Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 5. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6339 19. Wahlperiode 07.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Pasemann, Martin Reichardt, Matthias Büttner, Andreas Mrosek und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/5664 – Überprüfung von Empfängern von Fördermitteln im Bereich der Demokratieförderung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im März diesen Jahres fanden in Halle (Saale) die „Bildungswochen gegen Rassismus “ statt, die unter anderem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wurden. Die Förderung durch das BMFSFJ erfolgte dabei im Rahmen des Programmes „Demokratie leben!“, das nach Eigenaussage angibt, sich für ein „vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander“ einzusetzen (www.demokratie-leben.de/bundesprogramm/ ueber-demokratie-leben.html). Als weitere Partner und Förderer der „Bildungswochen“ genannt sind das Bündnis „Halle gegen rechts“, die „Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter Union (FAU)“, die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)“ sowie auch die „Interventionistische Linke“ (IL) (http://bildungswochen.de/about/partner-innen). In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Kontrolle und Durchsetzung der Förderrichtlinien bei Bundesprogrammen zur Extremismusbekämpfung “ auf Bundestagsdrucksache 19/1760 äußert die Bundesregierung bezugnehmend auf Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der in der seinerzeitigen Vorbemerkung dargestellten Vorgaben der Förderrichtlinie sowie des entsprechenden Begleitschreibens, dass „in den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung geregelt [ist], dass ein Verstoß gegen diese Vorschriften den Widerruf der Förderung und die Rückforderung der Fördermittel zur Folge hat.“ Weiter lässt die Bundesregierung wissen, dass alle „Projektträger […] auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen [müssen]“ und dass in „[…] allen Bundesprogrammen zur Extremismusprävention im jeweiligen Zuwendungsbescheid an die geförderten Träger klar geregelt [wird], dass keine Steuergelder an demokratiefeindliche bzw. extremistische Organisationen oder Personen gehen dürfen. Auf die daraus resultierenden Anforderungen an Personen und Organisationen, die zur inhaltlichen Durchführung von Projekten herangezogen werden, wird in dem – zwischen dem heutigen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium für Familie, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6339 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Senioren, Frauen und Jugend abgestimmten – Begleitschreiben hingewiesen. Damit wird erreicht, dass die Empfänger staatlicher Fördermittel ihrer Verantwortung auch bei der Auswahl ihrer Kooperationspartner gerecht werden, so dass niemand mit Steuermitteln unterstützt wird, der sich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt.“ Einem Artikel der Onlineausgabe der Tageszeitung „DIE WELT“ (www.welt. de/politik/deutschland/article176891608/Buendnis-Neukoelln-Franziska-Giffeys- Problem-im-Heimatbezirk.html) ist zu entnehmen, dass die Auszahlung von Preisgeldern des durch mehrere Bundesministerien finanzierten Wettbewerbs „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ seitens der Bundesregierung verweigert wurde, da die auserkorenen Preisträger ein Näheverhältnis zur „Interventionistischen Linken“ aufwiesen. Gegen die IL lägen, so besagter Presseartikel unter Berufung auf eine schriftliche Aussendung der Bundesregierung, „verfassungsschutzrechtliche Bedenken“ vor. Zitiert wird ferner die Sprecherin der Bundesministerin Dr. Franziska Giffey, der zufolge die besagte Nichtauszahlung folgerichtig gewesen sei. Es sei ferner auf das Begleitschreiben zu Zuwendungsbescheiden des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ verwiesen und Bezug genommen (www. demokratie-leben.de/zusatzseiten/begleitschreiben-zum-zuwendungsbescheidim -rahmen-des-bundesprogramms-demokratie-leben.html). 1. In welcher Höhe wurden die besagten „Bildungswochen gegen Rassismus“ durch Programme beziehungsweise Mittel der Bundesregierung gefördert (bitte im Einzelnen nach detaillierten Sach-, Personal- und Geldmitteln aufschlüsseln )? Die lokale „Partnerschaft für Demokratie“ (PfD) in Halle, „HAllianz für Vielfalt “, hat für das Förderjahr 2018 125 000 Euro Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beantragt. Dabei handelt es sich um Planzahlen laut Antragstellung. Für das Haushaltsjahr 2018 ist eine valide Angabe von aufgewandten Bundesmitteln erst nach Abschluss des Haushaltsjahres möglich. Die beantragten Mittel sollen auch für Einzelmaßnahmen (16 – 17 pro Jahr/2015 – 2017), u. a. die „Bildungswochen für Vielfalt“, verwendet werden. Die genaue Verwendung der Mittel wird nach Abschluss des Haushaltsjahres mit üblicher Frist im Verwendungsnachweis dargelegt und geprüft. 2. Zu welchem Zeitpunkt wurde der Bundesregierung bekannt, welche Partner und Förderer an der Organisation und Durchführung der „Bildungswochen gegen Rassismus“ beteiligt sein werden? 3. Führte die Bundesregierung im Zuge der finanziellen Unterstützung der „Bildungswochen“ eine Prüfung dahingehend durch, inwiefern an diesen Organisationen beteiligt sein werden, an deren Verfassungstreue gemäß der Förderrichtlinien Zweifel aufkommen könnten? Wenn ja, wie erfolgte diese Prüfung, wer war an dieser beteiligt, und zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung? Wenn nein, wieso erfolgte eine solche Prüfung nicht? 7. Sieht die Bundesregierung seitens der Organisatoren der „Bildungswochen“ die Pflicht als erfüllt an, bei der Auswahl der Projektbeteiligten die nötige Sorgfalt angewandt zu haben, wie es das BMFSFJ in seinem Begleitschreiben verlangt – oder lässt insbesondere die aktive Beteiligung der „Interventionistischen Linken“ hieran Zweifel aufkommen (bitte begründen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6339 8. Gibt es seitens der Bundesregierung Bestrebungen, etwa aufgrund der Beteiligung der „Interventionistischen Linken“ oder weiterer Partner und Förderer , die allfällig geleistete Förderung der „Bildungswochen“ zu beenden beziehungsweise bereits geleistete Fördermittel zurückzufordern (bitte ausführen und begründen)? 9. Sah sich die Bundesregierung – etwa aufgrund der Beteiligung der „Interventionistischen Linken“ – dazu veranlasst, die „Bildungswochen“ oder zumindest Teile davon durch behördliche Maßnahmen zu kontrollieren respektive zu überwachen, und gab es bezüglich der „Bildungswochen“ insgesamt Konsultationen oder eine Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und etwaig als relevant erachteter Landesämter im Sinne des Bundesverfassungsschutzgesetzes (bitte ausführen und begründen)? Die Fragen 2 und 3 sowie 7 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die lokalen Veranstaltungen (wie z. B. die „Bildungswochen für Vielfalt“) sind Einzelmaßnahmen der PfD. Als solche obliegen die Förderentscheidungen über Einzelmaßnahmen den Begleitausschüssen der PfD und der Prüfung der entsprechenden Verwendungsnachweise der jeweiligen Gebietskörperschaft. In den PfD werden bundesweit in jedem Jahr rund 3 000 Einzelmaßnahmen gefördert. Eine vertiefte Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer individuellen Förderentscheidung vor Ort muss daher der Verwendungsnachweisprüfung vorbehalten bleiben. Sollte sich dabei herausstellen, dass eine zweckwidrige Verwendung der Mittel in Form der Unterstützung einer als extremistisch eingestuften Struktur durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen stattgefunden hat, wird dies die für solche Fälle vorgesehenen rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen . Eine abschließende Bewertung des Sachverhalts vor einer ordnungsgemäßen Überprüfung desselben verbietet sich. Ob und in wieweit hier im Einzelnen vorzugehen ist, wird auf Grundlage des Verwendungsnachweises geprüft und entschieden . Dabei ist auch den Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren. 4. Wurde sich seitens der Organisatoren der „Bildungswochen“ an die im Begleitschreiben erwähnten Stellen gewandt, um etwaige Unklarheiten oder Zweifel bezüglich der Verfassungstreue Dritter zu klären, die von den Zuwendungsempfängern mit der Durchführung eines Projekts beziehungsweise der inhaltlichen Mitwirkung beauftragt werden sollten? Die Veranstalterin „HAllianz für Vielfalt“ hat sich in o. g. Zusammenhang weder an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) noch an die Regiestelle „Demokratie leben!“ gewandt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6339 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Liegen der Bundesregierung bezüglich der Förderer und Partner der „Bildungswochen “ – insbesondere bezüglich der „Interventionistischen Linken “ – Erkenntnisse über extremistische, gewaltorientierte und insgesamt gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen beziehungsweise grundsätzlich verfassungsschutzrechtliche Bedenken vor, die einer Förderung durch öffentliche Mittel im Wege stehen könnten (bitte ausführen und begründen)? 6. Liegen der Bundesregierung darüber hinaus Erkenntnisse über mögliche personelle Überscheidungen, Kontakte oder allgemein über Näheverhältnisse einzelner Partner und Förderer der „Bildungswoche“ zu extremistischen und/oder gewaltbereiten Gruppen des linken politischen Spektrums vor? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus, nicht jedoch Organisationen oder natürliche Personen als solche gefördert. Alle Projektträger müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. In allen Bundesprogrammen zur Extremismusprävention wird im jeweiligen Zuwendungsbescheid an die geförderten Träger klar geregelt, dass keine Steuergelder an demokratiefeindliche bzw. extremistische Organisationen oder Personen gehen dürfen. Auf die daraus resultierenden Anforderungen an Personen und Organisationen, die zur inhaltlichen Durchführung von Projekten herangezogen werden, wird in dem – zwischen dem heutigen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und dem BMFSFJ abgestimmten – Begleitschreiben hingewiesen. Damit wird erreicht, dass die Empfänger staatlicher Fördermittel ihrer Verantwortung auch bei der Auswahl ihrer Kooperationspartner gerecht werden, so dass niemand mit Steuermitteln unterstützt wird, der sich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt. Im Übrigen ist in den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung geregelt, dass ein Verstoß gegen diese Vorschriften den Widerruf der Förderung und die Rückforderung der Fördermittel zur Folge hat. Zusätzlich nutzt die Bundesregierung alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, um sicherzugehen , dass keine Personen oder Organisationen gefördert oder als Kooperationspartner geführt werden, von denen bekannt ist, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. Alle Projektträger sind verpflichtet, die Verwendung des Geldes nachzuweisen. Verstöße gegen die vorgenannten Regelungen werden spätestens in der Verwendungsnachweisprüfung festgestellt. Zur „Interventionistischen Linke“ wird auf die Ausführungen im aktuellen Verfassungsschutzbericht des BMI auf den Seiten 111 – 112 sowie Seite 138 verwiesen . Die „Interventionistische Linke“ wurde 2005 als bundesweites Netzwerk gegründet . Sie fungiert als Scharnier zwischen militanten Gruppierungen und nicht gewaltorientierten Linksextremisten beziehungsweise nicht extremistischen Gruppen und Initiativen. Im Übrigen gibt die Bundesregierung zum Beobachtungsstatus von Organisationen außerhalb der Verfassungsschutzberichte grundsätzlich keine Stellungnahme ab. Hieraus könnten Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden des Bundes gezogen werden, was deren Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigen würde. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6339 die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung , die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Bzgl. der Auswahl etwaiger Partner durch die Partnerschaft für Demokratie sowie der Konsequenzen bei einer etwaigen zweckwidrigen Verwendung von Mitteln wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 sowie 7 bis 9 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333