Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6504 19. Wahlperiode 13.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Dr. Konstantin von Notz, Margarete Bause, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/5739 – Deutsche Beziehungen zu Saudi-Arabien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Tötung des saudischen Journalisten Jamal Khashoggi im saudischen Konsulat in Istanbul hat eine nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller längst überfällige Debatte über politische Freiheit und Menschenrechte in Saudi-Arabien und die Aktivitäten der saudi-arabischen Regierung im Ausland ausgelöst. Kronprinz Mohammad bin Salman, der als faktischer Regierungschef des Staates gilt, hat mit seiner „Vision 2030“ ein ehrgeiziges Modernisierungsprogramm für Saudi-Arabien vorgelegt. Viele dieser Veränderungen stellen für die Bürgerinnen und Bürger erhebliche Verbesserungen dar. Dennoch wird seine Politik der gesellschaftlichen Öffnung bislang nicht durch eine politische Öffnung und Liberalisierung im Inneren oder eine weniger aggressive Außenpolitik flankiert. Im Gegenteil: Die steigende Zahl der verhafteten Oppositionellen, Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler bzw. Gegenspielerinnen und Gegenspieler aus der saudischen Elite sowie die Fortführung des brutalen Kriegs im Jemen, bei dem nach Einschätzung der Expertengruppe der Vereinten Nationen (VN) mit großer Wahrscheinlichkeit von Seiten der saudisch geführten Allianz Kriegsverbrechen begangen wurden und durch eine Seeblockade eine Ursache für die nach Angaben der VN derzeit größte humanitäre Notlage der Welt geschaffen wurde, sind nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller Ausdruck einer rücksichtslosen und intoleranten Haltung. Das Ausmaß der humanitären Notlage im Jemen veranlasste den VN-Nothilfekoordinator zur Einschätzung, die unmittelbar drohende Hungersnot könne gravierender sein als alles, „was die Experten auf diesem Gebiet in ihrem Arbeitsleben bislang erlebt haben“ (www. tagesschau.de/ausland/jemen-hungersnot-111.html). Diese Haltung zeigt sich auch in der wachsenden Krise im Verhältnis zum Nachbarstaat Qatar. Diese Politik gefährdet nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Stabilität des Landes wie auch die seines regionalen Umfelds. Zu dieser Instabilität tragen auch die Spannungen mit dem Iran bei. Die Regierung Saudi-Arabiens reagiert ausgesprochen gereizt auf Kritik nicht nur im In-, sondern auch im Ausland. So zog das Königreich seinen Botschafter aus Berlin ab, nachdem der damalige deutsche Außenminister Sigmar Gabriel Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6504 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode kritisierte, der Kronprinz habe mit seiner Politik gegenüber dem Libanon „politisches Abenteurertum“ betrieben. Gegenüber Kanada zog es nach kritischen Äußerungen der kanadischen Außenministerin drastische Konsequenzen: Es beorderte dort studierende saudische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zurück und wies die staatliche Fluggesellschaft an, die Direktflüge einzustellen. Es gibt Berichte, wonach Jamal Khashoggi nicht der einzige Fall eines saudischen Staatsbürgers ist, der mit Hilfe saudi-arabischer Botschaften im Ausland belangt werden sollte (www.yahoo.com/news/saudi-dissidents-fear-long-arm-statekhashoggi -murder-114854780.html?guccounter=1). So berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ auch über den Fall eines in Deutschland lebenden saudischen Staatsbürgers (www.sueddeutsche.de/politik/saudischer-prinz-in-deutschlanddissident -wirft-saudi-arabien-versuchte-verschleppung-vor-1.4171996). Ein US-amerikanischer Pressebericht dokumentiert umfangreiche Maßnahmen gegen oppositionelle Stimmen im Internet (www.nytimes.com/2018/10/20/us/ politics/saudi-image-campaign-twitter.html), zu denen auch die Beratungsfirma McKinsey beigetragen haben soll. Das angespannte Verhältnis zwischen Saudi-Arabien und Deutschland äußert sich auch in den wirtschaftlichen Beziehungen. So berichtete das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ im Mai, deutsche Unternehmen bekämen im Land de facto keine Aufträge mehr. Es ist unklar, ob sich diese Situation nach der Rückkehr des saudischen Botschafters nach Berlin geändert hat. 1. Worin genau bestanden die „Missverständnisse“ zwischen Deutschland und Saudi-Arabien, die Bundesaußenminister Heiko Maas im September 2018 in New York bedauerte (www.spiegel.de/politik/ausland/heiko-maas-saudiarabien -feiert-diplomatischen-sieg-ueber-deutschland-a-1230162.html)? Der Bundesminister des Auswärtigen und sein saudi-arabischer Amtskollege Adel Al Jubeir hatten sich am 25. September 2018 am Rande der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York zu bilateralen und internationalen Fragen ausgetauscht. Thema des Gesprächs waren auch Fehlwahrnehmungen, die es zwischen beiden Ländern gegeben hatte. Der Bundesminister des Auswärtigen hat in diesem Zusammenhang die generelle Bedeutung einer klaren Kommunikation zwischen beiden Staaten hervorgehoben. 2. Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass die Spannungen zwischen Deutschland und Saudi-Arabien zu einem De-facto-Boykott deutscher Firmen in Saudi-Arabien geführt hatten, wie dies im oben zitierten Artikel geschildert wird, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Vorfeld der Rückkehr des saudischen Botschafters nach Berlin ergriffen, um deutschen Firmen einen fairen Marktzugang in Saudi-Arabien zu ermöglichen ? Aus Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Wirtschaft erhärtete sich im fraglichen Zeitraum der Eindruck, dass sich deutsche Unternehmen im Königreich Saudi-Arabien in einem deutlich schwieriger gewordenem Umfeld bewegten. Die Bundesregierung erreichten Hinweise, dass insbesondere bei Ausschreibungen staatlicher Stellen deutsche Unternehmen trotz aussichtsreicher Position nicht berücksichtigt und dementsprechend Umsätze teils spürbar zurückgehen würden. Nach Einschätzung der Bundesregierung konnte für den infrage stehenden Zeitraum jedoch nicht von einem flächendeckenden Boykott gesprochen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6504 Die Bundesregierung hat sich seit November 2017 intensiv um eine Verbesserung der bilateralen Beziehungen mit dem Königreich Saudi-Arabien bemüht – in Gesprächen mit Vertretern der Regierung Saudi-Arabiens, in öffentlichen Stellungnahmen und mit Dialogangeboten. Die Lage der deutschen Wirtschaft und deren wichtiger Beitrag zum wirtschaftlichen Transformationsprozess in Saudi-Arabien kamen dabei auch zur Sprache. 3. Wie hoch war das Handelsvolumen zwischen Deutschland und Saudi-Arabien jeweils in den letzten fünf Jahren, und wie hoch war es in den bislang abgelaufenen Monaten des Jahres 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung? Die erbetenen Daten können im Internet auf der „Genesis-Datenbank“ des Statistischen Bundesamtes abgerufen werden: www-genesis.destatis.de/genesis/online. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine weitergehenden Erkenntnisse. 4. In welchem Umfang wurden Geschäfte zwischen Deutschland und Saudi- Arabien durch Hermesbürgschaften abgesichert (bitte detailliert nach Projekten auflisten)? In dem Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. Oktober 2018 hat die Bundesregierung Geschäfte mit Saudi-Arabien in Höhe von 4 269 Millionen Euro mit Exportkreditgarantien abgesichert. Sektor Deckungsvolumen in Tsd. Euro 2013 Deckungsvolumen in Tsd. Euro 2014 Deckungsvolumen in Tsd. Euro 2015 Deckungsvolumen in Tsd. Euro 2016 Deckungsvolumen in Tsd. Euro 2017 Deckungsvolumen in Tsd. Euro 2018 (per 31.10.) Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 0 14.500 8.737 24.768 18.322 4.128 Bergbau, inkl. Verarbeitung 282 0 20.267 0 0 0 Dienstleistungen 0 0 0 0 0 12 Energie 0 7.393 0 13.377 0 0 Erdöl- und Erdgasförderung inkl. Verarbeitung 374.954 2.740 2.442 0 0 0 Transport/ Infrastruktur 33.057 1.459.262 41.711 9.151 12.975 114.169 Verarbeitende Industrie 2.100 2.240 6.093 2.681 2.483 11.798 Sammeldeckungen 465.641 444.643 419.304 291.886 252.575 205.376 Gesamtergebnis 876.034 1.930.778 498.554 341.863 286.355 335.483 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6504 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mit der Sammeldeckung können Exportgeschäfte mit einer Vielzahl von ausländischen Kunden zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis zu zwölf Monaten Kredit) in einem standardisierten Verfahren abgesichert werden. Die Sammeldeckung ist vor allem ein Deckungsprodukt für deutsche Handelsunternehmen. 5. Inwiefern hat die Bundesregierung die kanadische Regierung unterstützt, als das Land nach Kritik der kanadischen Außenministerin an der Menschenrechtslage in Saudi-Arabien unter Druck aus dem Königreich kam, und inwiefern ging den in der ersten Frage zitierten Aussagen des Bundesaußenministers Heiko Maas in New York eine Abstimmung mit Kanada voraus? Kanada und Deutschland sind enge Partner, die über viele gemeinsame Werte miteinander verbunden sind. Die Bundesregierung stimmt sich generell eng mit Kanada ab, sowohl bilateral als auch in internationalen Foren wie den G7, einschließlich zu Saudi-Arabien. Die bilateralen Spannungen im Verhältnis Kanadas zu Saudi-Arabien nimmt die Bundesregierung sehr ernst. Ziel muss eine möglichst baldige Auflösung dieser Spannungen sein. Dies macht die Bundesregierung auch in ihren Gesprächen gegenüber der saudi-arabischen Seite regelmäßig deutlich. 6. Inwiefern sieht die Bundesregierung angesichts des wirtschaftlichen und politischen Drucks Saudi-Arabiens bei Kritik aus dem Ausland einen internationalen Schulterschluss als Antwort auf dieses Vorgehen, und welche Schritte hat sie in diesem Sinne unternommen? Die Bundesregierung stimmt sich in außenpolitischen Fragen eng mit ihren europäischen und internationalen Partnern ab. Dies gilt auch für ihre Politik gegenüber Saudi-Arabien. Die Abstimmung erfolgt sowohl in direktem Kontakt mit ausländischen Partnern als auch in den europäischen und internationalen Gremien, in denen die Bundesregierung vertreten ist. Im Fall Khashoggi hat die Bundesregierung sich aktiv an gemeinsamen Erklärungen sowohl im Rahmen der EU28, der G7-Außenminister sowie der E3-Außenminister Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens beteiligt. 7. In welchem Umfang bezieht Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung Öllieferungen aus Saudi-Arabien? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Deutschland im Jahre 2017 insgesamt 1 020 952 Tonnen Rohöl im Wert von 331,1 Mio. Euro aus Saudi-Arabien eingeführt (1,1 Prozent der gesamten deutschen Rohöleinfuhren). Im Jahre 2018 (bis einschließlich September) wurden 1 043 307 Tonnen im Wert von 446,4 Mio. Euro aus Saudi-Arabien eingeführt (1,6 Prozent der gesamten deutschen Rohöleinfuhren ). Die Angaben zu den erfragten Öllieferungen basieren auf Berechnungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und sind abrufbar unter dem Link www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Rohoel/2018_ 09_rohloelinfo.html. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6504 8. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Untersuchungen der Ermordung des Journalisten Khashoggi durch die türkische Justiz und das Auslieferungsersuchen des Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan der 18 in Saudi- Arabien verhafteten Verdächtigen (www.theguardian.com/world/2018/oct/23/ turkish-president-erdogan-rejects-saudi-account-of-khashoggi-killing)? Die Bundesregierung hat die gewaltsame Tötung von Jamal Khashoggi im saudiarabischen Generalkonsulat in Istanbul in aller Schärfe verurteilt. Sie hat ihre Erwartung bekräftigt, dass Saudi-Arabien in uneingeschränkter Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden eine umfassende, glaubwürdige und zügige Untersuchung durchführt und die Umstände des Todes von Jamal Khashoggi vollständig aufklärt. Die Bundesregierung verfolgt, in wieweit Saudi-Arabien bei der Aufklärung des Falles um Transparenz bemüht ist und sich dafür einsetzt, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Entsprechend dem Verlauf und den Ergebnissen der Untersuchungen ist die Bundesregierung bereit, gemeinsam mit ihren europäischen und internationalen Partnern angemessene Maßnahmen zu treffen. 9. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Komittees zum Schutz von Journalisten und weiteren Nichtregierungsorganisationen nach einer umfassenden Untersuchung des Falles Kashoggi durch eine unabhängige UN-Expertengruppe? Die Tat wurde in Istanbul begangen, weshalb die türkischen Behörden zuständig sind. Bislang liegt von ihnen kein offizielles Untersuchungsergebnis vor. Die Bundesregierung wird das Ergebnis der türkischen Ermittlungen bewerten sobald es vorliegt und daraus ihre Schlüsse ziehen. 10. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Gefährdungen der Sicherheit und Bedrohungen von in Deutschland lebenden saudischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern durch die saudische Regierung vor? Über eine konkrete Gefährdung von saudischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in Deutschland liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 11. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis über aus Deutschland verschwundene saudische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 12. Wie schützt die Bundesregierung in Deutschland lebende saudische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vor Bedrohungen saudischer Regierungsstellen konkret? 13. Gab es seitens der deutschen Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung Gefährdungsansprachen gegenüber saudischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, und wenn ja, wie viele, und durch welche Behörden? Die Beantwortung der Fragen 12 und 13 kann nicht in offener Form erfolgen. Die erbetenen Auskünfte sind schutzbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik der deutschen Sicherheitsbehörden stehen. Eine Veröffentlichung diesbezüglicher Informationen und die Kenntnisnahme durch Unbefugte würden die künftige Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten anderer Staaten beeinträchtigen und die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des BfV und BKA gefährden. Dies Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6504 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher sind Teile der Antwort auf die Fragen 12 und 13 gemäß § 2 Ziffer 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) in den Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ eingestuft und werden an die Geheimschutzstelle des Bundestages übermittelt.* 14. Wie viele Verbindungsbeamte und Mitarbeiter haben deutsche Sicherheitsbehörden (insb. Bundeskriminalamt – BKA, Bundespolizei – BPol, Bundesamt für Verfassungsschutz – BfV, Bundesnachrichtendienst – BND, Bundeswehr ) nach Kenntnis der Bundesregierung in Saudi-Arabien (bitte nach Behörde aufschlüsseln)? Seit 1986 hat Deutschland einen Verteidigungsattaché in Riad akkreditiert. Der deutsche Militärattachéstab an der Deutschen Botschaft Riad besteht aus zwei Personen. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat derzeit einen Verbindungsbeamten in Saudi- Arabien eingesetzt. Seitens der Bundespolizei ist kein Verbindungsbeamter in Saudi-Arabien eingesetzt . Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/4802 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 24 der Abgeordneten Mihalic auf Bundestagsdrucksache 19/5440 verwiesen. Was darüber hinaus Informationen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) betrifft, ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage 14 in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte enthalten Informationen, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BfV stehen. Im Detail betrifft die Frage die Arbeitsschwerpunkte des BfV. Diese unterliegen der Vertraulichkeit und sind besonders schutzbedürftig. Eine (zur Veröffentlichung bestimmte) Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde spezifische Informationen zur Tätigkeit der Sicherheitsbehörden einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dabei würde die Gefahr entstehen, dass ihre bestehenden zukünftigen Arbeitsschwerpunkte aufgeklärt und damit der Einsatzerfolg gefährdet würde. Dies könnte einen Nachteil für die wirksame Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Daher ist die Antwort auf die Frage 14 gemäß § 2 Ziffer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) in den Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separate Anlage übermittelt.** Betreffend den Bundesnachrichtendienst (BND) kann die Antwort auf die Frage aus Gründen der Geheimhaltung ebenfalls nicht öffentlich erfolgen. Nach § 2 Nummer 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) sind Informationen, deren * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. ** Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6504 Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann, entsprechend einzustufen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrages besonders schutzwürdig. Sie dienen der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Eine Veröffentlichung solcher Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der den deutschen Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes erhebliche Nachteile zur Folge haben und kann die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Geheim“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt.* 15. Welche Art der Zusammenarbeit von deutschen und saudischen Sicherheitsbehörden gibt es derzeit, und wurden hinsichtlich der Zusammenarbeit Konsequenzen aus dem Tod Jamal Khashoggis gezogen? Die Bundeswehr unterhält keine institutionalisierten sicherheitspolitischen Beziehungen zu Saudi-Arabien. Bisherige Kontakte waren beschränkt auf die Zusammenarbeit im Bereich der Ausbildung. Hierzu wurde am 30. April 2017 die „Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Verteidigungsministerium des Königreichs Saudi-Arabien über die Ausbildung saudischen militärischen Personals in Einrichtungen der Bundeswehr“ (BGBl 2018 II S. 193) geschlossen. Auf dieser Grundlage befinden sich in Absprache mit dem Auswärtigen Amt derzeit sieben saudi-arabische Kadetten zur Ausbildung in Deutschland (Sprachausbildung, anschließende Offiziersausbildung und Studium). Eine Änderung dieser Ausbildungsunterstützung ist wegen der erwartbaren positiven Effekte (etwa Einführung in das Wertesystem der Bundesrepublik Deutschland , Innere Führung, Verankerung der Streitkräfte in Demokratie und Gesellschaft , Parlamentarische Kontrolle der Streitkräfte) nicht vorgesehen. Die saudiarabischen Kadetten sollen mittel- bis langfristig als positive Multiplikatoren im saudi-arabischen Militär und in der Gesellschaft dienen. Zwischen Saudi-Arabien und Deutschland findet eine Zusammenarbeit auf polizeilicher Ebene statt. Die Informationsübermittlung vom Bundeskriminalamt (BKA) an die saudi-arabischen Sicherheitsbehörden, bilaterale Kontakte und Arbeitstreffen sind grundsätzlich beschränkt und unterliegen einer strengen Einzelfallprüfung. Diese findet einzelfallbezogen auf dem Interpol-Weg oder über den BKA-Verbindungsbeamten statt. Aktuell gibt es wegen geringer Zusammenarbeitserfordernisse in den Bereichen Organisierte Kriminalität, Rauschgift und Schleusung keine polizeiliche Zusammenarbeit im Rahmen von Ermittlungsverfahren. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6504 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien am 27. Mai 2009 unterzeichnete Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich ist am 3. August 2012 in Kraft getreten . Gegenwärtig finden auf Grundlage dieses Abkommens keine Maßnahmen des Bundeskriminalamts mit Saudi-Arabien statt. In Bezug auf die Kooperation der Bundespolizei mit dem Grenzschutz des Königreichs Saudi-Arabien wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Schriftlichen Fragen 24 und 25 der Abgeordneten Mihalic auf Bundestagsdrucksache 19/5440 verwiesen. Der Bundesnachrichtendienst befindet sich im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags gemäß § 1 Absatz 2 BNDG mit Nachrichtendiensten anderer Staaten im Austausch. Dies umfasst die Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung sind und nach kritischer Prüfung in ein übergreifendes Lagebild eingeordnet werden. Darüber hinaus kann die Beantwortung der Frage 15 nicht in offener Form erfolgen . Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BfV stehen. Im Detail betrifft die Frage die Zusammenarbeitsbeziehungen des BfV mit ausländischen öffentlichen Dienststellen. Die Zusammenarbeit mit ausländischen öffentlichen Dienststellen und insbesondere mit Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten anderer Staaten unterliegt der Vertraulichkeit und ist besonders schutzbedürftig. Eine Veröffentlichung diesbezüglicher Informationen und die Kenntnisnahme durch Unbefugte würden die künftige Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten anderer Staaten beeinträchtigen und die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des BfV gefährden. Dies kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher sind Teile der Antwort auf die Frage 15 gemäß § 2 Ziffer 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) in den Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ eingestuft und werden an die Geheimschutzstelle des Bundestages übermittelt.* 16. Welche Programme des wissenschaftlichen Austauschs zwischen Deutschland und Saudi-Arabien gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und inwiefern wurden sie durch die Spannungen zwischen den beiden Ländern beeinträchtigt ? Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) arbeitet mit Saudi-Arabien im Rahmen eines Regierungsstipendienprogramms zusammen. Zwischen Januar und November 2018 blieben technische Anfragen des DAAD zur Umsetzung des Programms unbeantwortet. Seit November 2018 stehen der DAAD und Saudi- Arabien wieder im Kontakt. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6504 17. Inwiefern liegen der Bundesregierung Hinweise über in entsprechenden Medienberichten geschilderte (vgl. www.nytimes.com/2018/10/20/us/politics/ saudi-image-campaign-twitter.html), hinausgehende Versuche der intransparenten Einflussnahme auf demokratische Willensbildungsprozesse, insbesondere in den sozialen Netzwerken, vor, und kommen hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung auch aus Deutschland stammende Programme zum Einsatz? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 18. Wie schätzt die Bundesregierung die große Zahl von jungen Twitter-Nutzerinnen und Twitter-Nutzern in Saudi-Arabien ein, die nach Medienberichten im Vergleich zu anderen islamischen Ländern überdurchschnittliche Sympathien für dschihadistische, salafistische und religiösfundamentalistische Accounts zeigen (www.welt.de/politik/ausland/article138154628/IS- Dschihadisten-twittern-mit-46-000-Nutzer-Konten.html oder www.socialbakers. com/statistics/twitter/profiles/saudi-arabia/)? Zur Zahl der in der Frage genannten Twitter-Nutzerinnen und -Nutzer in Saudi- Arabien liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Berichten über die Rolle der Beratungsfirma McKinsey bei der saudischen Kampagne gegen Oppositionelle für ihre eigene Zusammenarbeit mit diesem Unternehmen ? Die Beratungsfirma McKinsey hat in ihrer öffentlichen Stellungnahme vom 20. Oktober 2018 entsprechende Berichte in internationalen Medien als falsch zurückgewiesen . Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine weiteren Erkenntnisse vor. 20. Inwiefern arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung noch weitere für die Bundesregierung tätige Beratungsunternehmen ebenfalls für das Königreich Saudi-Arabien, und in welchen Bereichen? Der Bundesregierung liegt keine Übersicht vor, welche Beratungsunternehmen, die auch für die Bundesregierung tätig sind, derzeit für Saudi-Arabien Aufträge ausführen. 21. Gibt es nach der Schließung der König-Fahd-Akademie in Bonn nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Sponsoringaktivitäten aus Saudi-Arabien für derartige Einrichtungen im Bundesgebiet? Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage kann nicht offen erfolgen, denn sie würde Informationen zu den Fähigkeiten und Methoden der Nachrichtendienste des Bundes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste des Bundes und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung, VSA) werden diese Informationen daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6504 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Wie schätzt die Bundesregierung das Verhältnis Saudi-Arabiens zu seinem Nachbarstaat Qatar ein, und inwiefern sieht sie derzeit einen Weg zur Lösung der Spannungen? Am 5. Juni 2017 haben Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain und Ägypten die diplomatischen Beziehungen zu Katar abgebrochen, die Landgrenze zwischen Saudi-Arabien und Katar geschlossen sowie verschiedene wirtschaftliche Maßnahmen gegen Katar eingeleitet. Die Bundesregierung unterstützt seit Ausbruch der Krise die Vermittlungsbemühungen des Emirs von Kuwait . Sie ruft alle Parteien zu Deeskalation und zum direkten Dialog auf, um die Krise schnellstmöglich beizulegen. 23. Inwiefern sind von den Spannungen nach Kenntnis der Bundesregierung auch grenzübergreifende wirtschaftliche Aktivitäten mit deutscher Beteiligung betroffen? Ein vollständiges Lagebild zur Betroffenheit grenzübergreifender wirtschaftlicher Aktivitäten mit deutscher Beteiligung im Rahmen der Katar-Krise hat die Bundesregierung nicht. Anhand zahlreicher Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Wirtschaft ist jedoch von deutlich negativen Auswirkungen auch für deutsche Unternehmen auszugehen, auch weil zahlreiche deutsche Unternehmen ihre regionalen Niederlassungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten angesiedelt haben und ihnen der Zugang zum katarischen Markt durch die teilweise Einstellung des direkten Luft- und Schiffsverkehrs zwischen Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain und Ägypten einerseits und Katar andererseits im Zuge der Spannungen erheblich erschwert wurde. Insbesondere logistische Hürden bei Ein- und Ausfuhren – auch für Warenlieferungen aus Drittstaaten – führten zu erheblichen Beeinträchtigungen im Passagier- und Frachtverkehr, zu erhöhter Verunsicherung und fehlender Planungssicherheit und teilweise auch zu höheren Kosten, etwa aufgrund der Umstellung von Lieferketten. 24. Welche Rolle spielen die Spannungen zwischen Saudi-Arabien und Qatar für das deutsche Verhältnis zu Saudi-Arabien, und inwiefern versucht die Bundesregierung, zu einer Entspannung beizutragen? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 25. Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass Saudi-Arabien die durch die Sanktionen der Vereinigten Staaten gegen den Iran zu erwartenden geringeren Ölausfuhren der Islamischen Republik so kompensieren kann, dass der Ölpreis stabil gehalten werden kann? Die Erdölforderung wurde bereits in den vergangenen Monaten in Erwartung von US-Sanktionen gegen Iran in verschiedenen Staaten deutlich ausgeweitet. Laut der Internationalen Energie-Agentur (IEA) herrscht derzeit auf den Ölmärkten ein Angebotsüberschuss. Auch Saudi-Arabien hat seine Erdölförderung seit Mai 2018 von 9,9 Millionen Barrel/Tag auf 10,7 Millionen Barrel/Tag im Oktober 2018 gesteigert. Inwieweit auch in der Zukunft eine geringere Ausfuhr iranischen Öls durch Saudi-Arabien oder andere Staaten ausgeglichen wird, vermag die Bundesregierung nicht zu beurteilen. Der Erdölpreis ist volatil und von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, hierzu zählen auch geopolitische Risiken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6504 26. Inwiefern werden aus Saudi-Arabien nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin dschihadistische Gruppierungen weltweit unterstützt? 27. Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin Unterstützung aus Saudi-Arabien für Religions- und Koranschulen in Pakistan, Indonesien , Indien und Zentralasien, und inwiefern hat der saudische Staat nach ihrer Kenntnis Einfluss auf diese Unterstützung? Die Fragen 26 und 27 werden zusammengefasst beantwortet. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen kann nicht offen erfolgen, denn sie würde Informationen zu den Fähigkeiten und Methoden der Nachrichtendienste des Bundes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland , sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste des Bundes und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung, VSA) werden diese Informationen daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* 28. Inwiefern unterstützt Saudi-Arabien nach Kenntnis der Bundesregierung kurdische oder arabische Gruppierungen im Iran sowie in der pakistanischen Grenzregion zu Iran aktive salafistische Gruppen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 29. Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle Saudi-Arabiens in Bahrain ein? Bahrain stimmt sich in allen wichtigen außenpolitischen Fragen mit Saudi-Arabien ab und steht gerade bei regionalpolitischen Fragen an der Seite Saudi-Arabiens . Am 4. Oktober 2018 unterzeichneten die Finanzminister von Bahrain, Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Kuwait eine Vereinbarung für finanzielle Hilfen, mit der Bahrain insgesamt zehn Mrd. US-Dollar über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung gestellt werden. 30. Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle Saudi-Arabiens und der saudisch geführten Allianz im Jemen ein, insbesondere mit Blick auf gravierende Menschenrechtsverletzungen gegenüber der Zivilbevölkerung und mögliche Kriegsverbrechen, wie sie im Bericht der VN-Expertengruppe (www.ohchr. org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=23479) vermutet werden? Die Bundesregierung hat den Bericht der vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen mandatierten Gruppe von Menschenrechtsexperten über Menschenrechtsverletzungen im Jemen mit Besorgnis zur Kenntnis genommen. Sie erwartet , dass den dort aufgeführten Vorwürfen weiter nachgegangen wird. Es liegen ihr keine eigenen Erkenntnisse dazu vor. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6504 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 31. Was muss nach Ansicht der Bundesregierung getan werden, um dieser Hungersnot entgegenzuwirken, welche Schritte müsste Saudi-Arabien ihrer Ansicht nach dafür tun, und was plant sie selbst dazu beizutragen? Die Bundesregierung setzt sich auch mit Blick auf die katastrophale humanitäre Lage in Jemen gegenüber allen Konfliktparteien für eine sofortige Waffenruhe und eine Wiederbelebung des politischen Prozesses unter der Ägide der Vereinten Nationen ein. Im Rahmen ihrer Gespräche setzt sich die Bundesregierung auch für den Schutz humanitärer Helfer, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowie den verbesserten Zugang von Hilfsorganisationen zur notleidenden jemenitischen Bevölkerung ein und wird dies auch im Rahmen der deutschen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen weiterführen. Bei der Bereitstellung von Mitteln für humanitäre Hilfe arbeitet die Bundesregierung auf der Basis der von den Vereinten Nationen koordinierten humanitären Hilfspläne („Humanitarian Response Plans“). Nahrungsmittelnothilfe und Ernährung sind neben Gesundheitsversorgung, WASH (Wasser-, Sanitäre Versorgung und Hygiene) sowie Schutzmaßnahmen Schwerpunkte der deutschen humanitären Hilfe in Jemen. Angesichts der sich verschärfenden Hungerkrise in Jemen hat die Bundesregierung 2018 insgesamt 125 Mio. Euro für humanitäre Hilfe bereitgestellt. Zentraler Umsetzungspartner für die Verteilung lebensrettender Nahrungsmittel ist das Welternährungsprogramm (WEP). Das WEP versorgte bislang monatlich acht Millionen Menschen mit Nahrungsmitteln. Um auf den rapide ansteigenden Bedarf zu reagieren, weitet das WEP aktuell seine Aktivitäten aus, um bis zu zwölf Millionen Menschen mit Nahrungsmitteln versorgen zu können. Das Auswärtige Amt hat dem WEP für seine Hilfsmaßnahmen in Jemen in diesem Jahr insgesamt 41 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Für das kommende Jahr hat die Bundesregierung bereits Mittel für humanitäre Hilfe in Jemen in der Höhe von 38,5 Mio. Euro zugesagt. Saudi-Arabien hat 2018 Mittel in der Höhe von rund eine Mrd. US-Dollar für humanitäre Hilfe zur Verfügung gestellt, die überwiegend für humanitäre Hilfsprogramme von Organisationen der Vereinten Nationen, insbesondere das Welternährungsprogramm (WEP), umgesetzt werden. Aufgrund seit Oktober 2016 ausbleibender Gehälter im öffentlichen Sektor im Norden des Landes ist die Kaufkraft der Bevölkerung rapide gesunken, die Verlegung der Zentralbank nach Aden und damit die Spaltung der Zentralbank führte zu einer Liquiditätskrise, die zusammen mit der Abwertung der Währung zu erhöhter Verschuldung der Bevölkerung beiträgt und Jemen in eine tiefe Wirtschaftskrise versetzte. Importhürden von kommerziellen und humanitären Waren nach Jemen über die Häfen und teils unzugängliche Transportwege aufgrund der Kampfhandlungen erschweren den Zugang der Bevölkerung zu lebensnotwendigen Gütern und humanitären Hilfe. 32. Wird die Bundesregierung die strategische Partnerschaft mit Saudi-Arabien beenden, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung ist bestrebt, auch weiterhin mit Saudi-Arabien im Dialog zu bleiben. Dies gilt auch für kritische Themen. Saudi-Arabien spielt als starke politische , wirtschaftliche und militärische Kraft auf der Arabischen Halbinsel eine wichtige Rolle bei den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft um Stabilität in der Region des Nahen und Mittleren Osten. Eine Lösung der Probleme in der Region, einschließlich des Kampfs gegen den Terror, wird aus Sicht der Bundesregierung ohne Saudi-Arabien nicht möglich sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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