Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 6. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6369 19. Wahlperiode 10.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Pohl, Uwe Witt, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/5952 – Flüchtlinge am Arbeitsmarkt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit betrug der Anteil der Beschäftigten aus den Hauptasylherkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria , Pakistan, Somalia und Syrien) im Juni 2018 im Durchschnitt 27,8 Prozent (Syrer: 23,3 Prozent, zum Vergleich: Deutsche: 68,3 Prozent). 244 000 gingen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach („Fluchtmigration“ 2018: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistische-Analysen/ Statistische-Sonderberichte/Generische-Publikationen/Fluchtmigration.pdf). Die Beschäftigungsquote von Personen aus den Asylherkunftsländern am Arbeitsmarkt liegt mit 27,8 Prozent weit unter dem Durchschnitt. Die Auswertung trennt nicht zwischen Personen, die im Zuge der Flüchtlingswelle ab 2015 eingewandert sind und denen, die aus den genannten Herkunftsländern stammen und schon länger in Deutschland leben. Die Bundesagentur für Arbeit erfasst den „Kontext Fluchtmigration“ für die Beschäftigungsstatistiken aus technischen Gründen nach wie vor allein mit dem Sekundärmerkmal Staatsangehörigkeit der acht Hauptasylherkunftsländer. Aus diesen Ländern stammen jedoch nur rund zwei Drittel der Asylantragsteller. Insbesondere der starke Anstieg der Erstanträge aus der Türkei, mit einer Steigerung um 102,3 Prozent im Juli 2018 gegenüber dem Vorjahr (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF: „Aktuelle Zahlen zu Asyl“) sowie die Auslassung der Balkanländer, der russischen Föderation sowie weiterer afrikanischer Staaten und den rund 25 Prozent Antragstellern aus „sonstigen Staaten“ reduzieren die Aussagekraft der Statistik nach Ansicht der Fragesteller erheblich . Laut Bundesagentur für Arbeit werden anerkannte Schutzsuchende, die eine Niederlassungserlaubnis erhalten haben, sowie Personen, die als Angehörige im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kommen, nicht in der Gruppe der „Personen im Kontext Fluchtmigration“ erfasst (https://statistik.arbeitsagentur. de/Statischer-Content/Statistische-Analysen/Statistische-Sonderberichte/Generische- Publikationen/Fluchtmigration.pdf). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6369 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Daten der Beschäftigungsstatistik basieren auf Meldungen der Arbeitgeber. Die Meldebögen beinhalten keine Informationen zum Aufenthaltsstatus, nur zur Staatsangehörigkeit einer Person. Da das Merkmal „Person im Kontext von Fluchtmigration“ ein Aggregat von drei Aufenthaltsstatus ist, liegen in der Beschäftigungsstatistik keine Informationen zum Merkmal „Person im Kontext von Fluchtmigration“ vor. Um für die Beschäftigung dennoch Aussagen treffen zu können, wird als Annäherung auf das Merkmal der Staatsangehörigkeit der acht wichtigsten nichteuropäischen Asylherkunftsländer (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) zurückgegriffen. Auf Personen mit einer Staatsangehörigkeit der acht genannten Länder entfielen im Zeitraum Januar bis Oktober 2018 mehr als 82 Prozent der positiven Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Mehr als 87 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kontext Fluchtmigration im Monat August 2018 haben eine Staatsangehörigkeit eines dieser acht Länder. Insofern sieht die Bundesregierung die Berichterstattung über die Beschäftigungsquote der Hauptherkunftsländer der Geflüchteten, insbesondere ihrer zeitlichen Entwicklung, als aussagekräftig an. 1. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Beschäftigung“ gemäß der oben genannten Mitteilung der Bundesagentur? Als sozialversicherungspflichtig bzw. geringfügig Beschäftigte und somit in Beschäftigung gelten Personen, die folgende Kriterien erfüllen: 1. Eine Arbeitgebermeldung zur Sozialversicherung liegt vor. 2. Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig in mindestens einem der Zweige der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung/Pflegeversicherung , Arbeitslosenversicherung). 3. Es handelt sich um abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird (Ausnahmen sind Unterbrechungstatbestände wie beispielsweise Elternzeit). 4. Es wird mindestens eine Stunde pro Woche gearbeitet. Ebenso zählen folgende Personen zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten : Beschäftigte in einem Ausbildungsverhältnis, Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen und ähnlichen Einrichtungen und Beschäftigte in Freiwilligendiensten. 2. Bei wie vielen der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen der Personen aus den Hauptasylherkunftsländern handelt es sich um subventionierte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (bitte einzeln nach Art aufführen )? Im August 2018 gab es 8 000 Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines der acht nichteuropäischen Asylherkunftsländer, die einer geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgingen. Der überwiegende Teil der Förderung erfolgte mit Hilfe von Eingliederungszuschüssen. Eine Auflistung nach Maßnahmen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6369 3. Wie verteilen sich die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse nach Anforderungsniveau (Helfer, Fachkraft, Spezialist, Experte) im Vergleich zu Beschäftigten allgemein (bitte nach Herkunftsländern differenzieren )? Im März 2018 gab es 220 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einer Staatsangehörigkeit eines der acht nichteuropäischen Asylherkunftsländer. Davon waren 104 000 oder 47 Prozent in einer Tätigkeit als Helfer beschäftigt, 92 000 oder 42 Prozent in einer fachlich ausgerichteten Tätigkeit beschäftigt, 7 000 oder drei Prozent waren als Spezialisten und 16 000 oder sieben Prozent als Experten tätig. Weitere Informationen können der beigefügten Tabelle entnommen werden. Deutschland Eingliederungszuschuss 5.419 Eingliederungszuschuss f. besonders betroffene schw erbehinderte Menschen 43 Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erw erbstätigkeit 2.375 Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter 133 Förderung von Arbeitsverhältnissen 168 Bundesprogramm ''Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt'' 154 Insgesamt 8.292 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit August 2018 Teilnehmende mit einer Staatsangehörigkeit der acht nichteuropäischen Asylherkunftsländer in Maßnahmen zur Förderung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses Berichtsmonat Maßnahmen zur Förderung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses Bestand Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6369 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie verteilen sich die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse der Personen aus den Hauptasylherkunftsländern nach Dauer (Vollzeit bzw. Teilzeit), und bei wie vielen handelt es sich um geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ? Im März 2018 gab es 220 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einer Staatsangehörigkeit eines der acht nichteuropäischen Asylherkunftsländer. Davon waren 147 000 vollzeitbeschäftigt und 73 000 teilzeitbeschäftigt. Darüber hinaus gab es 66 000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte. 5. Wie viele der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Hauptasylherkunftsländern bezogen Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)? Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld II beziehen und zugleich über zu berücksichtigendes Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit oder selbständiger Tätigkeit verfügen. Im März 2018 gab es 662 000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit einer Staatsangehörigkeit eines der acht nichteuropäischen Asylherkunftsländer. Darunter waren 96 000 erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte, von denen 45 000 Personen ein Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung hatten. Deutschland (Arbeitsort) Stichtag: 31.03.2018 Helfer Fachkraft Spezialist Experte Keine Angabe 1 2 3 4 5 6 Insgesamt 32.660.492 5.041.623 19.022.667 4.168.417 4.242.310 185.475 Deutsche 28.935.089 3.694.012 17.237.568 3.931.325 3.894.623 177.561 Ausländer 3.707.758 1.343.099 1.774.934 235.726 346.163 7.836 nichteuropäische Asylherkunftsländer 220.257 104.089 91.815 7.421 16.436 496 Insgesamt 100 15,4 58,2 12,8 13,0 0,6 Deutsche 100 12,8 59,6 13,6 13,5 0,6 Ausländer 100 36,2 47,9 6,4 9,3 0,2 nichteuropäische Asylherkunftsländer 100 47,3 41,7 3,4 7,5 0,2 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Staatsangehörigkeit und Anforderungsniveau der ausgeübten Tätigkeit (KldB 2010) Staatsangehörigkeit Insgesamt davon nach dem Anforderungsniveau der ausgeübten Tätigkeit KldB 2010 Anteilsw erte in Prozent (jew eils bezogen auf insgesamt Spalte 1) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6369 6. Wie viele dieser sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse bestanden bereits vor dem Jahr 2015? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im März 2015 gab es 32 000 erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit einer Staatsangehörigkeit eines der acht nichteuropäischen Asylherkunftsländer, darunter 13 000 Personen mit Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. 7. Wie hoch ist die Beschäftigungsquote in der Gruppe der ab 2015 zugezogenen Personen aus den Hauptasylherkunftsländern? In der Beschäftigungsstatistik liegen keine Informationen zum Einreisezeitpunkt einer Person vor. Daher kann lediglich die Beschäftigungsquote für alle Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines der acht nichteuropäischen Asylherkunftsländer ermittelt werden, die die sozialversicherungspflichtige ausschließlich geringfügige Beschäftigung ins Verhältnis setzt zur Bevölkerung nach dem Ausländerzentralregister . Diese lag im September 2018 nach vorläufigen Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit bei 31,6 Prozent. Die vergleichsweise geringe Quote für Staatsangehörige aus den Asylherkunftsländern ist auch darauf zurückzuführen , dass die Bevölkerungszahl (als Bezugsgröße zur Berechnung der Beschäftigungsquote ) stark zugenommen hat, während Beschäftigungsaufnahmen nach der Anerkennung des Flüchtlingsschutzes zeitverzögert und langsamer realisiert werden. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Quote deutlich um 8,2 Prozentpunkte. 8. Welche zu den Fragen 1 bis 7 vergleichbaren Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beschäftigungs- und Arbeitslosenquoten der Personen aus Drittstaaten im Kontext Fluchtmigration, die nicht aus den Hauptasylherkunftsländern stammen? Informationen zu Beschäftigungs- und Arbeitslosenquoten werden in den Statistiken der Bundesagentur für das Merkmal Staatsangehörigkeit ermittelt. Die entsprechenden Quoten sind in der Publikation „Migrations-Monitor Arbeitsmarkt – Eckwerte (Deutschland)“ der Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht . Hier finden sich neben den acht nichteuropäischen Asylherkunftsländern weitere Staaten, unter anderem auch die Türkei. Auswertungen zur Arbeitsmarktstatistik nach dem Merkmal „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ sowie gleichzeitig nach Staatsangehörigkeit sind in der Publikation „Migrations-Monitor : Personen im Kontext von Fluchtmigration“ enthalten. 9. Wie viele von den 183 000 Personen, die im Kontext der Fluchtmigration zugezogen sind und von der Bundesagentur für Arbeit im Oktober 2018 als arbeitslos geführt wurden, befanden sich zeitgleich in Sprachkursen, Integrationskursen und sonstigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (https:// statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistische-Analysen/Statistische- Sonderberichte/Generische-Publikationen/Fluchtmigration.pdf)? Die Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme, einem berufsbezogenen Sprachkurs oder einem Integrationskurs beendet die Arbeitslosigkeit. Maßnahmeteilnehmende sind also keine Teilmenge der Arbeitslosen. Im Monat August 2018 haben insgesamt 74 000 Personen im Kontext von Fluchtmigration in arbeitsmarktpolitischen Instrumenten und 143 000 in sogenannter Fremdförderung teilgenommen, darunter 105 000 in Integrationskursen und 25 000 in berufs- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6369 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode spezifischen Sprachkursen. Eine detaillierte Auflistung nach einzelnen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für die Personen im Kontext von Fluchtmigration ist im „Migrations-Monitor: Personen im Kontext von Fluchtmigration“ enthalten . 10. Wie viele Personen befanden sich in sog. Arbeitsgelegenheiten? Im August 2018 befanden sich 3 300 Personen im Kontext von Fluchtmigration in einer Arbeitsgelegenheit. 11. Wie viele Personen im erwerbsfähigen Alter sind seit Januar 2015 im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen, die nicht in der Gruppe der „Personen im Kontext Fluchtmigration“ erfasst werden? 12. In welcher Form werden deren Daten zu Beschäftigung bzw. Arbeitslosigkeit erfasst? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kommen, werden in den Arbeitsmarktstatistiken der Bundesagentur für Arbeit zu den Personen mit sonstigem Aufenthaltsstatus gezählt, da Familiennachzug nicht ausschließlich zu geflüchteten Menschen stattfindet. Sollten die Personen eine entsprechende Staatsangehörigkeit haben, werden sie in den jeweiligen Statistiken zu den Personen aus den acht nichteuropäischen Asylherkunftsländern gezählt. Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) lebten zum Stichtag 31. Oktober 2018 insgesamt ca. 208 000 Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren in Deutschland, die seit Januar 2015 in Deutschland eingereist sind und im Jahr der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten haben. Weitere ca. 13 000 Personen, die in gleicher Weise eingereist waren, haben Deutschland zwischenzeitlich wieder verlassen. Die Zahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten haben, umfasst neben dem Familiennachzug zu Schutzberechtigten auch den Familiennachzug zu Deutschen sowie zu Ausländern, die aus anderen Gründen als der Zuerkennung einer Schutzberechtigung einen Aufenthaltstitel erhalten haben, z. B. im Rahmen der Erwerbsmigration . Die Daten des AZR können nicht nach dem Familiennachzug zu Schutzberechtigten und sonstigem Familiennachzug differenziert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333