Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 5. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6367 19. Wahlperiode 07.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Nicole Höchst, Dr. Marc Jongen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/5940 – Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 1996 trat das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft. Drei Gesetzesänderungen wurden seitdem vollzogen. Mit der ersten Novelle 2002 wurden erstmalig Gesundheits- und Pflegeberufe in den Förderungskatalog aufgenommen. Seit der zweiten Novelle im Jahre 2009 wird die zweite Aufstiegsfortbildung gefördert und das Darlehen teilweise erlassen. Die dritte Gesetzesänderung im Jahre 2016 führte zur Erweiterung der Förderung auf Bachelorabsolventen sowie Personen, die ohne Abschluss einer Erstausbildung zur Fortbildungsprüfung (z. B. Studienabbrecher) zugelassen sind sowie zur Anerkennung von Berufspraktika. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bewirbt diese Neuerungen bundesweit auf Messen, Veranstaltungen der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern und Fachschulen (Berufsbildungsbericht 2018, S. 10, Bundestagsdrucksache 19/1740). Die Große Koalition plant für die vierte Novelle des AFBG laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/ koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1) Verbesserungen beim Unterhaltszuschuss, Erfolgsbonus und bei der Familienfreundlichkeit sowie eine Erhöhung des Maßnahmenzuschusses . Darüber hinaus ist ein komplementäres Förderangebot für im Berufsbildungsgesetz zu verankernde drei transparente Fortbildungsstufen vorgesehen. Laut Berufsbildungsbericht 2018 (www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsbericht_2018. pdf) hat die Bundesregierung im Jahr 2017 mehr als 252 Mio. Euro zur Aufstiegsfortbildung zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung möchte in dieser Legislaturperiode 350 Mio. Euro für die Aufstiegsfortbildung einsetzen. Träger dieser Finanzierung ist zu 100 Prozent das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Obwohl das BMBF die Aufstiegsfortbildung mit der bundesweit angedachten Werbekampagne „Aufstiegs-BAföG“ publik machen möchte, sind ländliche Regionen u. a. in Mecklenburg-Vorpommern, in Schleswig -Holstein, im Saarland und in Sachsen-Anhalt kaum informiert. Die Zahl der an einer Aufstiegsförderung Interessierten liegt in diesen Regionen unter 1 Prozent (www.studieren-ohne-abitur.de/web/laender/). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6367 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die berufliche Aufstiegsfortbildung ist nach Ansicht der Fragesteller für die deutsche Wirtschaft und für unsere Gesellschaft von großer Bedeutung. Aus ihr gehen zukünftige Geschäftsführer hauptsächlich kleiner und mittelständischer Unternehmen hervor. Mögliche Abschlüsse der Fortbildungsmaßnahmen sind z. B. Meister, staatlich geprüfter Techniker oder Betriebswirt des Handwerks. Die Fortbildungsmaßnahmen werden häufig berufsbegleitend in Abend- und Wochenendkursen, teilweise online absolviert. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung aus dem Jahr 2016 sind Teilnehmer zu 90 Prozent Mitarbeiter kleiner und mittelständischer Unternehmen (F. Bilger, Weiterbildungsverhalten in Deutschland 2016, S. 65). Diese Unternehmen unterstützen die Teilnahme ihrer Arbeitnehmer an den Fortbildungsmaßnahmen durch Freistellungen von der Arbeit unter Beibehaltung der Lohnfortzahlung. Darüber hinaus führt die Teilnahme an Abend- und Wochenendkursen in vielen Fällen zur Reduktion der Leistungsfähigkeit der Teilnehmer in Bezug auf die fachliche Ausführung der beruflichen Tätigkeiten (Interview mit 23 Studenten des Trialen Studiums, Betriebswirt HwO an der FHM Hannover am 3. November 2018). Eine vollständige Kompensation dieses Leistungsabfalls durch Kollegen ist nach Ansicht der Fragesteller nicht möglich. Insofern tragen hier die jeweiligen klein- und mittelständischen Unternehmen die Kosten. Die Aufstiegsfortbildung sollte nicht nur am beruflichen Aufstieg Interessierte fördern, sondern auch die Unternehmen, die als Arbeitgeber eine Teilnahme der Arbeitnehmer unterstützen. Die Abbrecherquote in den Bachelorstudiengängen in Deutschland beträgt rund 30 Prozent nach einem aktuellen Gutachten des Deutschen Zentrums für Hochschul - und Wissenschaftsforschung (www.dzhw.eu/pdf/21/studienabbruchquoten_ absolventen_2016.pdf). Studienabbrecher orientieren sich um und wählen häufig die berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung. Sie erreichen hier mit wenigen Ausnahmen einen erfolgreichen Weiterbildungsabschluss. Die Entscheidung dieser jungen Menschen für eine Aufstiegsfortbildung, ist zu begrüßen und sollte noch stärker unterstützt werden. Neben einer finanziellen Förderung ist die gesellschaftliche Anerkennung eines an Weiterbildungsinstituten erworbenen Abschlusses nach Ansicht der Fragesteller wichtig. Derzeit wiegt das Ansehen eines an einer Hochschule erworbenen Abschlusses z. B. zum Betriebswirt höher als der eines an einem Weiterbildungsinstitut erworbenen. Dies sollte nach Ansicht der Fragesteller verändert werden. Eine Form der Förderung ist der Erhalt des Aufstiegs-BAföGs. Dieses setzt sich zusammen aus 40 Prozent Bundeszuschuss und 60 Prozent zinsgünstigem KfW-Darlehen. Von der Darlehensrückzahlung werden 40 Prozent bei Prüfungserfolg und bis zu 60 Prozent bei Unternehmensgründung erlassen. Trotz Inanspruchnahme des Aufstiegs-BAföGs tragen die Teilnehmer einen sehr hohen Eigenanteil an den Gebühren für die Lehrgänge und Prüfungen. Das führt zu finanziellen Engpässen und oftmals zu einer nicht gewünschten Verlängerung des Zeitraumes der Weiterbildungsmaßnahme (www.destatis.de/DE/Publikationen/ Qualitaetsberichte/BildungForschungKultur/BeruflicheBildung/Aufstiegsfortbildung. pdf?__blob=publicationFile). 1. Welche drei weitere, im Berufsbildungsgesetz zu verankernde Fortbildungsstufen der Aufstiegsfortbildung plant die Bundesregierung? Einzelne Inhalte einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sind Gegenstand von laufenden bzw. anstehenden regierungsinternen Beratungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6367 2. Welche Initiativen hat die Bundesregierung geplant, um die Zahl der Bewerber für eine Aufstiegsfortbildung zu erhöhen? Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (3. AFBGÄndG) wurde das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in einem ersten Schritt novelliert und modernisiert. Mit dieser Novelle wurde aus dem bewährten „Meister-BAföG“ das moderne „Aufstiegs-BAföG“. Nach den in erster Linie erfolgten strukturellen Verbesserungen des 3. AFBGÄndG soll in dieser Legislaturperiode in einem zweiten Schritt die vierte Novelle mit deutlichen Leistungsverbesserungen des AFBG folgen. Einzelheiten sind zurzeit Gegenstand von laufenden bzw. anstehenden regierungsinternen Beratungen. Im Rahmen der am 12. November 2018 aufgenommenen Beratungen zur Entwicklung einer Nationalen Weiterbildungsstrategie werden Bund, Länder und Sozialpartner auch prüfen, durch welche Maßnahmen Aufstiegspotenziale noch stärker erschlossen werden können. 3. Wie möchte die Bundesregierung insbesondere die Länder unterstützen, in welchen die Zahl der Bewerber einer Aufstiegsfortbildung sehr gering ist? 4. Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung die Länder unterstützen , damit diese die Attraktivität der Weiterbildungsmaßnahmen betreffend die Gesundheits- und Pflegeberufe sowie die Berufsgruppe der Erzieherinnen und Erzieher erhöhen können? Die Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet. Mit der bundesweiten Informationstour des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum „Aufstiegs-BAföG“ wurden und werden Interessierte über Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten in der beruflichen Bildung und insbesondere über die Möglichkeiten einer AFBG-Förderung informiert. Zu den bundesweit über 100 Tourstopps gehören Bestenehrungen, Messen und weitere Veranstaltungen von Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern und Fachschulen. Im Rahmen der Informationstour wurde insbesondere darauf geachtet, in allen Ländern präsent zu sein, um möglichst viele Interessierten über die attraktiven Karrieremöglichkeiten in der beruflichen Bildung zu informieren. Dies hat dazu beigetragen, dass sich z. B. die Zahl der geförderten Erzieherinnen und Erzieher 2017 gegenüber 2015 annähernd verdoppelt hat und die Zahl der Geförderten in den Gesundheits- und Pflegeberufen gestiegen ist. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können zudem Fortbildungen und Umschulungen in den Pflege- und Erzieherberufen von den Agenturen für Arbeit und Jobcentern gefördert werden. Hierzu gehören auch Arbeitsentgeltzuschüsse und die vollständige oder teilweise Übernahme von Weiterbildungskosten . Mit dem am 30. November 2018 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Qualifizierungschancengesetz werden Zugang und Förderleistungen insbesondere für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße verbessert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6367 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Welche Konzepte verfolgt die Bundesregierung, um die Beibehaltung der Differenzierung zwischen akademischer und beruflicher Bildung weiterhin zu gewährleisten? 6. Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung dazu beitragen, dass berufliche Bildung und insbesondere Aufstiegsfortbildung in der Gesellschaft eine höhere Anerkennung erfahren? Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung greift das Ziel des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode auf, die Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung zu stärken. Hierzu wird die Novellierung des AFBG einen wichtigen Beitrag leisten , indem finanzielle Hemmnisse für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger bei einer Entscheidung für die höherqualifizierende Berufsbildung weiter abgebaut werden. So wird die Attraktivität der beruflichen Bildung – insbesondere der höherqualifizierenden Berufsbildung – substantiell erhöht. Durch begleitende Fachinformationsaktivitäten wird deren Sichtbarkeit gestärkt. 7. Mit welchen Fördermaßnahmen möchte der Bund kleine und mittelständische Unternehmen unterstützen, um Mehrkosten wie z. B. Lohn- und Lohnnebenkosten sowie Arbeitsausfälle, welche den Unternehmen aufgrund der Teilnahme eines Arbeitnehmers an einer Aufstiegsfortbildung entstehen, auszugleichen? Es sind derzeit keine Unterstützungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen geplant, um Mehrkosten, die diesen aufgrund einer Teilnahme eines Arbeitnehmers an einer Aufstiegsfortbildung entstehen, auszugleichen. Dies ist auch darin begründet, dass Fort- und Weiterbildung zuvorderst eine zentrale Aufgabe der Wirtschaft ist, auf der ihre Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit beruht. 8. Welche weiteren, neben den bisherigen, finanziellen Entlastungen plant die Bundesregierung für die Teilnehmer an einer Aufstiegsfortbildung? Die Bundesregierung greift das Ziel des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode auf, das AFBG in dieser Legislaturperiode zu novellieren und hierfür 350 Mio. Euro zusätzlich einzusetzen. Entsprechend der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung soll die Novelle den Abbau finanzieller Hürden für den beruflichen Aufstieg mit dem Ziel einer weiteren deutlichen Verbesserung beim Unterhaltszuschuss, Erfolgsbonus und bei der Familienfreundlichkeit, die Erhöhung des Maßnahmezuschusses und ein komplementäres Förderangebot für die im BBiG zu verankernden drei Fortbildungsstufen beinhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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