Die Antwort wurde namens des Bundeskanzleramtes mit Schreiben vom 29. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6227 19. Wahlperiode 30.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Anna Christmann, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/5707 – Digitalgremien der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zu Beginn der 19. Wahlperiode hat die Bundesregierung eine Reihe neuer Posten geschaffen und neue Gremien eingesetzt, die sich mit digitalpolitischen Fragestellungen befassen sollen. Hierzu gehören unter anderem die Staatsministerin für Digitalisierung, der Kabinettsausschuss für Digitalisierung der Bundesregierung (im Folgenden: Digitalkabinett) und der Digitalrat. Des Weiteren wurden eine Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 und eine Datenethikkommission eingesetzt, es tagte ein Innovation-Council und es wurden in mehreren Bundesministerien Expertenworkshops zur Künstlichen Intelligenz durchgeführt . Zusätzlich hat der Bundestag zwei Enquetekommissionen eingesetzt, die ebenfalls zu digitalen Fragestellungen arbeiten („Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale “ und „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“). Diese Gremien haben die Aufgabe, die Bundesregierung zu beraten, Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber zu erarbeiten oder die digitalen Vorhaben der Bundesregierung zu begleiten. Zwischenzeitlich haben die Gremien ihre Arbeit aufgenommen und sich teilweise eine Agenda gegeben. Allerdings ist kaum ersichtlich, inwiefern sich diese und weitere Gremien inhaltlich und von den Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung voneinander abgrenzen, ergänzen oder überschneiden . Es stellt sich die Frage, wie die Steuerung und Koordination zwischen diesen Gremien sichergestellt wird beziehungsweise wie eine konsistente digitalpolitische Agenda aus den verschiedenen Handlungsempfehlungen erwachsen und diese innerhalb der selbstgesteckten Zeiträume umgesetzt werden soll. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Beim Digitalkabinett handelt es sich um den Kabinettausschuss Digitalisierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6227 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie ist die konkrete Aufgabenteilung zwischen Bundeskanzleramtschef Helge Braun, der Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär, und der Leiterin der Abteilung 6 Politische Planung, Innovation und Digitalpolitik, Eva Christiansen, organisiert? Wo liegen die Schnittmengen zwischen den jeweiligen Aufgabenbereichen? 2. Was genau beinhaltet die Rolle als Staatsministerin für Digitalisierung, welche konkreten Zuständigkeiten hat sie, und welche konkreten Projekte wird sie bearbeiten? Ist geplant, der Staatsministerin für Digitalisierung zukünftig ein eigenes Budget für Projekte im Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, in welcher Höhe? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Der Chef des Bundeskanzleramtes (ChefBK) leitet das Bundeskanzleramt und steht über die Fachabteilungen des Bundeskanzleramtes in ständigem Kontakt mit den Bundesministerien. Eine dieser Abteilungen leitet Frau Eva Christiansen und bereitet Informationen und Entscheidungen des ChefBK in den in die Zuständigkeit ihrer Abteilung fallenden Sachthemen vor. Die Staatsministerin für Digitalisierung ist demgegenüber die erste Ansprechpartnerin für Bürger, Unternehmen, Verbände und Organisationen sowie ausländische Gesprächspartner in Sachen Digitalpolitik. Sie leitet die vorbereitende Staatssekretärsrunde des Kabinettausschusses Digitalisierung („Digitalkabinett“) und koordiniert die Digitalpolitik innerhalb der Bundesregierung. Schließlich ist ihre besondere Aufgabe die Kommunikation der Digitalpolitik der Bundesregierung nach außen. 3. Wie viele Referatsstellen mit digitalpolitischem Bezug sind aktuell im Referat 6 im Bundeskanzleramt noch unbesetzt, und was sind die Gründe hierfür? Inwieweit schränkt das die Arbeit des Referats 6 ein? Bis wann sollen diese Stellen spätestens besetzt sein? Es gibt im Bundeskanzleramt kein Referat 6. Wir schließen aus der Frage, dass die Gruppe 62 (Digitalpolitik, Strategische IT-Steuerung) gemeint ist. Derzeit sind in der Gruppe 62 noch 14 Stellen unbesetzt, für deren Besetzung Auswahlverfahren laufen. Davon ist in vier Fällen bereits eine Person ausgewählt worden und eine Besetzung der Stellen bis Ende des Jahres, spätestens zum 2. Januar 2019 vorgesehen. Für die verbleibenden Stellen wird eine Besetzung unter Berücksichtigung einer ggf. noch durchzuführenden Sicherheitsüberprüfung im ersten Quartal 2019 erwartet. Mit dem aktuell vorhandenen Personal der mit digitalpolitischen Themen befassten Gruppe 62 im Bundeskanzleramt konnte durch persönlichen Einsatz der betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits substanziell an der Kernzielsetzung gearbeitet werden, die Digitalpolitik der Bundesregierung stärker und wirksamer als bislang zentral zu koordinieren, zum Beispiel durch die Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“, und entsprechende Impulse zu setzen. Diese Wirkung wird sich nach Besetzung der Stellen verstetigen und intensivieren . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6227 4. Wie sind das Digitalkabinett, der Digitalrat, die Datenethikkommission, der Innovation-Council, die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 und die „Denkfabrik Digitale Arbeitswelt“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales inhaltlich sowie organisatorisch voneinander abgegrenzt? 5. In welchen Bereichen gibt es thematische Schnittmengen bei den Zuständigkeiten bzw. bei den zu erörternden Fragestellungen zwischen einzelnen oder mehreren der folgenden Digitalgremien: Digitalkabinett, Digitalrat, Datenethikkommission , Innovation-Council, Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 sowie „Denkfabrik Digitale Arbeitswelt“ im Bundesarbeitsministerium, und wie wird sichergestellt, dass es hier nicht zu einer Doppelung von Arbeitsstrukturen oder widersprüchlichen inhaltlichen Festlegungen kommt? 6. Wie ist die konkrete Aufgabenteilung, die Zusammenarbeit, sowie der Informationsaustausch zwischen dem Digitalkabinett, dem Digitalrat, der Datenethikkommission , dem Innovation-Council, der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 sowie der „Denkfabrik Digitale Arbeitswelt“ im Bundesarbeitsministerium organisiert? Welche Stelle bzw. welche Person ist für die Steuerung der Zusammenarbeit bzw. die Koordination bei den thematischen Schnittstellen zuständig? Wie wird sichergestellt, dass die Ergebnisse dieser Gremien in die neue Umsetzungsstrategie und die Maßnahmen der Bundesregierung einfließen? Die Fragen 4 bis 6 werden zusammen beantwortet. Die verschiedenen eingesetzten Gremien und Institutionen haben unterschiedliche Funktionen: Das „Digitalkabinett“, ist ein von der Bundesregierung gebildeter Kabinettausschuss, der Entscheidungen der Bundesregierung vorbereitet. Der Digitalrat berät die Bundesregierung bei der Gestaltung des digitalen Wandels in Gesellschaft, Arbeitswelt, Wirtschaft und Verwaltung. Die Datenethikkommission soll für die Bundesregierung auf der Basis wissenschaftlicher und technischer Expertise ethische Leitlinien für den Schutz des Einzelnen, die Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und die Sicherung des Wohlstands im Informationszeitalter entwickeln und soll in diesem Zusammenhang konkrete Regelungsvorschläge unterbreiten. Die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie soll mit besonderem Fokus auf der fortschreitenden Entwicklung der Datenökonomie, der Verbreitung von Plattformmärkten und der „Industrie 4.0“ bis Herbst 2019 konkrete Handlungsempfehlungen zur Modernisierung insbesondere des europäischen Wettbewerbsrechts erarbeiten. Das Innovation Council ist dagegen ein persönlicher Expertenkreis der Beauftragten der Bundesregierung für Digitalisierung, welcher sie in allen Fragen der Digitalisierung insbesondere aus dem Start-Up- und Wirtschaftsbereich berät. Die Arbeiten der beschriebenen Gremien sollen sich ergänzen und ineinander greifen. Sie sind mit dieser Zielrichtung überwiegend bereits jetzt miteinander im Gespräch. Ihre Empfehlungen und Ergebnisse werden in die Arbeit der Bundesregierung einfließen. Dies ist etwa bezogen auf die Empfehlungen des Digitalrats und der Datenethikkommission zur KI-Strategie auch bereits geschehen. Die Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft ist eine neuartige, interdisziplinär und agil arbeitende Organisationseinheit im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, deren Aufgaben die Funktionen und Arbeitsweisen eines klassischen Think Tanks und eines zeitgenössischen Future Labs verbindet. Sie fügt sich organisatorisch in den Rahmen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien ein und tauscht sich anlassbezogen mit den unterschiedlichen Gremien und Kommissionen aus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6227 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Oktober 2018 hat die Denkfabrik ihre Arbeit aufgenommen. Ziel ist es, neue Handlungsfelder, die durch die Digitalisierung und andere Trends für das Arbeitsund Sozialministerium entstehen, frühzeitig zu identifizieren, die Arbeitswelt stärker im gesellschaftlichen Kontext zu erfassen und neue Lösungsansätze für die Arbeitsgesellschaft der Zukunft zu entwickeln. Das Aufgabenspektrum der Denkfabrik liegt im Bereich der Ressortzuständigkeit des BMAS. Durch Arbeitsweise, Arbeitsspektrum und Zielsetzung hat die Denkfabrik ein eigenständiges, analytisches und zukunftsgerichtetes Profil. Sofern die Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten für die Digitale Arbeitsgesellschaft auf regulatorischer oder untergesetzlicher Ebene Berührungspunkte zur Arbeit von anderen Ressorts, Gremien oder Kommissionen der Bundesregierung gibt, werden diese über die Abstimmungsverfahren der GGO gelöst. 7. Für welche der thematisierten Digitalgremien wurden externe Beratungsverträge vergeben, an wen gingen diese Aufträge und welchen Umfang hatten die jeweiligen Beratungsverträge, und was war die jeweilige Aufgabenstellung ? Für keines der thematisierten Digitalgremien wurden externe Beratungsverträge vergeben. 8. Wie sieht die genaue personelle Zusammensetzung des Digitalkabinetts aus? Wer nimmt alles an den Sitzungen des Digitalkabinetts teil? Wie sieht die inhaltliche und zeitliche Agenda für das Digitalkabinett der Bundesregierung aus? Wird das Digitalkabinett Handlungsempfehlungen entwickeln, und falls ja, bis wann sollen diese vorgelegt werden? Wie werden die Ergebnisse der Sitzungen veröffentlicht? Mitglieder des Kabinettsausschusses Digitalisierung sind alle Bundesministerinnen und Bundesminister, die Staatsministerin für Digitalisierung, die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien sowie der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. Geleitet wird der Ausschuss von der Bundeskanzlerin. Der Kabinettausschuss Digitalisierung tritt zusammen, wenn dies angezeigt ist, um entsprechende Beschlüsse des Kabinetts vorzubereiten. Die nächste Sitzung wird im ersten Quartal 2019 stattfinden. Einen vorab feststehenden Sitzungsturnus gibt es nicht. 9. Wie sieht die genaue personelle Zusammensetzung des Digitalrats aus? Wie sieht die inhaltliche und zeitliche Agenda des Digitalrats aus? Wird der Digitalrat Handlungsempfehlungen entwickeln, und falls ja, bis wann sollen diese vorgelegt werden? Wie werden die Ergebnisse der Sitzungen veröffentlicht? Die Mitglieder des Digitalrates hat die Bundesregierung öffentlich bekannt gegeben (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/die-gesichter-des-digitalrates- 1504586). Ihre Benennung ist durch Kabinettbeschluss vom 22. August 2018 erfolgt . Der Digitalrat tritt mindestens zweimal im Jahr mit der Bundeskanzlerin und Mitgliedern der Bundesregierung zusammen. Dazwischen arbeitet der Digi- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6227 talrat in wechselnden Formaten und Formationen. Zu seiner konstituierenden Sitzung mit Mitgliedern der Bundesregierung kam er am 22. August 2018 zusammen . Am 13. November 2018 fand die zweite Sitzung mit Mitgliedern der Bundesregierung statt. Hauptthemen dabei waren E-Government und der Digitale Staat. Die Expertinnen und Experten haben konkrete Vorschläge zur digitalen Modernisierung und zu einem Kulturwandel in der Verwaltung vorgelegt. Bereits vor dieser Sitzung hatte der Digitalrat sich gegenüber der Bundesregierung intern zu den Vorhaben „Umsetzungsstrategie“ und „KI-Strategie“ geäußert. Die entsprechenden Empfehlungen sind in die laufenden Arbeiten der Bundesregierung eingeflossen . 10. Wie sieht die genaue personelle Zusammensetzung der Datenethikkommission aus? Wie sieht die inhaltliche und zeitliche Agenda der Datenethikkommission aus? Wird die Datenethikkommission Handlungsempfehlungen entwickeln, und falls ja, bis wann sollen diese vorgelegt werden? Wie werden die Ergebnisse der Sitzungen veröffentlicht? Die Mitglieder der Datenethikkommission hat die Bundesregierung öffentlich bekannt gegeben. Ihre Benennung ist durch Kabinettbeschluss vom 18. Juli 2018 erfolgt; die Datenethikkommission hat Anfang September ihre Arbeit aufgenommen . Sie soll entsprechend dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag einen „Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen“ vorschlagen, ethische Leitlinien entwickeln , Handlungsempfehlungen geben und Regulierungsmöglichkeiten aufzeigen . Die bereits vorliegenden Empfehlungen der Datenethikkommission zur KI- Strategie der Bundesregierung sind unter www.bmi.bund.de/DE/themen/it-unddigitalpolitik /datenethikkommission/arbeit-der-dek/aus-der-arbeit-der-dek-node. html bzw. www.bmjv.de/DE/Ministerium/ForschungUndWissenschaft/Daten ethikkommission/DEK_Empfehlungen.pdf?__blob=publicationFile&v=2 veröffentlicht . Der Abschlussbericht der Datenethikkommission soll binnen eines Jahres vorgelegt und veröffentlicht werden. 11. Wie sieht die genaue personelle Zusammensetzung des Innovation-Council aus? Wie sieht die inhaltliche und zeitliche Agenda des Innovation Council aus? Wird der Innovation Council Handlungsempfehlungen entwickeln, und falls ja, bis wann sollen diese vorgelegt werden? Wie werden die Ergebnisse der Sitzungen veröffentlicht? Die Mitglieder des Innovation Council hat die Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung zur konstituierenden Sitzung am 17. Mai 2018 öffentlich bekannt gegeben. Eine Verschriftlichung von Handlungsempfehlungen ist derzeit nicht geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6227 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wie sieht die genaue personelle Zusammensetzung der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 aus? Wie sieht die inhaltliche und zeitliche Agenda der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 aus? Wird die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 Handlungsempfehlungen entwickeln , und falls ja, bis wann sollen diese vorgelegt werden? Wie werden die Ergebnisse der Sitzungen veröffentlicht? Die Mitglieder der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 hat die Bundesregierung öffentlich bekannt gegeben (siehe www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/ 2018/20180920-altmaier-startet-kommission-wettbewerbsrecht-4-0.html). Bis Herbst 2019 soll die Kommission konkrete Handlungsempfehlungen insbesondere zum europäischen Wettbewerbsrecht erarbeiten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6 verwiesen. 13. Wie sieht die genaue personelle Zusammensetzung der „Denkfabrik Digitale Arbeitswelt“ aus? Wie sieht die inhaltliche und zeitliche Agenda der „Denkfabrik Digitale Arbeitswelt “ aus? Wird die „Denkfabrik Digitale Arbeitswelt“ Handlungsempfehlungen entwickeln , und falls ja, bis wann sollen diese vorgelegt werden? Wie werden die Ergebnisse der Sitzungen veröffentlicht? Die Denkfabrik Digitale Arbeitswelt umfasst zwölf Stellen. Sie beschäftigt sich mit den arbeits- und sozialpolitischen Herausforderungen, die sich zum Beispiel aus technologischen Entwicklungen wie Künstlicher Intelligenz oder Blockchain ergeben, analysiert sie interdisziplinär und erarbeitet unter Einbeziehung aller relevanten Akteure Gestaltungsspielräume. Fokusthemen sind derzeit die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf und neuer Formen von Mensch-Maschine -Interaktion auf die Arbeitsgesellschaft; der Umgang mit der Plattformökonomie ; Datenethik und Datenschutz in der Arbeitswelt, insbesondere der Datenschutz von Beschäftigten. Handlungsempfehlungen, Studienergebnisse etc. der Denkfabrik werden im gesamten Aufgabenspektrum des Ministeriums nutzbar gemacht. Darüber hinaus werden ausgewählte Studienergebnisse bzw. Veranstaltungen der Denkfabrik öffentlich zugänglich gemacht. Da die Denkfabrik eine Organisationseinheit innerhalb des BMAS ist und keine Kommission, gibt es keine zu veröffentlichenden Sitzungsergebnisse. 14. Welche Rolle spielt das Digitalkabinett innerhalb der Bundesregierung? Welche konkreten Entscheidungen werden dort getroffen bzw. vorbereitet? Welche konkreten Entscheidungen wurden seit Beginn der 19. Legislaturperiode dort getroffen bzw. vorbereitet? 15. Wie viele Sitzungen des Digitalkabinetts sind für 2019 geplant? Stehen bereits konkrete Termine für die Sitzungen des Digitalkabinetts für 2019 fest, und falls ja, für wann sind diese terminiert? Die Fragen 14 und 15 werden zusammen beantwortet. Im Kabinettsausschuss Digitalisierung wurden Struktur, Zielrichtung und methodischer Ansatz der am 15. November 2018 vom Kabinett beschlossenen Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ vorbereitend besprochen. Ebenso Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6227 wurde die Zielrichtung der ebenfalls im 15. November 2018 im Kabinett beschlossenen KI-Strategie vorbereitend erörtert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 16. Welche Tagesordnungspunkte stehen neben dem Beschluss einer Umsetzungsstrategie auf der Tagesordnung für die Klausurtagung des Digitalkabinetts im November 2018? Bundeskabinetts und nicht um eine Sitzung des Kabinettausschusses, sogenanntes Digitalkabinett. Das Bundeskabinett hat sich bei der Kabinettklausur mit den Herausforderungen der Digitalisierung befasst. Tagesordnungspunkte der Klausur waren: Grundsatzfragen der Datenethik und Datenpolitik Algorithmentransparenz/-kontrolle Einführung in die Umsetzungsstrategie Besteuerung der digitalen Wirtschaft Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft Zukunftsregion digitale Gesundheit Förderung digitaler Start-ups in Afrika Vorstellung des Government Digital Service als zentrale Steuerungseinheit für die Digitalisierung von Regierung und Verwaltung in UK – Erfolgsfaktoren Infrastruktur Cybersicherheit Im Bereich der Digitalisierung hat das Bundeskabinett bei der Klausurtagung folgende Beschlüsse gefasst: Strategie Künstliche Intelligenz Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ Konzept zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG-Umsetzungskonzept ) Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren Zwischenbericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Ersten Nationalen Aktionsplans 2017 – 2019 im Rahmen der Teilnahme an der Open Government Partnership (OGP) Fortentwicklung der Gremienstruktur der IT-Steuerung des Bundes Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6227 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Welche Vorschläge für konkrete, in der Umsetzungsstrategie des Digitalkabinetts zu benennende Vorhaben liegen bereits vor? Welche Punkte aus der letzten Digitalen Agenda werden sich auf jeden Fall wieder in der neuen Digitalstrategie wiederfinden? Wird die Umsetzungsstrategie konkrete verbindliche Vorhaben und Umsetzungsdeadlines enthalten? Wenn ja, welche Vorhaben und welche Anstrengungen werden unternommen , um diese einzuhalten? 18. Wie ist der Zeitrahmen für die vom Digitalkabinett angekündigte Blockchain -Strategie? Für wann ist eine Veröffentlichung geplant? Welche Personen bzw. Bundesministeriumsvertreterinnen und Bundesministeriumsvertreter aus dem Digitalkabinett sind an der Erarbeitung der Blockchain-Strategie beteiligt? Wird es vor Veröffentlichung der Blockchain-Strategie noch weitere Einzelvorstöße wie den von Bundesminister Jens Spahn geben (www.bundesgesundheits ministerium.de/blockchain)? Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet. Die Umsetzungsstrategie hat die Bundesregierung unter digital-made-in.de öffentlich zugänglich gemacht. In dieser finden sich auch die aktuellen Planungen zur Blockchain-Strategie sowie zu weiteren Vorhaben mit Bezug zur Blockchain- Technologie, zum Beispiel zu dem Ideenwettbewerb Blockchain des Bundesministeriums für Gesundheit. 19. Wird der Breitbandausbau in Deutschland im Digitalkabinett diskutiert werden ? Wenn ja, wann, und in welcher Form? 20. Inwiefern ist die Digitalisierung im Bildungswesen, insbesondere die Umsetzung des DigitalPaktSchule und möglicher Folgeinitiativen, Gegenstand der Beratungen des Digitalkabinetts, und in welcher Form und auf welcher Ebene ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung an diesen Beratungen beteiligt? 21. Inwiefern werden vom Digitalkabinett beratene digitalpolitische Vorhaben, die auch andere Ebenen der föderalen Struktur betreffen, mit Ländern und Kommunen rückgekoppelt? Die Fragen 19 bis 21 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 16 verwiesen. Der Ausbau der digitalen Infrastrukturen war Thema der Sitzung des Bundeskabinetts am 15. November 2018. Soweit digitalpolitische Vorhaben auch staatliche Ebenen außerhalb der Zuständigkeit von Mitgliedern der Bundesregierung berühren, findet eine angemessene Einbindung statt. Gerade im Bereich des Breitbandausbaus gibt es einen engen föderalen Austausch etwa über den Förderbeirat, der sich aus Vertretern von Bund, Ländern und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zusammensetzt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6227 22. Wann wird die nächste Sitzung des Digitalrats stattfinden? Wie wird die konkrete Arbeitsweise des Digitalrats aussehen? Inwiefern wird der Digitalrat in die Arbeit der anderen Digitalgremien einbezogen ? Die nächste Sitzung des Digitalrats mit der Bundeskanzlerin und Mitgliedern der Bundesregierung wird am 28. März 2019 stattfinden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 23. Hält die Bundesregierung an dem Ziel fest, dass die Datenethikkommission ethische Leitlinien für den Schutz des Einzelnen, die Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und die Sicherung des Wohlstands im „Informationszeitalter “ entwickeln und der Bundesregierung Empfehlungen oder Regulierungsoptionen vorschlagen soll, wie die ethischen Leitlinien entwickelt , beachtet, implementiert und beaufsichtigt werden können (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN „Konsequenzen aus den massenhaften Datenabgriffen bei Facebook und mögliche Beeinflussung demokratischer Willensbildungsprozesse “ vom 6. Juni 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/2552)? Ja. Die zitierte Formulierung findet sich nahezu wortgleich in den zur Errichtung der Kommission veröffentlichten Leitfragen der Bundesregierung an die Datenethikkommission : „ethische Maßstäbe und Leitlinien für den Schutz des Einzelnen , die Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und die Sicherung und Förderung des Wohlstands im Informationszeitalter entwickeln“. 24. Was konkret versteht die Bundesregierung unter einem „Entwicklungsrahmen für die Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen“, den die Datenethikkommission erarbeiten soll? 25. Hält die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund, dass es sich um ein inhaltlich weit gestecktes und juristisch durchaus komplexes Feld handelt, an dem von ihr formulierten Ziel fest, einen neuen Entwicklungsrahmen für die Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen vorzulegen, und hält sie es tatsächlich für realistisch, einen solchen Vorschlag innerhalb eines Jahres vorzulegen? Falls ja, welche der Digitalgremien sind an der Entwicklung eines solchen Vorschlags beteiligt? Die Fragen 24 und 25 werden zusammen beantwortet. Das Zitat in Frage 24 entstammt dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode. Die Bundesregierung hat zur Konkretisierung des Auftrags an die Datenethikkommission Leitfragen formuliert, welche anlässlich der Errichtung der Kommission veröffentlicht wurden (abrufbar unter www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/itdigitalpolitik /leitfragen-datenethikkommission.html bzw. www.bmjv.de/ datenethikkommission). Auf Grundlage dieser Leitfragen soll die Datenethikkommission einen Entwicklungsrahmen mit konkreten Handlungsoptionen vorschlagen , die die Bundesregierung in ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen wird. Entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag soll die Datenethikkommission ihre Vorschläge binnen einen Jahres vorlegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6227 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 26. Hält die Bundesregierung an ihrer angesichts des Datenskandals um Facebook und Cambridge Analytica gemachten Ankündigung fest, man werde innerhalb eines Jahres ein neues „modernes Datenrecht“ schaffen (vgl. Handelsblatt vom 22. März 2018 „Bundesregierung will innerhalb eines Jahres ein neues Datenrecht schaffen“, abrufbar unter www.handelsblatt.com/ my/politik/deutschland/helge-braun-bundesregierungwill-nach-facebookskandal -neues-datenrecht/21101366.html?ticket=ST-38441-gpM1bnbyox56 xRJ1g5qG-ap4) im Verhältnis zu der von der Großen Koalition geplanten Kommission, und falls ja, welche der Digitalgremien der Bundesregierung sind an der Entwicklung eines solchen neuen Datenrechts beteiligt? Der Rechtsrahmen für den Umgang mit Daten wird auf nationaler und europäischer Ebene kontinuierlich angepasst. Die Bundesregierung wirkt darauf hin, bei diesen Regulierungsfragen einen angemessenen Ausgleich zwischen allen grundrechtlich geschützten Interessen und den Gemeinwohlinteressen herzustellen. Ein Entwicklungsrahmen für diese Fortentwicklung, der in ein modernes Datenrecht münden kann, soll durch die Datenethikkommission aufgezeigt werden. 27. In welchen anderen Digitalgremien neben der Datenethikkommission spielen verbraucherschutzpolitische Fragen eine Rolle? Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ist eine politische Querschnittsaufgabe auch im Digitalbereich. Über die Digitalgremien im engeren Sinn hinaus befassen sich auch andere von der Bundesregierung oder von Ressorts eingesetzte Gremien mit verbraucherpolitischen Fragestellungen der Digitalisierung. Besonders hervorzuheben ist die Befassung des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen mit verbraucherpolitischen Fragen der Digitalisierung (u. a. Gutachten „Verbraucherrecht 2.0“, „Digitale Souveränität“, „Verbrauchergerechtes Scoring“). Zudem prüft die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0, wie das Zusammenspiel von Kartellrecht einerseits und Lauterkeits-, Verbraucherschutz- sowie Datenschutzrecht andererseits optimiert und besser verzahnt werden kann. 28. Hält die Bundesregierung an der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD in Aussicht gestellten Schaffung einer neuen „Digitalagentur“ fest, und wie soll eine Abgrenzung zu den sonstigen, die Bundesregierung beratenden Digitalgremien sowie zu bestehenden Aufsichtsstrukturen aussehen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Konkrete Ziele und Vorhaben der Bundesregierung im Bereich künstliche Intelligenz“ vom 27. April 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/1525)? Die Bundesregierung setzt derzeit den im Koalitionsvertrag angekündigten Prüfauftrag zur möglichen Einrichtung einer Digitalagentur um. Geprüft werden Optionen , die einen substanziellen Mehrwert im Hinblick auf die erfolgreiche Vernetzung und digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft erwarten lassen sowie zu bestehenden Aufsichts- und Zuständigkeitsstrukturen komplementäre Aufgaben adressieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6227 29. Welche thematischen Schnittmengen sieht die Bundesregierung zwischen der Enquetekommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“, der Datenethikkommission sowie dem Ethikrat, und wie plant sie, den inhaltlichen Austausch sowie ggf. die Zusammenarbeit zwischen der Enquetekommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche , soziale und ökologische Potenziale“ und diesen Gremien zu unterstützen ? 30. Inwieweit werden die Diskussionen und Zwischenergebnisse der Enquetekommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“ von den anderen Digitalgremien berücksichtigt und inwieweit werden die Diskussionen und Zwischenergebnisse der anderen Digitalgremien den Mitgliedern der Enquetekommission zur Kenntnis gebracht? 31. Welche thematischen Schnittmengen sieht die Bundesregierung zwischen der Enquetekommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ und den anderen Digitalgremien, und wie plant sie, den inhaltlichen Austausch sowie ggf. die Zusammenarbeit zwischen der Enquetekommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ und diesen Gremien zu unterstützen? 32. Inwieweit werden die Diskussionen und Zwischenergebnisse der Enquetekommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ von den anderen Digitalgremien berücksichtigt, und inwieweit werden die Diskussionen und Zwischenergebnisse der anderen Digitalgremien den Mitgliedern der Enquetekommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ zur Kenntnis gebracht? Die Fragen 29 bis 32 werden zusammen beantwortet. Zu im Zuständigkeitsbereich des Deutschen Bundestages eingerichteten Gremien nimmt die Bundesregierung keine Stellung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 33. Wer zeichnet innerhalb der Bundesregierung für den eSport zuständig? Inwiefern und in welchem Rahmen findet beim Thema eSport eine Zusammenarbeit zwischen der Staatsministerin für Digitalisierung und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat statt? Welche weiteren Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sind derzeit oder sollen in Zukunft mit dem Thema eSport in welchem Rahmen befasst werden? 34. Erarbeitet die Bundesregierung aktuell eine eSport-Strategie? Falls ja, welche Person bzw. welche Behörde ist für die Erarbeitung dieser eSport-Strategie verantwortlich, und wann soll diese veröffentlicht werden? Die Fragen 33 und 34 werden zusammen beantwortet. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für das Thema eSport zuständig, soweit es dabei um Spiele mit Sportbezug geht. Das BMI arbeitet mit dem Bundeskanzleramt, anderen Ministerien und nachgeordneten Behörden in dem durch die GGO gesetzten Rahmen zusammen . Innerhalb der Bundesregierung haben konkrete Arbeiten an einer Strategie für den e-Sport noch nicht begonnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6227 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 35. Hat die Bundesregierung vor, das Amt des „Digital Champion“ fortzuführen ? Falls ja, für wann ist die Neubesetzung des „Digital Champion“ in Nachfolge von Dr. Gesche Joost geplant? 36. In welcher Beziehung wird der oder die neue „Digital Champion“ von der thematischen Zuständigkeit her zu den die Bundesregierung beratenden Digitalgremien stehen, und in welchem Rahmen findet eine inhaltliche Zusammenarbeit statt? Die Fragen 35 und 36 werden zusammen beantwortet. Bei den „Digital Champions“ handelt es sich um eine 2012 gestartete Initiative der EU. Die Mitgliedstaaten waren aufgefordert, für ihr Land eine Person zu benennen , die sich vor allem für die digitale Inklusion in der Gesellschaft einsetzt. EU-Digitalkommissarin Mariya Gabriel hat entschieden, die Initiative stärker auf das Thema „Entwicklung digitaler Kompetenzen“ zu fokussieren. Die Entscheidung , wer künftig „Digital Champions“ für Deutschland sein wird, ist noch nicht getroffen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den beratenden Digitalgremien der Bundesregierung ist selbstverständlich. 37. Ist Dieter Gorny als „Beauftragter für Kreative und digitale Ökonomie“ noch im Amt? Falls ja, in welcher Beziehung steht der „Beauftragte für kreative und digitale Ökonomie“, Dieter Gorny, von der thematischen Zuständigkeit her zu den die Bundesregierung beratenden Digitalgremien, und in welchem Rahmen findet eine inhaltliche Zusammenarbeit statt? Falls nicht, seit wann nicht mehr, und wer ist ggf. sein Nachfolger oder seine Nachfolgerin, bzw. für wann ist die Neubesetzung dieser Funktion geplant? Nein, der Vertrag endete am 30. September 2017. Eine Neubesetzung der Funktion ist nicht geplant. 38. Welche Ausgaben sind durch die Arbeit von Dr. Gesche Joost und Dieter Gorny in ihren Funktionen als „Digital Champion“ bzw. als „Beauftragter für Kreative und digitale Ökonomie“ in den vergangenen Jahren angefallen? Die Ausgaben für die Arbeit von Frau Gesche Joost lagen im Zeitraum von 2014 bis 2017 bei rund 241 000 Euro. Gezahlt wurden Reisekosten, Pauschalen für Büromaterial und eine Assistenzkraft sowie eine monatliche Aufwandsentschädigung . Die Beratungsleistung durch Herrn Dieter Gorny erfolgte unentgeltlich. 39. Wie bewertet die Bundesregierung die von Dr. Gesche Jost und Dieter Gorny in ihren Funktionen als „Digital Champion“ bzw. als „Beauftragter für Kreative und digitale Ökonomie“ geleistete Arbeit? Von beiden Personen wurden die in den jeweiligen Vereinbarungen benannten Leistungen in vollem Umfang für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erbracht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/6227 40. Inwieweit wird der „Digitalbotschafter“ des Auswärtigen Amts Dr. Hinrich Thölken (Ambassador, Special Respresentative of German Foreign Office on digital Transformation in Economy, Society and international Relations, https://twitter.com/GERDigitalEnvoy) in die Beratungen und Entscheidungen der diversen Digitalgremien einbezogen? Der Sonderbeauftragte des Auswärtigen Amts für internationale Digitalisierungspolitik und digitale Transformation vertritt das Auswärtige Amt auf internationaler Ebene, auch in einschlägigen internationalen Gremien. Er ist zudem der Vertreter des Auswärtigen Amts in den Gremien der Bundesregierung, die sich mit digitaler Transformation befassen. 41. Gibt es aktuell noch andere Sonderbeauftragte der Bundesregierung, welche für die Bearbeitung digitaler Themen zuständig sind, und in welcher Beziehung stehen diese von der thematischen Zuständigkeit her zu den die Bundesregierung beratenden Digitalgremien? Nein. 42. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in den jeweiligen Gremien unterschiedliche gesellschaftliche Perspektiven einfließen, und wird die Bundesregierung offensichtlich ungleiche Geschlechterverteilungen in Gremien (wie dies beispielsweise in den Fachforen zur Künstlichen Intelligenz mit einem Frauenanteil von weniger als 15 Prozent der Fall war – siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 164 der Abgeordneten Dr. Anna Christmann auf Bundestagsdrucksache 19/4421) korrigieren? Der These einer insgesamt ungleichen Geschlechterverteilung in durch die Bundesregierung besetzten Gremien tritt die Bundesregierung entgegen. Sie legt insgesamt auf eine breite und interdisziplinäre Beteiligung wert, um ganz unterschiedliche Hintergründe und Expertise einzubringen und dadurch das gesamte Spektrum abzudecken. Hierbei wählt sie Personen nach deren individuellen Qualifikationen und Qualitäten aus. 43. Würde die Bundesregierung eine komplette, teilweise oder kooperative Federführung des Ausschusses Digitale Agenda begrüßen, und welche Ressortverteilung spiegelt der Ausschuss Digitale Agenda wider? Bei dem Ausschuss Digitale Agenda handelt es sich um einen Ausschuss des Deutschen Bundestages. Aufgrund der Gewaltenteilung nimmt die Bundesregierung zu Selbstverwaltungsangelegenheiten des Deutschen Bundestages keine Stellung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333