Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 12. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6570 19. Wahlperiode 17.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/6112 – Aufklärung zur Organ- und Gewebespende durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die gesetzliche und private Krankenversicherung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Entscheidung eines Menschen, nach seinem Tod seine Organe zu spenden, kann Leben retten. Umso wichtiger ist es, dass Bürgerinnen und Bürger sich bereits zu Lebzeiten mit diesem Thema auseinandersetzen und selbstbestimmt eine Entscheidung treffen, ob sie zur Organspende bereit sind oder nicht. Seit Einführung der sogenannten Entscheidungslösung im Jahr 2012 sind gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungsunternehmen nach § 2 Absatz 1a des Transplantationsgesetzes (TPG) verpflichtet, ihre Versicherten in regelmäßigen Abständen zur Organ- und Gewebespende zu informieren und zur Abgabe einer Erklärung aufzufordern. Auch Bund und Länder sollen nach § 1 Absatz 1 Satz 4 TPG sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürgern bei der Ausstellung amtlicher Ausweisdokumenten Aufklärungsmaterialien zur Organ - und Gewebespende ausgehändigt werden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat ebenfalls nach § 2 Absatz 1 TPG die Aufgaben , Menschen zur Organ- und Gewebespende aufzuklären und entsprechende Informationsangebote und -materialien bereitzustellen. Dennoch geben in einer Repräsentativbefragung der BZgA zum Thema Organspenden 44 Prozent der Bürgerinnen und Bürger an, sie hätten gern mehr Informationen zu diesem Thema. 48 Prozent fühlen sich in Sachen Organ- und Gewebespende nur mäßig bis schlecht informiert (Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende; Repräsentativbefragung der BZgA, www.organspende-info.de/sites/all/files/files/Infoblatt%20Organspende_ 180528_Final.pdf, abgerufen am 1. November 2018). Eine Untersuchung der BZgA aus dem Jahr 2016 hatte sogar ergeben, dass der objektive Wissensstand zur Organ- und Gewebespende bei 67 Prozent der Bürgerinnen und Bürger nur mäßig bis schlecht ist. Der Anteil der gut Informierten ist seit Einführung der sogenannten Entscheidungslösung sogar um 17 Prozent gesunken. Das betraf insbesondere den Aspekt „Entscheidung zur Organ- und Gewebespende und ihre Dokumentation“; hier lag der Anteil der mäßig bis schlecht Informierten im Jahr 2016 bei 78 Prozent. Beispielsweise gingen fast die Hälfte der Befragten davon aus, dass man seine Erklärung in einem Register erfassen lassen kann, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6570 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode obwohl die Bundesregierung bislang auf die Errichtung eines solchen Registers verzichtet hat (Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende – Ergebnisse der Repräsentativbefragung 2016; www.organspende-info.de/sites/all/files/files/Forschungsbericht_Organspende_ 2016_final(2).pdf, abgerufen am 1. November 2018). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Einführung der sogenannten Entscheidungslösung im Jahr 2012 war mit einer Erweiterung der Verpflichtungen der Behörden, gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen verbunden, über das Thema Organspende zu informieren. Gut informiert sollen die Menschen in die Lage versetzt werden, sich mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft auseinander zu setzen und zu einer Entscheidung zu kommen. Eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) belegt, dass Menschen, die gut informiert sind, eher einen Organspendeausweis ausfüllen und der Organspende positiv gegenüberstehen . Ergebnisse der jüngsten Repräsentativbefragung der BZgA zeigen, dass die positive Einstellung zum Thema Organ- und Gewebespende in Deutschland derzeit mit 84 Prozent so hoch wie nie zuvor ist. Auch besitzen immer mehr Menschen einen Organspendeausweis. Lag der Anteil im Jahr 2012 noch bei 22 Prozent, sind es im Jahr 2018 bereits 36 Prozent der Befragten. Diese Entwicklung belegt, dass sich immer mehr Menschen mit dieser Thematik befassen. Gleichwohl besteht immer noch ein erhöhter Informationsbedarf in der Bevölkerung , dem die BZgA mit einem differenzierten Informationsangebot zielgruppenspezifisch begegnet. Grundlage für die Aufklärungsmaßnahmen zur Organ- und Gewebespende ist die bundesweite Repräsentativbefragung der BZgA zu „Wissen , Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende “. Die Erkenntnisse der Repräsentativbefragung fließen in die Umsetzung der medienübergreifenden Aufklärungskampagne „Organspende – die Entscheidung zählt!“ ein. 1. In welchem Umfang hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) den gesetzlichen und privaten Krankenkassen Aufklärungsmaterialien zur Organ- und Gewebespende zur Verfügung gestellt (bitte für jedes Jahr gesondert darstellen)? Die BZgA hat den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungsunternehmen seit Einführung der sog. Entscheidungslösung im Jahr 2012 alle zwei Jahre Klappkarten bzw. Flyer mit integriertem Organspendeausweis kostenfrei zur Verfügung gestellt. Darin sind neben dem Organspendeausweis grundlegende Informationen zur Organ- und Gewebespende enthalten. Entsprechend dem gesetzlich vorgesehenen zweijährigen Versandturnus wurden den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen Klappkarten bzw. Flyer in folgender Stückzahl zur Verfügung gestellt: GKV PKV Bundeswehr Bundespolizei Gesamt 2012 16.435.000 6.108.000 240.000 30.000 22.543.000 2014 13.739.000 7.110.000 219.000 30.000 21.098.000 2016 6.618.000 6.653.000 220.000 34.000 13.525.000 2018 5.159.000 6.459.000 210.000 45.000 11.873.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6570 Zusätzlich wurde über die BZgA-Internetseite www.organspende-info.de ein passwortgeschützter Login-Bereich eingerichtet, über den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen Musteranschreiben für ihre Versicherten zur Verfügung gestellt werden. Zum Download werden dort auch druckfähige Dateien von Broschüren und Flyern angeboten, die die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen auf eigene Kosten produzieren können. Außerdem werden den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungsunternehmen Texte mit Basisinformationen zu gesetzlichen Regelungen, Antworten auf häufige Fragen und redaktionelle Beiträge sowie Interviews zur Organ- und Gewebespende zur Verfügung gestellt. 2. a) Zu welchen Zeitpunkten und auf welche Art und Weise wurden die Informationsangebote und -materialien zur Organ- und Gewebespende der BZgA seit Einführung der sogenannten Entscheidungslösung evaluiert? b) Was war das Ergebnis dieser Evaluation? Die Wirksamkeit der Maßnahmen der BZgA zur Organ- und Gewebespende werden regelmäßig durch mehrere Verfahren vor, während und nach der Durchführung überprüft. Anzeigenmotive und Broschüren sowie Online-Kommunikation werden dabei in unterschiedlichen Verfahren evaluiert. Jedes neue Anzeigen- und Plakatmotiv der Aufklärungskampagne sowie jede Broschüre mit neuen Inhalten werden durch sog. Pretest-Verfahren vor der Veröffentlichung durch beauftragte Forschungsinstitute getestet. Anhand dieser Pretests wird überprüft, ob beispielsweise die Anzeigenmotive das Potenzial haben, im medialen Umfeld (z. B. Zeitschriften und Zeitungen) wahrgenommen zu werden , ob die Botschaft verstanden wird und ob das Motiv mit seiner Botschaft von der Zielgruppe akzeptiert wird. Die Motive der aktuellen Kampagne „Organspende – Die Entscheidung zählt!“ vermitteln die Hauptbotschaft der Kampagne sehr gut. Demnach verstehen 80 Prozent der Befragten die Anzeigenmotive als Aufforderung, sich zu informieren, sich zu entscheiden und einen Organspendeausweis auszufüllen. Ebenso zufriedenstellend fielen die Ergebnisse der vorherigen Motivserie aus dem Jahr 2016 aus. Zur Qualitätskontrolle des Online-Angebots www.organspende-info.de wurde die Internetseite Ende 2015 einem „Usability-Test“ unterzogen. In einem qualitativen Verfahren wurden Personen im Alter von 18 bis 72 Jahren im Rahmen von Face-to-Face Interviews und konkreten Aufgabenstellungen zu der Internetseite befragt. Grundsätzlich wurde die Website von der Zielgruppe positiv bewertet . Mitte 2018 wurde ein quantitativer Usabilitytest vorgenommen. Hierzu wurde mit der „Toolbox zur Webseitenevaluation“ ein BZgA-eigenes Instrument zur Qualitätssicherung eingesetzt. Insgesamt füllten 204 Nutzerinnen und Nutzer der Webseite einen Onlinefragebogen aus, der beim Aufrufen von www.organspende -info.de eingespielt wurde. Die Testergebnisse für den Ersteindruck, die subjektive Glaubwürdigkeit sowie für „Gefallen“, „Verständlichkeit“ und „Qualität und Nutzen“ wurde als überdurchschnittlich bewertet. Optimierungsbedarf zeigt die Webseite hinsichtlich Effizienz, Effektivität und Zufriedenheit. Auf Basis dieser Ergebnisse sowie gewandelter Ansprüche an Onlineangebote und technologischen Weiterentwicklungen bereitet die BZgA derzeit einen Relaunch von www.organspende-info.de vor, der im Frühjahr 2019 veröffentlicht wird. Um den Informationsbedarf sowie die Nutzung und den Zugang zum BZgA-Internetangebot www.organspende-info.de auszuwerten, wird ein monatliches Reporting über die Zugriffszahlen und Nutzungsverhalten erstellt und ausgewertet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6570 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Seit 2012 haben sich die Zugriffszahlen mehr als verdoppelt. Nutzende rufen insbesondere allgemeine Informationen zur Organ- und Gewebespende oder den Organspendeausweis ab. Die Aktivitäten in den sozialen Medien haben sich seit dem Start der neuen Kampagne „Organspende – Die Entscheidung zählt!“ im Jahr 2016 intensiviert. Mit Hilfe eines kontinuierlichen Monitorings werden insbesondere Reichweite und hervorgerufene Interaktionen (z. B. Anzahl der Kommentare, wie oft wurde ein Beitrag geteilt oder auf Links geklickt) gemessen und Beiträge entsprechend der jeweiligen Zielsetzung optimiert. Die relevantesten Aussagen zur Wirksamkeit der Kampagne der BZgA bietet die Repräsentativbefragung „Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende“, die alle zwei Jahre durchgeführt wird. Dabei sind insbesondere die Angaben zu den dokumentierten Entscheidungen im Organspendeausweis und/oder in einer Patientenverfügung sowie der Akzeptanz der Organ- und Gewebespende, der Wissensstand und die Antworten zu den häufigsten Vorbehalten der Menschen wichtige Indikatoren. Die Ergebnisse aus der jüngsten Befragung (2018) zeigen, dass das Thema Organ - und Gewebespende nach wie vor positiv bewertet wird. Die überwiegend positive Einstellung zum Thema Organ- und Gewebespende ist seit 2012 gestiegen . 84 Prozent der Befragten stehen einer Organ- und Gewebespende eher positiv gegenüber (2012: 78 Prozent, 2014: 80 Prozent). Zudem wären grundsätzlich 72 Prozent der Befragten damit einverstanden, dass ihnen nach ihrem Tod Organe und Gewebe entnommen werden. Diese sog. aktive Akzeptanz ist seit 2012 (70 Prozent) konstant hoch geblieben bzw. leicht gestiegen. Die Repräsentativbefragung zeigt auch, dass sich inzwischen mehr als die Hälfte der Befragten (54 Prozent) subjektiv sehr gut oder gut über das Thema Organ- und Gewebespende informiert fühlen. Im Jahr 2014 waren es 43 Prozent. Die Steigerung der Bekanntheit der BZgA als Ansprechpartnerin zur Organ- und Gewebespende (2012: 48 Prozent, 2018: 60 Prozent) weist ebenfalls darauf hin, dass die Ansprache der Bevölkerung durch die Maßnahmen der BZgA wirkt. Deutlich gestiegen seit 2012 ist die Zahl der Menschen, die ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis dokumentiert haben, die aktuell bei 36 Prozent der Bevölkerung liegt (2012: 22 Prozent). Zählt man die Dokumentation der Entscheidung in einer Patientenverfügung hinzu, so haben bereits 39 Prozent ihre Entscheidung dokumentiert . Weitere 17 Prozent haben sich entschieden, dies aber noch nicht schriftlich dokumentiert. Somit haben 56 Prozent der Bevölkerung eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende getroffen. 3. In welcher Form und zu welchen Zeitpunkten haben die zehn größten gesetzlichen Krankenkassen, die der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes unterstehen, seit Einführung der Entscheidungslösung ihre Versicherten gemäß § 2 Absatz 1a TPG zur Organ- und Gewebespende informiert (bitte für jede Krankenkasse getrennt aufführen)? Die zehn größten bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen haben nach eigenen Angaben gegenüber dem Bundesversicherungsamt (BVA) ihre Versicherten wie folgt über Organ- und Gewebespende im Sinne des § 2 Absatz 1 und 1a Transplantationsgesetz (TPG) informiert: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6570 Krankenkasse Zeitpunkt Form TK 10-11/2012 08-10/2015 10-11/2017 10-11/2019 (geplant ) Anschreiben an Versicherte, Sonderheft des Mitgliedermagazins zum Thema Organspende Informationsschreiben an Versicherte, Beilage Flyer Anschreiben an Versicherte, Artikel in der Mitgliederzeitschrift Keine Angaben Barmer II. Quartal 2013 II. Quartal 2015 II. Quartal 2017 I. Quartal 2019 (geplant ) Anschreiben, Spezial-Ausgabe Organspende Info Mitgliederzeitschrift mit Einleger Organspendeausweise Info Mitgliederzeitschrift mit Einleger Organspendeausweise Info Mitgliederzeitschrift mit Einleger Organspendeausweise (Anm.: Versicherte ohne Mitgliederzeitschrift werden über Mailing mit Infoflyern informiert) DAK Gesundheit 05/2013 06/2013 12/2013 12/2015 01/2017/2018 12/2018 Erstinformation mit persönlichem Anschreiben (Brief), Internetauftritt , Pressearbeit Artikel Mitgliederzeitschrift Artikel Mitgliederzeitschrift Artikel Mitgliederzeitschrift Vier Veröffentlichungen in DAK-Zeitschrift „Praxis und Recht“ Artikel Mitgliederzeitschrift IKK classic 09/2013 09/2015 09/2017 09/2019 (geplant) Anschreiben mit Organspendeausweis und Infoflyer, sowie Hotline -Info Anschreiben mit Organspendeausweis und Infoflyer, sowie Freischaltung einer Hotline Artikel Mitgliederzeitschrift mit Umhefter Organspendeausweis Keine Angaben KKH 12/2012 + 03/2013 09-10/2013 09-10/2015 09-10/2017 09-10/2019 (geplant ) Info in Mitgliederzeitschrift, Beilage Organspendeausweis Anschreiben an Versicherte, Beilage Organspendeausweis Anschreiben an Versicherte, Beilage Organspendeausweis Anschreiben an Versicherte, Beilage Organspendeausweis Anschreiben an Versicherte, Beilage Organspendeausweis Knappschaft (KBS) 03/2013 05/2015 09/2017 Sommer 2019 Personalisierte Information mit der Mitgliederzeitschrift Personalisierte Information mit der Mitgliederzeitschrift Personalisierte Information mit der Mitgliederzeitschrift Versand in Vorbereitung BKK Mobil Oil 10/2013 03/2015 12/2017 2019 Individualisierte Anschreiben mit Infoflyer und Organspendeausweis Individualisierte Anschreiben mit Infoflyer und Organspendeausweis Individualisierte Anschreiben mit Infoflyer und Organspendeausweis In Planung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6570 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Krankenkasse Zeitpunkt Form Siemens BKK (SBK) 11/2012-10/2014 11/2014-10/2016 11/2016-10/2018 11/2018-10/2020 jeweils postalisches Mailing, Info Mitgliederzeitschrift und Beilage Versand eGK VIACTIV BKK 2013 III. Quartal 2015 Anfang 2019 Mailing an Versicherte, Beilage Organspendeausweis und Infomaterial der BZgA Info Mitgliederzeitschrift, Beilage Organspendeausweise In Planung Audi BKK 06-09/2013 06-07/2015 05-07/2017 Mailing, Info Mitgliederzeitschrift, Newsletter, Info auf der Homepage , Ausgabe Organspendeausweise Mailing, Info Mitgliederzeitschrift, Newsletter, Info auf der Homepage , Ausgabe Organspendeausweise Mailing, Info Mitgliederzeitschrift, Newsletter, Info auf der Homepage , Ausgabe Organspendeausweise Neben den vorgenannten versichertenbezogenen Informationen halten die Krankenkassen über die Internetseiten abrufbares bzw. bestellbares Informationsmaterial und Organspendeausweise vor. Ferner erfolgen ergänzend auch Informationen etwa über die Social-Media-Kanäle der Krankenkassen. Zudem kooperieren verschiedene Krankenkassen und private Krankenversicherungsunternehmen mit dem Infotelefon Organspende, das gemeinsam von der BZgA und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) betrieben wird (siehe dazu auch Antwort auf Frage 9). 4. Zu welchen Zeitpunkten und in welcher Form hat das Bundesversicherungsamt die Informationspraxis der ihrer Aufsicht unterliegenden gesetzlichen Krankenkassen seit Einführung der Entscheidungslösung überprüft? Falls es sie nicht überprüft hat, wieso nicht? Das BVA hat bisher keine flächendeckende Prüfung der Informationspraxis der bundesunmittelbaren Krankenkassen nach § 2 Absatz 1a TPG vorgenommen, da die Krankenkassen nach Erkenntnissen des BVA grundsätzlich ihrer gesetzlichen Verpflichtung in nicht zu beanstandender Weise nachkommen, indem sie zeitgerecht und im gebotenen Umfang über die Möglichkeit von Organ- und Gewebespenden informieren. Aufgrund von Anfragen seitens der Krankenkassen beim BVA anlässlich der Einführung der sog. Entscheidungslösung im Jahr 2012 sowie aufgrund von Anfragen im Zusammenhang mit der jeweiligen turnusgemäßen Information der Versicherten, etwa zur Art der Information, bestehen keinerlei Zweifel an der gewissenhaften, zeitgerechten und rechtskonformen Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung durch die Krankenkassen. 5. Zu welchen Zeitpunkten und in welcher Form haben die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung die Informationspraxis der ihrer Aufsicht unterliegenden gesetzlichen Krankenkassen seit Einführung der Entscheidungslösung überprüft? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wann und wie die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder die Informationspraxis der ihrer Aufsicht unterliegenden gesetzlichen Krankenkassen seit Einführung der Entscheidungslösung überprüft haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6570 6. In welcher Form und zu welchen Zeitpunkten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn privaten Krankenversicherungsunternehmen mit den meisten Versicherten seit Einführung der Entscheidungslösung ihre Versicherten gemäß § 2 Absatz 1a TPG zur Organ- und Gewebespende informiert (bitte für jede Krankenkasse getrennt aufführen)? Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV e. V.) hat hierzu Folgendes mitgeteilt: Eine im Jahr 2013 durchgeführte Umfrage habe Unternehmen mit über 95 Prozent aller privat Versicherten abgedeckt. Nach Rückmeldung dieser Unternehmen seien anlässlich der erstmaligen Aussendung alle Versicherten schriftlich über die Thematik informiert und es sei ihnen ein Organspendeausweis zur Verfügung gestellt worden. Aktuell hätten zwölf Unternehmen, die zwei Drittel aller Privatversicherten abdecken, angegeben, dass alle auch in den folgenden Jahren ihre Versicherten gemäß den gesetzlichen Vorgaben in dem vorgesehen Zweijahresrhythmus angeschrieben und ihnen die entsprechenden Aufklärungsmaterialien sowie Organspendeausweise zur Verfügung gestellt haben. In elf Unternehmen sei die Aussendung postalisch erfolgt, während ein Unternehmen seine Mitglieder über die postalisch versandte Mitgliederzeitschrift informiert habe, in der ein ausführlicher Artikel zur Thematik veröffentlicht worden sei. Zudem habe dieses Unternehmen umfangreiche Informationen auf seiner Internetseite inklusive Organspendeausweise zum Download zur Verfügung gestellt . Bei den postalischen Schreiben seien immer Organspendeausweise mitversandt worden. In neun von zwölf Unternehmen seien zudem weitere Informationen und Begleitmaterialien (in der Regel der Flyer der BZgA) versandt worden. Vier der zwölf Unternehmen würden auf ihren Internetseiten Informationen zur Organ- und Gewebespende bereit halten. Einige Unternehmen verweisen in ihren Schreiben zudem auf die Internetseite www.organspende-info.de und/oder auf das „Infotelefon Organspende“ von BZgA und DSO, mit welchem der PKV e. V. einen Kooperationsvertrag geschlossen hat und sich an der Finanzierung beteiligt (siehe auch Antwort zu Frage 9). 7. Welche staatliche Stelle prüft die Einhaltung der Informationspflichten nach § 2 Absatz 1a TPG bei diesen privaten Krankenversicherungsunternehmen, und wann und in welcher Form hat diese Überprüfung seit Einführung der Entscheidungslösung stattgefunden? Gesetzliche Grundlage für die Aufsicht über Versicherungsunternehmen ist das Versicherungsaufsichtsgesetz (§ 294 VAG). Die Aufsichtsbehörde überwacht den gesamten Geschäftsbetrieb der Versicherungsunternehmen im Rahmen einer rechtlichen Aufsicht im Allgemeinen und einer Finanzaufsicht im Besonderen. Sie achtet dabei auf die Einhaltung der Gesetze, die für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts gelten, und bei Erstversicherungsunternehmen zusätzlich auf die ausreichende Wahrung der Belange der Versicherten. Es bestehen keine Erkenntnisse , dass die privaten Krankenversicherungsunternehmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6570 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche inhaltlichen Vorgaben gibt es für die inhaltliche und formelle Ausgestaltung der regelmäßigen Information zur Organ- und Gewebespende nach § 2 Absatz 1a TPG durch die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen? Das TPG enthält in § 2 Absatz 1 Vorgaben für den Aufklärungsinhalt. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen auf der Grundlage des TPG die Bevölkerung aufklären über 1. die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende, 2. die Voraussetzungen der Organ- und Gewebeentnahme bei toten Spenderinnen und Spendern einschließlich der Bedeutung einer zu Lebzeiten abgegebenen Erklärung zur Organ- und Gewebespende, auch im Verhältnis zu einer Patientenverfügung , und der Rechtsfolge einer unterlassenen Erklärung im Hinblick auf das Entscheidungsrecht der nächsten Angehörigen nach § 4 sowie 3. die Bedeutung der Organ- und Gewebeübertagung im Hinblick auf den für kranke Menschen möglichen Nutzen einer medizinischen Anwendung von Organen und Geweben einschließlich von aus Geweben hergestellten Arzneimitteln . Die Aufklärung hat die gesamte Tragweite der Entscheidung zu umfassen und muss ergebnisoffen sein (§ 2 Absatz 1 Satz 2 TPG). Auf Vorgaben für die gesetzlichen Krankenversicherungen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen zur formellen Ausgestaltung der regelmäßigen Information hat der Gesetzgeber dagegen verzichtet. 9. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die „fachlich qualifizierten Ansprechpartner für Fragen zur Organ- und Gewebespende“ im Sinne des § 2 Absatz 1a Satz 5 TPG, die von den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen ihren Versicherten zur weiteren Information genannt werden? Die Verpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen , „fachlich qualifizierte Ansprechpartner“ für Rückfragen der Versicherten zu benennen, soll ausweislich der Gesetzesbegründung auf Bundestagsdrucksache 17/9030 gewährleisten, dass die Versicherten in dem Moment, in dem sie auf das Thema Organ- und Gewebespende angesprochen werden und eine Auseinandersetzung mit dem Thema angestoßen ist, sich unmittelbar mit Fragen an qualifizierte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden können . Im Interesse einer flexiblen Handhabung hat der Gesetzgeber die genauere Ausgestaltung eines derartigen Informations-/Auskunftsdienstes den Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungsunternehmen überlassen; denkbar sei dabei auch die Kooperation mit der BZgA, der DSO oder dem von beiden gemeinsam betriebenen kostenlosen Infotelefon. Bei dem von der BZgA und der DSO betriebenen „Infotelefon Organspende“ können die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen individuelle Termine exklusiv für ihre Versicherten vereinbaren, auf die sie in ihrer Mitgliederzeitschrift oder in dem Anschreiben an ihre Versicherten hinweisen können. Die Mitarbeitenden des „Infotelefon Organspende“ werden regelmäßig intensiv durch die BZgA, die DSO und externe Expertinnen und Experten geschult. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6570 10. Zu welchen Zeitpunkten und in welcher Form hat die Bundesregierung seit Einführung der Entscheidungslösung die Bereitstellungspraxis von Materialien zur Organ- und Gewebespende durch amtliche Ausweisstellen des Bundes (§ 2 Absatz 1 Satz 4 TPG) aufsichtsrechtlich überprüft? Falls sie sie nicht geprüft hat, wieso nicht? Das Auswärtige Amt mit den Pass- und Personalausweisstellen seiner Auslandsvertretungen sowie der in seiner Zentrale befindlichen Stelle für amtliche Pässe und Visa unterfällt dem Begriff der amtlichen Ausweisstellen des Bundes. Die Pass- und Personalausweisstellen haben die Aufgabe, die im Ausland residierenden , der Rechtsordnung ihres Aufenthaltsstaats unterliegenden Deutschen mit entsprechenden Ausweisen zu versorgen sowie Deutschen bei Passverlust kurzfristig ein Reisedokument auszustellen. Die Berliner Stelle für amtliche Pässe und Visa versorgt in den Auslandseinsatz zu Entsendende sowie Dienstreisende mit amtlichen Pässen sowie Visa. Damit betreffen die an den Ausweisstellen des Auswärtigen Amts behandelten Anträge regelmäßig weltweite Auslandssachverhalte. Demgegenüber regelt das TPG einschließlich der Materialien zur Organ- und Gewebespende einen grundsätzlich nach deutschem Recht im Inland umzusetzenden Sachverhalt. 11. Zu welchen Zeitpunkten und in welcher Form haben die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung der Entscheidungslösung die Bereitstellungspraxis von Materialien zur Organ- und Gewebespende durch amtliche Ausweisstellen der Länder (§ 2 Absatz 1 Satz 4 TPG) aufsichtsrechtlich überprüft? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, wann und ggf. wie die Länder die Bereitstellungspraxis der amtlichen Ausweisstellen der Länder aufsichtsrechtlich überprüft haben. 12. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, dass 48 Prozent der Bevölkerung sich weniger gut oder schlecht zum Thema Organ- und Gewebespende informiert fühlen (Repräsentativbefragung der BZgA zur Organ - und Gewebespende 2018, s. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Die Frage zur subjektiven Informiertheit bezieht sich auf die neuesten Ergebnisse der Repräsentativbefragung der BZgA aus dem Jahr 2018. Demnach geben 48 Prozent aller Befragten an, dass die sich weniger gut bis schlecht über das Thema Organ- und Gewebespende informiert fühlen. Der Anteil dieser Befragten hat sich damit im Vergleich zu den Ergebnissen der Befragung aus dem Jahr 2014 signifikant verringert, bei der noch 57 Prozent der Befragten angaben, sich weniger gut bis schlecht über das Thema Organ- und Gewebespende informiert zu fühlen. Im Vergleich zu der vorangegangenen Studie aus dem Jahr 2014 ist zudem der Anteil derjenigen, die sich sehr gut oder gut über das Thema Organ- und Gewebespende informiert fühlen, von 43 Prozent auf 52 Prozent signifikant angestiegen . Gründe für den Grad der subjektiven Informiertheit wurden in der Befragung zwar nicht abgefragt, die Zahlen der aktuellen Befragung zeigen aber, dass der Grad der subjektiven Informiertheit je nach soziodemografischen Hintergründen variiert. Männer, Befragte im Alter von unter 25 Jahren sowie solche mit einem niedrigeren Bildungsniveau zeigen den geringsten Grad der subjektiven Informiertheit . Diese Erkenntnisse lassen Rückschlüsse darauf zu, in welcher Zielgruppe der größte Aufklärungsbedarf besteht und wo Aufklärungsmaßnahmen dementsprechend ansetzen sollten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6570 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass bei einer Erhebung des objektiven Wissenstandes der Bevölkerung zur Organ- und Gewebespende im Jahr 2016 nur 33 Prozent der Bürgerinnen und Bürger als „gut informiert“ eingestuft wurden (Repräsentativbefragung der BZgA zur Organ- und Gewebespende 2016, s. Vorbemerkung der Fragesteller ) und dieser Anteil seit Einführung der sogenannten Entscheidungslösung um 17 Prozent gesunken ist? Die Erhebung des objektiven Wissensstandes zum Thema Organ- und Gewebespende erfolgte anhand von 14 Wissensfragen, die in dieser Form erstmals im Jahr 2016 gestellt wurden. Dabei wird zwischen den zwei „Wissensdimensionen“ „Dimension Entscheidung“ und „Dimension Spende“ unterschieden. Ebenso wurde erst im Jahr 2016 die aktuelle Skalierung nach dem Grad der Informiertheit eingeführt. Daher ist ein Vergleich mit früheren Studien, bei denen sich im Jahr 2012 46 Prozent der Befragten als „gut“ bis „sehr gut informiert“ einstuften, methodisch nicht möglich. 33 Prozent der Befragten haben mehr als 80 Prozent dieser Wissensfragen richtig beantwortet. Insgesamt haben 94 Prozent der Befragten mindestens die Hälfe der Wissensfragen richtig beantwortet. Für die Bundesregierung belegt dieses Ergebnis, dass die Aufklärungsarbeit der BZgA positive Wirkung entfaltet. 14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass bei einer Erhebung des objektiven Wissenstandes der Bevölkerung zu Entscheidungs- und Dokumentationsmöglichkeiten bei der Organ- und Gewebespende im Jahr 2016 78 Prozent der Bürgerinnen und Bürger als „mäßig “ bis „schlecht“ informiert eingestuft wurden (ebd.)? Der Anteil von 78 Prozent der mäßig bis schlecht Informierten bezieht sich ausschließlich auf die Wissenstandserhebung zu den Entscheidungs- und Dokumentationsmöglichkeiten (Dimension „Entscheidung“; vgl. Antwort zu Frage 13). Die vollständigen Ergebnisse der aktuellen Repräsentativbefragung 2018, die Mitte des Jahres 2019 veröffentlicht werden, zeigen dagegen, dass 26 Prozent gut, 57 Prozent mäßig und lediglich 17 Prozent schlecht informiert sind. Die Auswertung der Wissensfragen ist für die Aufklärungsarbeit der BZgA ein wichtiger Indikator für thematische Schwerpunktsetzungen. Sie zeigt, wo Wissensdefizite vorliegen und wo Maßnahmen anzusetzen sind. Konkret gibt es Aufklärungsbedarf bei den Themen Ausschlusskriterien für eine Organspende, Regelung des Organspendesystems und zur Dokumentation der Organ- und Gewebespenderbereitschaft , auch im Hinblick auf eine Patientenverfügung. Die Ergebnisse fließen in konkrete Maßnahmen der BZgA ein. Zu nennen ist hier z. B. die neue Broschüre zur widerspruchsfreien Dokumentation der Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in einem Organspendeausweis und in einer Patientenverfügung. 15. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass bei dieser Befragung 49 Prozent der Bevölkerung davon ausgingen, dass man bereits heute seine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in einem Register eintragen lassen kann, und dass 62 Prozent der Überzeugung waren, dass solche Entscheidungen in Deutschland grundsätzlich registriert werden (ebd.)? Auf die Frage „Die Medizin hat in den letzten Jahren bei der Behandlung von Krankheiten große Fortschritte erzielt. So können erkrankte Organe, wie zum Beispiel Nieren und Herz oder Gewebe, durch gesunde Organe und Gewebe ersetzt werden. Wie kann man in Deutschland zurzeit festlegen, dass man nach seinem Tod Organe und Gewebe spenden will?“ konnten die Befragten mehrere Antwortmöglichkeiten auswählen. 49 Prozent der Befragten nahmen irrtümlich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6570 an, dass die Eintragung in ein Spenderregister eine Dokumentationsmöglichkeit der eigenen Entscheidung sei. Dagegen nannten 95 Prozent der Befragten richtigerweise den Organspendeausweis und 61 Prozent die Patientenverfügung als Dokumentationsmöglichkeiten . Weniger bekannt war die Möglichkeit, seine Entscheidung an die Angehörigen mitzuteilen (45 Prozent). Möglicherweise ist die Errichtung des Transplantationsregisters nach § 15a TPG ein Grund für die irrtümliche Annahme, dass ein Organspenderregister existiere, in dem Entscheidungen zur Organ- und Gewebespende festgehalten werden können. Um dem entgegenzuwirken , wird die BZgA spezielle Informationen zum Transplantationsregister zeitnah bereitstellen. 16. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die Information der Bevölkerung zur Organ- und Gewebespende zukünftig zu verbessern, und wie sehen die weiteren Planungen und Vorhaben in diesem Bereich aus? Die Ergebnisse der aktuellen Repräsentativbefragung der BZgA weisen insgesamt einen positiven Trend auf. Die Akzeptanz der Organspende war noch nie so hoch wie heute. Auch die Zahl derjenigen, die ihre persönliche Entscheidung dokumentiert haben, steigt seit dem Jahr 2012 kontinuierlich an. Die Aufklärungsmaßnahmen von Bund, Ländern, gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen sind also grundsätzlich geeignet, das mit der Einführung der Entscheidungslösung verfolgte Ziel zu erreichen. Gleichwohl besteht eine Diskrepanz zwischen der positiven Einstellung zur Organspende und der Dokumentation der persönlichen Entscheidung. Um diese Diskrepanz zu verringern, muss die Bevölkerung noch stärker als bisher angehalten werden, sich mit der Thematik der Organ- und Gewebespende zu befassen und eine persönliche Entscheidung zu treffen. Die BZgA wird daher im Jahr 2019 die Aufklärungskampagne „Organspende – die Entscheidung zählt!“ fortsetzen und ihr Internetportal www.organspendeinfo .de sowie ihre Social-Media-Kanäle strategisch weiterentwickeln. Broschüren und Flyer werden im Lichte der Erkenntnisse der aktuellen Repräsentativbefragung erstellt bzw. weiterentwickelt. Von besonderer Bedeutung ist dabei die spezifische und adressatengerechte Ansprache der jeweiligen Zielgruppe. Auch der „Gemeinschaftliche Initiativplan Organspende“, der unter Federführung der DSO bis Mitte des Jahres 2019 erarbeitet werden soll und dessen Erarbeitung vom Bundesministerium für Gesundheit eng begleitet wird, wird Handlungsfelder im Bereich „Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit“ identifizieren und Ziele definieren. An diesem Prozess sind alle im Bereich der Organspende relevanten Akteure sowie Bund und Länder beteiligt. Insgesamt bleibt die kontinuierliche Aufklärungsarbeit aller Verantwortlichen unabdingbar, um die Auseinandersetzung der Bevölkerung mit der eigenen Spendebereitschaft zu fördern . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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