Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 1. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/634 19. Wahlperiode 05.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/483 – Geplante Logistik- und Transportinfrastrukturen in den osteuropäischen NATO-Staaten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Medienberichten (u. a. DER SPIEGEL, 43/2017, „Das Risiko ist erheblich “) erstellte das Brüsseler Hauptquartier der NATO einen „Fortschrittsbericht über das verstärkte Abschreckungs- und Verteidigungsdispositiv der Allianz“. Darin werden umfangreiche Investitionen in öffentliche Transportinfrastrukturen in östlichen Staaten der Europäischen Union (EU) angekündigt (u. a. Straßen , Brücken, Häfen und Flughäfen). Grundlage ist eine umfangreiche Bestandsaufnahme und Evaluation der genannten Infrastrukturen durch Techniker und Ingenieure der NATO. Laut diesen Berichten sollen Deutschland oder Polen als Standorte für ein neu zu schaffendes „Rear Area Operation Command“ infrage kommen. Auf dem Treffen der NATO-Verteidigungsminister am 8. November 2017 in Brüssel forderte der NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg mit Blick auf die osteuropäischen NATO-Staaten, dass die „gesamte zivile Infrastruktur – Straßen, Schienennetze und Flughäfen – militärischen Anforderungen entsprechen muss“. Er verwies zudem darauf, dass nationale Regierungen, der private Sektor und die Europäische Union „Schlüsselrollen bei der Finanzierung“ dieses Infrastruktur- Projektes zukommen werde (dpa Meldungsnummer 3806). 1. In welchen Staaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Transportinfrastrukturen geprüft, und wie verteilt sich der bisher vorgesehene Investitionsbedarf auf die untersuchten Länder (bitte aufzählen)? In Umsetzung der Beschlüsse der NATO-Gipfel von Wales und Warschau sind die Voraussetzungen für eine schnelle Verlegung von Streitkräften innerhalb Europas zu schaffen. In diesem Rahmen wurde ab September 2016 eine Bestandsaufnahme der Transportinfrastruktur der Alliierten durchgeführt. Die Auswertung dieser Abfrage ist noch nicht abgeschlossen. Informationen zu einem möglichen Investitionsbedarf liegen nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/634 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welchen Gesamtumfang an Investitionen nennt der Bericht nach Kenntnis der Bundesregierung für welchen Zeitraum? Es bestehen derzeit keine Vorgaben bzw. Zahlen zu einem konkreten Gesamtumfang der Investitionen bspw. für die Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen . 3. Wie weit ist die Umsetzung in hochrangigen Entscheidungsgremien von NATO, EU und Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung bisher gediehen (bitte bisherige Gespräche mit Termin, beteiligten Institutionen, zuständigen Vertretern der Bundesregierung aufführen)? Bisher wurden im Rahmen der Gremien der NATO die Arbeiten zur Analyse der infrastrukturellen Rahmenbedingungen vorgestellt und diskutiert. Die Verteidigungsminister der Alliierten sollen bei ihrem Treffen am 14./15. Februar 2018 über den Stand der Arbeiten informiert werden. 4. Wie verteilen sich die bisher vorgesehenen Investitionen auf die einzelnen Logistik-Sektoren (Straßen, Schienennetze und Flughäfen, ggf. andere wie Kommunikationsinfrastrukturen etc. aufführen)? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 5. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des Standortes für ein neues NATO-Logistik-Kommando (Rear Area Operation Command)? 6. Wann und in welchem institutionellen Rahmen wird über den Standort für ein neues NATO-Logistik-Kommando (Rear Area Operation Command) entschieden (bitte nächste Termine aufführen)? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die mögliche Einrichtung eines Rear Area Operation Command (Arbeitsbegriff ) ist Teil der laufenden Anpassung der NATO. Die Entscheidung, welcher Alliierte als Rahmennation für das Rear Area Operation Command fungieren wird, soll voraussichtlich beim Treffen der NATO-Verteidigungsminister am 14./15. Februar 2018 getroffen werden. Die konkrete Standortauswahl bleibt der Rahmennation überlassen. Deutschland ist mit Blick auf seine Kompetenzen, seine Anerkennung im Bündnis sowie seine zentrale geographische Lage eine der Nationen, die als Rahmennation für die Aufstellung und den Betrieb dieses Kommandos grundsätzlich in Frage kommen. 7. Welche weiteren Institutionen außerhalb der NATO-Gremien werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach bisherigen Planungen an der möglichen Finanzierung beteiligt sein (Nationale Regierungen, Unternehmen privater Sektor, Europäische Union)? Die Arbeiten der NATO zielen auf die Analyse vorhandener Infrastruktur sowie die daran anschließende Empfehlung an die Mitgliedstaaten ab. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu Planungen für eine Einbindung von Institutionen außerhalb der NATO im Sinne der Fragestellung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/634 8. In welchem Rahmen können sich die Ausgaben aus öffentlichen Mitteln der Bundesrepublik Deutschland bei der militärisch begründeten Sanierung der Transportinfrastrukturen der osteuropäischen NATO-Staaten nach bisheriger Einschätzung der Bundesregierung bewegen (ungefähre Minimal- bzw. Maximalangaben)? Die Analyse möglicher Handlungsoptionen durch die NATO dauert noch an. Einschätzungen zu möglichen künftigen Ausgaben wären daher rein spekulativ. 9. Aus welchem Einzelplan bzw. welchen Einzelplänen sollen die Ausgaben finanziert werden, und werden diese Ausgaben im Rahmen der Zwei-Prozent -BIP-NATO-Vereinbarung angerechnet? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 10. Welche Aufgaben sollen dem geplanten „Rear Area Operation Command“ nach Ansicht der Bundesregierung und Planung der zuständigen NATO- Gremien bei der Planung und Mittelvergabe in einem entsprechenden Infrastruktur -Fonds zukommen? Es ist der Bundesregierung gegenwärtig nicht bekannt, dass dem Rear Area Operation Command (Arbeitsbegriff) Aufgaben der Planung und Mittelvergabe eines entsprechenden Infrastruktur-Fonds im Sinne der Fragestellung zukommen. 11. Wie begründet die NATO nach Kenntnis der Bundesregierung die sicherheitspolitische Notwendigkeit von umfangreichen Infrastrukturausgaben aus öffentlichen Mitteln in den betreffenden Staaten? Seit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch die Russische Föderation im Jahr 2014 durchläuft die NATO einen strategischen Anpassungsprozess: Auf den NATO-Gipfeln in Wales im Jahr 2014 und Warschau im Jahr 2016 haben die Staats- und Regierungschefs der Alliierten zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit der Allianz, zur Rückversicherung sowie zur Anpassung der Fähigkeiten der Allianz an das veränderte Sicherheitsumfeld beschlossen. In diesen Kontext ordnen sich auch die laufenden Arbeiten zur Gewährleistung der Verlegbarkeit und Durchhaltefähigkeit der alliierten Streitkräfte, insbesondere der Very High Readiness Joint Task Force (VJTF) als schnell verfüg- und verlegbares Element der NATO Response Force (NRF), ein. Hierfür sind verschiedene infrastrukturelle, logistische und administrative Voraussetzungen zu schaffen. Während die NATO hinsichtlich infrastruktureller, logistischer und administrativer Voraussetzungen in erster Linie eine beratende und koordinierende Rolle einnimmt , liegt die konkrete Ausgestaltung der Beschlüsse in diesem Bereich inklusive der Entscheidung über etwaige Ausgaben wesentlich in der nationalen Kompetenz der einzelnen NATO-Mitgliedstaaten. Ein Eingriff in die parlamentarische Budgethoheit findet nicht statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/634 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wie will die Bundesregierung innerhalb der NATO jenseits von verbalen Zusicherungen sicherstellen, dass die Russische Föderation die Infrastrukturmaßnahmen nicht als konkrete Bedrohung wahrnimmt und ihrerseits Gegenmaßnahmen einleitet? Die Bundesregierung ist weiterhin intensiv bemüht, auf der Grundlage der Entscheidungen der NATO-Gipfel in Wales und Warschau den Dialog zwischen der NATO und der Russischen Föderation fortzusetzen. Nach fast zweijähriger Unterbrechung trat der NATO-Russland-Rat auch auf deutsche Initiative am 20. April 2016 erneut zusammen. Seitdem hat der NATO-Russland-Rat weitere fünf Mal auf Botschafterebene getagt, und zwar am 13. Juli und 19. Dezember 2016, am 30. März, 13. Juli und 26. Oktober 2017, u. a. zum Thema von Transparenz und Risikoreduzierung. Zudem finden unregelmäßig hochrangige militärische Gespräche des Vorsitzenden des NATO-Militärausschusses mit dem russischen Generalstabschef statt (zuletzt am 7. September 2017 in Baku). 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