Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6211 19. Wahlperiode 29.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Andrej Hunko, Helin Evrim Sommer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5211 – Wiederaufbauhilfe für die Ukraine V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Spätsommer 2014 sagte die Bundesregierung der ukrainischen Regierung unter dem seinerzeitigen Ministerpräsidenten Arsenij Jazenjuk Wiederaufbauhilfen in Höhe von einer halben Milliarde Euro zu. Nach Auskunft der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. wurde diese Wiederaufbauhilfe in Form eines Garantierahmens von 500 Mio. Euro geleistet, in dessen Umfang die Bundesrepublik Deutschland Kredite, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau der Ukraine gewährte, mit einer Bürgschaft absicherte (Bundestagsdrucksache 18/5047). Eigene Sicherheiten musste die Ukraine soweit ersichtlich nicht beibringen. Die finanzielle Unterstützung wurde seitens der Bundesregierung mit in der Ukraine beschlossenen „Reformgesetzen u. a. zur Reduktion der Energiesubventionen, der Vereinfachung des Steuerrechts und der Korruptionsbekämpfung“ begründet. Konkrete Angaben zu den verbürgten Krediten machte die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache 18/5047) von April 2015 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. nicht, unter Verweis darauf, die Kreditverhandlungen mit der Ukraine seien noch nicht abgeschlossen. Es ist davon auszugehen , dass inzwischen qualifizierte Angaben zum Status der Bürgschaft, zur Kreditvergabe sowie den damit finanzierten Projekten möglich sind. Die Ukraine gilt als eines der korruptesten Länder Europas, und die Korruptionsvorwürfe richten sich u. a. gegen Präsident Petro Poroschenko selbst und Regierungsmitglieder sowie diesem Kreis politisch oder persönlich nahestehende Personen: Der ukrainische Verteidigungssektor, der unmittelbar in den Verantwortungsbereich von Präsident und Oberbefehlshaber Petro Poroschenko fällt, gilt als von Korruption durchsetzt; die Rüstungswirtschaft wird als „neues Klondike“ bezeichnet. Präsident Poroschenko verhinderte, dass ein von der Parlamentsmehrheit beschlossenes Transparenz-Gesetz auf den Rüstungssektor angewendet werden kann. Auch der Chef der ukrainischen Steuerbehörde, der Infrastrukturminister , Führungskräfte der Migrationsbehörde sowie der Sohn des Innenministers stehen unter Korruptionsverdacht. Und sogar gegen den amtierenden ukrainischen Generalstaatsanwalt, einen ehemaligen Abgeordneten von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6211 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Poroschenkos Partei, werden Korruptionsvorwürfe erhoben (vgl. https://kurzlink. de/Telepolis_05-12-17; https://kurzlink.de/DLF_24-11-17; https://kurzlink.de/ FAZ_02-11-17). 1. In welcher Gesamthöhe wurden seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau seit August 2014 Kredite an die Ukraine vergeben, die mit Bürgschaften der Bundesrepublik Deutschland abgesichert wurden? Es wurden Kredite in Höhe von insgesamt 350 Mio. Euro an die Ukraine seitens der KfW Entwicklungsbank mit einer Bürgschaft der Bundesrepublik Deutschland vergeben. 2. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung neben den durch den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Garantierahmen abgesicherten Krediten auch noch weitere Kredite an die Ukraine vergeben (bitte Angaben zur Höhe, Absicherung und Zweckbestimmung machen)? Ja, und zwar im Rahmen des „Kommunalen Klimaschutzprogramms II“ zur Rehabilitierung der Wasserversorgungssysteme in der Stadt Chernivtsi durch Haushaltsmitteldarlehen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Höhe von 17,0 Mio. Euro sowie der Agrarfinanzierung für das Leasing von Landmaschinen über ukrainische Banken durch Treuhandmittel des BMZ in Höhe von 17,5 Mio. Euro. 3. In welchem Umfang wurde der Garantierahmen von 500 Mio. Euro durch damit abgesicherte Kredite ausgeschöpft? Von den 500 Mio. Euro wurden bislang 350 Mio. Euro an die Ukraine ausgelegt. 4. Wie viele durch den Garantierahmen abgesicherte Kredite wurden vergeben? Es wurden zwei Kredite vergeben. 5. Wie viele durch den Garantierahmen abgesicherte Kredite hatten ein Volumen von a) weniger als 1 Mio. Euro, b) zwischen 1 und 10 Mio. Euro, c) zwischen 10 und 100 Mio. Euro bzw. d) mehr als 100 Mio. Euro? Die Fragen 5a bis 5d werden gemeinsam beantwortet. Zwei Kredite hatten ein Volumen von mehr als 100 Mio. Euro. 6. Welche Laufzeiten und Zahlungsfristen hatten bzw. haben diese Kredite? Die Kredite haben jeweils eine Laufzeit von 15 Jahren mit fünf Freijahren nach Unterschrift. Die Laufzeiten der beiden Kredite erstrecken sich bis 2030 bzw. 2031. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6211 7. Wie viele dieser durch den Garantierahmen abgesicherten Kredite wurden zwischenzeitlich abbezahlt bzw. auf andere Art und Weise abgelöst, und in welcher Höhe (bitte in absoluten Zahlen, Euro angeben) wurden entsprechend Schulden abgetragen und Kredite getilgt? Beide Kredite befinden sich noch in der Phase der Freijahre, während der nur die Zinszahlungen erfolgen. Die Tilgung beginnt im Jahr 2020 bzw. 2021. Die Kredite bestehen noch im vollen Umfang und sind weder abbezahlt noch abgelöst worden. 8. Wie viele dieser durch den Garantierahmen abgesicherten Kredite wurden trotz Fälligkeit bzw. nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit nicht oder nur teilweise abbezahlt, und in welcher Höhe (bitte in absoluten Zahlen, Euro angeben) gab es Kreditausfälle? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 9. Wie viele Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit durch den 500-Mio.-Euro Garantierahmen abgesicherten Krediten finanziert, und darunter a) wie viele vollständig und Zwei Projekte wurden mit durch den Garantierahmen von 500 Mio. Euro abgesicherten Krediten vollständig finanziert. b) wie viele anteilig (bitte den prozentualen Anteil der Beteiligung an der Gesamtfinanzierung des jeweiligen Projektes angeben)? Kein Projekt wurde anteilig finanziert. 10. Wofür sollen bzw. sollten die durch den Garantierahmen abgesicherten Kredite nach Kenntnis der Bundesregierung konkret eingesetzt werden (bitte für alle Projekte, die mit mindestens 1 Mio. Euro finanziert bzw. mitfinanziert werden bzw. wurden, qualifiziert aufschlüsseln, die Projekte inhaltlich sowie deren Zielsetzung umreißen und Zeitrahmen angeben)? Ein Kredit in Höhe von 200 Mio. Euro wurde zur Finanzierung eines Beitrags zum ukrainischen Einlagensicherungsfonds (ESF) eingesetzt. Der ESF soll die Bankguthaben von Kleinsparern bei Bankeninsolvenzen schützen. Bis zu einem Bankguthaben von 200 000 Ukrainischen Hrywna (UAH; bei Abschluss ca. 8 000 Euro) erhalten die Sparer ihr komplettes Sparvermögen vom ESF zurückerstattet . So leistet die KfW-Unterstützung des ESF einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und Vermögenssicherung der ärmeren und mittleren Bevölkerungsschichten . Ziel des Projektes ist die Stärkung des Anlegervertrauens in den lokalen Bankensektor, um die Refinanzierungsmöglichkeiten der Banken nachhaltig auszubauen und das Bankensystem zu stabilisieren. Der zweite Kredit in Höhe von 150 Mio. Euro wird für die Rehabilitierung von vier Umspannstationen in der östlichen Ukraine genutzt werden. Das primäre Ziel des Vorhabens ist es, einen signifikanten Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz in der Ukraine sowie zur Sicherung einer stabilen Stromversorgung im teilweise beschädigten ukrainischen Stromnetz, insbesondere in den Gebieten des „Donbaska Regional Power System“, zu leisten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6211 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welche Regelungen enthielt bzw. enthält die von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. von April 2015 in Bezug genommene „Absichtserklärung“ (Bundestagsdrucksache 18/5047, Antwort zu den Fragen 4 bis 10), und welche Auswahlkriterien und Verfahrensvorgaben wurden darin festgelegt bzgl. der Auswahl der Projekte, die mit zu verbürgenden Krediten finanziert werden sollten? Die am 1. April 2015 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine unterzeichnete Absichtserklärung über einen Ungebundenen Finanzkredit (UFK) über 500 Mio. Euro enthält Vorgaben für Projektbereiche , in denen der UFK zum Einsatz kommen soll. Dazu gehören vordringlich Investitionen in Wiederaufbau und Modernisierung der Infrastruktur im östlichen Teil der Ukraine. Die Abstimmung der konkreten Projektbereiche erfolgt im Rahmen der 2005 eingerichteten bilateralen „High Level Group“ für die Zusammenarbeit in Wirtschaft und Finanzen. Den gemeinsamen Vorsitz führen auf deutscher Seite der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und auf der ukrainischen Seite der Vizeministerpräsident, zugleich Minister für regionale Entwicklung, Bauwesen, Wohnungs- und Kommunalwirtschaft. 12. Inwiefern ist bzw. war die Bundesregierung bzw. sind bzw. waren nachgeordnete Behörden durch welche organisatorischen Maßnahmen und mit welchen konkreten Befugnissen in die Projektauswahl eingebunden? Nach gemeinsamem Verständnis beider Regierungen wird der UFK von der KfW-Bankengruppe ausgereicht. Zu diesem Zweck haben KfW und das Kabinett der Ukraine hierüber im April 2015 einen Rahmenvertrag geschlossen, der Bestandteil der Gemeinsamen Absichtserklärung ist. Die KfW schließt einzelne Kreditverträge über die zwischen beiden Regierungen abgestimmten förderungswürdigen Projektbereiche. Der Rahmenvertrag enthält auch wesentliche Finanzierungsbedingungen . 13. Welche Vereinbarungen wurden für den Fall einer nicht den vereinbarten Zwecken entsprechenden Verwendung der Mittel seitens ukrainischer Stellen bzw. Empfänger getroffen? Sollten Mittel nicht entsprechend den vertraglich vereinbarten Zwecken eingesetzt werden, hat die KfW das durch eine Garantie des ukrainischen Staats verbriefte Recht, diese Mittel zurückzufordern. 14. Welche Vorkehrungen wurden getroffen, um eine Zweckentfremdung zu verhindern? Es müssen überprüfbare Nachweise der zweckgerichteten Verwendung der Mittel vorgelegt werden. Dazu erfolgt ein Audit des ESF durch internationale Wirtschaftsprüfer . Im Falle von Lieferungen und Leistungen erfolgt die Auszahlung nach Bestätigung der vertragsgemäßen Lieferung im Direktzahlungsverfahren an die Lieferanten bzw. an die Leistungserbringer nach Überprüfung ihrer entsprechenden Tätigkeit gemäß Vertrag. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6211 15. Was hat die Bundesregierung unternommen, um sicherzustellen, dass es durch Gewährung der mit dem Garantierahmen abgesicherten Kredite zu einer Verbesserung der sozialen Situation der ukrainischen Bevölkerung kommt, und welche konkreten Maßnahmen wurden bzw. werden diesbezüglich ergriffen ? Die Unterstützung des ESF leistete unmittelbar einen Beitrag zur Verbesserung der sozialen Situation der ukrainischen Bevölkerung. Durch die Absicherung der Einlagen von Kleinsparern sollten die Auswirkungen der schweren Verwerfungen im Bankensektor im Zuge der Wirtschaftskrise nach der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland und den Konflikt im Osten der Ukraine gemildert werden. Damit sollte auch ein massiver Abzug von Anlegergeldern von den ukrainischen Banken verhindert werden, der gegebenenfalls zu einem vollständigen Zusammenbruch des Bankensystems der Ukraine geführt hätte. Die Verbesserung der Energieeffizienz des ukrainischen Stromnetzes hilft, die Leitungsverluste zu reduzieren und damit mittel- bis langfristig die Kosten der Stromübertragung zu senken, was sich wiederum positiv auf die Höhe der Stromtarife auswirkt. Dies kommt der gesamten ukrainischen Bevölkerung zugute. 16. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, ob und ggf. wie sowie von welcher Stelle bzw. Organisation die zur Begründung der Wiederaufbauhilfe in Bezug genommenen, in der Ukraine beschlossenen Reformgesetze und deren Auswirkungen evaluiert wurden? Die ukrainischen Reformgesetze werden in erster Linie von den ukrainischen Regierungsinstitutionen , internationalen Geberorganisationen im Finanz- und Entwicklungsbereich , von der Europäischen Union (EU) und von Nichtregierungsorganisationen (NRO) evaluiert. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Konditionalitäten des Internationalen Währungsfonds (IWF), der Weltbank (WB) und der EU (Makrofinanzhilfe). Die internationalen Geberorganisationen haben sich in diesem Rahmen mit der ukrainischen Regierung auf eine Reformunterstützungsarchitektur in Form eines „Reforms Delivery Office“ (RDO), von „Reform Support Teams“ (RSTs) und einer „Strategic Advisory Group for Support of Ukrainian Reforms“ (SAGSUR) geeinigt. Auf der Ebene der EU beschäftigt sich die „Support Group for Ukraine“ (SGUA) mit den Reformfortschritten in der Ukraine. Auch die NRO „Reanimation Package of Reforms“ wertet wie zahlreiche andere anerkannte NRO die Situation in relevanten Bereichen aus. 17. Haben die Bundesregierung selbst oder nachgeordnete Behörden bzw. Stellen diese Reformgesetze sowie ihre Auswirkungen analysiert und evaluiert? Bei Projekten der wirtschaftlichen Zusammenarbeit berät die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) als Durchführungsorganisation des BMZ die ukrainischen Partnerministerien bei dem Monitoring der Reformbestrebungen. Insbesondere bei der Dezentralisierungsreform werden regelmäßig die Erfolge durch das Regionalministerium (MinRegion) kommuniziert. Für den Bereich der Dezentralisierung begleitet der Beauftragte der Bundesregierung für Dezentralisierung , Ministerpräsident a. D. Prof. Milbradt, ebenfalls die entsprechenden Reformschritte . Die deutsche Beratergruppe Ukraine bei Berlin Economics, die die ukrainische Regierung im Auftrag der Bundesregierung berät, veröffentlicht regelmäßig bereichsbezogene Analysen, zuletzt gemeinsam mit der deutsch-ukrainischen Auslandshandelskammer , die in diesem Rahmen auch auf Reformfortschritte bzw. -verzögerungen eingehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6211 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Welche Erkenntnisse ergaben sich aus von der Bundesregierung veranlassten oder ihr bekannten Analysen bzw. Evaluationen dieser Reformgesetze und ihrer Auswirkungen? Systematische Bewertungen der Reformfortschritte nimmt neben IWF, Weltbank und in den in der Antwort zu Frage 16 genannten Stellen (siehe beispielsweise www.beratergruppe-ukraine.de) auch die EU im Rahmen der regelmäßigen Treffen von EU und Ukraine zur Implementierung des EU-Ukraine-Assoziierungsabkommens vor (https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/53485/ association-implementation-report-ukraine_en). Die Bundesregierung teilt die Auffassung von Beobachtern, dass die Ukraine in den vier Jahren seit 2014 mehr Reformfortschritte gemacht hat als in den zwanzig Jahren zuvor. Insbesondere die mit der Dezentralisierung verbundenen Gemeindereformen, die mit Verantwortungsübernahme für Entscheidungen und Budget einhergehen, haben zu deutlichen Erfolgen geführt. Auch der Bankensektor hat sich stabilisiert. Die Reformerfolge im Energiebereich sind sichtbar. So ist die 2014 noch mit 7 Mrd. US- Dollar defizitäre Naftohaz inzwischen der größte Steuerzahler des Landes geworden . Eine bessere Kontrolle über die Staatsausgaben wurde unter anderem dank der transparenten elektronischen Vergabeplattform ProZorro erreicht. 2018 ist auch die Privatisierung von Staatsunternehmen und -Grundstücken angelaufen, zunächst die sogenannte kleine Privatisierung. Es bleiben aber weiterhin Schritte offen. Einen Überblick darüber geben unter anderem die öffentlich zugänglichen Dokumente des IWF (www.imf.org/en/Countries/ResRep/UKR). Viele für mehr Rechtsstaatlichkeit nötige Reformen bei Justiz, Zoll und teils der Steuerverwaltung stehen aus. 19. Über welche dieser Reformgesetze verfügt die Bundesregierung über nähere Erkenntnisse? Auf die Antworten zu den Fragen 17 und 18 wird verwiesen. 20. Haben diese Reformgesetze und deren Umsetzung sich nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung als erfolgreich erwiesen (bitte angeben, auf welche dieser Reformgesetze die Bundesregierung sich konkret bezieht, und begründen)? Die Reformen sind vielfach von Parlamentsentscheidungen abhängig, die noch ausstehen. Dies gilt insbesondere für die Anhebung der Energiepreise für private Haushalte auf Markthöhe, eine seit langem erhobene Forderung des IWF. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 17 und 18 verwiesen. 21. Auf welche Art und in welchem Ausmaß haben diese Reformgesetze nach Kenntnis der Bundesregierung ihren jeweiligen Zweck erfüllt bzw. erreicht? Auf die Antworten zu den Fragen 17 und 18 wird verwiesen. 22. Durch welche konkreten Maßnahmen wurden diese Reformgesetze nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils umgesetzt? Aufgrund der hohen Zahl von zur Umsetzung der Reformen bestimmten Gesetzen kann die Bundesregierung diese Frage nicht im Einzelnen beantworten. Die Reformgesetze decken eine große thematische Bandbreite ab und erfordern dementsprechend eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen. Über eine Auflistung sämtlicher Maßnahmen verfügt die Bundesregierung nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6211 23. Welche Auswirkungen für die Bevölkerung und den Staatshaushalt hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Reformgesetzgebung zur Reduktion der Energiesubventionierung? 24. Welche Auswirkungen für die Höhe und Struktur der Steuerreinnahmen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Reformgesetzgebung zur Vereinfachung des Steuerrechts? 25. Welche personellen und fiskalischen Konsequenzen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Reformgesetzgebung zur Korruptionsbekämpfung? Die Fragen 23 bis 25 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine eigenen Erkenntnisse vor. 26. Wie viele Korruptionsfälle mit welcher Schadenshöhe konnten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgeklärt, wie viele verhindert werden? Der jüngste Bericht des ukrainischen Nationalen Antikorruptionsbüros NABU verzeichnet 683 laufende Ermittlungsverfahren, 227 Anklagen gegen 163 Verdächtige mit einem Gesamtschaden von 196,6 Mrd. UAH (6,1 Mrd. Euro; https:// nabu.gov.ua/en/report/report-first-half-2018). Hierbei handelt es sich um die Fälle in der Jurisdiktion von NABU, mithin der großen und politischen Korruptionsfälle . Die Staatsanwaltschaft verfolgt darüber hinaus zahlreiche kleinere Korruptionsdelikte , deren Gesamtschadenshöhe nicht festgestellt werden kann. Die Zahl der durch die Einführung korruptionshemmender und transparenter Vergabeverfahren verhinderten Fälle von Korruption ist naturgemäß nicht feststellbar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. 27. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Korruptionsvorwürfe gegen ukrainische Regierungsmitglieder oder diesen politisch oder persönlich nahestehende Personen wie Verantwortliche des Rüstungssektors, den Chef der ukrainischen Steuerbehörde, den Infrastrukturminister, Führungskräfte der Migrationsbehörde, den Sohn des Innenministers und den amtierenden Generalstaatsanwalt (https://kurzlink.de/Telepolis_05-12-17; https:// kurzlink.de/DLF_24-11-17; https://kurzlink.de/FAZ_02-11-17)? Der Bundesregierung sind die in der Fragestellung genannten Vorwürfe bekannt. Details können dem jüngsten Bericht von NABU entnommen werden (https:// nabu.gov.ua/en/report/report-first-half-2018). Im Übrigen wurden im Rahmen des polizeilichen Nachrichtenaustausches dem Bundeskriminalamt durch ukrainische Strafverfolgungsbehörden vereinzelt Ersuchen (Erkenntnisanfragen) zu Verdachtsfällen der Korruption übersandt, die ukrainische Parlamentsangehörige oder staatliche Bedienstete betrafen. Diese Anfragen erfolgten zumeist durch das NABU. Das Bundeskriminalamt hat diese Ersuchen unter Beachtung der nationalen und internationalen rechtlichen Bestimmungen bearbeitet. 28. Inwieweit hat die Bundesregierung ihre Einschätzung der ukrainischen Reformgesetzgebung geändert, u. a. angesichts der breit gefächerten Korruptionsvorwürfe , die auch gegen ukrainische Amtsträger erhoben werden? Seit den Protesten auf dem Majdan-Platz im Jahr 2014 hat die neue ukrainische Regierung zahlreiche Reformen auf den Weg gebracht, um die Korruption einzudämmen . Der Kampf gegen die Korruption bleibt weiterhin eine der wichtigsten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6211 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Herausforderungen für die Ukraine. Die Fortführung dieses Reformprozesses und die Sicherstellung der Unabhängigkeit der Antikorruptionsbehörden werden sowohl durch die Bundesregierung zusammen mit der EU als auch durch den IWF aktiv eingefordert. Die Korruptionsbekämpfung in der Ukraine ist zentraler Bestandteil des „Aktionsplans Ukraine“ der Bundesregierung und als Querschnittsthema Gegenstand einer Vielzahl von durch die Bundesregierung geförderten Programmen und Projekten mit dem Ziel, die ukrainischen Institutionen bei den Antikorruptionsmaßnahmen zu unterstützen. 29. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem nach Einschätzung der Fragesteller offensichtlichen Scheitern der Reformgesetze bezüglich der Wiederaufbauhilfen, deren Gewährung mit diesen Reformgesetzen begründet wurde? Die Bundesregierung teilt die der Frage zugrundeliegende Prämisse in dieser Pauschalität nicht. Die Ukraine hat viele Reformprozesse auf den Weg gebracht und unternimmt beachtliche Anstrengungen bei der Bekämpfung der Korruption. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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