Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 13. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6571 19. Wahlperiode 17.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Klinge, Michael Theurer, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6204 – Zeitumstellung in der Europäischen Union V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 31. August 2018 beschloss die Europäische Kommission, einen Legislativvorschlag für die Abschaffung der Zeitumstellung innerhalb der Europäischen Union vorzulegen. Dieser Entscheidung ging eine vom 4. Juli 2018 bis 16. August 2018 andauernde öffentliche Konsultation zur Zeitumstellung in Europa voraus. Mit 84 Prozent sprach sich eine deutliche Mehrheit der Teilnehmer für die Abschaffung der zweimal jährlich stattfindenden Zeitumstellung von Mitteleuropäischer Zeit und Mitteleuropäischer Sommerzeit aus. Sollte es in der Abstimmung zu keiner einheitlichen Positionierung kommen, könnte der Europäischen Union ein „Flickenteppich“ aus mehreren Zeitzonen drohen. 1. Strebt die Bundesregierung eine Einigung auf eine einheitliche Entscheidung innerhalb der bereits bestehenden Zeitzonen in der Europäischen Union an? Für die Bundesregierung ist die Vermeidung von Zeitinseln und Friktionen im Binnenmarkt von zentraler Bedeutung. Sie wird daher in enger Abstimmung mit den europäischen Partnern darauf hinwirken, dass eine möglichst einheitliche und weitgehend harmonisierte Lösung zügig gefunden wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6571 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Hat die Bundesregierung bereits eine Position dazu erarbeitet, ob sie die Mitteleuropäische Zeit oder die Mitteleuropäische Sommerzeit als dauerhafte Zeit bevorzugt? a) Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Position? b) Wenn nein, wie und bis wann möchte die Bundesregierung zu einer Position gelangen? c) Welche Kriterien sollen in den Meinungsbildungsprozess mit einbezogen werden? Eine endgültige Festlegung der Bundesregierung auf eine permanente Sommeroder Winterzeit wird im Zuge der weiteren Beratungen und im Lichte der Folgenabschätzung erfolgen. Die Bundesregierung wird dabei Studien und Berichte zum Thema, wie beispielsweise den Bericht des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag, berücksichtigen. 3. Wie möchte die Bundesregierung eine möglichst umfassende und neutrale Information über die jeweiligen Vor- und Nachteile der zur Wahl stehenden Varianten für die Bundesrepublik Deutschland sowie die weiteren Mitgliedstaaten sicherstellen? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Auf dieser Grundlage wird die Bundesregierung über das Thema informieren. 4. Welche Vor- und Nachteile bietet die dauerhafte Umstellung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit sowie die dauerhafte Umstellung auf die Mitteleuropäische Zeit aus Sicht der Bundesregierung? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 5 verwiesen. 5. Wie bewertet die Bundesregierung die möglichen Auswirkungen auf den touristischen Personenverkehr, insbesondere den Luftverkehr, sollte es nicht zu einer einheitlichen Einigung innerhalb der Europäischen Union kommen? Die möglichen Auswirkungen sind Gegenstand der derzeitigen Beratungen der EU-Mitgliedstaaten (siehe die Antwort zu Frage 8). Im Luftverkehr kann es zu Umstellungsproblemen kommen, wenn Flüge zwischen zwei slot-koordinierten Flughäfen innerhalb der EU nicht mehr auf ein bestehendes slot-Paar für Start/Landung zurückgreifen können. Eine abschließende Bewertung durch die Bundesregierung ist derzeit noch nicht möglich. 6. Welchen Zeitplan innerhalb der Europäischen Union zur Abschaffung der Zeitumstellung strebt die Bundesregierung an? Die Bundesregierung setzt sich für eine zügige Umsetzung der Abschaffung der Zeitumstellung ein. Dabei müssen auch die für die verschiedenen Verkehrs- und Wirtschaftssektoren notwendigen Vorlaufzeiten berücksichtigt werden. 7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Beschluss der Europäischen Kommission am 31. August 2018 zur Abschaffung der Zeitumstellung unternommen? Die Bundesregierung eruiert derzeit die möglichen Folgen der Abschaffung der Zeitumstellung. Der Schwerpunkt liegt auf den möglichen Kosten und erforder- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6571 lichen Vorlaufzeiten für unterschiedliche Sektoren. Ferner wurde bei der Europäischen Kommission die Vorlage einer Folgenabschätzung für den vorgeschlagenen Rechtsakt eingefordert. 8. Führt die Bundesregierung bereits Konsultationen mit anderen Mitgliedstaaten ? Wenn ja, mit welchen, und von wem erging die Initiative? Die Bundesregierung hat unmittelbar nach Veröffentlichung des Vorschlags der Europäischen Kommission zu den anderen EU-Mitgliedstaaten Kontakt aufgenommen . Gespräche sowie Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe über den Vorschlag zur Abschaffung der Zeitumstellung finden seitdem fortlaufend statt. 9. Wie ist der derzeitige Stand der Konsultationen mit anderen Mitgliedstaaten, und wie bewertet die Bundesregierung diesen? Gespräche über den Vorschlag zur Abschaffung der Zeitumstellung finden fortlaufend statt. Die Bundesregierung bewertet die Gespräche als konstruktiv. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333