Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 10. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6373 19. Wahlperiode 11.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Büttner, Dr. Dirk Spaniel, Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/5807 – Relaunch des Breitbandförderprogramms V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 3. Juli 2018 wurde die Breitbandförderrichtlinie vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit dem Ziel überarbeitet, dass die Mittel nun schneller abfließen. Seit dem 1. August 2018 können mit dem sechsten Förderaufruf neue Förderanträge gestellt werden und ein Upgrade alter Förderanträge beantragt werden (von Kupfer auf Glas). Laut Fragen und Antworten auf der Seite des BMVI gilt für das Technik-Upgrade hierbei: „Kommunen , die bislang auf eine Kupfertechnologie gesetzt haben und das Ausschreibungsverfahren noch nicht beendet haben, bekommen die Möglichkeit eines Technik-Upgrades: Sie können ihr Projekt noch bis Jahresende auf Glasfaser umstellen. Der Bund stockt hierfür den Bundesanteil entsprechend auf. Wir stellen es dabei den Ländern frei, den höheren Eigenmittelbeitrag der Kommune zu übernehmen“ (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/relaunch-desbreitbandfoerderprogramms .html?nn=12830). Weiter heißt es dort zu einem Förderprogramm für „graue Flecken“: „Zum einen müssen wir zügig die Förderbedingungen für eine ‚graue Flecken‘-Förderung (Gebiete mit einer Versorgung von mindestens 30 Mbit/s) aufstellen. Dies wird ein Kraftakt mit der EU-Kommission.“ Die BREKO-Breitbandstudie 2018 führt aus: „Mehr als 2/3 der Investitionen in 2015, 2016 und 2017 haben nicht auf die Breitbandziele der Bundesregierung eingezahlt, sondern zu einem Doppelausbau geführt“ (https://brekoverband.de/ wp-content/uploads/2018/09/BREKO-Breitbandstudie-2018.pdf). 1. Wie definiert die Bundesregierung Doppelausbau? Dieser Begriff wird weder im Zusammenhang mit dem privatwirtschaftlichen noch mit dem geförderten Breitbandausbau verwendet. Der Begriff ist darüber hinaus nicht legal definiert. 2. Wie definiert die Bundesregierung Überbau? Der Begriff „Überbau“ ist in § 3 Nummer 27a TKG definiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6373 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele Projekte befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung, im Bau? 4. Wie viele Projekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung am Beginn der baulichen Umsetzung? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Derzeit befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung ca. 100 Projekte in baulicher Umsetzung bzw. im Bau. 5. Wie viele Projekte befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Ausschreibungsverfahren? Derzeit befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung ca. 350 Projekte im Auswahlverfahren. 6. Wann schätzt die Bundesregierung, dass die Projekte baulich abgeschlossen sind? Eine Prognose über die aktuell von den Zuwendungsempfängern angegebenen Fertigstellungszeiträume ist nicht möglich, da dies insbesondere vom Verlauf der Vergabeverfahren in den Kommunen sowie den baulichen Kapazitäten der Unternehmen abhängt. 7. Wie viel Zeitersparnis erwartet die Bundesregierung für bereits bewilligte Projekte durch die Anpassung der Förderrichtlinie (bitte getrennt für die verschiedenen Phasen – Markterkundung, Antragstellung, Zusicherung der Förderung , Ausschreibung, Baufreigabe, Bau, Endverwendungsnachweis – eines Projekts auflisten)? 8. Wie viel Zeitersparnis erwartet die Bundesregierung für neue Projekte durch die Anpassung der Förderrichtlinie im Vergleich, wenn diese Projekte mit der vorherigen Fassung der Förderrichtlinie umgesetzt worden wären (bitte getrennt für die verschiedenen Phasen – Markterkundung, Antragstellung, Zusicherung der Förderung, Ausschreibung, Baufreigabe, Bau, Endverwendungsnachweis – eines Projekts auflisten)? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Markterkundung: Das Markterkundungsverfahren wurde von vier auf acht Wochen verlängert. Antragstellung: Durch Wegfall von Zuwendungsvoraussetzungen (bspw. einer ausführlichen Finanzplanung ) sowie einer Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde die Antragstellung von bis zu vier Monaten auf im Regelfall weniger als zwei Wochen reduziert. Zusicherung der Förderung: Die Dauer der Bewilligung hat sich aufgrund des Wegfalls von Aufruf-Fristen sowie dem Wegfall des Scorings und somit der fortlaufenden Bewilligung von Anträgen von ca. drei Monaten auf ca. drei Wochen reduziert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6373 Ausschreibung: Eine Zeitersparnis durch Änderungen der Förderbedingungen kann nicht erreicht werden, da sich die Ausschreibung den Vorgaben des Vergaberechts orientiert. Baufreigabe: Bei vollständigem Vorliegen der erforderlichen Unterlagen erfolgt die formelle Freigabe innerhalb von ca. drei anstatt sechs Wochen. Bau: Der Bau kann über Änderungen der Förderbedingungen nicht wesentlich beeinflusst werden, da er von den Baukapazitäten der Unternehmen abhängig ist. Endverwendungsnachweis: Der Zuwendungsempfänger hat für die Erstellung des Endverwendungsnachweises ein Jahr nach Fertigstellung Zeit. Die Prüfung des Endverwendungsnachweises nimmt ca. vier Wochen in Anspruch und hängt im Wesentlichen von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Darüber hinaus nimmt der Projektträger stichprobenartige Messungen der gebauten Infrastruktur vor. Es konnte eine Ersparnis von ca. zwei Wochen erreicht werden. 9. Wie viele Projekte, die auf Kupfertechnologie gesetzt haben, bekommen nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit eines Technik-Upgrades (bitte Fördervolumen dieser Projekte angeben)? 10. Wie vielen Projekten, die auf Kupfertechnologie gesetzt haben, ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit eines Technik-Upgrades verwehrt (bitte Fördervolumen dieser Projekte angeben)? 13. Wie viele Projekte, die auf Kupfertechnologie gesetzt haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Technik-Upgrade-Möglichkeit wahrgenommen ? 14. Wie ändert sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Fördersumme bei den Projekten, die das Technik-Upgrade in Anspruch genommen haben (bitte tabellarisch die Gesamtfördersumme aller betroffenen Projekte vor dem Technik-Upgrade, die Gesamtfördersumme aller betroffenen Projekte nach dem Technik-Upgrade, die Fördersumme je Projekt vor dem Technik- Upgrade, die Fördersumme je Projekt nach dem Technik-Upgrade auflisten )? Die Fragen 9, 10, 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6373 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Möglichkeit eines Technik-Upgrades ist keinem Projekt verwehrt worden; das Angebot steht allen Projekten offen. Folgende Projekte wurden gefördert: Zuwendungsempfänger Förderung vor Upgrade Förderung nach Upgrade Gemeinde Gornau 630.973,00 EUR 6.204.100,00 EUR Stadt Mülheim an der Ruhr 1.800.811,00 EUR 9.300.811,00 EUR Stadt Neustadt in Sachsen 297.476,00 EUR 1.803.000,00 EUR Gemeinde Hirschstein 1.088.659,00 EUR 2.264.143,21 EUR Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna 116.334,00 EUR 600.503,00 EUR Stadt Lichtenstein/Sa. 1.330.516,00 EUR 5.827.180,00 EUR Große Kreisstadt Glauchau 1.703.275,00 EUR 7.079.489,80 EUR Mainz-Bingen 7.613.725,00 EUR 13.963.725,00 EUR Landkreis Wartburgkreis 7.134.379,00 EUR 36.741.180,00 EUR Rheinisch-Bergischer Kreis 5.147.788,00 EUR 13.147.788,00 EUR Gemeinde Klingenberg 680.542,00 EUR 2.730.000,00 EUR Stadt Leipzig 10.245.491,00 EUR 14.497.399,50 EUR Gemeinde Tabarz 1.107.168,00 EUR 3.585.599,40 EUR Stadt Cottbus 1.362.633,00 EUR 4.012.000,00 EUR Mittweida 1.494.902,00 EUR 2.158.169,50 EUR Cleebronn 602.055,00 EUR 1.997.516,00 EUR Gemeinde Wolfschlugen 328.345,00 EUR 2.161.277,88 EUR Stadt Bad Elster 449.503,00 EUR 606.405,75 EUR Gemeinde Müglitztal 592.389,00 EUR 1.228.200,00 EUR Stadt Dohna 639.801,00 EUR 1.433.749,50 EUR Gemeinde Großrückerswalde 776.211,00 EUR 1.704.779,90 EUR Landkreis Elbe-Elster 3.825.176,00 EUR 9.625.176,00 EUR kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel 1.585.592,00 Euro 3.352.677,00 Euro Stadt Neusalza-Spremberg 379.395,00 Euro 669.600,00 Euro Landkreis Aurich 15.000.000,00 Euro 25.999.812,00 Euro Gemeinde Kranenburg 1.045.000,00 Euro 3.779.034,07 Euro Gemeinde Niederau 1.508.388,00 Euro 3.372.100,00 Euro Stadtverwaltung Augustusburg 2.332.299,00 Euro 3.212.965,40 Euro Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 8.140.230,00 Euro 15.140.230,00 Euro Kreisverwaltung Bad Kreuznach 7.117.072,00 Euro 13.999.999,55 Euro Gemeinde Reinsberg 969.018,00 Euro 3.876.071,00 Euro Kooperationsgemeinschaft Altenburg Ost 6.287.880,00 Euro 16.756.138,00 EEuro Kooperationsgemeinschaft Altenburg West 5.409.156,00 Euro 14.321.157,00 Euro Landkreis Märkisch-Oderland 11.774.827,00 Euro 22.274.827,00 Euro Landkreis Märkisch-Oderland 5.717.258,00 Euro 6.557.258,00 Euro Landkreis Märkisch-Oderland 8.477.228,00 Euro 11.627.228,00 Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6373 Zuwendungsempfänger Förderung vor Upgrade Förderung nach Upgrade Landkreis Märkisch-Oderland 10.534.448,00 Euro 10.541.448,00 Euro Landkreis Märkisch-Oderland 9.714.963,00 Euro 9.714.963,00 Euro Landkreis Märkisch-Oderland 8.977.204,00 Euro 9.026.204,00 Euro Landkreis Märkisch-Oderland 8.726.961,00 Euro 8.726.961,00 Euro Stadt Kehl 1.406.764,00 Euro 3.400.030,00 Euro Landkreis Nordhausen 9.299.551,00 Euro 25.319.457,00 Euro Landkreis Oberhavel 10.272.189,00 Euro 20.831.343,30 Euro Landkreis Oder-Spree 15.000.000,00 Euro 22.508.829,16 Euro Stadt Seifhennersdorf 637.115,00 Euro 1.406.180,00 Euro Gemeinde Dorfchemnitz 961.327,00 Euro 2.298.307,44 Euro Große Kreisstadt Glauchau 1.703.275,00 Euro 3.719.999,20 Euro Kreisverwaltung Germersheim 1.613.967,00 Euro 3.938.967,00 Euro Gemeinde Diera-Zehren 1.830.211,00 Euro 4.571.785,00 Euro Stadtverwaltung Zwickau 1.798.234,00 Euro 3.348.317,00 Euro Stadtverwaltung Hartha 797.861,00 Euro 2.700.000,00 Euro Gemeinde Käbschütztal 795.441,00 Euro 3.015.441,00 Euro Landkreis Oberspreewald-Lausitz 8.833.528,00 Euro 13.016.347,75 Euro Stadt Oberhausen 827.500,00 Euro 1.903.000,00 Euro 218.442.034,00 Euro 437.598.870,31 Euro 11. Wie viele Projekte, die auf Kupfertechnologie gesetzt haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung das Ausschreibungsverfahren beendet (bitte Fördervolumen dieser Projekte angeben)? Gefördert wird der Ausbau von Glasfaser. Soweit diese bis zum Kabelverzweiger geführt wird, wird die übrige Strecke bis zum Haushalt über Kupfer weitergeführt . Daher bezieht sich die Antwort und Auswertung auf jene Projekte, die ausschließlich auf eine VDSL/Vectoring/FTTC Technik setzen: Anzahl der Projekte Technologie Fördervolumen Bemessungsgrundlage Bundesförderung Landkreis Emmendingen FTTC, VDSL, Vectoring 7.910.000,00 Euro 3.955.000,00 Euro Gemeinde Badenweiler FTTC 102.943,05 Euro 205.886,11 Euro Gesamt: 2 8.012.943,05 Euro 4.160.886,11 Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6373 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wie viele Projekte, die auf Kupfertechnologie gesetzt haben, befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung noch im Ausschreibungsverfahren (bitte Fördervolumen dieser Projekte angeben und einzeln listen, seit wann sie sich im Ausschreibungsverfahren befinden)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor, da Gestaltung und Durchführung des Auswahlverfahrens dem Zuwendungsempfänger obliegen . 15. Wie viel Prozent der Investitionen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 haben nach Ansicht der Bundesregierung zu einem Doppelausbau geführt? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 16. Wie viel Prozent der Investitionen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 haben nach Ansicht der Bundesregierung zu einem Überbau geführt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 17. Welche Änderungen in der Förderrichtlinie steuern nach Kenntnis der Bundesregierung einem Doppelausbau entgegen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 18. Welche Änderungen in der Förderrichtlinie steuern nach Kenntnis der Bundesregierung einem Überbau entgegen? Die Stellungnahmefrist im Markterkundungsverfahren wurde verlängert, um den Telekommunikationsunternehmen mehr Zeit zu geben und ggf. valide Angaben zu erhalten. Insoweit wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 verwiesen. Darüber hinaus kann in einem Förderprojekt, dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit durch nachträgliche Ausbaubekundungen in Frage gestellt wird, die Fördersumme nachträglich so weit angehoben werden, dass die unerwarteten Einnahmeausfälle wegen des konkurrierenden Angebots und die damit entstehende größere Wirtschaftlichkeitslücke ausgeglichen wird. 19. Welchen Anspruch auf weitere Förderung haben nach Kenntnis der Bundesregierung Gebiete, in denen ein Projekt mit Kupfertechnologie gefördert wurde und die das Technik-Upgrade nicht in Anspruch nehmen können? Keinen. 20. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung bei Projekten, die auf FTTC (Fibre to the Curb) gesetzt haben, nach Abschluss des Jahres 2018 die Möglichkeit der Förderung für die Strecke zwischen Verteilerkasten und Haushalten ? Ist ein Projekt abgeschlossen, ist keine erneute Förderung nach dem Weiße-Flecken -Programm möglich. Die Bedingungen eines neuen Programms, das die Erschließung „grauer Flecken“ (mind. 30 Mbit/s verfügbar, aber nicht gigabitfähig erschlossen) einbezieht, stehen derzeit noch nicht fest. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6373 21. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Zeitrahmen für die Förderkulisse „graue Flecken“? 22. Wann beginnen nach Kenntnis der Bundesregierung die Gespräche mit der EU-Kommission für die Förderkulisse „graue Flecken“? 23. Wann plant die Bundesregierung, eine entsprechende Förderrichtlinie für „graue Flecken“ aufgesetzt zu haben? 24. Wann plant die Bundesregierung die ersten Förderaufrufe für Projekte zur Beseitigung von „grauen Flecken“ zu vergeben? 25. Wann plant die Bundesregierung mit den ersten Baumaßnahmen bei Projekten zur Beseitigung von „grauen Flecken“? 26. Wann plant die Bundesregierung mit den ersten abgeschlossenen Projekten zur Beseitigung von „grauen Flecken“? Die Fragen 21 bis 26 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Eckpunkte für ein neues Förderprogramm werden derzeit erarbeitet. Einzelheiten stehen noch nicht fest. Vor diesem Hintergrund sind derzeit keine Prognosen zu Baumaßnahmen und deren Abschluss möglich. 27. Wie viel Milliarden an Fördermitteln werden laut Plan der Bundesregierung für die Beseitigung von „grauen Flecken“ nötig sein? Für diese Legislaturperiode wird der Förderbedarf auf 10 bis 12 Mrd. Euro geschätzt . 28. Was war die Motivation, bei der Förderung von Gewerbe- und Industriegebieten die Voraussetzung „Ergänzend zu den Zuwendungsvoraussetzungen dieser Richtlinie müssen die öffentlichen Flächen des Gewerbegebiets mit kostenfreiem W-LAN für private Endkunden versorgt werden“ aus der Richtlinie zu streichen? Das gesamte Förderverfahren wurde vereinfacht. Im Rahmen dieser Vereinfachungen wurden bei der Förderung von Gewerbe- und Industriegebieten und Häfen sukzessive die Eigenbeteiligung der teilnehmenden Unternehmen, die Mindestbeteiligungsquote sowie die Verpflichtung der Versorgung mit WLAN aufgegeben . Ziel der Vereinfachungen ist es, zu einer deutlichen Ausweitung der Anträge auf Förderung sowie einer möglichst breiten Bieterbasis bei der Durchführung der Projekte zu kommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333