Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6608 19. Wahlperiode 18.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5320 – Die humanitäre und asylpolitische Lage in EU-Hotspots in Griechenland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Sogenannte von der EU finanzierte Hotspots in Griechenland sind mittlerweile zu Dauerlagern geworden, in denen sich Flüchtlinge in einem Schwebezustand zwischen Zurückweisung in die Türkei und Verbringung aufs griechische Festland als Teil der EU-Flüchtlings- und Migrationspolitik befinden. Die humanitäre Situation in den Lagern wird immer wieder von Nichtregierungsorganisationen (NGO) scharf kritisiert. Beispielsweise sagte George Protopapas, Leiter der NGO SOS-Kinderdörfer über den EU-Hotspot Moria: „Das Camp ist ein Verstoß gegen jegliche Menschenrechte. Kinder leben hier ohne Schutz, in ständiger Angst und unter katastrophalen hygienischen Bedingungen. Sie haben keine Möglichkeit, zur Schule zu gehen, bekommen keine psychologische Unterstützung . An einem Ort, an dem ihnen geholfen werden sollte, werden sie erneut traumatisiert. Es geht ihnen so schlecht, dass sie sich selbst verletzen und bereits Zehnjährige Selbstmordversuche unternommen haben.“ Nach Angaben der NGO leben in dem für 3 100 Menschen ausgelegten Camp Moria fast 9 000 Menschen, darunter etwa 2 500 Kinder. 70 Prozent kommen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan, Protopapas sagt weiter: „Im August landeten im Schnitt täglich 114 Menschen auf der Insel – in dem Glauben, dem Horror entkommen zu sein. In Camp Moria erwartet sie die nächste Hölle!“ (www.soskinderdoerfer .de/presse/pressemitteilungen/griechischenland-fluchtlingscamplesbos -schliessen). Der UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) warnt in einem Bericht vom 8. September 2018 ebenfalls: „Viele der Menschen befinden sich Monate auf den Inseln und die Bedingungen haben ihre physische und geistige Gesundheit beeinträchtigt. Die Bedrohung durch Gewalt, Selbstverletzung und sexuelle Übergriffe ist höchst besorgniserregend …“ (www.unhcr.org/ news/briefing/2017/9/59b24a377/unhcr-urges-action-ease-conditions-greekislands .html). Der UNHCR hatte ebenfalls am 31. August die Lage in den sogenannten Reception and Identification Centers, die auch als Hotspots bezeichnet werden, deutlich kritisiert und insbesondere auf die massive Überfüllung und die sich „schnelle verschlechternden Bedingungen“ hingewiesen. Besonders dramatisch sei die Lage im Lager Moria auf Lesbos, wo die Menschen alleine Stunden anstehen müssten, um medizinische Behandlung zu erfahren. Auch der UNHCR kritisierte die inneren Spannungen in den Hotspots, sexualisierte Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6608 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gewalt und mangel-hafte medizinische und psycho-soziale Versorgung (www.unhcr.org/news/briefing/2018/8/5b88f5c34/unhcr-urges-greece-addressovercrowded -reception-centres-aegean-islands.html). In den weiteren „Hotspot“-Lagern auf den Inseln Samos (Camp Vathy), Chios (Camp Vial), Leros und Kos ist die Situation nicht besser: Auch diese Lager sind überbelegt, auch dort sind die Lebensbedingungen katastrophal. Das Europäische Parlament hat mit Bericht von Juni 2018 wieder auf die unmenschlichen Zustände in den „Hotspots“ aufmerksam gemacht: „The lack of sufficient shelters for unaccompanied minors remains an issue in the Greek hotspots, together with addressing the needs of vulnerable groups. Overcrowding has created additional pressure on infrastructure, on medical services, and waste management (www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2018/623563/EPRS_BRI(2018) 623563_EN.pdf). Auch auf Samos ist nach Angaben des UNHCR der dort für 700 Personen ausgelegte „EU-Hotspot“ von Vathy mit 1 900 Menschen massiv überbelegt. Auch dort leben ebenfalls 600 Kinder sowie schwangere Frauen, schwer Erkrankte und Menschen mit Behinderung unter katastrophalen Bedingungen (www.unhcr.org/news/briefing/2017/9/59b24a377/unhcr-urges-actionease -conditions-greek-islands.html). Nach im Magazin „DER SPIEGEL“ zitierten offiziellen griechischen Angaben befinden sich im Moment auf Lesbos, Samos , Chios und Kos insgesamt etwa 19 000 Schutzsuchende, die Lager dort seien aber nur für 6 000 Menschen ausgelegt (www.spiegel.de/politik/ausland/ griechenland-uno-kritisiert-lage-in-fluechtlingslagern-a-1226023.html). Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) entsendet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als „Experten“ vor Ort unterstützen sollen. Eine Untersuchung mehrerer Interviews unter Beteiligung von EASO hat jedoch ergeben , dass EASO einerseits seine Kompetenzen des „Unterstützens“ überschreitet und andererseits fehlerhafte Entscheidungsvorschläge an die griechische Asylbehörde adressiert hat (www.ecchr.eu/fall/hotspots-in-griechenlandbeschwerde -gegen-das-europaeische-asyl-buero-easo/). Die Zuständigkeit von EASO wurde durch ein Änderungsgesetz des griechischen Asylgesetzes erweitert, so dass EASO nach griechischem Recht, bei Bedarf , mehr Kompetenzen unter anderem bezüglich Asylanhörungen eingeräumt werden (www.synigoros.gr/resources/docs/n4540-2018.pdf). 1. Wie viele Asylsuchende welcher Staatsbürgerschaft und aus welchem Herkunftsland kamen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 auf welchen griechischen Inseln an (bitte nach Monaten aufschlüsseln )? Im Jahr 2017 erreichten 29 439 Flüchtlinge und Migranten die griechischen Inseln . Davon stammten 42 Prozent aus Syrien, 20 Prozent aus Irak, 12 Prozent aus Afghanistan, drei Prozent aus der Demokratischen Republik Kongo, drei Prozent aus Algerien und 21 Prozent aus anderen Herkunftsländern. Die Ankünfte verteilten sich auf folgende Inseln: 42 Prozent Lesbos, 23 Prozent Chios, 18 Prozent Samos, 14 Prozent Dodekanes, drei Prozent auf anderen Inseln. Im Jahr 2018 erreichten 27 231 Flüchtlinge und Migranten (Stichtag: 30. November ) die griechischen Inseln. Davon stammten 27 Prozent aus Syrien, 25 Prozent aus Afghanistan, 19 Prozent aus Irak, fünf Prozent aus der Demokratischen Republik Kongo, vier Prozent aus den Palästinensischen Autonomiegebieten und 15 Prozent aus anderen Herkunftsländern. Die Ankünfte verteilten sich auf folgende Inseln: 49 Prozent Lesbos, 24 Prozent Samos, 15 Prozent Dodekanes, zwölf Prozent Chios. Drucksache 19/6608 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6608 Übersicht der Zahl monatlicher Neuankünfte in 2017 und 2018 (Stichtag: 30. November ): Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez ges. 2017 1.387 1.091 1.544 1.158 2.104 2.012 2.249 3.589 4.592 4.172 3.183 2.358 29.439 2018 1.679 1.191 2.437 3.025 2.782 2.386 2.538 3.206 3.955 4.032 2.013 27.231 2. Wie viele Asylsuchende halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Griechenland auf (bitte quartalsweise ab Anfang 2016 nennen und nach den fünf Hauptherkunftsländern aufschlüsseln)? Die folgenden Daten (jeweils Quartalsbeginn) basieren auf Schätzungen des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR). Für das Jahr 2016 liegen keine Quartalszahlen des UNHCR vor, es wurden die Angaben der griechischen Behörden übernommen. Seit Sommer 2017 werden von den griechischen Behörden keine offiziellen Zahlen mehr bereitgestellt. 2016: 1. Quartal 2016: zuverlässige Daten liegen für diesen Zeitraum nicht vor. 2. Quartal 2016: 51 393 (Angabe griechischer Behörden) 3. Quartal 2016: 57 235 (Angabe griechischer Behörden) 4. Quartal 2016: 60 475 (Angabe griechischer Behörden) 2017: (Quelle UNHCR) 1. Quartal 2017: 48 600 2. Quartal 2017: 43 000 3. Quartal 2017: 43 400 4. Quartal 2017: 45 600 1. Quartal 2018: 49 900 2. Quartal 2018: 51 000 3. Quartal 2018: 59 700 4. Quartal 2018: 64 900 (Stichtag: 1. Oktober) Eine Aufschlüsselung nach Herkunftsländern ist aufgrund der Datenlage nicht möglich. 3. Wie viele Asylsuchende befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen griechischen „EU-Hotspots“, und wie haben sich die Belegungszahlen in den verschiedenen griechischen „EU-Hotspots“ seit Januar 2017 entwickelt (bitte einzeln nach Monaten und „EU-Hotspot“ in Griechenland aufschlüsseln)? Zum 31. Oktober 2018 befanden sich nach Angaben der griechischen Behörden 7 616 Flüchtlinge und Migranten im „Hotspot“ von Lesbos, 4 996 auf Samos, 2 373 auf Chios, 1 109 auf Kos und 796 auf Leros. Diese und weitere Daten des Nationalen Flüchtlingskoordinierungsstabs Griechenlands sind öffentlich verfügbar und können über folgenden Link abgerufen werden: http://mindigital.gr/index.php /%CF%80%CF%81%CE%BF%CF%83 %CF%86%CF%85%CE%B3%CE%B9%CE%BA%CF%8C-%CE%B6%CE% AE%CF%84%CE%B7%CE%BC%CE%B1-refugee-crisis. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6608 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie viele Kinder und Jugendliche befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen griechischen „EU-Hotspots“, wie viele von ihnen sind unbegleitet (bitte im Einzelnen nach „EU-Hotspots“ aufschlüsseln)? Nach Angaben von UNICEF lebten im August 2018 etwa 3 500 Kinder in den fünf „Hotspots“. Zum 31. Oktober 2018 lebten nach Angaben der griechischen Behörden 586 unbegleitete Minderjährige in den „Hotspots“. Am 12. Oktober 2018 lebten 360 unbegleitete Minderjährige im „Hotspot“ auf Lesbos, davon 62 in einer dem „Hotspot “ angeschlossenen Sicherheitszone für unbegleitete Minderjährige. Weitergehende Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor. 5. Wie sind die Fragen 1 bis 4 speziell im Hinblick auf Chios zu beantworten? Daten zu einer weitergehenden Aufschlüsselung im Hinblick auf Chios liegen der Bundesregierung nicht vor. 6. EU-Finanzmittel in welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgewandt, um das System der „Hotspots“ in Griechenland einzurichten (bitte nach Höhe und Herkunft des Geldes aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine auf die Einrichtung der „Hotspots“ begrenzten Angaben zur Höhe der aufgewandten EU-Finanzmittel vor. Insgesamt wurden Griechenland seit dem Jahr 2015 knapp 1,7 Mrd. Euro im Rahmen der Migrationskrise zur Verfügung gestellt. Davon abgeflossen sind mit Stand September 2018: 152,7 Mio. Euro nationale Programmmittel (Asyl-, Migrations - und Integrationsfonds – AMIF sowie Innerer Sicherheitsfonds – ISF) der Generaldirektion Migration und Inneres (DG HOME), 315,9 Mio. Euro humanitäre Notprogrammmittel (ebenfalls AMIF und ISF) sowie 644 Mio. Euro der Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (DG ECHO). 7. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierungen aus den in der Eingangsbemerkung zitierten Warnungen des UNHCR und der „SOS-Kinderdörfer “ zu den Bedingungen in den „EU-Hotspots“ in Griechenland, und inwiefern betrachtet sie den „Hotspot“-Ansatz als weiterhin sinnvoll im Rahmen des gesamteuropäischen Asylsystems? Die Bundesregierung beobachtet intensiv die Versorgungslage in den „Hotspots“ auf den ägäischen Inseln. Angesichts der teilweise unbefriedigenden Lebensbedingungen in den „Hotspots“ besteht Verbesserungsbedarf. Die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge und Migranten auf den ägäischen Inseln liegt in der Zuständigkeit des griechischen Staates. Die Europäische Union unterstützt Griechenland bei dem Umgang mit Flüchtlingen und Migranten. Auch Deutschland unterstützt die Asylverfahren in den „Hotspots “ auf den griechischen Inseln durchgehend seit Oktober 2015 durch die Entsendung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO). Derzeit (Stand: November 2018) befinden sich 23 Mitarbeiter des entsendenden Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den „Hotspots“ auf den griechischen Inseln. Darüber hinaus waren allein im letzten Jahr 132 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF über EASO zur Unterstützung der griechischen Asylverfahren im Einsatz. Drucksache 19/6608 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6608 Das „Hotspot“-Konzept hat trotz aller Mängel in den letzten Jahren einen bedeutenden Beitrag dazu geleistet, die Migrationssteuerung in Griechenland und Italien unter schwierigen und wechselnden Bedingungen zu verbessern. Mit den „Hotspots“ wurden Aufnahmekapazitäten geschaffen, die angesichts hoher Anlandungszahlen vor allem auf den griechischen Inseln weiterhin dringend notwendig sind. Mit ihnen wurden zudem die Registrierungsverfahren wesentlich gestärkt. 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung der humanitären Lage in den „EU-Hotspots“ in Griechenland seit Anfang 2017 (bitte nach einzelnen „EU-Hotspots“ in Griechenland aufschlüsseln)? Die humanitäre Lage in den „Hotspots“ ist insbesondere von zwei Faktoren abhängig : 1. Die Auslastung bzw. Überlastung der Aufnahmekapazitäten: Aufgrund der beständig hohen Ankunftszahlen auf Chios, Lesbos und Samos, der langen Asylverfahren und der geringen Rückführungszahlen sind die „Hotspots“ auf den drei genannten Inseln regelmäßig über ihre Kapazitätsgrenzen hinaus belegt. 2. Die Versorgung durch staatliche und nichtstaatliche Akteure: In Absprache mit der EU-Kommission hat die griechische Regierung im Sommer 2017 weitgehend die Verantwortung für die Versorgung der Flüchtlinge und Migranten auf den griechischen Inseln übernommen, die bis dahin von internationalen Organisationen aus Mitteln von DG ECHO direkt versorgt wurden. Seither ist es immer wieder zu Versorgungslücken gekommen. 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Suizide und Suizidversuche in „EU-Hotspots“ in Griechenland, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (bitte wenn möglich nach Alter ab Anfang 2017 quartalsweise aufschlüsseln )? Der Bundesregierung sind Berichte von Nichtregierungsorganisationen über einen Anstieg von Suizidversuchen insbesondere im „Hotspot“ von Lesbos bekannt . Die griechischen Behörden weisen diese Vorwürfe zurück. Nach Angaben des griechischen Migrationsministers hat es in den vergangenen drei Jahren keinen Suizid unter den Flüchtlingen in Griechenland gegeben. Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich für eine Beschleunigung der Asylverfahren zur Verringerung der Aufenthaltsdauer in den „Hotspots“ ein und stellt dafür regelmäßig eine große Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Verfügung. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge und Migranten auf den ägäischen Inseln liegt in der Zuständigkeit des griechischen Staates. Die Bundesregierung , zusammen mit der EU-Kommission und den anderen EU-Mitgliedstaaten , unterstützt die griechische Regierung bei der Planung der dafür notwendigen Maßnahmen, etwa im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Lenkungsausschusses zur Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6608 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Todesfälle in „EU-Hotspots “ in Griechenland (bitte wenn möglich nach Ursache und Zeitpunkt aufschlüsseln und für den Zeitraum ab 1. Januar 2017 quartalsweise angeben)? Laut Medienberichten kam es im Januar 2017 zu insgesamt vier Todesfällen erwachsener Männer in den „Hotspots“ von Lesbos und Samos. Eine offizielle Bestätigung der Todesfälle durch die griechischen Behörden sowie offizielle Angaben zur Todesursache liegen nicht vor. Seit Januar 2017 wurden keine weiteren Todesfälle aus den „Hotspots“ bekannt. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen . 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über sexualisierte Gewalt in „EU-Hotspots“ in Griechenland (bitte Tatverdächtige nach Personal oder Bewohner, Alter der Opfer und Tatzeitpunkt aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind Berichte von Nichtregierungsorganisationen über einen Anstieg sexualisierter Gewalt insbesondere im „Hotspot“ von Lesbos bekannt . Die griechischen Behörden weisen diese Vorwürfe zurück. Daten, die eine weitergehende Aufschlüsselung ermöglichen, liegen der Bundesregierung nicht vor. 12. Welche Maßnahmen wurden für den vergangenen Winter nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen, um die Schutzsuchenden in „EU-Hotspots“ in Griechenland vor den Wetterbedingungen und den damit zusammenhängenden Gefahren zu schützen, und waren diese nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend? Neben einem beschleunigten Transfer vulnerabler Personen auf das Festland wurden die Stromnetze zur Beheizung der Unterkünfte ausgebaut, die winterfesten Kapazitäten erweitert und sogenannte Non-food items, also Decken, Winterkleidung und Ähnliches verteilt. Die Maßnahmen wurden teilweise erst am Ende des Winters 2017/2018 abgeschlossen. 13. Welche Maßnahmen werden für den kommenden Winter nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen, um die Schutzsuchenden in „EU-Hotspots“ in Griechenland vor den Wetterbedingungen und den damit zusammenhängenden Gefahren zu schützen, und sind diese nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend? Die griechische Regierung hat seit Herbstbeginn den Transfer vulnerabler Flüchtlinge und Migranten von den Inseln auf das Festland beschleunigt. Um auf dem Festland mehr Unterkunftsplätze zu schaffen, hat die EU-Kommission kurzfristig weitere Gelder zur Anmietung von Hotels zur Verfügung gestellt. Seit dem 29. Oktober 2018 mietet die Internationale Organisation für Migration (IOM) schrittweise bis zu 6 000 Plätze in Hotels an, um die überbelegten „Hotspots“ zu entlasten. Mit Stand vom 7. Dezember 2018 wurden 2 518 vulnerable Flüchtlinge und Migranten von den Inseln in Hotels auf dem Festland untergebracht, vgl. www.iom.int/news/iom-provides-urgent-accommodation-over-2500-vulnerablemigrants -refugees-transferred-greek Am 22. Oktober 2018 hat das griechische Verteidigungsministerium eine Ausschreibung zur Bereitstellung von 3 000 Decken, 3 000 Anoraks und 3 000 Schlafsäcken veröffentlicht. Nach Ansicht der EU-Kommission sind weitere Ausschreibungen erforderlich, um den Bedarf zu decken. Drucksache 19/6608 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6608 14. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Schutzsuchenden in „EU-Hotspots “ in Griechenland ausreichend vor dem kommenden Winter geschützt? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind weitere Maßnahmen notwendig, um die Flüchtlinge und Migranten in den „Hotspots“ angemessen vor dem kommenden Winter zu schützen. Die griechische Regierung ist für die Planung dieser Maßnahmen verantwortlich und wird darin von der EU-Kommission und den EU- Mitgliedstaaten, etwa im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Lenkungsausschuss zur Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung, unterstützt. Die Schaffung zusätzlicher Aufnahmekapazitäten ist abhängig von entsprechenden Beschlüssen der griechischen Regierung. 15. Wie sind die Fragen 6 bis 13 speziell im Hinblick auf den „EU-Hotspot“ in Chios zu beantworten? Die Situation im „Hotspot“ von Chios unterscheidet sich nicht grundsätzlich von der Situation in den anderen „Hotspots“. Wegen der höheren Zahl von Neuankünften auf Lesbos und Samos ist die Überbelegung dort jedoch größer und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation sind dringender geboten als auf Chios. 16. Wie viel Personal aus welchen Ländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Funktion in welchen „EU-Hotspots“ in Griechenland eingesetzt ? In Griechenland sind gegenwärtig sogenannte „Hotspots“ auf den Inseln Lesbos, Chios, Samos, Leros und Kos eingerichtet. In den „Hotspots“ sind seitens der EU vornehmlich die Agentur EASO, Europol und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, Frontex, vertreten. Folgende Zahlen beziehen sich auf den Stand 17. Oktober 2018: EASO veröffentlicht die Anzahl des EASO-Personals pro Standort. Diese Zahlen enthalten Entsendungen aus den EU-Mitgliedstaaten, sowie von EASO lokal eingestelltes Personal. Europol weist die Anzahl der Mitarbeiter pro „Hotspot“ aus: Lesbos Chios Samos Leros Kos EASO 42 13 25 6 7 Europol 8 7 6 4 7 Im Rahmen von Frontex werden gegenwärtig insgesamt 465 Personen (Stand: 5. November 2018) auf den GRC Inseln im Rahmen der Joint Operation (JO) Poseidon in Griechenland eingesetzt. Zahlenwerte über die Entsendungen pro Mitgliedstaat und eine Aufschlüsselung je Insel liegen der Bundesregierung nicht vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6608 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutschland war in der 45. Kalenderwoche mit 23 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in den griechischen „Hotspots “ wie folgt vertreten: Griechenland (EU-Türkei-Vereinbarung) KW 45 Funktion Athen 0 Chios 1 Interviewer Kos 2 Interviewer Leros 4 Interviewer Lesbos 7 4 Interviewer, 3 Informationsmanager Samos 9 7 Interviewer, 2 Informationsmanager Gesamt 23 17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche, die minimale und die maximale Verweildauer von Personen, die einen Asylantrag stellen, in den „EU-Hotspots“ in Griechenland, und unterscheidet sich die Verfahrensdauer signifikant nach unterschiedlichen Nationalitäten (bitte nach „EU-Hotspot“ und ggf. nach Nationalitäten aufschlüsseln)? Die Verfahrensdauer ist abhängig von der Art des Asylverfahrens, das nach Nationalitäten und nach Personengruppen unterscheidet. Nach Angaben des UNHCR beträgt die Wartezeit bis zu der Anhörung im Asylverfahren derzeit je nach Einzelfall zwischen zwei und neun Monaten. Die Dauer des Widerspruchsverfahrens liegt bei durchschnittlich 120 Tagen. 18. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Fingerabdrücke in „EU-Hotspots “ in Griechenland von Asylsuchenden im Registrierungsverfahren auch unter Hinzuziehung von Zwangsmitteln bzw. unmittelbarem Zwang abgenommen ? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 19. Mit wie vielen Personen ist Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Unterstützung der Identifikation, Aufnahme und der Abnahme von Fingerabdrücken bei ankommenden Drittstaatsangehörigen in Griechenland beteiligt (bitte nach Einsatzort aufschlüsseln)? Mit Stand vom 5. November 2018 unterstützt Frontex bei der Identifikation, Aufnahme und der Abnahme von Fingerabdrücken bei ankommenden Drittstaatsangehörigen in den griechischen „Hotspots“ mit insgesamt 85 Einsatzkräften, verteilt auf die Einsatzprofile als Fingerabdrucknehmer/Registrierungsbeamter (51), Dolmetscher/Interkultureller Vermittler (19) und Erstuntersuchungs/-sicherheitsexperte (15). Zur Aufteilung der Einsatzprofile auf die einzelnen „Hotspots“ liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Drucksache 19/6608 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6608 20. Wie bewertet die Bundesregierung die humanitäre Lage in griechischen Aufnahmestellen auf dem Festland und in den „EU-Hotspots“ in Griechenland auf den Inseln in der Ostägäis (bitte insbesondere auch auf Aspekte wie Versorgung , Unterbringung, Betreuung, Sicherheit, Brandschutz, Heizung und Hygiene eingehen)? Der Bundesregierung liegen zu Aufnahmestellen auf dem Festland keine detaillierten Kenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 21. Sind der Bundesregierung Berichte über Todesfälle, Erkrankungen und Verletzungen durch Umweltfaktoren wie Kälte oder Hitze oder Unfälle in „EU- Hotspots“ in Griechenland bekannt, und wenn ja, welche? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 22. Wie viele Plätze für unbegleitete minderjährige Geflüchtete gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Griechenland in dafür ausgelegten Einrichtungen , und wie ist die Auslastung dieser Einrichtungen? Zum 31. Oktober 2018 gab es 1 210 Plätze in langfristigen Unterkünften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und 820 Plätze in temporären Unterkünften (sogenannten Safe Zones und Hotels). Die genannten Einrichtungen sind voll ausgelastet , 1 889 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich auf einer Warteliste. 23. Wie viele Plätze für unbegleitete minderjährige Geflüchtete gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den „EU-Hotspots“ in Griechenland (bitte nach einzelnen „EU-Hotspots“ in Griechenland aufschlüsseln)? Ursprünglich existierten keine Plätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) innerhalb der „Hotspots“. 188 Plätze sind in speziellen von Nichtregierungsorganisationen betriebenen Unterkünften auf den Inseln Chios, Lesbos und Samos verfügbar. Anfang 2018 wurde eine sogenannte Safe Zone für UMF in einem abgetrennten Bereich des „Hotspot“ von Lesbos mit 64 Plätzen eröffnet. 24. Welche Programme zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den „EU-Hotspots“ sowie in Flüchtlingslagern in Griechenland, und inwiefern sind diese nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend (bitte nach einzelnen „EU-Hotspots“ und Flüchtlingslagern in Griechenland aufschlüsseln)? UNICEF und diverse Nichtregierungsorganisationen führen zahlreiche Programme im Bereich Kinderschutz, Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt durch und halten informelle Bildungsangebote bereit. Eine Übersicht der Partner von UNICEF (UNICEF Interventions Map) sowie eine Übersicht der Akteure im Bereich informeller Bildungsprogramme (Greece – Non Formal Education Activities ) sind als Anlagen beigefügt. Lücken beim Zugang zu Bildung gibt es insbesondere auf Lesbos, Samos und im urbanen Raum von Athen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6608 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 25. Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Altersfeststellungen in „EU-Hotspots“ in Griechenland radiologische Mittel ohne die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen verwendet (bitte nach einzelnen „EU-Hotspots“ in Griechenland aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, ob und wie oft im Rahmen von Altersfeststellungen radiologische Mittel ohne die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen verwendet wurden. Nach Information beteiligter Akteure vor Ort werden radiologische und zahnärztliche Untersuchungen regelmäßig durchgeführt. Das auf Basis der Gemeinsamen Ministerentscheidung 1982/2016 Griechenlands vom 16. Februar 2016 vorgesehene mehrstufige griechische Verfahren (ärztliche Untersuchung durch einen Kinderarzt, psychologische Untersuchung, radiologische Untersuchung) wird nicht flächendeckend angewandt , auch wegen der bestehenden Engpässe bei medizinischem Personal und technischer Expertise. 26. Auf welche Weise werden in Griechenland ankommende Drittstaatsangehörige nach Kenntnis der Bundesregierung darüber informiert, dass es die Möglichkeit gibt, ein Asylersuchen zu stellen? a) Werden alle Ankommenden informiert (bitte angeben, auf welche Weise, etwa schriftlich oder mündlich, und in welcher Sprache)? b) Werden Ankommende nur informiert, wenn Anzeichen für ein Asylersuchen vorliegen, und falls ja, was sind das für Anzeichen, und wie wird diesbezüglich mit Sprachbarrieren umgegangen, d. h. gibt es entsprechende Übersetzungen oder Dolmetschungen usw.? c) Wie lange dauert es nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich von der Ankunft bis zur Zuweisung eines Status als asylsuchend oder „nicht auf der Suche nach internationalem Schutz“? Die Fragen 26 bis 26c werden zusammen beantwortet. Ankommende Drittstaatsangehörige werden mündlich und schriftlich über die Möglichkeit, ein Asylersuchen zu stellen, informiert. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den zeitlichen Ablauf des Asylverfahrens in den „EU-Hotspots“ in Griechenland? Wann findet die polizeiliche Registrierung und wann die tatsächliche Asylantragstellung bei der Asylbehörde sowie die Anhörung und Mitteilung über eine Entscheidung durchschnittlich statt (bitte durchschnittliche Dauer des jeweiligen Abschnitts des Verfahrens quartalsweise ab Januar 2016 nennen)? Die polizeiliche Registrierung findet unmittelbar nach Ankunft in den „Hotspots“ statt. Weitere Kenntnisse über den zeitlichen Ablauf liegen der Bundesregierung nicht vor. a) Wie lang ist die Verfahrensdauer im Schnitt in der ersten Instanz (bitte nach Art des Verfahrens – Zulässigkeits- bzw. Begründetheits- oder verbundenes Verfahren – aufschlüsseln) b) Wie lang ist die Verfahrensdauer im Schnitt in der zweiten Instanz (Widerspruchskomittees ) (bitte nach Art des Verfahrens – Zulässigkeitsbzw . Begründetheits- oder verbundenes Verfahren – aufschlüsseln)? Die Fragen 27a und 27b werden zusammengefasst beantwortet. Drucksache 19/6608 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6608 Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. Detaillierte Informationen über die Verfahrensdauer einzelner Verfahren liegen der Bundesregierung nicht vor. 28. Trifft die positive Beurteilung der Europäischen Kommission (vgl COM(2016) 792 final, S. 5), bezüglich der sogenannten Informationsstellen, die auf Chios und Lesbos eingerichtet wurden, nach Auffassung der Bundesregierung zu, und ist der Zugang zu Informationen über den Verlauf des Asylverfahrens des Betroffenen jederzeit zugänglich durch diese „Informationsstellen “, und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen sich in den jeweiligen Lagern mit Informationsanfragen? Informationen zu Verfahren werden zuständigkeitshalber durch die Griechische Asylbehörde herausgegeben. Die EU-Agentur EASO unterstützt die Asylbehörde bei dieser Aufgabe durch Personal, das beim Austausch von Informationen unterstützt (Informationsfluss-Management). Die Zahlen von eingesetztem Personal im Bereich Informationsbeschaffung/Informationsfluss-Management variieren. 29. Welchen Zugang zu Rechtsberatung haben ankommende Drittstaatsangehörige in „EU-Hotspots“ in Griechenland nach Kenntnis der Bundesregierung, und inwiefern wird ihnen die Möglichkeit gegeben, nach dem Verfahren in erster Instanz Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen, und welches Verfahren ist dann vorgesehen? Hält die Bundesregierung diese Maßnahmen für ausreichend? Der Zugang von Asylsuchenden zu kostenfreier rechtlicher Beratung ist seit April 2016 durch das Gesetz zum griechischen Asylverfahren Nr. 4375/206 geregelt. Die griechische Asylbehörde hat zudem im Jahr 2016 in Kooperation mit dem UNHCR ein bis Ende 2018 laufendes Programm zur kostenfreien rechtlichen Beratung im Widerspruchsverfahren aufgenommen. Im Rahmen des Programms findet eine Kooperation mit auf Rechtsberatung spezialisierten griechischen Nichtregierungsorganisationen wie dem „Greek Refugee Council“ und ARSIS (Organisation für die Rechte von Kindern und Jugendlichen) statt. Die Griechische Asylbehörde richtet derzeit ein Verzeichnis von Rechtsanwälten ein und will mit finanziellen Anreizen mehr Anwälte für die Inseln gewinnen. Das Widerspruchsverfahren steht allen Asylsuchenden offen. Der Widerspruch muss innerhalb von 15 Tagen eingelegt werden. Die Entscheidung der mit zwei Verwaltungsrichtern und einem vom UNHCR benannten Vertreter besetzten Komitees soll gemäß Rechtslage innerhalb von drei Monaten im normalen Asylverfahren bzw. innerhalb von 40 Tagen im beschleunigten Verfahren erfolgen. Die in der Praxis wesentlich länger dauernden Verfahren (siehe Antwort auf Frage 27b) sind ein Grund für die Überlastung der „Hotspots“ und die niedrigen Rückführungszahlen . Seit Inkrafttreten der EU-Türkei Erklärung haben 7 812 Asylsuchende von ihrem Recht auf Widerspruch Gebrauch gemacht. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6608 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 30. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EASO sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell mit welchen Aufgaben in Griechenland befasst (bitte so genau wie möglich nach konkreter Tätigkeit und dem Einsatzort und nach dem Land der Entsendung differenzieren), wie war der Stand Anfang 2018, und welche weitere Entwicklung ist geplant? Mit Stand vom 17. Oktober 2018 ist EASO mit einer Personalstärke von 205 Personen in Griechenland vertreten (129 Personen am 23. Januar 2018). Davon werden derzeit 136 Personen im Aufgabenfeld Grenzverfahren eingesetzt (111 Personen Anfang 2018). Die Entsendungen der Mitgliedstaaten und die Aufgabenprofile der jeweiligen Entsendungen variieren fortwährend. Vornehmlich werden Entsendungen in den folgenden Bereichen durchgeführt: Sachbearbeitung zu Entscheidungen über die Zulässigkeit und Begründetheit von Asylanträgen (formelle und materielle Verfahren), Information, Aktenanlage, Unterstützungsstelle (Help-Desk). Zu den derzeitig bekannten Zahlen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. In der zweiten Kalenderwoche des Jahres 2018 war das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wie folgt vertreten (zu den übrigen Mitgliedstaaten liegt der Bundesregierung keine Aufschlüsselung vor): Griechenland (EU-Türkei-Vereinbarung) KW 2 Funktion Athen 0 Chios 6 5 Interviewer, 1 Info/Flow Manager Kos 2 1 Interviewer, 1 Info/Flow Manager Leros 4 Interviewer Lesbos 10 9 Interviewer, 1 Info/Flow Manager Samos 5 3 Interviewer, 2 Info/Flow Manager Gesamt 27 Das BAMF nominiert weiterhin dauerhaft 55 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an EASO. Die Entscheidung darüber, in welcher Zahl diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter letztendlich für eine Tätigkeit in den „Hotspots“ vorgesehen sind und abgerufen werden, liegt ausschließlich bei EASO. 31. Welche darüber hinausgehenden Angaben kann die Bundesregierung machen zu dem von Deutschland nach Griechenland entsandten EASO-Personal , etwa zur Qualifikation bzw. Ausbildung, zur vorherigen Tätigkeit bzw. zum Arbeitsort, zu den übernommenen Aufgaben, zum Verantwortungsbereich usw. (bitte so detailliert wie möglich ausführen), und in welchem zeitlichen Turnus und unter welchen Unterbringungs- und Arbeitsbedingungen sowie zu welchen Kosten wird Personal aus Deutschland in welcher Größenordnung wohin entsandt? Die Voraussetzung für einen EASO-Einsatz ist eine mindestens einjährige Erfahrung als Entscheiderin/Entscheider mit der Befähigung, auch Anhörungen durchzuführen oder eine mindestens einjährige Erfahrung als Bürosachbearbeiterin /Bürosachbearbeiter im Asylverfahrenssekretariat. Die Mitarbeiter werden in der Regel für sechs Wochen mit einer Verlängerungsoption auf maximal zwölf Wochen nach Griechenland entsandt und müssen vor einem erneuten Einsatz im Ausland zwölf Wochen in Deutschland tätig gewesen sein. Drucksache 19/6608 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/6608 Im Rahmen der zur Verfügung gestellten Unterbringung vor Ort versorgen sich die entsandten Kräfte eigenständig. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 30 und die dortigen Ausführungen zum Abruf des Personals durch EASO verwiesen. Im Jahr 2018 Jahr waren jeweils zwischen 20 bis 30 Kräfte zeitgleich in den fünf griechischen „Hotspots“ eingesetzt. 32. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass EASO-Personal in Griechenland nicht nur im Zusammenhang der Zulässigkeitsprüfung von Asylanträgen befasst ist, sondern auch bei Anhörungen zu Asylanträgen und in Widerspruchsverfahren tätig ist, und in welchem genauen Umfang ist dies gegebenenfalls der Fall bzw. wird auch Personal aus Deutschland dabei eingesetzt (wenn ja, bitte genau den jeweiligen Arbeitsbereich, die Verantwortung und die jeweilige Rechtsgrundlage im griechischen Recht für diese Tätigkeit des EASO-Personals benennen und darlegen, inwieweit sie nach Auffassung der Bundesregierung vom EU-Recht gedeckt ist, vgl. www.wipo.int/ wipolex/en/text.jsp?file_id=480974)? Das EASO-Personal in Griechenland wird in allen vom Operating Plan (EASO- Griechenland, Operating Plan agreed by EASO and Greece www.google.de/ url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=8&ved=2ahUKEwjL7umdl5XfA hVhlYsKHcM1DGgQFjAHegQIABAC&url=https%3A%2F%2Fwww.easo. europa.eu%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2FGreece%2520OP%25202018-13-12- 2017.pdf&usg=AOvVaw10fkjxgu3AzeEa Ff9gdPXt) vom 13. Dezember 2017 umfassten Bereichen eingesetzt. Allerdings sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF während ihres EASO-Einsatzes vornehmlich als Interviewer tätig. Dies bedeutet, dass sie Anhörungen durchführen und Stellungnahmen schreiben. Diese Stellungnahmen dienen als Empfehlung für die griechische Asylbehörde, wie mit dem Asylantrag weiter verfahren werden soll. Die letztendliche Entscheidung liegt jedoch bei der griechischen Asylbehörde. 33. Sind der Bundesregierung Hinweise oder Berichte zu etwaigen qualitativen Mängeln der Tätigkeit des EASO-Personals, insbesondere bei Anhörungen, bekannt, etwa durch Rückmeldungen des entsandten deutschen Personals oder durch Berichte von Nichtregierungsorganisationen, und wenn ja, bitte darlegen und einschätzen? Eine offizielle Rückmeldung über etwaige qualitative Mängel der Tätigkeit des EASO-Personals von den in der Frage genannten Gruppen liegt der Bundesregierung nicht vor. Verbesserungsvorschläge hinsichtlich der räumlichen oder logistischen Gestaltung des Anhörungsprozesses wurden vereinzelt geäußert. 34. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitsverträge des EASO-Personals aus Griechenland, und hält die Bundesregierung die Einstellung über Leiharbeitsfirmen für diese Arbeit für angemessen? 35. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Länder, die ihr EASO- Personal über Leiharbeitsfirmen einstellen? Die Fragen 34 und 35 werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/6608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6608 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 36. Welche Ergebnisse haben nach Kenntnis der Bundesregierung die „Qualitätskontrollen “ des EASO-Personals der Anhörungen und Entscheidungen der griechischen Behörden ergeben, welche Mängel wurden festgestellt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (vgl. Bundestagsdrucksache 19/810, Antwort zu Frage 6)? Qualitätskontrollen hinsichtlich der Anhörungen und Entscheidungen der griechischen Behörden sind nach gegenwärtiger Kenntnis der Bundesregierung vom Operational Plan des EASO in Griechenland nicht abgedeckt. Mangels Mandat überprüft EASO die Anhörungen und Entscheidungen der Griechischen Asylbehörde („Hellenic Republic Asylum Service“) nicht. 37. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Fälle, in denen die „Entscheidungsvorschläge “ der EASO in Asylverfahren griechischer Behörden von den abschließenden Entscheidungen abwichen, und falls ja, inwiefern, und in wie vielen Fällen? Nach gegenwärtiger Kenntnis weichen in materiellen Asylverfahren („Eligibility Procedure“) die abschließenden Entscheidungen in weniger als zehn Prozent von den Entscheidungsvorschlägen der EASO ab. In anderen Verfahren (zum Beispiel in den Zulässigkeitsverfahren – „Admissability Procedure“) wird diese Abweichungsquote überschritten. 38. Wie viele Drittstaatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus „EU-Hotspots“ in Griechenland in welche Länder abgeschoben bzw. im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens zurückgewiesen (bitte jeweils nach Quartalen ab 01/2016 aufschlüsseln)? Seit Inkrafttreten der EU-Türkei-Erklärung am 21. März 2016 wurden mit Stand: 7. November 2018 1 766 Drittstaatsangehörige aus den „Hotspots“ in die Türkei rückgeführt, darunter 678 Personen aus Pakistan, 337 aus Syrien, 196 aus Algerien, 100 aus Afghanistan, 99 aus Bangladesch, 70 aus Irak, 51 aus Marokko, 47 aus Iran, 18 aus Ägypten und 18 aus Nigeria. Eine detaillierte monatliche Übersicht des UNHCR kann über folgende Links abgerufen werden: https://data2.unhcr.org/en/documents/details/66647 und https://data2.unhcr.org/ en/documents/details/60306 39. Wer übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung, die Durchführung der Abschiebungen von den „EU-Hotspots“ in Griechenland in die Türkei? Die Durchführung der Rückführungen obliegt Griechenland. Die griechischen Behörden werden dabei von Frontex unterstützt. a) Wie erfährt nach Kenntnis der Bundesregierung die durchführende Behörde von einer Abschiebeanordnung? Die zuständige griechische Asylbehörde übermittelt die Entscheidung an die örtlich zuständige griechische Polizeibehörde. b) Wie erfährt nach Kenntnis der Bundesregierung die Behörde, die die Abschiebungen durchführt, von einem möglichen Rechtsmittel, das gegen die Abschiebung eingelegt wurde? Die zuständige griechische Asylbehörde informiert die örtlich zuständige griechische Polizeibehörde über eingelegte Rechtsmittel. Drucksache 19/6608 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/6608 c) Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Situationen gegeben, in denen die die Abschiebung durchführende Behörde zu spät oder schon bei der Durchführung Kenntnis von einem etwaigen Rechtsmittel gegen die Abschiebung erfahren hat? Wenn ja, wie ist die Behörde dann vorgegangen (bitte nach Einzelfällen mit Datum aufschlüsseln)? d) Welche finanziellen Mittel werden für diese Abschiebungen aufgewandt? Die Fragen 39c und 39d werden zusammengefasst beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 40. Wie viele Syrerinnen und Syrer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung (vgl. Bundestagsdrucksache 19/810, Antwort zu Frage 12) abgeschoben (bitte nach Monaten aufschlüsseln , aus welchen jeweiligen EU-Hotspots in Griechenland die Personen abgeschoben wurden und ob die betreffende Person zuvor Rechtsmittel eingelegt hat)? Auf die Antwort zu Frage 38 wird verwiesen. Ein Großteil der rückgeführten Personen legt Widerspruch vor den mit Richtern besetzen Widerspruchskomitees ein. Die erstinstanzliche Ablehnung der griechischen Asylbehörde wird dort in den meisten Fällen bestätigt. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 41. Wie viele andere Personen, deren Antrag auf Asyl oder internationalen Schutz abgelehnt wurde und deren Herkunftsland bei Asylverfahren eine Anerkennungsquote von über 25 Prozent in Griechenland aufweist, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher in die Türkei abgeschoben (bitte aufschlüsseln, aus welchen jeweiligen EU-Hotspots in Griechenland die Personen abgeschoben wurden)? Von den in der Antwort zu Frage 38 genannten Nationalitäten besitzen Personen aus Afghanistan, Irak und Iran eine Anerkennungsquote von über 25 Prozent. Von diesen drei Nationalitäten wurden insgesamt 217 Personen in die Türkei zurückgeführt . Darüber hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 42. Wie sind die Fragen 37 und 38 speziell im Hinblick auf Chios zu beantworten ? Daten zu einer weitergehenden Aufschlüsselung im Hinblick auf Chios liegen der Bundesregierung nicht vor. 43. Wie lange benötigt EASO nach Kenntnis der Bundesregierung im Schnitt für eine Entscheidungsvorlage für die griechische Asylbehörde? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/6608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6608 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 44. Wie gestalten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verfahrensstandards bei den sechswöchigen Aufenthalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in den „EU-Hotspots “ in Griechenland (vgl. Bundestagsdrucksache 19/810, Antwort zu Frage 2) in Bezug auf die Übergabe der zu bearbeitenden Fälle? Hat es schon mal Unstimmigkeiten bezüglich der Fallübergabe gegeben? Besteht eine Qualitätskontrolle, und wenn ja, welche? Die Verfahrensstandards auch in Bezug auf die Übergabe der zu bearbeitenden Fälle sind einheitlich und werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF in den „Hotspots“ in Griechenland unabhängig von der individuellen Einsatzdauer eingehalten. Fortwährende Qualitätskontrollen werden durch EASO gewährleistet. Während eines Interviews wird mehrfach Rücksprache mit dem zuständigen Teamleiter gehalten, um das weitere Vorgehen bzw. die weiteren Fragen zu besprechen. 45. Welche Position bezieht die Bundesregierung zur unterschiedlichen Bewertung von Hilfsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen, UNHCR etc. einerseits und der EU-Kommission andererseits bezüglich der humanitären Situation in den „EU-Hotspots“? Die Bundesregierung sieht bei den teilweise unbefriedigenden Lebensbedingungen in den „Hotspots“ unverändert Verbesserungsbedarf. Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass die Überbelegung seit nunmehr einigen Wochen leicht zurück geht. Hinsichtlich der Notwendigkeit der Verbesserung der Lebensbedingungen dürfte unter den genannten Akteuren Konsens bestehen. Im Übrigen kommentiert die Bundesregierung die genannten Bewertungen Dritter im Sinne der Fragestellung nicht. 46. Welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Aufnahmebedingungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher durchgeführt, und was ist geplant, um gegen die regelmäßige Überschreitung der Kapazitäten in den „EU-Hotspots“ vorzugehen (bitte nach Maßnahme und Name der empfangenden Einrichtung aufschlüsseln)? a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu konkreten Maßnahmen, die vorgenommen werden bzw. wurden, um eine angemessene Unterkunft zur Verfügung zu stellen, und welche Rolle spielt die Bundesregierung dabei? Die Fragen 46 und 46a werden gemeinsam beantwortet. Die Unterkunftskapazitäten auf den Inseln sind derzeit mit lediglich 6 438 Plätzen in den fünf „Hotspots“ zu niedrig. Die Bundesregierung unterstützt das Anliegen der griechischen Regierung und der Europäischen Kommission, die Unterkunftskapazitäten bedarfsgerecht auszubauen, die Asylverfahren zu beschleunigen und betroffene Personen entsprechend der EU-Türkei-Erklärung in die Türkei rückzuführen , um die derzeitige Überbelegung nachhaltig zu reduzieren. Der griechische Migrationsminister hat in den griechischen Medien angekündigt, auf Samos einen neuen „Hotspot“ mit einer Kapazität von 1 200 Plätzen bis Anfang März 2019 errichten zu wollen. Der aktuell besonders überfüllte „Hotspot“ mit lediglich 648 Plätzen in unmittelbarer Nähe der Inselhauptstadt Vathy soll geschlossen werden. Drucksache 19/6608 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/6608 Die Lage in den sogenannten „Hotspots“ ist Thema der regelmäßig stattfindenden Sitzung des Lenkungsausschusses zur Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung unter Vorsitz der Europäischen Kommission. In diesem Rahmen bringt sich auch die Bundesregierung zu diesem Thema ein. b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu konkreten Maßnahmen, die vorgenommen werden bzw. wurden, um eine angemessene medizinische Versorgung zur Verfügung zu stellen, und welche Rolle spielt die Bundesregierung dabei? Das griechische Gesundheitsministerium hat Ende Oktober eine neue Ausschreibung für 120 staatliche Ärzte abgeschlossen, die in den fünf „Hotspots“ eingesetzt werden sollen. Um gegenüber vergangenen Ausschreibungen mehr Ärzte zu gewinnen , wurden erhebliche finanzielle Anreize (Gehaltsverdopplung und zusätzlich 400 Euro Belastungszulage) in die Ausschreibung aufgenommen. Ihre Entsendung ist zu Anfang 2019 vorgesehen. c) Welche Kenntnis hat die Regierung zu konkreten Maßnahmen, die vorgenommen werden bzw. wurden, um angemessene Bildungsangebote zur Verfügung zu stellen, und welche Rolle spielt die Bundesregierung dabei? Hierzu liegen der Bundesregierung keine detaillierten Informationen vor. Informelle Bildungsangebote gibt es von Seiten einzelner Nichtregierungsorganisationen . Zu Bildungsangeboten für Kinder wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 47. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die EU-Kommission Personal auf den Inseln mit den Hotspots beschäftigt, um die Implementierung der EU-Türkei-Erklärung zu beobachten? Wenn ja, welche Aufgabe nehmen die Personen wahr (bitte nach jeweiliger Insel, Anzahl der Beschäftigten und Aufgabe der Beschäftigten aufschlüsseln )? Die EU-Kommission ist derzeit mit einem Mitarbeiter und zwei von den EU-Mitgliedstaaten abgeordneten Experten auf den Inseln vertreten. Weitere Details sind der Bundesregierung nicht bekannt. 48. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Aufgabe der EU-Koordinator für die Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung in Griechenland derzeit wahrnimmt, was genau seine Verantwortung und sein Tätigkeitsbereich ist und gegenüber wem in welcher Form er Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegt? Der Tätigkeitsbereich des EU-Koordinators für die Umsetzung der EU-Türkei- Erklärung umfasst alle Bereiche der Umsetzung der Erklärung. Er legt gegenüber der EU-Kommission sowie gegenüber den EU-Mitgliedstaaten Rechenschaft ab, etwa in dem regelmäßig in Athen stattfindenden Lenkungsausschuss zur Umsetzung der EU-Türkei Erklärung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/6608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6608 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 49. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie lange der EU-Koordinator für die Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung in Griechenland noch tätig sein soll, oder ob eine Verstetigung dieses Amtes geplant ist? Falls ja, wird dieses Amt weiterhin dem Structural Reform and Support Service (SRSS) der EU-Kommission integriert sein? Im Juli 2018 hat Simon Mordue, stellvertretender Generaldirektor der Generaldirektion Migration und Inneres (DG HOME), das Amt des EU-Koordinators für die Umsetzung der EU-Türkei Erklärung von seinem Vorgänger Maarten Verwey übernommen. Die Fortschreibung dieses Amtes wird sich abhängig von den zukünftigen Aufgaben und Entwicklungen ergeben. Weitere Kenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 50. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Geflüchteten aus der Türkei als Herkunftsland unter den neu ankommenden Asylsuchenden auf den griechischen Ägäisinseln seit Januar 2018 (bitte monatlich für den jeweiligen „EU-Hotspot“ in Griechenland aufschlüsseln)? Der Anteil türkischer Staatsangehöriger an den Ankünften auf den griechischen Ägäis-Inseln lag nach Angaben von Frontex mit Stand vom 11. November bei 1,5 Prozent (432 Personen). Eine weitere Aufschlüsselung ist im Rahmen der vorliegenden Daten nicht möglich. 51. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuellen Erfahrungen aus den EU-Hotspots konkret bei Überlegungen der sogenannten Ausschiffungsplattformen („regional disembarkation platforms“) und der sogenannten kontrollierten Zentren („controlled centers“), wie sie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 vorgesehen sind? Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 zu den sogenannten Ausschiffungsplattformen und den sogenannten kontrollierten Zentren nehmen keinen Bezug zu Erfahrungen aus den EU-„Hotspots“. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/4133 verwiesen. Drucksache 19/6608 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gr ee ce – 2W – No n F orm al Ed uc ati on (all ac tiv itie s) No ve mb er 20 18 pr og res s r ep ort Re po rtin g a cto rs: • Ap os tol i • Ac tio n f or Ed uc ati on • Ars is • Be tte r D ay s • Bo at Re fug ee Fo un da tio n • DR C: Da nis h R efu ge e C ou nc il • EL IX • GC R: Gr ee k C ou nc il fo r R efu ge es • Ha pp y C ara va n • I A m Yo u • Ilia ktid a • INT ER SO S • IO M: In ter na tio na l O rga niz ati on fo r Mi gra tio n • ME TA dra si • Ne two rk for Ch ildr en ’s R igh ts • Pra ksi s • So lida rity No w • SO S C hild ren ’s V illa ge • Sy nip ark si • UN HC R: Un ite d N ati on s H igh Co mm iss ion er for Re fug ee s • UN ICE F: Un ite d N ati on s Ch ildr en 's F un d • Th is m ap pin g r efl ec ts wh o i s w he re ba se d o n a ctiv itie s a s p er da ta co llec ted th rou gh Ac tivi ty Inf o, for th e p eri od Au gu st - Oc tob er 20 18 . • Mo re de tai led in for ma tio n o n o ff-s ite ha ve be en co llec ted thr ou gh a 4W , b ut no t in clu de d o n t his m ap pin g. • Mo re de tai led an aly sis wi ll b e p rod uc ed sh ort ly. Kle ine An fra ge 19- 532 0 An lag e 1 zu Fr age 24 : Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/6608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gr ee ce A tt ic a -N F E 2 W Laǀ rio Ska raŵ aga s Ele fsiŶ a Ma lak asa Laǀ rio ;pr eǀi ou s Đ aŵ piŶ gͿ SĐh isto Ele oŶ as NF E a Đto r p res eŶt No  pr ese ŶĐe  or   rep ort  ďy  NF E a Đto r Ath eŶ s ;U rďa ŶͿ Sit e TLJp e o f Si te AĐt ors Ath eŶs  ‐A gio s  PaŶ tel eiŵ oŶ as Urď aŶ ELI X Ath eŶs  ‐P ati ssio Ŷ Urď aŶ ELI X Ath eŶs  ‐K LJps eli Urď aŶ ELI X Ath eŶs  ‐P etr alo Ŷa Urď aŶ ME TA dra si Ath eŶs  ‐T aǀr os Urď aŶ ME TA dra si Ath eŶs  ‐A ŵď elo kip iU rďa Ŷ Sol ida ritLJ  No ǁ  Ath eŶs  ‐P l. V ath LJs Urď aŶ ELI X Ath eŶs  ‐E džar Đhe ia Urď aŶ GC R Ath eŶs  ‐N ea  IoŶ ia Urď aŶ IEK EP Ath eŶs  ‐K LJps eli' s Mu ŶiĐ ipa l M ark et Urď aŶ DR C Ath eŶs  ‐O ŵo Ŷia Urď aŶ Ap ost oli Ath eŶs  ‐P ati ssia Urď aŶ Ne tǁ ork  fo r C hild reŶ 's  Rig hts Ath eŶs  ‐ Fro ura rhe io Urď aŶ Ne tǁ ork  fo r C hild reŶ 's  Rig hts Ath eŶs  ‐L ari ssa   Sta tio Ŷ Urď aŶ Ne tǁ ork  fo r C hild reŶ 's  Rig hts Ath eŶs  ‐K olo Ŷo s Urď aŶ Ne tǁ ork  fo r C hild reŶ 's  Rig hts Ele oŶ as Teŵ po rar LJ A ĐĐo ŵŵ od ati oŶ  Sit eE LIX , O AE D,  Eur op eaŶ   Edžp res sio Ŷ Laǀ rio Teŵ po rar LJ A ĐĐo ŵŵ od ati oŶ  Sit eN o A Đto r Laǀ rio  ;p reǀ iou s  Đaŵ piŶ gͿ Teŵ po rar LJ A ĐĐo ŵŵ od ati oŶ  Sit eD RC Ma lak asa Teŵ po rar LJ A ĐĐo ŵŵ od ati oŶ  Sit eS olid ari tLJ N oǁ , O AE D Ska raŵ aŶg as Teŵ po rar LJ A ĐĐo ŵŵ od ati oŶ  Sit eE LIX SĐh isto Teŵ po rar LJ A ĐĐo ŵŵ od ati oŶ  Sit eD RC , A rsis Ele fsiŶ a Teŵ po rar LJ A ĐĐo ŵŵ od ati oŶ  Sit eN o A Đto r Drucksache 19/6608 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gr ee ce C e n tr a l G re e c e -N F E 2 W The rŵ op iles Rit soŶ a OiŶ ofLJ ta NF E a Đto r p res eŶt No  pr ese ŶĐe  or   rep ort  ďy  NF E a Đto r Thi ǀa Sit e TLJp e o f Si te AĐt ors Rit soŶ a Teŵ po rar LJ  AĐĐ oŵ ŵo dat ioŶ   Sit e I A M  YO U &  EC IP,  Lig hth ou se  Re lief The rŵ op iles Teŵ po rar LJ  AĐĐ oŵ ŵo dat ioŶ   Site OA ED , H app LJ C ara ǀaŶ Thi ǀa Teŵ po rar LJ  AĐĐ oŵ ŵo dat ioŶ   Sit e Sol ida ritLJ  No ǁ,  Ars is OiŶ ofLJ ta Teŵ po rar LJ  AĐĐ oŵ ŵo dat ioŶ   Site No  AĐ tor Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/6608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gr ee ce C e n tr a l M a c e d o n ia -N F E 2 W Ve roi a Ser res ;KE GE Ϳ Kat o M ilia Va gio ho ri Lag adi kia Ale džaŶ dre ia Ne aK aǀa la Dia ǀat a NF E a Đto r p res eŶt No  pr ese ŶĐe  or   rep ort  ďy  NF E a Đto r Vo lǀi The ssa loŶ iki  ;Ur ďaŶ Ϳ Kilk is; Urď aŶͿ Sit e TLJp e o f Si te AĐt ors Dia ǀat a Teŵ po rar LJ A ĐĐo ŵŵ od ati oŶ  Sit e Ars is Kat o M ilia Teŵ po rar LJ A ĐĐo ŵŵ od ati oŶ  Sit e Sol ida ritLJ  No ǁ Ale džaŶ dre ia Teŵ po rar LJ A ĐĐo ŵŵ od ati oŶ  Sit e DR C Kilk is Urď aŶ OM NE S Lag adi kia   Teŵ po rar LJ A ĐĐo ŵŵ od ati oŶ  Sit e DR C, A rsis Ser res Teŵ po rar LJ A ĐĐo ŵŵ od ati oŶ  Sit e Sol ida ritLJ  No ǁ The ssa loŶ iki Urď aŶ Sol ida ritLJ  No ǁ,  OIF , RT I, M ETA dra si,  SO S  Ch ildr eŶ' s V illa ges Vo lǀi Teŵ po rar LJ A ĐĐo ŵŵ od ati oŶ  Sit e IAT AP Ne a K aǀa la Teŵ po rar LJ A ĐĐo ŵŵ od ati oŶ  Sit e DR C Ve roi a Teŵ po rar LJ A ĐĐo ŵŵ od ati oŶ  Sit e DR C Va gio ho ri Teŵ po rar LJ A ĐĐo ŵŵ od ati oŶ  Sit e No  AĐ tor Kat eri Ŷi Urď aŶ No  AĐ tor Drucksache 19/6608 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gr ee ce E a s t M a c e d o n ia a n d T h ra c e -N F E 2 W Kaǀ ala  ;P eri gia liͿ Dra ŵa NF E a Đto r p res eŶt No  pr ese ŶĐe  or   rep ort  ďy  NF E a Đto r Sit e TLJp e o f Si te AĐt ors Dra ŵa Teŵ po rar LJ A ĐĐo ŵŵ od ati oŶ  Sit e Sol ida ritLJ  No ǁ Kaǀ ala Teŵ po rar LJ A ĐĐo ŵŵ od ati oŶ  Sit e Sol ida ritLJ  No ǁ Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/6608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gr ee ce E p ir u s -N F E 2 W Do liaŶ a Fili pia da Kat sik aIo aŶŶ iŶo Ŷ NF E a Đto r p res eŶt No  pr ese ŶĐe  or   rep ort  ďy  NF E a Đto r Ioa ŶŶ iŶa Ag iaE leŶ i Sit e TLJp e o f Si te AĐt ors Ag ia E leŶ iT eŵ po rar LJ  aĐĐ oŵ ŵo dat ioŶ  sit e Ars is,  SeĐ oŶ d T ree , IN TER SO S, K EK  GE SEV EE Do liaŶ a Teŵ po rar LJ  aĐĐ oŵ ŵo dat ioŶ  sit e Ars is,  Mu ŶiĐ ipa litLJ  ǁo rke rs Kat sik as Teŵ po rar LJ  aĐĐ oŵ ŵo dat ioŶ  sit e Ars is,  SeĐ oŶ d T ree Ioa ŶŶ iŶa Urď aŶ Ars is,  SeĐ oŶ d T ree , IN TER SO S, K EK  GE SEV EE Fili pia da Teŵ po rar LJ  aĐĐ oŵ ŵo dat ioŶ  sit e No  AĐ tor Drucksache 19/6608 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gr ee ce T h e s s a ly -N F E 2 W Tri kal a ;U rďa ŶͿ Vo los Ko uts oĐh ero NF E a Đto r p res eŶt No  pr ese ŶĐe  or   rep ort  ďy  NF E a Đto r Kar dit sa ;Ur ďaŶ Ϳ Sit e TLJp e o f Si te AĐt ors Ko uts oĐh ero Teŵ po rar LJ  aĐĐ oŵ ŵo dat ioŶ   site DR C Tri kal a Urď aŶ DR C Vo los Teŵ po rar LJ  aĐĐ oŵ ŵo dat ioŶ   site DR C Kar dit sa Urď aŶ DR C Lar issa Urď aŶ  No  AĐ tor Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/6608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gr ee ce W e s t G re e c e -N F E 2 W AŶ dra ǀid as NF E a Đto r p res eŶt No  pr ese ŶĐe  or   rep ort  ďy  NF E a Đto r Sit e TLJp e o f Si te AĐt ors AŶ dra ǀid a Teŵ po rar LJ  aĐĐ oŵ ŵo dat ioŶ   site No  AĐ tor Drucksache 19/6608 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gr ee ce N o rt h A e g e a n -N F E 2 W Les vos Ch iosV ial; RIC Ϳ Saŵ os PIK PA Kar a t epe Mo ria ;RI CͿ NF E a Đto r p res eŶt No  pr ese ŶĐe  or   rep ort  ďy  NF E a Đto r Urď aŶU rďa Ŷ Urď aŶ Sit e TLJp e o f Si te AĐt ors Ch ios RIC ME TA dra si Ch ios Urď aŶ ME TA dra si,  AĐt ioŶ  fo r  Edu Đat ioŶ , Th e  I ŵa giŶ e  Pro jeĐ t, A Đtio Ŷ F roŵ   Sǁ itze rla Ŷd , H uŵ aŶs  fo r  Hu ŵa Ŷs,  CE RST Les ǀos Urď aŶ ME TA dra si,  SLJŶ ipa rks i,   Ilia ktik a, M osa ik,  Dro p iŶ   the  OĐ eaŶ Les ǀos  ‐K ara   Tep e Teŵ po rar LJ  AĐĐ oŵ ŵo dat ioŶ  Sit e ME TA dra si,  SĐh oo l of  Pe aĐe   Car ita s, S OS  Ch ildr eŶ' s  Vil lag es Les ǀos  ‐M ori aR IC Bo at  Re fug ee  Fou Ŷd ati oŶ ,  Be tte r d aLJs Les ǀos  ‐P ikp aT eŵ po rar LJ  AĐĐ oŵ ŵo dat ioŶ  Sit e Pik pa Saŵ os Urď aŶ Pra ksi s, S till  I R ise , Sa ŵo s  Vo luŶ tee rs Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/6608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gr ee ce S o u th A e g e a n -N F E 2 W PLJl i;R ICͿ Lep ida ;RI CͿ Ler os Ko s NF E a Đto r p res eŶt No  pr ese ŶĐe  or   rep ort  ďy  NF E a Đto r Urď aŶ Urď aŶ Rh od esUr ďaŶ S ite TLJp e o f  Sit e AĐt ors Ko s RIC RIC  sta ff ; OA ED Ϳ    Ko s Urď aŶ Ars is,  KED U,  Sol ida ritLJ   Ce Ŷte r Ler os RIC RIS  Te aĐh ers Ler os Urď aŶ Ars is ; LED UͿ,  EC HO  ϭϬ Ϭ+ Rh od es Urď aŶ UŶ iǀe rsit LJ o f A ege aŶ/   LiŶ gui stiĐ s L aď  of  the   De par tŵ eŶt  of  Pr iŵ arLJ   Edu Đat ioŶ Drucksache 19/6608 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gr ee ce P e lo p o n n e s e -N F E 2 W Sit e TLJp e o f Si te AĐt ors Tri po li Urď aŶ No  AĐ tor Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/6608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gr ee ce C re te -N F E 2 W Sit e TLJp e o f Si te AĐt ors Ira kle io Urď aŶ No  AĐ tor Ch aŶi a Urď aŶ No  AĐ tor Sit eia Urď aŶ No  AĐ tor Drucksache 19/6608 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gr ee ce 20 18 : U NIC EF ’s cu rre nt / p lan ne di nte rve nti on s Oc tob er 20 18 Ea ste rn Ma ce do nia an d T hra ce So lid ari ty No w, AR SIS Sit es : D ram a, Re gio na l So lid ari ty No w Sit es : D ram a So lid ari ty No w Sit es : D ram a, Ka va la Ce ntr al Ma ce do nia So lid ari ty No w, M ET Ad ras i Sit es : K ato M ilia , U rba n T he ssa lon iki (2 site s) So lid ari ty No w, M eri mn a Sit es : K ato M ilia , U rba n T he ssa lon iki (2 site s) ME TA Dr as i(G ua rdi an sh ip) , A rsi s ( Sa fe Zo ne s, So cia l S erv ice s) Sit es : D iav ata , L ag ad ikia , U rba n T he ssa lon iki So lid ari ty No w Sit es : S err es , K ato M ilia , U rba n T he ssa lon iki (3 site s) Na tio na l L ev el su pp ort Na tio na l re fer ral an d p lac em en t o f U AC (E KK A) Ch ild rig hts m on ito rin g a nd ad vo ca cy (D ep uty Om bu ds wo ma n f or Ch ild ren ’s Rig hts ) Va cc ine s p rov isi on (M ini str y o f H ea lth /KE EL PN O) Im ple me nta tio n o f g ov ern me nt’ s r efu ge e r ec ep tio n an d f orm al ed uc ati on st rat eg y ( Mi nis try of M igr ati on Po lic y, Mi nis try of Ed uc ati on , R es ea rch an d Re lig iou s A ffa irs ) Dis trib uti on of ed uc ati on m ate ria ls (st ud en t k its an d E CD ki ts) Int erp ret ati on se rvi ce s f or for ma ls ch oo ls in Ath en s an d T he ss alo nik i (M ET Ad ras i) Att ica an d C en tra l G ree ce Fa ros , M ET Ad ras i, S yn eir mo s , SN , M eli ss a, NC R Sit es : T hiv a, La vri o, Ur ba n A the ns (5 sit es ) Sy ne irm os , S N, Me lis sa , M eri mn a, Dio tim a Sit es : E leo na s, U rba n A the ns (3 sit es ), S ka ram ag ka s , Th iva , L av rio Ar sis (Sa fe Zo ne s), M ET Ad ras i(G ua rdi an sh ip, SI L*) Sit es :Th iva , S ch isto , S ka ram ag ka s, u rba n A the ns EL IX, SN Sit es : E leo na s, T hiv a, Sk ara ma gk as , M ala ka sa , U rba n Ath en s ( 4 s ite s) *S up po rte d I nd ep en de nt Liv ing Pa rtn ers Ars is, Bri tish Co un cil (BC ), D iot im a, EL IX, Fa ros , Il iak tid a, Ins titu te of Ch ild He alt h, Me liss a, Me rim na , M ET Ad ras i, Ne two rk for Ch ildr en 's Rig hts (N CR ), O rga niz ati on Ea rth , S olid ari ty No w ( SN ), S yn -ei rm os , D ep uty O mb ud sw om an fo r C hild ren ’s R igh ts, M inis try of La bo ur, So cia l Se cu rity an d S oc ial So lida rity /Na tio na l C en tre fo r S oc ial So lida rity (E KK A), M inis try of M igr ati on Po licy , M inis try of Ed uc ati on , R es ea rch an d Re ligi ou s A ffa irs , M inis try of He alt h, Mu nic ipa lity of At he ns , M un icip alit y o f T he ssa lon iki Ba sic Ch ild Pr ote cti on an d P SS se rvi ce s Sp ec ial ize d C hil d P rot ec tio n s erv ice s/M en tal He alt h/L eg al co un se lin g Ch ild Pr ote cti on se rvi ce s t o U AC No n-f orm al Ed uc ati on Ep iru s Ars is Sit es : A gia Ele ni Ch ios M ET Ad ras i(G ua rdi an sh ip) Le sv os Ilia kti da Sit es S Sit es Ce nt S Sit Ea s S Sit e sv os I Sit es S Sit es Sit es Sit Le ssv Sit es SitAtt ic Sit Sit es M Sit Ep ir A Sit Th iva Sit Ch io Sit es S Sit Sit es S Sit es Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/6608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333