Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 4. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6340 19. Wahlperiode 06.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Jürgen Trittin, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/5756 – Zum deutsch-brasilianischen Atomabkommen von 1975 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Obwohl die Bundesregierung sich mit der Entscheidung, dass Deutschland bis spätestens Ende des Jahres 2022 aus der Nutzung der Atomenergie aussteigen wird, eindeutig positioniert und sich national gegen eine weitere Förderung der Atomenergie ausspricht, laufen weiterhin bilaterale Abkommen, wie beispielsweise das deutsch-brasilianische Atomabkommen aus dem Jahr 1975, unter dessen Geltung sich die Bundesregierung außerhalb der nationalen Grenzen für eine weitere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie ausspricht (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil II: Artikel 1 Absatz 1). Dabei wird nach Ansicht der Fragesteller verkannt, dass der deutsche Atomausstieg bis zum Jahr 2022 auf nationaler Ebene auch richtungsweisend für alle europäischen und internationalen Aktivitäten der Bundesregierung sein muss. Zum deutsch-brasilianischen Atomabkommen stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bereits Anfang 2014 die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/691 (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/968). Im Mai 2014 folgte ihr Antrag „Kündigung bilateraler Kooperationen im Bereich der Nutzung atomarer Technologien“ auf Bundestagsdrucksache 18/1336 (neu). Am 28. Oktober 2018 wurde Jair Bolsonaro zum neuen Staatspräsidenten Brasiliens gewählt. Deutsche Leitmedien charakterisieren ihn als rechtsextrem, rassistisch und diskriminierend, vgl. beispielsweise vom 29. Oktober 2018 die TV- Nachrichten „ARD Tagesschau“ und „ZDF heute“ sowie den Artikel „Fünf Gründe für Bolsonaros Erfolg“ auf „SPIEGEL ONLINE“. Weiterhin ist laut den Medienberichten von einem zunehmenden Gewicht des brasilianischen Militärs in der brasilianischen Politik unter dem designierten Präsidenten auszugehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6340 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wann hat die Bundesregierung in den letzten Jahren Beiträge zur Sicherheitsverbesserung brasilianischer Atomanlagen geleistet, um welche handelt es sich konkret, und von wem ging dabei die Initiative aus (bitte die Einzelfälle ausführlich darlegen)? Die Bundesregierung beteiligt sich am Informationsaustausch von Aufsichtsbehörden , darunter die brasilianische Aufsichtsbehörde, in deren Verantwortung die Aufsicht von Atomkraftwerken, welche auf die ehemalige Kraftwerk Union AG zurückgehen, liegt. Ziel der Kooperation mit der brasilianischen Genehmigungsund Aufsichtsbehörde Comissão Nacional de Energia Nuclear ist es, durch technisch -wissenschaftliche Zusammenarbeit die nukleare Sicherheit zu verbessern. In diesem Rahmen erfolgten bisher jährliche Treffen mit der brasilianischen Atomaufsicht. Darüber hinaus steht die Bundesregierung mit Brasilien im Rahmen von internationalen Veranstaltungen in Kontakt. 2. Wie viele a) Tonnen angereichertes Uranhexafluorid und Bescheiddatum Warenbezeichnung gelieferte Mengen in Tonnen 16.05.2011 Uranhexafluorid, angereichert 29,4 01.01.2012 Uranhexafluorid, angereichert 47,4 01.01.2013 Uranhexafluorid, angereichert 28,5 28.01.2016 Uranhexafluorid, angereichert 28,1 11.08.2016 Uranhexafluorid, angereichert 10,4 11.08.2016 Uranhexafluorid, angereichert 1,4 08.01.2018 Uranhexafluorid, angereichert 28,5 b) Stück Brennstäbe wurden jeweils aus der Bundesrepublik Deutschland seit dem 11. März 2011 nach Brasilien exportiert? Wie viele Tonnen Natururan wurden insgesamt seit dem 11. März 2011 aus Brasilien im Transitverkehr per Bahn durch die Bundesrepublik Deutschland transportiert? Bescheiddatum Warenbezeichnung gelieferte Mengen Kilogramm Uran 12.04.2011 Brennstäbe 1.472,519 12.01.2012 Brennstäbe 1.159,895 10.06.2013 Brennstäbe 1.054,579 01.01.2015 Brennstäbe 1.052,805 18.01.2016 Brennstäbe 1.361,546 19.01.2017 Brennstäbe 1.380,347 30.07.2018 Brennstäbe 1.054,778 Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfasst die Menge an exportierten Brennstäben nicht in Stück, sondern nach Gewicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6340 Durch das BAFA werden im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach § 22 Absatz 1 des Atomgesetzes ausschließlich grenzüberschreitende Verbringungen von radioaktiven Stoffen sowie die jeweils abgebende sowie annehmende Stelle, jedoch keine Informationen über Transporte, Transportarten oder etwaige Umschläge erfasst. Die Durchfuhr von Natururan bedarf gemäß § 21 Absatz 1 Nummer 2 der Strahlenschutzverordnung keiner atom- bzw. strahlenschutzrechtlichen Genehmigung oder Anzeige. 3. Für welche Atomtechnologieexporte nach Brasilien hat der Bund in der Vergangenheit in welcher Höhe Ausfuhrbürgschaften bzw. Hermesdeckungen gewährt (bitte Übersicht differenziert nach Jahren und mit namentlicher Nennung der betreffenden Kraftwerke bzw. Atomanlagen oder sonstigen Vorhaben angeben)? In der Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/968 wurden die Exportkreditgarantien für Lieferungen im Zusammenhang mit Nukleartechnologie im Zeitraum September 2009 bis März 2014 ausgewiesen. Exportkreditgarantien für Lieferungen von Nukleartechnologie nach Brasilien wurden in diesem Zeitraum nicht übernommen. Die Bundesregierung hat auch nachfolgend keine Exportkreditgarantien für Nukleartechnologie-Exporte nach Brasilien übernommen (Betrachtungszeitraum 1. April 2014 bis 31. Oktober 2018). 4. Wann fand die in ihrer Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 18/968 referenzierte Aufforderung Brasiliens durch die Bundesregierung statt, „auch ein IAEO-Zusatzprotokoll über umfassendere Sicherheitsmaßnahmen in Kraft zu setzen“? Hat Brasilien nach Kenntnis der Bundesregierung dieses IAEO-Zusatzprotokoll über umfassendere Sicherheitsmaßnahmen mittlerweile in Kraft gesetzt (ggf. bitte mit Datumsangabe beantworten)? Falls nein, hat die Bundesregierung seit ihrer in ihrer Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 18/968 referenzierten Aufforderung eine solche wiederholt (bitte vollständig mit jeweiligem Datum auflisten)? Brasilien hat bis heute kein IAEO (Internationale Atomenergie-Organisation)- Zusatzprotokoll über umfassendere Sicherungsmaßnahmen zum Verifikationsabkommen unterzeichnet bzw. in Kraft gesetzt. Die Bundesregierung thematisiert dies gemeinsam mit ihren EU-Partnern regelmäßig in Gesprächen mit der brasilianischen Regierung. Im Rahmen des EU-Brasilianischen Dialogs über Nichtverbreitung und Abrüstung (8. November 2018) wurde die brasilianische Seite erneut aufgerufen, ein IAEO-Zusatzprotokoll abzuschließen. Brasilien hat mitgeteilt , dass man diesen Schritt nicht plane. 5. Wann fanden in den vergangenen zehn Jahren die letzten turnusmäßigen Überprüfungen des Abkommens statt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/968)? Welchen externen Sachverstand hat die Bundesregierung dabei jeweils konkret herangezogen? 6. Prüft die Bundesregierung bereits konkret die Kündigung des Abkommens? Falls nein, warum nicht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6340 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Bietet Artikel 7 des Abkommens aus Sicht der Bundesregierung eine ausreichende Grundlage für die Einleitung seiner Novellierung? Falls ja, wird die Bundesregierung davon Gebrauch machen, sofern sie eine Kündigung des Abkommens weiterhin ablehnt (bitte begründen)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 bis 7 gemeinsam beantwortet . Weder aus außenpolitischer noch aus energiepolitischer Sicht besteht eine Notwendigkeit , das Abkommen zu kündigen oder zu novellieren. Das Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie ermöglicht es der Bundesregierung unter anderem, auf die Verbesserung der Sicherheit von kerntechnischen Anlagen in Brasilien Einfluss zu nehmen, vgl. die Antwort zu Frage 1. Es liegt im deutschen Interesse, auch künftig über diesen Ansatz zu verfügen. Nach Artikel 7 des Abkommens werden auf Verlangen einer Vertragspartei die Vertragsparteien Konsultationen über die Durchführung dieses Abkommens und gegebenenfalls Verhandlungen zu seiner Überprüfung aufnehmen. Dabei gilt der Grundsatz aus dem Völkervertragsrecht, dass ein Vertrag durch Übereinkunft zwischen den Vertragsparteien geändert werden kann. 8. Bis zu welchem Kalendertag genau müsste das Abkommen spätestens gekündigt werden, um seine nächste stillschweigende Verlängerung um weitere fünf Jahre zu verhindern? Gemäß Artikel 11 Absatz 2 des Abkommens wäre bis zum 17. November 2019 zu kündigen. 9. Teilt die Bundesregierung die Einordnungen deutscher Leitmedien, dass der designierte Präsident Jair Bolsonaro rechtsextrem, rassistisch und diskriminierend sei (vgl. beispielsweise vom 29. Oktober 2018 TV-Nachrichten ARD Tagesschau und ZDF heute sowie Artikel „Fünf Gründe für Bolsonaros Erfolg“ auf SPIEGEL ONLINE)? Auf die Antwort der der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 65 der Abgeordneten Heike Hänsel (siehe Plenarprotokoll 19/60, Seite 6777 B und C) wird verwiesen. 10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass die öffentlich bekannten bzw. dokumentierten Aussagen und Positionen des designierten Staatspräsidenten Jair Bolsonaro und eine unter ihm zu erwartende politische Neuausrichtung Brasiliens signifikante neue Umstände sind, in deren Lichte das Abkommen gekündigt werden muss? Falls nein, warum nicht? Für die Bundesregierung sind die Achtung und der Schutz von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit Grundlage ihrer Partnerschaft mit Brasilien. Die Bundesregierung wird die künftige brasilianische Regierung nach deren Amtsantritt am 1. Januar 2019 an ihren Taten messen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 65 der Abgeordneten Heike Hänsel (siehe Plenarprotokoll 19/60, Seite 6777 B und C) verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6340 11. Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung aufgrund der Wahl Bolsonaros für die Zusammenarbeit im Rahmen der G20 sowie mit Blick auf die Umsetzung des Klimaschutzabkommens von Paris? Die Bundesregierung wird die neue brasilianische Regierung und ihre Handlungen nach Amtsantritt am 1. Januar 2019 an ihren Taten messen und die bilateralen Beziehungen weiterhin auf der Grundlage gemeinsamer Interessen und Werte führen. Die Bundesregierung nimmt die Äußerungen des designierten brasilianischen Staatspräsidenten Jair Bolsonaro während des Wahlkampfs – auch zum Übereinkommen von Paris – zur Kenntnis. Zur Zusammenarbeit im Rahmen der G20 liegen der Bundesregierung bislang keine Aussagen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333