ziele im Marshallplan mit Afrika. Um Partnerländer beim Aufbau lokaler Wertschöpfung im Rohstoffsektor zu unterstützen und die Kaufkraft der Bergbauindustrie für lokale Zulieferbetriebe zu nutzen, wird im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit derzeit ein Beratungsinstrument zur Identifizierung von wirtschaftlichen Potenzialen für das lokal fertigende Gewerbe entwickelt. Mit diesem Instrument sollen Investitionsrisiken vor Ort gesenkt und mittelfristig eine diversifizierte lokale Zulieferwirtschaft mit einer Reichweite über den Bergbausektor hinaus gefördert werden. 18. Welche konkreten Projekte oder Programme zum Thema „Tiefseebergbau“ führt die Bundesregierung bereits derzeit durch oder hat sie in Planung? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betreffend „Tiefseebergbau-Strategie Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/5301 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6098 19. Welche von zivilgesellschaftlicher Seite (https://power-shift.de/wp-content/ uploads/2018/05/Positionspapier-Tiefseebergbau-25042018.pdf) und dem Umweltbundesamt (www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/ meere/nutzung-belastungen/tiefseebergbau-andere-nutzungsarten-dertiefsee ) geäußerten Bedenken diesbezüglich teilt die Bundesregierung (Gefahren für Meeresökosysteme; Beeinträchtigung und Verletzung von Menschenrechten ; kaum Gewinne für Gemeinschaften, die mit hohen Risiken verbunden sind)? Wie kann die Bundesregierung gewährleisten, dass Schäden für Umwelt und Menschen ausgeschlossen werden? Welche Bedenken teilt sie nicht bzw. hält sie für unbegründet und wieso (bitte begründen)? Die Sicherung des zukünftigen Rohstoffbedarfs sollte nach Möglichkeit auch durch eine gesteigerte Rohstoffeffizienz, eine effektive Kreislaufwirtschaft und verändertes Konsumverhalten erreicht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es trotz aller dieser Anstrengungen kommerzielle Tiefseebergbauprojekte geben wird, siehe hierzu auch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend „Tiefseebergbau-Strategie Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/5301. Die Bundesregierung setzt sich daher mit Nachdruck dafür ein, dass inhaltlich anspruchsvolle Umweltregularien mit hohem Schutzniveau entwickelt werden. Selbst anspruchsvolle Umweltstandards werden Schäden für die Umwelt jedoch nicht ausschließen können. Deutschland setzt sich dafür ein, dass berücksichtigt wird, dass erstens der Kenntnisstand über die Umwelt und die Ökosysteme am Tiefseeboden noch sehr lückenhaft ist und dass zweitens die Regeneration der Ökosysteme nach Eingriffen erhebliche Zeiträume in Anspruch nimmt. Die zukünftigen Regularien müssen also aus Sicht Deutschlands den Anforderungen des Vorsorgeansatzes entsprechen. Dies entspricht der deutschen Position im Rahmen der aktuellen Verhandlungen zu den Umweltregularien. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ein „Ruhen lassen der Explorationslizenzen “ keine erfolgreiche Option wäre. Die Arbeiten in den Lizenzgebieten tragen in nicht unerheblichem Maße zum Erkenntnisgewinn über die Umweltauswirkungen der Tiefseeökosysteme bei. Darüber hinaus bestünde bei einem Rückzug aus den Explorationsgebieten die Gefahr, dass der deutsche Einfluss auf die Gestaltung anspruchsvoller Umweltstandards sinken könnte. Die Bundesregierung ergreift zudem eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der staatlichen Pflicht zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte im wirtschaftlichen Kontext. Diese werden im nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020 (NAP) dargelegt. Die NAP-Maßnahmen können auch geeignet sein, Verletzungen von Menschenrechten, die im Zusammenhang mit Tiefseebergbau auftreten können, zu verhindern, zu mindern oder vorzubeugen . Die im NAP beschriebene menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für Unternehmen ist branchenunabhängig, d.h. auch in Bezug auf Bergbau und Tiefseebergbau anzuwenden. Die Bundesregierung erwartet außerdem, dass deutsche Unternehmen die OECD- Leitsätze für multinationale Unternehmen beachten. Diese stellen ein umfassendes Regelwerk für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, u. a. in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz, dar. Die OECD-Leitsätze gelten ebenfalls branchenunabhängig. Sie werden durch den sektorspezifischen OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6098 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode konstruktiven Stakeholderbeteiligung im Rohstoffsektor ergänzt. Der Leitfaden bietet im Rohstoffsektor tätigen Unternehmen ein Regelwerk zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht gemäß der OECD-Leitsätze. 20. Inwiefern plant die Bundesregierung, wie vom BDI gefordert, Weltraumbergbau gezielt zu fördern (Quelle: www.welt.de/newsticker/news1/ article178650760/Umwelt-Industrie-fordert-von-Bundesregierung-neue- Rohstoffstrategie.html)? Die Bundesregierung schätzt die Chancen für eine wirtschaftlich lohnende Gewinnung von Rohstoffen aus dem Weltraum zurzeit als gering ein. Der Entwicklung von Technologien für die Erkundung des Weltraums – auch in Hinblick auf Rohstoffe – misst die Bundesregierung hingegen große Bedeutung zu. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1a der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend der Völkerrechtlichen Regelung des Weltraumbergbaus auf Bundestagsdrucksache 19/5687 wird verwiesen. 21. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung in ihrer Rohstoffstrategie die Umsetzung der Pariser Klimaziele und setzt sich für eine verbindliche Messung und Bewertung klimaschädlicher Emissionen in der gesamten Kette der Förderung, dem Transport und Verbrauch etwa bei Erdgas ein? 22. Welchen Einfluss hat der kürzlich erschienene Sonderbericht zum 1,5-Grad- Ziel des Weltklimarates IPCC (http://report.ipcc.ch/sr15/pdf/sr15_spm_final. pdf), welcher die Notwendigkeit drastischer Maßnahmen zur Minderung des Klimawandels aufzeigt, auf die Rohstoffstrategie der Bundesregierung? Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam wie folgt beantwortet. Grundsätzlich hat die Gewinnung und Nutzung von Rohstoffen großen Einfluss auf die Emission von Treibhausgasen, u. a. durch den hohen Energiebedarf bei der Rohstoffgewinnung. Die Senkung des Einsatzes von Primärrohstoffen, die Erhöhung der Ressourceneffizienz und die Schließung der Rohstoffkreisläufe können daher große Beiträge zur Senkung der Treibhausgasemissionen und dadurch zur Erreichung der Klimaziele leisten. Diese Synergien wird die Bundesregierung bestmöglich nutzen. Die erste Rohstoffstrategie umfasste nicht-energetische Rohstoffe. Im Hinblick auf die Fortschreibung der Rohstoffstrategie wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 23. Inwiefern erachtet die Bundesregierung eine Reduktion des absoluten Ressourcenverbrauchs für Deutschland als wichtiges Ziel? Falls nein, wieso nicht? Falls ja, wie möchte sie dieses Ziel konkret erreichen? Die Bundesregierung hat sich zur Agenda 2030 und der Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele bekannt. Mit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie strebt die Bundesregierung mit Blick auf das Unterziel 8.4 an, sowohl den absoluten Ressourcen - und Energieverbrauch entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu reduzieren und von der wirtschaftlichen Entwicklung zu entkoppeln als auch die Effizienz fortlaufend zu steigern. Die Bundesregierung prüft zudem, wie neue Fortschrittsmaße für nachhaltige Entwicklung das Bruttoninlandsprodukt ergänzen können. Natürliche Ressourcen sind Voraussetzung für die Erhaltung des aktuellen und zukünftigen Lebens auf unserem Planeten; viele Ressourcen stehen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/6098 aber nur begrenzt zur Verfügung. Deutschland soll daher – auch in Wahrnehmung der in Ziel 8.4 geforderten Führungsrolle der entwickelten Länder – seine Rolle als eine der effizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften weltweit gerecht werden. Dazu gehört auch, den Wandel von einer überwiegend auf fossilen und endlichen Rohstoffen basierenden Wirtschaft zu einer zunehmend auf erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen beruhenden Wirtschaft weiter zu stärken. Grundlegende Ziele einer nachhaltigen, international wettbewerbsfähigen sowie umwelt- und sozialverträglichen Wirtschaft wurden u. a. im Energiekonzept, im Deutschen Ressourceneffizienzprogramm und in der Nationalen Politikstrategie Bioökonomie erarbeitet. Die nationale Forschungsagenda „Green Economy“ soll auch zu diesem Zweck das Leitbild für eine nachhaltige, weil international wettbewerbsfähige , umwelt- und sozialverträgliche Wirtschaft ermitteln. Die Realisierung einer Green Economy erfordert veränderte Produktions- und Konsumweisen , damit auch weltweit für die kommenden Generationen Wohlstand und eine hohe Lebensqualität gesichert werden können. 24. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Aussage von Germanwatch, der Ressourcenverbrauch in Deutschland müsse um mehr als zwei Drittel zurückgehen , um ein „global gerechtes Maß zu erreichen“ (Quelle: www. welt.de/newsticker/news1/article178650760/Umwelt-Industrie-fordert-von- Bundesregierung-neue-Rohstoffstrategie.html)? Das International Resource Panel hat bereits 2016 festgestellt, dass der Materialverbrauch in den reichsten Industrieländern der Welt, zu denen auch Deutschland gehört, etwa 10-mal so hoch ist, wie in den ärmeren Ländern und doppelt so hoch, wie der globale Durchschnitt. Das weist auf eine sehr ungleiche Verteilung der Ressourcen zur Befriedung des Lebensstandards hin (UNEP 2016, Seite 7 – www.resourcepanel.org/reports/global-material-flows-and-resource-productivitydatabase -link). Die Ressourceneffizienzpolitik der Bundesregierung soll daher dazu beitragen, unsere globale Verantwortung für die ökologischen und sozialen Folgen der Ressourcennutzung wahrzunehmen. Ziel muss dabei sein, die Inanspruchnahme von Rohstoffen zu reduzieren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen . 25. Inwiefern plant die Bundesregierung, die EU-Mitteilung JOIN (2014)8, die den Erfolg der EU-Konfliktmineralienverordnung dadurch stärken will, indem sie beim eigenen Einkauf die Vermeidung von Konfliktrohstoffen einfordert , auf EU-Ebene zu unterstützen und mit eigenem Vorbild voranzugehen ? Wird hierbei an die angekündigte Maßnahme der Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UNGP angeknüpft, bis 2020 einen Stufenplan zu erarbeiten, wie verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in der Beschaffung geregelt werden können? Während der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission für die Verordnung eine freiwillige Selbstzertifizierung als verantwortungsvoller Einführer vorsah, schafft die als Ergebnis des Trilog-Prozesses zwischen EU-Kommission, Rat der EU und EU-Parlament im Jahr 2017 verabschiedete Verordnung verbindliche Sorgfaltspflichten für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6098 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im NAP hat die Bundesregierung angekündigt zu prüfen, inwiefern in einer zukünftigen Überarbeitung verbindliche Mindestanforderungen im Bereich Menschenrechte im Vergaberecht festgeschrieben werden können, die von teilnehmenden Unternehmen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten einfordern. Sie wird einen Stufenplan erarbeiten, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Die Beratungen hierzu im Interministeriellen Ausschuss Wirtschaft und Menschenrechte dauern noch an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333