Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6306 19. Wahlperiode 06.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5688 – Vorhaben der Bundesregierung zur Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte 1. Was versteht die Bundesregierung konkret unter der Formulierung „Etablierung des automatischen Informationsaustausches“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, S. 69)? Die Etablierung des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten nach dem gemeinsamen OECD-Meldestandard CRS setzt ein funktionierendes Verfahren voraus. So müssen die elektronische Weiterleitung der ausländischen Finanzkontendaten vom BZSt an die Landesfinanzbehörden und die dortige softwaregestützte Auswertung funktionieren. 2. Welche Bedingungen müssen aus Sicht der Bundesregierung konkret erfüllt sein, bevor die Etablierung des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten nach dem OECD-Meldestandard CRS (AIA) abgeschlossen ist? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Erwartet die Bundesregierung, dass der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten noch in dieser Legislaturperiode etabliert sein wird? Falls ja, wann genau wird dies nach Einschätzung der Bundesregierung der Fall sein (bitte tabellarischen Zeitplan einfügen)? Nach den Planungen soll die Auswertungssoftware für die Finanzämter ab 1. Juli 2020 durch die Länder bereitgestellt sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6306 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Hat die Bundesregierung bereits Pläne erarbeitet, wie sie die Abgeltungsteuer auf Zinserträge abschaffen will, wenn der automatische Informationsaustausch etabliert ist? a) Falls ja, wie sehen diese Pläne konkret aus (bitte auch das Vorhaben des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD, wonach Umgehungstatbestände verhindert werden sollen, erläutern und definieren)? b) Falls nein, warum hat die Bundesregierung trotz des Fortschreitens des automatischen Informationsaustausches noch kein Konzept erarbeitet? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4541 wird verwiesen. 5. Seit wann sind alle technischen Voraussetzungen für die Annahme der Daten geschaffen, die die deutsche Finanzverwaltung von anderen Staaten im Rahmen des automatischen Austausches über Finanzkonten erhält (siehe Bundestagsdrucksache 19/3630)? a) Seit wann werden diese Daten an die Landesfinanzbehörden weitergeleitet , bzw. ab wann soll mit der Weiterleitung begonnen werden? Derzeit erfolgt eine schrittweise Abarbeitung der IT-Anforderungen. Zunächst wurden die technischen Voraussetzungen für die Annahme der Daten der deutschen Finanzinstitute und den internationalen Austausch geschaffen. In einem weiteren Schritt wird nun die Weiterleitung der Daten an die Landesfinanzbehörden umgesetzt. Das BZSt wird die Daten bereits im Jahr 2019 an die Länder weiterleiten . Die automatisierte Auswertung in den Ländern beginnt mit der Einsatzbereitschaft der im Konsens Verbund der Länder zu erstellenden Software am 1. Juli 2020. b) Welche Probleme treten bei der Weiterleitung dieser Daten an die Landesfinanzbehörden auf? Zu den Risiken bei der Weiterleitung der CRS-Daten an die Landesfinanzbehörden hat der Bundesrechnungshof in seinem Prüfbericht „Automatischer Austausch steuerrechtlicher Daten auf internationaler Ebene“ Stellung genommen. Soweit diese Einschätzung vom Bundesministerium der Finanzen geteilt wurde, wurden Gegenmaßnahmen veranlasst. c) Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um diese Probleme zu lösen bzw. abzubauen? Auf die Antwort zu Frage 5b wird verwiesen. Darüber hinaus wurde ein behördenübergreifendes Gesamtprojekt für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten eingerichtet, welches fortlaufend die Projektrisiken bewertet und ggf. Gegenmaßnahmen ergreift. d) Wann werden – nach dem in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/3630 auf Seite 1 angesprochenen Plan der Bundesregierung – alle Daten an die Landesfinanzbehörden weitergeleitet worden sein? Die Weiterleitung der Finanzkontendaten nach dem FATCA-Abkommen mit den USA beginnt im Jahr 2019. Die Weiterleitung nach dem gemeinsamen OECD- Meldestandard CRS erfolgt jährlich und ist ebenfalls erstmals im Jahr 2019 vorgesehen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6306 6. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung konkret daraus, dass der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten durch sogenannte Investorenvisaprogramme (Stichwort „Golden Visa“) gestört und unterlaufen wird? Die Investorenvisaprogramme wurden in Arbeitsgruppen der OECD unter Beteiligung von Deutschland geprüft. Die Ergebnisse wurden seitens der OECD veröffentlicht . Hierbei wurden die Investorenvisaprogramme, welche ein hohes Risiko zur Umgehung des CRS-Meldestandards aufweisen, und jene Staaten, welche solche Programme anbieten, identifiziert und veröffentlicht. Zudem wurde ein Leitfaden zur Identifizierung solcher Investorenprogramme seitens der OECD veröffentlicht, welcher im Rahmen der Melde- und Sorgfaltspflichten durch die Finanzinstitute zu beachten ist. Darüber hinaus ist das Ziel der Bunderegierung, eine umfassende Lösung für Umgehungsversuche zu finden. Nach der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates über die EU-weite Anzeigepflichten für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle werden Steuergestaltungsmodelle offenzulegen sein und im Rahmen des automatischen Informationsaustausches unter den EU- Staaten ausgetauscht, die eine Umgehung des CRS-Meldestandards zum Gegenstand haben. Zudem setzt sich die Bundesregierung auf Ebene der OECD dafür ein, dass entsprechende Informationen zukünftig auch mit Drittstaaten ausgetauscht werden. Hierdurch kann Versuchen, den Verpflichtungen des CRS zu entgehen , effektiv begegnet werden. 7. Aus welchen Gründen spricht sich die Bundesregierung dagegen aus, die Abgeltungsteuer auf Zinserträge beizubehalten? Die Bundesregierung hat sich weder dafür noch dagegen ausgesprochen, die Abgeltungsteuer auf Zinserträge beizubehalten. Änderungen bei der Abgeltungsteuer hängen davon ab, dass der automatische internationale Informationsaustausch über Finanzkonten etabliert ist. 8. Sieht die Bundesregierung, wie in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4541 dargelegt, wirklich keinen Widerspruch zwischen der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Seite 69 angestrebten Maßnahme, wonach „die Abgeltungsteuer auf Zinserträge […] mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft [wird]“, und der Einschätzung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Wirtschaftsweisen) in seinem Jahresgutachten 2017/2018 (Bundestagsdrucksache 19/80), in dem unter der Überschrift „Gegen eine Abschaffung der Abgeltungsteuer“ auf Seite 25 Folgendes festgehalten wird: „Würden die der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünfte der Einkommensteuer unterworfen, würden ausgeschüttete Gewinne deutlich höher belastet und somit die Anreize für Investitionen reduziert. Einzig die Zinseinkünfte der Einkommensteuer zu unterwerfen [wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen], ist aufgrund von Abgrenzungsproblemen und den dadurch hervorgerufenen Anreizen zur Steuergestaltung ebenfalls nicht sinnvoll. Die Abgeltungsteuer verliert ihre Berechtigung somit selbst dann nicht, wenn der internationale Informationsaustausch funktionieren sollte“? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4541 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6306 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Sollte nach Ansicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auch eine Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Veräußerungsgewinne angestrebt werden? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4541 wird verwiesen. 10. Hat die Bundesregierung oder haben die ihr nachgeordneten Behörden Kenntnis darüber, in welchem Ausmaß die Finanzverwaltung seit der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 Bürokratieaufwand eingespart hat (bitte auch alle Informationen aus Bund-Länder-Arbeitsgruppen sowie aus Modellrechnungen und statistischen Daten einbeziehen)? Falls ja, auf welche Summe lassen sich die eingesparten Bürokratiekosten beziffern (bitte nach Personalstellen und Geldwert in Euro aufschlüsseln)? Das BMF verfügt über keine Informationen darüber, ob und in welchem Ausmaß sich durch die Einführung der Abgeltungsteuer bei den Steuerverwaltungen der Länder der Bürokratieaufwand geändert hat. 11. Wie bewertet die Bundesregierung den Umsetzungsstand des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten auf internationaler Ebene seit dem 30. September 2018? Zu dem automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zum 30. September 2018 haben sich über 100 Staaten und Gebiete bekannt. Dies stellt einen Meilenstein bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung dar. Gemeinsam mit unseren Partnern auf G20 und OECD Ebene wurde in kürzester Zeit dieses ehrgeizige Projekt verwirklicht, das für viele noch vor wenigen Jahren unvorstellbar erschienen wäre. Im Rahmen dieses automatischen Informationsaustausches sind zum 30. September 2018 weltweit ca. 4 200 Austausche erfolgt . Hierbei hat die große Mehrheit der Staaten, welche sich zum Austausch in 2018 bekannt haben, die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für den Austausch rechtzeitig geschaffen. Vor diesem Hintergrund bewertet die Bundesregierung den Umsetzungstand des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten als Erfolg. 12. Wie viele Datensätze sind den deutschen Finanzbehörden zum Stichtag 30. September 2018 im Rahmen des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten übermittelt worden (bitte in tabellarischer Form, sortiert nach Land angeben)? Es können derzeit noch keine genauen Angaben zum Volumen des diesjährigen Datenaustauschs zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der großen Datenmenge , die aus dem Ausland übermittelt wurde, ist die Datenverarbeitung aktuell noch nicht abgeschlossen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die Anzahl der Datensätze ungefähr beim dreifachen der Menge des Vorjahres liegen wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6306 13. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass nicht alle Straftatbestände, die sich aus den ca. 1,5 Millionen Datensätzen (Stand: 20. Juli 2018) ergeben, die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aus dem Ausland eingegangen sind, vor ihrer Verjährung an die zuständigen Ermittlungsbehörden weitergeleitet werden? Für den Steuervollzug und die Strafverfolgung sind die Länder zuständig. Das Bundesministerium der Finanzen hat sich zusammen mit den Ländern auf einen Weiterleitungstermin der CRS-Datensätze verständigt, die es den Landesfinanzbehörden erlaubt, die Daten rechtzeitig auszuwerten. 14. Wie viele Personen beschäftigen sich auf wie vielen Personalstellen im BZSt mit dem Vorhaben des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten und der Abgeltungsteuer? Im Bereich des automatischen Informationsaustausches arbeiten derzeit im Bundeszentralamt für Steuern 15 Personen auf 17 Personalstellen. Mit der Abgeltungsteuer ist im Bundeszentralamt für Steuern direkt kein Personal beschäftigt. 15. Wie viele Personen beschäftigen sich auf wie vielen Personalstellen im BMF mit dem Vorhaben des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten und der Abgeltungsteuer? Mit dem automatischen Informationsaustausch sind derzeit im Bundesministerium der Finanzen fünf Personen neben ihren anderen Aufgaben direkt beschäftigt . Daneben sind weitere Referate mit anlassbezogen unterschiedlichen Fragestellungen betroffen. Mit der Abgeltungsteuer sind im Bundesministerium der Finanzen vier Personen auf 1,864 Planstellen direkt beschäftigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333