Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6243 19. Wahlperiode 03.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Omid Nouripour, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/5669 – Deutsche Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Trotz des weiterhin anhaltenden grausamen Krieges im Jemen war Saudi-Arabien in der ersten Hälfte des Jahres der drittgrößte Empfänger von Rüstungsgütern und Kriegswaffen aus Deutschland (www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Parlamentarische-Anfragen/2018/07-191.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Erst der Mord an dem saudischen Journalisten Jamal Khashoggi im saudischen Konsulat in Istanbul scheint in der Bundesregierung Zweifel über deutsche Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien aufgeworfen zu haben. Die Regierungskoalition von CDU, CSU und SPD hat nach Ansicht der Fragesteller mit den Genehmigungen im Jahr 2018 ihren eigenen Koalitionsvertrag gebrochen, der einen weitgehenden Stopp von Rüstungsexporten an Staaten vorsieht, die unmittelbar am Krieg im Jemen beteiligt sind. Der Bundessicherheitsrat hat unmittelbar vor der Vereidigung der Bundesregierung acht weitere Kriegsschiffe und noch im September 2018 Artillerie-Ortungsradarsysteme für Saudi-Arabien genehmigt (www.tagesschau.de/ausland/ruestungsexportesaudiarabien -101.html). Immer wieder gab es auch Berichte über den Export (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Haltung der Bundesregierung bezüglich der Effektivierung von Exportkontrollen für doppelverwendungsfähige Überwachungstechnologie und Zensursoftware “ auf Bundestagsdrucksache 18/2067) von Überwachungs- und Spionagetechnologie aus Deutschland nach Saudi-Arabien sowie deren Einsatz gegen Oppositionelle (vgl. Pressemitteilung von „Reporter ohne Grenzen vom 4. März 2015, abrufbar unter www.presseportal.de/pm/51548/2964413). Das Europäische Parlament hat sich für ein Waffenembargo gegen Saudi-Arabien ausgesprochen. Davon soll auch die Ausfuhr von Überwachungsgeräten und anderen Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können, umfasst sein (www.spiegel.de/politik/ausland/jamal-khashoggi-euparlament -fordert-waffenembargo-gegen-saudi-arabien-a-1235167.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6243 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Derzeit wird auf EU-Ebene über neue, verschärfte Verordnung zur Exportkontrolle von „Dual-Use“-Gütern beraten, die noch vor der Wahl zum Europäischen Parlament 2019 verabschiedet werden soll (vgl. www.tagesschau.de/inland/ spaehsoftware-export-101.html). Der Mord an Khashoggi ist nach Ansicht der Fragesteller ein besonders drastischer Beleg unter vielen dafür, dass Saudi-Arabien kein strategischer Partner für Frieden und Stabilität im Nahen Osten sein kann. Menschenrechtsverletzungen sind in Saudi-Arabien an der Tagesordnung. Dieses System wird durch deutsche Rüstungs- und Überwachungstechnologieexporte gestärkt und bestätigt . Die Exportpolitik der Bundesregierung gefährdet nach Auffassung der Fragesteller nicht nur die Menschenrechte, sondern auch die deutschen Sicherheitsinteressen , denn sie befeuert Konflikte und Repression, widerspricht dem erweiterten Sicherheitsbegriff und ist damit unverantwortlich. 1. Für welche, zum Export nach Saudi-Arabien bestimmten Rüstungsgüter und Kriegswaffen liegt bereits eine Herstellungsgenehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz vor, für die noch keine Ausfuhrgenehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz erteilt wurde bzw. die noch nicht ausgeführt worden sind (bitte einzeln mit Datum der Herstellungsgenehmigung auflisten)? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. Die Bundesregierung folgt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäftes, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfangsland und das Gesamtvolumen . Die Bundesregierung sieht gemäß den Vorgaben des Urteils von weiteren Auskünften ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6243 2. Warum hat die Bundesregierung den Export von Artillerie-Ortungsradarsystemen auf Trägerfahrzeugen mit Zubehör und adaptiven Panzerungskits für zugehörige Fahrerkabinen an Saudi-Arabien genehmigt (vgl. Schreiben von Bundesminister Peter Altmaier an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie vom 19. September 2018) trotz des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehaltenen Lieferstopps an Staaten, die am Jemen-Krieg beteiligt sind? Wofür sollen diese Systeme nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt werden, und wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass diese nicht im Krieg im Jemen eingesetzt werden? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 12 der Abgeordneten Heike Hänsel (siehe Plenarprotokoll 19/54, Seite 5830, B und C) verwiesen. 3. Wie viele Patrouillenboote der Lürssen-Werft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nach Saudi-Arabien ausgeführt, und für wie viele weitere ist eine Ausfuhrgenehmigung erteilt worden? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Bundesregierung hat die Ausfuhr von 17 Patrouillenbooten nach Saudi-Arabien genehmigt. Bezüglich des ersten Frageteils ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass im Hinblick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des betroffenen Unternehmens eine Beantwortung der Frage seitens der Bundesregierung nicht in offener Form erfolgen kann. Die entsprechende Information ist daher als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und in der Anlage zu dieser Antwort enthalten.* 4. Wie viele deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die saudische Rüstungsindustrie, insbesondere für die Firma SAMI tätig, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass kein sicherheitsrelevantes Know-how aus Deutschland an Saudi-Arabien transferiert wird? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, wie viele deutsche Staatsangehörige für die saudi-arabische Rüstungsindustrie tätig sind. Nach den Regelungen im Außenwirtschaftsgesetz und in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist die Ausfuhr von Rüstungsgütern sowie der Transfer von Rüstungstechnologie aus Deutschland ins Ausland genehmigungspflichtig (§ 8 Absatz 1 AWV i. V. m. der Ausfuhrliste zur AWV). Darüber hinaus gelten unter bestimmten Voraussetzungen besondere Genehmigungspflichten für technische Unterstützung (§§ 49 ff. AWV). 5. In welchem Umfang wurden Geschäfte mit Rüstungsgütern und Kriegswaffen zwischen Deutschland und Saudi-Arabien durch Hermesbürgschaften abgesichert? Im Jahr 2018 wurden keine Deckungen im Zusammenhang mit Exporten von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien übernommen. * Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6243 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Inwiefern wurden seit dem am 20. Oktober 2018 von Bundesaußenminister Heiko Maas angekündigten Stopp von Rüstungsexporten an Saudi-Arabien bestehende Exportgenehmigungen widerrufen oder über Widerrufe beraten, und inwiefern ist die Bundesregierung bereit, dafür mögliche Entschädigungszahlungen an betroffene Rüstungsunternehmen in Kauf zu nehmen? Die Bundesregierung erteilt derzeit keine neuen Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien. Darüber hinaus wirkt die Bundesregierung auf die Inhaber von gültigen Einzelgenehmigungen ein mit dem Ergebnis, dass aktuell keine Ausfuhren von Rüstungsgütern von Deutschland nach Saudi- Arabien stattfinden. Sie beobachtet und bewertet fortlaufend die Lage. Dabei wird die Bundesregierung sich mit ihren internationalen, vor allem ihren europäischen Partnern, eng abstimmen und in Abhängigkeit davon agieren. Die Bundesregierung strebt dabei eine gemeinsame europäische Linie an. 7. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den Recherchen des Magazins „stern“ und der Sendung „Report aus München“ (www.stern.de/ politik/deutschland/sind-aus-deutschland-gelieferte-kriegsschiffe-indirektan -blockade-des-jemen-beteiligt--8352752.html) über den möglichen Einsatz von Patrouillenbooten aus deutscher Fertigung bei der Seeblockade des Jemen gezogen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Im Übrigen gilt: Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern werden nur erteilt, wenn zuvor der Endverbleib dieser Güter im Endempfängerland hinreichend sichergestellt ist. Die Bundesregierung führt bezüglich zu exportierender Rüstungsgüter eine Ex-ante-Prüfung zum Endverbleib durch. Diese Vorgehensweise entspricht der international geübten und bewährten Praxis. Vor Erteilung einer Genehmigung für die Ausfuhr von Rüstungsgütern werden stets alle vorhandenen Informationen über den Endverbleib umfassend geprüft und bewertet. Zu den im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu prüfenden Unterlagen zählen auch die sogenannten Endverbleibserklärungen , die von den Antragstellern vorzulegen sind. Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib beim Empfänger bestehen, werden Ausfuhranträge abgelehnt . Die zur Endverwendung durch die saudi-arabische Küstenwache bestimmten Patrouillenboote sollen im Rahmen der maritimen Komponente des saudiarabischen Programms zur Grenzsicherung eingesetzt werden. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, die Anlass zum Zweifel am angegebenen Verwendungszweck geben. Im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis berücksichtigt die Bundesregierung stets auch die grundsätzliche Eignung der Güter für den in den Antragsunterlagen angegebenen Zweck. Die in Frage stehenden Boote sind auf Grund ihrer Konfiguration auf den angegebenen Zweck der Grenzsicherung ausgerichtet ; für einen Einsatz im Rahmen längerer Missionen, insbesondere in einem feindlichen Umfeld, sind die Boote nicht geeignet. 8. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Anfang 2016 aus Deutschland Zulieferteile für die saudische Lizenzproduktion des G36-Gewehrs der Firma Heckler&Koch in Saudi-Arabien geliefert, und inwiefern läuft die Produktion des Gewehrs nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Saudi-Arabien? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. betreffend die Waffentechnische Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien, Katar und anderen Golfstaaten auf Bundestagsdrucksache 19/282 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6243 9. Inwieweit betrifft der von der Bundesregierung angekündigte Exportstopp die Zusammenarbeit bei der Produktion von 48 Eurofighter-Typhoon- Kampfjets, deren Verkauf an Saudi-Arabien von Großbritannien geplant ist (www.heise.de/tp/features/Grossbritannien-verkauft-den-Eurofighter-an- Saudi-Arabien-3997886.html?seite=all)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. betreffend deutscher Anteile am Eurofighter und dessen Einsatz im Jemenkrieg auf Bundestagsdrucksache 19/4028 verwiesen. 10. Wie sehen konkret die Mechanismen aus, die den Endverbleib von Rüstungsgütern sicherstellen, die als Ausnahmen vom im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Rüstungsexportstopp an Saudi-Arabien in das Land geliefert werden? Die Bundesregierung berücksichtigt alle verfügbaren Informationen zum gesicherten Endverbleib dieser Güter beim Empfänger. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 11. Wieso sieht die Bundesregierung in der Tötung des Journalisten Jamal Khashoggi einen dringenderen Grund für einen Stopp von Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien als in der Kriegsführung des Landes im Jemen? 12. Inwiefern sind die Aussagen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Rüstungsexporte an Saudi-Arabien könnten nicht stattfinden „in dem Zustand, in dem wir im Augenblick sind“ (www.sueddeutsche.de/politik/saudiarabien -merkel-ruestungsexporte-1.4179876), glaubhafter als die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD schriftlich festgehaltene Absage an Rüstungsexporte an Beteiligte des Krieges im Jemen und damit auch an Saudi-Arabien? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat stets die Entwicklungen in Jemen und in der Region genau verfolgt und diese im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis berücksichtigt. Dabei hat die Bundesregierung über die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen stets im Einzelfall entschieden und u. a. sowohl die vorliegenden Erkenntnisse zur Beteiligung des Endempfängerlandes am Jemen-Konflikt als auch die Qualität der zur Ausfuhr beantragten Güter sowie alle verfügbaren Informationen zum gesicherten Endverbleib dieser Güter beim Empfänger berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 6 verwiesen. 13. Inwiefern nimmt Saudi-Arabien derzeit an militärischen Ausstattungs- oder Ausbildungshilfeprogrammen der Bundesrepublik Deutschland teil bzw. hat in den letzten fünf Jahren daran teilgenommen, und inwiefern wird diese Zusammenarbeit vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen überprüft? Auf Grundlage der „Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Verteidigungsministerium des Königreichs Saudi-Arabien über die Ausbildung saudischen militärischen Personals in Einrichtungen der Bundeswehr“ vom 30. April 2017 (BGBl 2018 II S. 193) befinden sich derzeit sieben saudi-arabische Kadetten in der Ausbildung in Deutschland. 2016 und 2017 hat jeweils ein saudi-arabischer Lehrgangsteilnehmer den Lehrgang „Generalstabs-/Admiralstabsdienst International“ besucht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6243 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Umsetzung der Ausbildungsvereinbarung unterliegt einer ständigen Überprüfung . Die aktuellen Entwicklungen werden mit Blick auf etwaigen Anpassungsbedarf beobachtet und analysiert. Hinsichtlich der im Rahmen der Ausbildung vermittelten menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Werte und Normen ist keine Änderung der Praxis vorgesehen. 14. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung auf EU-Ebene sowie – vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Jamal Khashoggi in einem NATO-Staat getötet wurde – im Rahmen der NATO, um den Export von Rüstungsgütern auch durch andere europäische Staaten sowie durch die USA an Saudi-Arabien zu beenden und mit ihren Partnern eine abgestimmte Haltung zu entwickeln, und welche Resultate hat sie dabei bislang erzielt? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 15. Wie hoch waren die Ausfuhren von nach Anhang 1 unter Kategorie 5 „Telekommunikation und Informationssicherheit“ der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (Dual-use-Verordnung) ausfuhrgenehmigungspflichtigen Güter (vgl. auch Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Export von Überwachungstechnik und Schutz der Menschenrechte“ auf Bundestagsdrucksache 18/13546) in den Jahren 2017/2018, und welcher Anteil davon entfiel auf Exporte nach Saudi-Arabien (bitte möglichst konkret und erneut nach einzelnen Unterkategorien aufschlüsseln)? Die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (Dual-Use-Verordnung) führt in ihrem Anhang I unter der Kategorie 5 „Telekommunikation und Informationssicherheit“ eine Vielzahl von Gütern als ausfuhrgenehmigungspflichtig auf. Der Kategorie 5 unterfallen u. a. Telekommunikationssysteme (z. B. Funkgeräte, Funkpeilausrüstung ), Telekommunikationsprüf-, -test- und -herstellungseinrichtungen, Systeme und Ausrüstung der Verschlüsselungstechnik (Kryptotechnik) sowie auch Mobiltelekommunikations -Überwachungsausrüstung und IP (Internet Protocol) Network Monitoring Systems. Daten über tatsächlich erfolgte Ausfuhren liegen nicht vor. Die Bundesregierung hat im Jahr 2017 für Güter der Kategorie 5 des Anhangs I der Dual-Use-Verordnung 284 Einzelgenehmigungen erteilt, davon drei für Lieferungen nach Saudi-Arabien (zwei für Ausrüstung zur Abwehr von Spreng- und Brandvorrichtungen [5A001h], eine für Systeme für Kryptotechnik [5A002a] zur sicheren Kommunikation). Im Jahr 2018 (bis einschließlich 11. November 2018) wurden 266 Einzelgenehmigungen erteilt, davon eine für die Lieferung nach Saudi-Arabien (für Systeme für Kryptotechnik [5A002a] zur sicheren Kommunikation ). 16. Inwiefern wurde Jamal Khashoggi nach Kenntnis der Bundesregierung in Saudi-Arabien oder der Türkei mit Hilfe von Überwachungstechnologien ausgespäht, und wenn dies der Fall ist, inwiefern liegen ihr Hinweise auf einen Einsatz von Produkten deutscher Hersteller vor? Die Bundesregierung hat hierzu keine Kenntnisse. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6243 17. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Situation der Menschenrechte in Saudi-Arabien hinsichtlich der derzeit auf EU-Ebene in der Diskussion befindlichen Verordnung zur Exportkontrolle von „Dual-Use“- Gütern im Allgemeinen und der Diskussion um die Verankerung von Menschenrechten als zusätzliches generelles Prüfkriterium im Speziellen (vgl. www.tagesschau.de/inland/spaehsoftware-export-101.html)? Die Bewertung von Ausfuhrvorhaben wird auch für Dual-Use-Güter stets im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen vorgenommen. Die menschenrechtliche Lage im Empfängerland ist danach Teil der Bewertung. Ausfuhrgenehmigungen werden bei hinreichendem Verdacht des Missbrauchs zu Zwecken innerer Repression oder zu fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen nicht erteilt . Die Bundesregierung unterstützt bereits von Beginn an auf EU-Ebene die Reform der Dual-Use-Verordnung, auch mit Hinblick auf eine stärkere Verankerung von Menschenrechten als Prüfkriterium. Sie setzt sich insbesondere für den Schutz der Menschenrechte im sensiblen Bereich der Exporte von Überwachungstechnik ein, für die in Deutschland bereits im Jahr 2015 eine darüber hinaus gehende nationale Regelung eingeführt wurde. 18. Inwiefern findet das am 27. Mai 2009 mit der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien geschlossene Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich und das im März 2015 geschlossene Ressortabkommen zur Modernisierung des Grenzschutzes in Saudi-Arabien gegenwärtig Anwendung (bitte auch Entsendungen der Sicherheitsbehörden des Königreichs Saudi-Arabien nach Deutschland angeben), und welche deutschen Behörden sind dabei jeweils beteiligt (bitte nach Abkommen differenzieren, die Behörden , die Zahl der Beschäftigten der letzten zwölf Monate und gegebenenfalls die jeweiligen Abteilungen angeben)? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Schriftlichen Fragen 24 und 25 der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic auf Bundestagsdrucksache 19/5440 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. betreffend deutscher Unterstützung für Saudi-Arabien auf Bundestagsdrucksache 19/5437 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333