Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6384 19. Wahlperiode 11.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5668 – Die militär- und sicherheitspolitische Kooperation Georgiens mit Deutschland und der NATO V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die so genannte Rosenrevolution führte 2004 zu einer Neupositionierung der georgischen Führung gegenüber der EU. Georgien orientierte sich nun erkennbar stärker in Richtung EU und strebte eine EU-Mitgliedschaft an (www. bundestag.de/blob/511878/08e584e91aa5e33fe0ec99403f3d55cb/die-eu-undgeorgien -data.pdf). Denn nach dem „gut geplante[n] Drama mit Saakaschwili als von den Amerikanern ausgewähltem Hauptdarsteller“ (www.theguardian. com/world/2003/dec/06/russia.georgia), waren nun Politiker an der Regierung, hinter denen zahlreiche Nichtregierungsorganisationen standen, von denen viele von Stiftungen aus Amerika und anderen westlichen Ländern unterstützt wurden , die eine Klasse junger, englisch-sprachiger Intellektueller hervorbrachten, die pro-westliche Reformen herbeisehnten (The Wall Street Journal, 24. November 2003). Georgien ist Bestandteil der Bestrebungen der EU, ihre Stellung rings um das Schwarze Meer auszubauen. Dazu gehörten die EU-Missionen EUJUST THEMIS im Jahr 2004, das EUSR Border Support Team im gleichen Land ein Jahr später und ab dem September 2008 die Beobachtermission EUMM Georgia an den Grenzen Georgiens zu seinen abtrünnigen Republiken Abchasien und Südossetien (http://georgiaembassyusa.org/wp-content/uploads/2018/01/Chronologyof -Major-Events-in-Georgia-EU-Cooperation.pdf). Entsprechend unterstützt die EU die Bestrebungen Georgiens nach einer engeren Anbindung an die EU. Nach dem Start der „Europäischen Nachbarschaftspolitik “ (ENP) im Jahr 2003, mit deren Hilfe an der EU-Außengrenze ein „Ring befreundeter Staaten“ gebildet werden sollte, wurde Georgien (gemeinsam mit Armenien und Aserbaidschan) im Juni 2004 in die ENP einbezogen (www. bundestag.de/blob/511878/08e584e91aa5e33fe0ec99403f3d55cb/die-euund -georgien-data.pdf). Ein starker Einfluss in Georgien, Armenien und Aserbaidschan bedeutet Kontrolle über den Korridor zwischen den öl- und gasreichen Ländern des Kaspischen Beckens und dem Schwarzen Meer und damit nach Europa. Von Aserbaidschan soll Erdgas mittels der Transanatolischen Pipeline (TANAP) und der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6384 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Transadriatischen Pipeline (TAP) von Aserbaidschan über Georgien, die Türkei, Griechenland und Albanien nach Italien gepumpt werden (www.sueddeutsche. de/politik/oel-und-gas-warum-europanicht-an-aserbaidschan-vorbeikommt- 1.2262892). Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, sprach vom „Südlichen Gaskorridor der EU“ als „einem wesentlichen Bestandteil der EU-Strategie zur Energiesicherheit“ (www.presseportal. de/pm/115057/3275272). Neben der angestrebten EU-Mitgliedschaft, hält Georgien trotz der Kritik aus Russland am Ziel fest, Mitglied der NATO zu werden (https://de.reuters.com/ article/deutschland-georgien-merkel-idDEKCN1L81RX). Seit längerem versucht dabei auch die Türkei, Georgien über eine strategische Partnerschaft in die „Einkreisung“ Armeniens gegen Russland einzubinden (http://eurasianews.de/ blog/militaerische-schachzuegeim-suedkaukasus-tuerkei-bindet-georgien-undaserbaidschan -gegen-armenien-und-russland-ein/). Diese Kooperation beinhaltet gemeinsame militärische Übungen zum Schutz der Öl- und Gaspipelines, die von Aserbaidschan über Georgien in die Türkei verlaufen. Die georgische Verteidigungsministerin Tina Khidasheli bestätigte, dass im Rahmen dieser strategischen Partnerschaft gemeinsame Übungen stattfinden (www.tagesschau.de/ ausland/russland-tuerkei-117.html). Zur Heranführung Georgiens an die NATO gibt es das „Substantielle NATO-Georgien-Paket“. Das enthält spezielle , für Georgien maßgeschneiderte Projekte und Maßnahmen, die die georgische Verteidigungsfähigkeit und die Zusammenarbeit mit der NATO verbessern sollen. Deutschland hat das Konzept entwickelt und beteiligt sich umfangreich an seiner Umsetzung (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/160630-bmnetgazeti /281820). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Vorbemerkung 1 Die Bundesregierung macht sich verschiedene der in der Vorbemerkung der Fragesteller getroffenen Aussagen nicht zu eigen. Es ist nicht zutreffend, dass „Georgien […] Bestandteil der Bestrebungen der EU [ist], ihre Stellung rings um das Schwarze Meer auszubauen“. Die genannten Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU dienten bzw. dienen zur Unterstützung Georgiens in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit , Grenzmanagement und Konfliktregulierung. Die EU unterstützt Georgien bei der Annäherung an europäische Werte und Standards seit 2009 im Rahmen der Östlichen Partnerschaft, der auch Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Moldau und die Ukraine angehören. Schwerpunkte liegen dabei auf der Unterstützung der Partnerländer bei der Umsetzung konkreter Reformen, um dadurch Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Beim Südlichen Gaskorridor handelt es sich um eine Ferngasleitung, die von einem Konsortium von Energieunternehmen und Erdgasnetzbetreibern gebaut wird. Die Bundesregierung unterstützt dieses Vorhaben als Beitrag zur Verbesserung der Erdgasversorgungssicherheit der EU im Rahmen der Europäischen Energieunion . Bezüglich der Bestrebungen Georgiens, der NATO beizutreten, wird auf das Recht auf freie Bündniswahl verwiesen, das in der (auch von der damaligen Sowjetunion unterschriebenen) Schlussakte von Helsinki 1975 verbrieft sowie in der NATO-Russland-Grundakte bekräftigt wurde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6384 Es ist zutreffend, dass Aserbaidschan, Georgien und die Türkei eine so genannte „strategische Partnerschaft“ unterhalten. Nach Kenntnis der Bundesregierung trifft es nicht zu, dass Ziel dieser Partnerschaft die Einbindung Georgiens „in die ‚Einkreisung‘“ Armeniens gegen Russland ist. Zudem macht die Bundesregierung sich die von den Fragestellern in Frage 31 verwendete und von der abtrünnigen Region selbst gewählte Bezeichnung „Südossetien -Alanien“ nicht zu eigen. Sie verwendet entsprechend internationaler Gepflogenheiten die Bezeichnung Südossetien. Vorbemerkung 2 Die Beantwortung der Fragen 8 bis 11, 21, 22 sowie 28 bis 30 kann aus Gründen des Staatswohls sowie zum Schutz der Sicherheitsinteressen des NATO-Partners Georgien nicht offen erfolgen. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien sind im Hinblick auf das künftige Vertrauensverhältnis zwischen der Bundesregierung und ihrem NATO-Partner Georgien besonders schutzwürdig, ihre Veröffentlichung würde zu einer wesentlichen Schwächung der der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Zusammenarbeit führen und für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 28 bis 30 würde zudem Informationen zu den Fähigkeiten und Methoden der Nachrichtendienste des Bundes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Daher ist die Einstufung der Antworten bzw. von Teilen der Antworten auf die Fragen 8 bis 11, 21, 22 sowie 28 bis 30 als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ erforderlich; diese Informationen werden dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* 1. Welche 20 NATO-Mitgliedstaaten und Partnerländer haben sich 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Umsetzung des „Substantiellen NATO-Georgien-Pakets“ (Substantial NATO-Georgia Package, SNGP) geeinigt (www.nato.int/nato_static_fl2014/assets/pdf/pdf_2018_10/20181003_ 181003_Media_Backgrounder_Georgia_en.pdf)? Die Staats- und Regierungschefs aller Miglieder des NATO-Bündnisses haben beim Gipfel in Wales 2014 das „Substantielle NATO-Georgien Paket (SNGP)“ beschlossen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6384 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche 14 Bereiche des Verteidigungs- und Sicherheitssektors sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des SNGP unterstützt werden (www.nato.int/nato_static_fl2014/assets/pdf/pdf_2018_10/20181003_181003_ Media_Backgrounder_Georgia_en.pdf)? Das SNGP umfasst Unterstützung in verschiedenen Bereichen, darunter Aus- und Fortbildung („Defence Institution Building School (DIBS)“, „Joint Training and Evaluation Centre (JTEC)“), Beschaffungswesen, Cyber-Verteidigung, Luftverteidigung , Krisenmanagement, Militärpolizei. Weitere Informationen dazu sind im Internet auf der NATO-Website einsehbar: www.nato.int/cps/en/natohq/ topics_38988.htm. 3. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung unter den fast 40 georgischen und ausländischen Experten aus NATO-Staaten und weiteren Partnerländern auch deutsche Experten, die in den 14 verschiedenen Arbeitsbereichen – von Logistik, sicherer Kommunikation und Beschaffung bis zu Luftfahrt, Spezialeinheiten , Militärpolizei, Cyberverteidigung und Krisenmanagement – in Georgien beraten und schulen? Wenn ja, wie viele (bitte entsprechend den Arbeitsbereichen auflisten; www. nato.int/nato_static_fl2014/assets/pdf/pdf_2018_10/20181003_181003_ Media_Backgrounder_Georgia_en.pdf)? 4. Stellt Deutschland Projektteamleiter und Experten zur Verwaltung der durch das SNGP unterstützten 14 Bereiche des Verteidigungs- und Sicherheitssektors (www.nato.int/nato_static_fl2014/assets/pdf/pdf_2018_10/20181003_ 181003_Media_Backgrounder_Georgia_en.pdf)? Wenn ja, wie viele, und für welche entsprechenden Bereiche? 5. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Deutschland den Leiter des „NATO Core Teams“ stellt (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/ 160630-bm-netgazeti/281820), und wenn ja, wer ist das derzeit? 6. Inwieweit stellt Deutschland über den Leiter hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung Experten für das im Rahmen des SNGP-Implementierungsprozesses gebildete „NATO Core Teams“, das den Projekten Orientierung und Kohärenz bieten und die notwendige Koordination und Ressourcen sicherstellen soll (www.nato.int/nato_static_fl2014/assets/pdf/pdf_2018_10/20181003_ 181003_Media_Backgrounder_Georgia_en.pdf)? Wenn ja, wie viele? 7. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Deutschland den Projektleiter der Schule für „Defence Institution Building“ (DIBS) in Tiflis stellt, die Fortbildungskurse für den staatlichen Sicherheitssektor anbietet (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/160630-bm-netgazeti/281820)? Die Fragen 3 bis 7 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Deutschland beteiligt sich mit insgesamt drei Experten am SNGP. Diese sind der Leiter des SNGP-Kernteams („SNGP Core Team“), der Projektleiter der „Defence Institution Building School (DIBS)“ und der Teamleiter der „Counter Mobility “ Initiative. Der Leiter des SNGP-Kernteams ist ein Angehöriger der Bundeswehr (Dienstgrad Kapitän zur See). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6384 8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die personelle und finanzielle Ausstattung der Schule für „Defence Institution Building“? Die DIBS wird von der Bundesregierung und weiteren Partnern personell wie auch finanziell unterstützt. Darüber hinaus kann die Beantwortung nicht offen erfolgen. Diesbezüglich wird auf die Vorbemerkung 2 der Bundesregierung verwiesen . Des Weiteren wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 3 bis 7 und 9 bis 11 sowie auf den Internetauftritt der Einrichtung verwiesen: https://dibs.mod.gov.ge/EN/pages/3. 9. In welcher finanziellen Höhe unterstützt Deutschland die Defence Institution Building School seit ihrem Bestehen (https://short1.link/uBmkrn)? 10. In welcher finanziellen Höhe unterstützt Deutschland das Joint Training and Evaluation Centre (JTEC) in Georgien (https://short1.link/uBmkrn)? 11. In welcher finanziellen Höhe unterstützt die Bundesregierung in der NATO durch welche Maßnahmen Georgien seit 2008 (bitte entsprechend nach Jahren die Maßnahmen mit finanzieller Höhe und Bereich auflisten)? Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung 2 der Bundesregierung verwiesen. 12. Welche konkreten Fähigkeitsziele und Erfordernisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gemeinsam mit den jeweiligen Partnern in der NATO und Georgien definiert, um effiziente, finanzierbare und interoperable Streitkräfte aufzubauen, die gegebenenfalls auch verstärkt an NATO-geführten Operationen und Übungen teilnehmen können (www.nato.int/nato_static_ fl2014/assets/pdf/pdf_2016_02/20160303_160209-factsheet-sngp-full-eng. pdf)? Georgien ist ein wichtiger Partner in NATO-Operationen und nutzt die Partnerschaftsinstrumente der Allianz wie den Planungs- und Prüfungsprozess (PARP) im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP) und das Nationale Jahresprogramm (ANP), um sich NATO-Standards anzunähern. Die Schwerpunkte der Zusammenarbeit mit Georgien werden durch das 2014 beschlossene Substantial NATO-Georgia Package (SNGP) bestimmt (siehe Antwort zu Frage 2). 13. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung das JTEC, das sich im Krtsanisi National Training Center befindet, wo die US-Marines bereits seit über einem Jahrzehnt die georgischen Truppen ausbilden, inzwischen voll einsatzfähig (https://old.civil.ge/eng/article.php?id=28528)? Nach Kenntnis der Bundesregierung kann die Aus- und Fortbildungsstätte „Joint Training and Evaluation Centre (JTEC)“ ihren Auftrag bereits jetzt durchführen. 14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass im Rahmen von JTEC in Krtsanisi die Aus- und Fortbildung von militärischen Einheit in Kompaniestärke (ca. 200) erfolgen soll (https://old.civil.ge/eng/article.php?id= 28528)? Im JTEC wird die Aus- und Fortbildung von Kompanien der georgischen Streitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung bereits durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6384 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, wie viele Angehörige der georgischen Streitkräfte im JTEC bislang aus- bzw. fortgebildet wurden und welcher Waffengattungen diese angehörten? Die Bundesregierung hat keinen vollständigen Überblick über die im JTEC ausgebildeten Angehörigen der georgischen Streitkräfte, insbesondere nicht zu deren Waffengattung. Das JTEC erhebt lediglich die Anzahl an Besuchen an Ausbildungskursen ; daraus lässt sich aufgrund möglicher Mehrfachteilnahmen die Zahl der Angehörigen nicht ableiten. 16. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass im Rahmen von JTEC weitere bestehende Trainings- und Übungszentren in Georgien – zum Beispiel in Waziani – genutzt oder gar neu gebaut werden sollen (https://old. civil.ge/eng/article.php?id=28528)? Für die militärische Ausbildung der georgischen Streitkräfte werden grundsätzlich alle verfügbaren Trainings- und Übungszentren genutzt und teilweise ausgebaut . 17. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass neben dem US-Joint Multinational Readiness Center (JMRC) Hohenfels in Deutschland ein zweites außerhalb der USA ausgerechnet in Georgien eingerichtet werden soll (www.pism.pl/files/?id_plik=24389, S. 1)? 18. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass im Rahmen des JMRC drei georgische Infanteriebataillone pro Jahr nach NATO-Standards ausgebildet und nach dem Training von neun Bataillonen (drei Brigaden) die Trainingsaktivitäten vom NATO-geführten JTEC übernommen werden sollen (www.pism.pl/files/?id_plik=24389, S. 1)? Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Über den angegebenen Bericht hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 19. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Georgien als Partnerstaat des „Enhanced Opportunities Program“ (EOP) – für Länder, deren Streitkräfte als besonders interoperabel mit denen der NATO gelten – zusätzliche Möglichkeiten der Zusammenarbeit hat, wie die Teilnahme an ausgewählten Manövern, das grundsätzliche Vorsehen als truppenstellende Nationen für Operationen der Allianz als auch die Möglichkeit, Positionen im militärischen Stab der NATO mit eigenen Offizieren zu besetzen und einen erweiterten politischen Dialog zu führen (www.swp-berlin.org/fileadmin/ contents/products/studien/2016S12_kim.pdf, S. 18)? Mit dem Ziel, die Interoperabilität zu verbessern, erhält Georgien als „Enhanced Opportunities Partner“ bevorzugte Kooperationsmöglichkeiten, etwa bei sicherheitspolitischen Konsultationen, Zugang zu Programmen und Übungen, Informations - und Erfahrungsaustausch, sowie Krisen- und Einsatzvorbereitung. Weitere Informationen dazu sind im Internet auf der NATO-Website einsehbar: www. nato.int/cps/em/natohq/topics_132726.htm. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6384 20. Inwieweit hat nach Kenntnis der Bundesregierung Georgien eigene Offiziere im militärischen Stab der NATO? Georgische Offiziere haben keine Dienstposten im Internationalen Militärstab der NATO inne. Im Rahmen der für Offiziere von Partnerstaaten vorgesehenen Dienstposten („Partner Staff Posts“) besetzt Georgien derzeit einen Dienstposten am Joint Force Training Centre in Bydgoszcz. 21. Wie viele und welche Angehörige der Streitkräfte Georgiens waren und sind an welchen Ausbildungsprogrammen, wie beispielsweise dem Lehrgang internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst (LGAI), an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr seit 2013 beteiligt (bitte entsprechend der Jahre die Lehrgangsbereiche getrennt auflisten)? 22. Inwieweit gibt es für 2019 Planungen, Angehörige der Streitkräfte Georgiens an Ausbildungsprogrammen, wie beispielsweise dem Lehrgang internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst (LGAI), an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr zu beteiligen (bitte entsprechend der Länder die Lehrgangsbereiche getrennt auflisten)? Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet, wobei ihre Beantwortung nicht offen erfolgen kann. Auf die Vorbemerkung 2 der Bundesregierung wird verwiesen. 23. Inwiefern wurden deutsche Beamte und Angestellte in Georgien in den vergangenen fünf Jahren eingesetzt, um für deutsche Rüstungsgüter und Militärtechnologie zu werben und den Abschluss entsprechender Anschaffungsvereinbarungen durch die Regierung Georgiens vorzubereiten (bitte entsprechend unter Angabe des jeweiligen Datums von diesbezüglichen Dienstreisen der Beamten und Angestellten, ihrer Behörde oder ihres Bundesministeriums sowie ihrer Dienstbezeichnung beantworten)? Der Bundesregierung sind keine Anschaffungsvereinbarungen im Sinne der Fragestellung bekannt. 24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) über das neue Programm des US-Militärs zur Ausbildung des georgischen Militärs („Georgia Defense Readiness Program“, www.eurasianet.org/node/ 86036)? a) Welche Kenntnisse – auch nachrichtendienstliche – hat die Bundesregierung über die inhaltliche Neuausrichtung des US-Trainingsprogramms für das georgische Militär? b) Inwieweit werden – nach Kenntnissen der Bundesregierung – auch die Streitkräfte anderer NATO-Staaten in das Programm eingebunden? Die Fragen 24 bis 24b werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das „Georgia Defense Readiness Program“ (GDRP), das am 18. Mai 2018 in Tiflis offiziell begann, ist Bestandteil der Sicherheitskooperation zwischen den USA und Georgien. Das Programm beruht auf zwei Säulen: der Unterstützung durch Trainingsmaßnahmen (GDRP-T) und der Unterstützung von Institutionen (GDRP-I) mit dem Ziel, die Verteidigungsfähigkeit des Landes zu erhöhen. Zu einer inhaltlichen Neuausrichtung des Programms sowie zu einer Einbindung von Streitkräften anderer NATO-Staaten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6384 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 25. Welche Kenntnisse – auch nachrichtendienstliche – hat die Bundesregierung über die Forschung des Richard Lugar Centers for Public Health Research in Georgien (https://globalbiodefense.com/2016/05/26/bioresearch-supportlugar -center-tbilisi/)? a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Einbindung des US-Verteidigungsministeriums in dieses Forschungszentrum? b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass das russische Außenministerium in offiziellen Verlautbarungen das Forschungszentrum als eine Gefahr für die Russische Föderation darstellt (www.mid.ru/ ru/foreign_policy/news/-/asset_publisher/cKNonkJE02Bw/content/id/ 2740264, https://jamestown.org/program/russia-increasingly-treatsgeorgia -prospective-satellite/)? c) Welche Beweggründe sind der Bundesregierung über diese offiziell-russische Haltung bekannt? Die Fragen 25 bis 25c werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das „Richard Lugar Center for Public Health Research“ ist ein den georgischen Gesundheits-, Arbeits- und Sozialministerien unterstelltes Gesundheitsforschungszentrum . Es wurde mit Fördermitteln des US-amerikanischen „Nunn-Lugar Cooperative Threat Reduction Programs“ erbaut und ausgestattet, ist aber seit Eröffnung im Jahr 2013 Teil des georgischen „National Center for Disease Control and Public Health“ (NCDC). Die Einrichtung dient als Referenzlabor der öffentlichen Gesundheitsvorsorge unter anderem zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten in Georgien. Zum Forschungsprogramm des „Richard Lugar Centers “ und dessen Kooperation mit dem „Walter Reed Army Institute of Research“ wird vewiesen auf das Arbeitspapier „Building Confidence through Transparency : Peer Review Transparency Visit at the Richard Lugar Center for Public Health Research of the National Center for Disease Control and Public Health in Tbilisi, Georgia“ anlässlich des diesjährigen Vertragsstaatentreffens des Biowaffenübereinkommens (www.unog.ch/80256EE600585943/(httpPages)/C550A7 F7B6D5A9A0C125830E002B2728?OpenDocument). Verlautbarungen öffentlicher Stellen in der Russischen Föderation zum „Richard Lugar Center“ hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Die Beweggründe, die der russischen Haltung zugrunde liegen, sind der Bundesregierung nicht bekannt. 26. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) über Forschungen des US-Militärs zu biologischen Waffen in dem georgischen Labor, bei denen im nahe der georgischen Hauptstadt Tiflis gelegenen Richard-Lugar-Zentrum potenzielle Kampfmittel wie Anthrax oder von Insekten übertragene Krankheiten entwickelt werden (AFP vom 4. Oktober 2018)? Georgien trat 1996 dem Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (BWÜ) bei, die USA gehören zu den Erstunterzeichnerstaaten des Übereinkommens im Jahr 1972. Die Forschungsaktivitäten des „Richard Lugar Centers for Public Health Research“ in Tiflis dienen nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich friedlichen Zwecken. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6384 27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch aktuell der Anteil des Verteidigungs- bzw. Militärhaushaltes am Bruttoinlandsprodukt Georgiens ist (bitte absolut und in Prozent angeben)? Der Anteil des Verteidigungs- bzw. Militärhaushaltes liegt nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell bei ca. 255 Mio. Euro. Dies entspricht etwa zwei Prozent des georgischen Bruttoinlandsprodukts. 28. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass im Jahr 2017 der georgische Geheimdienst (SSSG) 30 georgische Staatsangehörige in den Reihen verschiedener terroristischer Organisationen in Syrien und im Irak kämpfen (https://ssg.gov.ge/uploads/ანგარიშები/ SSSG%20Report%202017.pdf, S. 11)? 29. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass, wie von unabhängigen Experten behauptet, zwischen 100 und mehreren hundert georgische Staatsangehörige in den Reihen des „Islamischen Staats“ (IS) und anderen islamistisch-terroristischen Organisationen in Syrien und im Irak kämpfen (https://jamestown.org/program/georgias-statesecurity -service-annual-report-downplays-countrys-terrorist-threat/)? Die Fragen 28 und 29 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der angegebene Bericht ist der Bundesregierung ebenso bekannt wie die zitierte Medienberichterstattung. Darüber hinaus kann die Beantwortung nicht offen erfolgen . Es wird auf die Vorbemerkung 2 der Bundesregierung verwiesen. 30. Was ist der Bundesregierung über die Existenz und die Arbeitsfähigkeit georgischer Nachrichtendienste neben dem SSSG – wie zum Beispiel dem Georgian Intelligence Service (GIS) – bekannt, und zu welchen der Dienste einschließlich dem SSSG haben deutsche Behörden Arbeitskontakt? Es wird auf die Vorbemerkung 2 der Bundesregierung verwiesen. Darüber hinaus würde eine Beantwortung der Frage solche Informationen betreffen , die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht ausgeführt werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zum Kenntnisstand, zur Leistungsfähigkeit, zur Ausrichtung und zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Nachrichtendiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben . Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Dies würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, womit letztlich der ge- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6384 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode setzliche Auftrag der Nachrichtendienste des Bundes nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die auftragsbezogene Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung der deutschen Nachrichtendienste jedoch unerlässlich. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Relevanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Einzelheiten von Kooperationen der Nachrichtendienste in einem so bedeutenden Maße, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. 31. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass sich die Regierungen Georgiens und Russland darauf geeinigt haben, die Transkaukasische Eisenbahn über Abchasien und den Transportkorridor über den Roki-Tunnel und Südossetien für den bilateralen georgisch-russischen Handel zu eröffnen (https://jamestown.org/program/russia-progressively-pulls-georgia-tighterorbit -way-new-transit-routes/)? a) Welche Reaktionen darauf von den Regierungen Armeniens und Aserbaidschans sind der Bundesregierung bekannt (news.am/eng/news/ 428018.html)? b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die südossetische Beteiligung an dem russisch-georgischen Transportkorridor über den Roki- Tunnel (tass.ru/pmef-2017/articles/4306514)? c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Fortschritt des von der Schweizer Regierung verhandelten Kompromisses über die Eröffnung mehrerer Transportkorridore über die abtrünnigen georgischen Provinzen Abchasien und Südossetien-Alanien (www.civil.ge/eng/article. php?id=30643, www.civil.ge/eng/article.php?id=24158, eurasianet.org/s/ georgia-kicks-off-2018-with-caucasus-trade-conflict)? Die Fragen 31 bis 31c werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Hinsichtlich der Bezeichnung der Region Südossetien wird auf die Vorbemerkung 1 der Bundesregierung verwiesen. Eine Einigung auf die Eröffnung von Transportkorridoren durch Abchasien und Südossetien zwischen Russland und Georgien ist nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht erfolgt. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 32. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Bau der Trasse Avar-Kachetien, der von der georgischen Regierung bisher noch nicht bestätigt wurde (jamestown.org/program/russia-building-new-road-from-dagestanto -georgia/)? Der angegebene Bericht über das vermeintliche Projekt ist der Bundesregierung bekannt. Aktuelle offizielle Verlautbarungen dazu sind der Bundesregierung weder von georgischer noch russischer Seite bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6384 33. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die Regierung Georgiens Russland Flüge nach dem Open-Skies-Abkommen verwehrt hat (www.omaha.com/news/military/rollback-of-open-skies-treaty-comes-asrelationship -between-russia/article_bee746b7-c7f7-5da3-ac9f-b640de7e528e. html)? Georgien hat der Verteilung der Flugquoten nach dem Vertrag über den Offenen Himmel für 2018, die auch einen Beobachtungsflug Russlands über Georgien vorsah, nicht zugestimmt. a) Welche Position hat die Bundesregierung gegenüber der georgischen und russischen Regierung aufgrund der Verweigerung seitens der georgischen Regierung eingenommen? Die Bundesregierung hat im Kontakt mit den Vertragsparteien versucht, eine Lösung der Frage zu erreichen. b) Welche Konsequenzen hat die georgische Verweigerung für einen russischen Überflug auf die Open-Skies-Flüge im Jahr 2018? Es ist im Jahr 2018 nicht zu regulären Beobachtungsflügen nach dem Vertrag über den Offenen Himmel gekommen. Durch eine Lösung der Flugquotenfrage im Oktober 2018 können die Flüge jedoch im Jahr 2019 wieder aufgenommen werden. c) Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der georgischen Haltung für die weitere Entwicklung der abrüstungspolitischen und vertrauensbildenden Verträge im Allgemeinen und den Vertrag über den Offenen Himmel im Speziellen? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, den Vertrag über den Offenen Himmel und andere rüstungskontrollpolitische Instrumente und Vertrauen- und Sicherheitsbildende Maßnahmen zu stärken und deren umfassende Implementierung sicherzustellen . 34. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die EU einen Bericht des schwedischen Ex-Diplomaten Thomas Hammarberg über die Menschenrechtslage in Abchasien nicht veröffentlicht hat (eurasianet.org/ s/georgia-thwarts-eu-engagement-with-abkhazia)? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) Herrn Hammarberg 2015 beauftragt, einen Bericht über die Menschenrechtslage in Abchasien zu erarbeiten, hat diesen jedoch nicht veröffentlicht. Der Bericht wurde inzwischen vom Olof Palme International Center in Stockholm veröffentlicht und ist einsehbar unter www.palmecenter.se/en/article/palmecenterpublishes -first-independent-report-human-rights-abkhazia/. 35. Welche (auch nachrichtendienstliche) Kenntnisse hat die Bundesregierung über enge Verbindungen der sunnitisch-muslimischen Gemeinden in Georgien , insbesondere in Adscharien, zu türkischen religiösen Stiftungen (Bundestagsdrucksache 18/8632, Antwort zu Frage 57)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/8632 Frage 57) wird verwiesen. Neue Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6384 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 36. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die ökonomischen Auswirkungen der Implementierung des Tiefen Freihandelsabkommens (Deep and Comprehensive Free Trade Area, DCFTA) zwischen der EU und Georgien in dem Land? In ihrem Arbeitspapier zu dem Bericht über die Umsetzung von Freihandelsabkommen zwischen 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 (SWD (2018) 454 final ) hält die Europäische Kommission fest, dass durch das Assoziierungsabkommen der EU mit Georgien unter anderem eine wirtschaftliche Integration zwischen der EU und Georgien im Rahmen der Östlichen Partnerschaft als Teil der Europäischen Nachbarschaftspolitik schrittweise vorbereitet wird. Hauptaspekte der vertieften und umfassenden Freihandelszone, die Teil dieses Abkommens ist, sind die gegenseitige Marktöffnung und eine weitreichende Annäherung der Rechtsvorschriften an das Unionsrecht, insbesondere in handelsbezogenen Bereichen . Der Handel zwischen der EU und Georgien stieg im Berichtszeitraum um 6 Prozent, wobei die Ausfuhren aus der EU nur um 1,4 Prozent anstiegen, während EU-Einfuhren einen Anstieg von 23 Prozent verzeichneten. Weitere Informationen dazu sind im Internet auf der EU-Website einsehbar: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=COM:2018:0728:FIN und https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:52018SC0454. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333