Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/647 19. Wahlperiode 06.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/497 – „Migrant Smuggling Information Clearing House“ zur Verarbeitung militärischer Daten bei Europol V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das „Migrant Smuggling Information Clearing House“ bei der Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Union (Europol) wurde am 11. September 2017 als Teil des „European Migrant Smuggling Centre (EMSC)“ bei Europol eingerichtet (Bundestagsdrucksache 19/353, Antwort zu Frage 14). Es soll der Verarbeitung von Daten dienen, die unter anderem aus militärischen Quellen stammen. Als Teilnehmende des Informationsaustausches im „Migrant Smuggling Information Clearing House“ werden die Militärmission EUNAVFOR MED und die paramilitärische , nicht zur Europäischen Union gehörende EUROGENDFOR genannt (http://gleft.de/22A). Fünf EU-Mitgliedstaaten sind der Kommission zufolge bereits an Bord, darunter außer Deutschland auch Griechenland, Italien, Spanien und Großbritannien; weitere Mitgliedstaaten sind demnach unterstützend tätig (Kommissionsdokument COM(2017) 669 final vom 15. November 2017). Außerdem wollen die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) sowie die internationale kriminalpolizeiliche Organisation (INTERPOL) mitarbeiten. Zu den im „Information Clearing House“ genutzten Datenquellen von INTERPOL existieren keine öffentlichen Angaben, jedoch betreibt die Polizeiorganisation mit den Projekten VENNLIG und HAMAH selbst einen polizeilich-militärischen Austausch von „Daten von Kriegsschauplätzen “ („battlefield data“) mit dem US-Militär (Bundestagsdrucksache 19/353, Antwort zu Frage 8). Zu dem ähnlichen Projekt „Gallant Phoenix“, das vom US-Militär in Syrien und vom Irak durchgeführt wird (Bundestagsdrucksache 18/12451), hat Europol nach Kenntnis der Fragesteller mittlerweile einen Verbindungsbeamten entsandt. Welche deutschen Geheimdienste bei „Gallant Phoenix“ mitarbeiten, will die Bundesregierung nicht öffentlich mitteilen (Bundestagsdrucksache 19/159, Antwort zu Frage 20c). Das zivil-militärische „Migrant Smuggling Information Clearing House“ bei Europol wird auch von der Bundespolizei unterstützt, die eine Mitarbeiterin zum EMSC entsandt hat (Bundestagsdrucksache 19/353, Antwort zu Frage 14). Europol bietet an, wie bereits zwischen der Agentur und EUNAVFOR MED praktiziert, für die Kommunikation sein verschlüsseltes SIENA-Netzwerk zu nutzen (http://gleft.de/22A). Zur Verbesserung des polizeilich-militärischen Datentauschs plant die Europäische Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/647 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Union die Einrichtung einzelner „Kriminalitätsinformationszellen“ („crime information cells“) (Bundestagsdrucksache 19/353). So soll die interne und externe Dimension der inneren Sicherheit verbunden und gestärkt werden. Neben den Teilnehmenden mehrerer militärischer EU-Missionen der Gemeinsamen Sicherheits - und Verteidigungspolitik (GSVP) sollen Akteure aus dem Bereich Justiz und Inneres (JI), darunter auch die EU-Agenturen, eingebunden werden. Ein erstes Pilotprojekt einer „Kriminalitätsinformationszelle“ zur Verfolgung des „Migrantenschmuggels“ soll mit zehn Beamten aus dem Bereich der Strafverfolgung bei der Militärmission EUNAVFOR MED auf einem italienischen Flugzeugträger angesiedelt werden (Bundestagsdrucksache 19/353, Antwort zu Frage 2). Ihre Ausgestaltung ist derzeit Gegenstand weiterer Verhandlungen und Beratungen im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK). Die „Kriminalitätsinformationszelle“ würde vermutlich dem „Migrant Smuggling Information Clearing House“ bei Europol zuarbeiten. 1. Wo ist das „Migrant Smuggling Information Clearing House“, an dem auch die Bundesregierung beteiligt ist, beim EMSC angesiedelt (Kommissionsdokument COM(2017) 669 final vom 15. November 2017), und von welchen Abteilungen werden die organisatorischen und administrativen Aufgaben erledigt ? Das „Migrant Smuggling Information Clearing House“ ist als Organisationseinheit des European Migrant Smuggling Centre (EMSC) in der Abteilung „Operations “ bei Europol angegliedert. 2. Welchen Zweck verfolgt das „Migrant Smuggling Information Clearing House“ bei Europol nach Kenntnis der Bundesregierung, und mit welchen Maßnahmen wird dieser Zweck verfolgt? Nach Kenntnissen der Bundesregierung ist der Zweck des „Migrant Smuggling Information Clearing Houses“ die Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen Militär und Strafverfolgungsbehörden, die Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den relevanten Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten und Missionen im Rahmen der EU-weiten gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die Sicherstellung einer möglichen Echtzeitübermittlung relevanter Daten an die Europol-Datenbanken sowie die zeitnahe Bereitstellung operativer und strategischer Auswertungsprodukte. Dazu werden die in der Verordnung (EU) 2016/794 vorgesehenen Unterstützungsmöglichkeiten , insbesondere das Erheben, Verarbeiten, Analysieren und Austauschen von Informationen und das Erstellen von Bedrohungs-, strategischen und operativen Analysen sowie allgemeinen Lageberichten angewendet. 3. Welchen Zeitplan haben die Kommission oder Europol den Beteiligten zur Umsetzung des „Migrant Smuggling Information Clearing House“ mitgeteilt ? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 4. Für welche Regionen soll das „Migrant Smuggling Information Clearing House“ nach Kenntnis der Bundesregierung zuständig sein? Nach Kenntnis der Bundesregierung beschränkt sich das „Migrant Smuggling Information Clearing House“ auf die Zentrale Mittelmeerroute. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/647 5. Welche Einrichtungen welcher Mitgliedstaaten, Drittstaaten oder der Europäischen Union nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit am „Migrant Smuggling Information Clearing House“ teil, und welche weiteren Teilnehmenden werden anvisiert (bitte deutlich machen, welche Beteiligten mit Polizei-, Gendarmerie- oder Militärbehörden teilnehmen)? Das „Migrant Smuggling Information Clearing House“ wird von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Generalsekretariat des Rates, der militärischen Operation EUNAVFOR MED Sophia sowie den Mitgliedstaaten der EU unterstützt. Eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für Grenz-und Küstenwache (FRONTEX), INTERPOL und EUROGENDFOR ist vorgesehen. Auch mit EUROJUST wird innerhalb existierender Rechtsrahmen und Zuständigkeiten zusammengearbeitet. Auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten beteiligen sich die mit der EUROPOL- Kooperation befassten Strafverfolgungsbehörden, in Deutschland insbesondere nach § 2 des Europol-Gesetzes. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 verwiesen. 6. Welche einzelnen Aufgaben übernehmen die beteiligten EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Griechenland, Italien, Spanien und Großbritannien nach Kenntnis der Bundesregierung im „Migrant Smuggling Information Clearing House“? 7. Auf welche Weise wird das „Migrant Smuggling Information Clearing House“ von der Bundespolizei unterstützt, die eine Mitarbeiterin zum EMSC entsandt hat (Bundestagsdrucksache 19/353, Antwort zu Frage 14)? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Themenzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die beteiligten EU-Mitgliedstaaten unterstützen das „Migrant Smuggling Information Clearing House“ mit entsandtem Personal. Die von der Bundespolizei zum European Migrant Smuggling Center (EMSC) bei Europol entsandte nationale Expertin ist, wie auch die nationalen Experten der anderen Mitgliedstaaten, im Arbeitsbereich des JOT MARE eingesetzt. Sie unterstützen das EMSC bei der Einrichtung des „Migrant Smuggling Information Clearing House“. 8. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilnahme der EU- Grenzagentur Frontex sowie von INTERPOL am „Migrant Smuggling Information Clearing House“ inzwischen erfolgt, und welche Daten aus welchen Quellen steuern diese bei? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 9. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung für den Informationsaustausch zwischen Frontex, Europol und beteiligten Militärbehörden das Frontex-System zur Übermittlung auch personenbezogener Daten „Processing Personal Data for Risk Analysis (PeDRA) genutzt (Bundestagsdrucksache 18/13067, Antwort zu Frage 22)? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wird das Frontex-System PeDRA gegenwärtig nur für die Übermittlung von Daten von Frontex an Europol genutzt. Dabei handelt es sich in der Regel um anonymisierte Daten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/647 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche Drittstaaten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in das im „Migrant Smuggling Information Clearing House“ eingebunden werden, bzw. welche Überlegungen existieren hierzu? Nach Kenntnis der Bundesregierung soll mittel- bzw. langfristig eine Zusammenarbeit mit Herkunfts-und Transitstaaten entlang der Zentralen Mittelmeeroute erfolgen . Nach Angaben von Europol gehören hierzu insbesondere Libyen, Ägypten , Tunesien, Algerien, Marokko, Libanon, Mali, Niger, Senegal und Äthiopien. 11. Welchen Mehrwert soll nach Ansicht der Bundesregierung die Einbindung der paramilitärischen, nicht zur Europäischen Union gehörenden Europäischen Gendarmerie Force (EUROGENDFOR) in das „Migrant Smuggling Information Clearing House“ erzielen, und worin besteht die Mitarbeit der Truppe derzeit? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 12. Welchen Fortgang nahm nach Kenntnis der Bundesregierung die Diskussion um die Einrichtung einer „Kriminalitätsinformationszelle“ zur Verfolgung des „Migrantenschmuggels“, die mit zehn Beamten aus dem Bereich der Strafverfolgung bei der Militärmission EUNAVFOR MED auf einem italienischen Flugzeugträger angesiedelt werden sollte, deren Ausgestaltung aber Gegenstand weiterer Verhandlungen und Beratungen im PSK sein soll (Bundestagsdrucksache 19/353, Antwort zu Frage 2)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/353 vom 29. Dezember 2017 wird verwiesen. Die Diskussion im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) wurde bislang nicht fortgesetzt. a) Inwiefern hat EUNAVFOR MED inzwischen die Bereitschaft zur Einrichtung einer „Kriminalitätsinformationszelle“ signalisiert, und welche Bedingungen existieren hierfür? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat EUNAVFOR MED Operation Sophia diese Bereitschaft bei den Arbeitsgesprächen am 9. und 10. November 2017, deren Ergebnisse im Ratsdokument 14265/2017 festgehalten sind, signalisiert. In diesem Ratsdokument sind die Bedingungen für eine Einrichtung ebenfalls zu finden. Auf das Ratsdokument 14265/2017, welches Grundlage der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 11. Dezember 2017 auf Bundestagsdrucksache 19/214 war, wird verwiesen. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. b) Welche Fragen hat die Bundesregierung nach Anmeldung eines Prüfvorbehaltes zum Vorschlag der „Kriminalitätsinformationszelle“ geprüft, und welches Ergebnis kann sie hierzu mitteilen (Bundestagsdrucksache 19/353, Antwort zu Frage 15)? Eine Prüfung hat zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht stattgefunden. Das Dokument zur konkreten Ausgestaltung wird nach Kenntnis der Bundesregierung momentan durch den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) erarbeitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/647 c) Inwiefern soll nach Kenntnis der Bundesregierung die „Kriminalitätsinformationszelle “ dem „Migrant Smuggling Information Clearing House“ bei Europol zuarbeiten? Dem Ratsdokument 14265/2017 zufolge ist eine Zusammenarbeit und ein Informationsaustausch zwischen der noch einzurichtenden „Kriminalitätsinformationszelle “ und dem „Migrant Smuggling Information Clearing House“ angestrebt. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 13. Welche Informationen aus welchen Quellen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem „Migrant Smuggling Information Clearing House“ verarbeitet (bitte die eingebundenen Datenbanken der einzelnen Teilnehmenden benennen bzw. die Herkunft der von ihnen beigesteuerten Daten so konkret wie möglich darlegen)? Bezüglich der Herkunft der Informationen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen . Bei den von der Bundespolizei übermittelten Daten handelt es sich um Daten aus laufenden Ermittlungsverfahren, die in das Auswerteprojekt Schleusungskriminalität eingebracht werden und aus dem Informationssystem der Polizei (INPOL) stammen. a) Welche Einstufung tragen nach Kenntnis der Bundesregierung die im „Migrant Smuggling Information Clearing House“ ausgetauschten Informationen ? Die Einstufung der im „Information Clearing House“ ausgetauschten Informationen ist vom Einzelfall abhängig und kann nicht generell beantwortet werden. b) Welche weiteren Einzelheiten sind der Bundesregierung zur Sammlung, Verarbeitung, Analyse und Verteilung von Informationen im „Migrant Smuggling Information Clearing House“ bekannt, und wie wird dies zu dem ebenfalls bei Europol angesiedelten Joint Operational Team Mare (JOT MARE) abgegrenzt? Das „Migrant Smuggling Information Clearing House“ baut auf dem Konzept und der Struktur des JOT MARE auf. Die zum JOT MARE entsandten nationalen Experten arbeiten eng mit dem „Migrant Smuggling Information Clearing House“ zusammen. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. c) Welche Einheit bei Europol ist nach Kenntnis der Bundesregierung bislang bzw. zukünftig für das Aufspüren und Analysieren von Accounts in sozialen Medien zu „Migrantenschmuggel“ zuständig? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung ist die bei Europol in der Abteilung „Operations“ angesiedelte „Internet Referral Unit“ (IRU) für das Identifizieren und Analysieren krimineller Aktivitäten über Soziale Medien zuständig. d) Wie viele Accounts bzw. Postings wurden nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich der Meldestelle für Internetinhalte zur Entfernung gemeldet? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/647 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern INTERPOL aus den Projekten VENNLIG und HAMAH auch „Daten von Kriegsschauplätzen “ („battlefield data“) beisteuert, die vom US-Militär stammen (Bundestagsdrucksache 19/353, Antwort zu Frage 8)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob Europol inzwischen einen Verbindungsbeamten zum Projekt „Gallant Phoenix“ entsandt hat, das vom US-Militär in Syrien und im Irak durchgeführt wird (Bundestagsdrucksache 18/12451)? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Europol inzwischen eine Person entsandt . b) Inwiefern werden Daten aus „Gallant Phoenix“ auch im „Migrant Smuggling Information Clearing House“ verarbeitet, bzw. welche Überlegungen existieren hierzu? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 15. Wie bewertet die Bundesregierung die Entsendung von Europol-Verbindungsbeamten in Drittstaaten grundsätzlich und im vorliegenden Einzelfall hinsichtlich des Projekts „Gallant Phoenix“, und inwiefern hat sie dies auf Ebene der Ratsarbeitsgruppen problematisiert? Die Entsendung von Europol-Verbindungsbeamten in Drittstaaten kann in bestimmten Konstellationen die Tätigkeit und Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten bei der Verhütung und Bekämpfung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität und des Terrorismus unterstützen und verstärken , etwa dann, wenn der Drittstaat keinen Verbindungsbeamten zu Europol entsandt hat oder wenn Art und Umfang der Zusammenarbeit und Koordinierung eine Entsendung erfordern. Die Bundesregierung bevorzugt allerdings die Entsendung von Verbindungsbeamten aus Drittstaaten zu Europol nach Den Haag. Die etwaige Entsendung von Personal von Europol zur Operation „Gallant Phönix “ obliegt der fachlichen Bewertung und Entscheidung von Europol. 16. Welche Stellen der Bundesregierung (Polizei, Militär, Geheimdienste) können unter welcher Maßgabe auf die „NATO’s Biometric Enhanced Watch list“ zugreifen (http://gleft.de/1Wy)? Weder Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst, Bundeswehr, Bundeskriminalamt oder Bundespolizei haben Zugriff auf die „NATO’s Biometric Enhanced Watch list“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/647 17. Was ist der Bundesregierung zu Überlegungen bekannt, auch hinsichtlich anderer GSVP-Missionen (etwa der multinationalen „G5-Sahel-Truppe“), ein „Information Clearing House“ einzurichten, welcher Zweck würde dort verfolgt, und wer könnte daran teilnehmen? Die Gruppe der fünf Sahel-Kernstaaten (Sahel-G5) Burkina Faso, Mali, Mauretantien , Niger und Tschad hat im Jahr 2017 eine „gemeinsame Einsatztruppe“ („Force Conjointe“) eingerichtet. Diese wird international unterstützt, unter anderem auch von der EU. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 15. Januar 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/433 wird verwiesen. Im Übrigen sind der Bundesregierung keine derartigen Überlegungen bekannt. 18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ähnlich wie in Pakistan und Nigeria auch in nordafrikanischen Ländern eine „EU Cooperation Platform against migrant smuggling“ einzurichten (Kommissionsdokument COM(2017) 669 final vom 15. November 2017)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 19. Welche weiteren Details sind der Bundesregierung zu den Beteiligten an einer „Libyan task force“ bekannt („Meeting of the Joint AU-EU-UN Taskforce to Address the Migrant Situation in Libya“, Pressemitteilung des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 14. Dezember 2017)? An der Gemeinsamen AU-EU-UN Task Force beteiligen sich hochrangige Vertreter der Afrikanischen Union (AU), des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR). Den Vorsitz hat die Kommissarin für Soziale Fragen der Afrikanischen Union, Frau Amira El Fadil inne. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. a) Mit welchen Maßnahmen soll die „Libyan task force“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch polizeiliche Ermittlungen in Libyen unterstützen, und welche Aufgaben werden hierzu von Italien übernommen? b) Auf welche Weise wird die „Libyan task force“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch vom „Migrant Smuggling Information Clearing House“ unterstützt? Die Fragen 19a und 19b werden aufgrund des Themenzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für das zweite Quartal 2018 wird derzeit von Italien eine erste Besprechung zum Thema „Libyan task force“ vorbereitet, wo auch eine Beteiligung des „Migrant Smuggling Information Clearing House“ erörtert werden soll. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit Libyen hat Europol zeitweilig einen Mitarbeiter zur EU-Border Assistance Mission in Libya (EUBAM) entsandt. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333