Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 30. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6323 19. Wahlperiode 04.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Friedrich Ostendorff, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/5834 – Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in der Fleischwirtschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fleischwirtschaft in Deutschland ist seit Jahren wegen schlechter Arbeitsbedingungen sowie niedriger Löhne in der Kritik. Im Jahr 2015 haben sich die größten Unternehmen der deutschen Fleischwirtschaft im Beisein der zuständigen Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten auf eine Selbstverpflichtung verständigt. Ziel der Selbstverpflichtung war, dass bis Juli 2016 die Beschäftigten , die in ihren Betrieben eingesetzt werden, in einem in Deutschland gemeldeten , sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten und damit besser bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit abgesichert sind und auch Rentenansprüche aufbauen können. Zudem gab es das Bekenntnis der Fleischwirtschaft , die Stammbelegschaft wieder zu erhöhen. Dennoch wurde zusätzlich im Sommer 2017 das „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“ im Deutschen Bundestag verabschiedet. Nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Januar 2015 hatte die Fleischbranche einen Mindestlohntarifvertrag mit Löhnen unterhalb des Mindestlohns verhandelt, der allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dieser Tarifvertrag ist mittlerweile ausgelaufen. Die Tarifvertragsparteien hatten nach langen Verhandlungen einen neuen Mindestlohntarifvertrag vereinbart, der aber vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgrund von Schwächen nicht allgemeinverbindlich erklärt werden konnte (NDR, 27. August 2018). Auch heute ist die Gesamtsituation der Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche immer noch völlig unklar. Deswegen fragen wir die Bundesregierung , wie sie die Situation in der Branche einschätzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6323 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Daten zur Branche 1. Wie viele Beschäftigte arbeiteten 1997, 2007 und 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt im Jahresdurchschnitt in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“, und wie viele der Beschäftigten waren a) direkt sozialversicherungspflichtig angestellt, b) Leiharbeitskräfte, c) Werkvertragsbeschäftigte, und d) wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden von ausländischen Subunternehmen entsandt? In der Wirtschaftsgruppe „Schlachten und Fleischverarbeitung“ waren im Juni 2017 insgesamt 162 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit registriert. Angaben zu Leiharbeitskräften , Werkvertragsbeschäftigten und entsandten Beschäftigten von ausländischen Subunternehmen in dieser Wirtschaftsgruppe liegen in der Beschäftigungsstatistik nicht vor. Die Angaben zu den gewünschten Jahren in der Differenzierung nach Wirtschaftsklassen können den Tabellen 1a und 1b entnommen werden. Vergleiche zwischen den Jahren sind aufgrund des Wechsels der Wirtschaftszweigklassifikation nur eingeschränkt möglich. Tabelle 1a: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach Wirtschaftszweigen (WS 73) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabelle 1b: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach Wirtschaftszweigen (WZ 2003/WZ 2008), Zeitreihe Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 560 Schlachthaeuser, Schmalzsiedereien 561 Kommunale Schlachthöfe 562 Fleischerei 1 2 3 4 5 30.06.1997 27.279.577 201.754 67.888 1.209 132.657 Stichtag Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Insgesamt darunter 56 Schlachterei u. Fleischverarb. davon 1011 Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel 1012 Schlachten von Geflügel 1013 Fleischverarbeitung 1 2 3 4 5 30. Juni 2007 27.050.451 147.201 19.169 6.557 121.475 30. Juni 2017 32.164.973 161.763 25.885 9.055 126.823 Stichtag Insgesamt darunter 101 Schlachten und Fleischverarbeitung davon Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6323 2. Wie viele Betriebe gab es 1997, 2007 und 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ insgesamt, a) wie viel Prozent dieser Betriebe arbeiten vorwiegend mit eigenem Personal , b) wie viel Prozent dieser Betriebe arbeiten vorwiegend mit Werk- oder Dienstvertragsarbeitskräften (bitte vergleichsweise den entsprechenden Anteil über alle Wirtschaftszweige angeben), c) wie viel Prozent dieser Betriebe sind als Subunternehmen mit eigenen Beschäftigten auf Werk- oder Dienstvertragsbasis in anderen Unternehmen tätig, und d) ist der Bundesregierung die Zahl der Betriebe bekannt, die als ausländische Subunternehmen für deutsche Betriebe tätig waren? Im Juni 2017 waren nach Angaben aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit in der Wirtschaftsgruppe „Schlachten und Fleischverarbeitung “ insgesamt 8 400 Betriebsstätten verzeichnet. Betrieb im Sinne des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung ist eine regional und wirtschaftsfachlich abgegrenzte Einheit, in der mindestens ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter tätig ist. Grundlage der regionalen Zuordnung ist das Gemeindegebiet. Das heißt, ein Unternehmen mit Niederlassungen (Filialen) in verschiedenen Gemeinden besteht aus verschiedenen Betrieben; diese Betriebe haben jeweils eine eigene Betriebsnummer . Ebenso kann der Betrieb auch aus mehreren Niederlassungen in einer Gemeinde bestehen, die lediglich eine Betriebsnummer benötigen, wenn sie denselben wirtschaftsfachlichen Schwerpunkt besitzen. Die Angaben zu den gewünschten Jahren in der Differenzierung nach Wirtschaftsklassen können den Tabellen 2a und 2b entnommen werden. Vergleiche zwischen den Jahren sind aufgrund des Wechsels der Wirtschaftszweigklassifikation nur eingeschränkt möglich . Die Fragen 2a bis 2d können aus Angaben der Beschäftigungsstatistik nicht beantwortet werden. Tabelle 2a: Betriebsstätten am Arbeitsort nach Wirtschaftszweigen (WS 73) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 560 Schlachthaeuser, Schmalzsiedereien 561 Kommunale Schlachthöfe 562 Fleischerei 1 2 3 4 5 30.06.1997 2.044.773 18.887 1.421 119 17.347 Stichtag Betriebsstätten Insgesamt darunter 56 Schlachterei u. Fleischverarb. davon Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6323 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 2b: Betriebsstätten am Arbeitsort nach Wirtschaftszweigen (WZ 2003/WZ 2008), Zeitreihe 3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Auszubildenden sowie die Ausbildungsquote 1997, 2007 und 2017 in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“? In der Wirtschaftsgruppe „Schlachten und Fleischverarbeitung“ waren nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit im Juni 2017 insgesamt 4 400 Auszubildende sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das waren 2,7 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in dieser Wirtschaftsgruppe . Die Angaben zu den gewünschten Jahren in der Differenzierung nach Wirtschaftsklassen können Tabelle 3 entnommen werden. Vergleiche des Jahres 2007 mit dem Jahr 2017 sind aufgrund des Wechsels der Wirtschaftszweigklassifikation nur eingeschränkt möglich. Angaben für das Jahr 1997 liegen nicht vor. Tabelle 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Auszubildende am Arbeitsort nach Wirtschaftszweigen (WZ 2003/WZ 2008), Zeitreihe 4. Wie viel Prozent der Unternehmen bzw. der Werkvertragsunternehmen in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Betriebsrat ? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 5. Hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Selbstverpflichtung der Fleischindustrie bewährt? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, wo sieht sie weiteren Handlungsbedarf? Die Selbstverpflichtung der Fleischwirtschaft hat dazu beigetragen, den Anteil in Deutschland versicherungspflichtig Beschäftigter in der Fleischwirtschaft zu erhöhen . Bezüglich der Übernahme von Werk- oder Leiharbeitnehmern in die Stammbelegschaft der Unternehmen ist nach dem Umsetzungsberichten zur Selbstverpflichtung eine positive Entwicklung erkennbar, die weiter verfolgt werden sollte. 1011 Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel 1012 Schlachten von Geflügel 1013 Fleischverarbeitung 1 2 3 4 5 30. Juni 2007 2.044.281 11.264 775 84 10.405 30. Juni 2017 2.176.007 8.403 807 80 7.516 Berichtsmonat Insgesamt darunter 101 Schlachten und Fleischverarbeitung davon Sv-pflichtig Beschäftigte SvB - Auszubildende Anteil Sv-pflichtig Beschäftigte SvB - Auszubildende Anteil Sv-pflichtig Beschäftigte SvB - Auszubildende Anteil Sv-pflichtig Beschäftigte SvB - Auszubildende Anteil Sv-pflichtig Beschäftigte SvB - Auszubildende Anteil 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 30. Juni 2007 WZ 2008 27.050.451 1.456.048 5,4 147.201 10.902 7,4 19.169 661 3,4 6.557 102 1,6 121.475 10.139 8,3 30. Juni 2017 WZ 2008 32.164.973 1.317.342 4,1 161.763 4.384 2,7 25.885 402 1,6 9.055 63 0,7 126.823 3.919 3,1 Stichtag Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Insgesamt darunter 151/101 Schlachten und Fleischverarbeitung davon 1511/1011 Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel 1512/ 1012 Schlachten von Geflügel 1513/1013 Fleischverarbeitung Klassif ikation der Wirtschaftszw eige Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6323 a) Wie viele Beschäftigte wurden prozentual und absolut infolge der Selbstverpflichtung nach Kenntnis der Bundesregierung direkt bei den Unternehmen der Fleischbranche sozialversicherungspflichtig angestellt? Nach Angaben des Sozialpolitischen Ausschusses der Fleischwirtschaft wurden in den Betrieben, die der Selbstverpflichtung beigetreten sind, im Jahr 2017 563 Arbeitnehmer aus dem Bereich der Dienstleister in ein festes Arbeitsverhältnis bei den beteiligten Unternehmen übernommen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) Wie viele Werkvertrags- und Leiharbeitskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung prozentual und absolut infolge der Selbstverpflichtung in ein in Deutschland gemeldetes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übernommen? Nach Angaben des Sozialpolitischen Ausschusses der Fleischwirtschaft wurden seit 2014 über 15 000 Werk- und Leiharbeitsverträge in ein in Deutschland gemeldetes , sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis überführt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. c) Inwiefern hat sich die Wohnsituation von entsandten Beschäftigten nach Kenntnis der Bundesregierung infolge der Selbstverpflichtung verbessert (bitte jeweils mit Angabe der Quelle beantworten)? Die Verbesserung der Wohnsituation von entsandten Beschäftigten ist nicht Bestandteil der Selbstverpflichtung der Fleischindustrie. Die deutsche Fleischwirtschaft hat sich im Juli 2014 zur Einhaltung von sozialen Standards, insbesondere im Bereich der Unterbringung von Beschäftigter verpflichtet (Verhaltenskodex der Fleischwirtschaft). Weitergehende Kenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Löhne und Arbeitsbedingungen 6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ für a) direkt sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, b) Leiharbeitskräfte, c) Werkvertragsbeschäftigte und d) Beschäftigte, die von ausländischen Subunternehmen entsendet werden (bitte jeweils differenziert nach Leistungsgruppen)? In diesen Abgrenzungen liegen der Bundesregierung keine Daten zu Stundenlöhnen in der Fleischwirtschaft vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6323 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Arbeitgeberseite in der Fleischbranche nicht bereit ist, den neuen Mindestlohntarifvertrag so zu verändern, damit er tatsächlich allgemeinverbindlich erklärt werden kann, zumal der Branche mit dem zuvor geltenden Mindestlohnvertrag Löhne unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns ermöglicht wurden, und welchen Beitrag leistet die Bundesregierung, damit die Tarifvertragsparteien wieder in Verhandlungen treten? Die Tarifvertragsparteien der Fleischbranche entscheiden autonom und ohne staatliche Einflussnahme über die Aufnahme von Tarifverhandlungen sowie die Inhalte ihrer tarifvertraglichen Vereinbarungen. 8. Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Akkordarbeit in Betrieben des Wirtschaftszweigs „Schlachten und Fleischverarbeitung“ hinsichtlich des Arbeits- und des Tierschutzes verbessert? Wenn ja, inwiefern? Zur Entwicklung des Arbeitsschutzes bei Akkordarbeit liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Betreffend den Tierschutz wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/12726 verwiesen. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. 9. Welche Probleme sind der Bundesregierung hinsichtlich Löhnen, Arbeitsbedingungen und Wohnsituation von Beschäftigten, die von ausländischen Subunternehmen entsendet werden, und von Werkvertragsbeschäftigten in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ bekannt? Nach dem Auslaufen des Branchenmindestlohns in der Fleischwirtschaft gilt der gesetzliche Mindestlohn. Mit dem 2017 verabschiedeten Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Rechte und Ansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über Nachunternehmern in der Fleischwirtschaft beschäftigt sind, besser zu schützen. Das Gesetz zielt dabei u. a. auf bessere Kontrollmöglichkeiten zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und die Verhinderung ungerechtfertigter Lohnabzüge ab. Weitergehende Kenntnisse über spezifische Arbeitsbedingungen und die Wohnsituation von entsandten Beschäftigten in der Fleischwirtschaft liegen der Bundesregierung nicht vor. 10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA-Fleisch) hinsichtlich der in § 1 formulierten Ziele „Sicherung von Rechten und Ansprüchen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Verhinderung von Umgehungen der Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Beauftragung von Nachunternehmern in der Fleischwirtschaft“? Mit dem „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft “ wurde den mit branchenbezogenen Besonderheiten zusammenhängenden Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten in der Praxis Rechnung getragen. Das Gesetz stärkt den Arbeitnehmerschutz. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6323 11. In wie vielen Fällen kam das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA-Fleisch) seit Inkrafttreten bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung zur Anwendung, konkret a) Haftung für Sozialversicherungsbeiträge (§ 3 GSA-Fleisch), b) Arbeitsmittel, Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung (§ 4 GSA-Fleisch), c) Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, Aufrechnungsverbot (§ 5 GSA-Fleisch), und d) in welcher Höhe wurden die Bußgeldvorschriften (§ 7 GSA-Fleisch) angewendet ? Das „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“ findet seit seinem Inkrafttreten am 25. Juli 2017 grundsätzlich auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anwendung, die in einem Betrieb im Sinne des § 6 Absatz 10 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) beschäftigt werden. In wie vielen Fällen die Regelungen des Gesetzes im Einzelfall Anwendung fanden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen ist speziell zu Frage 11c darauf hinzuweisen, dass eine nicht in Euro erfolgte Berechnung und Auszahlung des Arbeitsentgeltes (z. B. in Polnischen Zloty) keine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn nach Umrechnung in Euro der Mindestlohn gewährt wurde. Eine nach § 5 GSA Fleisch unzulässige Aufrechnung (z. B. mit Forderungen für die Unterkunft) kann einen Mindestlohnverstoß gemäß § 21 Absatz 1 Nummer 1 AEntG (bis Ende 2017) bzw. gemäß § 21 Absatz 1 Nummer 9 Mindestlohngesetz (MiLoG; seit 1. Januar 2018, also nach Auslaufen des Unterschreitungstarifvertrages) darstellen, wenn dadurch der Mindestlohn unterlaufen wird. Seit Inkrafttreten des GSA-Fleisch wurden in der Fleischwirtschaft insgesamt 5 Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 21 Absatz 1 Nummer 9 MiLoG eingeleitet. Inwiefern dies auf eine falsche Umrechnung oder eine unzulässige Aufrechnung zurückzuführen ist, wird statistisch nicht erfasst. Hinsichtlich der Bußgeldvorschriften im GSA Fleisch wurde im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung (§ 7 Absatz 1 Nummer 2 GSA Fleisch – verkürzte Arbeitszeitaufzeichnungspflicht) seit Inkrafttreten des Gesetzes in einem Fall ein diesbezügliches Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Wettbewerbssituation 12. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung 1997, 2007 und 2017 die Summe der Umsätze in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ (bitte nach Betriebsgrößen differenzieren )? Nachfolgende Übersicht gibt die Umsätze im Wirtschaftszweig Schlachten und Fleisch-verarbeitung sowie seiner Unterklassen nach Beschäftigtengrößenklassen der Betriebe wieder. Aufgrund der Umstellung der Klassifikation der Wirtschaftszweige im Jahr 2008 sind die Angaben mit den Vorjahren nur bedingt miteinander vergleichbar. Im Jahr 1997 unterscheiden sich die ausgewiesenen Beschäftigtengrößenklassen von denen der nachfolgenden Jahre. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6323 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 12: Umsatz in Betrieben im Wirtschaftszweig Schlachten und Fleischverarbeitung nach Beschäftigtengrößenklassen Wirtschaftszweig Betriebe mit … bis … Beschäftigten 1 – 49 50 – 99 100 – 249 250 – 499 500 – 999 1.000 und mehr Umsatz gesamt in 1.000 € Jahr 2017 Schlachten u. Fleischverarb. 5.670.241 5.887.733 13.661.056 12.325.286 5.224.980 951.763 43.721.058 davon: Schlachten (ohne Geflügel) 3.141.849 2.746.111 6.086.165 .1) .1) -2) 17.302.620 Schlachten von Geflügel 349.077 130.762 1.773.169 .1) .1) .1) 4.428.256 Fleischverarbeitung 2.179.314 3.010.860 5.801.721 .1) .1) .1) 21.990.183 Jahr 2007 Schlachten u. Fleischverarb. 3.814.147 3.948.623 11.827.740 8.063.729 3.290.281 799.995 31.744.516 davon: Schlachten (ohne Geflügel) 1.629.795 1.689.703 5.487.697 .1) .1) -2) 10.658.998 Schlachten von Geflügel 132.033 191.170 915.152 .1) .1) .1) 3.390.794 Fleischverarbeitung 2.052.320 2.067.750 5.424.891 .1) 2.959.221 .1) 17.694.724 Jahr 1997 1 – 19 20 – 49 50 – 99 100 – 199 200 – 299 300 – 499 500 – 999 1.000 u. mehr Umsatz Insgesamt Schlachten u. Fleischver. 283.114 2.507.954 3.735.299 5.710.523 2.784.350 3.198.568 1.722.558 583.190 20.525.555 davon: Schlachten (ohne Geflügel) .1) 851.686 1.701.792 2.024.958 988.605 782.282 .1) -2) 6.782.601 Schlachten von Geflügel .1) 31.978 171.108 430.854 351.095 508.004 .1) -2) 1.620.484 Fleischverarbeitung 105.314 1.624.289 1.862.399 3.254.710 1.444.650 1.908.282 1.339.635 583.190 12.122.470 Anm.: Zum Berichtskreis gehören Betriebe ab 20 Beschäftigte. 1) Aus Gründen der Geheimhaltung von Einzelangaben nicht veröffentlicht, aber in der Gesamtsumme enthalten. 2) Nichts vorhanden. Quelle: Statistisches Bundesamt 13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Umsatz und die Zahl der Beschäftigten der zehn größten Unternehmen absolut und prozentual in Relation zum gesamten Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung “ 1997, 2007 und 2017 entwickelt? Konzentrationsstatistische Daten für das Produzierende Gewerbe liegen derzeit für das Jahr 2016 als aktuellstem Jahr vor. Daten für das Jahr 1997 sind nicht verfügbar. Stattdessen enthält die Übersicht Daten für das Jahr 2001 als dem am weitesten zurückliegenden verfügbaren Jahr. Aufgrund der Umstellung auf die Wirtschaftszweig-Klassifikation WZ 2008 liegen für das Jahr 2007 keine Angaben vor; hier wurden die Angaben aus dem Jahr 2008 verwendet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6323 Tabelle 13: Unternehmenskonzentration im Wirtschaftszweig Schlachten und Fleischverarbeitung Jahr Unternehmen gesamt Gesamtumsatz Anteil der 10 größten Unternehmen1) am Gesamtumsatz Tätige Personen gesamt zugehöriger Anteil der tätigen Personen in den 10 größten Unternehmen1) Anzahl Mill. € % Anzahl % 2016 1.282 41.681 24,0 121.471 4,5 2015 1.228 40.105 24,9 116.419 5,2 2014 1.216 40.499 26,0 113.652 4,7 2013 1.214 41.212 25,8 113.396 4,9 2012 1.226 40.521 25,8 113.756 4,9 2011 1.214 36.480 24,0 114.716 5,0 2008 1.204 34.361 23,0 114.252 4,9 2001 1.112 23.256 23,1 104.993 7,0 Anm.: Zum Berichtskreis gehören Unternehmen ab 20 tätigen Personen. 1) Gemessen am Umsatz. Quelle: Statistisches Bundesamt 14. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Schlachtleistung in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ 1997, 2007 und 2017? Angaben zur Schlachtleistung des Wirtschaftszweiges „Schlachten und Fleischverarbeitung “ sowie der entsprechenden Unterklassen liefert die Statistik des Verarbeitenden Gewerbes nicht. Hilfsweise werden im Folgenden die gewerblichen Schlachtungen von Tieren in- und ausländischer Herkunft nach Tierarten aufgelistet . Die Daten stammen aus der Schlachtungs-statistik (Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen) bzw. der Geflügelschlachtungsstatistik (Geflügel). Tabelle 14: Gewerbliche Schlachtungen von Tieren in- und ausländischer Herkunft in Deutschland Tierart Einheit 1997 2007 2017 Rinder1) Tsd. t 1.392,2 1.168,5 1.129,0 Schweine Tsd. t 3.481,1 4.955,4 5.498,2 Schafe und Ziegen Tsd. t 14,9 24,2 21,2 Geflügel2) Tsd. t 643,4 1.120,4 1.514,2 Zusammen Tsd. t 5.531,5 7.268,6 8.162,6 1) einschließlich Kälber 2) Zahlen bis 2006: Schlachtungen in Geflügelschlachtereien mit einer monatlichen Kapazität von mindestens 2 000 Tieren; Zahlen ab 2013: Schlachtungen in Geflügelschlachtereien, die nach dem EU-Hygienerecht zugelassen sind; einschl. Strauße, Fasane, Wachteln und Tauben. Quelle: Statistisches Bundesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6323 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der deutschen Betriebe an der Wertschöpfung in der europäischen Schlacht- und Fleischverarbeitungsbranche 1997, 2007 und 2017, und wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Wettbewerbssituation auf dem europäischen Markt (bitte nach den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ differenzieren)? EUROSTAT weist im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Angaben zur Bruttowertschöpfung im europäischen Ländervergleich als tiefster Gliederung nur für den Wirtschaftsbereich „Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln , Getränkeherstellung und Tabakverarbeitung“ aus. Entsprechende Daten für den Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ sowie den Unterklassen liegen somit nicht vor. Im Rahmen der Strukturellen Unternehmensstatistik finden sich allerdings für einzelne Jahre Zahlen zum Produktionswert des Wirtschaftszweiges Schlachten und Fleischverarbeitung sowie der zugehörigen Unterklassen im europäischen Ländervergleich. Wegen fehlender Angaben einzelner EU-Mitgliedstaaten in einzelnen Jahren und damit fehlender Angaben für die EU insgesamt lassen sich die deutschen Anteile an der EU jedoch nicht für alle Jahre berechnen. Da für die Jahre 1996 bis 2002 keine Daten für die EU insgesamt vorliegen, wurde das Jahr 2003 als frühestes Jahr, für das Daten der EU insgesamt vorliegen, in die Übersicht aufgenommen. Daten für 2017 liegen noch nicht vor. Hinsichtlich der Beurteilung der Wettbewerbssituation wird auf die Frage 15 der Kleinen Anfrage vom Juni 2017 sowie die diesbezügliche Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/12726 verwiesen. Tabelle 15: Anteil Deutschlands am EU-Produktionswert des Wirtschaftszweiges Schlachten und Fleischverarbeitung Wirtschaftszweig 1997 2003 2007 2014 2015 2016 Anteil Deutschlands am EU-Produktionswert1) (%) Schlachten und Fleischverarbeitung .2) 18,6 .2) 20,5 19,7 20,7 Schlachten (ohne Geflügel) .2) 13,3 15,2 17,0 15,9 .2) Schlachten von Geflügel .2) 9,8 .2) .2) 12,7 .2) Fleischverarbeitung .2) 25,8 26,1 27,8 28,0 .2) 1) 2003, 2007: EU-27; 2014-16: EU-28 2) Daten liegen nicht vor. Quelle: EUROSTAT, eigene Berechnungen 16. Wie viele tote sowie lebende Tiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 1997, 2007 und 2017 zur Schlachtung bzw. Zerlegung aus dem Ausland importiert (bitte nach Tierart, Jahr und Herkunftsland aufschlüsseln)? Die nachfolgenden Übersichten zeigen die Einfuhren Deutschlands an Schlachttieren (jeweils getrennt nach Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen sowie Geflügel ) für die Jahre 1997, 2007 und 2017 nach Herkunftsländern. Berücksichtigt wurden dabei die Herkunftsländer mit in den einzelnen Jahren im Verhältnis zu den Gesamteinfuhren nennenswerten Lieferungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6323 Tabelle 16a: Deutsche Einfuhr von Schlachtrindern1) (Stück) 1997 2007 2017 Gesamt 23.637 74.693 49.305 darunter Niederlande 1.760 5.527 21.182 Tschech. Rep. 333 17.045 17.606 Luxemburg2) - 6.050 5.268 Frankreich 1.729 2.235 2.563 Österreich 11.480 296 1.045 Ungarn 77 118 870 Belgien2) 7.034 17.980 578 Polen 590 13.125 83 Slowakei - 178 62 Dänemark - 11.475 48 1) Schlachtkälber, Schlachtfärsen, Schlachtbullen und -ochsen, Schlachtkühe. 2) Daten 1997 nur für Belgien/Luxemburg; siehe dort unter Belgien. Quelle: Statistisches Bundesamt Tabelle 16b: Deutsche Einfuhr von Schlachtschweinen (Stück) 1997 2007 2017 Gesamt 1.006.200 4.316.746 3.913.436 darunter Niederlande 439.495 3.267.942 3.459.001 Belgien1) 113.685 37.250 175.054 Dänemark 388.656 822.314 140.117 Tschech. Rep. 36.789 65.480 60.514 Frankreich 1.697 67.310 36.655 Luxemburg1) - 8.840 33.561 Polen - 949 7.256 Österreich 2.963 16.774 944 Kroatien - - 320 1) Daten 1997 nur für Belgien/Luxemburg; siehe dort unter Belgien. Quelle: Statistisches Bundesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6323 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 16c: Deutsche Einfuhr von Schlachtschafen und -ziegen (Stück) 1997 2007 2017 Gesamt 46.453 80.831 126.759 darunter Niederlande 13.649 30.725 60.812 Spanien - 6.370 37.249 Österreich 2.397 297 6.463 Ungarn - - 6.180 Irland - - 4.754 Rumänien - 13.276 4.477 Italien 161 1.255 3.366 Frankreich 2.728 6.294 2.395 Verein. Königreich 9.645 1.343 806 Quelle: Statistisches Bundesamt Tabelle 16d: Deutsche Einfuhr von Schlachtgeflügel (Stück) 1997 2007 2017 Gesamt 12.941.318 25.752.593 59.123.376 darunter Dänemark 3.026.305 2.046.747 20.836.068 Niederlande 6.937.149 10.368.237 11.936.271 Polen - 567.520 11.880.342 Tschech. Rep. 75.529 8.870.623 7.749.658 Frankreich 1.807.444 3.393.639 3.513.676 Schweiz - 80.194 1.129.967 Österreich 900.431 410.679 1.044.608 Belgien1) 29.611 8.607 582.099 Ungarn 69.839 6.335 274.638 Schweden - - 140.846 Verein. Königreich 95.000 - 35.203 1) Daten 1997 nur für Belgien/Luxemburg; siehe dort unter Belgien. Quelle: Statistisches Bundesamt Fleischeinfuhren werden in der Außenhandelsstatistik nicht nach ihrer jeweiligen weiteren Verwertung unterschieden. Um näherungsweise angeben zu können, welche Fleischmengen zur weiteren Zerlegung eingeführt wurden, werden daher im Folgenden hilfsweise die Einfuhrzahlen von Fleisch aufgeführt, das in Form ganzer oder halber Tierkörper (im Falle von Rindern, Schweinen sowie Schafen und Ziegen) bzw. unzerteilt (im Falle von Geflügel) nach Deutschland geliefert wurde. Die nachfolgenden Übersichten zeigen die entsprechenden Einfuhren Deutschlands für die Jahre 1997, 2007 und 2017 nach Herkunftsländern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/6323 Berücksichtigt wurden dabei die Herkunftsländer mit in den einzelnen Jahren im Verhältnis zu den Gesamteinfuhren nennenswerten Lieferungen. Zu berücksichtigen ist, dass beim Geflügel ein großer Teil der unzerteilt eingeführten Ware ohne weitere Verarbeitungsschritte direkt in den Groß- oder Einzelhandel gelangt . Tabelle 16e: Deutsche Einfuhr von Rindfleisch, frisch, gekühlt oder gefroren, ganze oder halbe Tierkörper (t) 1997 2007 2017 Gesamt 17.678 38.759 38.281 darunter Niederlande 5.628 12.483 14.984 Polen - 12.212 8.705 Frankreich 7.441 8.698 4.540 Belgien1) 2.670 1.620 4.429 Italien 999 913 2.698 Verein. Königreich - 173 1.055 Irland - - 678 Tschech. Rep. - - 535 Österreich 867 2.431 263 Dänemark 52 109 176 Ungarn 6 14 99 1) Daten 1997 nur für Belgien/Luxemburg; siehe dort unter Belgien. Quelle: Statistisches Bundesamt Tabelle 16f: Deutsche Einfuhr von Schweinefleisch, frisch, gekühlt oder gefroren , ganze oder halbe Tierkörper (t) 1997 2007 2017 Gesamt 258.782 429.129 487.718 darunter Belgien1) 113.328 204.927 234.040 Dänemark 42.658 83.170 86.888 Polen - 26.224 49.150 Verein. Königreich 27.873 19.024 27.990 Niederlande 40.160 54.217 26.314 Spanien 2.815 11.552 25.112 Frankreich 8.607 5.727 17.749 Irland 7.277 11.444 13.085 Italien 308 9.233 4.115 Portugal 770 62 2.128 Österreich 3.102 903 692 Luxemburg1) - 30 378 1) Daten 1997 nur für Belgien/Luxemburg; siehe dort unter Belgien. Quelle: Statistisches Bundesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6323 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 16 g: Deutsche Einfuhr von Schaf- und Ziegenfleisch, frisch, gekühlt oder gefroren, ganze oder halbe Tierkörper (t) 1997 2007 2017 Gesamt 9.314 4.444 14.251 darunter Verein. Königreich 4.566 2.114 8.982 Irland 2.514 1.041 3.043 Niederlande 130 393 833 Österreich - 1 511 Belgien1) 30,4 202 414 Neuseeland 1.853 555 140 Frankreich 169 71 136 Griechenland 23 64 103 1) Daten 1997 nur für Belgien/Luxemburg; siehe dort unter Belgien. Quelle: Statistisches Bundesamt Tabelle 16 h: Deutsche Einfuhr von Geflügelfleisch, frisch, gekühlt oder gefroren , unzerteilt (t) 1997 2007 2017 Gesamt 153.281 77.603 103.274 darunter: Niederlande 70.069 23.284 26.307 Polen 8.644 12.399 20.709 Österreich 210 4.692 15.081 Ungarn 11.306 10.139 12.089 Frankreich 44.245 12.604 9.181 Italien 2.416 3.493 6.091 Belgien1) 2.439 1.358 4.526 Verein. Königreich 5.590 1.910 2.254 Dänemark 4.415 853 1.930 Tschech. Rep. 1.616 1.183 1.503 Litauen - - 1.033 1) Daten 1997 nur für Belgien/Luxemburg; siehe dort unter Belgien. Quelle: Statistisches Bundesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/6323 17. Welche EU-Mitgliedstaaten äußern sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland weiterhin kritisch über Lohnund Sozialdumping durch die deutsche Schlachtbranche, und drohen seitens der EU-Kommission Konsequenzen aufgrund von Beschwerden aus anderen EU-Staaten? Wie die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/12726 im Jahr 2017 bereits mitteilte, hatten sich Belgien, Frankreich und Dänemark zuvor kritisch über Lohn- und Arbeitsbedingungen in der deutschen Schlachtbranche hierzulande geäußert. Neuerliche Beschwerden, insbesondere solche aus der Zeit seit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Hinweise auf drohende Konsequenzen durch die EU-Kommission aufgrund von Beschwerden von Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung nicht vor. Kontrollen, Verstöße und Bußgelder 18. Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in den Jahren 2015 bis 2017 in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung “ durchgeführt (bitte auch nach Bundesländern differenzieren)? In der Arbeitsstatistik der FKS wird die Branche Fleischwirtschaft erfasst. Darunter erfasst werden alle Schlachtbetriebe, Fleischverarbeitungsbetriebe, der Großhandel und der Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren. Eine statistische Differenzierung in Unterbranchen ist dabei nicht vorgesehen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Arbeitgeberprüfungen der FKS in der Fleischwirtschaft nach Jahren und Bundesländern dargestellt: Tabelle 18: Kontrollen in der Fleischwirtschaft Arbeitgeberprüfungen 2015 2016 2017 Baden-Württemberg 56 16 49 Bayern 70 94 26 Berlin 7 4 1 Brandenburg 15 5 8 Bremen 7 4 3 Hamburg 10 2 2 Hessen 26 11 38 Mecklenburg-Vorpommern 10 12 7 Niedersachsen 58 53 26 Nordrhein-Westfalen 98 38 32 Rheinland-Pfalz 9 4 12 Saarland 4 10 2 Sachsen 23 5 11 Sachsen-Anhalt 9 6 6 Schleswig-Holstein 27 7 7 Thüringen 16 7 3 Summe 445 278 233 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6323 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Wie viele Verstöße wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2017 in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ festgestellt und in welcher Höhe wurden Bußgelder, Geldstrafen bzw. Freiheitsstrafen verhängt? In der nachfolgenden Tabelle sind die erledigten Ermittlungsverfahren und die verhängten Geldbußen und Strafen jahresbezogen dargestellt: Tabelle 19: Straf- bzw. Bußgeldverfahren in der Fleischwirtschaft 2015 2016 2017 erledigte Bußgeldverfahren 244 143 146 festgesetzte Geldbußen, Verwarnungsgelder und Verfallbeträge in Euro 190.130 161.300 364.512 erledigte Strafverfahren 276 263 226 Geldstrafen in Euro 71.095 141.150 94.505 Freiheitsstrafen in Monaten 65 94 356 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333