Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 4. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6342 19. Wahlperiode 06.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/5889 – Partnerschaftsformen und Partnerschaften der Entwicklungszusammenarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) kennt hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Deutschland und Dritten, verschiedene Formen von Partnerschaften: Entwicklungspartnerschaften (15. Entwicklungspolitischer Bericht der Bundesregierung, S. 75), Verantwortungspartnerschaften (15. Entwicklungspolitischer Bericht der Bundesregierung , S. 4), Transformationspartnerschaften (Leitlinien der Bundesregierung, S. 78), Investitions- und Reformpartnerschaften (www.bmz.de/de/presse/aktuelle Meldungen/2017/juni/170612_pm_072_Entwicklungsministerium-vereinbart- Reformpartnerschaften-mit-drei-afrikanischen-Laendern/index.jsp), strategische Partnerschaften (www.bmz.de/de/mitmachen/Wirtschaft/Strategische_Partnerschaft_ Digitales_Afrika/index.jsp), (Hochschul- und) Klinikpartnerschaften (www.bmz. de/de/mitmachen/klinikpartnerschaften/index.html), Gesundheitspartnerschaften (www.klinikpartnerschaften.de/partnerschaften/projektdatenbank?view= map), Energiepartnerschaften (NDC = Nationally Determined Contributions; www.bmz.de/de/themen/energie/partnerschaften/index.html), Kammer- und Verbandspartnerschaften (www.bmz.de/de/themen/privatwirtschaft/kammern_ verbaende/kammer_und_verbandspartnerschaften/index.html), NDC-Partnerschaften (www.bmz.de/de/themen/klimaschutz/NDC-Partnerschaft/index.html), globale Partnerschaft (zur finanziellen Absicherung gegen Klimarisiken) (www. bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2017/november/171114_pm_122_ COP23-Globale-Partnerschaft-zur-finanziellen-Absicherung-gegen-Klimarisikengegruendet /index.jsp) etc. Diese Partnerschaftsformen beinhalten Partnerschaften mit einzelnen Akteuren, wie beispielsweise Tunesien, Ghana und der Elfenbeinküste im Rahmen der Reformpartnerschaften . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6342 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Gibt es neben den genannten Partnerschaftsformen weitere Partnerschaftsformen oder einzelne Partnerschaften, an denen sich das BMZ in irgendeiner Weise beteiligt (wenn ja, bitte diese nennen und angeben, warum diese zusätzlich zu den bereits bestehenden Partnerschaftsformen abgeschlossen wurden)? Der Begriff „Partnerschaften“ ist ein generischer Begriff, der sich definitorisch nicht eng eingrenzen lässt und synonym zu den Begriffen „Kooperation“ und „Zusammenarbeit“ steht. Die Bundesregierung ist in ihrer Entwicklungszusammenarbeit (EZ) einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit verpflichtet, und zwar gegenüber allen Akteuren aus Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, unabhängig davon , ob mit ihnen auf bilateraler oder multilateraler Ebene oder in Deutschland zusammengearbeitet wird. Jede Form der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit , die die Bundesregierung unterhält, ist deshalb „Partnerschaft“, auch wenn sie nicht explizit so bezeichnet wird. Diese generelle Verpflichtung zu kooperativer Partnerschaft ist in der von den Vereinten Nationen (VN) verabschiedeten „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ und in den für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geltenden „Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ verankert. Partnerschaftliche Zusammenarbeit ist aber darüber hinaus im gesamten Geschäftsbereich der Bundesregierung ein regelmäßig verwendetes Instrument, so dass eine abschließende Aufzählung im Sinne der Fragestellung nicht möglich ist. 2. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung entwicklungsfördernde Partnerschaftsformen oder einzelne Partnerschaften mit deutscher Beteiligung außerhalb des BMZ (wie etwa durch andere Bundesministerien, Länderparlamente oder private Akteure; wenn ja, bitte diese nennen)? Als „Partnerschaft“ betitelte Kooperation findet auch in der Projektarbeit in anderen Geschäftsbereichen der Bundesregierung statt. Partnerschaftliche Kooperationen werden auch von Akteuren außerhalb des Verantwortungsbereichs der Bundesregierung gepflegt (z. B. auf der Ebene der Länder und Kommunen sowie Kooperationen privater Akteure). Angaben dazu sind bei den dafür zuständigen Stellen zu erfragen. 3. Welche Akteure beteiligen sich an den Partnerschaftsformen und einzelnen Partnerschaften (gemeint sind alle Partnerschaftsformen und Partnerschaften , resultierend aus den Antworten zu den Fragen 1 und 2 ff.; bitte nach Partnerschaftsformen und Partnerschaften aufschlüsseln)? Die eingebundenen Akteure richten sich nach dem Zweck der jeweiligen Kooperation . Eine Aufschlüsselung ist aus den in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 genannten Gründen nicht möglich. 4. Welches sind die Auswahlkriterien dieser Partnerschaftsformen und Partnerschaften bezüglich der beteiligten Akteure (bitte für jede Partnerschaftsform und Partnerschaft und jeden Akteur aufschlüsseln)? Die Auswahlkriterien richten sich nach dem Zweck der jeweiligen Kooperation. Eine Aufschlüsselung ist aus den in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 genannten Gründen nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6342 5. Welches sind die Zeiträume, die Anzahl der Projekte, sowie die bisherigen Kosten dieser Partnerschaftsformen und Partnerschaften (bitte je Partnerschaftsformen , Partnerschaft, Akteur, Einzelplan des Haushalts sowie Kapitel und Titel aufschlüsseln)? Zeiträume, Projekte und dafür anfallende Kosten richten sich nach dem Zweck der jeweiligen Kooperation. Eine Aufschlüsselung ist aus den in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 genannten Gründen nicht möglich. 6. Was ist Sinn und Zweck jeder einzelnen Partnerschaftsform und jeder einzelnen Partnerschaft? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. 7. Wie sind diese Partnerschaftsformen und Partnerschaften hinsichtlich übergeordneter Programme, Initiativen, Richtlinien etc. in die deutsche Entwicklungszusammenarbeit eingebettet? Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren ist je nach verfolgtem Zweck in übergeordnete Initiativen und Programme eingebettet. Im Übrigen sowie zum Bezug zur „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ und den „Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 8. Inwiefern unterscheiden sich diese Partnerschaftsformen und Partnerschaften von gewöhnlichen bilateralen Beziehungen Deutschlands zu Dritten im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit (bitte gemäß Partnerschaftsform sowie einzelnen Partnerschaften aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 9. Wie stehen die einzelnen Partnerschaftsformen und Partnerschaften in qualitativer und quantitativer Hinsicht im Verhältnis zueinander (sind z. B. Partnerschaftsformen und Partnerschaften hierarchisch untergliedert oder stehen sie gleichberechtigt nebeneinander; sind sie logisch, zeitlich, materiell, politisch etc. priorisiert)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 10. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung unter dem BMZ oder seinen bundesrepublikanischen Vorgängerministerien Partnerschaftsformen oder einzelne Partnerschaften, die es heute nicht mehr gibt (wenn ja, bitte diese nennen )? Seit seiner Gründung im Jahr 1961 hat das BMZ eine Vielzahl von partnerschaftlichen Kooperationen unterstützt, die es heute nicht mehr gibt. Eine Aufschlüsselung ist aus den in der Antwort zu Frage 1 dargelegten Gründen nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6342 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Wenn es Partnerschaftsformen oder einzelne Partnerschaften unter dem BMZ oder seinen bundesrepublikanischen Vorgängerorganisationen gab, die es heute nicht mehr gibt, wie groß war die je Akteur bereitgestellte Entwicklungsleistung , und wer waren die beteiligten Akteure (bitte nach Partnerschaftsformen und Partnerschaften aufschlüsseln)? Eine Aufschlüsselung ist aus den in der Antwort zu Frage 1 dargelegten Gründen nicht möglich. 12. Waren diese nun nicht mehr existenten Partnerschaftsformen und/oder Partnerschaften nach Kenntnis der Bundesregierung im entwicklungspolitischen Sinn erfolgreich (bitte jede einzelne Partnerschaftsform und Partnerschaft bewerten)? Um den Erfolg entwicklungspolitischer Kooperationen zu messen, existieren unterschiedliche Formate. Dazu gehören Monitoring, Projektfortschritts- und Schlusskontrollen . Projektevaluierungen werden meist durch die Evaluierungseinheiten der Durchführungsorganisationen, internationale Partner und Nichtregierungsorganisationen in delegierter Verantwortung durchgeführt. Zusätzlich wurde Ende 2011 das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) gegründet, das unabhängig die vom BMZ verantwortete EZ untersucht. Die Ergebnisse bisher durchgeführter Evaluierungen sind im Internet öffentlich zugänglich und können dort abgerufen werden (BMZ: www.bmz.de/de/ministerium/evaluierung/ergebnisse/index.html, DEval: www.deval.org/de/evaluierungsberichte.html, KfW: www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW- Entwicklungsbank/Evaluierungen/Ergebnisse, GIZ: www.giz.de/de/ueber_die_giz/516.html). Eine Aufschlüsselung zu nun nicht mehr existenten partnerschaftlichen Kooperationen ist aus den in der Antwort zu Frage 1 genannten Gründen nicht möglich. 13. Warum gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung diese alten Partnerschaftsformen und/oder Partnerschaften heute nicht mehr? Partnerschaftliche Kooperationen sind an bestimmte nationale und internationale politische Zielsetzungen gebunden, die sich im Laufe der Zeit ändern können. Eine Aufschlüsselung ist aus den in der Antwort zu Frage 1 genannten Gründen nicht möglich. 14. Wie viele und welche Staaten werden derzeit insgesamt mit Partnerschaftsformen und/oder Partnerschaften belegt (bitte nach Staaten, Partnerschaftsformen und Partnerschaften aufschlüsseln)? Die Länder, mit denen im Rahmen der EZ partnerschaftliche Kooperationen bestehen , sind auf der Internetseite des BMZ öffentlich zugänglich; nähere Länderinformationen können dort abgerufen werden (www.bmz.de/de/laender_regionen/ laenderliste/index.html; www.bmz.de/de/laender_regionen/index.html) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6342 15. Wie viele und welche Staaten besitzen mehrere dieser Partnerschaften und/ oder Partnerschaftsformen (bitte nach Staaten sowie Anzahl der Partnerschaften und Partnerschaftsformen aufschlüsseln)? Thematische, regionale oder auf bestimmte Länder ausgerichtete Kooperationen, wie sie in der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochen werden, sind auf den von den Fragestellern angegebenen Internetseiten öffentlich zugänglich und können dort abgerufen werden. 16. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung absehbar neue Partnerschaftsformen oder Partnerschaften geplant bzw. im Begriff der Realisierung (wenn ja, bitte begründen)? Die Bundesregierung wird auch in Zukunft an ihrem erfolgreichen partnerschaftlichen Kooperationsansatz festhalten und auf dieser Grundlage mit allen dafür in Frage kommenden Akteuren zusammenarbeiten. Eine Aufzählung künftiger Partnerschaften ist aus den in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 genannten Gründen nicht möglich. 17. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung absehbar weitere Akteure in Partnerschaftsformen aufgenommen oder Teil einer Partnerschaft werden (wenn ja, diese bitte mit Begründung nennen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 18. Welche Erfolgskriterien liegen den gegenwärtig praktizierten Partnerschaftsformen und Partnerschaften zugrunde (bitte bis zu den letzten 30 Jahren je Partnerschaftsform und Partnerschaft aufschlüsseln)? Die Erfolgskriterien richten sich nach dem Zweck der jeweiligen Kooperation. Eine Aufschlüsselung ist aus den in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 genannten Gründen nicht möglich. 19. Waren bzw. sind die gegenwärtig praktizierten Partnerschaftsformen und Partnerschaften gemäß den Erfolgskriterien erfolgreich (bitte bis zu den letzten 30 Jahren je Partnerschaftsform und Partnerschaft aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 20. Gibt es Kriterien oder Ereignisse, die zum Ausschluss von Akteuren aus Partnerschaftsformen oder Partnerschaften führen oder geführt haben (wenn ja, bitte diese Kriterien, Ereignisse und Akteure bis zu den letzten 30 Jahren nennen)? Partnerschaftliche Kooperationen werden beendet, wenn sie ihren Zweck erfüllt haben oder abzusehen ist, dass sie ihren Zweck nicht mehr erfüllen. Eine Aufschlüsselung ist aus den in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 genannten Gründen nicht möglich. 21. Welche Auswirkungen hatten die Partnerschaftsformen und Partnerschaften auf die Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung? Aufgrund ihres partnerschaftlichen Kooperationsansatzes hat die Bundesrepublik Deutschland auf internationaler Ebene große Anerkennung erlangt und ist ein angesehener und gesuchter Kooperationspartner, beispielsweise und insbesondere im Bereich der bi- und multilateralen EZ. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333