Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 28. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6175 19. Wahlperiode 29.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5789 – Der Wolf in der Berner Konvention des Europarates V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Während der Ausbreitung des Wolfes in Deutschland innerhalb der letzten 20 Jahre haben die Nutztierrisse an Rindern, Pferden, Gehegewild, Ziegen und vor allem Schafen zugenommen (www.dbb-wolf.de/wolfsmanagement/ herdenschutz/schadensstatistik). Mittlerweile existieren Rudel, die nach Kriterien der Länder als wolfssicher errichtete Zäune überwinden und auf diese Weise den Herdenschutz ad absurdum führen (www.nlwkn.niedersachsen .de/aktuelles/pressemitteilungen/wolfsbuero-empfiehlt-verstaerkten-herdenschutz -in-den-landkreisen-diepholz-und-vechta-159793.html). Nutztierhalter beschließen infolge der immer größer werdenden Wolfspopulation und der dadurch stark zunehmenden Nutzungskonflikte, ihre Tätigkeit aufzugeben oder denken aktuell darüber nach. Die Anzahl der in Deutschland gehaltenen Schafe, die eine bedeutende Weidetierart sind, geht seit Jahren zurück (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/163426/umfrage/entwicklung-desschafbestands -in-deutschland-seit-1900/). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir werden die EU-Kommission auffordern, den Schutzstatus des Wolfs abhängig von seinem Erhaltungszustand zu überprüfen, um die notwendige Bestandsreduktion herbeiführen zu können“ (Seite 88). Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Fragesteller der Antrag der Schweiz vom 16. August 2018 zu bewerten, den Wolf in der Berner Konvention (zum Naturschutz) des Europarates von Anhang II (streng geschützt) in Anhang III (geschützt) umzustufen (www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/ biodiversitaet/mitteilungen.msg-id-71816.html). Nach Anhang II dürfen Tiere weder gestört, gefangen oder getötet werden. Anhang III enthält solche Tierarten , die zwar schutzbedürftig sind, aber im Ausnahmefall bejagt werden dürfen. Der Antrag der Schweiz wird Ende November im Ständigen Ausschuss der Berner Konvention des Europarates behandelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6175 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g In Bezug auf die Vorbemerkungen der Antragsteller wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Herdenschutz als agrarpolitische Aufgabe “ auf Bundestagsdrucksache 19/2331 und die Kleine Anfrage „Wolfsstrategie der Bundesregierung“ Bundestagsdrucksache 19/4685 Bezug genommen. Die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung der Aussagen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 zur Erhaltung der Weidetierhaltung in Bezug auf den Wolf und an der Implementierung des Beschlusses des Bundestages Bundestagsdrucksache 19/2981; Plenarprotokoll 19/42, S. 4249). 1. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der von den Fragestellern erläuterten Situation der Ausbreitung des Wolfes, der Lage der Weidetierhalter in Deutschland und der Aussagen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zum Wolf den Antrag der Schweiz zur Umstufung des Wolfes in der Berner Konvention des Europarates von Anhang II (streng geschützt ) in Anhang III (geschützt)? Der Antrag der Schweiz war Gegenstand des laufenden Verfahrens zur Abstimmung einer Position der Europäischen Union. Die Europäische Union und alle Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien der Berner Konvention. Für den Standpunkt der Europäischen Union in Bezug auf Änderungen der Anhänge wurde von der Ratspräsidentschaft ein auf einem Kommissionsvorschlag vom 31. Oktober 2018 beruhender Beschluss des Rates vorgeschlagen. Dieser Vorschlag erkennt die Herausforderungen, die sich aus einer Koexistenz von zahlenmäßig erstarkten und weiter verbreiteten Wölfen und den Menschen ergeben, an. Die verfügbaren Informationen zeigen, dass die Tierart Wolf in den meisten EU-Mitgliedstaaten, insbesondere wenn sie streng geschützt ist, noch immer einen ungünstigen Erhaltungszustand aufweist. Die Kommission hatte als EU-Position vorgeschlagen, die Abstimmung über den Vorschlag, den Wolf (Canis lupus) von Anhang II („Streng geschützte Tierarten“) nach Anhang III („Geschützte Tierarten“) zu verschieben, bis aktuellere Informationen über den Erhaltungszustand des Wolfs in der Union vorliegen. Für diesen Vorschlag wurde keine qualifizierte Mehrheit erreicht, weil sich einige Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, der Stimme enthalten haben. Damit hat die Europäische Union keine gemeinsame Position in Bezug auf den Antrag der Schweiz, sie wird sich daher bei der Beschlussfassung im Ständigen Ausschuss der Berner Konvention enthalten. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen sich dementsprechend ebenfalls im Ständigen Ausschuss der Stimme enthalten. 2. Unterstützt die Bundesregierung den Antrag der Schweiz zur Umstufung des Wolfes in der Berner Konvention des Europarates? 3. Wenn Frage 2 mit ja beantwortet wird, auf welche Weise wird die Bundesregierung dazu beitragen, dass der Antrag der Schweiz eine Mehrheit in den Gremien der Berner Konvention findet? Wenn Frage 2 mit nein beantwortet wird, warum nicht? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Antwort zu Frage 1 wird Bezug genommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6175 4. Wer wird Deutschland im Ständigen Ausschuss der Berner Konvention des Europarates vertreten? Die deutsche Delegation wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) geleitet. 5. Wer ist innerhalb der Bundesregierung für die Benennung der deutschen Vertreter zuständig? Innerhalb der Bundesregierung ist das BMU federführend für die Berner Konvention . 6. Welches Votum werden die Vertreter Deutschlands im Ständigen Ausschuss der Berner Konvention bei der Entscheidung über den Antrag der Schweiz abgeben? 7. Auf welchen Grundlagen wird die Entscheidung über das deutsche Votum getroffen? Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Antworten zu Fragen 1, 2 und 3 wird Bezug genommen. 8. Welchen Einfluss hat die Bundesregierung auf das Votum der deutschen Vertreter? Die Bundesregierung hat ihre Haltung, die sie im Rahmen der Festlegung der EU- Position für die Bundesrepublik Deutschland vertritt, gemäß der Geschäftsordnung der Bundesregierung abgestimmt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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