Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 3. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6295 19. Wahlperiode 05.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5337 – Aktivitäten deutscher Geheimdienste in Chile und deutsche Zusammenarbeit mit der Pinochet-Diktatur in den Jahren 1973 bis 1990 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem Putsch gegen Präsident Salvador Allende am 11. September 1973 in Chile endete das erste Experiment der stufenweisen Errichtung eines pluralistischen und reformsozialistischen Regierungssystems durch demokratische Wahlen . Die Folge des mit Hilfe der USA durchgeführten faschistischen Militärputschs war die Errichtung einer der blutigsten Diktaturen der Gegenwartsgeschichte . Die viel beschworenen westlichen Werte von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten spielten offensichtlich in der Bewertung durch die westliche Staatengemeinschaft nur eine untergeordnete Rolle und führten im Fall der Bundesrepublik Deutschlands nicht zum Ende der Zusammenarbeit oder gar einer Isolation der Diktatur. In den 17 Jahren der Diktatur Augusto Pinochets wurden 200 000 Bürger zum Exil gezwungen, in mindestens 40 000 Fällen brutale Menschenrechtsverletzungen begangen. Nach dem Bericht der Comisión Rettig wurden 27 153 Oppositionelle unrechtmäßig verhaftet und gefoltert sowie 2 297 Widerstandskämpfer ermordet. Weitere 1 102 Personen gelten nach wie vor als „verschwunden“; vermutlich über hundert davon auf dem Boden der ehemaligen deutschen Siedlung „Colonia Dignidad“. Die 1961 von Paul Schäfer und anderen gegründete deutsche Sektensiedlung in Chile war jahrzehntelang Ort schwerster Menschenrechtsverletzungen. Die Kolonie wurde während der Militärdiktatur zu einem von fünf geheimen chilenischen Militärstützpunkten , die mit Hilfe des ehemaligen deutschen Wehrmachtsoffiziers und Nationalsozialisten Hans-Ulrich Rudel eingerichtet worden sein sollen, um im Kriegsfall einen militärischen Gegenschlag gegen Argentinien führen zu können (vgl. Kleine Anfrage der Fraktion der PDS auf Bundestagsdrucksache 14/7549). Das mit unterirdischen Bunkern, Kommandozentralen und einem umfassenden geheimen Warn- und Überwachungssystem ausgestattete Folterzentrum war auch eine Operationsbasis des Pinochet-Geheimdienstes „Dirección de Inteligencia Nacional“ (DINA). Gegner der Pinochet-Diktatur verschwanden dort, wurden gefoltert und ermordet. Auch viele Bewohner der Siedlung wurden Opfer schwerer Misshandlungen und Menschenrechtsverletzungen. Deutsche und chilenische Kinder wurden systematisch jahrzehntelang sexuell missbraucht. Nach Recherchen von Gero Gemballa stellte die Colonia Dignidad ein institutionalisiertes Geflecht aus deutschen, chilenischen und internationalen Wirtschafts- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6295 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und Geheimdienstinteressen, Waffenschieberei und aktiver Komplizenschaft bei der Liquidierung von Gegnern des Pinochet-Regimes dar. Insbesondere Gerhard Mertins, ein ehemaliges Mitglied der Waffen-SS, der zusammen mit SS-Obersturmbannführer Otto Skorzeny 1963 im schweizerischen Vevey die Exportfirma MEREX AG gründete und jahrelang deutsche Waffen ins Ausland exportierte, spielte nach Angaben Gemballas dabei eine wichtige Rolle. 1978 gründete Mertins den „Freundeskreis Colonia Dignidad“. Nach Angaben der Bundesregierung hat „Mertins dem Bundesnachrichtendienst sporadisch Randerkenntnisse über die Colonia Dignidad mitgeteilt“ (Bundestagsdrucksache 17/12980). Die Colonia Dignidad verfügte über engste Verbindungen zum Pinochet-Regime und dem chilenischen Geheimdienst DINA. Dass Schäfer seine Terrorkolonie ungestört betreiben konnte, lag auch am Auswärtigen Amt, das in der Angelegenheit eine erstaunliche Passivität an den Tag legte. Nach Angaben der Bundesregierung wusste der Bundesnachrichtendienst (BND) bereits 1966 von „KZ-ähnlichen Methoden“ in der Sekte. Dies sowie Hinweise von Familienangehörigen auf die Zustände in der Kolonie blieben jedoch meist folgenlos. Statt einzugreifen, verlegten sich die Diplomaten oftmals auf Nichtstun oder halfen gar dabei, Schäfer und seine Sekte zu legitimieren. Am 26. April 2016 erklärte der damalige Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier: „Nein, der Umgang mit der Colonia Dignidad ist kein Ruhmesblatt in der Geschichte des Auswärtigen Amtes.“ Deutsche Diplomaten hätten über viele Jahre hinweg „bestenfalls weggeschaut“ und „jedenfalls eindeutig zu wenig für den Schutz ihrer Landsleute“ getan. Das Verhalten der Diplomaten erklärte Steinmeier in Teilen mit dem Zeitgeist. Die Einhaltung der Menschenrechte auf anderen Kontinenten sei zu dieser Zeit noch kein zentraler Bestandteil der deutschen Außenpolitik gewesen. Aber auch nachdem die Kolonie aufgelöst worden war, sei das Auswärtige Amt nicht entschlossen und transparent genug vorgegangen. Das Auswärtige Amt und die Botschaft hätten die Orientierung verloren. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g 1. Eine Vielzahl der Fragen bezieht sich auf die Jahre 1973 bis 1990. Die Bundesregierung hat angesichts des lange zurückliegenden Zeitraums weder aktuelle Erkenntnisse noch sind die historischen Akteure bzw. handelnden Personen derzeit als Mitarbeiter oder Mitglieder der Bundesregierung tätig. Die damals entstandenen Akten als wichtigste Informationsquelle stehen nach den Vorschriften des Bundesarchivgesetzes jedermann zur Verfügung und können von jedermann ausgewertet werden. Es besteht hier somit kein amtlich begründeter Kenntnisvorsprung der Bundesregierung gegenüber den Fragestellern. Mitglieder des Bundestages können unter denselben Voraussetzungen wie die Bundesregierung oder private Dritte auf die Informationen zugreifen und diese bei Bedarf veröffentlichen. Die Bundesregierung verweist deshalb insofern auf die Möglichkeit selbständiger Informationserhebung aus den Beständen des Bundesarchivs und des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts. 2. Die Beantwortung der Fragen 8, 9, 17, 21, 38, 39, 42 und 43 kann aus Staatswohlgründen nicht offen erfolgen. Im Hinblick auf die künftige Erfüllung des sich aus § 1 Absatz 2 BNDG ergebenden gesetzlichen Auftrages sind sowohl Arbeitsmethoden, nachrichtendienstliche Verbindungen als auch Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes besonders schützenswert. In diesem Zusammenhang gilt, dass im Rahmen der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste Einzelheiten über die Ausgestaltung der Kooperation vertraulich zu behandeln sind. Durch eine Offenlegung von Inhalten in Bezug auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden würde die gegenseitige Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6295 strikte und unbefristete Vertraulichkeit, die die Grundlage jeglicher nachrichtendienstlicher Zusammenarbeit bildet, verletzt. Verfassungsrechtlich ist anerkannt , dass die internationale Zusammenarbeit im nachrichtendienstlichen Bereich die Einhaltung strikter Vertraulichkeit voraussetzt. Eine Veröffentlichung der Zusammenarbeit anderer Nachrichtendienste mit Nachrichtendiensten des Bundes entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde letztere in schwerer Weise diskreditieren, was einen Rückgang von Informationen zur Folge hätte und somit zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch die Nachrichtendienste des Bundes führen könnte. Die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen berührt daher in besonders hohem Maße das Staatswohl. Die Veröffentlichung von Einzelheiten kann daher für die Interessen der Bundesrepublik schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Verschlusssachenanweisung (VSA) mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft und werden der Geheimschutzstelle des Bundestages separat übermittelt.* 1. Wie bewertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht die Beziehungen zu Chile während der Pinochet-Diktatur? 2. Welches war der zentrale Bestandteil deutscher Außenpolitik, wenn es nicht die Menschenrechte waren? Die Fragen 1 und 2 werden zusammengefasst beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (1.) wird verwiesen. 3. Plant die Bundesregierung die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Pinochet-Diktatur und insbesondere die Zusammenarbeit deutscher Sicherheitsbehörden mit chilenischen Sicherheitsbehörden genauer zu untersuchen und aufzuarbeiten? Wenn ja, ab wann ist damit zu rechnen, und in welcher Form soll dies geschehen ? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung beleuchtet die Zusammenarbeit zwischen deutschen Regierungsvertretern allgemein und chilenischen Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit den damaligen Geschehnissen in der „Colonia Dignidad“. Die Bundesregierung arbeitet hierbei mit externen Experten sowie der chilenischen Regierung zusammen. 4. Wie haben sich die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Chile zwischen 1965 und 1995 entwickelt (bitte nach Jahr sowie Ein- und Ausfuhren aufführen)? Zur Entwicklung des deutschen Außenhandels mit Chile für den Zeitraum 1965 bis 1995 wird auf die als Anlage 1 beigefügte Tabelle verwiesen. Der Tabelle liegen Angaben des Statistischen Bundesamtes zugrunde. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6295 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Welche bilateralen Projekte wurden in den Jahren 1973 bis 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Chile vereinbart, begonnen und abgeschlossen (bitte entsprechend auflisten)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (1.) wird verwiesen. 6. Welche Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen aus der Bundesrepublik Deutschland nach Chile wurden von der Bundesregierung seit 1973 erteilt? 7. Wie hoch ist der Wert der seit 1973 erteilten Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen nach Chile? Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (1.) wird verwiesen. Die von der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 erteilten Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen nach Chile mit einem Gesamtwert von 118 658 257 Euro ergeben sich aus der als Anlage 2 beigefügten Tabelle. Für das Jahr 2018 liegen noch keine endgültigen Zahlen vor. Bei den in der Tabelle berücksichtigten Angaben für das Jahr 2018 (bis einschließlich 5. November 2018) handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Nachmeldungen oder Fehlerkorrekturen noch verändern können. 8. Wie viele Polizei- und Militärangehörige aus Chile wurden zwischen 1965 und 1995 in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet (bitte nach chilenischer Polizei- oder Militärbehörde, Anzahl, ausbildender hiesiger Behörde und jeweiligem Ausbildungszeitraum angeben)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (1.) wird verwiesen. 9. Seit wann war der Bundesnachrichtendienst bzw. sein Vorgänger, die Organisation Gehlen, in Chile in welcher Form aktiv? Welche formellen Kontakte zu chilenischen Inlands- bzw. Auslandsgeheimdiensten gab es? Gibt es Hinweise auf informelle Kontakte von BND-Mitarbeitern zu Mitarbeitern chilenischer staatlicher Behörden? Wenn ja, wie wurden sie dienstlich und diplomatisch bewertet? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (2.) verwiesen. 10. Waren bundesdeutsche Verfassungsschutzbehörden zwischen 1970 und 1990 in Chile aktiv, und in welcher Form? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6295 11. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, z. B. durch die Arbeit der Unabhängigen Historikerkommission (UHK) des BND, inwieweit NS-belastete Personen in Chile für deutsche Stellen aktiv waren? Wenn ja, um welche Personen handelte es sich, in welchen Funktionen wurden sie in welchem Zeitraum wo genau und zu welchem Zweck eingesetzt, und seit wann war dies der Bundesregierung bekannt (bitte entsprechend aufschlüsseln )? Die Unabhängige Historikerkommission (UHK) zur „Erforschung der Geschichte des BND, seiner Vorläuferorganisationen sowie seines Personal- und Wirkungsprofils von 1945 bis 1968 und des Umgangs mit dieser Vergangenheit“ erforscht ihre Themen unabhängig. Die Bundesregierung kann daher zum Kenntnisstand der UHK keine Auskunft geben, die über die bisherigen Veröffentlichungen der UHK hinausgeht. In diesen wird Chile nicht behandelt. Ergänzend kann hierzu mitgeteilt werden, dass aus den erschlossenen Altunterlagen des BND-Archivs ersichtlich ist, dass Klaus Barbie alias Altmann zwar in Chile als „nachrichtendienstliche Verbindung“ (NDV) des Dienstes angeworben wurde, jedoch nicht zu Chile berichtete. 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung mittlerweile über die BND- Tätigkeiten von Walther Rauff, dem früheren Gruppenleiter im Reichssicherheitshauptamt (RSHA), der am 14. Mai 1984 im chilenischen Las Condes als wohlhabender Konservenfabrikant starb? Die Bundesregierung hat sämtliche Akten zu Walther Rauff im Jahr 2011 offengelegt , an das Bundesarchiv abgegeben und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zudem wurde im Rahmen der behördeneigenen Geschichtsaufarbeitung ebenfalls 2011 eine Publikation der „Mitteilungen der Forschungs- und Arbeitsgruppe Geschichte des BND“ zu Rauff herausgegeben, in dem dessen Quellentätigkeit offengelegt und sämtliche Aktenbestände und Erkenntnisse zur Person abgebildet wurden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (1.) verwiesen. 13. Arbeitete der ehemalige SS-Hauptsturmführer Siegfried Becker, der jahrelang das NS-Spionagenetz in Lateinamerika leitete und 1947 von Argentinien nach Chile floh, wo er unter dem Namen Julio Roberto Cortés Kepper Teilhaber der Import-Export-Firma Ossandón, Cortés y Cia. Ltda war und am 17. Januar 1985 in einem Vorort von Santiago starb, auch für bundesdeutsche Sicherheitsbehörden? Wenn ja, für welche Behörde, in welchem Zeitraum, in welcher Form, und seit wann wusste die Bundesregierung davon? 14. Welche Akten über Siegfried Becker existieren bei deutschen Bundesministerien und Behörden, und welche davon unterliegen bis heute mit welcher Begründung der Geheimhaltung (bitte entsprechend nach Bundesministerium oder Behörde, Umfang der Akten und Einstufungsgrad auflisten)? Die Fragen 13 und 14 werden zusammengefasst beantwortet. Zu Siegfried Becker ist bei der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) im Rahmen eines Forschungs- und eines Medienantrages in den vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR hinterlassenen Aktenbeständen recherchiert worden. Die Recherchen führten zu Unterlagen, die die Hauptver- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6295 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode waltung A anlegte, im MfS zuständig für Auslandsspionage. Gründe für eine Geheimhaltung der Unterlagen liegen nicht vor, sie können auf entsprechenden Antrag gemäß § 32 StUG eingesehen werden. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 15. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwieweit NS-belastete Personen in Chile oder der Bundesrepublik Deutschland für chilenische Stellen, zum Beispiel im chilenischen Sicherheitsapparat, aktiv waren? Wenn ja, um welche Personen handelte es sich, in welchen Funktionen wurden sie in welchem Zeitraum wo genau und zu welchem Zweck eingesetzt, und seit wann war dies der Bundesregierung bekannt (bitte entsprechend aufschlüsseln )? 16. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwieweit deutsche Sicherheitsbehörden in Chile über auch nach dem Krieg weiter bestehende Netzwerke wie die NSDAP-Auslandsorganisation Personen rekrutiert haben? Wenn ja, welche sind dies im Detail? Die Fragen 15 und 16 werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 17. Ist es zutreffend, dass die CIA den Bundesnachrichtendienst bereits einige Tage vor dem geplanten Putsch über die Umsturzpläne unterrichtet hatte? Wenn ja, wann geschah dies genau, und auf welchem Weg? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (2.) verwiesen. 18. Stimmt es, dass der Bundesnachrichtendienst es unterlassen hat, den damaligen Bundeskanzler Willy Brandt vom geplanten Umsturz zu unterrichten? Wenn ja, wer traf diese Entscheidung aus welchen Gründen? Wenn nein, wann wurde Bundeskanzler Willy Brandt unterrichtet, und wie reagierte die Bundesregierung? Über die nachrichtendienstliche Berichterstattung war die Bundesregierung Anfang September 1973 vor einem möglichen Eingreifen des chilenischen Militärs in die Innenpolitik des Landes gewarnt worden. 19. Welchen Inhalt hatten die BND-Tageslagen bzw. Lageberichte bezüglich der Sicherheitslage in Chile in den Tagen vor dem Militärputsch? Die der Bundesregierung verfügbaren nachrichtendienstlichen Erkenntnisse zur Lage in Chile für die Wochen vor dem Putsch sind durch die innenpolitische Krise Chiles geprägt. Nachrichtendienstlichen Einschätzungen zufolge stieg die Wahrscheinlichkeit eines Militärputsches. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6295 20. Welchen Inhalt hatten die BND-Tageslagen bzw. Lageberichte bezüglich der Sicherheitslage und der politischen Situation in Chile bis zum Ende des Jahres 1973, und welcher Umgang mit dem Regime wurde darin empfohlen? Für die Wochen nach dem Putsch ging der BND davon aus, dass die Junta einen ausreichenden Rückhalt bei der chilenischen Bevölkerung genoss. Linken Widerstandsgruppen in Chile räumte man wegen mangelnder Unterstützung in der Bevölkerung und der geographischen Gegebenheiten des Landes nur geringe Erfolgschancen ein, der Militärjunta größeren Schaden zufügen zu können. Repressionsmaßnahmen des Regimes gegen die politische Linke Chiles waren bekannt, die Berichte in der Presse wurden aber als übertrieben angesehen. Zum Ende des Jahres 1973 schien aus der Sicht des BNDs der Rückhalt der Militärjunta in der Bevölkerung Chiles aufgrund der Repressionsmaßnahmen und der ausbleibenden wirtschaftlichen Erholung etwas abzunehmen. Insgesamt hielt der Bundesnachrichtendienst die Position der Militärregierung aber weiterhin für ungefährdet . 21. War die Bundesrepublik Deutschland in irgendeiner Form, z. B. über den BND, in Operationen der CIA in Chile eingebunden oder über diese informiert ? Wenn ja, in welche, und welche ihrer Ziele sah die Bundesregierung dadurch jeweils verfolgt? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (2.) verwiesen. 22. In welchen Sitzungen und in welcher Zusammensetzung wurde die Bundesregierung über die Entwicklungen in Chile vor und nach dem Putsch von wem informiert, und welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (1.) verwiesen. 23. Beteiligte sich der bundesdeutsche Auslandsgeheimdienst in irgendeiner Form am umfangreichen Propagandakrieg gegen die chilenischen Linksparteien im Vorfeld des Militärputsches? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 24. Welche Rolle spielten die Hallstein-Doktrin und der Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland für ganz Deutschland im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zur chilenischen Regierung unter Präsident Allende? 25. Wie bewertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht die Hallstein-Doktrin und den Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland? Die Fragen 24 und 25 werden zusammengefasst beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (1.) verwiesen. 26. Wurden deutsche Steuergelder dazu verwendet, während der Zeit der Allende-Regierung regierungskritische chilenische Medienunternehmen, z. B. die bürgerlich-konservative Zeitung El Mercurio, mitzufinanzieren oder neu zu gründen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6295 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Sorgten der BND oder andere bundesdeutsche Stellen während der Zeit der Allende-Regierung für die Platzierung von regierungskritischen Artikeln in Zeitungen? Wenn ja, durch wen, und in welchen Fällen geschah dies durch wen (bitte entsprechend aufschlüsseln)? 28. Versuchten der BND oder andere bundesdeutsche Stellen, chilenische Verbände zu beeinflussen und für ihre Zwecke zu instrumentalisieren? Wenn ja, in welchen Fällen geschah dies wann, und durch wen genau, und mit jeweils welchen Zielen? 29. Lancierten der BND oder andere bundesdeutsche Stellen gezielt Falschmeldungen , um Konflikte zwischen den verschiedenen linken Parteien und Organisationen in Chile zu schüren? Wenn ja, in welchen Fällen geschah dies wann, und wo durch wen genau? Die Fragen 27 bis 29 werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 30. Hielt der BND nach dem Militärputsch Kontakte zum Pinochet-Regime und zur DINA oder anderen chilenischen Geheimdiensten oder arbeitete sogar mit dem chilenischen Geheimdienst zusammen? Wenn ja, in welcher Form (bitte entsprechend nach Jahr, Art des Kontaktes bzw. der Zusammenarbeit aufführen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 31. Trifft es zu, dass der chilenische Geheimdienst DINA in einer Villa im oberbayerischen Starnberg ein Kontaktbüro zum BND unterhielt? Wenn ja, von wann bis wann? Was waren die genauen Aufgaben des Büros, und welche Abteilung(en) des BND waren dafür zuständig? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 32. Welche Erkenntnisse hatten deutsche Sicherheitsbehörden über Aktivitäten chilenischer Geheimdienste in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1973 und 1990? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 33. In welcher Form kam es seitens deutscher Sicherheitsbehörden zwischen 1973 und 1990 zur Unterstützung, Ausbildung, Ausrüstung oder anderen Formen der Zusammenarbeit mit chilenischen Sicherheitsbehörden? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (1.) verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6295 34. Wurden die umfangreichen Aktenbestände, die bei den deutschen Behörden zum Thema Colonia Dignidad vorhanden sind, mittlerweile ausgewertet und auf mögliches Fehlverhalten und Behördenversagen hin untersucht? Wenn ja, von wem, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum ist dies nicht geschehen, und wann soll dies durch wen erfolgen? Die Aktenbestände wurden von der Akademie Auswärtiger Dienst ausführlich ausgewertet. Auf dieser Grundlage wurde eine teilweise kommentierte Zusammenstellung relevanter Auszüge erstellt, die an verschiedenen Stellen Fehlverhalten des Auswärtigen Amts aufzeigt. Aus Sicht des Auswärtigen Amts bestätigt das Gesamtbild die Wertung, die der damalige Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank Walter Steinmeier, am 26. April 2016 im Auswärtigen Amt öffentlich vornahm. Die gesamte Rede ist unter folgenden Link auf der Seite des Auswärtigen Amtes einsehbar: www.aus waertiges-amt.de/de/newsroom/160426-coloniadignidad /280124. 35. Verfügt die Bundesregierung mittlerweile über gesicherte Erkenntnisse, ob und in welchem Umfang die Colonia Dignidad neben dem unerlaubten Besitz von Waffen auch an Waffenhandel und Waffenschmuggel aktiv beteiligt war? Wenn ja, wie sehen diese Erkenntnisse aus? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 39 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7280 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine neuen Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor. 36. Was wusste der BND zu welchem Zeitpunkt im Detail über die Colonia Dignidad ? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9261 verwiesen. Der 1987 vom Bundesnachrichtendienst erstellte Bericht über die Colonia Dignidad führt aus, dass nachrichtendienstlichen Hinweisen zufolge die Colonia Dignidad unter besonderem Schutz des örtlichen Provinzgouverneurs stand und dass keine Kontrollen von Warenlieferungen aus dem Ausland an die Gemeinschaft durch den chilenischen Zoll durchgeführt wurden. 37. Hatte der BND zeitweise oder ständig Verbindungsleute, formelle oder informelle Mitarbeiter in der Colonia Dignidad (wenn ja, bitte aufführen nach Art der Mitarbeit, Zeitraum und Anzahl der Personen)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9261 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6295 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 38. Welchen Umfang haben Unterlagen des BND zur Colonia Dignidad, und sind diese Unterlagen inzwischen im Archiv des BND in vollem Umfang für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einsehbar? Falls Unterlagen (in Teilen) nicht einsehbar sind, warum nicht? Wie viele Dokumente mit Bezug zur Colonia Dignidad sind bei Bundesbehörden derzeit noch als VS-Sache (Verschlusssache – VS-Streng Geheim, VS-Geheim, VS-Vertraulich) eingestuft (bitte nach Behörde und Anzahl der Dokumente und Erstellungsjahr aufschlüsseln)? Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung eine Geheimhaltung dieser Dokumente heute noch für erforderlich? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (2.) verwiesen. 39. Wie viele Berichte von Gerhard Mertins finden sich in den Unterlagen des BND, aus welchem Zeitraum stammen sie und wurden diese Berichte inzwischen genauer ausgewertet (bitte entsprechend nach Jahr und Berichtsthema auflisten)? Sind diese Berichte inzwischen in vollem Umfang für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einsehbar? Falls nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9261 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (2.) verwiesen. 40. Hat die Bundesregierung mittlerweile neue Erkenntnisse darüber, ob die Aussage des US-Autors John Dinges zutrifft, der in seinem Buch „The Condor Years“ (2004, S. 129) schreibt, dass Mitglieder der Colonia Dignidad in den siebziger Jahren Kontakte zwischen Mitgliedern des chilenischen Geheimdienstes DINA und dem BND vermittelt haben? Wenn ja, wie sehen diese Erkenntnisse aus? Wenn nein, wurde den Aussagen denn überhaupt nachgegangen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 41. Wie viele chilenische Oppositionelle mussten während der Pinochet-Diktatur das Land verlassen und emigrierten in die Bundesrepublik Deutschland bzw. die Deutsche Demokratische Republik (DDR)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 42. Wurden chilenische Exilanten, die nach dem Militärputsch in die Bundesrepublik Deutschland oder andere westeuropäische Staaten geflohen waren, durch deutsche Stellen (BND, BfV, LfV, MAD, Staatsschutzabteilungen usw.) beobachtet, und gab es diesbezüglich mit chilenischen Sicherheitsbehörden eine Zusammenarbeit und/oder einen Daten- bzw. Informationsaustausch ? Wenn ja, in welcher Form, durch wen, und in welchem Umfang (bitte entsprechend nach beobachtender Behörde, Betroffenen, Beobachtungszeitraum und Art der Zusammenarbeit bzw. des Daten- oder Informationsaustauschs auflisten)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (2.) verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6295 43. Wurde die westdeutsche Chile-Solidaritätsbewegung durch deutsche Sicherheitsbehörden (BND, BfV, LfV, MAD, Staatsschutzabteilungen usw.) beobachtet , und wenn ja, in welcher Form geschah dies jeweils, und gab es diesbezüglich mit chilenischen Sicherheitsbehörden eine Zusammenarbeit und/oder einen Daten- bzw. Informationsaustausch (bitte entsprechend nach überwachter Solidaritätsgruppe, beobachtender Sicherheitsbehörde, Überwachungszeitraum , betroffener Personenzahl, Art der Überwachung bzw. Beobachtung und ggf. Form der Zusammenarbeit – insbesondere Datenbzw . Informationsaustausch – mit chilenischen Sicherheitsbehörden aufführen )? Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags im genannten Zeitraum auch Solidaritätsaktionen mit Chile beobachtet, sofern diese durch Linksextremisten getragen bzw. beeinflusst waren. 44. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Aktivitäten des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR in Chile während der Pinochet-Diktatur, und wenn ja, welche sind dies? Der Bundesregierung liegt ein Hinweis vor, wonach frühere Einrichtungen des DDR-Nachrichtendienstes (MfS) nach dem Putsch 1973 von Chile nach Argentinien verlegt wurden. Weitere Erkenntnisse über Aktivitäten des MfS in Chile nach 1973 liegen der Bundesregierung nicht vor. 45. Inwieweit hat die Bundesregierung während des Staatsbesuchs des rechtskonservativen chilenischen Präsidenten Sebastián Piñera in Deutschland gegenüber der chilenischen Regierung auf ein verstärktes gemeinsames Bemühen bei der Aufarbeitung der Verbrechen der Colonia Dignidad und eine Entschädigung der Opfer gedrängt, und welche konkreten Ergebnisse und Vereinbarungen hatten die Gespräche? Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Staatspräsident Miguel Piñera haben sich im Anschluss an ihr bilaterales Gespräch auf ihrer gemeinsamen Pressekonferenz zum Thema Colonia Dignidad geäußert. Die Pressekonferenz ist unter folgenden Link auf der Seite des Bundeskanzleramts einsehbar: www. bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/pressekonferenz-von-bundeskanzlerinmerkel -und-dem-praesidenten-von-chile-sebasti%C3%A1n-pi%C3%B1era- 1536422. Darüber hinaus gibt die Bundesregierung aus vertraulichen Gesprächen keine weitere Auskunft. Derartige Gespräche sind unmittelbares Regierungshandeln und unterliegen damit dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Eine öffentliche Bekanntgabe von Details zu vertraulichen Gesprächen und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde künftige vertrauliche Gespräche erschweren oder verhindern. Sie hätte somit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen und damit das Staatswohl der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung verweist im Übrigen auf die laufende Arbeit der Gemeinsamen Kommission zur Umsetzung des Hilfskonzeptes für die Opfer der Colonia Dignidad gemäß Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/12943, in der Abgeordnete aller Fraktionen des Deutschen Bundestages vertreten sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6295 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1 Nach Auskunft des Statistischen Bundesamts hat sich der deutsche Außenhandel mit Chile für den Zeitraum 1965 bis 1995 wie folgt entwickelt: Deutscher Außenhandel mit Chile in 1.000 Euro Jahr Tatsächliche Werte Export- (+) bzw. Importüberschuß (-) Zu-/Abnahme gegenüber Vorjahr in % Export Import Export Import 1965 134.947 311.061 - 176.114 + 28,8 + 45,9 1966 154.428 335.316 - 180.888 + 14,4 + 7,8 1967 194.834 329.921 - 135.087 + 26,2 - 1,6 1968 178.717 352.734 - 174.017 - 8,3 + 6,9 1969 174.786 456.921 - 282.135 - 2,2 + 29,5 1970 178.614 472.422 - 293.809 + 2,2 + 3,4 1971 162.987 356.555 - 193.568 - 8,7 - 24,5 1972 134.705 279.962 - 145.257 - 17,4 - 21,5 1973 130.781 250.016 - 119.235 - 2,9 - 10,7 1974 185.400 413.517 - 228.116 + 41,8 + 65,4 1975 143.794 271.245 - 127.451 - 22,4 - 34,4 1976 117.767 388.716 - 270.949 - 18,1 + 43,3 1977 192.621 354.490 - 161.869 + 63,6 - 8,8 1978 195.944 399.405 - 203.461 + 1,7 + 12,7 1979 250.802 522.768 - 271.966 + 28,0 + 30,9 1980 256.542 560.632 - 304.090 + 2,3 + 7,2 1981 374.270 535.165 - 160.895 + 45,9 - 4,5 1982 246.210 607.371 - 361.161 - 34,2 + 13,5 1983 259.632 630.510 - 370.878 + 5,5 + 3,8 1984 496.664 577.600 - 80.935 + 91,3 - 8,4 1985 314.096 630.260 - 316.164 - 36,8 + 9,1 1986 291.832 527.942 - 236.110 - 7,1 - 16,2 1987 298.753 412.668 - 113.914 + 2,4 - 21,8 1988 317.134 600.981 - 283.847 + 6,2 + 45,6 1989 422.784 750.694 - 327.909 + 33,3 + 24,9 1990 424.597 800.995 - 376.398 + 0,4 + 6,7 1991 401.966 731.909 - 329.943 - 5,3 - 8,6 1992 499.068 639.977 - 140.909 + 24,2 - 12,6 1993 476.214 525.432 - 49.218 - 4,6 - 17,9 1994 467.367 629.871 - 162.504 - 1,9 + 19,9 1995 559.555 790.724 - 231.169 + 19,7 + 25,5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/6295 Anlage 2 Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (1.) wird verwiesen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen sind entsprechende Akten und damit belastbare Daten für die Zeit vor dem Jahr 2000 nicht mehr vorhanden. Die von der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 erteilten Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen nach Chile mit einem Gesamtwert von 118 658 257 Euro ergeben sich aus der beigefügten Tabelle. Für das Jahr 2018 liegen noch keine endgültigen Zahlen vor. Bei den in der Tabelle berücksichtigten Angaben für das Jahr 2018 (bis einschließlich 5. November 2018) handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Nachmeldungen oder Fehlerkorrekturen noch verändern können. KWL-Nummer Anzahl der Genehmigungen 07 2 12 1 24 2 25 8 27 1 29A 4 29B 6 29C 6 29D 1 30 2 32 3 34 4 35 4 41 1 47 1 49 7 50 1 55 1 57 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333