Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6244 19. Wahlperiode 03.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ottmar von Holtz, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/5281 – Angola ein Jahr nach den Wahlen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Angola ist aufgrund seiner hohen Einwohnerzahl, seiner großen Fläche, seines Rohstoffreichtums und seines touristischen Potentials ein schlafender Riese. Eine funktionierende Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie eine funktionierende Infrastruktur vorausgesetzt, hat Angola das Potential einer Regionalmacht , die für viel Stabilität in Zentralafrika sorgen könnte. Die lange Herrschaft der Regierungspartei Movimento Popular de Libertação de Angola (MPLA) und insbesondere die lange Amtszeit von Präsident José Eduardo dos Santos haben zu viel Instabilität im Land, Korruption und Misswirtschaft geführt . Neben einer sehr ungleichen Vermögensverteilung gibt es landesweit viele weitere Probleme, die die neue Regierung bewältigen muss. Bei den Nationalversammlungswahlen im August 2017 ist Präsident dos Santos nicht wieder angetreten. Das neu konstituierte Parlament hat anschließend mit João Lourenço einen neuen Präsidenten gewählt, wodurch es nach 38 Jahren erstmals wieder einen Wechsel an der Spitze des zentralafrikanischen Landes gab. Der neue Präsident Lourenço gehört ebenfalls der langjährigen Regierungspartei MPLA an, die in den vergangenen Jahrzehnten das Regierungssystem weitgehend monopolisiert hat. Nach den Wahlen, deren Ergebnis von Oppositionsparteien nicht anerkannt wird, zeichnet sich der neue Amtsinhaber bislang insbesondere durch vermehrte Good-Governance-Bemühungen aus. Bislang galt Angola als eines der korruptesten Länder weltweit (siehe www. transparency.de/korruptionsindizes/cpi-2017/cpi-ranking-2017/). Die neue Regierung schlägt nun jedoch einen Antikorruptionskurs ein, in dem sie auch nicht davor zurückschreckt, Mitglieder der vorherigen Präsidentschaftsfamilie öffentlich zu kritisieren und aus hohen Ämtern zu entfernen. National sowie international fanden die Schritte bislang große Resonanz. Allerdings gibt es viele Hinweise, dass auch unter dem neuen Präsidenten kritische Meinungen unterdrückt und Oppositionelle drangsaliert werden. Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten beklagen weiterhin massive Menschenrechtsverletzungen bis hin zu Tötungen durch angolanische Sicherheitskräfte, die von der Justiz ungesühnt bleiben (siehe www.amnesty.de/ jahresbericht/2018/angola). Die Presse steht auch ein Jahr nach dem Präsident- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6244 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode schaftswechsel noch immer weitestgehend unter der Kontrolle der Regierungspartei und wird an freier Berichterstattung gehindert (siehe https://rsf.org/en/ angola). Neue, im Januar 2017 verabschiedete Gesetze schränken das Recht auf Meinungsfreiheit beispielsweise in den sozialen Netzwerken weiter ein. Ferner lassen Gerichtsprozesse gegen Oppositionelle und Journalistinnen und Journalisten an der Unabhängigkeit der Justiz zweifeln (Quelle: www.bti-project.org/en/ reports/country-reports/detail/itc/AGO/). Darüber hinaus schwelt der Konflikt um die Sezession der Region Cabinda weiter, in der es 2010 unter anderem zu einem Attentatsversuch auf die Herren-Fußballmannschaft aus Togo kam, ohne konkrete Aussicht auf eine friedliche und dauerhafte Lösung. Im August 2018 besuchte der neue Präsident João Lourenço gemeinsam mit seinem Außenminister Manuel Augusto die Bundesrepublik Deutschland anlässlich seines Amtsantritts. Bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel stellten beide eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit , beispielsweise im Tourismussektor, in Aussicht. Außerdem bat Lourenço erneut um die Lieferung von deutschen Patrouillenbooten durch die Bundesrepublik Deutschland. Nachdem die Bundesregierung 2011 nach erheblichen Protesten durch die deutsche Öffentlichkeit noch Abstand von einer derartigen Lieferung nahm, hielt sich die Bundeskanzlerin bei der gemeinsamen Pressekonferenz gänzlich bedeckt hinsichtlich eines möglichen Exports von Militärschiffen . Damit ließ sie eine Möglichkeit verstreichen, sich von Rüstungsexporten nach Angola zu distanzieren. Unter Berufung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weder Auskunft auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ottmar von Holtz im September 2018 hinsichtlich einer möglichen Lieferung von Patrouillenbooten an Angola durch die Bundesrepublik Deutschland, noch stritt sie ein solches Vorhaben ab. Angolanische Nationalversammlungswahlen im August 2017 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Trennung von Exekutive, Legislative und Judikative in Angola nach der Wahl João Lourenços zum Präsidenten verändert? Exekutive, Legislative und Judikative sind in Angola gemäß Artikel 2 und Artikel 105 der angolanischen Verfassung voneinander getrennt. Exekutive und Legislative sind aber dadurch verschränkt, dass die Spitzenkandidatin oder der Spitzenkandidat der Partei, die bei den Parlamentswahlen die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann, zum Staatspräsidentin oder Staatspräsidenten gewählt wird (Artikel 109 der angolanischen Verfassung). Die Judikative ist nach Artikel 175 der angolanischen Verfassung unabhängig und nicht an Weisungen der Regierung gebunden. Die Obersten Richterinnen und Richter werden mehrheitlich von Präsident bzw. Präsidentin und Parlament ernannt und stehen der seit der Unabhängigkeit 1975 ununterbrochen regierenden Partei „Movimento Popular de Libertação de Angola“ (MPLA) politisch häufig nahe. Die Regierung von Staatspräsident João Lourenço bereitet derzeit eine Justizreform vor, die eine Dezentralisierung des Justizwesens durch die Schaffung von Amtsgerichten sowie eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung des Justizapparats vorsieht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6244 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Menschenrechtsverletzungen im Vorfeld der Wahlen sowohl von Seiten der Angehörigen staatlicher Einrichtungen gegenüber Angehörigen von Oppositionsparteien als auch durch Angehörige der Opposition selbst gegenüber Angehörigen der Regierungspartei ? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es zu keinen systematischen Menschrechtsverletzungen im Vorfeld der Wahlen, allerdings zu vereinzelten Vorfällen. In der angolanischen Presse wurde von der Tötung eines Anhängers der oppositionellen Partei „União Nacional para a Independência Total de Angola“ (UNITA) durch die angolanische Polizei berichtet. Eigene Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. 3. Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Regierung Angolas nur vier Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter aus der Europäischen Union zu den Nationalversammlungswahlen im August 2017 zugelassen hat, und hat sich die Bundesregierung damals für mehr Wahlbeobachtungspersonal eingesetzt ? Da sich die Europäische Union (EU) und die angolanische Regierung im Vorfeld der Wahlen nicht auf die Modalitäten einer EU-Wahlbeobachtungsmission einigen konnten, kam keine Wahlbeobachtung durch die EU zustande. Stattdessen entsandte die EU vier Personen mit Erfahrung in der Wahlbeobachtung, die einen internen Bericht zu den Wahlen verfassten. Die Bundesregierung warb im Vorfeld der Wahlen gegenüber der angolanischen Regierung für eine offizielle Wahlbeobachtungsmission . 4. Inwieweit entsprach der Ablauf der Nationalversammlungswahlen nach Kenntnis der Bundesregierung im August 2017 internationalen demokratischen Standards? Die Wahlen verliefen geordnet und ruhig, die Organisation war aus Sicht der Bundesregierung professionell und effektiv. Selbst Regierungskritiker betonten, dass die Wahl deutlich besser organisiert und durchgeführt worden sei als 2012. Die Beobachtermissionen der Afrikanischen Union (AU) und der „Southern African Development Community“ (SADC) zogen nach den Wahlen ein positives Zwischenfazit . Es kam zu einzelnen Problemen wie der Zuweisung von sehr weit vom Wohnort entfernten Wahllokalen. Zudem gab es Kritik am Wählerregister, das nur 9,3 Millionen Wähler von geschätzten 13 Millionen Wahlberechtigten umfasste . Da es in Angola kein Einwohnermeldewesen gibt, mussten sich Wähler beim Ministerium für Territorialverwaltung registrieren. Trotz dieser Probleme bescheinigten die vier EU-Experten in Hintergrundgesprächen im EU-Kreis, dass insgesamt die Voraussetzungen für freie und faire Wahlen gegeben waren. Die MPLA verfügte allerdings über ungleich größere finanzielle Ressourcen, war in den staatlichen Medien mit ca. 80 Prozent der Sendezeit stark überrepräsentiert und nutzte nach Kenntnis der Bundesregierung vereinzelt auch staatliche Ressourcen für den eigenen Wahlkampf. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6244 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Menschenrechtssituation 5. Wie schätzt die Bundesregierung die menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des Rohstoffabbaus in Angola ein? a) Wie schätzt die Bundesregierung die menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des Rohstoffabbaus insbesondere von Erdöl und Diamanten in Angola ein? Die Fragen 5 und 5a werden gemeinsam beantwortet. Die angolanische Volkswirtschaft ist weiterhin weitgehend vom Rohölexport abhängig , der fast 40 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und knapp 95 Prozent der Exporte ausmacht. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung der Ölexporte wird möglichen Umweltschäden infolge der Ölförderung bislang nur wenig Beachtung geschenkt. Umweltgruppen kritisieren, dass die Ölförderung besonders in Cabinda zu einer Verschmutzung des Meerwassers und damit auch zur Zerstörung der Lebensgrundlage von Fischern führe. In den Diamantenfördergebieten in Lunda Norte und Lunda Sul trugen in der Vergangenheit illegale Zuwanderung aus der Demokratischen Republik Kongo, der illegale Diamantenhandel sowie das robuste Vorgehen von privaten Sicherheitsfirmen dazu bei, dass es zu menschenrechtlich relevanten Vorfällen sowie zu negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die soziale Situation der dort lebenden Menschen kam. b) Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um negative ökologische, soziale und menschenrechtliche Folgen, die durch die Förderung dieser Rohstoffe entstehen, zu minimieren? Die Bundesregierung unterstützt die effektive Umsetzung der Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen, die international tätigen Unternehmen Orientierungen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln unter anderem zum Schutz von Menschen- und Arbeitnehmerrechten sowie der Umwelt an die Hand geben. Mit den Leitfäden der OECD für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung nachhaltiger Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur konstruktiven Stakeholderbeteiligung im Rohstoffsektor stehen den Unternehmen ergänzende spezifische Handlungsanleitungen zur Verfügung. Für den besonderen Bereich der Menschenrechte hat die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ihre Erwartung an alle Unternehmen in Bezug auf die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht formuliert. Durch die Einhaltung der im NAP genannten Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht sollen grundsätzlich potenzielle und tatsächliche negative soziale bzw. menschenrechtliche Folgen wirtschaftlicher Aktivität, beispielsweise auch der Rohstoffförderung, erkannt und gemindert bzw. abgewendet werden. Der NAP enthält auch Aussagen speziell zur unternehmerischen Tätigkeit in (Post-) Konfliktgebieten. Unternehmen, die in diesen Kontexten operieren, sollen gefördert werden, wenn sie durch ihre Investitionen und Wirtschaftsaktivitäten einen Beitrag zur Stabilisierung und Entwicklung dieser Gebiete leisten können. Wichtig sind neben einer internationalen Rohstoffdiplomatie dabei auch Beiträge auf lokaler Ebene, wenn durch die Ausbeutung von Rohstoffen konkrete Interessen betroffen sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6244 Als weitere Maßnahme sieht der NAP vor, dass die Bundesregierung zur Identifikation von besonders relevanten Risikobranchen und -regionen in den Lieferund Wertschöpfungsketten der deutschen Wirtschaft eine entsprechende Studie veröffentlicht, auf deren Basis branchenspezifische Handlungsanleitungen und Best-Practice Beispiele zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten erarbeitet werden. In Bezug auf den Handel mit Diamanten engagiert sich Deutschland im Rahmen der EU am Zertifizierungssystem des sogenannten Kimberley-Prozesses, um den Handel mit sogenannten Blutdiamanten zu unterbinden. 6. Wie schätzt die Bundesregierung die Lage der Meinungs- und Pressefreiheit in Angola ein? Die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit hat sich aus Sicht der Bundesregierung mit Antritt der neuen Regierung verbessert. Die Spitzen der staatlichen Medien wurden ausgewechselt, Verträge mit Medien-Produktionsfirmen, die in der Hand von Familienangehörigen des ehemaligen Präsidenten dos Santos waren und einzig als Sprachrohr der Regierung fungierten, wurden gekündigt, und die staatlichen Medien insgesamt agieren erkennbar freier und unabhängiger. Auch während des Wahlkampfes herrschte ein friedlicheres Klima als vor den vorherigen Wahlen. Wahlwerbung der Opposition wurde nicht zerstört, alle Parteien erhielten Sendezeit im öffentlichen Fernsehen, und die Medien berichteten über die Kampagne der Opposition. Auch nach den Wahlen wurden Demonstrationen häufiger als in der Vergangenheit zugelassen. 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verhaftungen und Verurteilungen von Journalistinnen und Journalisten in Angola? Der Bundesregierung sind seit der Übernahme der Regierungsgeschäfte der Regierung João Lourenço keine Fälle von Verhaftung und Verurteilung regierungskritischer Journalisten bekannt geworden. 8. Inwiefern gewährleistet Angola nach Kenntnis der Bundesregierung die Versammlungsfreiheit nach Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und nach Artikel 21 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, insbesondere mit Blick auf Kundgebungen von Oppositionellen und Gruppen der Zivilgesellschaft? Die Versammlungsfreiheit wird in der angolanischen Verfassung geschützt (Artikel 47), wurde jedoch in der Vergangenheit mit Verweis auf Sicherheitsbedenken häufig eingeschränkt. Unter der neuen Regierung kam es zu Verbesserungen. So wurden trotz deutlicher Kritik von Seiten der Regierung Streiks der Lehrergewerkschaft als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft zugelassen. Auch im Wahlkampf 2017 wurde die Versammlungsfreiheit weitgehend gewährleistet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6244 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Inwiefern gewährleistet Angola nach Kenntnis der Bundesregierung die Vereinigungsfreiheit nach Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 22 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte im Hinblick auf Nichtregierungsorganisationen? Die Vereinigungsfreiheit wird in Angola weitgehend gewährleistet. Es gibt in Angola zahlreiche in der Ausübung ihrer Funktionen kaum eingeschränkte Gewerkschaften . Gerade in den letzten beiden Jahren wurden etliche neue Gewerkschaften gegründet. 10. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Polizeigewalt, zu willkürlichen Verhaftungen durch die angolanische Polizei sowie zu Missbrauchsvorwürfen bei Inhaftierungen und der Nichtahndung der Täter vor? Exzessive Polizeigewalt stellt nach wie vor eine Bedrohung der Menschenrechte in Angola dar. Die Polizei geht teilweise mit enormer Härte gegen Kleinkriminelle , aber auch gegen Straßenhändler und Demonstranten vor. Im Februar 2018 kam es in den Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul nach Demonstrationen zu zahlreichen Festnahmen und dem Tod eines Demonstranten. Der Menschenrechtsaktivist Rafael Marques berichtete zudem von gezielten Erschießungen von Kleinkriminellen durch die angolanische Kriminalpolizei im Zeitraum April 2016 bis November 2017, für die jedoch keine unabhängige Verifizierung vorliegt. Die angolanische Staatsanwaltschaft kündigte an, diesen Vorwürfen nachzugehen. Ergebnisse der Ermittlungen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung noch aus. 11. Inwiefern wird in Angola nach Kenntnis der Bundesregierung das Folterverbot nach Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und die Verpflichtung des VN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (von Angola 2013 unterschrieben) eingehalten? a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf die strafrechtliche Verfolgung der mutmaßlichen Verantwortlichen für Folter? b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Folter zur Erzwingung von vermeintlichen Geständnissen durch angolanische Sicherheitskräfte eingesetzt wird, und inwiefern diese „Geständnisse“ vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden? c) Inwiefern setzt Angola nach Kenntnis der Bundesregierung das Istanbul- Protokoll der Vereinten Nationen zur wirksamen medizinischen und juristischen Untersuchung und Dokumentation von Folteranschuldigungen um? d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf sexualisierte Folter und Gewalt gegen Frauen durch angolanische Sicherheitskräfte? Die Fragen 11 bis 11d werden gemeinsam beantwortet. Die angolanische Regierung unterzeichnete im Jahr 2013 das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe der Vereinten Nationen, ratifizierte die Konvention jedoch bislang nicht. Über systematische Fälle von Folter in Angola liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Menschenrechtsaktivisten der Gruppe „15+2“, die 2016 festgenommen worden waren, berichteten jedoch gegenüber der EU von psychologischer Folter und Misshandlungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6244 12. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Zustände von Haftanstalten und Haftbedingungen in Angola vor? Die angolanischen Gefängnisse sind nach Kenntnis der Bundesregierung häufig deutlich überbelegt. Auch die Nahrungsversorgung der Inhaftierten ist häufig mangelhaft, weshalb nicht selten Familienangehörige die Inhaftierten mit Lebensmitteln versorgen müssen. Der Kontakt zu Familienangehörigen wird grundsätzlich gewährleistet. 13. Inwiefern setzt Angola nach Kenntnis der Bundesregierung die Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention in Bezug auf die Verhinderung der Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten um, und inwiefern setzt Angola nach Kenntnis der Bundesregierung die Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention in Bezug auf die Verhinderung von Kinderarbeit um? Angola hat das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (VN-Kinderrechtskonvention ) 1990 ratifiziert. Dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (sogenanntes Fakultativprotokoll über Kindersoldaten) ist Angola 2007 beigetreten. Nach Artikel 38 der VN-Kinderrechtskonvention hat sich Angola dazu verpflichtet, Personen, die das fünfzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht zu den Streitkräften einzuziehen. Nach Artikel 2 des Fakultativprotokolls hat Angola sich darüber hinaus verpflichtet, sicherzustellen, dass Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht obligatorisch in die Streitkräfte eingezogen werden. Der VN-Kinderrechtsausschuss hat in seinen letzten „Concluding Observations“ (2018, UN Dokument CRC /C/AGO/CO/5-7) in Bezug auf die Verhinderung von Kinderarbeit positive Entwicklungen in Form verschiedener Regelungen anerkannt, hat jedoch auch auf eine Reihe von Mängeln hinsichtlich der Umsetzung der Konvention hingewiesen und Empfehlungen ausgesprochen. 14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verfolgung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Angola, die sich gewerkschaftlich organisierten, von ihrem Streikrecht Gebrauch machten oder unabhängige Gewerkschaften gründeten? Nach Kenntnissen der Bundesregierung werden gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht politisch verfolgt. Die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit hat sich unter der neuen Regierung verbessert. 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung im Besonderen über den Schutz von Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung in Angola? Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung werden in Angola staatlich nicht diskriminiert, leben jedoch unter häufig sehr schwierigen Bedingungen: Aufgrund der Unterfinanzierung des staatlichen Gesundheitssektors werden Menschen mit Behinderung nur in geringem Maße staatlich unterstützt. Zudem existiert praktisch keine behindertengerechte Infrastruktur. 16. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Menschenrechtssituation von LGBTQI-Gruppen und -Personen in Angola vor? Die noch nicht in Kraft getretene Neufassung des angolanischen Strafgesetzbuches enthält keine strafrechtlichen Bestimmungen zu gleichgeschlechtlichen Handlungen. Das noch aktuelle Strafgesetzbuch stellt gleichgeschlechtliche Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6244 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Handlungen im Rahmen der vagen Bestimmungen „gegen die öffentliche Moral“ zwar unter Strafe, es ist der Bundesregierung jedoch nicht bekannt, dass die betroffenen Paragraphen darauf angewandt würden. Die angolanische Verfassung von 2010 enthält in Artikel 23 ein allgemeines Diskriminierungsverbot, stellt sexuelle Orientierung und sexuelle Identität jedoch nicht als gesondertes Merkmal hervor. Trotz gesellschaftlicher Vorbehalte existiert inzwischen gerade in den größeren Städten eine LGBTQI-Szene, deren Angehörige relativ frei und offen leben können. 17. Unterliegen Angehörige der Volksgruppe der Herero sowie der !Kung San in Angola nach Erkenntnis der Bundesregierung in besonderem Maße Diskriminierungen ? Nach Kenntnis der Bundesregierung erleben weder Herero noch !KungSan eine besondere Diskriminierung in Angola. Allerdings leben diese Gruppen aus eigener Motivation häufig isoliert und ohne Zugang zu staatlichen Wohlfahrtprogrammen und Bildung. Es gibt eine Reihe angolanischer Nichtregierungsorganisationen , die sich für eine bessere soziale Integration von ethnischen Minderheiten einsetzen. Postkonfliktsituation 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Situation von ehemaligen Geflüchteten, die vor dem Bürgerkrieg in Angola nach Sambia und in die Demokratische Republik Kongo (DR Kongo) geflohen waren und nach dem Ende des angolanischen Bürgerkriegs zurückkehrten? Menschen, die nach dem Ende des Bürgerkrieges 2002 nach Angola zurückkehrten , erlebten nach ihrer Rückkehr teilweise Diskriminierung. Rückkehrerinnen und Rückkehrern aus der Demokratischen Republik Kongo, die häufig besser Französisch als Portugiesisch sprachen, wurde ihre Zugehörigkeit zur angolanischen Gesellschaft zuweilen abgesprochen. Inzwischen sind die Rückkehrerinnen und Rückkehrer und ihre Kinder jedoch in der Regel gut integriert und akzeptiert. 19. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Anzahl an Binnengeflüchteten vor, die durch den Bürgerkrieg in Angola vertrieben wurden , und noch nicht in ihre Heimat zurückgekehrt sind? Nach Informationen der Bundesregierung empfinden sich Menschen, die während der Bürgerkriegs aus den ländlichen Gebieten in die größeren Städte flohen, selbst in der Regel heute nicht als Binnenvertriebene und haben nicht die Absicht, in ihre Heimatregionen zurückzukehren. 20. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur Verbreitung von Landminen in Angola vor? a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Erfolge in der Räumung von Landminen in Angola? Die Fragen 20 und 20a werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse zum Umfang der Minenkontamination bzw. dem Stand der Räumung in Angola. Entsprechende Informationen sind jedoch über die Internetpräsenz des Referenzwerks „Landmine Monitor“ abrufbar: www.the-monitor.org/en-gb/reports/2017/angola/mineaction .aspx. Daten für 2017 sollen Ende des Jahres veröffentlicht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6244 b) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Projekte, die sich in der Minenräumung in Angola engagieren? Aktuell fördert die Bundesregierung keine Projekte der humanitären Minen- und Kampfmittelräumung in Angola. Situation in der Konfliktregion Cabinda 21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtssituation in der Region Cabinda? Aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung der Exklave Cabinda infolge der dortigen Ölvorkommen und der Sorge vor der separatistischen Bewegung geht die angolanische Polizei in Cabinda nach Kenntnis der Bundesregierung mit großer Härte gegen Aktivisten und politische Demonstranten vor. Menschenrechtsaktivisten berichten von Einschränkungen der Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. 22. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum Konfliktgeschehen in Cabinda innerhalb der letzten fünf Jahre vor? In den letzten fünf Jahren kam es nach Erkenntnissen der Bundesregierungen zu keinen größeren Konflikthandlungen. Die separatistische Rebellengruppe in Cabinda erklärt jedoch regelmäßig, angolanische Soldaten getötet zu haben. Die angolanische Regierung bestreitet dies. Eine unabhängige Überprüfung war bisher nicht möglich. 23. Haben sich nach Einschätzung der Bundesregierung unter der neuen Regierung von Präsident Lourenço die Aussichten auf eine friedliche und zivile Bearbeitung des Konflikts in der Region Cabinda erhöht? Die Regierung unter Staatspräsident João Lourenço betrachtet den Konflikt in Cabinda nach Abschluss des Friedensabkommens 2006 als politisch gelöst. Gegen die andauernde Präsenz von Guerillagruppen im Hinterland Cabindas setzt sie auf eine starke militärische Präsenz. Der vom Staatspräsident neu ernannte Provinzgouverneur bemüht sich nach Kenntnis der Bundesregierung um einen konzilianteren Kurs. 24. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung den Friedensprozess in der Region Cabinda? Nach Abschluss eines Friedensabkommens 2006 existiert derzeit kein institutionalisierter Friedensprozess, an dem sich die Bundesregierung beteiligen könnte. 25. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Informationen über verstärkte Umweltschäden in der Region Cabinda (vgl. https://derstandard. at/2000062932479/Cabinda-Die-Exkolonie-aus-der-Angolas-Reichtumkommt )? Die Bundesregierung unterstützt die angolanische Regierung im Rahmen der deutsch-angolanischen Energiepartnerschaft dabei, die Abhängigkeit des Landes von fossilen Energieträgern durch die Verbreitung von erneuerbaren Energien wie Wasserkraft und Sonnenenergie zu reduzieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6244 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Korruption 26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Ausmaß und Verbreitung von Korruption in Angola? Korruption ist ein erhebliches Problem in Angola. Die neue angolanische Regierung hat dies offen eingeräumt und in ihrem ersten Jahr im Amt erhebliche Anstrengungen zur Bekämpfung der Korruption unternommen. Die angolanische Justiz setzte eine Vielzahl an Korruptionsverfahren in Gang und erhob dabei auch Anklage gegen hochrangige wirtschaftliche und politische Entscheidungsträger. Zahlreiche Projekte, die die Vorgängerregierung ohne Ausschreibung an hochrangige , der MPLA nahestanden Persönlichkeiten vergab, wurden neu ausgeschrieben . 27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verwicklungen ausländischer , insbesondere deutscher Unternehmen in angolanische Korruptionsskandale ? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Verwicklung deutscher Unternehmen in angolanische Korruptionsskandale vor. 28. Erwartet die Bundesregierung ein Abnehmen der Korruption in Angola nach dem Rückzug von José Eduardo dos Santos aus dem Präsidentenamt, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Effekt der Bemühungen der Regierung Lourenços, die Korruption in Angola einzudämmen? Aus Sicht der Bundesregierung gehen die bisherigen Maßnahmen der neuen angolanischen Regierung in die richtige Richtung und tragen dazu bei, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit zu verbessern. Aufgrund des großen Ausmaßes wird eine Zurückdrängung der Korruption jedoch Zeit in Anspruch nehmen. Für eine dauerhafte Verbesserung ist aus Sicht der Bundesregierung auch eine Reform des Justizsektors unabdingbar. Infrastruktur 29. Wie schätzt die Bundesregierung das Engagement chinesischer Unternehmen in Angola ein? Angola ist neben Ägypten, Nigeria und Südafrika eines der vier Länder in Afrika, mit denen China eine strategische Partnerschaft unterhält. China bezieht aufgrund ölbesicherter Kreditverträge Öllieferungen der staatlichen angolanischen Ölfirma Sonangol und ist mit Abstand der wichtigste Abnehmer angolanischen Rohöls. Im Gegenzug engagiert sich China als Angolas größter Kapitalgeber und Investor , vorrangig im Infrastrukturbereich. Hunderte chinesischer Firmen, meist Staatsfirmen, sind in Angola tätig, etwa beim Bau von Straßen und der Elektrifizierung des Landes. 30. Mit welchen konkreten Vorhaben unterstützt die Bundesregierung Angola beim Aufbau seiner Infrastruktur? Zwischen Angola und Deutschland besteht ein bilateraler Investitionsförderungsund -schutzvertrag. Durch diesen haben Investitionen deutscher Unternehmen in Angola einen Rechtsschutz auf völkerrechtlicher Basis. Auf Grundlage dieses Rechtsschutzes kann die Bundesregierung zudem förderungswürdige Direktinvestitionen deutscher Unternehmen auf Antrag mit Bundesgarantien (sogenannte Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6244 Investitionsgarantien) gegen politische Risiken in Angola absichern. Beide Instrumente fördern Investitionen deutscher Unternehmen in Angola. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Germany Trade and Invest (GTAI) berichtet von ihrem Regionalbüro in Johannesburg laufend über Angola und veröffentlicht unter anderem auch anlassbezogene Regionalstudien, etwa kürzlich „China in Afrika – Perspektiven, Strategien und Kooperationspotenziale für deutsche Unternehmen “. Ebola und Gelbfieberrisiko 31. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass es in Angola erneut zu einem größeren Gelbfieberausbruch wie 2015/2016 kommen kann? Der Weltgesundheitsorganisationen (WHO) sind keine aktuellen Gelbfieberfälle in Angola bekannt. Nach dem Gelbfieber-Ausbruch 2016 wurden umfassende Impfkampagnen durchgeführt, die 91,4 Prozent der Gesamtbevölkerung und somit ein hohes Immunisierungsniveau erreichten. Daher wird das Risiko eines Ausbruchs derzeit als gering eingeschätzt. 32. Inwiefern plant die Bundesregierung, angesichts der Nähe zur DR Kongo, in der es im Juni 2018 erneut zu einem größeren Ebolaausbruch kam, und aufgrund der anschließenden Einordnung Angolas von Seiten der WHO (Weltgesundheitsorganisation ) in ein Land mit dem Ausbruchsrisiko der Priorität 2, Angola im Kampf gegen die Krankheit vermehrt zu unterstützen? Zentraler Akteur bei der Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo und – im Falle einer regionalen Ausbreitung – in Nachbarländern ist die WHO. Die Bundesregierung unterstützt die WHO bei ihren Maßnahmen. Deutschland ist mit 26 Mio. US-Dollar seit Schaffung des Fonds 2015 der größte nationale Geber des für akute Krankheitsausbrüche von der WHO geschaffenen Notfallfonds („Contingency Fund for Emergencies“, CFE). Naturschutz 33. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die zunehmende Wilderei und die damit verbundene Bedrohung für die Fauna in Angola, insbesondere den Bestand an Elefanten (www.dw.com/de/wilderer-schlachten-elefantenin -botsuana-ab/a-45355921;https://www.worldwildlife.org/ecoregions/at0702)? Die angolanische Regierung geht gegen illegale Wilderei vor und versucht, durch die Schaffung und Ausweitung von Nationalparks die infolge des knapp 30-jährigen Bürgerkriegs stark dezimierten Tierbestände in Angola wieder zu erhöhen. Die Bundesregierung unterstützt die angolanische Regierung im Rahmen der SADC-Entwicklungszusammenarbeit bei der Realisierung des grenzüberschreitenden Naturschutzgebietes „Iona-Skeleton Coast“. 34. Durch welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, Angola im Kampf gegen die Wilderei zu unterstützen? Konkret unterstützt die Bundesregierung Angola durch Förderung des grenzüberschreitenden Schutzgebiets Kavango-Zambesi (KAZA-TFCA), das auch auf angolanischem Staatsgebiet liegt. Das KAZA-Schutzgebiet fördert die Bundesregierung seit 2009 im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit mit SADC, etwa durch die Ausrüstung von Wildhütern, mit bisher insgesamt 35,5 Mio. Euro. Ziel ist es, die Funktionalität und Wirksamkeit des grenzübergreifenden Naturparks Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6244 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zu erhöhen. Dies dient dem Schutz der Biodiversität und trägt dazu bei, die Lebensbedingungen der lokalen Bevölkerung zu verbessern. Im Rahmen der technischen Zusammenarbeit mit SADC fördert die Bundesregierung zudem die Umsetzung von SADC-Protokollen und -Strategien für nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen in grenzübergreifenden Schutzgebieten. Zu diesen Strategien zählt die SADC-Strategie zur Strafverfolgung und Wilderbeibekämpfung („Law Enforcement and Anti Poaching“, LEAP). Tourismus 35. Liegen der Bundesregierung Informationen über die Anzahl deutscher Touristinnen und Touristen in Angola pro Jahr vor (wenn ja, bitte für die letzten fünf Jahre auflisten)? Nach Angaben der Welttourismusorganisation UNWTO bewegt sich die Zahl deutscher Touristinnen und Touristen in Angola auf sehr niedrigem Niveau: 2013: 3 864 2014: 3 817 2015: 6 514 2016: 2 240 Die Besucherzahlen für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor. 36. Plant die Bundesregierung, mit Angola stärker im Touristiksektor zu kooperieren ? Wenn ja, mit welchen konkreten Vorhaben? Die Bundesregierung plant derzeit keine stärkere Kooperation mit Angola im Tourismussektor. Angola in der Region 37. Wie viele Geflüchtete aus der DR Kongo, die 2017 durch Kämpfe in der kongolesischen Kasai-Region vertrieben wurden, halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung noch in Angola auf? Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der VN (UNHCR) halten sich in Angola derzeit circa 36 000 kongolesische Flüchtlinge auf (Stand: 8. November 2018). a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Abschiebung von 180 000 Kongolesinnen und Kongolesen seit Anfang Oktober 2018 vor (Quelle: www.dw.com/de/angola-schiebt-mehr-als-180000-kongolesenab /a-45883109)? Die angolanischen Behörden haben im Rahmen der Operation „Transparencia“ (Vorgehen gegen illegale Gewerbetreibende, insbesondere im Diamantengeschäft ) eine größere Anzahl von Staatsbürgern der Demokratischen Republik Kongo und anderer afrikanischer Länder zum Verlassen des Landes veranlasst. Laut UNHCR handelte es sich bei der großen Mehrheit um irreguläre Migrantinnen und Migranten aus der Demokratischen Republik Kongo, Somalia, Südsudan, Eritrea, Mali und Mauretanien. Die Behörden hatten den betroffenen Personen 14 Tage Zeit eingeräumt, das Land zu verlassen. Die bekannt gewordenen Zahlen der abgeschobenen Personen divergieren. Laut UNHCR handelt es sich um 180 000 bis 200 000 Personen. Das Europäische Amt für humanitäre Hilfe und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/6244 Katastrophenschutz (ECHO) geht von rund 50 000 Personen aus. Nach amtlichen angolanischen Aussagen haben rund 260 000 illegal im Diamantengewerbe tätigen kongolesische Staatsangehörige Angola verlassen. Die kongolesische Migrationsbehörde DGM geht demgegenüber von über 340 000 Rückkehrern seit Oktober 2018 aus. In der Zwischenzeit sind zahlreiche der abgeschobenen Personen offenbar wieder zurückgekehrt und weitere dazugekommen. b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Gewaltanwendungen von Seiten angolanischer Sicherheitskräfte gegenüber den abgeschobenen Kongolesinnen und Kongolesen vor? Agenturmeldungen über Polizeiwillkür oder Todesfälle werden von den angolanischen Behörden dementiert. Der Bundesregierung liegen dazu keine eigenen Kenntnisse vor. UNHCR in Luanda liegen dazu keine Angaben vor. Der angolanische Justizminister bestätigte, dass es bei der Operation „Transparencia“ zu einem Todesfall durch einen Verkehrsunfall gekommen sei. 38. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Unterbringung dieser Geflüchteten vor? Flüchtlinge waren nach Aussagen von UNHCR bislang ganz überwiegend nicht von der Operation „Transparencia“ betroffen. Die Mehrzahl der kongolesischen Flüchtlinge wurde inzwischen von UNHCR in ein Flüchtlingslager in Lóvua (Provinz Lunda Norte) umgesiedelt. UNHCR lobte die gute Kooperation mit der angolanischen Regierung. UNHCR überführt zurzeit weitere Flüchtlinge aus der städtischen Umgebung nach Lóvua. Aktuell leben dort etwa 14 000 Personen, die maximale Kapazität beträgt 50 000 Personen. Eine Rückführung in die Demokratische Republik Kongo erfolgt derzeit nur auf freiwilliger Basis und in geringer Zahl. Nach Angaben von UNHCR besteht weiterhin Finanzierungsbedarf für die Unterbringung der Flüchtlinge in Lóvua. Viele der Rückkehrerinnen und Rückkehrer in die Demokratische Republik Kongo haben Aufnahme in Gastfamilien gefunden oder sind ohne feste Unterkunft. Insgesamt stellt sich Lage desolat dar, da kaum Infrastruktur vorhanden ist und Schwierigkeiten bei der Zulieferung von Hilfsgütern und Versorgung bestehen. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) versucht derzeit einen Weitertransport zu organisieren, diese Planung befindet sich jedoch noch in der Anfangsphase. Aufgrund fehlender sanitärer Anlagen und Trinkwasserversorgung bestehen Gesundheitsrisiken. 39. Welchen Einfluss hatten die Kämpfe 2017 in der kongolesischen Kasai-Region nach Kenntnisstand der Bundesregierung auf die zwischenstaatlichen Beziehungen zwischen Angola und der DR Kongo? Infolge der Kämpfe in der Kasai-Region in der demokratischen Republik Kongo flohen 2017 etwa 35 000 Menschen nach Angola, was die angolanische Regierung vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen und fiskalischen Situation vor große Herausforderungen stellte. Zusammen mit den mehrfach verschobenen Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo führte dies dazu, dass die angolanische Regierung eine distanziertere Haltung als zuvor zur kongolesischen Regierung einnahm. Es finden aber weiterhin regelmäßige Gespräche zwischen dem kongolesischen Präsidenten Joseph Kabila und dem angolanischen Präsidenten João Lourenço statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6244 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 40. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die außenpolitischen Beziehungen Angolas zu seinen Nachbarstaaten in den letzten fünf Jahren entwickelt? Angola pflegt gute Beziehungen zu seinen Nachbarstaaten. Im ersten Jahr der neuen Regierung hat Staatspräsident João Lourenço eine aktive Besuchsdiplomatie entfaltet und die meisten Nachbarstaaten besucht. Die angolanische Regierung investiert viel Energie und politisches Kapital in ihre Rolle als Vermittler im zentralen und südlichen Afrika, etwa bei der Lösung des Konflikts in der Demokratischen Republik Kongo. Gerade in den letzten Jahren nutzte Angola hierfür gezielt auch multilaterale Formate. Angola organisierte allein im ersten Halbjahr 2018 drei regionale Gipfel in kurzer Folge, um eine gemeinsame Linie der SADC- Staaten zur Situation in Kongo sicherzustellen. Auch bei weiteren Konflikten in der Region zeigt Angola Ambitionen, als Vermittler aufzutreten. In diesem Rahmen pflegt Angola einen intensiven sicherheitspolitischen Dialog mit seinen Nachbarstaaten, wie zuletzt im September 2018 bei der Durchführung der sicherheitspolitischen Gespräche mit Namibia. Die Anfang des Jahres beschlossene Visabefreiung mit mehreren Staaten im südlichen Afrika zielt zudem auf einen stärkeren wirtschaftlichen und politischen Austausch in der Region. 41. Weshalb kommt das Auswärtige Amt zu dem Schluss, dass sich Angola in den letzten Jahren verstärkt bemüht hat, sich als Regionalmacht zu etablieren (Quelle: www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/angola-node/-/ 208170)? Angola ist ein Schlüsselakteur in der Region des südlichen Afrikas. Es ist Mitglied in den Regionalorganisationen des südlichen Afrikas SADC und in Zentralafrika („Economic Community of Central African States“, ECCAS), in der Internationalen Konferenz der Großen Seen-Region („International Conference of the Great Lakes Region“, ICGLR) und in der Golf-von-Guinea-Kommission. In den letzten Jahren verstärkt Angola zunehmend seine Ambitionen, eine internationale und regionale Führungsrolle zu übernehmen, um Frieden und Sicherheit in der Region zu stärken. Ausdruck dieser Ambitionen waren ein nichtständiger Sitz im VN-Sicherheitsrat 2015/2016, die zweimalige Übernahme der Präsidentschaft der ICGLR 2015 bis 2016 und 2016 bis 2017, die Präsidentschaft im Kimberley-Prozess 2015 und die Übernahme wichtiger Ämter in der Kommission der AU. Bis August 2018 hatte Angola den Vorsitz des SADC-Organs für Politik, Verteidigung und Sicherheit inne. Von 2018 bis 2020 ist Angola Mitglied im AU-Sicherheitsrat . Mit seinen relativ starken und gut ausgerüsteten Streitkräften und seiner Friedens- und Stabilitätspolitik erhebt Angola den Anspruch einer Regionalmacht und ist bereit, sicherheitspolitische Verantwortung zu übernehmen. In SADC, ECCAS und in der Golf-von-Guinea-Kommission stellt Angola Streitkräfte und Infrastruktur zur Verfügung und sichert, neben Südafrika, den taktischen und operativen Material- und Personaltransportbedarf der anderen Mitgliedstaaten. In Lesotho beteiligt sich Angola derzeit zum ersten Mal an einer Friedenssicherungsmission der SADC und ist der weitaus größte Truppensteller. Angola engagiert sich zudem in der Lösung der politischen Krise in der Demokratischen Republik Kongo und hat angeboten, sich militärisch an der VN-Stabilisierungsmission MINUSCA in der Zentralafrikanischen Republik zu beteiligen. Auch wenn es letztendlich nicht zu einem Einsatz von angolanischen Truppen bei MINUSCA kam, beabsichtigt Angola weiterhin seine Beteiligung an VN- und AU-Einsätzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/6244 42. Wie bewertet die Bundesregierung Angolas Engagement in der Internationalen Konferenz der Region der Großen Seen? Die zweimalige Übernahme der Präsidentschaft der ICGLR 2015 bis 2016 und 2016 bis 2017 unterstreicht die Bereitschaft Angolas, sich innerhalb dieses Forums zu engagieren und regionalpolitische Verantwortung zu übernehmen. 43. Plant die Regierung Angolas nach Kenntnisstand der Bundesregierung, der Freihandelszone der SADC (Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika ) beizutreten? Im Schulterschluss mit Südafrika setzt sich die neue Regierung für eine Stärkung der regionalen wirtschaftlichen Integration im Rahmen von SADC ein und hat angekündigt, 2019 der SADC-Freihandelszone beitreten zu wollen. Kooperation Angolas mit Deutschland 44. Welche Auswirkungen hat der Präsidentenwechsel in Angola auf die derzeitigen bilateralen Beziehungen zu Deutschland? Seit seinem Amtsantritt tritt Präsident João Lourenço entschlossen für wirtschaftliche Reformen, die Bekämpfung von Korruption und Nepotismus und eine Stärkung von Frieden und Sicherheit in der Region ein. Dabei geht er auch gegen altgediente Führungspersönlichkeiten vor. Dies und die Wirtschafts- und Strukturreformen , die die Regierung angestoßen hat, senden wichtige Signale für ausländische und auch deutsche Unternehmen. Vor diesem Hintergrund können die ohnehin guten bilateralen Beziehungen zwischen beiden Ländern künftig weiter vertieft werden. Ein Anzeichen dafür ist der Besuch von Präsident João Lourenço in Berlin im August dieses Jahres. 45. Auf welchen Themen lag der Fokus des Gesprächs zwischen Präsident João Lourenço und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei seinem Staatsbesuch im August 2018, und inwieweit hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mögliche Bedenken angesichts von Menschenrechtsverletzungen in Angola gegenüber Präsident João Lourenço geäußert? Der Fokus des Gesprächs lag auf den bilateralen Beziehungen, aktuellen regionalen Themen und strukturellen Reformen der angolanischen Regierung, darunter Maßnahmen zur Verbesserung marktwirtschaftlicher Rahmenbedingungen, der Korruptionsbekämpfung, aber auch laufende Bemühungen zur Dezentralisierung, Demokratisierung und Reform des Justizwesens. 46. Plant die Bundesregierung die Wiederaufnahme der 2012 beendeten Entwicklungspartnerschaft , und wenn ja, wann, und unter welchen Bedingungen ? Eine Wiederaufnahme der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit Angola ist nicht vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6244 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sicherheitspolitische Kooperation Angolas mit Deutschland 47. Inwiefern plant die Bundesregierung eine sicherheitspolitische Kooperation mit Angola? Welche Schwerpunkte sollen dabei ggf. gesetzt werden, und welche Rolle spielt dabei die Menschenrechtslage in Angola? Die sicherheitspolitische Kooperation mit Angola bewegt sich gegenwärtig auf sehr niedrigem Niveau. Die Ausgestaltung der bilateralen sicherheitspolitischen Beziehungen befindet sich noch in einer Sondierungsphase, von deutscher Seite flankiert durch den seit September 2017 in Luanda eingerichteten Militärattachéstab . Denkbare Handlungsansätze könnten in einer Unterstützung Angolas im Hinblick auf eine Steigerung der Befähigung zur Verantwortungsübernahme im Rahmen der „African Peace and Security Architecture“ (APSA) der Afrikanischen Union und ihrer regionalen Organisationen liegen. Der Aspekt Menschenrechte , aber auch die Vermittlung des deutschen Konzeptes der Inneren Führung oder der Beziehungen zwischen Streitkräften und Zivilgesellschaft wären Bestandteile von Maßnahmen bilateraler sicherheitspolitischer Kooperation. 48. Weshalb hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem angolanischen Präsidenten João Lourenço auf eine Distanzierung von einem möglichen Export von Patrouillenbooten an Angola verzichtet? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlagen hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern “ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“, ATT). Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. Kooperation Angolas mit der Europäischen Union 49. Wie positioniert sich die Bundesregierung innerhalb der Europäischen Union zur Zusammenarbeit mit Angola? Die neue angolanische Regierung bemüht sich deutlich stärker als Vorgängerregierung um einen Dialog mit der EU. Im ersten Jahr der neuen Regierung gab es bilaterale Gespräche zwischen Staatspräsident João Lourenço und Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker beim EU/AU-Gipfel in Abidjan sowie mit dem Präsidenten des Europäischen Rats Donald Tusk Anfang Juni 2018 in Brüssel. Am 4. Juli 2018 hielt Präsident Lourenço eine Rede vor dem Europäischen Parlament . Grundlage der Beziehungen zwischen der EU und Angola ist die Zusammenarbeitsvereinbarung 2012 („Joint Way Forward“, JWF). Diese beinhaltet einerseits Entwicklungshilfe und andererseits den politischen Dialog. Bei inzwischen drei JWF-Ministertreffen in Brüssel und in Luanda war Angola mit jeweils mehreren Ministerinnen und Ministern sowie Staatssekretärinnen und Staats- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/6244 sekretären vertreten und bekundete großes Interesse an einer Vertiefung des Dialogs und an verstärkter Zusammenarbeit. Es wurden auch heikle Themen wie Menschenrechte, gute Regierungsführung und Investitions- und Geschäftsklima angesprochen. a) Womit begründet die Bundesregierung ihre Haltung innerhalb der Europäischen Union? Die Bundesregierung sieht in Angola einen Schlüsselakteur in der Region des südlichen Afrikas und sieht vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit eines verstärkten Dialogs zwischen EU und Angola. Weiterhin wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen. b) Welche gemeinsamen Anstrengungen unternehmen Deutschland und die EU zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Angola? Die EU fördert im Rahmen eines Programms zur Unterstützung von nichtstaatlichen Akteuren („Programa de Apoio aos Actores não Estatais“, PAANEII) durch Einzelprojekte verschiedene Akteure der Zivilgesellschaft. Durch laufende Projekte werden die institutionelle Stärkung von Nichtregierungsorganisationen im Bereich Menschenrechte und die Förderung der Menschenrechte von Frauen, Behinderten und Kindern unterstützt. Das Programm wird von angolanischer Seite sehr gut angenommen und startete im Frühjahr 2013 in eine zweite Phase. Außerdem unterstützt die EU gemeinsam mit dem Kinderhilfswerk der VN, UNICEF, ein Projekt zur Geburtenregistrierung. Es erfolgt kein expliziter sogenannter Artikel -8-Dialog. Artikel 8 des Partnerschaftsabkommens zwischen EU und Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP) unterstreicht, dass die EU und die AKP-Staaten ohne Tabus über sämtliche Themen sprechen wollen. Allerdings werden im Rahmen der im Juli 2012 verabschiedeten Initiative „Angola – EU Joint Way Forward“ (JWF) vergleichbare Gespräche geführt. Es ist ein umfassender politischer Dialog vorgesehen, der auch die Themen Menschenrechte und gute Regierungsführung umfasst. Eine EU-Menschenrechtsstrategie für Angola wurde 2011 erarbeitet und zuletzt im Februar 2015 aktualisiert. Die EU-Mitgliedstaaten sind bei der Ausarbeitung im Rahmen der regelmäßig tagenden Menschenrechtsarbeitsgruppe einbezogen. Die Unterstützung und Stärkung der Zivilgesellschaft erfolgt insbesondere durch anlassbezogene Treffen mit jeweils angesprochenen Nichtregierungsorganisationen. Verschiedene EU-Mitgliedstaaten leisten auch unmittelbar Unterstützung für lokale Menschenrechtsorganisationen, zum Beispiel über Nichtregierungsorganisationen. 50. Welche Aktivitäten zur Zusammenarbeit auf den Gebieten der Militär- und Sicherheitspolitik gab es zwischen der Europäischen Union und Angola seit 2008 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren die einzelnen Aktivitäten benennen)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu einer Zusammenarbeit zwischen der EU und Angola auf den Gebieten der Militär- und Sicherheitspolitik vor. 51. Welche Projekte fördert die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in Angola? Nach Kenntnis der Bundesregierung fördert die EU im Rahmen des 11. Europäischen Entwicklungsfonds Programme in den Bereichen Landwirtschaft, Wasser und Abwasser sowie Berufs- und Hochschulbildung. Daneben wird in kleinerem Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6244 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Umfang die Zivilgesellschaft unterstützt. Die Schwerpunkte wurden im „European Union – Republic of Angola National Indicative Programme 2014-2020“ vereinbart. Am 26. Oktober 2018 wurden mit dem Jährlichen Aktionsprogramm 2018 („Annual Action Programme 2018“) zugunsten der Republik Angola eine EU-Angola-Dialog-Fazilität, ein Unterstützungsprogramm für Wirtschaftsgovernance sowie ein Hochschulförderprogramm auf den Weg gebracht. 52. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Inhalte des Treffens der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini mit Präsident João Lourenço im Juni 2018? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 53. Inwieweit möchte die Europäische Union Angola nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Eindämmung von Piraterie im Golf von Guinea unterstützen ? Zu einem konkreten Engagement der EU in Angola zur Eindämmung der Piraterie liegen der Bundesregierung aktuell keine Erkenntnisse vor. Wirtschaftliche Beziehungen Deutschlands mit Angola 54. Wie haben sich die deutschen Exporte nach und die Importe aus Angola in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Jahren, Gesamtvolumen in Euro und Veränderungsraten aufschlüsseln)? Bilateraler Außenhandel Deutschland – Angola (2013-2017; in Millionen Euro; Veränderung in Prozent) 2013 2014 2015 2016 2017 Mio. € % Mio. € % Mio. € % Mio. € % Mio. € % dt. Einfuhr 469,5 76,9 130,1 -72,3 76,1 -41,5 147,0 93,2 44,5 -69,7 dt. Ausfuhr 283,7 -29,0 372,6 31,3 333,2 -10,6 256,9 -22,9 254,4 -1,0 Saldo -185,8 242,5 257,1 109,9 209,9 Quelle. Destatis 55. Wie viel Prozent des Handels zwischen Deutschland und den afrikanischen Staaten entfällt auf Angola? Anteil Angolas am Handel zwischen Deutschland und Afrika (in Prozent) 2013 2014 2015 2016 2017 dt. Einfuhr 2,0 0,6 0,4 0,9 0,2 dt. Ausfuhr 1,3 1,7 1,4 1,0 1,0 Quellen: Destatis, Berechnungen von Germany Trade & Invest Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/6244 56. Welche Rohstoffe wurden in welchen Mengen in den letzten fünf Jahren aus Angola nach Deutschland importiert (bitte nach Rohstoffen, Liefermenge und Finanzvolumen auflisten)? Deutsche Rohstoffimporte aus Angola (2013-2017) Jahr Rohstoff Menge in Tonnen Prozent der Gesamtmenge 1 Wert in 1000 Euro 2013 Erdöl 674.338 0,72 406.334 2014 Erdöl 197.173 0,23 109.564 2015 Erdöl 161.308 0,18 60.333 2016 Erdöl 382.660 0,42 110.223 2017 Erdöl 116.477 0,13 40.642 2013 Kraft-, Brenn-, Schmierstoffe 91.507 0,24 61.878 2014 Kraft-, Brenn-, Schmierstoffe 27.194 0,07 18.319 2015 Kraft-, Brenn-, Schmierstoffe 36.263 0,09 13.671 2016 Kraft-, Brenn-, Schmierstoffe 97.517 0,24 26.985 2017 Kraft-, Brenn-, Schmierstoffe2 - - - 2013 Kupfer (Abfälle und Schrotte) 26 0,00 135 2014 - 2017 Kupfer (Abfälle und Schrotte)2 - - - 2013 - 2015 Platin (Abfälle und Schrotte) 2 2016 Platin (Abfälle und Schrotte) 4 0,04 153 2017 Platin (Abfälle und Schrotte) 17 0,20 876 2013 Granit 47 0,03 13 2014 Granit 75 0,03 20 2015 Granit 37 0,02 10 2016 - 2017 Granit2 - - - 1 Anteil an der Gesamtimportmenge des jeweiligen Rohstoffs 2 Keine Importe (Quelle: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, BGR) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6244 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 57. Welche Güter wurden in welcher Höhe in den letzten fünf Jahren aus Deutschland nach Angola exportiert (bitte nach Jahren, Güterabteilungen des Güterverzeichnisses für Produktionsstatistiken, Finanzvolumen und Menge auflisten)? a) Welche Güter in welcher Höhe sind für militärische Verwendung geliefert worden (bitte einzeln nach Jahren auflisten)? b) Welche Güter in welcher Höhe sind dem polizeilichen Sicherheitsbereich zuzurechnen (Schusswaffen, Überwachungstechnologie usw.) Die Fragen 57 bis 57b werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäfts, das heißt Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen . Die Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden Ausführungen ab. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 48 verwiesen. Daten über tatsächlich erfolgte Ausfuhren nach Angola liegen nicht vor. Die seit 2014 von der Bundesregierung genehmigte Ausfuhr von Gütern der Ausfuhrliste Teil I A und Teil I C können der Anlage entnommen werden. c) Welche Güter in welcher Höhe sind dem rein zivilen Bereich zuzurechnen ? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 58. In welcher Form bzw. durch welche Instrumente und Initiativen hat die Bundesregierung Geschäfte des Exports und Imports zwischen Deutschland und Angola in den letzten fünf Jahren gefördert? Die Bundesregierung hat im Jahr 2017 Exportkreditgarantien für deutsche Lieferungen und Leistungen nach Angola in Höhe von 27,5 Mio. Euro übernommen. Zurzeit bestehen zwei wirksame Investitionsgarantien mit einer Kapitaldeckung in Höhe von insgesamt 3,13 Mio. Euro. Es liegt kein weiterer Antrag dafür vor. Bezüglich der Jahre 2013 bis 2016 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/13489 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/6244 Anlage Jahr 2014 – Rüstungsgüter Anzahl der Genehmigungen Position der Ausfuhrliste (AL-Position) Wert in Euro Menge 1 A0011 600.894 20 St., diverse A0021 17.356 diverse 2 A0006 800.000 diverse 3 Gesamt Teil I A 1.418.250 Jahr 2014 – Dual-Use-Güter Anzahl der Genehmigungen Position der Ausfuhrliste (AL-Position) Wert in Euro Menge 1 C5A002 36.576 32 St. C5D002 11.914 diverse 1 C5A002 770.909 149 St. 1 C5D002 55 diverse 1 C5A002 1.198 * C5D002 1 * 1 C5A002 80.904 * C5D002 652 diverse 1 C5D002 2.435 diverse 6 Gesamt Teil I C 904.644 Jahr 2015 – Rüstungsgüter Anzahl der Genehmigungen Position der Ausfuhrliste (AL-Position) Wert in Euro Menge 1 A0001 5.307 * 1 Gesamt Teil I A 5.307 Jahr 2015 – Dual-Use-Güter Anzahl der Genehmigungen Positionen der Ausfuhrliste (AL-Position) Wert in Euro Menge 1 C1B230 34.832 1 St. 1 C5D002 5 diverse 2 Gesamt Teil I C 34.837 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6244 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr 2016 – Rüstungsgüter Anzahl der Genehmigungen Position der Ausfuhrliste (AL-Position) Wert in Euro Menge 1 A0006 2.025.856 4 St. 1 Gesamt Teil I A 2.025.856 Jahr 2016 – Dual-Use-Güter Anzahl der Genehmigungen Position der Ausfuhrliste (AL-Position) Wert in Euro Menge 1 C1C450 110.275 * 1 C1C350 12.489 * 2 Gesamt Teil I C 122.764 Jahr 2017 – Rüstungsgüter Anzahl der Genehmigungen Position der Ausfuhrliste (AL-Position) Wert in Euro Menge 1 A0006 200.000 diverse 1 Gesamt Teil I A 200.000 Jahr 2017 – Dual-Use-Güter Anzahl der Genehmigungen Position der Ausfuhrliste (AL-Position) Wert in Euro Menge 1 C2B352 1.492 50 St. 1 C5D002 25 5 Satz 3 C3A233 420.000 * 5 Gesamt Teil I C 421.517 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/6244 Jahr 2018 – Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter Bis zum Stichtag 28. Oktober 2018 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern oder Dual-Use-Gütern nach Angola erteilt. Es liegen noch keine endgültigen Zahlen für das laufende Jahr vor. Die derzeit vorliegenden Angaben können sich durch Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen noch verändern . * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Güter zuließen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus ihnen auf vertrauliche Informationen , etwa auf den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsguts, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit der Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333