Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 12. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6520 19. Wahlperiode 14.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD – Drucksache 196085 – Verfassungswidrige Inhalte in Flüchtlingskursen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r „BILD.de“ berichtete am 26. Oktober 2018 davon, dass der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vorliegen, dass insgesamt 14 von 488 Trägern von Integrationskursen durch verfassungsfeindliche Inhalte aufgefallen sind. Da die Integrationskurse für Migranten von besonderer Bedeutung für das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft sind, muss hier nach Auffassung der Fra-gesteller dringend aufgeklärt werden (www.bild.de/politik/inland/politikinland /verfassungsschutz-ermittelt-fluechtlingskurse-verfassungswidrig- 58072222.bild.html). 1. Welche Träger genau sind mit verfassungswidrigen Inhalten aufgefallen? Anders als in dem in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Bericht der BILD liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, dass Träger von Integrationskursen durch verfassungsfeindliche Inhalte aufgefallen sind. Vielmehr sind bei einer Überprüfung von Integrationskursträgern bei 14 Trägern im Rahmen eines automatisierten Verfahrens Erkenntnisse festgestellt worden, die derzeit näher überprüft werden. 2. Welcher Art waren die verfassungswidrigen Inhalte (z. B. rechtsextremistisch , islamistisch o. ä.; bitte jeweils für die entsprechenden Träger angeben, zusammen mit der Angabe, in welcher Form die Inhalte präsentiert wurden – z. B. Lehr-Lern-Material, mündlicher Vortrag etc. –, seit wann diese Inhalte vermutlich verbreitet wurden und seit wann sie den Behörden bekannt waren )? 3. Arbeitet die Bundesregierung noch mit einem oder mehreren der 14 Träger, für Integrationskurse oder zu anderen Zwecken, zusammen (wenn ja, diese bitte auflisten und die fortgesetzte Zusammenarbeit begründen)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6520 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Nach welchen Kriterien werden die Träger ausgewählt, die in Deutschland anerkannte Integrationskurse durchführen dürfen? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann auf Antrag zur Durchführung der Integrationskurse private oder öffentliche Kursträger zulassen, wenn sie zuverlässig und gesetzestreu sind, wenn sie in der Lage sind, Integrationskurse ordnungsgemäß durchzuführen (Leistungsfähigkeit), und wenn sie ein Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung anwenden, § 18 Absatz 1 der Integrationskursverordnung . 5. Führen Bundesbehörden regelmäßige Kontrollen der Inhalte von Integrationskursen , auch verdachtsunabhängig, durch? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt regelmäßige, unangekündigte , verdachtsunabhängige Vor-Ort-Kontrollen von Integrationskursträgern durch. Im Rahmen der Kurskontrollen wird die Einhaltung aller Vorgaben überprüft . Dazu zählen nicht nur organisatorische, sondern auch inhaltliche Aspekte: Die Kursinhalte von Integrationskursen sind durch die Curricula der Integrationskurse verbindlich vorgegeben. Lehrwerke, die in den Integrationskursen kurstragend eingesetzt werden, müssen diesen Curricula entsprechen und werden insbesondere unter diesem Aspekt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassen . 6. Hat die Bundesregierung auf Grund dieser Vorwürfe neue Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Trägern von Integrationskursen eingeführt oder plant sie, dies zu tun? Die Bundesregierung plant derzeit keine neuen Regelungen für die Zusammenarbeit mit Trägern von Integrationskursen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333