Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 28. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6214 19. Wahlperiode 30.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5228 – Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis bis Herbst 2018 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich seit Jahren im höheren dreistelligen Bereich. Von November 2012 bis September 2017 stieg die Zahl von 266 auf 501 an. Bei der Erfassung im März 2018 gab es erstmals seit Beginn der Statistik einen leichten Rückgang um 10 Prozent, der im Wesentlichen auch dem Rückgang bei der Entwicklung bei den Meldungen zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) rechts entspricht (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12706, 19/144 und 19/2644 sowie www.bmi.bund.de/Shared Docs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2018/pmk-2017.pdf?__blob=publication File&v=4). Zwar werden nicht alle flüchtigen Nazis wegen eines politisch motivierten Deliktes gesucht, aber auch diese Zahl steigt an: Von 44 im Jahr 2012 auf 108 im September 2017 und genau so viele im März 2018. Auch die Zahl der wegen Gewaltdelikten Gesuchten hat sich nahezu verdoppelt. Ein großer Teil der gesuchten Personen wird zwar innerhalb kurzer Zeit entweder gefasst oder die Haftgründe entfallen, ein gewisser Anteil entzieht sich allerdings längere Zeit der Festnahme. So wurde von den insgesamt 457 im März 2018 gesuchten Neonazis rund ein Viertel bereits seit 2016 oder früher gesucht (Bundestagsdrucksache 19/2644). Dies wirft aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Frage auf, inwiefern diese gezielt untergetaucht sind. Aus den bisherigen Antworten der Bundesregierung geht aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht hervor, dass diese Frage bislang gründlich untersucht wird. Die Bundesregierung teilte hierzu lediglich mit, dass Personen nach ihrer Ergreifung nicht mehr in Sitzungen der AG Personenpotentiale im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (Rechtsextremismus ; GETZ-R) thematisiert würden (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/2644). Dies ist aus Sicht der Fragstellerinnen und Fragesteller zu hinterfragen. Aus den vorliegenden Zahlen ist auch nicht zu erkennen, dass die Naziszene einem höheren Fahndungsdruck ausgesetzt ist. Die Fragestellerinnen und Fragesteller bitten darum, die Antwort auf die Kleine Anfrage nach Auswertung der dafür notwendigen Zahlenwerte zu übermitteln und sind insoweit mit einer allfälligen Verlängerung der Antwortfrist einverstanden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6214 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Gegen wie viele Neonazis lagen nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der letzten Erfassung (bitte Datum angeben) wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor? Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum Stichtag 28. September 2018 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in Abstimmung mit den Landeskriminalämtern (LKÄ), der Bundespolizei (BPOL) und dem Zollkriminalamt (ZKA) durchgeführten Erhebung von Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen (Phänomen-)Bereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wider. Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung. Zum Stichtag 28. September 2018 lagen in dem Polizeilichen Informationssystem (INPOL-Z) bzw. dem Schengener Informationssystem (SIS II) 605 Fahndungen aufgrund von Haftbefehlen im Phänomenbereich PMK -rechts- vor. Abzüglich der Haftbefehle ausländischer Behörden (sieben Fahndungen) richteten sich diese gegen insgesamt 467 Personen, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden. a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)? Zum Stichtag 28. September 2018 bestand zu insgesamt 108 Personen mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag. Gegen zwei dieser Personen lagen mehrfache Haftbefehle wegen eines politisch motivierten Delikts vor. b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)? Zum o. g. Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 99 Personen mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen acht dieser Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten vor. Zu zwölf dieser 99 Personen war zum Erhebungsstichtag ein Haftbefehl aufgrund einer politisch motivierten Gewalttat in INPOL-Z verzeichnet. c) In welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle? Bei den o. g. 605 Ausschreibungen handelte es sich um folgende Haftbefehlskategorien : • Haftbefehle zur Strafvollstreckung: 509 Fahndungen • Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens: 79 Fahndungen • Haftbefehle gem. § 456a StPO: 14 Fahndungen • Haftbefehle aufgrund von Regelungen des Asylbzw . AufenthaltG: eine Fahndung • Haftbefehle ausländischer Behörden: zwei Fahndungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6214 d) Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf? Zum Erhebungsstichtag bestand zu 32 Personen, die sich gemäß Mitteilung der jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten, mindestens ein offener Haftbefehl. e) Welche Delikte liegen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte vollständig auflisten und anmerken, ob das Delikt als PMK und/oder als Gewaltdelikt aufgeführt wird)? Auf die als Anlage beigefügte Tabelle wird verwiesen. 2. Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte ) und Priorität III (sonstige) bewertet (bitte auch jeweils die Zahl der Personen angeben)? Die o. g. 605 Ausschreibungen zur Festnahme wurden bzgl. der Deliktsqualität durch die datenbesitzenden Stellen [LKÄ, BPOL, ZKA und Fachbereiche der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz (ST) des BKA] wie folgt bewertet: • Priorität 1 (Terrorismusdelikte): keine Fahndungen • Priorität 2 (Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug): 108 Fahndungen • Priorität 3 (sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug): 495 Fahndungen • Haftbefehle ausländischer Behörden: zwei Fahndungen. Bei der personenbezogenen Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person mehrere Haftbefehle mit verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten) vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der nachstehenden Auswertung einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden. • Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 1: keine • Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 2: 99 Personen • Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 3: 368 Personen 3. In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils ausgestellt worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK- Deliktes, eines Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)? Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen (Phänomen-)Bereichen der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA bewusst inhaltlich getrennte personen- bzw. haftbefehlsbezogene Auswertungen erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da andernfalls unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche Schlussfolgerungen abgeleitet werden könnten. Zu einer Person können gleichzeitig mehrere Haftbefehle bestehen. Diese können sich beispielsweise in der (nicht-)politischen Motivation, der Priorität oder im Jahr der Ausstellung unterscheiden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6214 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der zum Stichtag 28. September 2018 in INPOL-Z und im SIS II verzeichneten Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen von Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechtszugeordnet wurden, aufgeschlüsselt nach dem Jahr der Einstellung der Fahndung in die polizeilichen Informationssysteme zu entnehmen. Hierbei ist darauf zu achten , dass es sich bei dem Jahr der Einstellung einer Fahndung in INPOL-Z bzw. das SIS II nicht zwingend um das Jahr der Ausfertigung des Haftbefehls durch die zuständige Justizbehörde handeln muss. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/Interpol-Rotecken) gem. den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet werden. Jahr der Einstellung des HB in INPOL-Z bzw. SIS II Haftbefehle gesamt (Stichtag: 28.09.2018) Haftbefehle, denen ein politisch motiviertes Delikt zugrunde liegt Haftbefehle, denen ein Gewaltdelikt zugrunde liegt Haftbefehle, denen ein politisch motiviertes Gewaltdelikt zugrunde liegt alle Jahre 605 110 108 12 2009 1 0 1 0 2010 1 1 0 0 2011 8 3 1 0 2012 3 0 1 0 2013 3 0 2 0 2014 14 3 0 0 2015 17 4 3 1 2016 56 13 9 2 2017 120 26 20 3 2018 382 60 71 6 Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Haftbefehl gesuchten Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, zu entnehmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person Haftbefehle aus verschiedenen Jahren vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde bei den betreffenden Personen bei der unten stehenden Auswertung ausschließlich der älteste Haftbefehl berücksichtigt , da andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6214 Jahr der Einstellung des HB in INPOL-Z bzw. SIS II Personen (Stichtag: 28.09.2018) davon Personen mit PHW1 „gewalttätig“ alle Jahre 469 110 2009 1 1 2010 1 0 2011 8 3 2012 3 1 2013 3 1 2014 13 2 2015 14 2 2016 40 7 2017 92 19 2018 294 74 Von den zum Stichtag der Erhebung mit Haftbefehl gesuchten Personen sind im Nachrichtendienstlichen Informationssystem Wissensnetz (NADIS WN) 16 als gewaltbereit eingestuft. 4. Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, wurden seit 1. März 2018 einer besonderen Betrachtung im GETZ unterzogen, und wie viele nicht? Aus der Erhebung mit Stichtag 26. März 2018 wurden 50 Personen von insgesamt 201 Personen, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, in insgesamt sechs Sitzungen der AG Personenpotenziale im Rahmen des GETZ-R thematisiert. a) Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)? Seit dem 1. April 2018 (Anmerkung: Die Sitzungen vor dem 1. April 2018 haben sich auf die Erhebung zum Stichtag 26. März 2018 bezogen und wurden bereits im Rahmen der Beantwortung der letzten Kleinen Anfrage zur Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis bis Frühjahr 2018, Bundestagsdrucksache 19/1970, berücksichtigt.) wurden insgesamt 78 mit offenem Haftbefehl gesuchte Personen im GETZ-R betrachtet. Zu diesen lagen zum Erhebungsstichtag 26. März 2018 insgesamt 110 Haftbefehle vor. Den Haftbefehlen lagen die nachfolgenden Deliktsqualitäten (Prioritäten ) zugrunde: Priorität 1: kein Haftbefehl Priorität 2: 18 Haftbefehle Priorität 3: 92 Haftbefehle Es wird darauf hingewiesen, dass zu einer Person gleichzeitig mehrere Haftbefehle bestehen können. Diese können sich u. a. in der Priorität unterscheiden. 1 Personengebundener Hinweis. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6214 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Wie lange dauern die Sitzungen der AG Personenpotentiale im Schnitt? Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R sind zeitlich offen gestaltet , sodass in jeder Sitzung jede Person so lange thematisiert werden kann, bis alle Teilnehmer eigene Erkenntnisse zur Person einbringen konnten. Die Anzahl der in den Sitzungen der AG Personenpotenziale thematisierten Personen und die Dauer der einzelnen Sitzungen variiert und hängt von den konkret thematisierten Fällen und der jeweiligen Erkenntnislage ab. Die Sitzungen seit dem 1. April 2018 zum Personenpotenzial „Offene Haftbefehle “ haben im Schnitt 31 Minuten gedauert. c) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen dieser besonderen Betrachtungen machen? Inwiefern kann sie ihre Annahme, die Thematisierung im GETZ-R habe zu den Vollstreckungserfolgen beigetragen, substantiieren (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2644, Antwort zu Frage 4d)? In den bisherigen Sitzungen im GETZ-R zeigte sich, dass fahndungsrelevante Informationen ausgetauscht werden konnten, die eine positive Auswirkung auf die Fahndungsmaßnahmen der Datenbesitzer hatten. Grundsätzlich führte die Betrachtung der mit Haftbefehl gesuchten Personen im GETZ-R zu einer Verbesserung der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. 333 von 594 der zum Stichtag 26. März 2018 in INPOL-Z oder dem SIS II eingestellten Ausschreibungen zur Festnahme zu Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, konnten bis zum 28. September 2018 vollstreckt werden oder haben sich anderweitig erledigt (z. B. durch Zahlung einer Geldstrafe ). Zu 56 der 79 Personen, die in den vom BKA initiierten Sitzungen besprochen wurden, liegt mittlerweile kein Haftbefehl mehr vor. d) Wie viele Haftbefehle wurden seit dem Stichtag 26. März 2018 vollstreckt , wie viele haben sich durch Zahlung einer Geldbuße erledigt, und wie viele haben sich anderweitig erledigt (bitte einzeln aufgliedern; sollte die Bundesregierung hierüber keine Zahlen vorliegen haben, bitte außerdem die entsprechenden Gründe in Hinsicht auf jene Personen angeben, die in der AG Personenpotentiale vom BKA angesprochen worden sind; es wird auf die Antwort zu Frage 4d auf Bundestagsdrucksache 19/2644 verwiesen)? Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung. 333 von 594 der zum Stichtag 26. März 2018 in INPOL-Z oder dem SIS II eingestellten Ausschreibungen zur Festnahme zu Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, konnten bis zum 29. September 2018 vollstreckt werden oder haben sich anderweitig erledigt (z. B. durch Zahlung einer Geldstrafe ). Der Bundesregierung liegen keine Zahlen vor, wie viele Haftbefehle sich explizit durch Zahlung einer Geldbuße und wie viele sich anderweitig erledigt haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6214 Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle obliegt insbesondere den Polizeien der Länder. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Erledigungsgründe ist durch das BKA nicht möglich. e) In welchem Umfang wurde infolge der Besprechungen eine PMK-Einschätzung in welcher Hinsicht geändert? Gehen die Fragestellerinnen und Fragesteller recht in der Annahme, die Äußerungen der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 4f auf Bundestagsdrucksache 19/2644 seien so zu verstehen, dass eine Tat, die früher einmal dem Phänomenbereich der PMK rechts zugeordnet wurde, dann nicht mehr in den Antworten auf diese Kleine Anfrage enthalten ist, wenn beim Tatverdächtigen „aktuell“ keine Bezüge mehr zum PMK rechts festzustellen sind (bitte ggf. ausführen)? Bei 27 von 79 Personen, die in vom BKA initiierten Sitzungen besprochen wurden , sind den polizeilichen Verbunddateien keine aktuellen Bezüge zur PMK -rechts- zu entnehmen. Da die Speichergründe für die vorgenannten Personen in der Verbunddatei INPOL-Fall Innere Sicherheit und/oder die Gründe für die Vergabe des EHW2 „Politisch motivierter Straftäter PMK -rechts-“ (im Folgenden : EHW „PMK -rechts-“) vor diesem Hintergrund nicht mehr gegeben waren, waren die Datenbestände aus datenschutzrechtlichen Aspekten und unter Beachtung der jeweiligen Errichtungsanordnung anzupassen. Dies führt dazu, dass die vorgenannten 27 Personen die Kriterien für die Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter Phänomenbereich PMK -rechts- nicht mehr erfüllen , unabhängig davon, ob der Haftbefehl bereits vollstreckt wurde oder noch offen ist. Gemäß der Errichtungsanordnung der Verbunddatei INPOL-Fall Innere Sicherheit dürfen die Aussonderungsprüffristen bei Erwachsenen zehn Jahre nicht überschreiten , wobei nach Zweck der Speicherung sowie Art und Schwere des zugrunde liegenden Sachverhalts bei der Vergabe der Speicherdauer zu unterscheiden ist. Voraussetzung für die Vergabe eines EHW „PMK -rechts-“ sind u. a. Anhaltspunkte dafür, dass die entsprechende Person zukünftig gleichartige Straftaten begehen wird. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, so muss eine Überarbeitung der Speicherung stattfinden. Eine Tat, die dem Phänomenbereich der PMK -rechts- zugeordnet wurde, bleibt grundsätzlich auch weiterhin ein PMK-Delikt. Es kann lediglich bedeuten, dass eine Person, die aufgrund eines PMK-Deliktes eine Speicherung in der Verbunddatei INPOL-Fall Innere Sicherheit oder einen EHW „PMK -rechts-“ vorzuweisen hatte und aufgrund eines offenen Haftbefehls in vorausgegangenen Erhebungen mit eingeflossen ist, möglicherweise in der aktuellen Erhebung nicht mehr mit einfließt, da beispielsweise die Speicherungsfrist für das PMK-Delikt in der Verbunddatei INPOL-Fall Innere Sicherheit abgelaufen ist und somit die Kriterien für die Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter Phänomenbereich PMK -rechts- nicht mehr erfüllt sind. 2 Ermittlungsunterstützender Hinweis. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6214 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode f) Wie viele Personen, gegen die seit mehr als einem halben Jahr ein Haftbefehl vorliegt, befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden längerfristig im Ausland, und inwiefern ist ihr Aufenthaltsland bekannt (ggf. bitte nach den fünf wichtigsten Ländern aufgliedern)? Zum Erhebungsstichtag bestand zu 29 Personen, die sich gemäß Mitteilung der jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten, mindestens ein offener Haftbefehl, der zum Erhebungsstichtag älter als ein halbes Jahr war. Bei der Erhebung der offenen Haftbefehle handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Eine Aussage, ob sich die Personen „längerfristig “ im Ausland aufhalten, ist durch das BKA nicht möglich. Gemäß Einschätzung der datenbesitzenden Stellen hielten sich zum Erhebungsstichtag 17 der o. g. 29 Personen in den folgenden Staaten auf: • Österreich: fünf Personen • Polen: vier Personen • Tschechische Republik: drei Personen • Italien: drei Personen • Großbritannien: zwei Personen. 5. Welches Ergebnis erbrachten die von der AG Personenpotenziale angestellten Erörterungen, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern? Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R dienen vorrangig dem länderübergreifenden Austausch von Informationen zwischen den teilnehmenden Behörden. Wenn Personen aus der Erhebung offener Haftbefehle politisch motivierter Straftäter PMK -rechts- Thema einer solchen Sitzung sind, stehen insbesondere die fahndungsrelevanten Informationen im Vordergrund, deren Austausch die Vollstreckung der Haftbefehle begünstigen könnte. a) Welche Erkenntnisse liegen den Sicherheitsbehörden (ggf. auch außerhalb der AG Personenpotentiale und ggf. auf Grund von Einschätzungen nach erfolgter Festnahme) nach Kenntnis der Bundesregierung vor, ob sich Straftäter gezielt ihrer Festnahme entzogen hatten? Ob sich Personen, deren Aufenthaltsort durch die datenbesitzenden Stellen als „unbekannt“ bewertet wurde, bewusst der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen , kann häufig erst nach Auffinden der Personen fundiert eingeschätzt werden . Eine abschließende Bewertung im Einzelfall obliegt den ermittlungsführenden Dienststellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6214 b) Inwiefern haben in der Vergangenheit die ermittlungsführenden Dienststellen ihre Bewertung der Frage, ob sich die gesuchten Straftäter der Vollstreckung der Haftbefehle gezielt entziehen, im Rahmen der Beratungen der AG Personenpotentiale oder anderweitig den Sicherheitsbehörden auch des Bundes zur Kenntnis gebracht, und welche konkreten Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen? Keine Person, bei der der Haftbefehl durch die Länderdienststellen oder die Bundespolizei vollstreckt wurde, ist bislang im Nachgang der Festnahme erneut in einer Sitzung der AG Personenpotenziale thematisiert worden. Das BKA kann somit keine Aussage zu den Hintergründen der erfolgten Festnahmen treffen. c) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragsteller, dass es zum Zweck einer Einordnung, inwiefern sich gesuchte Personen bewusst der Vollstreckung eines Haftbefehls entzogen haben oder lediglich keinen festen Wohnsitz haben, hilfreich sein könnte, sie auch nach ihrer Festnahme in der AG Personenpotentiale zu besprechen und sich entsprechend mit den zugreifenden Landespolizeibehörden auszutauschen (bitte begründen), und inwiefern will die Bundesregierung dies im GETZ-R anregen (es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/2644 verwiesen)? Sollten sich im Rahmen der Festnahme einer mit Haftbefehl gesuchten Person Erkenntnisse ergeben, dass die Person auch in Zukunft politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen oder unterstützen wird, so besteht für die zuständigen Länderdienststellen und die Bundespolizei die Möglichkeit, diese Person im Rahmen von Sitzungen der AG Personenpotenziale erneut zu thematisieren . Dies liegt im Verantwortungsbereich der zugreifenden Behörde. Die Geschäftsordnung der AG Personenpotenziale des GETZ-R sieht die Zusammenführung der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnislage zum relevanten rechten Personenpotenzial vor und ist den teilnehmenden Behörden bekannt. 6. In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis gespeichert (bitte auch die hierbei gespeicherten personenbezogenen Hinweise angeben )? Alle 467 dem Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnenden Personen mit offenem Haftbefehl (ohne Haftbefehle ausländischer Behörden) waren zum Stichtag 28. September 2018 in INPOL-Z erfasst, da die zugrunde liegenden Fahndungsnotierungen dort abgebildet werden (Grundlage der Erhebung). Drei Personen , zu denen zum Erhebungsstichtag eine deutsche Ausschreibung im SIS II bestanden , waren im SIS II gespeichert. Darüber hinaus sind Informationen zu den Personen in den nachfolgenden themenspezifischen Dateien enthalten: • INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF IS): 400 Personen • EHW „PMK-R“ in INPOL-Z: 178 Personen • PHW „gewalttätig“ in INPOL-Z: 110 Personen • Gewalttäterdatei „rechts“: 7 Personen • Bestand in der Rechtsextremismusdatei (RED): 25 Personen • NADIS WN: 119 Personen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6214 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden , sind in der Gewalttäterdatei rechts erfasst? Zwei der 99 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden und wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst. b) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei rechts erfasst? Keine der zwölf Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden und wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, ist in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst. c) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw. internationalem Haftbefehl gesucht? d) Wie viele der gesuchten Personen sind im SIS (Schengener Informationssystem ) ausgeschrieben? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6c und 6d gemeinsam beantwortet . Vier Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, werden aufgrund eines Europäischen Haftbefehls gesucht. Alle vier Personen sind demnach im SIS II ausgeschrieben. 7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass zum März 2018 nur ein einziger der insgesamt 80 wegen einer Gewalttat gesuchten Neonazis in der Gewalttäterdatei rechts gespeichert war (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2644, Antwort zu Frage 6a)? a) Sieht sie Veranlassung dafür, bei den zuständigen Landesbehörden eine sorgfältigere Speicherung anzuregen, und falls sie solche Anregungen gegeben hat, inwiefern folgen die Länder diesen? b) Wird über diese Frage ebenfalls im GETZ gesprochen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Besprechungen ? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7, 7a und 7b gemeinsam beantwortet . Die Speicherung einer Person in der Datei „Gewalttäter rechts“ ist eine Einzelfallentscheidung der zuständigen datenbesitzenden Behörde. Diese Datei dient insbesondere zur Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen und sonstiger Straftaten im Zusammenhang mit einschlägigen Musikkonzerten , öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Veranstaltungen, insbesondere Aufmärschen sowie zur Abwehr von Gefahren, die von Ansammlungen gewaltbereiter Personen ausgehen. Sie ermöglicht das Gewinnen von Anhaltspunkten für das sachgerechte und wirksame Treffen von Eingriffsmaßnahmen, liefert der Polizei Erkenntnisse für organisatorische und taktische Maßnahmen, sowie für die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung. Eine Eingabe erscheint geboten, soweit die Gewalt durch mehrere Personen gemeinsam zur Durchsetzung politischer Ziele angewendet worden ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6214 Im Rahmen der Besprechungen der mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen in der AG Personenpotenziale des GETZ-R wird die Speicherung in Verbunddateien aufgegriffen und thematisiert. Das Personenpotenzial der mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen entspricht dabei größtenteils nicht dem Personenpotenzial der in der Datei „Gewalttäter rechts“ zu speichernden Personen. Die abschließende Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen und die Bearbeitung der Speicherung obliegen der zuständigen datenbesitzenden Behörde. Anzumerken bleibt, dass zum Erhebungsstichtag zu den 467 mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen bei 110 Personen der personenbezogene Hinweis „gewalttätig “ in INPOL-Z besteht und demgegenüber bei 99 Personen den Haftbefehlen ein Gewaltdelikt zugrunde liegt. 8. Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik? Die seit Ende des Jahres 2012 durch das BKA in einem Halbjahresrhythmus durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter in allen (Phänomen-)Bereichen der PMK ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder, weitere als relevant einzustufende Personengruppen anhand eines dreistufigen Priorisierungsmodells zu bewerten, um gezielt und erfolgreich Maßnahmen zu initiieren. Für den Phänomenbereich PMK -rechts- erfolgt die Erhebung bereits seit Ende 2011. Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es, den Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder eine zum jeweiligen Stichtag aktuelle Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach Personen zur Verfügung zu stellen, wenn diese mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch motivierte) Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (vgl. § 18 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten) und ein offener Haftbefehl besteht. Durch den kontinuierlichen bundesweiten Informationsaustausch im GETZ-R ist eine Verbesserung der (polizeilichen) Erkenntnislage zu verzeichnen. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 4c hingewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6214 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage Der nachfolgenden Tabelle sind die zum Stichtag 28. September 2018 in den polizeilichen Informationssystemen ausgeschriebenen Haftbefehle zu Personen zu entnehmen, die mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch motivierte) Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (§ 18 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten) und die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse durch die datenbesitzenden Stellen dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden . Es wird diesbezüglich um Beachtung der nachfolgenden Hinweise gebeten: Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung. Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/Interpol-Rotecken) müssen gem. den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet werden. lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 1 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 2 Strafvollstreckung PflVG unbekannt nein 3 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja 4 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja 5 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 6 Strafvollstreckung §§ 255, 263 StGB nein ja 7 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 8 Strafvollstreckung OWiG nein nein 9 Strafvollstreckung § 29a BtMG nein nein 10 Strafvollstreckung § 263a StGB nein nein 11 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 12 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 13 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 14 Strafvollstreckung § 259 StGB nein nein 15 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 16 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 17 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 18 Sicherung des Strafverfahrens § 29 BtMG nein nein 19 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja 20 § 456a StPO § 242 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/6214 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 21 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 22 Sicherung des Strafverfahrens § 21 StVG nein nein 23 Strafvollstreckung § 260a StGB nein nein 24 Strafvollstreckung § 74 PFLVG unbekannt nein 25 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 26 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 27 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 28 Strafvollstreckung § 315b StGB iVm. 113 StGB unbekannt ja 29 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 30 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 31 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 32 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 33 Sicherung des Strafverfahrens § 126 StGB nein nein 34 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 35 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 36 Strafvollstreckung § 241 StGB ja nein 37 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 38 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 39 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 40 Sicherung des Strafverfahrens § 86a StGB ja nein 41 Strafvollstreckung VersG ja nein 42 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 43 Strafvollstreckung § 243 StGB unbekannt nein 44 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 45 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 46 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 47 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 48 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 49 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 50 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 51 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 52 Strafvollstreckung BtMG nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6214 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 53 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 54 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 55 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 56 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 57 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 58 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 59 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 60 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 61 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 62 Strafvollstreckung § 211 StGB ja ja 63 Strafvollstreckung BtMG nein nein 64 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 65 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 66 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 67 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 68 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 69 Sicherung des Strafverfahrens § 252 StGB nein ja 70 Sicherung des Strafverfahrens § 86a StGB ja nein 71 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 72 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 73 Strafvollstreckung BtMG nein nein 74 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 75 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 76 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 77 Strafvollstreckung § 145 StGB nein nein 78 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 79 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 80 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 81 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 82 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 83 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 84 Sicherung des Strafverfahrens § 86a StGB ja nein 85 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/6214 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 86 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 87 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 88 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 89 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 90 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 91 SIS II / Interpol-Rotecke 92 SIS II / Interpol-Rotecke 93 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 94 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 95 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 96 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 97 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 98 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 99 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 100 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 101 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 102 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 103 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 104 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 105 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 106 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 107 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 108 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja 109 Strafvollstreckung § 241 StGB unbekannt nein 110 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 111 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 112 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 113 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 114 Strafvollstreckung § 265 StGB nein nein 115 Strafvollstreckung § 263a StGB nein nein 116 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 117 Strafvollstreckung § 306d StGB nein nein 118 Strafvollstreckung WaffG nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6214 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 119 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 120 Sicherung des Strafverfahrens § 249 StGB nein ja 121 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 122 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 123 Strafvollstreckung BtMG nein nein 124 Strafvollstreckung BtMG nein nein 125 SIS II / Interpol-Rotecke (Ausschreibung Inland) § 113 StGB unbekannt ja 126 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja 127 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja 128 Strafvollstreckung BtMG nein nein 129 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 130 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 131 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 132 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja 133 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 134 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 135 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 136 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 137 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 138 Strafvollstreckung OWiG nein nein 139 Sicherung des Strafverfahrens § 113 StGB nein ja 140 Strafvollstreckung AufenthG nein nein 141 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 142 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 143 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 144 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 145 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 146 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 147 Sicherung des Strafverfahrens § 130 StGB ja nein 148 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 149 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/6214 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 150 Strafvollstreckung BtMG nein nein 151 Strafvollstreckung § 185 StGB unbekannt nein 152 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 153 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 154 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 155 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 156 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 157 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 158 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 159 Sicherung des Strafverfahrens § 130 StGB ja nein 160 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 161 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 162 Strafvollstreckung § 315c StGB nein nein 163 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 164 Sicherung des Strafverfahrens § 316 StGB nein nein 165 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 166 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 167 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 168 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 169 Strafvollstreckung § 30 BtMG nein nein 170 Strafvollstreckung § 170 StGB nein nein 171 § 456a StPO § 211 StGB nein ja 172 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 173 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 174 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 175 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 176 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 177 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 178 Sicherung des Strafverfahrens § 29 BtMG nein nein 179 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 180 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 181 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6214 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 182 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 183 § 456a StPO § 242 StGB nein nein 184 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 185 Strafvollstreckung § 244 StGB nein nein 186 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 187 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 188 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 189 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 190 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 191 Sicherung des Strafverfahrens § 253 StGB nein ja 192 Sicherung des Strafverfahrens § 185 StGB nein nein 193 Sicherung des Strafverfahrens § 52 WaffG nein nein 194 § 456a StPO § 223 StGB nein ja 195 Strafvollstreckung OWiG nein nein 196 Sicherung des Strafverfahrens § 185 StGB nein nein 197 Strafvollstreckung WaffG nein nein 198 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 199 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 200 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 201 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 202 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 203 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 204 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 205 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 206 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 207 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 208 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 209 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 210 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 211 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 212 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/6214 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 213 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 214 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 215 Strafvollstreckung Luftverkehrsgesetz nein nein 216 Sicherung des Strafverfahrens § 86a StGB ja nein 217 Strafvollstreckung § 244a StGB nein nein 218 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 219 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 220 Sicherung des Strafverfahrens § 130 StGB ja nein 221 Strafvollstreckung § 281 StGB nein nein 222 Strafvollstreckung OWiG nein nein 223 Sicherung des Strafverfahrens § 223 StGB nein ja 224 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 225 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 226 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 227 Strafvollstreckung § 145d StGB nein nein 228 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 229 Strafvollstreckung OWiG nein nein 230 Strafvollstreckung OWiG nein nein 231 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 232 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 233 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 234 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 235 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 236 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 237 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 238 Sicherung des Strafverfahrens § 130 StGB ja nein 239 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 240 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 241 Sicherung des Strafverfahrens § 86a StGB ja nein 242 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 243 Sicherung des Strafverfahrens § 29 BtMG nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6214 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 244 Sicherung des Strafverfahrens § 29 BtMG nein nein 245 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 246 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 247 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 248 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 249 Sicherung des Strafverfahrens § 29 BtMG nein nein 250 § 456a StPO § 211 StGB nein ja 251 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 252 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 253 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 254 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 255 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 256 Sicherung des Strafverfahrens § 255 StGB nein ja 257 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 258 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 259 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 260 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 261 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 262 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 263 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 264 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 265 Strafvollstreckung § 86 a StGB ja nein 266 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 267 Sicherung des Strafverfahrens §§ 242, 243 StGB nein nein 268 Sicherung des Strafverfahrens § 316 StGB nein nein 269 Strafvollstreckung § 246 StGB nein nein 270 § 456a StPO § 212 StGB nein ja 271 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 272 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 273 Sicherung des Strafverfahrens §§ 242, 243, 263a StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/6214 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 274 Strafvollstreckung §§ 240, 263, 267, 316 StGB; §§ 2, 52 WaffG; § 21 StVG, §§ 1,6 PflVG nein nein 275 Strafvollstreckung § 132a StGB nein nein 276 Strafvollstreckung § 21 StVG; WaffG nein nein 277 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 278 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 279 Strafvollstreckung § 95 AufenthG nein nein 280 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 281 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 282 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 283 Strafvollstreckung §§ 185, 186 StGB nein nein 284 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 285 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 286 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 287 § 456a StPO § 29a BtMG nein nein 288 Strafvollstreckung § 164 StGB ja nein 289 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 290 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 291 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 292 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 293 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 294 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 295 Strafvollstreckung § 253 StGB nein nein 296 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 297 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 298 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 299 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 300 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 301 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 302 Strafvollstreckung § 223 a StGB nein ja 303 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 304 Strafvollstreckung § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG nein nein 305 Strafvollstreckung § 246 StGB nein nein 306 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6214 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 307 Strafvollstreckung §§ 240, 241 StGB nein nein 308 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 309 Strafvollstreckung PflVG nein nein 310 Sicherung des Strafverfahrens § 223 StGB nein ja 311 Strafvollstreckung § 21 StVG, § 316 StGB nein nein 312 Strafvollstreckung § 249 StGB nein ja 313 Sicherung des Strafverfahrens § 86a StGB ja nein 314 Sicherung des Strafverfahrens § 255 StGB nein ja 315 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 316 Strafvollstreckung §§ 223, 185 StGB ja ja 317 Strafvollstreckung §§ 244 (1) StGB, § 29 (1) Nr. 3 BtMG nein nein 318 Sicherung des Strafverfahrens § 29a Abs. 1 Nr. 1, § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG nein nein 319 Strafvollstreckung § 113 StGB ja ja 320 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 321 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 322 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 323 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 324 Strafvollstreckung §§ 315c Abs. 1, Nr. 1a StGB , 315c Abs. 3 Nr. 2 StGB nein nein 325 Strafvollstreckung § 255 StGB nein nein 326 Strafvollstreckung Verstoß BtMG nein nein 327 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 328 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 329 Strafvollstreckung §§ 86a, 126 StGB ja nein 330 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 331 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 332 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 333 Strafvollstreckung § 246 StGB nein nein 334 Sicherung des Strafverfahrens §§ 113, 120, 126, 130, 185, 223 StGB ja ja 335 Strafvollstreckung § 263a Abs. 1 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/6214 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 336 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 337 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 338 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 339 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 340 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 341 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 342 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 343 Regelung des Asylbzw . Aufenthaltsgesetzes § 53 AufenthG nein nein 344 Sicherung des Strafverfahrens §§ 315c, 114, 223, 230, 267 StGB nein ja 345 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 346 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 347 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 348 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 349 Strafvollstreckung § 30 BtMG nein nein 350 Sicherung des Strafverfahrens § 130 StGB ja nein 351 Strafvollstreckung §§ 185, 194, 52 StGB nein nein 352 Strafvollstreckung § 145 StGB nein nein 353 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 354 Sicherung des Strafverfahrens §§ 86a, 185, 241 StGB nein nein 355 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 356 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 357 Strafvollstreckung Verstoß BtMG nein nein 358 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 359 Strafvollstreckung BtMG nein nein 360 § 456a StPO § 244 StGB nein nein 361 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 362 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 363 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 364 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 365 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 366 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6214 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 367 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 368 Strafvollstreckung §§ 223, 230 StGB nein ja 369 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 370 Strafvollstreckung OWiG nein nein 371 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 372 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 373 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 374 Strafvollstreckung § 242, 243, 244 StGB nein nein 375 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 376 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 377 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 378 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 379 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 380 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 381 Sicherung des Strafverfahrens BtMG nein nein 382 Strafvollstreckung BtMG nein nein 383 Sicherung des Strafverfahrens StVG nein nein 384 Strafvollstreckung § 248a StGB nein nein 385 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 386 § 456a StPO WaffG nein nein 387 Strafvollstreckung §§ 223, 303, 265a, 248a StGB nein ja 388 Strafvollstreckung §§ 259, 246, 242 StGB nein nein 389 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja 390 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja 391 Sicherung des Strafverfahrens §§ 265a, 248a StGB nein nein 392 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja 393 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 394 Strafvollstreckung § 113 StGB unbekannt ja 395 Strafvollstreckung § 123 StGB ja nein 396 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 397 Strafvollstreckung §§ 242, 194, 185 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/6214 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 398 Strafvollstreckung §§ 242, 243 265a StGB nein nein 399 Strafvollstreckung BtMG nein nein 400 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 401 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 402 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 403 Strafvollstreckung § 303c StGB nein nein 404 Strafvollstreckung § 194 StGB unbekannt nein 405 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 406 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 407 Strafvollstreckung §§ 224, 265a, 263, 248a StGB nein ja 408 Strafvollstreckung § 252 StGB nein ja 409 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 410 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 411 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 412 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 413 Strafvollstreckung BtMG nein nein 414 Strafvollstreckung §§ 303c, 303 StGB nein nein 415 Strafvollstreckung §§ 185, 241 StGB nein nein 416 Strafvollstreckung StVG nein nein 417 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 418 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 419 Sicherung des Strafverfahrens § 142 StGB nein nein 420 Strafvollstreckung §§ 267, 263 StGB nein nein 421 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 422 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 423 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 424 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 425 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 426 Strafvollstreckung BtMG nein nein 427 § 456a StPO § 123 StGB nein nein 428 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 429 Strafvollstreckung WaffG nein nein 430 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6214 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 431 Strafvollstreckung § 252 StGB unbekannt ja 432 Strafvollstreckung §§ 267, 263 StGB, BTMG nein nein 433 Strafvollstreckung BtMG nein nein 434 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 435 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 436 Strafvollstreckung OWiG nein nein 437 Strafvollstreckung §§ 265a, 248a, 242 StGB nein nein 438 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 439 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 440 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 441 Strafvollstreckung StVG nein nein 442 § 456a StPO § 212 StGB nein ja 443 Strafvollstreckung OWiG ja nein 444 Strafvollstreckung § 266a StGB nein nein 445 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 446 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 447 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 448 Strafvollstreckung PflVG nein nein 449 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 450 Strafvollstreckung § 113 StGB ja ja 451 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 452 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 453 Strafvollstreckung VersG ja nein 454 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 455 Strafvollstreckung VersG ja nein 456 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 457 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 458 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 459 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 460 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 461 Strafvollstreckung §§ 306a, 303c, 303, 263, 249, 246, 242, 240, 224, 223 StGB nein ja 462 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 463 Strafvollstreckung §§ 265a, 248a, 242 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/6214 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 464 Strafvollstreckung §§ 223, 130 StGB ja ja 465 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 466 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 467 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 468 Strafvollstreckung § 170 StGB nein nein 469 Strafvollstreckung § 255 StGB nein ja 470 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 471 Strafvollstreckung § 238 StGB nein nein 472 Sicherung des Strafverfahrens § 238 StGB nein nein 473 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 474 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 475 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 476 Strafvollstreckung BtMG nein nein 477 Strafvollstreckung §§ 303, 303c StGB nein nein 478 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 479 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 480 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 481 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 482 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 483 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 484 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 485 Sicherung des Strafverfahrens §§ 246, 248b, 283 StGB nein nein 486 Strafvollstreckung §§ 263, 246 StGB nein nein 487 Sicherung des Strafverfahrens § 370 AO nein nein 488 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 489 § 456a StPO § 244a StGB nein nein 490 Strafvollstreckung § 126 StGB ja nein 491 Strafvollstreckung § 184b StGB nein nein 492 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 493 § 456a StPO §§ 244a, 243, 242 StGB nein nein 494 Sicherung des Strafverfahrens § 315b StGB nein ja 495 Sicherung des Strafverfahrens § 229 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6214 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 496 Strafvollstreckung SprengG nein nein 497 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja 498 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 499 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 500 Strafvollstreckung BtMG nein nein 501 Sicherung des Strafverfahrens § 267 StGB nein nein 502 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 503 § 456a StPO § 243 StGB nein nein 504 Strafvollstreckung § 241 StGB unbekannt nein 505 Strafvollstreckung BtMG nein nein 506 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 507 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 508 Strafvollstreckung § 244 StGB nein nein 509 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 510 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 511 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 512 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 513 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 514 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 515 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 516 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 517 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 518 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 519 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 520 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 521 Strafvollstreckung § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG nein nein 522 Sicherung des Strafverfahrens § 252 StGB nein ja 523 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 524 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 525 Strafvollstreckung § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG nein nein 526 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 527 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 528 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/6214 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 529 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja 530 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja 531 Strafvollstreckung § 255 StGB nein ja 532 Strafvollstreckung § 145 StGB nein nein 533 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 534 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 535 Strafvollstreckung OWiG nein nein 536 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 537 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 538 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 539 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 540 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 541 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 542 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 543 Strafvollstreckung OWiG nein nein 544 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 545 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 546 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 547 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 548 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 549 Sicherung des Strafverfahrens § 244 StGB nein nein 550 Strafvollstreckung § 229 StGB nein nein 551 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 552 Strafvollstreckung § 142 StGB nein nein 553 Sicherung des Strafverfahrens § 86a StGB ja nein 554 Strafvollstreckung §§ 283, 283b StGB i. V. m. § 84 GmbhG (Insolvenzverschlepp ung) nein nein 555 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 556 Strafvollstreckung OWiG nein nein 557 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 558 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 559 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6214 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 560 Sicherung des Strafverfahrens § 241 StGB nein nein 561 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 562 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 563 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 564 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 565 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 566 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 567 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 568 Strafvollstreckung § 248b StGB nein nein 569 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 570 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 571 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 572 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 573 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 574 Strafvollstreckung OWiG nein nein 575 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja 576 Strafvollstreckung OWiG nein nein 577 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 578 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 579 Strafvollstreckung § 246 StGB nein nein 580 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 581 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 582 Sicherung des Strafverfahrens § 223 StGB nein ja 583 Strafvollstreckung PflVG nein nein 584 Strafvollstreckung § 211 StGB nein ja 585 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 586 Strafvollstreckung § 22a KrWaffKontrG nein nein 587 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 588 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja 589 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 590 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja 591 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 592 Strafvollstreckung VersG ja nein 593 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 594 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/6214 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 595 Strafvollstreckung § 86 a StGB ja nein 596 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 597 Strafvollstreckung § 22 StVG nein nein 598 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 599 Strafvollstreckung OWiG nein nein 600 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 601 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 602 Strafvollstreckung § 249 StGB nein ja 603 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 604 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 605 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333