Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 11. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6544 19. Wahlperiode 14.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Waldemar Herdt und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6040 – Auftreten der Bundesregierung gegenüber der Regierung von Kamerun V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 11. Oktober 2018 wurde der Antrag der FDP-Fraktion (Bundestagsdrucksache 19/2997) „Prävention ernst nehmen – Die Krise in Kamerun eindämmen“ mit den Stimmen der Regierungskoalition und der AfD gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN abgelehnt. Nur vier Tage zuvor war der 85-jährige Autokrat Paul Biya für weitere sieben Jahre im Amt des Präsidenten Kameruns bestätigt worden. Eine Klage der Opposition wegen Wahlbetruges war kurz zuvor vom dortigen Verfassungsgericht abgewiesen worden. Nachdem Biya das Präsidentenamt bereits seit 35 Jahren bekleidet, könnte erwartet werden, dass er der seit längerem von der Verfassung Kameruns (Constitution of the Republic of Carmeroon as in force from 18. Januar 1996, Part I. Article 1 (2)) geforderten Dezentralisierung nun endlich zu Geltung verhelfen würde, was den Konflikt zwischen den beiden Sprachgruppen seines Landes deeskalieren dürfte. Anstelle dessen bleiben in Kameruns Rechtsprechung Urteile wegen „Hexerei“ zugelassen, was bedeutet, dass Menschen durch das Hinzuziehen eines sog. Witch Doctors als Zeugen der Hexerei für schuldig erklärt werden können – die Bestrafung geht bis hin zu langjähriger Haft oder Zwangsarbeit (siehe UNHCR-Webseite www.refworld. org/docid/440ed6e819.html). Ebenfalls mit Strafe bedroht ist Homosexualität. Seit das Thema Kamerun im Kontext des o. g. Antrags der FDP im Plenum behandelt wurde, hat sich die Sicherheitslage in Kamerun drastisch verschlechtert . Der Deutschlandfunk berichtete am 27. Oktober 2018 vom Mord an einem Priester (www.deutschlandfunk.de/separatisten-in-kamerun-die-anglo fone-minderheit-begehrt-auf.799.de.html?dram:article_id=431644). Die englischsprachigen West-Kameruner sind in zunehmendem Maße Willkür und Gewaltmaßnahmen von Regierungstruppen und der Polizei ausgesetzt. Hinzu kommt die unverminderte Sicherheitsbedrohung durch Boko Haram im Norden des Landes. Angriffe seitens der Regierungstruppen auf Zivilisten beginnen sich zu häufen, Repressalien und Inhaftierungen sollen die sogenannten Separatisten im Zaum halten. Vor dem Hintergrund dieses Anstiegs von Gewalttaten ist die fortgesetzte Entwicklungszusammenarbeit, vor allem aber der fortgesetzte Fluss von Hilfsgeldern aus Sicht der Fragesteller sehr fragwürdig, da die Regierung Kameruns dies offenbar als Signal auffasst, ihre Innenpolitik Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6544 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode würde seitens des Geberlandes Deutschland gebilligt. Ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion (Ausschussdrucksache 19(19)111) zum Antrag der FDP-Fraktion (Bundestagsdrucksache 19/4918), der auf die sofortige Aussetzung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mindestens bis zur Beilegung des Konflikts ausgerichtet war, wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. So nehmen heutzutage Destabilisierung und Eskalation der Krise in Kamerun ungehindert ihren Lauf. 1. Werden Entwicklungshilfegelder der Bundesregierung grundsätzlich fortgezahlt ungeachtet der im Empfängerland herrschenden Korruption, einer mangelnden Rechtsstaatlichkeit sowie fortgesetzter Menschenrechtsverletzungen (www.dw.com/de/kameruns-staatsmacht-geht-mit-gewalt-gegenunabh %C3%A4ngigkeitsbestrebungen-vor/a-40780169)? Die Bundesregierung kann die Entwicklungszusammenarbeit suspendieren, teilsuspendieren oder einstellen, wenn ein Empfängerland fortgesetzt gegen die Menschenrechte verstößt, mangelnde Rechtsstaatlichkeit und eklatante Demokratiedefizite vorherrschen. Die Entscheidung, welche Maßnahmen geeignet sind und ergriffen werden, wird in jedem Einzelfall sorgfältig abgewogen. 2. Hat es die Bundesregierung bereits in Erwägung gezogen, in Bezug auf Entwicklungshilfe an Kamerun gänzlich auf Sachleistungen auszuweichen? Welche Gründe sprechen dagegen? In ihrer Entwicklungszusammenarbeit beobachtet die Bundesregierung fortlaufend , ob sich ändernde Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit eine Anpassung der Maßnahmen erforderlich machen. 3. Was spräche aus Sicht der Bundesregierung dagegen, die Hilfeleistungen an Kamerun gänzlich als Sachleistungen mit Hilfe dieser „Humanitarian Procurement Centres“ abzuwickeln (so wie dies bereits von der Katastrophenhilfe der Diakonie erfolgreich praktiziert wird), und gleichzeitig die Zahlung von Hilfsgeldern einzustellen (http://dgecho-partners-helpdesk.eu/actions_ implementation/procurement_in_humanitarian_aid/hpc)? In jedem Krisenkontext wird genau analysiert, welche Form der humanitären Hilfeleistung im jeweiligen Krisenkontext am besten geeignet ist, um so auch eine Anknüpfung zu entwicklungspolitischen Maßnahmen herzustellen. Unter einem Abbruch der laufenden strukturbildenden Projekte der bilateralen staatlichen EZ in den Schwerpunkten Ländliche Entwicklung, Dezentralisierung /Kommunale Entwicklung, Umweltpolitik und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen sowie den Projekten zur Förderung der Mütter-Kind-Gesundheit würde vor allem die Bevölkerung Kameruns leiden. 4. Welche Schritte hat die Bundesregierung inzwischen unternommen, um eine Mediation zwischen den Konfliktparteien anzuregen? Welche Akteure bzw. Organisationen wurden zu diesem Zweck einbezogen (z. B. Afrikanische Union, Kirchen, die ehemaligen Kolonialmächte Frankreich und England)? Die Bundesregierung vertritt zusammen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten die Position, dass nur ein inklusiver und auf Verständigung und Ausgleich ausgerichteter Dialog zwischen der Regierung und anerkannten Vertretern der anglophonen Minderheit zu einer Lösung des Konflikts führen kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6544 Die kamerunische Regierung hat den Konflikt in den anglophonen Regionen bisher jedoch als innerstaatliche Angelegenheit betrachtet und eine Einmischung externer Akteure abgelehnt. Sie ist auch nicht bereit, mit den Aufständischen in einen Dialogprozess einzutreten, und setzt stattdessen auf eine Lösung des Konflikts mit militärischen Mitteln. Vor diesem Hintergrund hätten Mediationsangebote derzeit nur sehr geringe Aussichten , Gehör zu finden. Gleichwohl nutzt die Bundesregierung regelmäßig bestehende Gesprächskanäle zur kamerunischen Regierung, um diese zu einer dialog-basierten und friedlichen Lösung des Konflikts aufzurufen und auf die Einhaltung der Menschenrechte und rechtstaatlicher Standards zu drän-gen, zuletzt am 7. November im Rahmen eines Besuchs des Beauftragten des Auswärtigen Amts für die Region Subsahara-Afrika in Jaunde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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