Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6507 19. Wahlperiode 13.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ottmar von Holtz, Dr. Franziska Brantner, Margarete Bause, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/5748 – Stand der Transformation des Zentrums für internationale Friedenseinsätze zur Entsendeorganisation und zum Kompetenzzentrum V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sekundierungsgesetz) im April 2017 sollte unter anderem die arbeits- und versorgungsrechtliche Situation der Sekundierten verbessert werden. Das Zentrum für internationale Friedenseinsätze (ZIF), das deutsche Kompetenzzentrum für Friedenseinsätze, fungiert nun als Arbeitgeber der Sekundierten im Ausland und wurde somit zu einer vollwertigen Entsendeorganisation, die sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Entsendung zivilen Personals übernimmt. Diese Transformation und das neue Gesetz tragen dem Ziel Rechnung, deutsche Expertinnen und Experten im Einsatz adäquat abzusichern und ihnen vollständigen Sozialversicherungsschutz in Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung zu bieten. Deutschland sollte dadurch international wettbewerbsfähig werden und mehr Verantwortung im zivilen Bereich übernehmen. Das Sekundierungsgesetz sollte die Wertschätzung der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages für die Arbeit der zivilen Expertinnen und Experten unterstreichen, das gemeinsame Ziel vorantreiben und das zivile Engagement weiter ausbauen. Friedenprozesse brauchen eine starke Beteiligung von Frauen und Minderheitengruppen . Daher ist die Implementierung des zweiten Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der VN-Resolution 1325 (2000) „Frauen, Frieden und Sicherheit“ konsequent umzusetzen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Sekundierungen sind ein wichtiges außenpolitisches Instrument. Die Bundesregierung zeigt mit diesem Engagement auch konkret gegenüber den Menschen vor Ort, dass sie in Krisenstaaten außenpolitische Verantwortung übernimmt. Das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) ist von der Bundesregierung mit der Umsetzung der Sekundierungen betraut. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6507 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Es hat die Aufgabe, zivile Kapazitäten zur Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung zu stärken. Das Kernmandat des ZIF ist die Qualifizierung , Bereitstellung, Vermittlung und Betreuung von Zivilpersonal in internationalen Friedens- und Wahlbeobachtungseinsätzen. Derzeit werden jährlich etwa 160 Experten in Friedensmissionen und 250 bis 300 Wahlbeobachter entsandt. Mit der Reform des Sekundierungsgesetzes wurde das ZIF zur vollwertigen Entsendeorganisation und ist nun Arbeitgeber der Sekundierten. International hat sich das ZIF seit seiner Gründung durch die Bundesregierung 2002 einen exzellenten Ruf erworben. 1. Welche Herausforderungen und Lücken sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung des Sekundierungsgesetzes (z. B. Versicherungen, Auslandszuschläge etc.)? Das Sekundierungsgesetz in der Fassung vom 27. Juni 2017 hat einen qualitativen Sprung in der Absicherung und Arbeitsqualität der Sekundierten bewirkt. Die Wettbewerbsfähigkeit bei der Gewinnung talentierter Fachkräfte, die bereit sind, in Krisenregionen zu arbeiten, wurde gestärkt. Durch die arbeits- und versorgungsrechtliche Gleichstellung von Sekundierten mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Bundes erhalten Sekundierte nunmehr eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung sowie eine adäquate Entlohnung gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Lücken bei der Umsetzung des Sekundierungsgesetzes sind der Bundesregierung nicht bekannt. 2. Inwieweit ist die Implementierung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der VN-Resolution 1325 („Frauen, Frieden und Sicherheit“) dabei umgesetzt ? Der bisherige Umsetzungsstand zeigt, dass die sich aus dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Resolution 1325 für den Zeitraum 2017 bis 2020 ergebende Verpflichtung eingehalten wird: Die Bundesregierung hat den Anteil sekundierter Frauen in Friedensmissionen konsolidiert. Bei der Rekrutierung von Personal für Friedensmissionen wird auf eine paritätische Nominierung geachtet. Die Entsendung weiblicher Sekundierter wird durch die Bundesregierung und das ZIF gefördert. Dies spiegelt sich in der Anzahl weiblichen Friedenspersonals wider . So konnten zum Beispiel in den letzten Monaten sieben weibliche „Monitoring Officers“ zur Sonderbeobachtungsmission in der Ukraine (Special Monitoring Mission – SSM) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa entsandt werden, so dass inzwischen 16 deutsche Frauen (von 31 deutschen ZIF-Sekundierten) Teil der SMM in der Ukraine sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6507 Über das ZIF sekundierte Deutsche (Stand: November 2018): Organisation Frauen Männer Gesamt Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) 32 32 64 Europäische Union (EU) 22 33 55 Organisation des Nordatlantikvertrags (NATO) 0 3 3 Vereinte Nationen (VN) 1 1 2 Mission zur Unterstützung des Friedensprozesses in Kolumbien der Organisation Amerikanischer Staaten (MAPP der OAS) 0 1 1 Europarat 0 1 1 „Kosovo Specialist Chambers“ 0 3 3 Gesamt 55 74 129 3. Plant die Bundesregierung, bei der jährlichen Zahl von ca. 160 Langzeitsekundierungen zu bleiben oder soll diese Zahl in zukünftigen Jahren erhöht werden, und wenn ja, auf wie viele? 4. War die finanzielle Aufstockung des ZIF, wie sie im Jahr des Inkrafttretens des neuen Sekundierungsgesetzes getätigt wurde, ausreichend, um den Aufgaben als Entsendeorganisation gerecht zu werden, oder zeichnet sich hier ein Nachbesserungsbedarf ab, insbesondere mit Blick auf eine wünschenswerte Steigerung der Anzahl ziviler Expertinnen und Experten? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Der erwähnte Anstieg der veranschlagten Haushaltsmittel war ausreichend, um den Aufgaben als Entsendeorganisation gerecht zu werden. Die Bundesregierung will den Einsatz ziviler Expertinnen und Experten weiter ausbauen und in Führungspositionen internationaler Einsätze noch stärkeres Profil gewinnen. Zukünftige Sekundierungen werden jeweils im Einzelfall und im Rahmen der außenpolitischen Prioritäten der Bundesregierung festgelegt. 5. Welche Expertise und Qualifikation bei zivilen Expertinnen und Experten sucht die Bundesregierung in Zukunft schwerpunktmäßig? Um auch weiterhin kurzfristig und passgenau auf konkrete Bedarfe der außenpolitisch prioritären Missionen zu reagieren, werden sowohl Generalisten als auch Spezialisten benötigt. Der Bedarf an hochspezialisierten Expertinnen und Experten , insbesondere mit Regionalerfahrungen und Sprachkenntnissen nimmt zu. In den beiden Einsatzbereichen Mandatsumsetzung und Missionsunterstützung besteht Bedarf an Expertise vor allem in folgenden Bereichen1: 1 Da die Fachterminologie der Einsatzbereiche in internationalen Friedenseinsätzen in englischer Sprache ist, wird hier auf diese englischen Begriffe zurückgegriffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6507 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mandatsumsetzung Unterstützung für die Mission Countering Organized Crime Legal Affairs Monitoring and Verification Safety and Security Disarmament, Demobilization and Reintegration Conduct and Discipline Refugees and Internally Displaced Persons Analysis Women, Peace and Security Integrated Support Services (ISS) Border Management Administrative Services Institutional Capacity Building and Governance Movement Control (MOVCON) Children and Armed Conflict Transport Maritime Security Engineering Human Rights Communication and Information Technology Mine Action and Arms Control Aviation Support to Political Processes Supply Policing Property Management Rule of Law Joint Geographic Information Section (JGIS) Protection of Civilians Finance Safe and Secure Environment Procurement Security Sector Reform Personnel Countering Terrorism and Violent Extremism Medical Services Environment and Natural Resources General Services Reconciliation and Transitional Justice Training Elections Economic Reconstruction 6. Welche Friedenseinsätze sind aus Sicht der Bundesregierung besonders wichtig, und welche Schwerpunkte möchte die Bundesregierung in Zukunft setzen? Die Unterstützung der Bundesregierung für einen internationalen Friedenseinsatz und eine mögliche deutsche Beteiligung daran wird immer im Einzelfall entschieden . Die Bundesregierung folgt dabei in ihrem Engagement den Schwerpunkten ihrer Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“. 7. Welche Rolle im Verhältnis zu dem geplanten Center of Excellence soll das ZIF nach Meinung der Bundesregierung spielen? Das Europäische Kompetenzzentrum Ziviles Krisenmanagement („Centre of Excellence“) soll komplementär zum deutschen Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) entstehen. Das ZIF ist die Entsendeorganisation der Bundesregierung für zivile Experten in internationale Einsätze zur Krisenprävention. Das Europäische Kompetenzzentrum soll in diesem Bereich keine Zuständigkeit erhalten , sondern zur Stärkung der zivilen Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union beitragen. Es soll unter anderem Standards (sogenannte Standard Operating Procedures) für Missionsaufgaben und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6507 -abläufe sowie Qualitätsstandards für Trainings- und Ausbildungskurse für zivile Experten und Polizisten erarbeiten. Das Konzept des Kompetenzzentrums befindet sich noch in einem frühen Stadium und wird gemeinsam mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und interessierten Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgearbeitet werden. 8. Bei welchen Friedensprozessen sollen deutsche Mediatorinnen und Mediatoren und Mediationsunterstützerinnen und Mediationsunterstützer (mediation support) schwerpunktmäßig eingesetzt werden, und wie soll die deutsche Friedensmediation über das ZIF konkret ausgebaut werden? Deutsche Mediatorinnen und Mediatoren sollen auch in Zukunft als Expertinnen und Experten für Prozessdesign, Konfliktanalyse, inhaltlich mit der Konfliktbearbeitung in Zusammenhang stehende Themen sowie Dialogunterstützung und allgemeine Mediationsunterstützung in Organisationen wie die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die Europäische Union oder die Vereinten Nationen entsandt werden. Durch die Sekundierung in Kriseneinsätze und Missionen, in denen Mediations- und Dialogexpertinnen und -experten benötigt werden, sowie durch die Sekundierung in die Mediationsunterstützungsteams der genannten Organisationen leistet die Bundesregierung über das ZIF einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der deutschen Friedensmediation. 9. Gibt es spezielle Fortbildung zur Umsetzung der VN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“ für die Personen, die im Rahmen von internationalen Einsätzen zur zivilen Krisenprävention bei internationalen, supranationalen oder ausländischen staatlichen Einrichtungen tätig werden? Das ZIF bietet gemeinsam mit der Polizeihochschule Baden-Württemberg einen Spezialisierungskurs zum Themenkomplex Frauen, Frieden, Sicherheit an. Der Kurs richtete sich an Expertinnen und Experten des ZIF-Pools, deutsche und internationale zivile Expertinnen und Experten, Polizei sowie Soldatinnen und Soldaten . Derzeit wird der Kurs überarbeitet und um aktuelle Fallstudien und weitere praxisorientierte Module, wie zum Beispiel gender-sensibles Projektmanagement , ergänzt. Ziel des Kurses ist es, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen zum einen mit der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ vertraut zu machen und zum anderen konkrete Handlungsoptionen zu vermitteln, wie eine Genderperspektive in die Arbeit von Friedenseinsätzen integriert werden kann. Die im Jahr 2000 verabschiedete Resolution 1325 des VN-SR und die Folge-Resolutionen 1820, 1888, 1889, 1960, 2106, 2122 sowie 2242 stellen die Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ dar. Sie hat zum Ziel, Frauen in alle Phasen der Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedens-konsolidierung einzubeziehen , ihre Rolle in Friedensprozessen zu stärken und Frauen und Mädchen, aber auch Jungen und Männer, vor sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten zu schützen. In den anderen vom ZIF organisierten Kursen, wie dem Grundkurs zu Friedenseinsätzen und dem Sicherheitstraining, ist eine Genderperspektive enthalten. Ein Modul zum Thema des sexuellen Missbrauchs und sexueller Ausbeutung im Missionskontext ist Teil des Grundkurses zu Friedenseinsätzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6507 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beschäftigungsverhältnisse von ehemaligen Sekundierten nach ihrer Rückkehr bzw. über die etwaige Arbeitslosigkeit nach der Rückkehr? Die Bundesregierung hat durch die Rückkehrangebote des ZIF an Sekundierte (Rückkehrertreffen, Karriereberatung, Netzwerke, Veranstaltungen) Kenntnis von den Herausforderungen und Erfolgen bei der Suche nach neuen Beschäftigungsverhältnissen . Herausforderungen liegen in der Übersetzung der im zumeist krisengeprägten Ausland erworbenen Erfahrungen und Fähigkeiten für deutsche Arbeitgeber, den sich schnell verändernden Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes , der Kenntnis von Karriereoptionen in Sektoren außerhalb der für diese Zielgruppe klassischen Sektoren Außen- und Sicherheitspolitik und Entwicklungszusammenarbeit sowie bzgl. Netzwerken in die deutsche Wirtschafts-, Wissenschafts-, Verwaltungs- und Organisationenlandschaft hinein. Sekundierte, bei denen eine Sekundierung Element der Karriereplanung ist und die Stationen bei anderen deutschen oder internationalen Arbeitsgebern vorweisen können, finden grundsätzlich schnell eine Anschlussverwendung, zum Beispiel bei politischen Stiftungen, Think Tanks, Entwicklungshilfeorganisationen, Internationalen Organisationen, Wirtschaftsunternehmen mit Auslandsbezug und teilweise in der Bundesverwaltung. 11. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um ehemalige Sekundierte nach ihrer Rückkehr aus den internationalen Einsätzen in den deutschen Arbeitsmarkt zu reintegrieren bzw. ihnen eine angemessene Anschlussverwendung zu ermöglichen (bitte nach verbeamteten und nicht verbeamteten Ehemaligen unterscheiden)? Die Bundesregierung bietet durch das ZIF individuelles Karrierecoaching, ein jährliches Rückkehrertreffen und regionale ZIF-Netzwerke zum Austausch und zur Vernetzung an. Der deutsche Arbeitsvertrag, den das ZIF seit Juli 2017 auf Grundlage des novellierten Sekundierungsgesetzes mit Sekundierten schließt, ermöglicht eine bessere Übertragung und Vergleichbarkeit der Arbeitserfahrung im Ausland in bzw. für den deutschen Arbeitsmarkt. Eine ZIF-Expertenpoolmitgliedschaft wurde bei einem Sonder-Auswahlverfahren des Auswärtigen Amts für eine befristete Beschäftigung in der Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung , Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe besonders berücksichtigt. Die Bundesregierung ermutigt das ZIF, Kooperationen mit Unternehmen etwa aus der internationalen Consulting-Branche aufzubauen, um die Freistellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Auslandseinsätze mit Arbeitsplatzgarantie zu erreichen . Sie begrüßt, dass das ZIF die Expertenpoolmitglieder zu neuen Einsatzmöglichkeiten in Friedenseinsätzen berät und den Ausbau von Personalentwicklungsmaßnahmen für Sekundierte anstrebt. Das Auswärtige Amt berät die Sekundierten zudem zu Tätigkeiten in internationalen Organisationen und europäischen Institutionen. Statistiken zu Anschlusstätigkeiten von Sekundierten liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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