Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 14. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6566 19. Wahlperiode 17.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Frank Sitta, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6261 – Sicherheit auf deutschen Autobahnen – Technische Kontrollen durch das Bundesamt für Güterverkehr (Teil 2) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Technische Kontrollen durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sind ein essentieller Bestandteil zur Gewährleistung der Sicherheit auf deutschen Autobahnen . Denn nur durch die Beamten ist eine verlässliche Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Lenk-, Ruhezeiten und Sozialleistungen möglich. Berichte über Sozialdumping (Quelle: Spiegel Online: Sozialdumping – Leben im Laster, in Spiegel Online: www.spiegel.de/spiegel/print/d-143811233.html. Letzter Zugriff: 26. Oktober 2018.) und Kleintransporter mit Schlafplatz (Quelle: FAZ: Betrügerischer Firmen aus Osteuropa, in: FAZ Online: www. faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/transportgewerbe-betruegerischefirmen -aus-osteuropa-15051174-p2.html. Letzter Zugriff: 26. Oktober 2018.), die aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht kontrolliert, jedoch von Speditionen für Fahrten verwendet werden, aber auch über Manipulationen an den Tachografen (Quelle: Der Westen: Spediteure manipulieren Fahrtenschreiber, in: Der Westen: www.derwesten.de/wirtschaft/spediteure-manipulieren-offenbarfahrtenschreiber -ihrer-lkw-id11892147.html. Letzter Zugriff: 26. Oktober 2018.) verlangen nach einer Reaktion des Gesetzgebers. Eine Möglichkeit ist hier die Aufstockung des Personals bei technischen Kontrolleuren des Bundesamtes für Güterverkehr. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Im Gesamtzusammenhang der Kleinen Anfrage, der Formulierung sowie der Bezugsberichterstattung geht die Bundesregierung bei der Beantwortung davon aus, dass mit „technischen Kontrollen“ ein Teilbereich der Kontrolltätigkeit des Straßenkontrolldienstes (ohne Mautkontrolldienst) gemeint ist, der sich insbesondere dem technischen Zustand von Nutzfahrzeugen einschließlich der Funktion der im Fahrzeug verbauten Komponenten des Fahrtenschreibers widmet, sowie mit „technischen Kontrolleuren“ die Kontrollbeschäftigten des Straßenkontrolldienstes gemeint sind, die entsprechende Kontrolltätigkeiten durchführen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6566 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele technische Kontrolleure sind derzeit beim Bundesamt für Güterverkehr angestellt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/2038 verwiesen. 2. Ist eine Aufstockung des Personals von technischen Kontrolleuren vorgesehen ? Wenn ja, wie viele Stellen werden geschaffen, und wann werden diese besetzt ? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/2038 verwiesen. Im Übrigen wird auf den Bundeshaushaltsplan, Einzelplan 12, Kapitel 1213 (Personalhaushalt für das BAG) verwiesen. 3. Nach welchen Merkmalen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Lastkraftwagen zur Kontrolle ausgewählt? Die Auswahl der zu kontrollierenden Lastkraftwagen erfolgt im Einzelfall sowohl verdachtsunabhängig als auch bei Vorliegen des Verdachts, dass von dem Fahrzeug eine Gefahr für die Straßenverkehrssicherheit oder die Umwelt ausgeht. 4. Welche Beanstandungen verzeichnen nach Kenntnis der Bundesregierung die technischen Kontrolleure des Bundesamtes für Güterverkehr (bitte nach Häufigkeit und Art des Verstoßes aufschlüsseln)? 6. Wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr Verstöße gegen Sozialvorschriften registriert ? Die Fragen 4 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Straßenkontrolldienst des BAG überprüft insbesondere die Einhaltung verschiedener Vorschriften aus dem Güterkraftverkehrsrecht, Fahrpersonalrecht und dem Straßenverkehrsrecht einschließlich Ladungssicherung und Technischer Unterwegskontrolle sowie die Überwachung der Einhaltung der zulässigen Gesamtgewichte und Einzelachslasten. Tabelle 1: Kontrollergebnisse der wichtigsten Rechtsgebiete für das Berichtsjahr 2017 Anzahl kontrollierte Fahrzeuge* Anzahl beanstandete Fahrzeuge* Beanstandungsquote D Ausländer Gesamt D Ausländer Gesamt D Ausländer Gesamt Abfallrecht 11.865 9.457 21.322 1.002 1.284 2.286 8,45% 13,58% 10,72% Fahrpersonalrecht 56.768 93.691 150.459 11.657 15.515 27.172 20,53% 16,56% 18,06% Gefahrgutrecht 8.315 8.485 16.800 623 1.330 1.953 7,49% 15,67% 11,63% GüKG 58.868 95.169 154.037 1.872 3.029 4.901 3,18% 3,18% 3,18% Illegale Beschäftigung 2.175 3.768 5.943 93 339 432 4,28% 9,00% 7,27% Straßenverkehrsrecht 116.623 210.459 327.082 6.512 18.605 25.117 5,58% 8,84% 7,68% Darunter TUK 29.500 64.336 93.836 1.466 7.512 8.978 4,97% 11,68% 9,57% Sonstige Rechtsgebiete 1.689 3.085 4.774 15 22 37 0,89% 0,71% 1,30% * Die Auswertung erfolgt nach Rechtsgebieten: Ein Fahrzeug kann bzgl. mehrerer Rechtsgebiete kontrolliert und beanstandet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6566 Tabelle 2: Verstöße im Rechtsgebiet Fahrpersonalrecht im Berichtsjahr 2017 Anzahl Verstöße Deutsche EU/EWR Drittländer Gesamt 1. Verstöße 561/2006, 3820/85 und AETR 19.257 17.351 2.120 38.728 1.1 Lenkzeiten 4.736 5.740 609 11.085 1.2 Unterbrechungen 5.967 2.311 138 8.416 1.3 Ruhezeiten 8.554 9.300 1.373 19.227 2. Verstöße 165/2014 (ehemals 3821/85) und AETR 68.179 29.470 3.702 101.351 2.1 Kein Kontrollgerät eingebaut 156 162 6 324 2.2 Nicht ordnungsgem. Betreiben des Kontrollgerätes 4.421 4.081 527 9.029 2.3 Schaublätter/Fahrerkarte nicht mitgeführt oder nicht vorgelegt 770 1.323 145 2.238 2.4 Nicht/Nicht ordn. Verwendung von Schaublättern/Fahrerkarte 49.168 19.319 2.719 71.206 2.5 Nachtragung nicht erfolgt oder Bescheinigung nicht vorgelegt 13.664 4.585 305 18.554 Gesamt 87.436 46.821 5.822 140.079 5. Wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Kontrollen Tachografen von den technischen Kontrolleuren des Bundesamtes für Güterverkehr sichergestellt, die mit Manipulationssoftware ausgestattet sind? Im Jahr 2017 wurden insgesamt 477 Fahrzeuge aufgrund von Verstößen in Zusammenhang mit Manipulationen des Tachografen beanstandet. Davon lag bei 149 beanstandeten Fahrzeugen ein Straftatverdacht vor. Tachografen werden von den Kontrollbeschäftigten einbehalten, wenn ein Verdacht auf eine Manipulation mittels Manipulationssoftware vorliegt. Bei den registrierten Verstößen wird nicht nach der Art der Manipulation unterschieden, sodass keine Zahlen für die Häufigkeit der Nutzung von Manipulationssoftware vorliegen. 6. Plant die Bundesregierung eine Verschärfung von Kontrollen, um etwaige Verstöße wie Lenkzeitenüberschreitung oder Sozialdumping zu verhindern und zu ahnden? Wenn ja, wie werden diese ausgestaltet? Wenn nein, warum nicht? 7. Plant die Bundesregierung eine Verschärfung der Strafen bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten? Wenn ja, wie werden diese ausgestaltet? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Derzeit werden auf europäischer Ebene im Rahmen der Beratungen zum Mobilitätspaket Teil I die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten sowie zum digitalen Fahrtenschreiber weiterentwickelt. Im Verkehrsminister-Rat wurde am 3. Dezember 2018 eine allgemeine Ausrichtung des Mobilitätspakets Teil I erzielt. Hieran schließen sich Beratungen im Europäischen Parlament und das sog. Trilogverfahren an. Die Bundesregierung wird nach Abschluss der Beratungen prüfen, welcher Anpassungsbedarf im nationalen Recht besteht. Dies schließt eine Überprüfung bestehender Kontrollkonzepte und Sanktionen ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333