Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 5. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/646 19. Wahlperiode 06.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Nicola Beer, Bernd Reuther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/525 – Maßnahmen der Bundesregierung zur Verhinderung eines Beförderungsverbotes israelischer Staatsbürger durch das Luftfahrtunternehmen Kuwait Airways 1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden des Beförderungsverbotes israelischer Staatsbürger durch das Luftfahrtunternehmen Kuwait Airways (www.welt.de/politik/article170690047/Deutsches- Gericht-weist-Klage-von-Israeli-gegen-Kuwait-Airways-ab.html) unternommen ? 2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegenüber der kuwaitischen Regierung unternommen, damit das bestehende Beförderungsverbot wieder aufgehoben wird? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das in dem zitierten Presseartikel genannte kuwaitische Gesetz, auf dessen Grundlage eine Beförderung hier abgelehnt wurde, existiert bereits seit 1964. Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16. November 2017, das einen Anspruch des Klägers auf Beförderung durch Kuwait Airways in erster Instanz verneinte, hat Bundesminister Christian Schmidt mit Schreiben vom 20. November 2017 an seine kuwaitische Amtskollegin deutlich gemacht, dass es inakzeptabel sei, Bürger wegen ihrer Nationalität von der Nutzung von Verkehrsmitteln auszuschließen. Bundesminister Schmidt hat darüber hinaus seine kuwaitische Amtskollegin mit Schreiben vom 12. Dezember 2017 um bilaterale Konsultationen nach Artikel 10 des Abkommens vom 30. April 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Kuwait über den Fluglinienverkehr gebeten. 3. Welche Absprachen hat es seitens der Bundesregierung zu dem Fall mit den Regierungen der Bundesländer und mit den internationalen deutschen Verkehrsflughäfen gegeben? Es hat keine entsprechende Absprache gegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/646 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie will die Bundesregierung in Zukunft sicherstellen, dass eine Beförderung israelischer Staatsbürger nach Deutschland diskriminierungsfrei sichergestellt wird? 5. Sind der Bundesregierung weitere Fälle von Beförderungsverboten aufgrund von Staatsangehörigkeiten bekannt, und wenn ja, welche? 6. Welche Maßnahmen wurden in den Fällen vorheriger Beförderungsverbote durch die Bundesregierung unternommen? Die Fragen 4, 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Völkerrechtlich obliegt Staaten selbst zu entscheiden, welchen ausländischen Staatsangehörigen sie die Einreise in ihr Staatsgebiet erlauben. Eine Beförderung in das Zielland ist von der Anerkennung der ausländischen Reisedokumente und der Erfüllung der dort geltenden Einreise- bzw. Transitvorschriften abhängig. Israelische Staatsangehörige können visumfrei nach Deutschland einreisen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass israelische Staatsbürger diskriminierungsfrei befördert werden; dazu werden sowohl diplomatische als auch rechtliche Möglichkeiten geprüft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333