Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 23. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6099 19. Wahlperiode 28.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/5749 – Effekte der Besonderen Ausgleichsregelung und des Eigenverbrauchs auf die EEG-Umlage V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch die Besondere Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden energieintensive Unternehmen von der EEG-Umlage teilbefreit. Auch über den Verbrauch von selbsterzeugtem Strom können sich Letztverbraucher von der Zahlung der EEG-Umlage (teil-)befreien. Darüber hinaus ist auch der Kraftwerkseigenverbrauch fossiler Kraftwerke von der EEG-Umlage befreit. Durch diese Ausnahmen steigt die EEG-Umlage für die nicht privilegierten Letztverbraucher. 1. Wie hoch war das Gesamtaufkommen in Euro aus der EEG-Umlage jeweils in den letzten fünf Jahren? Bis einschließlich 2017 liegen die von Wirtschaftsprüfern testierten Jahresabrechnungen , die sogenannten EEG-Mengentestate, über die kaufmännisch abgenommenen Strommengen und Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) auf www.netztransparenz.de vor. Die dort ausgewiesenen Einnahmen aus der EEG-Umlage belaufen sich in den Jahren 2013 bis 2017 auf folgende Beträge (in Mio. Euro). 2013 2014 2015 2016 2017 19.763 22.304 22.025 22.738 24.593 Quelle: EEG-Mengentestate 2013-2017, vgl. www.netztransparenz.de. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6099 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche Entwicklung des Aufkommens erwartet die Bundesregierung zukünftig (bitte für die kommenden fünf Jahre auflisten und begründen)? Das prognostizierte Aufkommen aus der EEG-Umlage wurde von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) im kommenden Jahr (2019) auf 22 720 Mio. Euro geschätzt. Prognosen des Gesamtaufkommens für die Jahre 2020 bis 2023 führen die ÜNB bzw. die von ihnen beauftragten Gutachter nicht durch. Für eine darüber hinausgehende Prognose wäre eine annahmegetriebene Schätzung der EEG-Umlage erforderlich, welche großen Unsicherheiten unterläge. Die letzten Monate haben z. B. gezeigt, dass der Börsenstrompreis als der entscheidende Einflussfaktor der Bemessung der Höhe der EEG-Umlage unerwartet stark gestiegen ist. Aufgrund der Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Brennstoffpreise für Kohle, Erdöl und Erdgas, des CO2-Zertifikatspreises, der kurzfristigen Wirtschafts- und damit Stromverbrauchsentwicklung in Europa sowie angebotsseitiger Maßnahmen im europäischen Kraftwerkspark ist die Börsenstrompreisentwicklung nicht vorhersehbar. Aus diesem Grund wäre eine Schätzung der EEG-Umlage bzw. des Gesamtaufkommens hieraus spekulativ. 3. Welche Strommengen in Gigawattstunden (GWh) waren nach der Besonderen Ausgleichsregelung jeweils in den Jahren von 2013 bis 2017 begünstigt? Die Strommengen von Schienenbahnen und von stromintensiven Unternehmen des verarbeitenden und produzierenden Gewerbes, die aus Gründen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit eine verringerte EEG-Umlage zahlen, haben sich in den Jahren 2013 bis 2017 wie folgt entwickelt (in GWh). 2013 2014 2015 2016 2017 93.598 107.978 111.616 112.345 113.258 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der EEG-Mengentestate 2013-2017, vgl. www.netztransparenz.de. Aus den Zahlen geht hervor, dass sich die privilegierte Strommenge seit der Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2014 weitgehend stabilisiert hat. Der Anstieg im Jahr 2014 ist insbesondere auf zusätzliche Strommengen im Bereich der Schienenbahnen zurückzuführen. Seitdem ist der Anstieg moderat und spiegelt insbesondere die in den letzten Jahren gute konjunkturelle Entwicklung wider. Die Stabilisierung zeigt sich auch in der Anzahl privilegierter Unternehmen : Die Zahl der begünstigten Unternehmen und Unternehmensteile liegt nach Zahlen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Jahr 2017 mit 2 117 sogar etwas niedriger als im Jahr 2014 mit damals 2 140 Begünstigten. 4. Wie hoch war der Beitrag der privilegierten Letztverbraucher zum EEG- Konto in Euro und in Prozent am Gesamtaufkommen jeweils in den Jahren von 2013 bis 2017? Die Einnahmen aus Zahlung der EEG-Umlage der nach der Besonderen Ausgleichsregelung privilegierten Letztverbraucher in den Jahren 2013 bis 2017 sind in folgender Tabelle dargestellt. Darin enthalten ist der sogenannte Selbstbehalt, d. h. die Zahlung der vollen EEG-Umlage auf die erste verbrauchte Gigawattstunde . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6099 2013 2014 2015 2016 2017 Einnahmen in Mio. Euro 250 387 535 530 595 Anteil am Gesamtaufkommen 1,3 % 1,7 % 2,4 % 2,3 % 2,4 % Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der EEG-Mengentestate 2013-2017, vgl. www.netztransparenz.de. 5. Welchen Anteil hatten die nicht privilegierten Letztverbraucher an der jährlich in Deutschland verbrauchten Strommenge in GWh jeweils in den Jahren von 2013 bis 2017 Der Anteil des nicht privilegierten Letztverbrauchs am gesamten Letztverbrauch ist in der folgenden Tabelle für die Jahre 2013 bis 2017 dargestellt. 2013 2014 2015 2016 2017 78,8 % 76,3 % 76 % 75,9 % 76 % Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der EEG-Mengentestate 2013-2017, vgl. www.netztransparenz.de. 6. Wie hoch war der Beitrag der nicht privilegierten Letztverbraucher zum EEG-Konto in Euro und in Prozent am Gesamtaufkommen jeweils in den Jahren von 2013 bis 2017? Die Einnahmen aus Zahlung der EEG-Umlage von nicht-privilegierten Letztverbrauchern in den Jahren 2013 bis 2017 sind in der folgenden Tabelle dargestellt. 2013 2014 2015 2016 2017 Einnahmen in Mio. Euro 19.513 21.916 21.484 22.167 23.907 Anteil am Gesamtaufkommen 98,7 % 98,3 % 97,5 % 97,5 % 97,2 % Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der testierten Jahresabrechnungen 2013-2017, www.netztransparenz.de. 7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Kraftwerkseigenverbrauch in GWh jeweils in den Jahren von 2013 bis 2017? Der Eigenverbrauch von in Deutschland betriebenen konventionellen Kraftwerken hat sich in den Jahren 2013 bis 2017 wie folgt entwickelt (in GWh). 2013 2014 2015 2016 2017* 36.890 35.836 36.813 36.257 34.193 Quelle: AG Energiebilanzen e.V. (https://ag-energiebilanzen.de/7-0-Bilanzen-1990-2016.html); * vorläufig, noch nicht veröffentlicht. 8. Welchen monetären Effekt hatte die Befreiung des Kraftwerkseigenverbrauchs auf die EEG-Umlage jeweils in den Jahren 2013 bis 2017 (bitte jeweils nach Kraftwerken mit verschiedenen Brennstoffen getrennt ausweisen )? Im Strommarkt würde eine hypothetische Belastung des Kraftwerkseigenverbrauchs mit der vollen EEG-Umlage die Grenzkosten der konventionellen Kraftwerke erhöhen. Dadurch würden die Börsenstrompreise steigen, ähnlich einer Er- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6099 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode höhung der Zertifikatspreise für CO2. Anders als beim CO2-Preis müssten deutsche Kraftwerksbetreiber jedoch höhere Kosten einpreisen als ihre europäischen Wettbewerber. Vor allem Betreiber der ehemals preissetzenden Steinkohle- und Gaskraftwerke würden in der Folge ihre Stromproduktion verringern. Im EEG-Regime würde eine hypothetische Belastung des Kraftwerkseigenverbrauchs mit der vollen EEG die Umlagebasis erweitern, d. h. den Stromverbrauch , auf den die volle EEG-Umlage gezahlt wird, erhöhen. Dadurch würde die EEG-Umlage in den Jahren 2013 bis 2017 geringer ausgefallen. Die Abschätzung dieses Effekts ist aber insbesondere aufgrund der genannten Auswirkungen auf den Börsenstrompreis, der sich ebenfalls auf die Umlage auswirkt, komplex. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor. Zudem ist zu beachten, dass dieser Effekt in der Gesamtschau der Wirkungszusammenhänge wegen des Anstiegs der Börsenstrompreise beim Verbraucher nur begrenzt ankäme. 9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der industrielle Eigenverbrauch in GWh jeweils in den Jahren von 2013 bis 2017? Das statistische Bundesamt erhebt die Netto-Stromerzeugungsmengen im Wirtschaftsabschnitt C (verarbeitendes und produzierendes Gewerbe) für Anlagen mit einer Brutto-Engpassleistung von mehr als 1 MWel. Sie sind in der folgenden Tabelle dargestellt (in GWh). 2013 2014 2015 2016 2017 40.015 40.998 45.618 49.166 51.141 Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 4 Reihe 6.4. Diese Statistik gibt jedoch keine Auskunft über die industrielle Eigenversorgung. Es liegen der Bundesregierung keine belastbaren Zahlen vor, die darauf schließen lassen, welcher Anteil dieser Stromerzeugung vor Ort von den Unternehmen selbst verbraucht wurde und damit industrielle Eigenversorgung ist. Ebenso wenig ist bekannt, welcher Anteil dieses Stroms umlagenbegrenzte Eigenversorgung im Sinne des EEG ist. Es ist davon auszugehen, dass Strom in erheblichem Umfang in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist oder an Dritte weitergeleitet wird. 10. Welchen monetären Effekt hatte die Befreiung des industriellen Eigenverbrauchs auf die EEG-Umlage für die nicht privilegierten Letztverbraucher jeweils in den Jahren 2013 bis 2017? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor. Siehe die Antwort zu Frage 9. 11. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der solare Eigenverbrauch in GWh jeweils in den Jahren von 2013 bis 2017? Der Zwischenbericht zum Vorhaben „Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines Erfahrungsberichts gemäß § 97 EEG – Teilvorhaben IIc Solare Strahlungsenergie“ weist folgenden solare Eigenversorgungsmengen aus: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6099 Angaben in GWh 2013 2014 2015 2016 Gesamt 1.266 1.661 2.098 2.263 davon Anlagen bis 10 kW 413 582 723 749 Für das Jahr 2017 liegen der Bundesregierung aus dem o. g. Vorhaben keine Daten vor. Die Werte werden nicht statistisch erfasst und sind teilweise geschätzt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Erhebungs- und/oder Schätzmethodik in Zukunft ändern kann, so dass es bei zukünftigen Veröffentlichungen zu Abweichungen von diesen Zahlen kommen kann. 12. Welchen monetären Effekt hatte die Befreiung des solaren Eigenverbrauchs auf die EEG-Umlage jeweils in den Jahren von 2013 bis 2017 (bitte wenn möglich nach Anlagen kleiner 10 Kilowatt Peak und Anlagen größer/gleich 10 Kilowatt Peak aufschlüsseln)? Betreiber von Photovoltaikanlagen zahlen keine EEG-Umlage (Anlagen, die vor August 2014 installiert wurden oder Anlagen kleiner 10 Kilowatt Peak) bzw. eine verringerte EEG-Umlage (Anlagen größer 10 Kilowatt Peak) auf den eigenerzeugten und selbstverbrauchten Strom. Unter der hypothetischen Annahme, dass diese Anlagen in der Vergangenheit die volle EEG-Umlage gezahlt hätten, hätte die EEG-Umlage geringfügig niedriger liegen können (siehe folgende Tabelle). Angaben in Cent/kWh 2013 2014 2015 2016 EEG-Umlage 5,28 6,24 6,17 6,35 Hypothetische EEG-Umlage (solare Eigenversorgung zahlt volle EEG-Umlage ) 5,26 6,21 6,14 6,32 Quelle: Eigene Berechnungen. 13. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Gegenfinanzierung der Befreiungen bzw. Reduzierung der EEG-Umlage für bestimmte Industriebereiche über Steuermittel, wie auch vom Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft gefordert, die Finanzierung der Energiewende gerechter machen würde, und wenn nein, warum nicht? 14. Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die durch die Besondere Ausgleichsregelung entfallenden Einnahmen im EEG-Konto durch eine andere Finanzierung jenseits des EEG-Kontos zu kompensieren? Wenn ja wie, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung wird die Anreiz- und Lenkungswirkung derzeit bestehender , hoheitlich veranlasster Energiepreisbestandteile in Form von Abgaben, Umlagen und Steuern überprüfen. Zu einzelnen Maßnahmen existieren in der Bundesregierung derzeit noch keine konkreten Pläne. Die Bundesregierung wird in ihrer Prüfung auch Verteilungswirkungen beachten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333