Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 11. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6545 19. Wahlperiode 14.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6017 – Förderung von LSBTI-Projekten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Internetpräsenz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist zu entnehmen, dass „die Verwirklichung der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen (LSBTI)“ ein Ziel der Entwicklungszusammenarbeit sei. Hierfür würden im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sexuelle Minderheiten „durch politischen Dialog“ und durch „die Förderung zivilgesellschaftlicher Gruppen unterstützt “. Im Jahr 2010 habe „die Bundesregierung mehr als 60 Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität finanziell gefördert“. Die Unterstützung sei „in erster Linie über die Heinrich-Böll-Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung“ erfolgt (www. bmz.de/de/themen/allgemeine_menschenrechte/hintergrund/blickpunkt_sexuelle_ orientierung.html). Darüber hinaus wird in dem vom BMZ publizierten „Entwicklungspolitischen Aktionsplan zur Gleichberechtigung der Geschlechter 2016 – 2020“ als strategisches Ziel deutscher Entwicklungszusammenarbeit die „Überwindung der Mehrfachdiskriminierung von Frauen, Mädchen und LSBTI-Menschen“ genannt . Hierbei solle „die Informationslage zum Thema in den Kooperationsländern “ verbessert werden (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/ strategiepapiere/Strategiepapier361_02_2016.pdf, S. 21). Als 2014 in Uganda ein Gesetz unterzeichnet wurde, das Homosexualität unter Strafe stellt, kündigte Bundesminister Dr. Gerd Müller an, er werde prüfen lassen , „inwiefern wir unsere Entwicklungszusammenarbeit neu ausrichten müssen und die Zivilgesellschaft in Uganda noch stärker unterstützen können als bislang schon“. Zudem kündigte er an, er werde sich dafür einsetzen, „die anstehende Auszahlung der nächsten Tranche der EU-Budgethilfe in Höhe von 20 Millionen Euro zurückzustellen“ (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/ 2014/februar/140227_Mueller-ueber-Homophobie-in-Uganda-Regierung-mussdas -Gesetz-zuruecknehmen/index.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6545 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Projekte mit LSBTI-Bezug fördert das BMZ im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit seit 2013 (bitte nach Jahr, Land, Budget und lokalen Kooperationspartnern aufschlüsseln)? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert Projekte mit LSBTI (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle )-Bezug durch die bilaterale Zusammenarbeit mit seinen Partnerländern, die Unterstützung privater Träger sowie die Unterstützung multilateraler Institutionen . Nur wenige Vorhaben zielen ausschließlich oder hauptsächlich auf LSBTI- Personen. Im Regelfall schließen die betreffenden Vorhaben oder Maßnahmen LSBTI-Personen im Sinne einer Querschnittsaufgabe ausdrücklich mit ein, richten sich aber nicht explizit an diese eine Zielgruppe. Daher ist eine belastbare Schätzung der spezifischen Budgetanteile nicht möglich, da auch der Anteil von LSBTI-Personen an der jeweiligen Zielgruppe nicht bekannt ist, weil auf die Erhebung der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität aus menschenrechtlichen Erwägungen verzichtet wird. Die folgende tabellarische Übersicht führt nur die Vorhaben auf, die sich ausschließlich oder hauptsächlich auf LSBTI-Personen als Zielgruppe beziehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6545 Land Projektschwerpunkt Projektlaufzeit Bezug zu LSBTI Republik Uganda Stärkung der Menschenrechte 2014 – 2016 Unterstützung ugandischer zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter auch Organisationen, die zu den Rechten von LSBTI arbeiten Stärkung von Regie-rungsführung und Zivilgesellschaft in Uganda 2017 – 2019 Karibik (Regionalvorhaben ) Regionales Gesundheitsvorhaben in der Karibik 2009 – 2015 Berücksichtigung von LSBTI als besonders gefährdete Zielgruppen, u. a. über Kooperation mit einem regionalen zivilgesellschaftlichen Netzwerk Afrika (regionale Maßnahme ) Maßnahme zum Abbau von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität 2014 – 2016 Unterstützung von LSBTI-Organisationen in afrikanischen Ländern, z. B. Netzwerkbildung, Fortbildungen Republik Südafrika Multisektorale Prävention von Infektionskrankheiten 2018 – 2020 Förderung der Berücksichtigung der Rechte von LSBTI u. a. in Lehrerfortbildungen, in Peer Education Programmen und in der Schulgesundheitspolitik Ukraine HIV/AIDS-Beratung und Institutionenförderung 2007 – 2018 (abgeschlossen) Unterstützung einer Organisation von Eltern von LSBTI und einer LSBTI-Organisation Globalvorhaben Deutsche BACKUP Initiative 2012 – 2020 In allen Handlungsfeldern Stärkung der Einbindung zivilgesellschaftlicher Positionen, insbes. von vulnerablen Bevölkerungsgruppen (darunter LSBTI); Einzelmaßnahmen des Vorhabens haben in der Vergangenheit mehrere LSBTI-Selbstvertretungsorganisationen in verschiedenen Ländern gefördert Lateinamerika (Regionalvorhaben ) Vorhaben zur Stärkung der Mitglieder durch den Iberoamerikanischen Verband der Ombudspersonen (FIO) 2015 – 2018 Stärkung der Fähigkeiten der Ombudsbehörden in Lateinamerika zum Schutz der Rechte von LSBTI Die folgende Tabelle enthält Projekte mit LSBTI-Bezug, welche das BMZ durch die Unterstützung privater und kirchlicher Träger fördert. Die deutschen Zuwendungsempfänger sind in der Übersicht als „Träger“ enthalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6545 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Projekt Jahr Träger Budget Afrika südlich der Sahara (nur EL) Stärkung der zivilgesellschaftlichen Handlungsfähigkeit und regionalen Allianzen für Advocacy für Menschenrechte 2013 Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) e. V. 490.000,00 € Namibia Stärkung und Unterstützung der Menschenrechte junger lesbischer Frauen 2015 Solidaritätsdienst-International e. V. 79.683,00 € Republik Südafrika Menschenrechte im südlichen Afrika durch Stärkung von NGO-Aktivistinnen voranbringen, mit dem Fokus Frauenrechte und LGBTI-Rechte 2018 Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) e. V. 249.758,00 € Costa Rica Stärkung von Initiativen zum Schutz der Menschenrechte von Homo-, Bi-, Trans-, und Intersexuellen 2013 Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. 250.000 € Südafrika Mainstreaming von HIV und AIDS, TBC, Gender 2014 Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. 200.000 € Kambodscha Integration von Menschen , die mit HIV und AIDS leben, Zugang zu Bildung und Entwicklung 2015 Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. 340.000 € China Gemeindeentwicklung und HIV/AIDS-Prävention Menglian 2015 Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. 437.000 € Bolivien Verbesserung der Leistungen im Gesundheitssektor 2015 Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. 150.000 € Brasilien Förderung der Menschenrechte und der HIV/AIDS-Prävention im Nordosten 2015 Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. 470.000 € Costa Rica Förderung gesellschaftlicher Akzeptanz im Umgang mit Vielfalt sexueller Orientierungen 2016 Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. 300.000 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6545 Land Projekt Jahr Träger Budget Afrika überreg. Überkonfessionelle Arbeit gegen Stigma und Diskriminierung in Bezug sexuelle Diversität 2016 Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. 250.000 € Vietnam Stärkung der Rechte von Transsexuellen 2017 Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. 200.000 € Neben der bilateralen Zusammenarbeit und Förderung privater Träger fördert das BMZ Projekte mit LSBTI-Bezug auch durch die Unterstützung multilateraler Institutionen , beispielsweise über den Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV, Tuberkulose und Malaria. Die Förderung und der Schutz von Menschenrechten und Geschlechtergerechtigkeit ist ein strategisches Ziel des Fonds. Zwei von sechs Schwerpunkten einer besonderen Finanzierungslinie (Gesamthöhe 313 Mio. US-Dollar im Zeitraum 2017 – 2019) sind ausgerichtet auf Schlüsselgruppen, darunter LSBTI, und den Abbau von Barrieren im Zugang zu HIV-Gesundheitsdiensten . Zudem investiert der Fonds im Zeitraum 2017 – 2019 15 Mio. US-Dollar in eine Initiative, die Unterstützung für Schlüssel- und marginalisierte Gruppen , darunter LSBTI, ermöglicht. Deutschland ist der viertgrößte Geber des Globalen Fonds. Eine exakte Bezifferung des Anteils des deutschen Beitrags, der explizit nur auf die Zielgruppe LSBTI entfällt, ist aus den in der Antwort auf Frage 1 genannten Gründen nicht möglich. 2. Mit welchen deutschen Organisationen arbeitet das BMZ im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bei Projekten mit LSBTI-Bezug zusammen? Neben der Unterstützung für multilaterale Institutionen beauftragt das BMZ die staatlichen Durchführungsorganisationen (hier vor allem GIZ und KfW) mit der Durchführung von Vorhaben, einschließlich solcher mit LSBTI-Bezug, und fördert zivilgesellschaftliche Organisationen/private Träger bei der Umsetzung solcher Vorhaben. Im abgefragten Zeitraum gab es keine speziellen Projekte politischer Stiftungen zu LSBTI, die das BMZ gefördert hat. Die durch das BMZ geförderten politischen Stiftungen berücksichtigen hingegen durchgehend Menschenrechtsbelange – darunter auch LSBTI-Rechte – in ihren Vorhaben mit unterschiedlichen thematischen Ausrichtungen. 3. Wie erfolgreich arbeiten nach Einschätzung der Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Projekte mit LSBTI-Bezug? Nach Einschätzung der Bundesregierung arbeiten diese Vorhaben erfolgreich. 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang zwischen der Rechtssituation sexueller Minderheiten und der wirtschaftlichen Entwicklung? Die wirtschaftlichen Kosten der Diskriminierung von LSBTI und der Zusammenhang zwischen ihrer rechtlichen Situation und der wirtschaftlichen Entwicklung sind mittlerweile gut belegt. Eine Studie von USAID und dem Williams Institute (https://williamsinstitute.law.ucla.edu/press/press-releases/11-nov-2014-1/) von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6545 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2014 untersuchte die wirtschaftlichen Effekte der Diskriminierung von LSBTI in 39 Ländern und kam zu dem Schluss, dass Gewalt gegen und Diskriminierung von LSBT sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirkt. Die Studie stellte auch eine positive Korrelation zwischen dem Bruttoinlandsprodukt und den Rechten von LSBT fest. Eine Studie von 2018 (https://williamsinstitute.law. ucla.edu/category/research/international/) bestätigte diese Erkenntnis auf der Grundlage von Daten aus 120 Ländern und unterstrich insbesondere den positiven Zusammenhang von Bruttoinlandsprodukt pro Kopf und der rechtlichen Gleichstellung von LSBT. Eine Studie der Weltbank („The Economic Cost of Homophobia “, 2014; www.worldbank.org/content/dam/Worldbank/document/SAR/ economic-costs-homophobia-lgbt-exlusion-india.pdf) kam zu dem Ergebnis, dass die Kosten der Homophobie in Indien im Jahr 2012 bei mehreren Milliarden US- Dollar lagen. 5. Erkennt die Bundesregierung ein Missverhältnis zwischen der Ankündigung von Bundesminister Dr. Gerd Müller gegenüber Uganda, sich einerseits aufgrund der Kriminalisierung homosexuellen Geschlechtsverkehrs für eine Zurückstellung der EU-Budgethilfe einzusetzen und über eine Neujustierung der Entwicklungszusammenarbeit nachzudenken, und andererseits der konsequenten Ablehnung, die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit bei Staaten , die sich bei der Rückführung ihrer Landsleute aus Deutschland unkooperativ verhalten, zu kürzen? Die Bundesregierung setzt sich weltweit und öffentlich für die Wahrung der Menschenrechte ein und hat sich daher auch zu dem eindeutig menschenrechtswidrigen Gesetzentwurf in Uganda klar positioniert. Einen Zusammenhang oder gar ein Missverhältnis in Bezug auf die in der Frage genannten beiden Sachverhalte kann die Bundesregierung nicht erkennen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 12 und 13 der Kleinen Anfrage von BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN „Entwicklungspolitische Dimension der europäischen und deutschen Beschlüsse im Bereich Flucht und Migration“ auf Bundestagsdrucksache 19/4165 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333