Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 30. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6247 19. Wahlperiode 04.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Anja Hajduk, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/5819 – Nachhaltigkeit der Kapitalanlage des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Während die Bundesregierung für betriebliche Pensionskassen die verpflichtende Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken vorsieht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4673), investiert sie über Aktien- und Anleihemärkte oder direkte Beteiligungen in Geschäftsfelder und Produktionsweisen, die der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, der Agenda 2030 und dem Pariser Klimaschutzabkommen nach Ansicht der Fragesteller diametral zuwiderlaufen, darunter Atomkraft, fossile Brennstoffe und völkerrechtlich geächtete Waffen. Nicht einmal Kinderarbeit ist ausgeschlossen. Ein Großteil der so veranlagten Gelder dient der Altersversorgung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern und Soldatinnen und Soldaten. Konzepte für Divestment und nachhaltige Geldanlage sind nicht bekannt, entsprechende parlamentarische Initiativen wurden ohne Nennung von Gründen zwischen CDU, CSU und SPD abgelehnt (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/10529, 18/12843). Entweder droht nach Ansicht der Fragesteller die kapitalgedeckte Beamtenversorgung oder die Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes zu scheitern. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Hinsichtlich der Sondervermögen zur Entlastung des Bundeshaushalts von künftigen Versorgungsausgaben „Versorgungsrücklage des Bundes“ und „Versorgungsfonds des Bundes“ ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Verantwortung trägt dafür, dass die Sondervermögen wirtschaftlich verwaltet werden. Daher sind die durch § 5 des Versorgungsrücklagegesetzes vorgegebenen Anlagegrundsätze Sicherheit, Liquidität und Rendite stets zu beachten. Die Anlagegrundsätze stehen nicht im Widerspruch dazu, Nachhaltigkeitsrisiken (z. B. finanzielle Risiken für die Anlagen aus Umwelt- und Klimarisiken) einzubeziehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6247 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hoch in Mrd. Euro ist aktuell das Kapitalanlagevermögen des Bundes einschließlich bundesunmittelbarer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, und wie wird es mit welchem Ergebnis am Finanzmarkt veranlagt (bitte Körperschaft und Zweck, Summe gesamt und je Anlageklasse – Bankeinlagen, Pfandbriefe, Staatsanleihen, Unternehmensanleihen , Aktien, etc. –, Rendite – akkumuliert seit 1. Januar 2010 oder später , je nach Verfügbarkeit – sowie die Information tabellarisch auflisten, ob Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden, und wenn ja, wie und seit wann)? Die mit den Fragen 1 und 2 erbetenen Informationen für den gesamten Bundesbereich liegen nicht vor. Angaben im Sinne der Fragestellungen zu den Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“, „Versorgungsfonds des Bundes“, „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ und „Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung“ sowie den durch das Bundesministerium der Finanzen verwalteten Vermögen, die Mittel am Kapitalmarkt anlegen, sind nachstehend aufgeführt. Für die anderen im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen verwalteten Sonder-, Zweck- und Treuhandvermögen werden in der Regel keine Mittel am Kapitalmarkt angelegt. Der Liquiditätsbedarf wird grundsätzlich bedarfsgerecht gedeckt, d. h. im Zusammenhang mit der Auszahlung an Dritte. Dies erfolgt beispielsweise im Rahmen des Liquiditätsmanagements des Bundes, bei dem die den Sondervermögen zur Verfügung gestellten Beträge unverzinslich bis zur Auszahlung im Kassenbereich des Bundes verbleiben oder – falls vorhanden – über eine eigene Kreditermächtigung. a) Restrukturierungsfonds (Stand 20. November 2018): Gesamtportfolio 2,35 Mrd. Euro Girokonto/Kasse: 0,09 Mrd. Euro Staatsanleihen: 0,86 Mrd. Euro Anleihen von Ländern: 0,36 Mrd. Euro Anleihen von Förderbanken/Institutionen mit öffentlichem Auftrag: 0,89 Mrd. Euro Supranationals: 0,15 Mrd. Euro Unternehmensanleihen: keine Aktien: keine Rendite seit Auflage annualisiert 0,16 Prozent (seit 31. Oktober 2012) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist zuständig für die Verwaltung des Restrukturierungsfonds. Die angesammelten Mittel sind so anzulegen , dass eine möglichst große Sicherheit und ausreichende Liquidität der Anlagen gewährleistet sind. Zulässige Investments sind Anleihen des Bundes und der Länder, Anleihen anderer EWU-Staaten, Anleihen von supranationalen Organisationen sowie Anleihen staatlich dominierter Emittenten des Euroraums. Aufgrund der limitierten Zahl zulässiger Investments werden Nachhaltigkeitskriterien in der Anlagestrategie nicht explizit berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6247 b) Öffentlich-rechtliche Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) (Stiftung öffentlichen Rechts, d. h. rechtlich selbständige Vermögensmasse , die den ihr zur Verfügung gestellten Stiftungsstock nach Maßgabe des im Rahmen des Stiftungsaktes vorgegebenen Zwecks in eigener Verantwortung verwaltet). Gesamtportfolio: 0,53 Mrd. Euro Girokonto/Kasse: 0,05 Mrd. Euro Renten EUR Direktanlagen (Staatsanleihen, Emma Bonds): 0,03 Mrd. Euro Unternehmensanleihen: 0,18 Mrd. Euro Aktien: 0,22 Mrd. Euro Immobilien/Infrastruktur: 0,05 Mrd. Euro Bei der Kapitalanlage der Stiftung EVZ werden ethische Kriterien berücksichtigt, die sich aus dem Stiftungszweck ergeben. Inhaltlich konzentriert sich die Stiftung dabei auf Verstöße gegen moderne Formen der Zwangsarbeit und Menschenrechtsverletzung in der Arbeitswelt. Bei Unternehmen, in die die Stiftung über Aktien oder Unternehmensanleihen investiert hat, geht es dabei um die Verhinderung von Menschenrechtsverstößen in den Bereichen Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung. Erfasst wird dabei auch – soweit sinnvoll und durchführbar – die Zuliefererkette. Das Konzept folgt den Kriterien der International Labour Organization (ILO), einer Unterorganisation der Vereinten Nationen. c) Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“ (VR Bund), „Versorgungsfonds des Bundes“ (VF Bund), „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ (BA) und „Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung“ (PVF) VR Bund VF Bund PVF BA Rententeilportfolio 10.736.933.158 € 3.559.628.271 € 3.981.327.307 € 7.021.066.802 € Ausländische Staatsanleihen 2.000.865.683 € 788.579.989 € 604.581.327 € 535.815.686 € Länder 734.356.988 € 517.659.153 € 1.103.644.987 € 2.074.553.262 € Bundeswertpapiere 2.027.190.640 € 49.157.399 € 37.113.767 € - € Supras 2.897.354.280 € 977.970.622 € 599.594.630 € 545.297.354 € Förderbanken 1.784.267.278 € 349.741.805 € 712.346.444 € 1.620.082.561 € Gedeckte Schuldverschreibungen 1.292.898.289 € 876.519.303 € 924.046.151 € 2.245.317.939 € Aktien (Versorger & Öl/Gas) 284.433.051 € 74.898.311 € 119.642.307 € 198.329.187 € Aktien (Gesamt) 2.311.387.230 € 608.645.879 € 972.249.067 € 1.624.365.248 € Börsengehandelte Investmentfonds - € 306.929.200 € - € - € Gesamtportfolio 13.137.251.856 € 4.710.647.796 € 4.954.680.997 € 8.720.021.444 € Portfoliobestand zum 31.10.2018 VR Bund VF Bund PVF BA Rententeilportfolio 68,3% 57,0% 3,5% (24.02.2015) 28,8% Ausländische Staatsanleihen 55,2% (22.06.2010) 55,7% (16.04.2010) 3,9% (24.02.2015) 33,7% Länder 8,0% (26.02.2013) 9,0% (14.04.2014) 2,8% (24.02.2015) 28,1% Bundeswertpapiere 79,6% 85,2% 2,6% (24.02.2015) 32,3% Supras 68,6% 66,8% 2,2% (24.02.2015) 31,2% Förderbanken 51,8% 43,9% 0,3% (24.02.2015) 35,5% Gedeckte Schuldverschreibungen 42,7% 53,5% 0,7% (27.02.2015) 23,6% Aktien (Versorger & Öl/Gas) 14,0% (21.03.2017) 15,0% (21.03.2017) 10,1% (24.02.2015) 19,6% Aktien (Gesamt) -2,1% (21.03.2017) 46,2% -0,8% (24.02.2015) 46,3% Gesamtportfolio 66,0% 55,5% 2,6% (24.02.2015) 30,8% Wertentwicklung von 1.1.2010 (oder wie angegeben) bis 31.10.2018 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6247 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bei den unter 1c aufgeführten Sondervermögen werden Nachhaltigkeitskriterien bislang nicht explizit berücksichtigt. Ein Nachhaltigkeitskonzept wird derzeit in den für die Verwaltung dieser Sondervermögen zuständigen Ministerien abgestimmt (vgl. Frage 7). 2. Wie wird sich voraussichtlich die Summe des Kapitalanlagevermögens unter Berücksichtigung derzeit geplanter Ein- und Auszahlungen bis 2030 entwickeln ? Die Entwicklung der unter 1a und 1b aufgeführten Kapitalanlagevermögen bis in das Jahr 2030 lässt sich seriös nicht prognostizieren. Eine konkrete Prognose über die voraussichtliche Summe der einzelnen Kapitalanlagevermögen hängt z. B. von der Höhe und Dauer weiterer Zuführungen und möglicher heute noch nicht bezifferbarer Entnahmen ab. Für die unter 1c genannten Sondervermögen kann das jeweilige Kapitalanlagevermögen bis in das Jahr 2030 nicht seriös prognostiziert werden. Es hängt wesentlich von der Höhe zukünftiger Zuführungen ab, die – bei der Versorgungsrücklage des Bundes, dem Versorgungsfonds des Bundes und dem Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit – wiederum abhängig sind von der zukünftigen Einstellungspraxis sowie der Entwicklung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge . Zudem können Marktentwicklungen und Renditeerwartungen nicht prognostiziert werden. 3. Sieht die Bundesregierung jenseits vom finanziellen Risikomanagement Gründe, wieso die Kapitalanlage des Bundes Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen sollte? Das Leitprinzip der nachhaltigen Entwicklung betrifft auch das Verwaltungshandeln . Neben dem Beitrag zum Management langfristiger Risiken kann die bessere Integration von Nachhaltigkeitsaspekten im Finanzsystem flankierend dabei helfen , das Pariser Klima-Abkommen und VN-Nachhaltigkeitsziele einzuhalten. Die Bundesregierung begrüßt daher die nationalen und internationalen Entwicklungen über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Kapitalanlage . Dabei sollten stets die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben beachtet und vor diesem Hintergrund sämtliche Risiken und Chancen abgewogen werden. 4. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss von Nachhaltigkeitsrisiken auf das in der Vergangenheit erzielte Rendite-Risiko-Verhältnis der in Frage 1 aufgelisteten Vermögen (bitte anhand der Empirie begründen)? a) Welche akkumulierte Aktienrendite seit 1. Januar 2010 erzielten Versorgungsfonds und -rücklage des Bundes sowie der Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit mit a) Aktien insgesamt und b) Aktien der Branchen fossile Brennstoffe und Atomkraft (für b) bitte Aktienbestand zum 1. Januar 2018 und heute je Unternehmen einzeln auflisten)? a) Aktien insgesamt: Die vorstehende Tabelle zeigt, dass bei Aktieninvestments die Renditebetrachtung langfristig erfolgen sollte. VR Bund VF Bund PVF BA Aktien (Gesamt) -2,1% (21.03.2017) 46,2% -0,8% (24.02.2015) 46,3% Wertentwicklung von 1.1.2010 (oder w ie angegeben) bis 31.10.2018 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6247 b) Aktien der Branchen „fossile Brennstoffe und Atomkraft“: Aktienbestand zum 1. Januar 2018 und heute je Unternehmen: VR Bund VF Bund PVF BA Aktien (Versorger & Öl/Gas) 14,0% (21.03.2017) 15,0% (21.03.2017) 10,1% (24.02.2015) 19,6% Wertentwicklung von 1.1.2010 (oder wie angegeben) bis 31.10.2018 VR Bund VF Bund PVF BA EON 1.105.142 399.317 713.669 1.151.993 Enel 3.900.390 1.409.313 2.518.758 4.065.739 Engie 928.048 335.328 599.306 967.390 Eni 1.275.448 460.853 823.647 1.329.518 Iberdrola 2.902.008 1.048.571 1.874.032 3.025.032 Total 1.268.442 458.321 819.123 1.322.215 Aktienbestände (Stückzahlen) von Aktien der Branchen Atomkraft & fossile Brennstoffe zum 1.1.2018 VR Bund VF Bund PVF BA EON - - - - Enel 8.172.669 2.152.068 3.437.706 5.698.631 Engie 1.944.581 512.057 817.958 1.355.916 Eni 2.672.507 703.738 1.124.148 1.863.483 Iberdrola 6.153.785 1.620.445 2.588.494 4.290.906 Total 2.802.979 738.094 1.179.029 1.954.458 Aktienbestände (Stückzahlen) von Aktien der Branchen Atomkraft & fossile Brennstoffe zum 31.10.2018 VR Bund VF Bund PVF BA EON 10.013.692 € 3.618.211 € 6.466.555 € 10.438.209 € Enel 20.009.001 € 7.229.776 € 12.921.229 € 20.857.241 € Engie 13.303.568 € 4.806.927 € 8.591.052 € 13.867.536 € Eni 17.601.182 € 6.359.771 € 11.366.329 € 18.347.348 € Iberdrola 18.746.972 € 6.773.769 € 12.106.247 € 19.541.707 € Total 58.405.412 € 21.103.390 € 37.716.519 € 60.881.390 € Aktienbestände (Marktwert) von Aktien der Branchen Atomkraft & fossile Brennstoffe zum 1.1.2018 VR Bund VF Bund PVF BA EON - € - € - € - € Enel 35.420.347 € 9.327.063 € 14.899.018 € 24.697.867 € Engie 22.897.441 € 6.029.471 € 9.631.455 € 15.965.911 € Eni 41.974.395 € 11.052.909 € 17.655.868 € 29.267.864 € Iberdrola 38.498.079 € 10.137.504 € 16.193.618 € 26.843.908 € Total 145.642.789 € 38.351.364 € 61.262.347 € 101.553.638 € Aktienbestände (Marktwert) von Aktien der Branchen Atomkraft & fossile Brennstoffe zum 31.10.2018 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6247 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Welche akkumulierte Aktienrendite seit 1. Januar 2010 erzielte die Deutsche Bundesstiftung Umwelt und welche Nachhaltigkeitsrisiken wurden dabei wie berücksichtigt (vgl. Drucksache 18(4)678 C)? Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) bewirtschaftet ihr Stiftungskapital von rund 2,24 Mrd. Euro selbständig mit dem Ziel der Erwirtschaftung von Erträgen für die Finanzierung der Förderprojekte und dem realen, d. h. inflationsbereinigten Erhalt des Stiftungskapitals. Die Vermögensanlage investiert in verzinsliche Wertpapiere, Aktien und Sachwerte . Auf den Einsatz von Derivaten in der Direktanlage oder alternative Investments , wie z. B. Hedgefonds oder Private Equity, wird verzichtet. Die grobe Asset Allocation der Stiftung sieht vor, dass mindestens 67 Prozent des Stiftungskapitals in verzinslichen Wertpapieren, bis zu 24 Prozent in Aktien und bis zu 9 Prozent in Immobilien und nachhaltigen Sachwerten angelegt werden können. Gemäß der Anlagerichtlinien der DBU müssen mindestens 80 Prozent der in der Direktanlage gehaltenen Aktien sowie 80 Prozent der börsennotierten Unternehmensanleihen in einem Nachhaltigkeitsindex gelistet sein. Die DBU orientiert sich dabei am Dow Jones STOXX Sustainability Index, dem FTSE4Good, dem französischen Euronext von Vigeo und dem Ethibel Sustainability Index (ESI). Die DBU hat im Jahr 2012 als erste gemeinnützige Organisation in Deutschland die „UN Principles for Responsible Investment“ (UN PRI) unterzeichnet. Nach Auskunft der Stiftung beträgt die akkumulierte Aktienrendite der DBU vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Oktober 2018 83,02 Prozent bzw. 7,08 Prozent p. a. c) Welche akkumulierte Aktienrendite seit 1. Januar 2010 erzielte nach Kenntnis der Bundesregierung die Versorgungsrücklage des Landes Hessen , und welche Nachhaltigkeitsrisiken wurden dabei wie berücksichtigt (vgl. Drucksache des Hessischen Landtags 19/6383)? Die Bundesregierung kann keine Aussage über Aktienrendite oder Nachhaltigkeitskriterien der Versorgungsrücklage des Landes Hessen treffen. d) Im Vergleich zu den vorgenannten Benchmarks, hat die Nichtberücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Aktienportfolio von Versorgungsfonds und -rücklage des Bundes und Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit zu einer Minderrendite geführt? Wenn ja, wie hoch in Euro ist der geschätzte akkumulierte Fehlbetrag? Es liegen keine Daten über die Vergleichsrendite auf Basis von Renditezeitreihen zu den vorgenannten Benchmarks vor. Sollten Renditeunterschiede in der Betrachtung verschiedener Aktienanlagen vorliegen, wären diese auf eine Vielzahl von Faktoren zurückzuführen. Aufgrund der vorgenannten Punkte ist eine Minder - oder Überrendite somit nicht unmittelbar mit der Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien erklärbar. Überdies wären ggfs. vorliegende Renditeunterschiede nicht auf die Zukunft übertragbar. 5. Welche Geschäftsfelder schließt der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung bezüglich Investitionen derzeit aus, und welche weiteren Ausschlüsse sollen nach Vorschlag des Vorstands hinzukommen? Die öffentlich-rechtliche Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ (Entsorgungsfonds) wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung am 16. Juni 2017 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6247 errichtet. Gesetzlicher Zweck des Entsorgungsfonds ist die Refinanzierung der kerntechnischen Zwischen- und Endlagerung. Hierzu erstattet der Entsorgungsfonds die dem Bund im Zusammenhang mit dieser Aufgabe entstehenden Kosten und legt dazu die von den Kernkraftwerksbetreibern am 3. Juli 2017 übertragenen Geldmittel in Höhe von ca. 24 Mrd. Euro langfristig und gewinnbringend an. Das Bundesministerium der Finanzen hat gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 des Entsorgungsfondsgesetzes Anlagerichtlinien für den Entsorgungsfonds (BAnz AT 30. Juni 2017 B1) erlassen, die Grenzen, Gestaltung und Zielrichtung der Anlage der Kapitalmittel des Entsorgungsfonds beschreiben. Nach § 4 Absatz 3 Satz 2 der Anlagerichtlinien integriert der Vorstand ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) in die Anlagestrategie. Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss vom 15. Dezember 2016 (Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 18/10671) die Bundesregierung aufgefordert, dass die Anlage der Fondsmittel „insbesondere nicht in Projekten oder Anlagen Verwendung finden, die dem übergeordneten Willen des Gesetzgebers zuwiderlaufen, die Nutzung der Atomenergie zu beenden“. Der Vorstand hat bisher einen Nachhaltigkeitsansatz für Aktien und Unternehmensanleihen sowie für Staatsanleihen erarbeitet. Der vom Entsorgungsfonds erarbeitete Nachhaltigkeitsansatz für Aktien und Unternehmensanleihen basiert auf einer Kombination von einem Best-in-Class-Ansatz , einem Best-in-Progress-Ansatz und Ausschlusskriterien. Der Best-in-Class-Ansatz sieht vor, dass Investitionen nur in die 75 Prozent durch ESG-Datenanbieter am besten bewerteten Unternehmen innerhalb einer Branche vorgenommen werden. Der Best-in-Progress-Ansatz sieht vor, dass begrenzt auch in Unternehmen investiert werden kann, die zwar noch keinen Best-in-Class-Status erreicht haben, aber besondere Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit zeigen. Die Ausschlusskriterien erfassen: (i) Unternehmen, die Kernkraftwerke betreiben oder Unternehmen beherrschen, die ihrerseits Kernkraftwerke betreiben; dabei wird eine 5 Prozent-Umsatzgrenze angewandt; (ii) Unternehmen, die schwerwiegende Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact begangen haben oder von der Initiative UN Global Compact von vornherein ausgeschlossen sind. Der Vorstand arbeitet derzeit an einem Vorschlag für mögliche weitere Ausschlusskriterien für Aktien und Unternehmensanleihen. Der Vorstand wird seinen Vorschlag dem Kuratorium zur Entscheidung vorlegen. Der Nachhaltigkeitsansatz des Entsorgungsfonds für Staatsanleihen sieht Ausschlusskriterien vor, die sich an den Vorgaben des UN Global Compact orientieren . a) Wie beeinflussen die Ausschlüsse das Rendite-Risiko-Verhältnis (bitte Backtesting im Vergleich mit MSCI-World-Index)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu der Auswirkung der Ausschlusskriterien als Teil des vom Entsorgungsfonds entwickelten Nachhaltigkeitsansatzes auf das Rendite-Risiko-Verhältnis des Entsorgungsfonds vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6247 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Wie viele Planstellen in der Fondsverwaltung verfügen derzeit über eine ausgewiesene ESG-Expertise (ESG = Environment, Social, Governance), welche Personalstärke wird mittelfristig angestrebt, und wo sollen die Stellen organisatorisch angegliedert sein, im Portfoliomanagement oder in der Kommunikationsabteilung? Der Personalplan des Entsorgungsfonds beinhaltet insgesamt 25 Planstellen zuzüglich der drei Vorstandsmitglieder. Die Stellenprofile zu insgesamt sieben Stellen , die unter der Vorstandsebene angesiedelt sind, sehen Aufgaben im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Umsetzung des Nachhaltigkeitsansatzes oder der Kommunikationsstrategie des Entsorgungsfonds zum Thema Nachhaltigkeit vor. Dabei geht es um (i) fünf Stellen im Bereich Investment Management und (ii) zwei Stellen im Bereich Kommunikation. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind derzeit zwei der hier angesprochenen fünf Stellen im Bereich Investment Management sowie beide Stellen im Bereich Kommunikation besetzt. 6. Wieso erhöht der Bund die Beteiligung anderer staatlicher Fonds an AKW im Ausland, und wie und bis wann soll die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, solche Investitionen zu unterlassen , umgesetzt werden? Bei den Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“, „Versorgungsfonds des Bundes“, „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ und „Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung“ erfolgen die Aktieninvestitionen im Rahmen eines passiven Managements durch Nachbildung des Euro-Stoxx-50-Index . In diesem Index sind die 50 größten Unternehmen des Euro-Währungsgebiets aus verschiedenen Branchen enthalten. Beim passiven Management werden die Aktien in der „Mischung“ gehalten, wie sie auch im Index enthalten sind (hier allerdings mit Ausnahme von Airbus SE). Die Steigerung der Aktieninvestitionen dieser vier Sondervermögen seit Anfang 2017 ist im Wesentlichen auf die durch das Versorgungsrücklageänderungsgesetz vorgegebene Erhöhung der Aktienquote auf jeweils 20 Prozent sowie die regelmäßigen Zuführungen zurückzuführen . Bereits auf der Sitzung im April 2018 hat sich der Anlageausschuss dieser Sondervermögen mit der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die Beteiligungen aller staatlicher Fonds an Kernkraftwerken (KKW) im Ausland konsequent zu beenden , befasst und die von ihm eingerichtete Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung von Möglichkeiten der Umsetzung und der Abstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben beauftragt. Nach dem auf der Sitzung im November 2018 vom Anlageausschuss gefassten Beschluss ist die Vereinbarung hinsichtlich der entsprechenden Geschäftstätigkeit der Unternehmen eng auszulegen. Zudem sollen auch kleinere Beteiligungen, z. B. über Tochtergesellschaften, erfasst sein. Nunmehr ist eine Nachhaltigkeits-Ratingagentur mit der Überprüfung aller im Euro-Stoxx-50-Index enthaltenen Unternehmen hinsichtlich solcher Beteiligungen zu beauftragen, um die so ermittelten Aktien zeitnah zu veräußern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6247 7. Seit wann existiert die interministerielle Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Nachhaltigkeitskriterien für Versorgungsfonds und -rücklage des Bundes, wie lautet ihr genauer Arbeitsauftrag, wie oft hat sie seither getagt, welche Bundesministerien bzw. Referate sind darin mit wie vielen Personen vertreten , was ist der aktuelle Stand der Arbeit und wann soll sie abgeschlossen sein? Am 16. Juni 2016 hat der Anlageausschuss der vier in der Antwort zu Frage 6 genannten Sondervermögen die „Arbeitsgruppe zur Fortentwicklung der Anlagerichtlinien “ (AG) eingesetzt, um die Sitzungen und Beschlüsse des Anlageausschusses vorzubereiten. Dazu wurde die AG zunächst mit der Bearbeitung folgender Themenfelder beauftragt: Anpassung der Anlagerichtlinien an die zukünftige Rechtslage, Implementierung der Aktienerhöhung, Direktanlage vs. ETF bei Investition in Aktien, Vorgehen bei Indexanpassungen, Erarbeiten der Thematik „Nachhaltige Geldanlage“. In der Folge wurden der AG weitere Themen zur Bearbeitung übertragen (siehe zum Beispiel Antwort zu Frage 6). Die AG hat seit ihrer Einsetzung zehn Mal getagt. Die Zusammensetzung der AG spiegelt die Zusammensetzung des Anlageausschusses auf Fachebene wider. Vertreten sind das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (zwei Mitglieder), das Bundesministerium der Finanzen (drei Mitglieder), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (ein Mitglied ), das Bundesministerium für Gesundheit (ein Mitglied), die Deutsche Bundesbank (vier Mitglieder), die Bundesagentur für Arbeit (ein Mitglied) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (ein Mitglied). Am 15. November 2018 hat der Anlageausschuss das von der AG erarbeitete Nachhaltigkeitskonzept für die Aktienanlage der Sondervermögen zur Kenntnis genommen. Nunmehr wird das Nachhaltigkeitskonzept in den im Anlageausschuss vertretenen Ministerien beraten. Ziel ist, bei der Sitzung des Anlageausschusses im Frühjahr 2019 über das Konzept und das weitere Vorgehen zu entscheiden. 8. Sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen der Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie einerseits und der Kapitalanlagestrategie des Bundes andererseits (bitte begründen)? 9. Wie bewertet die Bundesregierung Maßnahmen, die helfen, den vorgenannten Zielkonflikt zu entschärfen, darunter Ausschlusskriterien, ESG-Integration , Positivlisten, Engagement, Stimmrechtsausübung, etc. (Maßnahmen bitte einzeln bewerten)? Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Die Kapitalanlage des Bundes orientiert sich an den jeweiligen vom Gesetzgeber vorgegebenen Anlagezielen und -grundsätzen, die aus Sicht der Bundesregierung stets zu beachten sind. Nachhaltigkeitsaspekte können aber in die Anlagegrundsätze Sicherheit, Liquidität und Rendite integriert werden. Dabei sollten jegliche Nachhaltigkeitsansätze des Bundes im Einklang mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie stehen. Dazu können zahlreiche der genannten Strategieansätze herangezogen werden. Die in den Antworten zu den Fragen 4, 5 und 7 genannten Ansätze tragen dazu bei, eine Übereinstimmung der Kapitalanlage des Bundes Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6247 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode mit den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen. In Hinblick auf das Risikomanagement ergibt sich grundsätzlich kein Zielkonflikt, weil die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken die Informationsgrundlage einer Investitionsentscheidung erhöht und das Risikomanagement verbessert. Zielkonflikte können hingegen entstehen, wenn durch zu viele Ausschlusskriterien das Anlageuniversum zu stark eingeschränkt wird. 10. Inwieweit hält es die Bundesregierung für angebracht, die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken beim Versorgungsfonds des Bundes offenzulegen unter der Maßgabe, dass Bundestagsdrucksache 19/4673 eine solche Offenlegungspflicht für betriebliche Pensionsfonds vorsieht? Das Sondervermögen „Versorgungsfonds des Bundes“ dient dem Zweck, den Bundeshaushalt bei der Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben zu entlasten . Der Personenkreis, für den Zuweisungen durch die jeweiligen Dienstherren zum Versorgungsfonds erfolgen, erwirbt dabei keine individuellen Ansprüche gegen diesen. Hinsichtlich Offenlegungspflichten ist die Situation daher nicht vergleichbar mit betrieblichen Pensionsfonds, deren Vermögen unmittelbar den Begünstigten zugutekommen. 11. Sieht die Bundesregierung beim Versorgungsfonds des Bundes finanzielle Risiken „im Zusammenhang mit dem Klimawandel, der Verwendung von Ressourcen und der Umwelt sowie soziale Risiken und Risiken im Zusammenhang mit der durch eine geänderte Regulierung bedingten Wertminderung von Vermögenswerten“ gemäß Bundestagsdrucksache 19/4673? Neben den erwähnten Risiken sollten bei der Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die Anlagepolitik stets auch die damit verbundenen Chancen berücksichtigt werden. In diesem Kontext sind auch weitere Risikofaktoren zu berücksichtigen , wie zum Beispiel eine ausgewogene Streuung sowie eine hinreichende Marktliquidität der Anlagen. Derzeit sind die Beratungen zu dem von der AG vorgeschlagenen Nachhaltigkeitskonzept noch nicht abgeschlossen (vgl. Frage 7). 12. Stimmt die Bundesregierung dem Bundesrat zu in dessen Einschätzung, dass die „Verpflichtung, den Umgang mit ESG-Faktoren transparent zu machen, […] nicht nur im Interesse der Begünstigten, sondern auch der Aufsicht und der Öffentlichkeit [ist]“ (vgl. Beschluss zu Bundesratsdrucksache 428/18)? Die Bundesregierung stimmt der Einschätzung des Bundesrates zu. 13. Hält die Bundesregierung einen konsistenten Nachhaltigkeitsansatz für die Kapitalanlage des Bundes für erstrebenswert, und falls ja, wie könnte er aussehen ? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333