Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 5. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6331 19. Wahlperiode 07.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renata Alt, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5929 – Verwendung von militärischem Flugsicherungspersonal in zivilen Tätigkeiten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Flugverkehr in Europa wächst seit Jahren beständig, in Europa wuchs das Passagieraufkommen zuletzt um durchschnittlich 6,7 Prozent. Im ersten Halbjahr 2017 verzeichnete Deutschland ein Plus an Passagieren von 6,4 Prozent, im ersten Halbjahr 2018 waren es weitere 2,4 Prozent (www.adv.aero/aktuelleverkehrszahlen /). Der Flughafen Stuttgart verbuchte im dritten Quartal einen Passagierzuwachs von 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Mit knapp 32 300 Starts und Landungen stiegen auch die Flugbewegungen im dritten Quartal um 10 Prozent an (www.flughafen-stuttgart.de/newsroom/pressebereich/ pressemitteilungen/2018/mehr-passagiere-am-flughafen-stuttgart-im-3-quartalverkehrswachstum -am-landesflughafen-haelt-an). Der Ausbau des Flugangebots , auch auf innereuropäischen Strecken, und der weiterhin starke Wettbewerb durch Low-Cost-Carrier wird die Flugpreise drücken und das Flugaufkommen weiter steigen lassen. So erwartet die Flughafen Stuttgart GmbH über 11 Millionen Fluggäste bis Ende des Jahres. Mit knapp 1,3 Millionen Fluggästen zeugt der August 2018 als passagierstärkster Monat aller Zeiten von diesem Trend (www.flughafen-stuttgart.de/newsroom/pressebereich/pressemitteilungen/ 2018/mehr-passagiere-am-flughafen-stuttgart-im-3-quartal-verkehrswachstumam -landesflughafen-haelt-an). Somit wachsen auch die durch die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) kontrollierten Flugbewegungen kontinuierlich und nähern sich 2018 einem neuen Rekord. Mit rund 1,6 Millionen Flugbewegungen im ersten Halbjahr 2018 betrug das Wachstum gegenüber dem Vorjahreszeitraum bereits über 3 Prozent (www.bdl.aero/de/veroffentlichungen/zahlen-zur-lage-der-branche/#). Diese Entwicklungen verschärfen die Personalknappheit bei der DFS zusätzlich. Durch zahlreiche Einsparungsrunden in Folge sinkender Flugsicherungsgebühren herrscht in der Flugsicherung ein Personalmangel, dessen Behebung mindestens drei Jahre benötigt. Die Gewerkschaft der Flugsicherung schätzt den Personalbedarf bis 2022 auf 500 neue Mitarbeiter (www.fnp.de/lokales/frankfurt/ Matthias-Maas-Airlines-sind-schuld-an-Flugverspaetungen-nicht-die-Fluglotsen; art675,3048973). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6331 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zur teilweisen Deckung des konkreten Personalbedarfs greift die DFS vereinzelt auf die Dienste ehemaliger militärischer Fluglotsen zurück, dem Flugsicherungspersonal . Diese sind durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr an der Kaufbeuren ATM Trainings GmbH zum Flugsicherungskontrolloffizier ausgebildet worden. Als „Fluglotse in Uniform“ sind sie nicht nur für die örtliche Flugsicherung im Friedensbetrieb, also militärische Luftfahrzeuge, zuständig, sondern kontrollieren auch Teile des zivilen Luftverkehrs im gesamten Zuständigkeitsbereich (www.airliners.de/fluglotse-flugsicherunskontrolloffizier-zivilflugzeugeberuf -karriere/34158). Die Verordnung (EU) 2015/340 der Europäischen Kommission vom 20. Februar 2015 legt unter anderem das Verwaltungsverfahren in Bezug auf Lizenzierung und Bescheinigung von Fluglotsen fest. Artikel 3 definiert dabei, dass Flugverkehrskontrolldienste, sofern sie durch militärisches Personal erbracht werden, „mindestens“ dem zivilen Niveau der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 entsprechen müssen. Die Kaufbeuren ATM Trainings GmbH hat als Tochterunternehmen der Deutschen Flugsicherung GmbH seit 1. Januar 2017 die militärische Flugsicherungsausbildung übernommen. Mit Firmensitz in Kaufbeuren wird sie nach militärischen Standards zertifiziert und ist für die Ausbildung verantwortlich. Durchschnittlich werden so jährlich 60 bis 80 Teilnehmer in militärischem Flugsicherungsdienst ausgebildet (www.kat.aero/unternehmen.html). Nach Kenntnis der Fragesteller findet derzeit keine Ausbildung und Zertifizierung nach den Vorgaben der Verordnung (EU) 2015/340 statt. Trotz der Vorgaben der Verordnung (EU) 2015/340 erfüllt auch der vom Luftfahrtamt der Bundeswehr erteilte Erlaubnisschein nach Kenntnis der Fragesteller die Anforderungen der EU-Verordnung nicht. Dies liegt unter anderem an der fehlenden Übersicht, welche Teilqualifikationen die Person besitzt, oder dem Vermerk der Gültigkeit der Lizenz auf dem Erlaubnisschein. Gleichzeitig führt die Bundeswehr durch militärisches Flugsicherungspersonal jedoch auf einigen Flughäfen auch Sicherungsoperationen für den zivilen Luftverkehr durch bzw. kontrolliert teilweise große Bereiche im deutschen unteren Luftraum. 1. Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse zur aktuell offenen Zahl an Stellen in der Deutschen Flugsicherung vor (bitte nach Einsatzgebiet innerhalb der DFS und Bundesländern auflisten)? Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) hat zurzeit 104 offene Stellen, davon keine für Fluglotsen. 2. Wie schätzt die Bundesregierung den künftigen Bedarf an ausgebildeten Fluglotsen ein (bitte ab 2019 nach Jahren bis 2025 aufschlüsseln, um zwei Ausbildungszyklen der DFS abzudecken)? Die Flugsicherungsorganisationen richten sich bei der Bedarfsplanung an den Verkehrsprognosen des EU-Leistungsplans für die Bundesrepublik Deutschland aus. Angesichts neuer Prognosen besteht ein zusätzlicher Bedarf an Fluglotsen. Die Einstellungsrate wird der weiteren Entwicklung der Verkehrsprognosen angepasst werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6331 3. Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse zur aktuellen Bewerberzahl und erfolgreich absolvierter Fluglotsenausbildung bei der DFS vor (bitte jeweils seit 2015 aufschlüsseln)? Bewerberzahl Fluglotsenausbildung: 2015: 2 300; 2016: 3 500; 2017: 3 800; 2018: 5 600. Einstellungszahlen an der DFS-Akademie: 2015: 38; 2016: 40; 2017: 60; 2018: 120. Die durchschnittliche Erfolgsquote bis hin zum eigenverantwortlichen Einsatz am Arbeitsplatz beträgt 74 Prozent. 4. Auf welchen auch zivil genutzten Flugplätzen erbringen Bundeswehrangehörige Flugsicherungsdienste, in welchem Zeitraum werden diese erbracht, und in welchem Verhältnis stehen dabei militärischer und ziviler Flugverkehr (bitte Verhältnis und Zeitraum pro Flugplatz aufführen)? Die militärischen Flugplätze Laage, Ingolstadt, Niederstetten und Diepholz werden zivil mitgenutzt. Dort erbringen militärische Fluglotsen während der militärischen Flugplatzöffnungszeiten die Flugsicherungsdienste. Außerhalb dieser militärischen , rein zivilen Öffnungszeiten, erbringen zivile Fluglotsen diese Dienste. Die Anteile militärischer/ziviler Flugbetrieb ergibt sich für die Jahre 2015 bis 2017 aus den nachfolgenden Tabellen: 2017 % Mil. % Ziv. Niederstetten 72,77 27,23 Diepholz 5,54 94,46 Laage 25,42 74,58 Ingolstadt 24,25 75,75 2016 % Mil. % Ziv. Niederstetten 62,72 37,28 Diepholz 2,02 97,98 Laage 29,21 70,79 Ingolstadt 21,85 78,15 2015 % Mil. % Ziv. Niederstetten 56,64 43,36 Diepholz 3,41 96,59 Laage 26,78 73,22 Ingolstadt 26,93 73,07 5. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden diese Dienste durch Angehörige der Bundeswehr erbracht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6331 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die örtliche Flugsicherung an den militärischen Flugplätzen wird gemäß § 30 Absatz 2 Satz 2 LuftVG durch die Bundeswehr erbracht. 6. Welche Stelle fungiert nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Flugplätzen in Frage 4 als Flugsicherungsanbieter, und durch welche Stelle erfolgte die Lizenzierung als Flugsicherungsanbieter? Während der allgemeinen und gesonderten Öffnungszeiten fungiert die örtliche militärische Flugsicherung der Bundeswehr als Flugsicherungsanbieter. Der Flugsicherungsanbieter wird durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr zertifiziert. Die außerhalb dieser Zeiten durchgeführten Flugsicherungsdienste unterliegen der Aufsicht durch den Flugsicherungsanbieter. 7. Wird es nach Einschätzung der Bundesregierung bis 2022 notwendig werden , dass militärisches Flugsicherungspersonal den zivilen Luftverkehr an weiteren Flughäfen regeln muss? Welche Flughäfen wird dies konkret betreffen? Existieren bereits Absprachen oder Regelungen zwischen den verantwortlichen Stellen an zivilen Flughäfen und den verantwortlichen Stellen im Verantwortungsbereich der Bundesregierung? Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine eigenen Erkenntnisse vor. 8. Auf welcher rechtlichen Grundlage können bzw. dürfen Bundeswehrsoldaten (in Beurlaubung) nach Auffassung der Bundesregierung im Dienste der DFS Flugsicherungsdienste im rein zivilen Bereich durchführen? Um welche Dienste handelt es sich dabei konkret? Bundeswehrsoldaten (in Beurlaubung) dürfen in jedem der erwähnten Bereiche eingesetzt werden, sofern sie die entsprechenden internationalen, nationalen und DFS-internen Voraussetzungen erfüllen. Die rechtliche Grundlage für den Einsatz von Flugsicherungspersonal ist bzgl. des Flugverkehrskontrollpersonals (Lotsen) in der Verordnung (EU) 2015/340 in Verbindung mit nationalen Regelungen , die von DFS-internen Regelungen ergänzt wird, geregelt. 9. Wird die 2010 vom Bundesrechnungshof bemängelte Praxis weiterhin praktiziert , militärisch ausgebildete Fluglotsen zur Deutschen Flugsicherung GmbH zu entsenden und dort zu zivilen Fluglotsen ausbilden zu lassen sowie im Anschluss die Mehrkosten zu erstatten (www.bundesrechnungshof.de/de/ veroeffentlichungen/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/1-archiv/2010/ teil-ii-einzelne-pruefungsergebnisse/bundesministerium-der-verteidigung/ 2010-bemerkungen-nr-30-bundeswehr-koennte-ausbildung-und-einsatz-derfluglotsen -wirtschaftlicher-gestalten)? Nein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6331 10. Weswegen wird – nach Kenntnis der Fragesteller – die Lizenzierung des Flugsicherungspersonals der Bundeswehr nicht auf Grundlage der Verordnung (EU) 2015/340 durchgeführt? Die Lizensierung des Flugsicherungspersonals der Bundeswehr wird nicht nach Verordnung (EU) 2015/340 durchgeführt, da die Bundeswehr nach dieser Verordnung nicht als Flugsicherungsorganisation oder Ausbildungsorganisation zertifiziert ist. 11. Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund der DFS, die Kaufbeuren ATM Trainings GmbH als Tochterfirma zu gründen? Die DFS hat im Jahr 2015 nach einer Prüfung festgestellt, dass die Flugsicherungsausbildung durch ein mögliches ÖPP-Modell in Kaufbeuren erhalten werden kann. 12. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Kaufbeuren ATM Trainings GmbH ursprünglich auch zivile Fluglotsen für den europaweiten Einsatz ausbilden sollte, und wenn ja, weswegen wird dies aktuell nicht praktiziert ? Bestehen dazu nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig Pläne? Falls ja, wie sehen diese Pläne konkret aus? Der mit der Kaufbeuren ATM Trainings GmbH geschlossene Vertrag umfasst den Ausbildungsbedarf der Bundeswehr für Flugsicherungsdienste. Dieses militärische Drittgeschäft außerhalb der Bundeswehr erfordert einen erweiterten Zertifizierungsstandard gemäß Verordnung (EU) 2015/340. 13. Hat die Kaufbeuren ATM Trainings GmbH nach Informationen der Bundesregierung durch das derzeitige Fehlen eines Ausbildungsprogramms nach der Verordnung (EU) 2015/340 finanzielle Nachteile? Nein. 14. Wird durch die Kaufbeuren ATM Trainings GmbH auch militärisches Flugsicherungspersonal anderer EU-Staaten ausgebildet, und wenn ja, sind diese im Anschluss in ihren Herkunftsländern nach Kenntnis der Bundesregierung im Besitz einer EU-konformen Lizenz auf Grundlage der Verordnung (EU) 2015/340, bzw. sind sie in der zivilen Luftsicherung tätig? Nein. 15. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Vorschriften oder Vorgaben des Bundesministeriums der Verteidigung oder nachgeordneter Stellen oder Teilstreitkräfte, die der Kaufbeuren Trainings GmbH die Ausbildung und Zertifizierung nach Verordnung (EU) 2015/340 untersagen? Nein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6331 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung qualitative Unterschiede in der Ausbildung, Qualifikation und Zertifizierung der militärischen Fluglotsen, die eine rein zivile Verwendung des Personals verhindern? Falls ja, wie ist dies sicherheitstechnisch zu rechtfertigen? 18. Wie begründet die Bundesregierung die fehlende Übertragbarkeit militärischer Berechtigungen zur Flugsicherung in zivile Berechtigungen bzw. Zertifikate , insbesondere im Hinblick auf die von Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen angestrebte Attraktivitätssteigerung der Bundeswehr als Arbeitgeber ? Die Fragen 16 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Aufgrund zusätzlicher militärischer Anforderungen und Besonderheiten des militärischen Flugbetriebes gibt es Unterschiede im Bereich der Ausbildung. Bei den Qualifikationen sind im Bereich der Befugnisse gemäß Verordnung (EU) 2015/340 im Vergleich zur im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung geltenden Zentralvorschrift A1-272/2-8905 Erlaubnis-/Prüfungswesen und Kompetenzerhalt für das erlaubnispflichtige Personal der Militärischen Flugsicherung aufgrund dieser gesonderten militärischen Erfordernisse einzelne Tätigkeiten zum Teil in anderen Arbeitspositionen der Erlaubnis enthalten. Bundeswehr gemäß A1-272/2-8905 Verordnung (EU) 2015/340 Flugplatzkontrolle Koordinator Flugplatzkontrolle Luftverkehrskontrolle (AIR) Rollverkehrskontrolle (GMC) Platzverkehrskontrolle (TWR) Nutzung von elektronischer Rollverkehrsdarstellung (GMS) Nutzung von Radar in der Flugplatzkontrolle (RAD) Radaranflugkontrolle ASR Radaranflugkontrolle PAR Koordinator Radaranflugkontrolle Nahbereichskontrolle (TCL) Präzisionsanflug mit Radar (PAR) Anflug mit Überwachungsradar (SRA) Folglich gibt es Unterschiede bei der Zertifizierung aufgrund der Bezeichnungen und bei weiteren formalen Aspekten. Abweichungen von der Verordnung (EU) 2015/340 sind vom Luftfahrtamt der Bundeswehr als nicht sicherheitsrelevant bewertet worden. 17. In welchen Punkten unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anforderungen an Anwärter im Flugsicherungsdienst (militärisch bzw. zivil)? Die DFS stellt folgende Anforderungen an Auszubildende für den Flugverkehrskontrolldienst : Allgemeine Hochschulreife oder Fachabitur mit Bachelorabschluss, Höchstalter 24 zum Zeitpunkt der Bewerbung, Fremdsprachen: Englisch bis zum Abitur oder Englisch-Zertifikat C1, Medizinische Tauglichkeit gemäß Verordnung (EU) 2015/340, Erfolgreich durchlaufenes, mehrstufiges Auswahlverfahren beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6331 Die Anwärter der Bundeswehr durchlaufen ein Testverfahren beim Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe. Die Eingangsvoraussetzungen sind mindestens: Mittlere Reife und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Fachhochschulreife , Mindestalter 17 Jahre, Deutsche Staatsbürgerschaft. 19. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen die Diensttauglichkeit von Flugsicherungspersonal in ziviler Verwendung nicht mehr, in militärischer jedoch durchaus noch gegeben war (bitte nach Jahren und Grund der Untauglichkeit aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 20. Wie hoch sind die Kosten für das Überprüfungs- und Umschreibungsverfahren des militärischen Erlaubnisscheins in eine Lizenz nach der Verordnung (EU) 2015/340, welches an der Deutschen Flugsicherungsakademie bzw. beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung stattfindet? Die DFS führt für militärische Lotsen im Falle der Bewerbung ein eintägiges Programm zur Überprüfung der Kompetenz durch. Den Bewerbern für die DFS entstehen keine Kosten. Wird die Kompetenzüberprüfung für Dritte, z. B. der DFS Aviation Services GmbH (DAS) durchgeführt, betragen die Kosten 825,22 Euro. Für die Umschreibung des militärischen Erlaubnisscheins wird eine Gebühr zur Ausstellung einer Fluglotsenlizenz i. H. v. 80 Euro erhoben. 21. Welche militärische Notwendigkeit erfordert die Lizensierung im Bereich der Flugsicherung in der Bundeswehr durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr ? Warum wird dieses nicht durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung durchgeführt? Das Luftfahrtamt der Bundeswehr nimmt die Aufsicht über die militärische Flugsicherung , einschließlich der Lizensierung des hierfür erforderlichen Personals, wahr und ist bei der Europäischen Kommission benannt. 22. Über welche Lizenzen (militärisch oder zivil) verfügen die Fluglotsen unserer NATO-Partner, die im deutschen Luftraum Flugsicherungskontrolldienste ausführen, und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Umschreibungs - bzw. Anerkennungsprozess in eine europäische Lizenz geregelt (bitte nach Herkunftsland der außereuropäischen Lizenz separat aufschlüsseln und den Prozess erläutern)? Fluglotsen von NATO-Partnern, die im deutschen Luftraum Flugsicherungskontrolldienste ausführen, verfügen über die jeweilig nationalen Lizenzen. Ein Umschreibungs - bzw. Anerkennungsprozess ist derzeit nicht vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6331 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, ob die militärischen Flugsicherungslizenzen in anderen europäischen Staaten für die zivile Flugsicherung anerkannt sind? Falls ja, welche Länder betrifft dies konkret? Nein. 24. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich einer 2012 bzw. 2013 durchgeführten Kontrolle deutscher Bundeswehrangehöriger durch italienische Behörden auf dem italienischen Militärflugplatz Decimomannu hinsichtlich des Einsatzes im Bereich der Flugsicherung, und welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus den Ergebnissen? Durch die italienischen Behörden wurde im Juli 2013 für das Deutsche Flugsicherungspersonal in Decimommanu das Fehlen eines gültigen EU-Flugsicherungsbefähigungsnachweises , der italienischen Sprachkompetenz und eines europäischen medizinischen Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 3 beanstandet. Die Nachweise über das Niveau des militärischen medizinischen Tauglichkeitszeugnisses , der Sprachkompetenz und die Konformitätsprüfung zum Flugsicherungsbefähigungsnachweis wurden daraufhin übersandt. 25. Auf welcher rechtlichen Grundlage kontrollieren Bundeswehrangehörige mit dem militärischen Erlaubnisschein Luftfahrzeuge in anderen europäischen Staaten, beispielsweise an grenznahen Flugplätzen der Bundeswehr wie in Geilenkirchen? Die Kontrollzone und der Zuständigkeitsbereich Geilenkirchen liegen ausschließlich auf Deutschem Hoheitsgebiet. Die Nutzung weiteren Luftraums ist in einer Betriebsabsprache zwischen Air Traffic Control (ATC) the Netherlands (Beek ATC) und Commander Airfield Services Squadron NATO E-3A Component geregelt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333