Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 30. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6246 19. Wahlperiode 04.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5469 – Struktur und Tätigkeit der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit Erlass des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 6. April 2017 (Gemeinsames Ministerialblatt – GMBl – vom 20. April 2017, S. 274) wurde die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) – nachstehend : Zentrale Stelle – als nicht rechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des BMI errichtet. Die Behörde soll bis zum Jahr 2022 insgesamt 400 Personalstellen umfassen und hat zur Aufgabe, Verschlüsselungsmethoden zu brechen und Überwachungstechnologien für staatliche Sicherheitsbehörden zu entwickeln . Zum Präsidenten von ZITiS wurde mit Wilfried Karl (vgl. www.heise.de/ newsticker/meldung/Entschluesselungsbehoerde-Zitis-Hacker-verzweifelt-gesucht- 3675136.html), ein langjähriger leitender Beamter der Abteilung Technische Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Bad Aibling ernannt. Er managte dort die Kooperation mit dem US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) und war ein zentraler Zeuge vor dem BND/NSA-Untersuchungsausschuss . V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Gemäß Errichtungserlass vom 6. April 2017 hat die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) die Aufgabe, Behörden des Bundes mit Sicherheitsaufgaben im Hinblick auf informationstechnische Fähigkeiten zu unterstützen und zu beraten. Dazu entwickelt und erforscht ZITiS Methoden und Werkzeuge. In diesem Kontext obliegen ihr insbesondere Unterstützungs- und Beratungsleistungen, Entwicklungsleistungen und Forschungsaufgaben. ZITiS hat keine Eingriffsbefugnisse. Diese Befugnisse verbleiben bei den Bedarfsträgern der ZITiS – derzeit dem Bundeskriminalamt (BKA), dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundespolizei (BPOL). Der nach den Planungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)6 vorgesehene Aufbau der Behörde auf bis zu 400 Planstellen/Stellen steht unter dem Vorbehalt zukünftiger Haushaltsaufstellungsverfahren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6246 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Warum wurde die Zentrale Stelle per Organisationserlass und nicht per Bundesgesetz errichtet? a) Inwiefern ist die unterstützende und beratende Tätigkeit der Zentralen Stelle für das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die Bundespolizei (BPOL) in Hinsicht auf die Wahrnehmung von Teilaufgaben der Materien aus Artikel 87 Absatz 1 des Grundgesetzes abgrenzbar? b) Weshalb ist nach Ansicht der Bundesregierung eine gesonderte parlamentarische Kontrolle der Tätigkeit der Zentralen Stelle nicht erforderlich? c) Beabsichtigt die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung nachzureichen ? Die Fragen 1, 1a, 1b und 1c werden im Zusammenhang beantwortet. Die Aufgaben der ZITiS sind, wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, im Errichtungserlass dargelegt. Aufgabe der ZITiS ist die technische Unterstützung der Behörden des Bundes mit Sicherheitsaufgaben im Hinblick auf ihre operativen IT-Fähigkeiten. ZITiS hat keine Eingriffsbefugnisse. Diese Befugnisse verbleiben bei ihren Bedarfsträgern , derzeit dem BKA, dem BfV und der BPOL. ZITiS erbringt für diese Behörden Forschungs-, Entwicklungs- und Unterstützungs-/Beratungsleistungen. Damit greift der Gesetzesvorbehalt des Artikels 87 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) nicht. ZITiS ist kein Nachrichtendienst und unterliegt daher der allgemeinen parlamentarischen Kontrolle und nicht den im Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (PKGrG) geregelten Zuständigkeiten des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr). Ein Errichtungsgesetz ist nicht erforderlich. Die ZITiS ist im Geschäftsbereich des BMI per Erlass vom 6. April 2017 (GMBl 2017, S. 274) errichtet worden. 2. Zählen zu den nicht näher benannten Behörden mit Sicherheitsaufgaben, die gemäß § 2 Absatz 1 des Erlasses des BMI (GMBl vom 20. April 2017, S. 274) von der Zentralen Stelle im Hinblick auf informationstechnische Fähigkeiten unterstützt und beraten werden, ausschließlich das BKA, das BfV sowie die BPOL oder zählen dazu ebenso die Bundeswehr (Bw), der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und weitere Behörden des Bundes? a) Warum wurde der Begriff „Behörden des Bundes mit Sicherheitsaufgaben “ nicht eindeutig definiert? b) Welche weiteren Bundesbehörden sind dem Begriff „Behörden des Bundes mit Sicherheitsaufgaben“ hinzuzurechnen (bitte auflisten)? c) Werden über Zentralstellenfunktionen von Bundesbehörden oder andere Kooperationsformen auch Behörden der Länder vom Aufgabenbereich der Zentralen Stelle erfasst? Wenn ja, welche? Die Fragen 2 und 2a bis 2c werden im Zusammenhang beantwortet. Der Begriff „Behörden mit Sicherheitsaufgaben“ ist gesetzlich nicht definiert. Es handelt sich um einen Begriff aus der Staats- und Organisationspraxis. Er ist im Zusammenhang mit dem Errichtungserlass anzuwenden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6246 Gemäß § 2 Absatz 1 des ZITiS-Errichtungserlasses hat die Zentrale Stelle die Aufgabe, Behörden des Bundes mit Sicherheitsaufgaben im Hinblick auf informationstechnische Fähigkeiten zu unterstützen und zu beraten. Behörden im Sinne der Vorschrift sind die Bedarfsträger der ZITiS. Neben BKA, BfV und BPOL können durch die Einräumung eines Gaststatus im ZITiS-Beirat auch weitere Behörden des Bundes an den Ergebnissen der Tätigkeit der ZITiS partizipieren. Gaststatus im ZITiS-Beirat haben derzeit der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD), das Zollkriminalamt (ZKA) und das BMI. Die zuständigen Behörden der Länder können über die Zentralstellenfunktion von BKA (Landeskriminalämter) und BfV (Landesbehörden für Verfassungsschutz) an den Ergebnissen der Tätigkeit der ZITiS mittelbar partizipieren. 3. Wurde die Zentrale Stelle neben den ihr obliegenden drei gesonderten Aufgabengebieten Unterstützung- und Beratungsleistungen, Entwicklungsleistungen sowie Forschung zwischenzeitlich mit der Durchführung von weiteren Aufgaben gemäß § 2 Absatz 3 des Erlasses des BMI betraut? Wenn ja, mit welchen und, falls nicht durch das BMI, von welcher anderen obersten Bundesbehörde beauftragt? Nein. 4. Welche Verbindungen zu Forschungseinrichtungen, Behörden und Einrichtungen mit Sicherheitsaufgaben im Inland hat die Zentrale Stelle im Benehmen mit einer zuständigen Behörde des Bundes gemäß § 2 Absatz 4 des Erlasses des BMI konkret bereits etabliert, und welche sucht sie gegenwärtig zu etablieren (bitte nach Name der Einrichtung oder Behörde und jeweilig mitwirkender Behörde des Bundes aufschlüsseln)? 5. Welche Verbindungen zu Forschungseinrichtungen, Behörden und Einrichtungen mit Sicherheitsaufgaben im Ausland hat die Zentrale Stelle im Benehmen mit einer zuständigen Behörde des Bundes gemäß § 2 Absatz 4 des Erlasses des BMI konkret bereits etabliert, und welche sucht sie gegenwärtig zu etablieren (bitte nach Name der Einrichtung oder Behörde und jeweilig mitwirkender Behörde des Bundes aufschlüsseln)? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. ZITiS unterhält gemäß Errichtungserlass zu den Mitgliedern und Gästen im Beirat der ZITiS eine etablierte Verbindung. Darüber hinaus unterhält ZITiS zu folgenden Forschungseinrichtungen etablierte Verbindung: Forschungsinstitut Cyber Defence der Universität der Bundeswehr, München Max-Planck-Institut, Freiburg Fraunhofer-Institut für Eingebettete Systeme und Kommunikationstechnik ESK, München Im Rahmen der Aufgabenerfüllung werden zudem künftig Verbindungen zu Forschungseinrichtungen , Behörden und Einrichtungen mit Sicherheitsaufgaben des In- und Auslandes etabliert. Die Planung, die u. a. Gegenstand der Fragen 4 und 5 der vorliegenden Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. ist, befindet sich im Willensbildungsprozess und ist noch nicht abgeschlossen. Eine Entscheidung steht noch aus. Daher wird Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6246 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode von einer weitergehenden Beantwortung der Fragen 4 und 5 durch die Bundesregierung abgesehen. Das in Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG verankerte parlamentarische Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung unterliegt verfassungsrechtlichen Grenzen (BVerfGE 124, S. 161 [188]). Gründe, die Beantwortung parlamentarischer Fragen zu verweigern, können sich insbesondere aus dem Gewaltenteilungsrundsatz ergeben. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt notwendigerweise einen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung voraus, der einen parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Eine Pflicht der Regierung , parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge. Sie umfasst nicht die Befugnis, in laufende Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, S. 78 [120 f.]). 6. Welche Personen bilden den Beirat der Zentralen Stelle gemäß § 4 Absatz 2 des Erlasses des BMI, welcher entsendenden Behörde entstammen diese in welcher Funktion, und welche weiteren Personen in welcher Funktion gehören dem Beirat gegebenenfalls darüber hinaus an oder haben dort beratende Stimme (bitte nach Name der Person sowie entsendender Behörde oder Einrichtung und Funktion aufschlüsseln)? Der Beirat der ZITiS wird gebildet aus ZITiS, dem BKA, dem BfV und der BPOL. Das BMI nimmt an den Sitzungen teil und billigt gemäß § 4 Absatz 1 des Errichtungserlasses das abgestimmte Jahresarbeitsprogramm. Alle beteiligten Behörden werden vertreten durch ihren jeweiligen Präsidenten oder durch von ihm bestimmte Vertreter, im Falle des BMI durch den Abteilungsleiter CI oder durch von ihm bestimmte Vertreter. Das ZKA, das BAMAD und der BND haben Gaststatus im Beirat. 7. Wie lauten nach der Geschäftsordnung des Beirats die Regelungen zu dessen Vorsitz, zur Stimmberechtigung im Gremium und zur Entscheidungsfindung über das abzustimmende Jahresprogramm der Zentralen Stelle? ZITiS erstellt federführend gemeinsam mit dem BKA, der BPOL und dem BfV das Jahresarbeitsprogramm; Entscheidungen über den Inhalt des Programmes werden einstimmig getroffen. Das BMI billigt das Programm. Den Vorsitz des Beirates hat der Präsident ZITiS oder ein von ihm bestimmter Vertreter. 8. Wer wurde zum Vizepräsidenten der Zentralen Stelle berufen? Mit Wirkung vom 1. November 2018 wurde Hans-Christian Witthauer die Funktion und das Amt des Vizepräsidenten der Zentralen Stelle für die Informationstechnik im Sicherheitsbereich übertragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6246 9. Wer wurde jeweils als Leiter oder Leiterin der Bereiche Zentrale Services, Beratung & IT-Dienste, Digitale Forensik, Telekommunikationsüberwachung , Kryptoanalyse und Big-Data-Analyse bestellt? Die Bereiche Zentrale Services, Beratung und IT-Dienste werden vom Vizepräsidenten geleitet. Leiter des Geschäftsfeldes Digitale Forensik: Hr. Dr. Christian Hummert Leiter des Geschäftsfeldes TKÜ: Hr. Dirk Lageveen Leiter des Geschäftsfeldes Kryptoanalyse: Hr. Axel Treßel Leiter des Geschäftsfeldes Big Data: Hr. Jochen Dahlke 10. Wie viele Planstellen für Beamte sowie Stellen für Arbeitnehmer stehen der Zentralen Stelle jeweils im Kalenderjahr 2018 und 2019 zur Verfügung, und wie viele davon sind aktuell besetzt? Für das Kalenderjahr 2018 stehen 150 Planstellen zur Verfügung (SOLL), wovon 96 Planstellen besetzt oder zur zeitnahen Besetzung mit Bewerbern, die schon erfolgreich das Auswahlverfahren durchlaufen haben (erfolgreiche Bewerber), bereits belegt sind (IST). Die Beschlusslage der dritten und somit letzten Lesung des Deutschen Bundestages für den Entwurf des Bundeshaushalts 2019 am 23. November 2018 beinhaltet eine Aufstockung des ZITiS-Stellenhaushalts um 40 Planstellen für das nächste Haushaltsjahr. Diese Aufstockung steht noch unter dem Vorbehalt der Verkündigung des Bundeshaushaltsgesetzes 2019 durch den Bundespräsidenten. a) Wie verteilt sich dieses Personal auf Verwaltungspersonal und MINT- Fachpersonal (MINT = Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik)? Da ZITiS sich im Aufbau befindet, wird sowohl die derzeitige als auch die zukünftige Verteilung unter Berücksichtigung der Besetzung mit den erfolgreichen Bewerbern dargestellt: Leitung (inkl. Leitungsstab) Verwaltungsbereich MINT- Fachpersonal Gesamt derzeitige Verteilung 8 26 28 62 zukünftige Verteilung 9 31 56 96 b) Wie verteilt sich dieses Personal auf Beamte und tarifliche Arbeitnehmer? Unter Anwendung der in der Antwort zu Frage 10a verwendeten Methodik wird sowohl die derzeitige als auch die zukünftige Verteilung dargestellt: Tarifbeschäftigte Beamte derzeitige Verteilung 29 33 zukünftige Verteilung 55 41 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6246 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie verteilt sich dieses Personal nach Geschlechterstruktur? Unter Anwendung der in der Antwort zu Frage 10a verwendeten Methodik wird sowohl die derzeitige als auch die zukünftige Verteilung dargestellt: männlich weiblich derzeitige Verteilung 36 26 zukünftige Verteilung 62 34 11. Wie viele Beschäftigte der Zentralen Stelle waren zuvor jeweils für die Bw, den BND, das BfV sowie das BSI hauptberuflich tätig bzw. sind von diesen aktuell jeweils an die Zentrale Stelle entsandt oder in sonstiger Weise für eine Tätigkeit dort freigestellt? Bundeswehr (Bw) 4 Bundesnachrichtendienst (BND) 13 Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) 0 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 0 ZITiS verfügt derzeit über keine Beschäftigten der o. g. Behörden, die temporär zur ZITiS entsandt wurden oder die in sonstiger Weise für eine Tätigkeit bei ZITiS freigestellt wurden. 12. Welcher Besoldungsgruppe sind jeweils die Planstellen des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Zentralen Stelle zugeordnet? Gemäß Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), Anlage I, Bundesbesoldungsordnungen A und B, ist der Präsident der ZITiS in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft. Folglich ist der Vizepräsident als der ständige Vertreter eines in Besoldungsgruppe B 5 eingestuften Leiters einer Dienststelle in die Besoldungsgruppe B 2 eingestuft. 13. Wie viele Beschäftigte der Zentralen Stelle erhalten jeweils Stellen- und Amtszulagen sowie außertarifliche Vergütungen und tarifliche Sonderzulagen ? Amts- und Stellenzulagen im Sinne des § 42 BBesG werden aktuell nicht gewährt . Bislang wurde in insgesamt acht Fällen die außertarifliche IT-Fachkräftezulage für Tarifbeschäftigte gewährt bzw. ist die Gewährung zugesagt. 14. Welche Maßnahmen des Personal-Recruitings und der Öffentlichkeitsarbeit wurden durch die Zentrale Stelle unternommen? Auf die nachstehenden Antworten zu den Fragen 14a und 14b wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6246 a) Auf welchen Veranstaltungen, Konferenzen, Symposien, Fach- und Absolventenmessen und vergleichbaren Anlässen wurde zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit oder Nachwuchsgewinnung geworben (bitte nach Ereignis, Personalaufwand und Ergebnis aufschlüsseln)? Ereignis Personalaufwand in Personentagen IT-Jobtag München 7,5 virtuelle Karrieremesse 4,5 JobVector career day, Frankfurt 7,5 Fachvortrag und Vorstellung ZITiS als Arbeitgeber Uni Mittweida, Lehrstuhl Digitale Forensik 4 job and career @ CEBIT 2018 25 ITS.connect, Uni Bochum 7,5 Tag der offenen Tür der Bundesregierung 7,5 PITS – Public IT-Security 4 Karriereforum Universität der Bundeswehr 7,5 Future Security Science Match 4 IT-Sicherheit am Donaustrand 4 Nationale Cybersicherheitskonferenz, HPI 4 Internet Governance Forum 2 Polizeitage München 2 Jahrestagung Forschungsinstitut Cyber Defence (CODE) 6,5 Digital Society Conference 2 Domaine Pulse 4 Das Ergebnis der einzelnen Maßnahmen der Nachwuchsgewinnung und der Öffentlichkeitsarbeit ist einzeln nicht aufschlüsselbar. b) Welche Werbe- und PR-Mittel wurden erstellt und verbreitet (bitte nach Werbe- bzw. PR-Mittel, Auflage, Kosten und Stand der Inverkehrbringung aufschlüsseln)? Die Werbemittel werden für Recruiting- und PR-Maßnahmen verwendet. Sie sind stark nachgefragt und werden in angemessener Form der Öffentlichkeit auf den jeweiligen Veranstaltungen angeboten. Es erfolgt keine statistische Erfassung des Inverkehrbringens. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6246 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2.500 Lanyards 1.761,20 € 1.000 Schreibblöcke 943,43 € 2.500 Druckkugelschreiber 1.556,92 € 500 USB-Sticks 3.332,00 € 1.000 Powerbanks 7.788,55 € 200 ZITiS-Anstecknadeln 443,63 € 1.000 Arbeitgeberbroschüren 618,80 € 510 PopSockets 3.309,05 € 1.550 ZITiS-Anstecknadeln 1.668,74 € 1.920 Koffein Shots 1.303,38 € 2.500 Wingclips 754,98 € ZITiS-A5-Flyer 824,46 € ZITiS-A4-Flyer 188,63 € ZITiS-A4-Flyer 252,93 € Nachkauf von Werbemitteln – 10.000 Schreibblöcke 7.903,12 € Nachkauf von Werbemitteln – 5.000 Baumwolltaschen 7.819,73 € Nachkauf von Werbemitteln – 10.000 Lanyards 5.574,91 € Nachkauf von Werbemitteln – 10.000 Kugelschreiber 4.855,20 € Nachkauf von Werbemitteln – 5.000 Baumwolltaschen 5.140,80 € Nachkauf von Werbemitteln – RFID Schutzhüllen 3.650,25 € Nachkauf von Werbemitteln – 5.000 ZITiS-Anstecknadeln 3.874,40 € Nachkauf von Werbemittel – 2.500 PopSockets 13.986,90 € 15. Welche Maßnahmen für Ausbildung und Studium von Personal wurden durch die Zentrale Stelle unternommen? An der Universität der Bundeswehr in München bietet ZITiS für die Studiengänge „Informatik“ und „Cyber-Sicherheit“ die Möglichkeit der Studienförderung. a) Welche Personen sind mit welcher Zielsetzung an der Erstellung der Studiengänge „Cyber-Sicherheit“ und „Informatik“ betraut? Es handelt sich um bereits existierende Studiengänge der Universität der Bundeswehr . Mit der Erstellung der Studiengänge war ZITiS nicht betraut. b) Welche akademischen Abschlüsse sollen bei diesen Studiengängen erworben werden (bitte nach Abschluss und laufender oder geplanter Akkreditierung aufschlüsseln)? Der Studiengang „Informatik“ wird mit dem Bachelorabschluss B. Sc. in Informatik und der Studiengang „Cyber-Sicherheit“ wird mit dem Masterabschluss M. Sc. in Cyber-Sicherheit abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6246 16. Für welche konkreten Einzelmaßnahmen werden die Ausgaben für Investitionen , die im Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2019 mit 8 Mio. Euro für 2018 und 10,89 Mio. Euro im Jahr 2019 ausgewiesen sind (Bundestagsdrucksache 19/3400, Einzelplan 06, S. 177), verwendet bzw. sollen diese verwendet werden (bitte nach Einzelmaßnahme, Höhe und Jahr aufschlüsseln )? Die für das Jahr 2018 im Bundeshaushaltsplan in den Titeln der Hauptgruppe 7 und 8 des Kapitels 0622 veranschlagten Ausgaben werden schwerpunktmäßig für die Grundausstattung des Gebäudes (z. B. Möbel und Medientechnik – rd. 380 000 Euro, IT-Infrastruktur und Ausrüstung von Serverräumen – rd. 1 360 000 Euro, Konferenztechnik – 370 000 Euro, Sicherheitstechnik – 90 000 Euro), erste Schritte für den Aufbau eines Hochleistungsrechners (rd. 3 100 000 Euro), die Fortsetzung des Projekts zur Standardisierung des Austauschs von TKÜ-Daten auf Grundlage der Rahmenrichtlinie Europäische Ermittlungsanordnung – rd. 600 000 Euro, Beschaffung einer Kauflösungen zur Untersuchung standardisierter Schnittstellen (rd. 1 500 000 Euro) sowie Labortechnik (rd. 600 000 Euro) verwendet. Für 2019 sind schwerpunktmäßig folgende Investitionen geplant: Weitere Ausgaben zur Ertüchtigung des Gebäudes (750 000 Euro), Ausbau der Labore (rd. 1 400 000 Euro), Ausbau des Hochleistungsrechners (2 150 000 Euro), Labortechnik (rd. 800 000 Euro), Weiterführung des Projekts Standardisierung des Austauschs von TKÜ-Daten auf Grundlage der Rahmenrichtlinie Europäische Ermittlungsanordnung (rd. 335 000 Euro). In Abhängigkeit von noch festzulegenden Prioritäten sind ca. 5 455 000 Euro noch nicht festgelegt. Die geplanten Ausgaben stehen noch unter dem Vorbehalt der Verkündigung des Bundeshaushaltsgesetzes 2019 durch den Bundespräsidenten. 17. Wie hoch sind die Kosten für den Neubau des Forschungsinstituts, das die Zentrale Stelle zusammen mit dem Forschungsinstitut CODE (Cyber Defence ) auf dem Campus der Universität der Bundeswehr in Neubiberg bei München mit einer Nutzungsfläche von insgesamt rund 17 500 m2 errichtet, zu veranschlagen, und wie sollen diese anteilsmäßig aufgeteilt werden? Eine abschließende Festlegung der Kosten für den Neubau, welchen die ZITiS zusammen mit dem Forschungsinstitut CODE (Cyber Defence) auf dem Campus der Universität der Bundeswehr in Neubiberg bei München nutzen wird, liegt aufgrund der ausstehenden Bauplanung noch nicht vor. 18. Wie hoch sind die Kosten für Nutzung oder Erwerb eines Quantencomputers zu veranschlagen, den die Zentrale Stelle nach den Angaben der Bundesregierung gemeinsam mit dem Forschungsinstitut CODE (Cyber Defence) der Universität der Bundeswehr in München nutzen will (Bundestagsdrucksache 19/4645, S. 14), und wie sollen diese anteilsmäßig aufgeteilt werden? Es ist geplant gemeinsam mit dem Forschungsinstitut CODE der Universität der Bundeswehr München einen Quantencomputer zu erwerben, sobald Quantencomputer eine stabile Marktreife erreicht haben. Angaben zu Kosten für Nutzung oder Erwerb sind daher nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6246 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Welche konkreten Aufgaben und speziellen Probleme aus den ZITiS-Arbeitsbereichen Digitale Forensik, Telekommunikationsüberwachung, Kryptoanalyse und Big-Data-Analyse sollen mit dem in Frage 18 genannten Quantencomputer oder anderen Hochleistungsrechnersystemen bearbeitet werden? a) Inwiefern zählen dazu auch solche, um kryptographische Verfahren zu brechen? b) Inwiefern zählen dazu auch solche aus dem Bereich Cyber Defence? c) Welche Quantencomputer, Plattformen für Quantencomputing oder andere Hochleistungsrechnersysteme werden konkret für die Bearbeitung der Aufgaben- und Problemstellungen als geeignet angesehen? d) Wie sieht die Zeitplanung für Aufbau, Inbetriebnahme und/oder Nutzung eines Quantencomputers, einer Plattform für Quantencomputing oder anderer Hochleistungsrechnersysteme zur Bearbeitung der Aufgaben- und Problemstellungen aus? Die Fragen 19 und 19a bis 19d werden im Zusammenhang beantwortet. Forschung und Entwicklung in allen Geschäftsbereichen der ZITiS erfordert absehbar immer größere Rechenleistungen zur Unterstützung. Quantencomputer stellen zukünftig eine Möglichkeit dar, diese Rechenleistungen effizienter als heute zu realisieren. Da eine Marktreife von Quantencomputern zum heutigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist, können aktuell keine Zuordnungen zu konkreten Aufgaben genannt werden. Mit bislang marktreifen Hochleistungsrechnern sollen rechenintensive Verfahren im Bereich Kryptoanalyse bearbeitet werden. Zentrale und langfristige Forschungsziele im Bereich Quantencomputing am Forschungsinstitut CODE sind sowohl die Grundlagenforschung im Bereich Quantenanwendungen und die Programmierung von Quantencomputern, als auch die Entwicklung kryptographischer Verfahren, die gegen Entschlüsselungsversuche auf Quantencomputern resistent sind (sogenannte Post-Quantum Kryptoverfahren ). 20. Welche Anforderungen und Leistungsparameter liegen dem Hochleistungsrechner (vgl. https://netzpolitik.org/2018/36-millionen-euro-zitis-bautsupercomputer -zur-entschluesselung/) zugrunde, dessen Anschaffung von den Bedarfsträgern der Zentralen Stelle mit höchster Priorität eingestuft wird? ZITiS plant den Aufbau und den Betrieb von einem Hochleistungsrechner, der prioritär im Bereich der Kryptoanalyse genutzt werden soll und Forschung und Entwicklung in diesem Feld erlaubt. Eine Angebotsprüfung durch das Beschaffungsamt des BMI wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt durchgeführt. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 27 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/5815 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6246 21. Welche Beschaffungen wurden von den Bedarfsträgern der Zentralen Stelle mit welcher Priorität eingestuft (bitte nach Beschaffung, Stand des Beschaffungsverfahrens , aktueller und gegebenenfalls ehemaliger Prioritäten aufschlüsseln )? Die nachfolgend angeführten drei Beschaffungen wurden von den Bedarfsträgern der ZITiS mit höchster Priorität eingestuft: Hochleistungsrechner, die Angebote befinden sich zzt. bei ZITiS zur Angebotsprüfung . Kauflösung zur Untersuchung standardisierter Schnittstellen, Vertrag beim Beschaffungsamt des BMI kurz vor Unterzeichnung. Aufbau einer Wissensplattform, Ausschreibung durch das Beschaffungsamt des BMI wird vorbereitet. 22. Wie lauten die Bezeichnungen der bereits begonnenen 12 Projekte, von denen der Präsident der Zentralen Stelle in kürzlich erschienen Presseinterviews sprach (www.welt.de/politik/deutschland/article178035350/Neue- Cyber-Behoerde-Zitis-Es-geht-nur-um-legale-Ueberwachung.html; www. behoerden-spiegel.de/2018/08/08/zitis-forschung-und-entwicklung-fuersicherheitsbehoerden /), welche Zielsetzungen beinhalten sie jeweils, wer sind die beauftragenden Behörden sowie gegebenenfalls die Kooperationspartner in Forschung und Industrie, welche Etats umfassen sie (bitte nach Projektbezeichnung, Zielsetzung, Behörde, Kooperationspartner und Etat aufschlüsseln)? Gemäß dem Errichtungserlass hat ZITiS die Aufgabe Behörden des Bundes mit Sicherheitsaufgaben im Hinblick auf informationstechnische Fähigkeiten zu unterstützen und zu beraten. Weiterhin regelt der Erlass, dass die ZITiS gemeinsam mit dem BKA, BfV und BPOL ein Jahresarbeitsprogramm erstellt, was den Bedarf der Behörden abbildet. Die gemeldeten Bedarfe umfassen neben dem schrittweisen Aufbau der Unterstützungs - und Beratungsleistungen bei ZITiS (u. a. Konzeption Wissensplattform , sukzessive Erarbeitung eines Marktüberblicks) u. a. Forschungs- und Entwicklungsbedarfe in der Digitalen Forensik (u. a. Passwortsuche, Auswertung von Smartphones) und der Telekommunikationsüberwachung (u. a. Verbesserung des internationalen Datenaustauschs auf Grundlage der Europäischen Ermittlungsanordnung und der Auswertung von IP-Daten). Gemäß der Geschäftsordnung des Beirats für ZITiS stimmt der Beirat das vom BMI zu billigende Jahresarbeitsprogramm für ZITiS ab. Die Entscheidungen im Beirat werden einstimmig getroffen. Die für die Umsetzung der Projekte vorgesehenen Etatansätze der Zentralen Stelle ergeben sich ausweislich der jeweiligen Bundeshaushaltspläne im Kapitel 0622.Über die schon bekannten Informationen zu dem Projekt zur Standardisierung des Austauschs von TKÜ-Daten auf Grundlage der Rahmenrichtlinie Europäische Ermittlungsanordnung hinaus, können keine Auskünfte zu den Vorhaben , deren Etats und den Kooperationspartner in Forschung und Industrie gegeben werden. Wie in der Antwort zu den Fragen 4 und 5 ausgeführt, unterhält ZITiS u. a. eine Kooperation mit dem Forschungsinstitut Cyber Defence der Universität der Bundeswehr München. Im Rahmen der Aufgabenerfüllung werden zudem künftig Verbindungen zu Forschungseinrichtungen, Behörden und Einrichtungen mit Sicherheitsaufgaben des In- und Auslandes etabliert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6246 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Vorenthalten der Benennung der Kooperationspartner in Forschung und Industrie dient dem Schutz der Grundrechte der Betroffenen, insbesondere der Berufsfreiheit aus Artikel 12 Absatz 1 GG. Das Benennen eines Unternehmens gegenüber einer nicht überschaubaren Öffentlichkeit im Kontext polizeilicher und nachrichtendienstlicher Arbeit kann das betroffene Unternehmen in seinem Bestand gefährden. Zum einen könnten Dritte von Geschäftsbeziehungen mit diesem Unternehmen Abstand nehmen. Zum anderen könnte eine Benennung Rückschlüsse auf den Entwicklungsstand und Arbeitsweisen des Unternehmens zulassen, wodurch dessen Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt sein könnte. Weiterhin könnte das Bekanntwerden einer (Geschäfts-)Beziehung eines Unternehmens zu den Bundesbehörden das Unternehmen zum Ziel von Aufklärungsbemühungen fremder Mächte machen. Hierdurch entstehende Wissensabflüsse wären einerseits schädlich für das Unternehmen. Sie beeinträchtigen andererseits aber auch die Funktionsweise und Arbeitsfähigkeit der Bundesbehörden, da eine Zusammenarbeit mit Unternehmen für deren Arbeit oftmals unerlässlich ist. Nach Abwägung der vorgenannten Interessen steht in diesem Falle das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem Schutz des verfassungsrechtlich verankerten Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Unternehmens zurück. Darüber hinaus eröffnen die Antworten einen vertieften und umfassenden Einblick in bestehende informationstechnische Fähigkeiten bei den polizeilichen und nachrichtendienstlichen Bedarfsträgern. Die Informationen betreffen spezifische polizeiliche wie nachrichtendienstliche Methoden und Werkzeuge und können deshalb nicht offengelegt werden. Durch das Offenlegen der Methoden, Werkzeuge und informationstechnische Fähigkeiten der Bedarfsträger gegenüber Stellen außerhalb würden spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zur Methodik und den konkreten technischen Fähigkeiten der Bedarfsträger einem nicht eingrenzbaren Personenkreis – auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland – zugänglich. Aus ihrem Bekanntwerden könnten Rückschlüsse auf deren Fähigkeiten gezogen werden und diese Möglichkeiten polizeilicher wie nachrichtendienstlicher Ermittlungsarbeit in der Folge entfallen. Eine Freigabe dieser Inhalte könnte die Aufklärungsaktivitäten der Bedarfsträger gefährden. Dies würde die wirksame Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Behörden gefährden und lässt eine erhebliche Beeinträchtigung oder Gefährdung der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland befürchten, mithin das Staatswohl beeinträchtigen und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages trägt der erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der Methoden, Werkzeuge und informationstechnischen Fähigkeiten der Bedarfsträger für deren polizeilichen bzw. nachrichtendienstlichen Aufgabenerfüllung nicht ausreichend Rechnung. Die angefragten Informationen lassen weitgehende Rückschlüsse auf Methoden und Werkzeuge sowie die informationstechnischen Fähigkeiten der Bedarfsträger und damit mittelbar auch auf die (geplante) technische Ausstattung und das Know-how der Behörden zu. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Die gilt umso mehr, als bei einem Bekanntwerden die betroffenen, polizeilichen wie nachrichtendienstlichen Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden können und nur bedingt Ersatz verfügbar ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/6246 Der polizeiliche und nachrichtendienstliche Methodenschutz überwiegt in diesem Fall das Informationsinteresse des Parlaments. 23. Welchen internen Regeln und Verfahrensweisen folgt die Zentrale Stelle in Hinsicht auf den Umgang mit Schwachstellen und IT-Sicherheitslücken im generellen, und hat sie im speziellen solche bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits erworben oder durch Dritte erhalten (falls letzteres der Fall, bitte nach Anzahl und Ankaufspreis bzw. Zulieferer aufschlüsseln)? Die Bundesregierung setzt sich derzeit inhaltlich mit der Thematik des Umgangs mit Schwachstellen und IT-Sicherheitslücken auseinander. Da die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung hierzu nicht abgeschlossen ist, kann weder zur Frage in Bezug auf „Regeln“ noch zu möglichen „Verfahrensweisen“ eine Aussage getroffen werden. ZITiS hat bislang weder IT-Sicherheitslücken eingekauft noch von Dritten erhalten. 24. Welche Projekte und Aufgaben der Methoden- und Softwareentwicklung im Kontext Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und Informationstechnische Überwachung (ITÜ) haben das BKA (Kompetenzzentrum Informationstechnische Überwachung), die BPOL (Referat 54) und das BfV bereits an die Zentrale Stelle abgetreten, und welche Projekte und Aufgaben verbleiben bei den drei erstgenannten Bundesbehörden oder sollen von diesen neu bearbeitet werden? Die Projekte und Aufgaben des ehemaligen von BKA, BPOL und BfV getragenen Strategie- und Forschungszentrums Telekommunikation gingen mit Gründung der ZITiS zu ZITiS über. Eine weitergehende Aufgabenübertragung fand nicht statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333