Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6508 19. Wahlperiode 13.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/6021 – Neuausrichtung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist seit ihrer Gründung im Jahr 2005 damit beauftragt, die bundeseigenen Liegenschaften nach „kaufmännischen Grundsätzen“ zu verwalten und „nicht betriebsnotwendiges Vermögen wirtschaftlich zu veräußern“ (§ 1 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – BImAG). Auf dieser Grundlage hat die BImA allein in der 18. Legislaturperiode (2013 bis 2017) rund 20 Prozent ihres Wohnungsbestandes verkauft (ca. 5 600 Liegenschaften mit rund 7 000 Wohnungen) und damit rund 1,5 Mrd. Euro eingenommen. 46 Prozent aller verkauften Wohnungen und 93 Prozent aller für den Wohnungsbau geeigneten Liegenschaften wurden zum Höchstpreis privatisiert (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/13263 und 18/13583). Heute verfügt die BImA nur noch über rund 36 000 Wohnungen und über Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 468 000 Hektar. Die im November 2015 beschlossene Verbilligungsrichtlinie, die es ermöglichen sollte, Grundstücke günstiger an die Kommunen abzugeben, wurde bis zum 30. Juni 2018 in nur 62 Fällen genutzt und dabei eine Verbilligung von insgesamt rund 24,6 Mio. Euro gewährt. Zu Zwecken des sozialen Wohnungsbaus wurden in sogar nur 11 Fällen insgesamt rund 10,9 Mio. Euro gewährt und auf diese Weise der Bau von nur 555 Sozialwohnungen gefördert (Bericht des Bundesfinanzministeriums an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags vom 30. August 2018). Auch bei der Vermietung ihrer Wohnungen folgt die BImA dem Prinzip der maximalen wirtschaftlichen Verwertung. In Städten wie Berlin erhöht die BImA bei Neuvermietungen die Preise um bis zu 150 Prozent. Auch bei Mieterhöhungen im Bestand geht die BImA mit Zuschlägen von bis zu 30 Prozent innerhalb von zwei Jahren bis an die Grenzen des rechtlich Möglichen (vgl. Petition von BImA-Mieterinnen und BImA-Mietern in Berlin-Zehlendorf: www.openpetition. de/petition/online/mieterhoehungen-stoppen-bima-darf-preisspirale-nicht-kuenstlichnach -oben-druecken). Eine eigene Statistik über Mieterhöhungen, Kündigungen , gegen die BImA angestrengte Klagen oder veranlasste Räumungen führt sie nicht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/361). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6508 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die gewinnorientierte Ausrichtung der BImA hat auch Folgen für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Bereich Facilitymanagement, der mit der Verwaltung der bundeseigenen Liegenschaften und Wohnungen beauftragten Kernsparte , beklagte der Hauptpersonalrat in einem dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleiteten Brief vom 15. Juni 2018 mangelnde Wertschätzung und hohen Druck auf die Angestellten. Ein diesem beigefügter Brandbrief von BImA- Angestellten warf dem BImA-Management darüber hinaus Missmanagement und das Herunterwirtschaften der Behörde vor. Die Bundesregierung hat eine Kursänderung in der Liegenschaftspolitik angekündigt und mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 2018 teilweise vollzogen. Seitdem müssen alle Wohnungen und Grundstücke zuerst den Kommunen angeboten werden. Die im August 2018 erlassene und rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft getretene neue Verbilligungsrichtlinie der BImA soll die Abgabe von Grundstücken unterhalb des Verkehrswerts erleichtern. Auf dem Wohngipfel hat die Bundesregierung außerdem angekündigt, die BImA solle zukünftig ihre eigenen Grundstücke auch dazu nutzen, selbst Wohnungen für Bundesbedienstete zu bauen. Um diese Veränderungen umsetzen zu können, müsse sich die BImA, so der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz, „ein Stück neu erfinden“ (Rede beim Parlamentarischen Abend der BImA am 12. Juni 2018, www. bundesfinanzministerium.de). Eine Neuausrichtung auch in den gesetzlichen Grundlagen, wie beispielsweise vom Bundesrat am 3. November 2017 vorgeschlagen (vgl. Bundesratsdrucksache 557/17), lehnt die Bundesregierung jedoch weiterhin ab. Privatisierung, Erstzugriff und verbilligte Abgabe von Liegenschaften 1. Über wie viele Liegenschaften und Wohnungen verfügte die BImA im Jahr 2005? Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verfügte zum 1. Januar 2005 über rund 12 900 Liegenschaften mit rund 29 100 Mieteinheiten (Gewerbe und Wohnen). Wie viele Liegenschaften und Wohnungen hat die BImA in den Jahren seit 2005 verkauft, und welche Einnahmen wurden damit jeweils erzielt (bitte nach Jahr, Bestand, Verkäufen, Einnahmen sowie unter Angabe der summierten Grundstücksflächen und Wohneinheiten aufschlüsseln)? Der bei der BImA vorhandene Datenbestand lässt eine Auswertung erst ab dem Jahr 2009 und zur Grundstücksfläche erst ab dem Jahre 2010 zu. Die erfragten Angaben für den Zeitraum 2009 bis zum 31. Oktober 2018 ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6508 Verkaufsjahr Einnahmen aus Verkauf in Euro Anzahl der Liegenschaften verkaufte Grundstücksfläche in qm verkaufte Wohneinheiten insgesamt davon leerstehende Wohneinheiten Konversion*) 2009 577.066.035 3.042 ----- 3.490 1.469 2010 429.179.029 2.816 38.559.316 3.501 1.478 2011 505.648.449 2.234 55.519.406 3.543 1.344 2012 428.092.309 1.955 22.015.580 1.539 332 2013 389.735.782 1.764 26.897.650 2.340 472 2014 449.207.724 1.518 17.246.859 1.712 954 2015 384.192.874 1.663 17.021.097 1.861 1.190 2016 398.486.581 1.387 17.739.511 2.744 2.284 2017 385.631.808 1.481 13.290.419 1.366 735 01.01.-31.10.2018 349.673.981 1.153 13.146.210 688 305 Gesamt: 4.296.914.572 19.013 221.436.048 22.784 10.563 *) Bei 10 563 der insgesamt 22 784 verkauften Wohneinheiten handelt es um leerstehende Wohnungen aus militärischer Vornutzung (Konversion), die dem Wohnungsmarkt wieder zur zivilen Nachnutzung zugeführt wurden. 2. An welche Käufergruppen hat die BImA in den Jahren seit 2005 Liegenschaften und Wohnungen verkauft (bitte prozentual nach Verkauf an Gebietskörperschaften bzw. von diesen getragenen Gesellschaften sowie an Privatpersonen bzw. private Gesellschaften aufschlüsseln)? Für die Jahre 2005 bis 2012 können keine Angaben gemacht werden, da die BImA bei den Verkaufsfällen erst ab dem Jahr 2013 statistisch erfasst hat, ob es sich bei dem Käufer um eine Gebietskörperschaft, eine von dieser getragenen Gesellschaft oder um eine Privatperson/private Gesellschaft handelt. Insoweit wird ergänzend auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3426 verwiesen. Die Verkaufsfälle verteilen sich für die Jahre 2013 bis zum Stichtag 31. Oktober 2018 auf die Käufergruppen wie nachfolgend dargestellt. Verkaufsjahr Verkaufte Liegenschaften insgesamt an verkaufte Wohneinheiten an Gebietskörperschaft/ von dieser getragene Gesellschaft Privatperson/private Gesellschaft Gebietskörperschaft/ von dieser getragene Gesellschaft Privatperson/ private Gesellschaft 2013 16,7% 83,3% 29,9% 70,1% 2014 14,7% 85,3% 44,9% 55,1% 2015 17,2% 82,8% 20,0% 80,0% 2016 20,0% 80,0% 86,8% 13,2% 2017 22,2% 77,8% 70,4% 29,6% 01.01.-31.10.2018 21,5% 78,5% 47,7% 52,3% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6508 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. In wie vielen Fällen hat die BImA den Kommunen in den Jahren seit 2012 Liegenschaften für den Erstzugriff angeboten (bitte nach Jahr und Bundesland sowie unter Angabe von Grundstücksgrößen und Anzahl der Wohnungen aufschlüsseln)? Für die im Rahmen des Erstzugriffs angebotenen Liegenschaften sind Angaben zur Grundstücksgröße, zum Jahr des Angebots und der Anzahl der angebotenen Wohneinheiten nicht möglich, da diese bei der BImA statistisch nicht erfasst sind. Die Anzahl der angebotenen Liegenschaften im Rahmen des Erstzugriffs im Zeitraum 2012 bis 31. Oktober 2018 verteilen sich auf die Bundesländer wie nachfolgend dargestellt: Bundesland Anzahl Baden-Württemberg 71 Bayern 136 Berlin 4* Brandenburg 22 Bremen 2 Hamburg 2 Hessen 56 Mecklenburg-Vorpommern 28 Niedersachsen 50 Nordrhein-Westfalen 205 Rheinland-Pfalz 25 Saarland 1 Sachsen 31 Sachsen-Anhalt 5 Schleswig-Holstein 43 Thüringen 15 Gesamtzahl: 696 * Dem Land Berlin sind seit März 2015 rund 100 Liegenschaften zum Erwerb angeboten worden, die jedoch statistisch nicht als Liegenschaften im Erstzugriff erfasst wurden. 4. Wie oft haben Kommunen bzw. kommunale Unternehmen in den Jahren seit 2012 eine Erstzugriffsoption auf von der BImA angebotene Liegenschaften genutzt (bitte nach Jahr und Bundesland sowie unter Angabe von Grundstücksgrößen und Anzahl der Wohnungen aufschlüsseln)? Für die Jahre 2005 bis 2012 können keine Angaben gemacht werden, da der bei der BImA vorhandene Datenbestand eine entsprechende Auswertung erst ab dem Jahr 2013 zulässt. Die Angaben für den Zeitraum 2013 bis 31. Oktober 2018 ergeben sich aus den nachfolgenden Übersichten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6508 Baden-Württemberg Anzahl der ausgeübten Erstzugriffsoptionen verkaufte Grundstücksgröße in qm Anzahl der verkauften Wohneinheiten 2013 4 488.422 0 2014 4 777.754 0 2015 8 405.287 95 2016 9 1.811.920 1.075 2017 11 356.223 101 01.01.-31.10.2018 8 1.309.676 118 Bayern Anzahl der ausgeübten Erstzugriffsoptionen verkaufte Grundstücksgröße in qm Anzahl der verkauften Wohneinheiten 2013 3 6.485 0 2014 5 28.607 0 2015 10 229.461 108 2016 9 740.759 715 2017 16 808.431 0 01.01.-31.10.2018 3 160.900 56 Berlin Anzahl der ausgeübten Erstzugriffsoptionen verkaufte Grundstücksgröße in qm Anzahl der verkauften Wohneinheiten 2013 3 5.881 0 2014 0 0 0 2015 0 0 0 2016 0 0 0 2017 0 0 0 01.01.-31.10.2018 1 95.566 0 Brandenburg Anzahl der ausgeübten Erstzugriffsoptionen verkaufte Grundstücksgröße in qm Anzahl der verkauften Wohneinheiten 2013 1 1.876 0 2014 1 274 0 2015 0 0 0 2016 0 0 0 2017 1 2.874 0 01.01.-31.10.2018 2 1.341 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6508 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bremen Anzahl der ausgeübten Erstzugriffsoptionen verkaufte Grundstücksgröße in qm Anzahl der verkauften Wohneinheiten 2013 0 0 0 2014 0 0 0 2015 0 0 0 2016 0 0 0 2017 0 0 0 01.01.-31.10.2018 0 0 0 Hamburg Anzahl der ausgeübten Erstzugriffsoptionen verkaufte Grundstücksgröße in qm Anzahl der verkauften Wohneinheiten 2013 0 0 0 2014 1 3.308 0 2015 0 0 0 2016 0 0 0 2017 0 0 0 01.01.-31.10.2018 0 0 0 Hessen Anzahl der ausgeübten Erstzugriffsoptionen verkaufte Grundstücksgröße in qm Anzahl der verkauften Wohneinheiten 2013 2 958.528 0 2014 4 311.606 588 2015 1 3.897 0 2016 4 535.388 340 2017 5 610.059 365 01.01.-31.10.2018 3 331.608 0 Mecklenburg-Vorpommern Anzahl der ausgeübten Erstzugriffsoptionen verkaufte Grundstücksgröße in qm Anzahl der verkauften Wohneinheiten 2013 0 0 0 2014 2 7.680 0 2015 1 19.368 0 2016 1 3.525 0 2017 0 0 0 01.01.-31.10.2018 3 1.837.880 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6508 Niedersachsen Anzahl der ausgeübten Erstzugriffsoptionen verkaufte Grundstücksgröße in qm Anzahl der verkauften Wohneinheiten 2013 7 924.116 0 2014 8 1.376.320 4 2015 6 413.967 15 2016 4 202.542 33 2017 4 205.662 25 01.01.-31.10.2018 6 1.761.541 0 Nordrhein-Westfalen Anzahl der ausgeübten Erstzugriffsoptionen verkaufte Grundstücksgröße in qm Anzahl der verkauften Wohneinheiten 2013 1 10.752 40 2014 3 13.261 36 2015 4 76.392 0 2016 9 31.633 17 2017 9 444.431 60 01.01.-31.10.2018 10 843.509 51 Rheinland-Pfalz Anzahl der ausgeübten Erstzugriffsoptionen verkaufte Grundstücksgröße in qm Anzahl der verkauften Wohneinheiten 2013 0 0 0 2014 3 108.306 96 2015 3 197.244 0 2016 3 863.363 0 2017 8 608.874 138 01.01.-31.10.2018 2 131.513 0 Saarland Anzahl der ausgeübten Erstzugriffsoptionen verkaufte Grundstücksgröße in qm Anzahl der verkauften Wohneinheiten 2013 0 0 0 2014 0 0 0 2015 0 0 0 2016 0 0 0 2017 0 0 0 01.01.-31.10.2018 0 0 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6508 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sachsen Anzahl der ausgeübten Erstzugriffsoptionen verkaufte Grundstücksgröße in qm Anzahl der verkauften Wohneinheiten 2013 0 0 0 2014 0 0 0 2015 0 0 0 2016 2 2.385 0 2017 0 0 0 01.01.-31.10.2018 0 0 0 Sachsen-Anhalt Anzahl der ausgeübten Erstzugriffsoptionen verkaufte Grundstücksgröße in qm Anzahl der verkauften Wohneinheiten 2013 1 1.670 0 2014 1 399 0 2015 1 7.528 0 2016 0 0 0 2017 1 3.040 0 01.01.-31.10.2018 0 0 0 Schleswig-Holstein Anzahl der ausgeübten Erstzugriffsoptionen verkaufte Grundstücksgröße in qm Anzahl der verkauften Wohneinheiten 2013 3 435.710 0 2014 1 26.001 0 2015 1 102.843 0 2016 3 30.558 0 2017 2 42.895 0 01.01.-31.10.2018 3 31.398 0 Thüringen Anzahl der ausgeübten Erstzugriffsoptionen verkaufte Grundstücksgröße in qm Anzahl der verkauften Wohneinheiten 2013 0 0 0 2014 0 0 0 2015 0 0 0 2016 1 1.870 0 2017 0 0 0 01.01.-31.10.2018 0 0 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6508 5. Welche Liegenschaften mit wie vielen Wohnungen wurden seit dem 1. Juli 2018 verbilligt zu welchen Zwecken und mit Verbilligungen in welcher Höhe abgegeben? Wie viele Sozialwohnungen sollen ggf. auf diesen Liegenschaften jeweils entstehen? Welche weiteren verbilligten Abgaben sind geplant? Im Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. November 2018 sind insgesamt elf Verkaufsfälle mit einem Verbilligungsbetrag von 13 726 717 Euro verbucht worden . Vier Kaufverträge sehen den Bau von insgesamt rund 600 Wohneinheiten für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus vor. Weitere Einzelheiten zu den Liegenschaften sowie den Verbilligungstatbeständen für den angefragten Zeitraum sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Die BImA bietet entbehrliche Flächen aktiv den Kommunen an. Eine Aussage, welche Liegenschaften zukünftig für welche verbilligungsfähigen Nutzungszwecke von den Kommunen erworben werden, ist der BImA nicht möglich. Liegenschaftsbezeichnung Erwerb zur Erwerb für gewährte Verbilligung in Euro Wohngebäude Auerstraße 35, Rheinstetten Baden-Württemberg Zwecke des sozialen Wohnungsbaus Geplante Wohneinheiten: 16 396.000 Gottfried-Keller-Str. 9/11 Konstanz Baden-Württemberg Zwecke des sozialen Wohnungsbaus Geplante Wohneinheiten: 27 675.000 Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne , Halle 17 Neustadt Hessen Nutzung für den Bau und Betrieb allgemeiner Basisinfrastruktureinrichtungen, die ohne Gegenleistung zur öffentlichen Verwendung bereitgestellt werden 178.000 Oxford-Kaserne Münster Nordrhein-Westfalen Nutzung für Einrichtungen des öffentlichen Bildungswesens, die vom Staat finanziert und überwacht werden Zwecke des sozialen Wohnungsbaus Geplante Wohneinheiten: 100 2.538.957 York-Kaserne Münster Nordrhein-Westfalen 1. Nutzung für den Bau und Betrieb allgemeiner Basisinfrastruktureinrichtungen, die ohne Gegenleistung zur öffentlichen Verwendung bereitgestellt werden 2. Nutzung für lokale Infrastruktureinrichtungen ohne überregionale Bedeutung Zwecke des sozialen Wohnungsbaus Geplante Wohneinheiten: 450 9.591.660 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6508 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Liegenschaftsbezeichnung Erwerb zur Erwerb für gewährte Verbilligung in Euro Trafostation Ostpreußenstraße , Münster Nordrhein-Westfalen Nutzung für lokale Infrastruktureinrichtungen ohne überregionale Bedeutung 2.450,00 Marinefunksendestelle Hürup Schleswig-Holstein Nutzung für lokale Infrastruktureinrichtungen ohne überregionale Bedeutung 110.000 Fernmeldestelle Hohenpeißenberg Bayern Nutzung von hoheitlichen Tätigkeiten oder Überwachungs- und Genehmigungstätigkeiten der Gebietskörperschaften, die mit Zwangsbefugnissen einhergehen 32.500 Teilfläche ehem. BW- Tanklager in Preußisch Oldendorf, Langenhegge (Geb. 16+17) Nordrhein-Westfalen Nutzung für lokale Infrastruktureinrichtungen ohne überregionale Bedeutung 36.000 Teilfläche der ehem. Schill Kaserne (Wirtschaftsgebäude ) Lütjenburg Schleswig-Holstein Nutzung für lokale Infrastruktureinrichtungen ohne überregionale Bedeutung 66.000 Zeven-Aspe, MOB II, Teilverkauf Niedersachsen Nutzung für den Bau und Betrieb allgemeiner Basisinfrastruktureinrichtungen, die ohne Gegenleistung zur öffentlichen Verwendung bereitgestellt werden 100.150 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6508 6. Wie viele Liegenschaften wurden auf Grundlage der neuen, rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Verbilligungsrichtlinie (VerbR) verbilligt abgegeben, und in welchen Fällen sowie jeweils aus welchen Gründen werden Art und Höhe der gewährten Verbilligung bei Verkäufen seit dem 1. Januar 2018 nachverhandelt? Die erfragten Angaben sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Bezeichnung der Liegenschaft Vertragsabschluss Antrag vom beantragter Verbilligungszweck Liegenschaft in Hohen- Preißberg, ehem. Fernmeldestelle der Bundeswehr 27.09.2018 27.09.2018 Erweiterungsfläche für gemeindlichen Friedhof, nachträgliche Anpassung der Verbilligung von 50% auf 100 % Ehem. Ernst-Moritz- Arndt-Kaserne in Neustadt Hessen, Halle 17 26.09.2018 November 2018 Städtischer Bauhof / Wertstoff-handel (gemeinnütziger Zweck) Magdeburg, Friedrich- Ebert-Straße 16.10.2018 20.11.2018 Nutzung für Einrichtungen des öffentl. Bildungswesens Lüneburg, Bleckeder Landstraße, ehem. Schlieffen-Kaserne 18.07.2018 25.10.2018 Nutzung für Einrichtungen des öffentl. Bildungswesens Lüneburg, Bleckeder Landstraße, ehem. Schlieffen-Kaserne 18.07.2018 14.11.2018 Käufer hat telefonisch eine Antragstellung angekündigt; dieser liegt bislang noch nicht vor Nutzung für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus Münster Sonnenstraße 85 - 89 26.06.2018 Quartal 4 / 2018 Öffentlich geförderter Wohnungsbau Siegen, Hochbunker Burgstraße 13 / 15 15.05.2018 Quartal 4 / 2018 Antrag auf nachträgliche Verbilligung , Nutzung für museale Zwecke Münster, ehem. York-Kaserne 18.04.2018 Quartal 4 / 2018 Antrag auf Gewährung einer höheren Verbilligung für öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau Münster, ehem. Oxford- Kaserne 18.04.2018 Quartal 4 / 2018 Antrag auf Gewährung einer höheren Verbilligung für öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau Münster, Teilfläche Ostpreußenstraße 06.09.2018 Quartal 4 / 2018 Antrag auf nachträgliche Verbilligung , Aufstellung einer Trafostation 7. In welchen Fällen wurden verbilligt abgegebene Grundstücke nach Kenntnis der Bundesregierung an Dritte weiterverkauft oder ist bei bisherigen oder zukünftigen verbilligten Abgaben ein Weiterverkauf an Dritte geplant (bitte begründen)? Entsprechende Fälle liegen nicht vor. Erkenntnisse zu geplanten Weiterveräußerungen an Dritte liegen ebenfalls nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6508 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Für wie viele Liegenschaften und Wohnungen ist für das laufende Jahr sowie für die kommenden Jahre der Verkauf geplant oder bereits im Prozess? Welchen Anteil von Verkäufen im Verfahren von Bieterinnen und Bietern zum Verkehrswert oder mit Kaufpreisabschlägen erwartet die Bundesregierung jeweils (bitte nach Jahr, Bundesland, Größe der Grundstücke und Anzahl der Wohnungen sowie Art des Verkaufsverfahrens aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat im Rahmen des Wohngipfels im Bundeskanzleramt am 21. September 2018 als Ziel definiert, mehr bundeseigene Grundstücke für den (sozialen) Wohnungsbau bereitzustellen. Die BImA unterzieht derzeit ihr Portfolio einer detaillierten Analyse, welche entbehrlichen Liegenschaften künftig den Kommunen insbesondere für Zwecke des Wohnungsbaus zum Erwerb angeboten werden können. Da die Prüfung noch andauert, sind Angaben derzeit nicht möglich . 9. Erwägt die Bundesregierung eine Vergabe bundeseigener Grundstücke im Erbbaurecht, um auf diese Weise bestimmte Nutzungen, zum Beispiel den Anteil oder die Bindungsdauer von Sozialwohnungen, vertraglich festschreiben zu können (bitte begründen)? Im Rahmen des Wohngipfels wurde vereinbart, dass die Bundesregierung bereit ist, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um auch das Erbbaurecht nutzen zu können, damit eine rasche Bebauung erfolgen kann. Nach dem Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gehört es zu den gesetzlichen Verpflichtungen der nach kaufmännischen Grundsätzen eigenverantwortlich handelnden BImA, nicht benötigte Liegenschaften wirtschaftlich zu veräußern. Die BImA kann aber nach der bestehenden Rechtslage schon heute an den in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaften Erbbaurechte zum Beispiel zugunsten von Ländern, Kommunen, Privatpersonen sowie privaten Unternehmen und Genossenschaften einräumen. Bei der Bestellung von Erbbaurechten ist ein angemessenes Entgelt zu vereinbaren. Die Höhe der Erbbauzinssätze richtet sich dabei im Einzelfall nach den örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Immobilie für die die Gutachterausschüsse der Länder entsprechende Orientierungswerte herausgeben. Die Bestellung von Erbbaurechten hat vor diesem Hintergrund bislang in der Praxis der BImA wenig Relevanz und kommt dort nur ausnahmsweise im Einzelfall zur Anwendung. Wohnungsfürsorge und Neubau 10. Wie viele Belegungsbindungen mit welcher Bindungsdauer hat die BImA in den Jahren seit 2005 angekauft, und wie hoch waren die dafür ausgegebenen Mittel (bitte nach Jahr, Anzahl und Dauer der Belegungsbindungen sowie Höhe der Ausgaben aufschlüsseln)? In der nachfolgenden Übersicht sind die im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes erworbenen Belegungsrechte aufgeführt, aufgeschlüsselt nach Jahren und Fälligkeit der Fördersummen. Die Dauer der Belegungsbindungen ist unterschiedlich und reicht von 5 bis zu 30 Jahren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/6508 Jahr Anzahl Wohneinheiten Fördersumme in TEuro 2005 0 0 2006 566 4.516 2007 0 6.105 2008 167 1.342 2009 443 8.359 2010 36 1.252 2011 257 4.178 2012 467 1.490 2013 689 5.346 2014 689 4.287 2015 532 3.178 2016 827 5.571 2017 1.175 6.775 Gesamt: 5.848 52.399 11. Wie viele Wohnungen werden von der BImA aus welchen Gründen fremdverwaltet , und welche Einnahmen wurden dadurch in den Jahren seit 2005 erzielt (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)? Die BImA ist derzeit Eigentümerin von rund 36 500 Wohnungen. Davon werden rund 20 000 Wohnungen durch externe Wohnungsverwalter verwaltet. Die externe Wohnungsverwaltung ist seit dem 1. Juli 2012 implementiert. Die Entscheidung wurde aus personalwirtschaftlichen Gründen getroffen. Die Einnahmensituation – ab dem Zeitpunkt der Auslagerung der Wohnungsverwaltung – ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen. Zeitraum Anzahl Wohnungen (externe Verwaltung) Erlöse aus Vermietung und Verpachtung in Euro (externe Verwaltung) 01.07. – 31.12.2012 23.011 53.019.000 2013 21.482 102.869.000 2014 20.780 101.873.000 2015 20.281 100.518.000 2016 19.886 98.718.000 2017 19.617 99.215.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6508 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche Ergebnisse der vom Bundesfinanzministerium in Auftrag gegebenen „detaillierten Potentialanalyse“ (Aussage von Bundesfinanzminister Olaf Scholz am 12. Juni 2018, siehe Vorbemerkung der Fragesteller) zum Wohnungsneubau oder Wohnungsumbau auf BImA-Liegenschaften liegen der Bundesregierung vor? a) Über wie viele für den Wohnungsneubau oder Wohnungsumbau geeignete Liegenschaften mit welcher Fläche verfügt die BImA, und wie viele davon in Gebieten mit geltender Mietpreisbreme? b) Wie viele dieser Liegenschaften mit welcher Fläche liegen in Gebieten mit geltender Mietpreisbremse oder mit abgesenkter Kappungsgrenze? c) Auf wie vielen dieser Liegenschaften sollen nach gegenwärtiger Planung wie viele Wohnungen von der BImA selbst gebaut, und wie viele dieser Flächen verbilligt oder zum Verkehrswert an Kommunen abgegeben werden ? d) Welchen Anteil von Sozialwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen mit welcher Dauer strebt die BImA nach Kenntnis der Bundesregierung auf diesen Liegenschaften an? e) Falls noch keine Ergebnisse vorliegen, wann ist damit zu rechnen? Aktuell werden in Betracht kommende Liegenschaften hinsichtlich eventuell vorhandener Wohnbaupotenziale geprüft. Die umfängliche Prüfung umfasst sowohl Liegenschaften zum Verkauf als auch Liegenschaften für Eigenbaumaßnahmen. Die Prüfung dauert noch an und wird voraussichtlich im ersten Quartal 2019 abgeschlossen werden können. Vermietung und Modernisierung von Wohnungen 13. Wie viele Wohnungen hat die BImA in den Jahren seit 2005 saniert, wie viele hat sie modernisiert, und welche Kosten sind dadurch jeweils entstanden (bitte nach Jahr, Anzahl der sanierten und Anzahl der modernisierten Wohnungen sowie jeweils entstandene Kosten aufschlüsseln)? Eine Darstellung und Aufschlüsselung aller bundesweit durchgeführten Wohnungssanierungen nach Jahr, Anzahl der sanierten und modernisierten Wohnungen sowie den jeweils entstandenen Kosten ist nicht möglich. Die BImA hält solche Zahlen nicht vor. Gleichwohl erfolgen seit dem Jahr 2005 kontinuierlich Instandhaltungsmaßnahmen des bundesweit vorhandenen Wohnungsportfolios. Der Aufwand für die bauliche Unterhaltung und die in dieses Portfolio getätigten Investitionen sind gerade in den letzten Jahren stetig gestiegen und stellen sich wie folgt dar: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/6508 Jahr Kosten in Mio. Euro 2005 11,9 2006 24,9 2007 57,7 2008 44,6 2009 64,4 2010 78,6 2011 74,4 2012 61,1 2013 58,2 2014 67,6 2015 79,5 2016 83,6 2017 96,2 2018 (Stand Oktober) 79,4 Strategie und Ziel der BImA ist es, über einen dem heutigen Marktstandard entsprechenden Immobilienbestand (Baujahr größtenteils 1950 ff.) zu verfügen. 14. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Sanierungsbedarf in BImA-Liegenschaften und BImA-Wohnungen (bitte nach Jahr, Anzahl der geplanten Sanierungen und Anzahl der geplanten Modernisierungen sowie voraussichtliche jeweilige Kosten aufschlüsseln)? Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Für das Jahr 2019 und mittelfristig für die Folgejahre plant die BImA einen Bedarf für die bauliche Unterhaltung ihrer Wohngebäude in Höhe von 150 Mio. Euro jährlich ein. 15. Wie viele Sanierungen und wie viele Modernisierungen sind mit welchen Kosten in den kommenden Jahren geplant? Auf die Antworten zu den Fragen 13 und 14 wird verwiesen. 16. In wie vielen Fällen und zu welchen durchschnittlichen Anteilen hat die BImA in den Jahren seit 2005 Modernisierungskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt (bitte nach Jahr, Anzahl der Fälle und Höhe der Umlage von Modernisierungskosten aufschlüsseln)? Die BImA legt anfallende Modernisierungskosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben und unter Einhaltung der Bundeshaushaltsordnung (BHO) auf ihre Mieter um. Die erbetene Aufschlüsselung ist nicht möglich, da die erfragten Daten bei der BImA nicht vorgehalten werden. 17. In welcher Höhe plant die BImA, die Kosten zukünftig geplanter Modernisierungen von Wohnungen auf die Mieterinnen und Mieter umzulegen? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6508 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Plant die BImA, ihre Wohnungen zukünftig zu Mietpreisen bis maximal in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete neu oder wieder zu vermieten? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen des Wohngipfels im Bundeskanzleramt am 21. September 2018 haben sich Bund, Länder und Kommunen auf eine umfassende Wohnraumoffensive verständigt, die unter anderem die Bezahlbarkeit des Wohnens sichern soll. Diesem Ziel sieht sich auch die BImA verpflichtet. Vor diesem Hintergrund vereinbart die BImA sowohl bei Neuvermietungen als auch im Rahmen der regelmäßigen Mietwertüberprüfungen und ggf. Mietanpassungen bei laufenden Mietverhältnissen regelmäßig die ortsübliche Vergleichsmiete, wobei sie sich bei gegebenen Spannen (z. B. Mietspiegel) grundsätzlich am Mittelwert orientiert. Insoweit treffen die Ausführungen in der Vorbemerkung der Fragesteller zu Mieterhöhungen bei der BImA nicht zu. 19. Plant die BImA, Mieterhöhungen im Bestand auf die Höhe der Inflationsrate zu begrenzen? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. Organisatorische Neuausrichtung 20. Wie hoch ist der zusätzliche Personalbedarf für das geplante zusätzliche Engagement in der Wohnungsfürsorge und insbesondere für den angekündigten Wohnungsneubau durch die BImA? Die Bedarfsfestsetzung befindet sich noch im Abstimmungsverfahren. 21. Wie viele Beschäftigte sind bei der BImA im Bereich der Beratung und Unterstützung von Kommunen beim Erstzugriff und bei der verbilligten Abgabe von Grundstücken tätig? Welcher Personalaufwuchs ist in diesem Bereich geplant? Der Erstzugriff und die ggf. verbilligte Abgabe von Grundstücken bilden bei der BImA keinen gesonderten, in sich abgeschlossenen Arbeitsbereich, so dass der darauf entfallende Personalanteil nicht gesondert bestimmbar ist. Für den Personaleinsatz in der BImA ist es nicht relevant, mit welchem Vertriebsinstrument (z. B. Erstzugriff, Direktverkauf, Bieterverfahren oder Auktion) und an welchen Erwerberkreis die Liegenschaften verkauft werden, so dass der Verkauf im Erstzugriff und mit ggf. Verbilligung keinen Personalaufwuchs verursacht. 22. Wie bewertet die Bundesregierung die laut Brief des Hauptpersonalrats von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geäußerte Kritik, dass der Aufgabenbereich Wohnen und Gewerbe in der Sparte Facilitymanagement „nicht entsprechend gewürdigt wird“? Was wurde unternommen, um das zu ändern? Die Kritik wurde von Seiten des Bundesministeriums der Finanzen ernst genommen . Das Bundesministerium der Finanzen hat das Gespräch direkt mit dem Vorstand , Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Interessenvertretungen in der BImA gesucht. Der Vorstand hat versichert, dass den Beschäftigten im Aufgabenbereich Wohnen und Gewerbe in der Sparte Facility Management (FM) die gleiche Wertschätzung entgegen gebracht werde, wie allen Beschäftigten der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/6508 BImA. Soweit sich die Kritik entsprechend den Ausführungen des Hauptpersonalrats (HPR) insbesondere auf eine unterschiedliche Wertigkeit von Stellen in den jeweiligen Geschäftsbereichen der Sparte FM bezieht (Eingruppierung/funktionsgerechte Besoldung) beruht dies laut BImA auf objektiv unterschiedlichen Tätigkeiten bzw. Anforderungen. Die BImA hat die Beschwerde zum Anlass genommen, die Thematik der tariflichen Bewertung von Arbeitsplätzen in der Sparte FM noch einmal zu überprüfen. Diesbezüglich wurden bereits erste Gespräche mit dem HPR geführt. Ziel ist es, sogenannte Mustertätigkeitsdarstellungen zu erarbeiten, auf deren Grundlage entsprechende Stellenbewertungen erfolgen. Dadurch soll eine größtmögliche Transparenz für die Beschäftigten erzielt werden, um vermeintlichen bzw. gefühlten Klassifizierungen entgegen zu wirken. 23. Welche Schritte hat die Geschäftsführung der BImA unternommen, um die im Brief des Hauptpersonalrats vom 15. Juni 2018 genannten Missstände zu beheben? Der Vorstand der BImA hat sich intensiv mit den Kritikpunkten und Anregungen des HPR auseinandergesetzt. Im Rahmen der Monatsgespräche mit dem HPR hat der Vorstand jeden Kritikpunkt mit dem Gesamtgremium diskutiert. Im August 2018 haben der Vorstand und der Spartenleiter FM alle Hauptstellen der Sparte FM und die Zentrale aufgesucht und den Beschäftigten der Sparte FM Gelegenheit gegeben, die aus ihrer Sicht bestehenden Probleme direkt an den Vorstand und die Spartenleitung zu adressieren und in einen offenen Dialog einzutreten. Dies ist von den Beschäftigten zahlreich in Anspruch genommen worden. Drei Hauptthemenfelder konnten herausgearbeitet werden: Langfristige Besetzung von Arbeitsplätzen, Anpassung der Organisation und Verbesserung der Kommunikation. Durch geplante organisatorische Anpassungen im Bereich des Objektmanagements soll für eine weitere Entlastung der Beschäftigten gesorgt werden. In der Zusammenarbeit und Kommunikation der Zentrale der Sparte FM mit den regionalen Einheiten sind Veränderungen angestoßen worden. Finanzielle Neuausrichtung 24. Strebt die Bundesregierung an, in Zukunft auf Verkäufe von BImA-Liegenschaften zum Höchstgebot zu verzichten? Wenn nein, warum nicht? Die BImA ist grundsätzlich verpflichtet, die haushaltsrechtlichen Vorschriften des Bundes zu beachten, insbesondere die §§ 63 und 64 der BHO, die den Verkauf von entbehrlichen Liegenschaften zum „vollen Wert“ vorschreiben. Dabei handelt es sich um den durch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ermittelten oder im Rahmen eines Bieterverfahrens am Markt erzielten Verkehrswert . Durch den im Haushaltsgesetz ausgebrachten Haushaltsvermerk wird die BImA ermächtigt, von dem festgestellten vollen Wert Kaufpreisabschläge (Verbilligungen) zu gewähren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6508 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 25. Wie hoch war in den Jahren seit 2005 der von der BImA erzielte Gewinn (bitte nach Jahr und Höhe des Gewinns aufschlüsseln)? In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung des Jahresergebnisses der BImA für die Jahre 2005 bis 2017 dargestellt. Dabei handelt es sich um das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung der BImA gemäß den testierten Jahresabschlüssen . Bilanzgewinne hat die BImA nicht erzielt. Jahresfehlbetrag (-) / Jahresüberschuss (+) Stichtag in Mio. Euro 31.12.2005 -139,1 31.12.2006 -118,5 31.12.2007 -120,7 31.12.2008 -65,8 31.12.2009 23,9 31.12.2010 -195,5 31.12.2011 190,1 31.12.2012 1.046,3 31.12.2013 1.576,6 31.12.2014 1.408,9 31.12.2015 1.324,5 31.12.2016 1.138,3 31.12.2017 1.405,4 26. Wie hoch war in den Jahren seit 2005 die Abführung der BImA an den Bundeshaushalt , und zu welchen Anteilen wurde diese jeweils aus der Vermietung von Wohnungen, der Vermietung von Liegenschaften an bundeseigene oder andere öffentliche Einrichtungen, der Vermietung von Gewerbeflächen an Private sowie durch Verkäufe von bundeseigenen Liegenschaften finanziert (bitte prozentual nach Jahr und nach Herkunft der Einnahmen aufschlüsseln )? Für den Zeitraum 2005 bis 2008 liegen die erbetenen Daten bei der BImA nicht vor und können daher nicht geliefert werden. Aufgrund der hohen Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Liegenschaften wurde die Abführung in den Jahren 2005 bis 2007 fast ausschließlich aus den Einnahmen aus Verkäufen erbracht. Mit der schrittweise vollzogenen Eigentumsübertragung der Dienstliegenschaften des Bundes auf die BImA und in das Einheitliche Liegenschaftsmanagement (ELM) generierte sich die Abführung zunehmend aus den Einnahmen aus ELM- Mieten, besonders nach Übernahme der Liegenschaften aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung ab dem Jahr 2011. Nähere Einzelheiten sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/6508 27. Plant die Bundesregierung eine Reduzierung der von der BImA an den Bundeshaushalt zukünftig abzuführenden Mittel, um den Neubau von Wohnungen durch die BImA, eine verbilligte Abgabe an Kommunen sowie eine sozialverträgliche Vermietung der BImA-Wohnungen finanziell zu unterstützen ? a) Wenn ja, in welcher Höhe? b) Wenn nein, warum nicht? Als Maßnahme zur Wohnraumoffensive der Bundesregierung plant die BImA im Mittelfristzeitraum bis 2024 im Rahmen der Wohnungsfürsorge auch den Neubau von Wohnungen. Welcher Investitionsumfang benötigt wird, befindet sich in der Prüfung. Die Festsetzung der Abführung der BImA an den Bund ist Gegenstand der jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren zum Bundeshaushalt. 28. Aus welchen Gründen ist die BImA im Jahr 2012 dem Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) beigetreten, und welche jährlichen Mitgliedsbeiträge zahlt sie seitdem? Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) will seinen Mitgliedern ein leistungsfähiges Netzwerk und eine Diskussionsplattform zum fachlichen Austausch bieten . Das Interesse der BImA als einer der größten Immobilieneigentümerinnen in der Bundesrepublik Deutschland war und ist, diese Plattform für eigene Zwecke nutzen zu können. Die BImA erwartet dadurch weitreichende Möglichkeiten, ihre Interessen und Anforderungen auf Augenhöhe mit anderen bedeutenden Akteuren des Immobilienmarktes zu diskutieren und von Best-Practice-Beispielen zu profitieren. Für die Weiterentwicklung der BImA wird dadurch die Chance eines Benchmarkings mit vergleichbaren Dienstleistern genutzt. Die jährlich von der BImA gezahlten Mitgliedsbeiträge sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6508 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Betrag in Euro 2012 30.000 2013 28.000 2014 28.000 2015 28.000 2016 28.000 2017 34.000 2018 35.000 29. Wie bewertet die Bundesregierung die Mitgliedschaft der BImA beim ZIA im Allgemeinen und die Wahl des BImA-Vorstandsmitglieds Paul Johannes Fietz in das Präsidium des Verbandes im Besonderen? Die Wahl des früheren BImA-Vorstandssprechers Dr. Jürgen Gehb in das Präsidium des Verbandes unterstützte die Möglichkeiten der BImA, die Arbeit des ZIA inhaltlich zu prägen. Diese Aufgabe führt das BImA-Vorstandsmitglied Paul Johannes Fietz als Nachfolger im ZIA-Präsidium fort. Nach Einschätzung des BImA-Vorstandes haben sich die in der Antwort zu Frage 28 genannten Erwartungen erfüllt. Die Bundesregierung hat dazu keine abweichenden Erkenntnisse. 30. Erwägt die BImA im Zuge ihrer aktuellen Neuausrichtung einen Austritt aus dem ZIA, der nach eigener Aussage eine dezidiert „kapitalmarktorientierte Ausrichtung“ vertritt (www.zia-deutschland.de/ueber-den-zia/aufgabenund -ziele/aufgaben/)? Wenn nein, warum nicht? Die Weiterentwicklung der BImA stellt keinen Anlass zum Austritt aus dem ZIA dar. Vielmehr will die BImA den fachlichen Austausch und die Meinungsbildung innerhalb des Branchenverbandes aktiv mitgestalten. Als ZIA-Mitglied kann die BImA wichtige Impulse in die Arbeit der Fachausschüsse hineintragen und ihre Interessen artikulieren. 31. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der ehemalige Vorstandssprecher der BImA, Jürgen Gehb nur wenige Monate nach seiner Verabschiedung in den Ruhestand zur Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt gewechselt ist? Erwägt die Bundesregierung eine Initiative für eine Karenzzeit auch für Vorstände von Bundesbehörden und Bundesanstalten (bitte begründen)? Dr. Jürgen Gehb wurde im August 2010 vom Bundespräsidenten gemäß § 5 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Sprecher des Vorstandes ernannt. Er unterliegt somit den gesetzlichen und vertraglichen Pflichten aus diesem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis. Dr. Jürgen Gehb ist verpflichtet , über alle im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse , Stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht dauert auch, soweit rechtlich zulässig, nach Beendigung des Amtsverhältnisses fort. Die Tätigkeit für die Wirtschaftskanzlei ist daher nicht zu beanstanden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/6508 Mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 17. Juli 2015 hat der Deutsche Bundestag gesetzliche Regelungen für Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre zur nachamtlichen Tätigkeit nach ihrem Ausscheiden aus dem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis (Karenzzeitregelungen ) beschlossen. Eine darüber hinausgehende Initiative wird seitens der Bundesregierung nicht erwogen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333