Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 10. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6505 19. Wahlperiode 13.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lars Herrmann, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6083 – Aufruf zur Überwachung der Polizeiarbeit durch jedermann V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r „Die Polizei, dein Freund und Helfer“ – diese Jahrhunderte alte Weisheit scheint aus Sicht der Fragesteller für die Hintermänner des Projekts „Drohende Gefahr – Cop Map – Melde Cops in deiner Nähe“ keine Gültigkeit mehr zu besitzen . Ganz im Gegenteil sollen jetzt sogar jede handelsübliche Polizeipräsenz und standardmäßige Kontrollen gemeldet und auf einer Karte lokalisiert werden (www.cop-map.com/). Dabei belegte erst im Frühjahr 2018 eine Umfrage, dass 86 Prozent der Befragten in Deutschland der Polizei vertrauen (https://de.statista. com/statistik/daten/studie/377233/umfrage/umfrage-in-deutschland-zum-vertrauenin -die-polizei/). Unsere Rechts- und Ordnungshüter werden auf der Plattform allerdings gänzlich anders dargestellt, indem es nunmehr heißt: „Polizei – kein Freund, sondern Gefährder“ oder „es ist nun an der Zeit, den Spiess umzudrehen. Ja, überall lauert eine drohende Gefahr: die Polizei selbst“ (www.drohende-gefahr.de/). Selbstverständlich stieß das bei der Gewerkschaft der Polizei, genauer gesagt bei deren Berliner Landesvorsitzenden, auf wenig Begeisterung. Er mahnte an, dass die „Cop Map“ „gefährlich für Leib und Leben aller Beteiligten sein“ könne, „wenn die Vorbereitung hoheitlicher Maßnahmen vorab bekannt werden“ (www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/gefahr-fuer-die-sicherheit--linke-aktivistenwarnen -auf-live-karte-vor-polizeieinsaetzen-31482794). Ähnlich äußerte sich das bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration zu der Kampagne, nachdem das der Polizei auf der Internetseite grundlos entgegengebrachte Misstrauen nur „schwer nachvollziehbar“ sei sowie alle Polizeibeamte mit einem „Generalverdacht rechtswidrigen Verhaltens“ konfrontiere (www.stern.de/politik/deutschland/polizisten-online-melden--aktivistenstarten -sogenannte--cop-map--8412880.html). Nicht nur nach Auffassung der Fragesteller verkörpert das Projekt „Drohende Gefahr – Cop Map – Melde Cops in deiner Nähe“ durch den Aufruf zur Überwachung der Polizeiarbeit durch jedermann eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Daher gilt es hier, ganz genau hinzusehen und die Hintergründe zu erforschen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6505 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung allgemein über die Initiative „Drohende Gefahr – Cop Map – Melde Cops in deiner Nähe“ vor? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6037 wird verwiesen. 2. Wie finanziert sich die Gruppierung „Polizeiklasse München“ nach Kenntnis der Bundesregierung? Welche Einnahmequellen sind bekannt? 3. Wie finanziert sich die Gruppierung „Peng! Kollektiv“ nach Kenntnis der Bundesregierung? Welche Einnahmequellen sind bekannt? 4. Welche natürlichen Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung verantwortlich für die Kampagne „Drohende Gefahr – Cop Map – Melde Cops in deiner Nähe“? 5. Inwieweit sind diese verantwortlichen, natürlichen Personen nach Kenntnis der Bundesregierung polizeibekannt? Die Fragen 2 bis 5 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine diesbezüglichen Erkenntnisse vor. 6. Inwieweit wird die Gruppierung „Polizeiklasse München“ und/oder einzelne Personen dieser Gruppierung vom Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung dem zuständigen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet? 7. Inwieweit wird die Gruppierung „Peng! Kollektiv“ und/oder einzelne Personen dieser Gruppierung vom Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung dem zuständigen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet? Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6037 wird verwiesen. 8. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Gruppierung „Polizeiklasse München“ heraus Beziehungen in die (links)extremistische Szene oder zur organisierten Kriminalität? 9. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Gruppierung „Peng! Kollektiv“ heraus Beziehungen in die (links)extremistische Szene oder zur organisierten Kriminalität? Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine diesbezüglichen Erkenntnisse vor. 10. Was unternimmt die Bundesregierung zum Schutz der Bundespolizisten in diesem konkreten Zusammenhang? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6037 verwiesen. Im Übrigen beabsichtigt die Bundesregierung keine Maßnahmen zu ergreifen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6505 11. Welche Verbindungen von der Gruppierung „Polizeiklasse München“ zu politischen Parteien sind der Bundesregierung bekannt? 12. Welche Verbindungen von der Gruppierung „Peng! Kollektiv“ zu politischen Parteien sind der Bundesregierung bekannt? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6037 wird verwiesen. 13. Was hält die Bundesregierung selbst von der Kampagne „Drohende Gefahr – Cop Map – Melde Cops in deiner Nähe“? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6037 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333