Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 3. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6248 19. Wahlperiode 04.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Bauer, Katja Suding, Nicole Westig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5719 – Auswirkungen der Elternzeit auf die Lebenssituation von Müttern und Vätern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit mehr als zehn Jahren können Mütter und Väter in Deutschland Elternzeit nehmen und für die Dauer von maximal 14 Monaten Elterngeld beziehen, wenn sie nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbsarbeit unterbrechen. Diese 14 Monate werden allerdings nur dann gewährt, wenn jedes Elternteil zumindest für zwei Monate von diesen Regelungen Gebrauch macht. Obwohl die Elterngeldregelung also eigentlich geschlechtsneutral ist, hat es sich umgangssprachlich eingeschlichen, von den „zwei Papamonaten“ zu sprechen. Das ist nicht überraschend, denn von den Vätern neugeborener Kinder, die derzeit Elternzeit nehmen (rund 35 Prozent), nehmen über 80 Prozent genau (nur) diese zwei Monate Elternzeit in Anspruch (www.wiwo.de/erfolg/beruf/elternzeitvaeter -nehmen-meist-nur-zwei-monate-auszeit/11434414-3.html). Vier von zehn Vätern geben sogar an, dass sie sich nur für diese zwei Monate oder gar keine Elternzeit entscheiden, da sie Angst vor beruflichen Nachteilen hätten. Mütter erfahren genau diese Nachteile auf dem Arbeitsmarkt, wie eine Studie der Nachwuchsgruppe Arbeit und Fürsorge des Wissenschaftszentrums Berlin herausgefunden hat (https://wzb.eu/en/media/59950). Sie fragte danach, wie sich eine veränderte Aufteilung von Kinderbetreuung positiv auf die Erwerbschancen von Müttern auswirkt. Die Ergebnisse zeigen, dass bei den Vätern die Dauer der Elternzeit keine Rolle spielt. Das wiederum heißt, dass das berufliche Fortkommen von Vätern nicht davon abhängig ist, ob Männer zwei oder zwölf Monate Elternzeit genommen haben. Für Mütter hingegen sind die Ergebnisse ernüchternd. Gehen sie für längere Zeit in Elternzeit, fehlt ihnen die Arbeitsmarkterfahrung. Gehen sie nur kurz in Elternzeit, so ist dies ebenfalls nachteilig für sie, denn sie werden deutlich seltener zum Vorstellungsgespräch eingeladen als Frauen, die ein Jahr Elternzeit genommen haben. Rund 25 Prozent der Mütter, die Elternzeit genommen haben, geben an, dass ihnen dies beruflich geschadet habe (bei den Vätern sind es 11 Prozent). Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse, den Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Vorhaben, noch vorhandene strukturelle Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6248 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Hemmnisse hinsichtlich der Gleichstellung von Männern und Frauen abzubauen und eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie sowie einen Aktionsplan zu entwickeln und umzusetzen. 1. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Familien - und Gleichstellungspolitik im Allgemeinen und im Hinblick auf die Elternzeitregelungen sowie die Erwerbschancen von Müttern und Vätern im Besonderen? Die familienpolitischen Maßnahmen folgen einem Dreiklang aus Zeit, Geld und Infrastruktur. Die Familienpolitik in Deutschland ist darauf ausgerichtet, Familien wirtschaftlich zu stabilisieren, das Wohlergehen von Kindern zu fördern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Akzeptanz für mehr Zeit für Familie in Gesellschaft und Arbeitsleben für Mütter und Väter zu fördern. Das bedeutet, Chancen für Mütter und Väter in Familie und Beruf zu eröffnen und die ökonomische Unabhängigkeit beider Eltern zu stärken. Dabei ist unsachgemäßen Benachteiligungen von Elternteilen bei der Inanspruchnahme ihrer gesetzlich zugesicherten Rechte möglichst wirkungsvoll entgegenzuwirken. Darüber hinaus ist für die Bundesregierung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern eine Verpflichtung, die sich durch die gesamte Regierungsarbeit ziehen muss. Unser Ziel ist es, die im Koalitionsvertrag dazu vereinbarten Vorhaben umzusetzen. 2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Ziele aus den Ergebnissen der oben genannten Studie der Nachwuchsgruppe Arbeit und Fürsorge des Wissenschaftszentrums Berlin? Die Ergebnisse der oben genannten Studie der Nachwuchsgruppe Arbeit und Fürsorge des Wissenschaftszentrums Berlin lassen sich nach dem Studiendesign nicht auf alle Berufsgruppen übertragen und sind nicht verallgemeinerungsfähig; sie fließen jedoch zusammen mit anderen Forschungserkenntnissen in die fachliche Arbeit des für Elternzeit zuständigen Bundesministeriums für Familie, Senioren , Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein. 3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der oben genannten Studie der Nachwuchsgruppe Arbeit und Fürsorge des Wissenschaftszentrums Berlin hinsichtlich der vom Gesetzgeber beabsichtigten geschlechterneutralen Elternzeitregelung? Die Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sind geschlechtsneutral . Es stehen jedem Elternteil drei Jahre Elternzeit zur Verfügung. Um Einkommensverluste aufzufangen, die entstehen, weil die Eltern nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten, können die Eltern bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten. Mit ElterngeldPlus können sie bis zu 28 Monate Unterstützung erhalten. Der Partnerschaftsbonus fördert für zusätzliche vier Monate die parallele Teilzeit der Eltern. Die Elterngeldmonate können die Eltern frei untereinander aufteilen. Die allgemeinen Regelungen zur Vermeidung von geschlechtsspezifischen Diskriminierungen sollen v. a. im Erwerbsleben sicherstellen, dass Eltern wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit nicht benachteiligt werden. Hinsichtlich der möglichen Schlussfolgerungen, die die Bundesregierung aus der Studie der Nachwuchsgruppe Arbeit und Fürsorge des Wissenschaftszentrums Berlin zieht, wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6248 4. Was unternimmt die Bundesregierung, um die dargestellte Zwickmühle für Mütter hinsichtlich der Dauer ihrer Elternzeit zu beseitigen? 5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Änderung der Regelungen zur Elternzeit die oben genannten Nachteile für Mütter beseitigen oder reduzieren würde? a) Wenn ja, inwiefern (bitte erläutern)? b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Die Fragen 4 und 5 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach den geltenden Regelungen des BEEG können Mütter und Väter die ihnen zustehenden Elterngeldmonate frei untereinander aufteilen (zu den Regelungen im Einzelnen siehe die Antwort zu Frage 3). Immer mehr Väter nehmen sich heute Zeit für ihre Familie. Mittlerweile bezieht mehr als jeder dritte Vater Elterngeld (36,5 Prozent – Geburten im dritten Quartal 2015). Dadurch, dass Väter sich mehr Zeit für die Kinder nehmen, können mehr Mütter erwerbstätig sein und/oder ihre Erwerbstätigkeit ausweiten. Bei Müttern mit Kindern zwischen einem und zwei Jahren ist die Erwerbstätigenquote von 35 Prozent im Jahr 2006 auf 44 Prozent im Jahr 2017 angestiegen (Quelle: Sonderauswertung des Mikrozensus 2017 auf Basis des Konzepts der realisierten Erwerbstätigkeit; Destatis (2018): Wirtschaft und Statistik, Ausgabe 1, S. 23 – 34); zudem sind Erwerbsunterbrechungen von Müttern heute kürzer als vor Einführung des Elterngeldes. So begünstigt das Elterngeld – insbesondere die Bezugsvariante ElterngeldPlus in den Partnerschaftsbonusmonaten – eine Aufgabenteilung in der Familie, die auf gegenseitiger Unterstützung der Partner in beiden Lebensbereichen, Familie und Beruf, beruht und die sich heute eine Mehrheit junger Eltern wünscht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die seit der Einführung des Elterngelds verkürzten Erwerbsunterbrechungen von Müttern und mit der Einführung des Elterngeld Plus stärkere Unterstützung einer partnerschaftlichen Aufteilung den gesellschaftlichen Wandel geschlechtsstereotyper Rollenbilder von Müttern und Vätern weiter vorantreiben und die Gleichstellung auch am Arbeitsmarkt befördern werden. 6. Nimmt die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie zum Anlass, die Regelungen zur Elternzeit zu überarbeiten? a) Wenn ja, inwiefern? b) Wenn nein, warum nicht? Zur Nutzung und zur Wirkung des Elterngelds gibt es eine Reihe von Studien – unter anderem des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, des Instituts für sozialwissenschaftlichen Transfer oder des RWI-Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung . Die hier angesprochene Studie des WZB ergänzt die bestehende umfangreiche Forschungsliteratur um Erkenntnisse zur spezifischen Frage, wie sich eine zweibzw . zwölfmonatige Nutzungsdauer von Elternzeit auf die Chancen von Müttern und Vätern auswirkt, zu Bewerbungsgesprächen für einen Arbeitsplatz eingeladen zu werden. Das für das Elterngeld und die Elternzeit zuständige BMFSFJ nimmt solche Forschungserkenntnisse auf und lässt sie in die fachliche Arbeit einfließen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6248 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Entsprechen die Ergebnisse der Studie der Nachwuchsgruppe Arbeit und Fürsorge des Wissenschaftszentrums Berlin denen der Bundesregierung über die Auswirkungen der Elternzeitregelung auf Mütter und Väter (Berichtspflicht Ende Dezember 2015 und Ende Dezember 2017)? a) Falls ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus? b) Falls nein, wie lauten die Ergebnisse der Evaluation der Bundesregierung ? Die Berichte erstreckten sich nicht auf die spezifische Frage, wie sich eine zweibzw . zwölfmonatige Elternzeitnutzung auf die Chancen von Müttern und Vätern auswirkt, zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. Die evaluierende Prüfung der elternzeitrechtlichen Regelungen erstreckt sich vielmehr grundsätzlich auf die Berechtigung zur Elternzeit, ihre Inanspruchnahme-Modalitäten und die rechtlichen Folgen der Elternzeit, wie beispielsweise den elternzeitrechtlichen Kündigungsschutz. Der Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zum ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit (Bundestagsdrucksache 19/400) hat gezeigt , dass die neuen Familienleistungen gut von den Eltern angenommen werden und wirken. So legt der Bericht u. a. dar, dass ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus dafür sorgen, dass eine Erwerbstätigkeit während des Bezugs von Elterngeld attraktiver ist. Im Bezug von ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sind deutlich mehr Eltern erwerbstätig als während des Bezugs von Basiselterngeld. Die Erkenntnisse aus der Evaluation werden auf sich daraus ergebende rechtliche Weiterentwicklungsbedarfe hin geprüft, um Müttern und Vätern Flexibilität im Hinblick auf mehr Partnerschaftlichkeit zu gewähren. 8. Inwiefern liefern nach Auffassung der Bundesregierung die Regelungen des AGG einen Ansatz, die oben genannten Nachteile für Mütter zu reduzieren bzw. zu beseitigen? 9. Wird die Bundesregierung diesen Ansatz wählen, um diese Ungleichbehandlung von Müttern auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen bzw. zu reduzieren? a) Wenn ja, inwiefern (bitte erläutern)? b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Die Fragen 8 und 9 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Ziel des AGG ist es u. a. auch Benachteiligungen wegen des Geschlechts zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 AGG). Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts liegt nach dem AGG im Bereich des Berufs- und Arbeitslebens auch im Falle einer ungünstigeren Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft und Mutterschaft vor (§ 3 Absatz 1 S. 2 AGG). Vor allem durch das in § 7 Absatz 1 AGG geregelte Benachteiligungsverbot auch wegen des Geschlechts soll das AGG die Nachteile für Mütter bei der Inanspruchnahme von gesetzlichen Rechten reduzieren bzw. beseitigen. 10. Inwieweit lässt die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie in die angekündigte ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie sowie den dazugehörigen Aktionsplan einfließen? Der Vorschlag für ein Vorgehen hinsichtlich der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie wird derzeit noch im BMFSFJ entwickelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6248 11. Hat die Bundesregierung selbst vor, eine Studie zur Frage der Auswirkungen der Elternzeit auf Mütter und Väter in Auftrag zu geben? a) Wenn ja, bei welchem Institut? b) Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat zuletzt im Januar dieses Jahres den Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zum ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit (Bundestagsdrucksache 19/400) vorgelegt. Aktuell sieht die Bundesregierung keinen Anlass, eine weitere Studie in Auftrag zu geben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333