Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 14. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6574 19. Wahlperiode 18.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5696 – Militärische und polizeiliche Zusammenarbeit mit Israel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut dem jährlich vom Bonner International Center for Conversion (BICC) veröffentlichen Global Militarisation Index ist Israel der militarisierteste Staat der Erde (Israel so militarisiert wie kein anderes Land, www.handelsblatt.com vom 4. Dezember 2017). Deutschland liegt dort auf Rang 97. Im Jahr 2018 hat Israel Rüstungsgüter im Wert von mehr als 7,8 Mrd. Euro exportiert („Israel’s Arms Exports Spike, Hitting Record $9 Billion“, www.haaretz.com vom 2. Mai 2018). Die Verkäufe nach Europa wurden in wenigen Jahren verdoppelt („Record Europe Sales Push Israeli Defense Exports to $6.5 Billion in 2016“, www.haaretz.com vom 29. März 2017). Deutschland hat fünf U-Boote an die israelische Marine geliefert, die Kosten der ersten beiden und die Hälfte der Kosten des dritten wurden aus deutschen Steuermitteln getragen (Bundestagsdrucksache 16/11690, S. 59; „Weitere Deutsche Nuklearwaffenträger für Israel? – Die Dolphin-U-Boote“, www.bits.de vom 10. September 2004). Trotz Korruptionsverdacht verhandelt die Bundesregierung zur teilweisen Kostenübernahme des Kaufs dreier weiterer U-Boote von dem deutschen Unternehmens thyssenkrupp Marine Systems GmbH (Bundestagsdrucksache 19/278). Die Bundesregierung will der israelischen Marine außerdem für 460 Mio. Euro vier Offshore-Patrouillenboote liefern und dabei ein Drittel der Kosten tragen. Sie werden nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller die größten, leistungsstärksten und fortgeschrittensten Kriegsschiffe der Flotte der israelischen Marine sein. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten arbeiten in der nichtmilitärischen Sicherheitsforschung mit Israel zusammen. Die Regierung in Jerusalem ist mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ assoziiert. Deutschland ist dabei das Land, das am häufigsten mit Partnern aus Israel an „Horizont 2020“ beteiligt ist (Bundestagsdrucksache 19/3921, Antwort zu Frage 10). An bisher 319 Projekten aus Horizont 2020 sind sowohl deutsche als auch israelische Einrichtungen beteiligt. Im Programmbereich „Sichere Gesellschaften“ (Societal Challenge 7) werden 21 Projekte gefördert, an denen sowohl deutsche als auch israelische Einrichtungen beteiligt sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6574 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu den israelischen Militärunternehmen, die von EU-Geldern profitieren, gehören der Rüstungskonzern und Drohnenhersteller Elbit Systems, der im Forschungsrahmenprogramm 73,3 Mio. Euro und unter „Horizont 2020“ 403 750 Euro für „Forschungen zur Flughafensicherung“ erhielt. Auch Israel Aerospace Industries (IAI), der Hersteller der von der Bundeswehr beschafften Drohnen des Typs „Heron 1“ und „Heron TP“ wurde im letzten Förderzyklus mit 3,7 Mio. Euro und in „Horizont 2020“ mit 2 Mio. Euro gefördert. Das Technicon, Israels Institut für Technologie, das an Militärtechnologie wie Nano-Waffen, Roboter und Drohnen forscht, erhielt im letzten Förderzyklus 70 Mio. Euro und unter „Horizont 2020“ bislang 17 Mio. Euro. 1. Wie viele Rüstungsgüter hat die Bundesregierung in den Jahren 2015, 2016 und 2017 nach Israel exportiert, und für wie viel Geld hat Israel entsprechende Güter nach Deutschland ausgeführt? Die Werte der Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Israel können den Rüstungsexportberichten von 2015, 2016 und 2017 entnommen werden. Im Rahmen von Länderabgaben, d. h. der Abgabe von ausgesondertem Material der Bundeswehr durch das Bundesministerium der Verteidigung an andere Staaten, wurden an Israel in den Jahren 2015, 2016 und 2017 folgende Materialumfänge abgegeben : 2015: zwanzig Rotorköpfe CH-53 fünf Torpedo Gefechtsköpfe ein Ersatzteil für ein Anzeigegerät CH-53 2016: fünf Handfernsprechgeräte ein Ersatzteilpaket für ein Freund-Feind-Erkennungssystem eine mobile Stromversorgung für Patriot 2017: zehn Rotorköpfe CH-53 zehn Rotorblätter CH-53 Über den Wert der durch Israel nach Deutschland ausgeführten Güter liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 2. Wie viele deutsche Schiffe, U-Boote, Panzer und Luftfahrzeuge hat Israel seit Beginn der Rüstungskooperation aus Deutschland erhalten? Israel hat keine Schiffe, U-Boote, Panzer oder Luftfahrzeuge im Rahmen von gemeinsamen deutsch-israelischen Rüstungskooperationsprojekten erhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6574 3. Welche Neuerungen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 19/278 hinsichtlich des Abkommens zwischen der Regierung Israels und der Bundesregierung über einen Finanzierungsbeitrag für die Beschaffung von drei U-Booten für die israelische Marine ergeben? Aus Sicht der Bundesregierung haben sich hinsichtlich des Abkommens zwischen der Regierung Israels und der Bundesregierung über einen Finanzierungsbeitrag für die Beschaffung von drei U-Booten für die israelische Marine seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/278 keine Neuerungen ergeben. 4. Wann tritt das Abkommen nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitigem Stand in Kraft, bzw. welche „jeweiligen nationalen Voraussetzungen“ müssen noch erfüllt werden? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/278 wird verwiesen. Zu den auf israelischer Seite zu erfüllenden nationalen Voraussetzungen nimmt die Bundesregierung keine Stellung. 5. Welche gegenseitigen bzw. gemeinsamen Ausbildungsmaßnahmen haben die Bundeswehr und die israelische Armee seit der Jahrtausendwende durchgeführt (bitte soweit möglich mit Datum, Teilnehmer und Ort angeben)? Die Beantwortung der Frage 5 wird dem Deutschen Bundestag mit der Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ gesondert zugeleitet.* Der parlamentarische Informationsanspruch ist zwar grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Bundesregierung ist hier jedoch nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass im Hinblick auf das Staatswohl eine Beantwortung der Frage 5 nicht in offener Form erfolgen kann. Die Informationen sind bei einer Veröffentlichung dazu geeignet, das Wohl und die Sicherheit sowohl ausländischer als auch deutscher Streitkräfteeinrichtungen und -angehöriger zu gefährden. Die Veröffentlichung berührt das Sicherheitsinteresse anderer Staaten, deren Bekanntwerden zu Beeinträchtigung der bilateralen Beziehungen führen könnte. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6574 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche gemeinsamen Manöver haben die Bundeswehr und die israelische Armee seit der Jahrtausendwende durchgeführt (bitte soweit möglich mit Datum, Teilnehmer und Ort angeben)? Die Daten zu deutsch-israelischen Übungen reichen bis 2011 zurück: Jahr Bezeichnung Ort Teilnehmer 2011 Luftverteidigung Kreta 4 Teilnehmer aus Israel 2011 Minentauchen Deutschland 6 Teilnehmer aus Israel 2016 Luftrettung Israel 5 Teilnehmer aus Deutschland 2016 Logistik Israel 12 Teilnehmer aus Deutschland 2017 Luftoperationen („BLUE FLAG“) Israel 120 Teilnehmer aus Deutschland 2018 Minentauchen Deutschland 4-6 Teilnehmer aus Israel 7. In welchen Projekten sind deutsche Behörden und, soweit der Bundesregierung bekannt, auch deutsche Unternehmen derzeit an israelischen militärbezogenen Forschungen beteiligt? Die Beantwortung der Frage 7 wird dem Deutschen Bundestag mit der Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ gesondert zugeleitet. Der parlamentarische Informationsanspruch ist zwar grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass im Hinblick auf das Staatswohl eine Beantwortung der Frage 7 nicht in offener Form erfolgen kann. Die Informationen sind bei einer Veröffentlichung dazu geeignet, das Wohl und die Sicherheit sowohl ausländischer als auch deutscher Streitkräfteeinrichtungen und -angehöriger zu gefährden. Die Veröffentlichung berührt das Sicherheitsinteresse anderer Staaten , deren Bekanntwerden zu Beeinträchtigung der bilateralen Beziehungen führen könnte.* 8. Welche Auszeichnungen haben Kommandeure der israelischen Luftwaffe bislang von der Bundesregierung für welche Verdienste erhalten? Zwei Luftwaffenoffizieren der israelischen Streitkräfte wurde das Ehrenkreuz der Bundeswehr verliehen. Die Verleihung erfolgte aufgrund besonderer Verdienste um die Intensivierung der Beziehung der Luftstreitkräfte Israels und Deutschlands . 9. Welche gemeinsamen Manöver haben die Bundeswehr und die israelische Armee abgehalten, und welche weiteren sind geplant? Für 2019 und 2021 ist die erneute Teilnahme der Bundeswehr an der israelischen Übung BLUE FLAG geplant. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6574 10. In welchem Rahmen treffen sich die Bundeswehr und die israelische Armee zur strategischen oder operativen Planung gemeinsamer Vorhaben, darunter auch zur Forschung und Ausbildung? 11. Wann und wo haben die letzten derartigen Austausche stattgefunden? Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet. Deutsch-israelische Beziehungen sind historisch eng gewachsen, vertrauensvoll und vielfältig. Der Austausch erfolgt üblicherweise im Rahmen jährlich stattfindender , institutionalisierter Dialogformate, bei wechselweiser Durchführung in Deutschland und Israel. Auf Ebene Staatssekretär findet der sogenannte Strategische Dialog mit sicherheits- und rüstungspolitischen Themen statt, zuletzt im Juli 2018 in Israel. Dialogformate auf Ebene Abteilungsleiter sind das Armament Panel , zuletzt 2018 in Berlin; militärpolitische Stabsgespräche zuletzt 2017 in Berlin ; Capability Dialogue, zuletzt 2018 in Israel. Gemeinsame Ausbildungsvorhaben werden jährlich neu abgestimmt. Absprachen zur Umsetzung treffen die jeweiligen Durchführungsebenen bilateral. 12. Welche Sicherheitstechnologien für welche Behörden wurden von der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren aus Israel importiert? Soweit Frage 12 das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) betrifft, ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Antwort nicht – auch nicht in eingestufter Form – erfolgen kann. Denn Gegenstand von Frage 12 sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung findet seine Grenzen in den gleichfalls Verfassungsrang genießenden schutzwürdigen Interessen des Staatswohls. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zu spezifischen IT-Systemen oder eingesetzten Technologie aber auch zur konkreten Methodik und zu in hohem Maße schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten des BfV bekannt würden. Detailinformationen über genutzte Sicherheitstechnologien würden den Schutz der nachrichtendienstlichen, operativen Sicherheit gefährden. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten des BfV ziehen. Dies könnte folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung zur Folge haben, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des BfV – die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Inland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, – gemäß § 3 Absatz 1 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von inlandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung des BfV jedoch unerlässlich. Sofern solche Informationen entfallen oder wesentlich zurückgehen sollten, würden empfindliche Informationslücken auch im Hinblick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland drohen. Selbst eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des BfV nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Fähigkeiten des BfV so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzen Kreis von Empfängern ihrem Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6574 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen könnte. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Informationen wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen in ihrer Detailtiefe derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht in diesem besonderen Einzelfall wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Für das Bundeskriminalamt (BKA) wurden im genannten Zeitraum Produkte für die kriminaltechnische Untersuchung von Mobiltelefonen aus Israel importiert. 13. Welche Kooperationen hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) mit der israelischen Weltraumagentur abgeschlossen? Rahmenabkommen zwischen dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) und Israel Space Agency (ISA). Seit 1995 besteht zwischen dem DLR und der israelischen Raumfahrtagentur ISA ein Abkommen zur Zusammenarbeit bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums für friedliche Zwecke. Dieses Abkommen wurde im November 2015 mit einer Laufzeit von zehn Jahren erneuert. Folgende Bereiche werden im Rahmenabkommen für eine Zusammenarbeit genannt : a) Intensivierung des Wissensaustauschs auf dem Gebiet der Weltraumwissenschaft und -technologie; b) Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Raumfahrtindustrien; c) Erdbeobachtung, einschließlich Geowissenschaften und Monitoring; d) Satellitenbetrieb; e) Weltraumerkundungssysteme, einschließlich Robotik, Rover und optische Systeme; f) Entwicklung und Demonstration von Raumfahrttechnologien; g) andere Bereiche gegenseitigen Interesses. Matroshka AstroRad Radiation Experiment (MARE) Für den Menschen im Weltraum stellt die Weltraumstrahlung ein großes gesundheitliches Risiko dar. Um dieses Strahlenrisiko genauer bestimmen und Maßnahmen zum Schutz entwickeln zu können, wird das DLR das Experiment MARE mit der National Aeronautics and Space Administration Exploration Mission 1 (NASA EM-1) zum Mond schicken. Das DLR führt MARE zusammen mit der israelischen Raumfahrtagentur ISA, dem israelischen Industriepartner StemRad sowie Lockheed Martin und der NASA durch. Gemeinsam soll das Experiment im Juni 2020 mit dem Orion-Raumschiff zum Mond und wieder zurückgeschickt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6574 14. Was ist der Bundesregierung über die israelische Entwicklung von Satelliten für Aufklärungs- oder Überwachungszwecke bekannt, und auf welche Weise werden diese Anstrengungen von der Bundesregierung unterstützt? Im Rahmen von Regierungsgesprächen zwischen Deutschland und Israel finden Gespräche zu raumgestützten Systemen statt. In diesem Zusammenhang wurden Vertreter der Bundesregierung über die aktuellen israelischen Aufklärungssatellitensysteme informiert. Eine Unterstützung erfolgt nicht. 15. An welchen zivilen oder militärischen Satellitenprogrammen (etwa EROS, TECHSAR, Techsat 2, OPSAT, AMOS, ShloshSat, INSAT-1/INSAT-2, TAUVEX) sind oder waren nach Kenntnis der Bundesregierung Bundesbehörden oder deutsche Unternehmen bei der Entwicklung oder Ausstattung beteiligt, und welche Ausfuhrgenehmigungen wurden hierfür erteilt? Earth Remote Observation System A (EROS-A) ist ein hoch auflösender kommerzieller Erdbeobachtungssatellit von ImageSat International N. V. (ISI). Der Satellit wurde entwickelt und gebaut von der Israeli Aircraft Industries Ltd. (IAI). Die Mehrheit an ISI wird von der IAI gehalten. 2011 gingen ISI und RapidEye eine Partnerschaft ein. RapidEye wiederum erhielt zum Aufbau ihres Systems Unterstützung vom DLR-Raumfahrtmanagement mit Mitteln des Bundeswirtschaftsministeriums und vom Land Brandenburg. 16. Welche Bundesbehörden haben in den letzten fünf Jahren mit den Behörden Israel National Police, Israel Security Agency und Israel Securities Authority hinsichtlich des Austauschs von personenbezogenen Daten, fallbezogenen Ermittlungen, allgemeinen Lageberichten, Ergebnissen strategischer Analyse , Expertenwissen, Informationen zu Ermittlungstechniken, forensischen und technischen Entwicklungen und Methoden der Kriminalitätsverhütung kooperiert? a) In welchem Rahmen haben sich welche israelischen und deutschen Polizeieinheiten seit der Jahrtausendwende zu Trainings- und Ausbildungsmaßnahmen getroffen? b) In welchen Kooperationen (auch Ausbildung) haben welche Bundesbehörden mit der Sonderpolizeieinheit YAMAM zusammengearbeitet? Die Fragen 16 bis 16b werden zusammen beantwortet. Das Bundeskriminalamt (BKA) arbeitet mit der Israel National Police und der Israel Security Agency in den genannten Bereichen zusammen. Die Bundespolizei hat in den letzten fünf Jahren mit der Israel Security Agency kooperiert. Schwerpunkte waren die Erprobung von Technologien zu Sprengstoffdetektion und Luftsicherheitskontrolltechnik. In den Bereichen Analyse/Wissensaustausch ist auch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) an der Zusammenarbeit beteiligt, in der Bekämpfung des internationalen Terrorismus steht das BMI zu Fragen der Lageeinschätzung und strategischen Analyse in regelmäßigem Austausch mit israelischen Behörden; dazu zählen mitunter auch die in der Frage genannten Behörden. Zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags nach § 3 Absatz 1 BVerfSchG arbeitet das BfV regelmäßig mit dem israelischen Inlandsdienst, der Israel Security Agency, zusammen. Darüber hinaus gehende Angaben hierzu können aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – gemacht werden. Die erbetenen Auskünfte können aufgrund der Restriktionen der sogenannten „Third-Party-Rule“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6574 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nicht gegeben werden. Die „Third-Party-Rule“ betrifft den internationalen Austausch von Informationen der Nachrichtendienste. Diese Informationen sind geheimhaltungsbedürftig , weil sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse enthalten, die unter der Maßgabe der vertraulichen Behandlung von ausländischen Nachrichtendiensten an das BfV weitergeleitet wurden. Eine Bekanntgabe dieser Informationen kann einen Nachteil für das Wohl des Bundes bedeuten, da dadurch die Missachtung einer zugesagten und vorausgesetzten Vertraulichkeit die künftige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, zumal mit Nachrichtendiensten anderer Staaten, erschwert würden. Die Bedeutung der „Third-Party-Rule“ für die internationale nachrichtendienstliche Zusammenarbeit hat das BVerfG in seinem Beschluss 2 BvE 2/15 vom 13. Oktober 2016 gewürdigt (insbesondere Rz 162-166). 17. Welche Abkommen oder Vereinbarungen hat die Bundesregierung zur Verhütung und Bekämpfung von Straftaten mit Israel geschlossen, und welche weiteren werden verhandelt? Die folgenden Abkommen und Vereinbarungen hat die Bundesregierung zur Verhütung und Bekämpfung von Straftaten mit Israel geschlossen: Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung; Vereinbarung vom 20. Juli 1977 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Israel zu dem deutsch-israelischen Vertrag über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung; Vereinbarung vom 16./27. April 1981 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Israel zu dem deutsch-israelischen Vertrag über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung. Absichtserklärung des BMI und des israelischen Ministry of Public Security über die Zusammenarbeit bei der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung vom 18. November 2008. 18. Welche Bestimmungen treffen diese Abkommen zur Anwendung auf die besetzten Gebiete (die sogenannte Territorialklausel)? Bestimmungen im Sinne der Fragestellung sind in den in der Antwort zu Frage 17 genannten Verträgen nicht enthalten. Davon unberührt ist die Position der Bundesregierung im Einklang mit Resolution 2334 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 23. Dezember 2016, zwischen dem Territorium des Staates Israel und den seit 1967 besetzten Gebieten zu unterscheiden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333