Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 13. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6565 19. Wahlperiode 17.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6255 – Waldschäden und Schadenmonitoring V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die anhaltende Trockenheit der letzten Monate und die Stürme seit letztem Jahr haben zu erheblichen Schäden in den heimischen Wäldern geführt. Die aktuelle Lage in der Forstwirtschaft ist von einem hohen Maß an Kalamitäten und einem massiven Insektenbefall gekennzeichnet. Eine Waldbrandgefahr besteht in den Wäldern noch immer. Die Vermehrung des Borkenkäfers war in den letzten Monaten extrem und wird sich bei günstiger Witterung in den kommenden Wintermonaten fortsetzen. Die durch Trockenheit geschwächten Waldbestände sind derzeit starken ökologischen Belastungen ausgesetzt (www.zdf.de/nachrichten/heute/fichtenholzpreisebrechen -ein-wegen-borkenkaefer-100.html; www.wn.de/Muensterland/Kreis- Steinfurt/Tecklenburg/3530293-Borkenkaefer-Thema-bei-der-FBG-Baeumekoennen -sich-kaum-noch-wehren). Hinzu kommt die akute Gefahr der Einschleppung weiterer forstlicher Schädlinge aus anderen Regionen (www.derstandard. de/story/2000078544179/fuenf-eingeschleppte-schaedlinge-koennten-europaswaelder -veraendern). Die Bewertung solcher schädlichen Einwirkungen auf heimische Wälder kann durch ein zeitgemäßes forstliches Schadenmonitoring auf bundesweiter Ebene verbessert werden. Es können ebenso Prognosen für kommende Wachstumsperioden erstellt werden, die eine langfristige forstliche Planung erlauben und die Regenerationsfähigkeit unserer Wälder besser einschätzen. Ein bundesweites Schadenmonitoring bildet die Grundlage für einen zielbewussten und klimagerechten Waldumbau und kann Empfehlungen für sachgerechte forstliche Eingriffe geben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6565 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. In welchem Umfang liegen für das Jahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung Schäden in der Forstwirtschaft durch die Trockenheit, Insektenbefall und anderen Ursachen vor (bitte die Schätzung der Waldschäden von 758 Mio. Euro aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4330 konkretisieren und aktualisieren)? Belastbare Zahlen über das Ausmaß der Schäden für das gesamte Bundesgebiet liegen bislang nicht vor. Vom weiteren Verlauf der Witterung wird es abhängen, wie groß das gesamte Ausmaß in der Forstwirtschaft sein wird. Zu der zitierten Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4330 ist keine Aktualisierung möglich. Eine Umfrage aus September 2018 hat diesbezüglich keine wesentlichen neuen Erkenntnisse ergeben. 2. Konnte die Bundesregierung im Zuge der Konkretisierung der bundesweiten Waldschadenhöhe für die Jahre 2017 und 2018 bereits weitere Schadenposten quantifizieren? Die Bundesregierung konnte keine weiteren Schadensposten quantifizieren. 3. Ist aus Sicht der Bundesregierung vor dem aktuellen Hintergrund der forstlichen Schadenproblematik die Einrichtung eines kontinuierlichen forstlichen Schadenmonitorings auf bundesweiter Ebene sinnvoll oder notwendig? Falls ja, welche Ansätze und Lösungen zu einem zeitgemäßen Schadenmonitoring auf bundesweiter Ebene verfolgt die Bundesregierung? Falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung sieht einen Bedarf für ein bundesweites Schadensmonitoring . Deswegen hat sie ein Fachgespräch durch die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe am 13. Dezember 2018 initiiert. Auf diesem Fachgespräch und in der Folge davon werden technische und inhaltliche Möglichkeiten für ein solches Monitoring geprüft. Daher können derzeit zu Ansätzen und Lösungen noch keine Aussagen getroffen werden. 4. Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, einen komplexen forstlichen Gesamtschaden abschließend oder kontinuierlich zu erfassen und volkswirtschaftlich zu bewerten, wenn ein solcher Gesamtschaden auf vergangenen und aktuellen forstlichen Schäden basiert? Falls nein, warum nicht? Schäden in der Forstwirtschaft durch z. B. Sturm ziehen in der Regel weitere Schäden durch z. B. Käferfraß nach sich. Diese Folgeschäden hängen in der Intensität und Dauer von weiteren Faktoren ab, die im Vorhinein nicht zu prognostizieren sind. Daher ist ein Schaden nur ex post zu bewerten. Dies erfordert in der Regel aufwändige Abfragen bei den Ländern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6565 5. Welche Prognose vertritt die Bundesregierung für die kommenden Jahre hinsichtlich eines intensiveren Befalls in den Waldbeständen durch die Schädlinge Ips typographus, Pityogenes chalcographus und Lymantria monacha (bitte einzelne direkte und indirekte forstliche Schadenskriterien und die dazugehörigen Prognosen für die kommenden Jahre aufstellen)? Prognosen sind grundsätzlich von Unsicherheiten behaftet und auf Bundesebene wegen z. T. erheblicher regionaler Unterschiede schwierig. Nach bisherigem Erkenntnisstand ist infolge von Sturm und Trockenheit in den Jahren 2017 und 2018 ein hoher Befallsdruck an z. B. Borkenkäfern entstanden. Die Entwicklung wird durch die Witterung der kommenden Monate wesentlich beeinflusst. Prognosen nach den Schadenskriterien Fläche oder Menge an Schadholzanfall können nicht gemacht werden. 6. Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf in der Zusammenführung und Rationalisierung länderspezifischer Erhebungs- und Monitoringmethoden für eine verbesserte forstliche Bewertung und Prognose, und gibt es bereits Weiterentwicklungen in diesem Bereich (bitte die einzelnen Erhebungsund Monitoringmethoden, die Anzahl ihrer Durchführungen, die dazugehörigen Ergebnisse in den letzten 20 Jahren aufstellen, und die möglichen Weiterentwicklungen dieser Methoden darstellen)? Zu Teilfrage 1: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Zu Teilfrage 2: Die Methodensammlung ist u. a. Aufgabe des anstehenden Fachgespräches am 13. Dezember 2018. Für das Waldschutzmonitoring sind die Länder zuständig. Die Länder haben gemäß den speziellen Anforderungen aus der Schädlingsart, der Baumart und dem Standort spezifische Erhebungsmethoden entwickelt. Die Ergebnisse der Ländererhebungen und entsprechender Prognosen werden jährlich in der Fachpresse veröffentlicht. 7. Welche Ansicht vertritt die Bundesregierung durch das enorm gestiegene Risiko der Einschleppung neuartiger Schadensorganismen? Verfolgt die Bundesregierung Maßnahmen, die zeitnah und konkret solche und ähnliche Schadensorganismen eindämmen oder ausrotten können (bitte mögliche und etablierte Neophyten, Neozoen und Neomyceten, ihr Verbreitungsrisiko und die dazugehörigen Bekämpfungsstrategien darstellen)? Der Bundesregierung sowie auch den anderen EU-Mitgliedstaaten ist das zunehmende Risiko der Ein- und Verschleppung neuer Schadorganismen bewusst. Aus diesem Grunde wurde das Pflanzengesundheitsrecht in der EU mit der Verordnung (EU) 2016/2031 neu geregelt. Wesentliches Ziel des neuen Pflanzengesundheitsrechts ist die Risikominimierung durch Stärkung der Prävention. Integraler Bestandteil ist u. a. die risikobasierte Intensivierung der Importkontrollen von Pflanzen und Pflanzenprodukten, EU-weite Erhebungen zu geregelten Schadorganismen , Öffentlichkeitsarbeit und verstärke Einbindung der Wirtschaft in die Vorsorge. In die EU eingeschleppte, aber unter Ausrottung beziehungsweise Eindämmung befindliche, forstlich relevante Quarantäneschadorganismen sind z. B. der Zitrusbockkäfer (Anoplophora chinensis), der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis), der Kiefernholznematode (Bursaphelenchus xylophilus), der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6565 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Erreger des Pechkrebses der Kiefer (Fusarium circinatum), der pilzähnliche Organismus Phytophthora ramorum oder das Feuerbakterium Xylella fastidiosa. Alle genannten Arten unterliegen in der gesamten EU spezifischen Einfuhrvorschriften für deren Wirtspflanzen sowie Bekämpfungsanforderungen mit dem Ziel der Ausrottung bei einem Auftreten. Weitere potentiell für den Wald gefährliche Schadorganismen, die nicht in die EU eingeschleppt werden dürfen, sind z. B. im Anhang I der EU-Pflanzenquarantäne-Richtlinie 2000/29/EU gelistet. 8. Befindet sich die Bundesregierung im Austausch mit europäischen Nachbarländern , um aktuelle forstliche Probleme zu besprechen und Möglichkeiten der Eindämmung forstlicher Schäden auf europäischer Ebene zu finden? Wie bewertet die Bundesregierung das Schadenpotential durch den Ips duplicatus? Zu Teilfrage 1: Die Bundesregierung befindet sich in einem ständigen Austausch zu forstlichen Fragestellungen z. B. im Ständigen Forstausschuss der EU-Kommission, der das Thema Forstschädlinge am 14. Dezember 2018 behandelt, oder auf regelmäßigen Treffen der Forstdirektoren der deutschsprachigen Länder. Die Bundesregierung befindet mit den EU-Mitgliedsaaten zu forstlich relevanten Quarantäneschadorganismen im ständigen Austausch, z. B im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel, Sektion Pflanzengesundheit der EU-Kommission . Zu Teilfrage 2: Ips duplicatus ist ein bekannter Sekundärschädling. Das Bundesland Bayern hat ein neues Monitoring zu diesem Käfer veranlasst. Ergebnisse hierzu liegen mir noch nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333