Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 5. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6338 19. Wahlperiode 07.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5546 – Evaluation der „Ertüchtigungsinitiative“ in Tunesien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2016 erhalten die Partnerstaaten einer „Ertüchtigungsinitiative“ der Bundesregierung polizeiliche und militärische Ausbildungs- und Ausstattungshilfe (www.bmvg.de/de/themen/friedenssicherung/ertuechtigung). Dafür sind im Einzelplan 60 des Bundeshaushalts 100 Mio. Euro für das Jahr 2016 bzw. jeweils 130 Mio. Euro für 2017 und 2018 vorgesehen (Bundeshaushaltsplan 2018, Einzelplan 60 – Allgemeine Finanzverwaltung). Die Initiative wird vom Bundesministerium der Verteidigung und vom Auswärtigen Amt gemeinsam koordiniert und existiert als eigenständiges Instrument neben der „militärischen Ausbildungs - und Ausstattungshilfe“ und der „polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe “. Als besonders dabei wird von der Bundesregierung die Flexibilität und die Vielfalt der möglichen Partner bei der „Ertüchtigungsinitiative“ hervorgehoben sowie die Möglichkeit, auch Waffen an Partnerstaaten zu übergeben (Bundestagsdrucksache 19/326). Außerdem wird die Ertüchtigungsinitiative als Beitrag der Bundesregierung zur Unterstützung der Sicherheitssektorreform (SSR) und somit als Teil von Entwicklungshilfe gesehen (Bundestagsdrucksache 18/11458). Eines der Schwerpunktländer der „Ertüchtigungsinitiative“ ist Tunesien (Bundestagsdrucksache 19/272). Nachdem zuvor Bundeswehrausstattung für 7 Mio. Euro in Form einer Schenkung an das tunesische Militär übergingen, erhielt die dortige Regierung 18 Mio. Euro aus Ertüchtigungsmitteln für ein ortsfestes und mobiles elektronisches Grenzüberwachungssystem an der tunesisch-libyschen Grenze (Bundestagsdrucksache 19/989). Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller wurde im September eine Evaluation dieser „Ertüchtigungsinitiative “ durch die in Bonn ansässige Firma madiba consult GmbH durchgeführt (http://leonakeyl.de/?page_id=108). Der Bericht soll am 20. Oktober beim Auswärtigen Amt vorliegen. Tunesische Sicherheitsbehörden erhalten seit den 1980er Jahren Ausbildungsund Ausstattungshilfen von der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 13/1047). Die Partner in Tunesien, unter anderem die Polizei und das Innenministerium, waren zu Zeiten der Diktatur zentrale Institutionen der Repression und wurden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6338 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode seitdem keiner strukturellen Reform unterzogen, sodass nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller Straffreiheit und Polizeigewalt nach wie vor vorkommen . V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Fragen 1, 1a bis 1c und 4 aus Gründen des Staatswohls und zum Schutz der Sicherheitsinteressen der tunesischen Partner im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative nicht offen erfolgen kann. Arbeitsmethoden, technische Fähigkeiten und Vorgehensweisen der Ertüchtigung sind im Hinblick auf das Vertrauensverhältnis zwischen der Bundesregierung und ihren Partnern im Rahmen der Ertüchtigung besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Projektgestaltung führen und ließe Rückschlüsse auf Schwachstellen im Sicherheitssektor des Partners zu. Insgesamt kann die Offenlegung der Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Die Antworten zu den Fragen 1, 1a, 1c und Teile der Antwort 1b werden daher gemäß § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.1 Die Antwort zu Frage 4 enthält unter dem Aspekt des Staatswohls besonders schutzbedürftige Informationen im Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Aufklärungsaktivitäten . Die Offenlegung der Antwort zu Frage 4 könnte daher die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen, sie wird nach § 2 Nummer 2 VSA als „VS – Geheim“ eingestuft.2 Aufgrund der Einstufung werden die Antworten auf die Fragen separat , im Falle der Antwort zu Frage 4 an die Geheimschutzstelle des Bundestags übermittelt. Die Bundesregierung teilt die Ansicht der Fragesteller nicht, die Ertüchtigungsinitiative sei ein Teil der Entwicklungshilfe. Die Ertüchtigungsinitiative ist ein eigenständiges außen- und sicherheitspolitisches Instrument der Bundesregierung , mit dem Partnerländern befähigt werden, unter Beachtung rechtsstaatlicher und insbesondere menschenrechtlicher Standards, eigene Krisenprävention und Krisenbewältigung betreiben zu können. Zudem ist die Ertüchtigungsinitiative gesondert vom Programm der polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe der Bundesregierung (AAH-P) und dem Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte (AH-P) zu bewerten. Für die Unterscheidung der beiden wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/11458 verwiesen. 1 Das Auswärtige Amt hat die Antworten zu den Fragen 1 bis 1c als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 2 Das Auswärtige Amt hat die Antwort zu Frage 4 als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6338 1. Welche Projekte sind im Jahr 2018 in Tunesien im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative durchgeführt wurden, wieviel beträgt das jeweilige Budget, und wer sind die lokalen Partner bei den jeweiligen Projekten? a) Welche weiteren Projekte sind im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative mit welchen Partnern geplant? b) Welche Materialhilfen wurden im Jahr 2018 im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative an Tunesien übergeben, und wer waren die Empfänger (bitte Art und Hersteller der Materialien nennen)? In Bezug auf Materialhilfen der Bundespolizei und des Bundeskriminalamts im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative in 2018 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2142 sowie die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten vorherigen Kleinen Anfragen verwiesen. Für weitere Materialhilfen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . c) Welche Lehrgänge wurden im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative durchgeführt (bitte Thema und Partnerinstitution nennen)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Welche weiteren tunesischen Planungen zum „stationären Aufbau eines nationalen elektronischen Grenzüberwachungssystems entlang der Grenze zu Libyen“ sind der Bundesregierung seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 19/989 bekannt? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/989 wird verwiesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 3. Welche Kooperationen hat die Bundesregierung seit 2011 mit der tunesischen Küstenwache durchgeführt? In Bezug auf die seit 2011 durchgeführten Kooperationen zwischen Bundespolizei und der Küstenwache der Tunesischen Republik (nachfolgend Tunesien) wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2142 einschließlich ihrer Vorbemerkung verwiesen. Darüber hinaus wurden keine Maßnahmen umgesetzt. 4. Welche Lehrgänge hat die Bundesregierung seit 2011 für Geheimdienste in Tunesien durchgeführt, und welche tunesischen und deutschen Behörden waren dabei involviert? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 5. Welche weiteren Maßnahmen oder Planungen sind der Bundesregierung seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 19/989 zum Projekt „Euromed Police IV“ in Tunesien bekannt? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/989 wird verwiesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6338 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Inwiefern hat die polizeiliche und militärische Ausstattungs- und Ausbildungshilfe aus Deutschland aus Sicht der Bundesregierung zur demokratischen Kontrolle der Sicherheitskräfte in Tunesien beigetragen? Derzeit finden keine Maßnahmen des AH-P in Tunesien statt. Zuletzt wurden im Jahr 2004 AH-P-Maßnahmen in Tunesien umgesetzt. Ziel des derzeit in Tunesien laufenden AAH-Ps ist die Stärkung der tunesischen Polizeistrukturen durch Ausbildung und Ausstattung. Ein wichtiges Element ist dabei stets auch die Vermittlung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtstandards . Zudem wird auf die Antwort zu Frage 6a verwiesen. a) Welchen Beitrag leistet die Ertüchtigungsinitiative aus Sicht der Bundesregierung zur Sicherheitssektorreform (SSR) in Tunesien? Die deutsche Unterstützung für eine tunesische Sicherheitssektorreform wurde 2015 mit dem Ziel initiiert, die demokratische Transformation des von der ehemals autokratischen Regierung geprägten Sicherheitssektors zu unterstützen. Die Entwicklung eines politisch legitimierten, rechenschaftspflichtigen und professionellen Sicherheitssektors wird durch einen breiten Ansatz gefördert, der auf zivile , militärische und polizeiliche Maßnahmen angelegt ist. Gemeinsam mit dem Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF) wird der parlamentarische Prozess zur Kontrolle des Sicherheitssektors gefördert. In diesem Rahmen wurde unter anderem der Sicherheitsund Verteidigungsausschuss des tunesischen Parlaments in der parlamentarischen Aufsicht über den Sicherheitssektor gestärkt oder Journalisten der nationalen tunesischen Presseagentur „Tunis Afrique Presse“ durch Trainings und Seminare zur Rolle von guter Regierungsführung im Sicherheitssektor geschult. Daneben wird, unter anderem durch die Einbindung von Freiwilligen in den zivilen Katastrophenschutz , die Demokratisierung des Sicherheitssektors gefördert. Polizeiliche und militärische Fähigkeitssteigerungen im Bereich Grenzmanagement , Schulungen von Maßnahmen zum Schutz gegen Sprengstoffanschläge und Unterstützung bei der Entwicklung des zivilen Katastrophenschutzes leisten so einen Beitrag zur Sicherheitssektorreform in Tunesien. b) Auf welche Weise tragen technische Trainings und Materialhilfen zu einer Reform des SRR bei? Die Einleitung und Umsetzung einer Sicherheitssektorreform muss sowohl auf der politischen als auch der operativen Ebene stattfinden. Ausbildung und Materialhilfen ermöglichen es, die Reform des Sicherheitssektors so voranzubringen, dass Sicherheitspolitik in die Praxis umgesetzt wird. 7. Wie koordiniert die Bundesregierung ihre Aktivitäten in der Ertüchtigungsinitiative mit anderen Akteuren (USA, EU, UK, UNDP), die in Tunesien Programme zur SRR durchführen? Die Bundesregierung koordiniert und stimmt ihre sicherheitspolitischen Aktivitäten mit der tunesischen Regierung und ihren Partnern im „G7 plus“-Rahmen ab. An der „G7 plus“-Zusammenarbeit nehmen neben den G7-Staaten Belgien, die Niederlande, die Schweiz, Spanien, die Türkei und die Vereinten Nationen teil. Diese Kooperation wurde nach den terroristischen Anschlägen in Tunesien im Jahr 2015 initiiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6338 a) Inwiefern ergab sich dabei jemals eine Konkurrenzsituation gegenüber den übrigen Partnern? Konkurrenzsituationen traten nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht auf. b) Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 19/989 zu Anstrengungen Algeriens und Mauretaniens , ihre Grenzüberwachungssysteme auszubauen? Konkrete Informationen betreffend Ausbau eines Grenzüberwachungssystems liegen der Bundesregierung nicht vor. 8. Inwiefern wird die ortsfeste elektronische Grenzüberwachungsanlage nach Kenntnis der Bundesregierung von den tunesischen Partnern tatsächlich genutzt , bzw. welche Verbesserungsmöglichkeiten sind der Bundesregierung hierzu bekannt? Das Projekt zur Unterstützung tunesischer Partner im Aufbau einer ortsfesten elektronischen Grenzüberwachungsanlage ist noch nicht abgeschlossen, diese Anlage wird derzeit noch nicht genutzt. Erkenntnisse zu Verbesserungsmöglichkeiten liegen der Bundesregierung nicht vor. 9. Welche Auswirkungen haben die mithilfe Deutschlands aufgerüsteten tunesisch -libyschen Grenzanlagen aus Sicht der Bundesregierung auf die sozioökonomische Lage der Bevölkerung in den Grenzregionen? Wurden Analysen diesbezüglich durchgeführt oder zur Kenntnis genommen ? Erkenntnisse zu Auswirkungen auf die sozio-ökonomische Lage der Bevölkerung in den Grenzregionen aufgrund des Projekts der Ertüchtigungsinitiative zur elektronischen Überwachung der tunesisch-libyschen Grenze liegen der Bundesregierung nicht vor. Reguläre Grenzbewegungen werden durch die Grenzanlagen nicht beeinflusst. 10. Welche Auswirkungen hat die Ertüchtigungsinitiative, insbesondere die aufgerüstete Grenze zu Libyen, aus Sicht der Bundesregierung auf Migrationsbewegungen in Nordafrika? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Auswirkungen der Ertüchtigungsinitiative im Sinne der Fragestellung vor. 11. Inwiefern gilt, wie von der Bundesregierung im Februar 2018 beschrieben, weiterhin, dass eine Evaluierung der tunesischen Ausbildung im Zusammenhang mit Grenzüberwachungssystemen nicht beabsichtigt „war und ist“ (Bundestagsdrucksache 19/989, Antwort zu Frage 8)? Diese Beschreibung gilt unverändert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6338 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche weiteren Evaluationen, auch solche die „außerhalb des Kontextes Grenzüberwachung“ stehen, wurden von welchen Firmen oder Organisationen seit 2011 in Tunesien durchgeführt, und welche Ergebnisse kann die Bundesregierung (außer zur Ertüchtigungsinitiative) mitteilen? Maßnahmen in Tunesien werden regelmäßig und anlassbezogen evaluiert. Diese Evaluierungen werden ergänzt durch laufende interne Kontrollen und finanzielle Prüfungen. Das Auswärtige Amt hat einen Abschlussbericht des Konsortiums Gesellschaft für Agrarprojekte (GfA) und Centrum für Evaluation (CEval) zur „Strategischen Evaluierung der Transformationspartnerschaften mit Tunesien, Marokko und Jordanien zu ausgewählten Bereichen wie zum Beispiel Rechtsstaatsförderung und Förderung zivilgesellschaftlicher Partizipation“ in Auftrag gegeben. Der Bericht liegt noch nicht vor. Zudem wurden im Bereich der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik vier Evaluationen von Projekten in Tunesien (s. nachfolgende Tabelle ) sowie elf weitere Evaluationen mit regionalem Zuschnitt, die eine Tunesienkomponente beinhalten, durchgeführt. Die differenzierten Ergebnisse der Evaluationen fließen in die weitere Projektplanung und -umsetzung ein. Im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wurden seit 2011 in Tunesien elf Maßnahmen der technischen und finanziellen Zusammenarbeit durch die unabhängigen Evaluierungseinheiten der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) evaluiert (siehe Anlage 1). Weitere Ergebnisse können den Kurzfassungen der Evaluierungen entnommen werden, die auf den Webseiten von GIZ (www.giz. de/de/ueber_die_giz/516.html, in der GIZ-Publikationsdatenbank unter den Stichwörtern „Evaluierung“ und „Tunesien“) und KfW (www.kfw-entwicklungsbank. de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Evaluierungen/Ergebnisse/) veröffentlicht werden. Die Ergebnisse der Evaluierungen fließen in die Steuerung der Entwicklungszusammenarbeit ein. Evaluationen von Projekten der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik in Tunesien seit 2011: Jahr Projekt Projektträger Evaluation durch 2012 Regierungsstipendienprogramm für Jungingenieure in TUN Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Umfragezentrum Bonn, Gesellschaft für empirische Sozialforschung und Evaluation (uzbonn) 2014 Frauenradio Tunesien Goethe-Institut ProDATA (Études et Conseils en Marketing ) 2014 Regierungsstipendienprogramm für Jungingenieure in TUN DAAD uzbonn 2015 Kulturakademie Tunesien - Kulturmanagement Goethe-Institut Dr. U. Marie Metje (Evaluation & wiss. Beratung, Hamburg) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6338 13. Wer ist von der Bundesregierung mit der Evaluation der Ertüchtigungsinitiative beauftragt? a) Welche Berichte liegen hierzu vor, und zu welchen Ergebnissen kommen diese? b) Welche Defizite werden in den Berichten genannt? c) Welche weiteren Berichte sind angefordert, und wann sollen diese vorliegen ? Die Fragen 13 bis 13c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Ein Konsortium der Firmen Madiba Consult GmbH und BiRD GmbH ist mit der Evaluation von fünf Projekten der Ertüchtigungsinitiative in Tunesien beauftragt. Der Abschlussbericht der Evaluierung liegt noch nicht vor. Der Deutsche Bundestag wird über die Ergebnisse der Evaluierung sowie eine Übersicht der Projekte für 2019 durch ein Schreiben der Staatssekretäre des Auswärtigen Amts und des Verteidigungsministeriums unterrichtet werden. 14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit dem tunesischen Innenministerium und dem Verteidigungsministerium? Gibt es Bedenken in Bezug auf die Wahrung von Menschenrechten durch die Behörden? Die Zusammenarbeit mit dem tunesischen Verteidigungs- und Innenministerium gestaltet sich aus Sicht der Bundesregierung sachbezogen, kollegial und vertrauensvoll . Grundrechtsschutz ist in Tunesien grundsätzlich gewahrt. Ein umfassender Menschenrechtskatalog ist in der Verfassung garantiert. Tunesien hat alle gängigen Konventionen und Instrumente des Menschenrechtsschutzes auf universeller und regionaler Ebene ratifiziert. Darüber hinaus steht die Bundesregierung im ständigen Dialog mit tunesischen Behörden und nationalen sowie internationalen Nichtregierungsorganisationen zu etwaigen Menschenrechtsverletzungen. Grundsätzliche Bedenken gegenüber der Zusammenarbeit mit tunesischen Behörden bestehen nicht. 15. Inwieweit spielt der in Tunesien nach wie vor geltende Ausnahmezustand und die damit einhergehende Einschränkung der Grundrechte bei der Entscheidung für und Durchführung von Projekten und Maßnahmen eine Rolle? Die Verhängung des Ausnahmezustandes wird in die Betrachtung zur Projektplanung mit einbezogen. Der Ausnahmezustand hat auf die laufenden Projekte der Ertüchtigungsinitiative bislang keine konkreten Auswirkungen. 16. Welche Bewertung der Partnerinstitutionen (Innenministerium und Verteidigungsministerium ) ist der Bundesregierung aus der Evaluation der Ertüchtigungsinitiative bekannt? Ziel der Evaluierung ist eine Untersuchung von fünf Einzelprojekten, vor allem ihrer Relevanz und Zielerreichung. Eine Bewertung von Partnerinstitutionen ist nicht Ziel der Evaluierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6338 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Wie wird das Projekt an der tunesisch-libyschen Grenze in der Evaluation der Ertüchtigungsinitiative bewertet? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Der Abschlussbericht der Evaluierung liegt noch nicht vor. b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Reformbereitschaft der tunesischen Partner, und wie wird dies in der Evaluation der Ertüchtigungsinitiative beschrieben? Die Notwendigkeit von Reformen ist den tunesischen Akteuren bewusst. Bezüglich der Beschreibung der Reformbereitschaft der tunesischen Partner in der Evaluation wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Der Abschlussbericht der Evaluierung liegt noch nicht vor. 17. Was wurde von der Evaluierung als negativ bzw. verbesserungswürdig bewertet ? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Der Abschlussbericht der Evaluierung liegt noch nicht vor. 18. Inwiefern sieht die Bundesregierung Anlass, ihr Vorgehen im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative zu ändern? Im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung setzt die Bundesregierung seit 2016 gemeinsam Projekte mit sicherheitspolitisch und strategisch wichtigen Partnern um. Das Gesamtinstrument kann aufgrund der Heterogenität der Situation in den Partnerländern noch nicht abschließend bewertet werden. Die federführenden Ressorts (Auswärtiges Amt und Bundesministerium der Verteidigung ) bewerten die Projekte jedoch insgesamt als bedarfsgerecht und die Durchführung insgesamt als erfolgreich. Die deutschen Auslandsvertretungen in den ertüchtigten Ländern bestätigen eine sehr positive Resonanz der Partnerländer . Die Zusammenarbeit und Koordination mit anderen internationalen Partnern ist eng und die Ertüchtigungsprojekte sind gut in das internationale Umfeld eingebettet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6338 Anlage 1 Evaluierungen in Tunesien 2011-2018 GIZ/ KfW Organisation Titel der Evaluierung Ergebnis*/** (Gesamtbewertung des Evaluierungsberichts ) GIZ Dezentrale Projektevaluierung: Entwicklung ländlicher Regionen – Integriertes Wasserressourcenmanagement (AGIRE) 3 GIZ Dezentrale Projektevaluierung: Förderung des Mikrofinanzsektors in Tunesien 2 GIZ Dezentrale Projektevaluierung: Unterstützung der Regionalisierung 2 GIZ Dezentrale Projektevaluierung: Förderung von nachhaltiger Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung in Tunesien 2 GIZ Dezentrale Projektevaluierung: TZ Governance Fonds in Nordafrika (Maghreb) 2 GIZ Dezentrale Projektevaluierung: Wirtschaftliche Integration von Frauen in der MENA-Region (EconoWin) 1 KfW Entwicklungsbank Kreditprogramm Mise à Niveau – Privatsektorförderung (Investionskredite ) 3 KfW Entwicklungsbank Privatsektorförderung II, Kreditprogramm Mise à Niveau (Investitionskredite ) (ZV) 3 KfW Entwicklungsbank Wasserversorg. ländl. Streusiedlungen III 2 KfW Entwicklungsbank Wasserversorg. ländl. Streusiedlungen IV 4 KfW Entwicklungsbank Industrieller Umweltfonds III (ZV) 4 * Notensystem GIZ: (1) sehr erfolgreich, (2) erfolgreich, (3) eher erfolgreich, (4) eher unbefriedigend, (5) unbefriedigend (6) sehr unbefriedigend ** Notensystem KfW: (1) sehr gut, (2) gut, (3) zufriedenstellend, (4) nicht zufriedenstellend, (5) eindeutig unzureichend, (6) das Vorhaben ist nutzlos Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333