Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 5. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6343 19. Wahlperiode 07.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6004 – Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ (GCM) ist ein multilaterales Abkommen zur Regelung und Steuerung von Migration (www. un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf). Die 23 festgehaltenen Ziele enthalten jeweils Verpflichtungen, welche von den Unterzeichnerländern umgesetzt werden sollen (ebd. S. 5 ff.). Am 10. und 11. Dezember 2018 findet in Marrakesch eine UN-Konferenz statt. In deren Verlauf soll der GCM unterzeichnet werden, wobei einige Länder bereits zum jetzigen Zeitpunkt ihre fehlende Bereitschaft hierzu mitteilten (www.nytimes.com/aponline/2018/10/31/ world/europe/ap-eu-austria-un-migration.html). 1. Welche Vorteile erwartet die Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland aus der Unterzeichnung des GCM, und wie lassen sich diese messen? Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration kann als politisches Grundsatzdokument eine regelbasierte internationale Zusammenarbeit und Ordnung in Migrationsfragen stärken. Eine Unterzeichnung ist nicht vorgesehen. Seine Umsetzung ist freiwillig und steht im nationalen Ermessen. Die Fortschritte sollen dabei im Rahmen der Vereinten Nationen mittels eines von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen gemeinsam vereinbarten Ansatzes regelmäßig und freiwillig nachgehalten werden. 2. Welche Nachteile erwartet die Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland aus der Unterzeichnung des GCM, und wie lassen sich diese messen? Die Bundesregierung erwartet aus der Annahme des Globalen Paktes für sichere, geordnete und reguläre Migration keine Nachteile. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6343 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Welche Textstellen im Vertragstext des GCM entsprechen nach Ansicht der Bundesregierung den deutschen Interessen? Um Migration effektiv zu steuern und irreguläre Migration zu vermeiden, soll der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration einen Rahmen setzen für die notwendige internationale Zusammenarbeit. Mit dem Globalen Pakt, der keinen Vertrag und kein Abkommen darstellt, liegt ein von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen erarbeitetes Dokument vor zu einer verbesserten internationalen Regelung von grenzüberschreitender Migration und dem Umgang mit ihr. Der Globale Pakt ist Baustein einer umfassenden Migrationspolitik der Bundesregierung, die sich auch im Koalitionsvertrag für verbesserte Steuerung von Zuwanderung festgelegt hat. Gemeinsam mit anderen Partnerländern der Europäischen Union konnten zentrale Interessen im Text des Globalen Paktes verankert werden, unter anderem das Bekenntnis aller Staaten zum Schutz von Migranten (Ziel 7), die Minderung von Ursachen für irreguläre Migration (Ziel 2), die Zusammenarbeit beim Grenzschutz (Ziel 11), das Vorgehen gegen Schleuser (Ziel 9) oder die Rückübernahmepflicht von eigenen Staatsangehörigen durch die Herkunftsländer (Ziel 21). 4. Bei welchen Textstellen im Vertragstext musste die Bundesregierung Zugeständnisse machen? Der Globale Pakt ist ein substanzreicher Text. Er wurde von rund 190 Staaten ausgehandelt, die im Zuge der Verhandlungen Zugeständnisse machen mussten. Die Bundesregierung und ihre europäischen Partner mussten keinen ihrer Punkte vollständig aufgeben. 5. Wie wirkt sich nach Ansicht der Bundesregierung eine eventuelle Nichtunterzeichnung von über 20 Staaten auf die Wirkung des GCM aus? Eine Unterzeichnung des Globalen Paktes ist nicht vorgesehen. Des Weiteren beteiligt sich die Bundesregierung nicht an Spekulationen. 6. Welche Lücken der deutschen und europäischen Gesetzgebung sollen durch den GCM geschlossen werden? Deutschland ist völker- und verfassungsrechtlich zur Wahrung der Menschenrechte und der Menschenwürde verpflichtet. Mit dem Pakt werden – schon mangels Rechtsverbindlichkeit – keine neuen rechtlichen Kategorien geschaffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333