Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6610 19. Wahlperiode 18.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Margarete Bause, Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/5951 – Presse- und Meinungsfreiheit in den Ländern des Westlichen Balkans und als Maßstab in den EU-Beitrittsverhandlungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der EU-Erweiterungsstrategie vom 6. Februar 2018 kommt die EU-Kommission zu dem Schluss, dass in den westlichen Balkanländern (Albanien, Bosnien und Herzegowina – BiH, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien) die Grundrechte zwar größtenteils gesetzlich verankert sind, doch noch mehr unternommen werden muss, damit Grundrechte auch in der Praxis im vollen Umfang geachtet werden. Vor allem auf die Wahrung der Meinungsfreiheit und der Unabhängigkeit der Medien müsse als Grundpfeiler der Demokratie ein besonderes Augenmerk gelegt werden (https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/ files/communication-credible-enlargement-perspective-western-balkans_de.pdf). In den am 17. April 2018 veröffentlichten Länderberichten 2018 stellt die EU- Kommission fest, dass Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo im Berichtszeitraum keine Fortschritte im Bereich Meinungsfreiheit erzielt haben. Für Mazedonien wurden seit dem Ende der Gruevski-Regierung Mitte 2017 gute Fortschritte, für Albanien einige Fortschritte festgestellt (Länderberichte 2018 sind abzurufen unter: http://europa.eu/rapid/press-release_IP- 18-3342_de.htm). Im World Press Freedom Index 2018 der Organisation Reporter ohne Grenzen nehmen die Länder des Westlichen Balkans die Plätze 62 (Bosnien und Herzegowina ), 75 (Albanien), 76 (Serbien), 78 (Kosovo), 103 (Montenegro) und 109 (Mazedonien) ein. Viele Journalistinnen und Journalisten sind Zielscheibe von Morddrohungen, körperlichen Übergriffen, Beleidigungen oder anderen Einschüchterungsversuchen . Allein die Datenbank der Nichtregierungsorganisation Regional Platform for advocating media freedom and journalists’ safety listet seit 2014 insgesamt 479 gemeldete Übergriffe (Stand: 7. November 2018) auf Journalistinnen und Journalisten (http://safejournalists.net/homepage/). Die bosnische Journalistenvereinigung verzeichnete Ende August 2018 mit dem Angriff auf Vladimir Kovacevic den 41. Übergriff auf Journalistinnen und Journalisten in BiH seit Beginn des Jahres (www.euronews.com/2018/09/04/- atmosphere-of-lynching-journalists-under-attack-in-bosnia-and-herzegovina). Für Serbien zählt die Plattform „NUNS“ im Jahr 2018 bislang 73 Fälle von Übergriffen auf Journalistinnen und Journalisten (https://insajder.net/sr/sajt/ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6610 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode tema/12456/). Im Mai 2018 kam es in Montenegro zu einem Angriff auf die Journalistin Olivera Lakic. Ihr wurde ins Bein geschossen, Ermittlungen blieben bislang erfolglos (www.cin-cg.me/en/cin-cg-letter-to-commissioner-hahn-onjudiciary -and-media-freedom-in-montenegro/#). Auch in Kosovo gibt es laut kosovarischer Journalistenvereinigung 22 unaufgeklärte Fälle von Übergriffen auf Journalistinnen und Journalisten (www.balkaninsight.com/en/article/judgesays -kosovo-to-get-tough-on-threats-to-media-freedom-06-26-2018). Das Problem mangelnder Ermittlungen, Aufklärung und Strafverfolgung besteht laut den Länderberichten 2018 der EU-Kommission in allen Ländern des Westlichen Balkans. 1. Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand der Presse- und Meinungsfreiheit in den einzelnen Ländern des Westlichen Balkans (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien)? Der Rat der EU hat sich in seinen Schlussfolgerungen vom 26. Juni 2018 zur Meinungsfreiheit und Unabhängigkeit der Medien in den Staaten der Region geäußert (www.consilium.europa. eu/media/35863/st10555-en18.pdf). Diese Einschätzung hat aus Sicht der Bundesregierung weiterhin Gültigkeit. 2. Welche sind nach Ansicht der Bundesregierung die drängendsten Probleme, die in den Bereichen Meinungsfreiheit und Unabhängigkeit der Medien in den Ländern des Westlichen Balkans angegangen werden sollten? Die Bundesregierung teilt die von der EU-Kommission in ihren Länderberichten 2018 zu den Ländern der Region festgestellten Defizite und Handlungsbedarfe. Nach den Schlussfolgerungen des Rats vom 26. Juni 2018 müssen in der Region dringend konkrete Schritte erfolgen, um die Einschüchterung und Bedrohung von Journalisten zu vermeiden und Fälle, in denen dies dennoch geschieht, aufzuklären . Diese Einschätzung teilt die Bundesregierung. 3. Welche physischen und verbalen Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten hat es nach (nachrichtendienstlichen) Kenntnissen der Bundesregierung in den Ländern des Westlichen Balkans seit Beginn des Jahres 2018 gegeben? Der Bundesregierung sind aus offen zugänglichen Quellen seit Beginn des Jahres 2018 sechs Fälle in Albanien, fünf Fälle in Bosnien und Herzegowina, elf Fälle in Kosovo, drei Fälle in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, vier Fälle in Montenegro und fünf Fälle in Serbien bekannt geworden, in denen physische oder verbale Angriffe auf Journalisten erfolgt sein sollen. Eine tatsächliche oder juristische Überprüfung der einzelnen Fälle kann von der Bundesregierung nicht vorgenommen werden. Weitere Einzelheiten sind der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zu entnehmen. 4. Welche verbalen Angriffe hat es nach Kenntnissen der Bundesregierung seitens von Regierungsmitgliedern der Länder des Westlichen Balkans gegenüber Journalistinnen und Journalisten seit Beginn des Jahres 2018 gegeben? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es seit Beginn 2018 in Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro und Serbien zu Fällen von verbalen Übergriffen durch Regierungsmitglieder auf Journalisten und Journalistinnen. Details können der als Anlage 2 beigefügten Übersicht entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6610 5. Wie nehmen Regierungsinstitutionen der Länder des Westlichen Balkans nach Kenntnis der Bundesregierung u. a. durch das Schalten von Anzeigen in bestimmten Medien Einfluss auf Presseberichterstattung? Intransparente Eigentumsverhältnisse und der Umstand, dass Medien in den Ländern des Westlichen Balkans oft nicht profitabel arbeiten, schwächen ihre Unabhängigkeit und eröffnen Regierungen, Politikern und Unternehmen vielseitige Möglichkeiten Einfluss zu nehmen unter anderem über das gezielte Schalten oder Nicht-Schalten von Anzeigen. 6. Wie viele Straf- und Ermittlungsverfahren sind in Fällen von Übergriffen auf Journalistinnen und Journalisten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern des Westlichen Balkans anhängig? Der Bundesregierung liegen dazu keine umfassenden eigenen Erkenntnisse über die Staaten der Region vor. 7. Welche Fälle von Übergriffen auf Journalistinnen und Journalisten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern des Westlichen Balkans erfolgreich aufgeklärt und die Täterinnen und Täter verurteilt? Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden statistischen Daten vor. 8. Welche (nachrichtendienstliche) Kenntnis hat die Bundesregierung über den Stand der Ermittlungen im Fall des knapp 15 Monate in Untersuchungshaft gehaltenen Journalisten Jovo Martinovic (www.balcanicaucaso.org/eng/ Areas/Montenegro/Jovo-Martinovic-when-investigative-journalism-ends-upbehind -bars-184468)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde der investigative Journalist Jovo Martinovic wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (Rauschgifthandel) im Oktober 2015 festgenommen. Im Januar 2017 wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Gerichtsprozess, der Ende 2016 begann , läuft noch. Von Seiten der Staatsanwaltschaft wird Martinovics Tätigkeit als investigativer Journalist nicht berücksichtigt, worauf auch zahlreiche Kritiker aus Montenegro und dem Ausland hinweisen. 9. Welche (nachrichtendienstliche) Kenntnis hat die Bundesregierung über die Hintergründe und den Stand der Ermittlungen im Fall der im Mai 2018 in Podgorica angeschossenen Journalistin Olivera Lakić, die für die Tageszeitung „Vijesti“ unter anderem über Zigarettenschmuggel und Organisierte Kriminalität berichtete (www.derstandard.de/story/2000079456721/ montenegrinische-enthuellungsjournalistin-angeschossen)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über die Hintergründe des Falls Olivera Lakic. 10. Werden weitgehend unaufgeklärte, bereits länger zurückliegende Fälle wie die Ermordung von Dusko Jovanovic (Chefredakteur der montenegrinischen Tageszeitung „Dan“) im Jahr 2004 seitens der Bundesregierung noch immer adressiert und Aufklärung angemahnt (https://europeanjournalists.org/blog/ 2018/05/29/endimpunity-the-murder-case-of-dusko-jovanovic-reported-tothe -coe-platform/)? Die Bundesregierung spricht Fragen der Medienfreiheit und der Sicherheit von Journalisten auf allen Ebenen regelmäßig an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6610 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Über welche (nachrichtendienstliche) Kenntnisse verfügt die Bundesregierung in Bezug auf die Sicherheitslage der in Mostar lebenden Journalistin Stefica Galic, die regelmäßig Bedrohungen seitens kroatischer Nationalisten ausgesetzt ist (www.taz.de/!5537878/ und www.palm-stiftung.de/johannphilipp -palm-preis/preistraeger/2018/presseerklaerung/)? Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse zur Sicherheitslage von Stefica Galic. 12. Welche (nachrichtendienstliche) Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe und den Stand der Ermittlungen im Fall des im August 2018 brutal zusammengeschlagenen Journalisten Vladimir Kovacevic, der für den Fernsehsender BN unter anderem über den Fall des im März 2018 in Bosnien und Herzegowina ermordeten Studenten David Dragičević berichtete (www.fr.de/panorama/bosnien-herzegowina-ganz-banja-luka-suchtden -moerder-von-david-dragicevic-a-1588841,2)? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über die Hintergründe und den Stand der Ermittlungen im Fall Kovacevic vor. 13. Welche (nachrichtendienstliche) Kenntnis hat die Bundesregierung über die Hintergründe und den Stand der Ermittlungen im Fall des im März 2018 in Bosnien und Herzegowina ermordeten Studenten David Dragičević? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über die Hintergründe und den Stand der Ermittlungen im Fall David Dragičević vor. 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Initiative der albanischen Regierung, wonach Onlinemedien sich binnen weniger Tagen bei Steuerbehörden registrieren mussten, da ansonsten Strafen oder die Schließung der Medienportale drohten? Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Äußerung des albanischen Premierministers Edi Rama nach einer „Urbanisierung des Online-Dschungels“ (www.balkaninsight.com/en/article/albania-premierthreatens -web-portals-to-register-to-tax-authorities-10-11-2018)? Die Bundesregierung unterstreicht die Bedeutung der Pressefreiheit sowie einer pluralistischen Medienlandschaft als Eckpfeiler der Demokratie. Sie gehören als Teil der geschützten Grundrechte zu den fünf Schlüsselreformen (öffentliche Verwaltung , Rechtsstaatlichkeit, Bekämpfung von Korruption und Organisierter Kriminalität , Grundrechte) und bilden damit eine zentrale Voraussetzung für die weitere Annäherung Albaniens an die Europäische Union. Die Regulierung von Online-Medienangeboten in Albanien darf nicht zu einer Einschränkung der Pressefreiheit führen. Die Bundesregierung begrüßt in dieser Hinsicht ausdrücklich den kürzlich begonnenen Austausch der albanischen Regierung mit dem OSZE-Beauftragten für die Freiheit der Medien. 15. Welche (nachrichtendienstliche) Kenntnis hat die Bundesregierung über Verbindung und Einflussnahme des serbischen Präsidenten Aleksandar Vučić auf die Mediengruppe „Pink“ (https://freedomhouse.org/blog/cryhelp -serbia-s-independent-media)? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Firma Pink International, Eigentümer von „Pink TV“, von der staatlichen Agentur für Exportfinanzierung in Serbien von 2014 bis 2018 mehr als zehn Millionen Euro an Krediten und Unterstützung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6610 bekommen. Anfragen des unabhängigen serbischen Informationsbeauftragten Sabic zu den Konditionen und Hintergründen sind bislang ohne Antwort geblieben . Die weitere Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrages besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und werden in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.* 16. Inwiefern unterhält die Bundesregierung über die deutschen Botschaften vor Ort einen regelmäßigen Austausch mit investigativen oder regierungskritischen Journalistinnen und Journalisten, um sich ein eigenes Bild von ihrer Lage vor Ort zu machen? Alle deutschen Botschaften in den Ländern des Westlichen Balkan unterhalten eine Vielzahl unterschiedlichster Kontakte zu Journalistinnen und Journalisten im Gastland. Dazu gehören gemeinsame Veranstaltungen, Hintergrundgespräche, Interviews, informelle Begegnungen und Einladungen zu Botschaftsveranstaltungen . Um die Situation der Presse- und Medienfreiheit vor Ort zu stärken, werden aus Mitteln des Stabilitätspakts für Südosteuropa Projekte gefördert, die von lokalen Nichtregierungsorganisationen aus dem Bereich Journalismus und Medien entwickelt und durchgeführt werden. 17. Wann hat die Bundesregierung zuletzt Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter der Länder des Westlichen Balkans im Rahmen von diplomatischen Gesprächen auf die für Journalistinnen und Journalisten bedrohliche Lage angesprochen? Die Bundesregierung spricht bestehende Defizite beim Grundrechtschutz in ihren Kontakten mit den Regierungen der Länder des Westlichen Balkan auf allen Ebenen konsequent an. Gegenüber den Ländern, die bereits EU-Beitrittsverhandlungen führen, räumt die Bundesregierung im Rahmen dieser Verhandlungen dem Grundrechtsschutz zentrale Bedeutung ein, auch im Rahmen der Rechtstaatskapitel 23 und 24. 18. Wie viele Journalistinnen und Journalisten aus den Ländern des Westlichen Balkans haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 Asyl in Deutschland oder anderen EU-Staaten beantragt? Wie viele Anträge wurden positiv beschieden (bitte nach Ländern aufschlüsseln )? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor, da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Berufsangaben nicht erfasst. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6610 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung der EU-Kommission im Länderbericht 2018 Montenegro, dass es im Bereich Meinungsfreiheit keine Fortschritte gegeben hat (https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/ sites/near/files/20180417-montenegro-report.pdf)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 20. Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der montenegrinischen Regierung unternommen, um die Empfehlung der EU-Kommission umzusetzen, Ermittlungsverfahren in Fällen von Übergriffen auf Journalistinnen und Journalisten zu priorisieren und zu stärken? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Regierung von Montenegro 2018 zwei Gesetzesentwürfe dazu ausgearbeitet: Das Gesetz über Medien und das Gesetz über den öffentlich-rechtlichen Sender Radio Televizija Crne Gore (RTCG). Die jeweiligen Entwürfe, die von offizieller Seite noch nicht veröffentlicht wurden , wurden zur Einschätzung an den Europarat weitergeleitet. Beide oben erwähnten Gesetzesentwürfe werden auch vom vorläufigen Ausschuss des montenegrinischen Parlaments zur Reformierung der Wahlgesetze geprüft . 21. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung der EU-Kommission im Länderbericht 2018 Serbien, dass es im Bereich Meinungsfreiheit keine Fortschritte gegeben hat (https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/ near/files/20180417-serbia-report.pdf)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 22. Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der serbischen Regierung unternommen, um ein Umfeld zu schaffen, in dem Meinungsfreiheit ohne Hindernisse ausgeübt werden kann und Bedrohungen und körperliche Übergriffe gegenüber Journalistinnen und Journalisten unmittelbar durch Gesetz verfolgt werden? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im Juni 2018 eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Ministeriums für Kultur und Information gebildet, die eine neue Medienstrategie erarbeiten soll. Diese Strategie soll als Grundlage für die Überarbeitung der Gesetze unter anderem im Bereich der Medienfinanzierung und der Transparenz der Eigentümerstrukturen dienen. Ministerpräsidentin Brnabić hat die Koordinierung dieser Arbeitsgruppe innerhalb der Regierung übernommen. Darüber hinaus gibt es eine weitere Arbeitsgruppe zum Schutz von Journalisten, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Medienverbände und des Innenministeriums . Ziel dieser Arbeits-gruppe ist der Austausch von Informationen, um Tatverdächtige, denen Angriffe auf Journalisten zur Last gelegt werden, schneller fassen zu können. 23. Welche konkreten Fortschritte im Bereich der Presse- und Meinungsfreiheit verspricht sich die Bundesregierung aufgrund der von der serbischen Regierung angestoßenen Medienstrategie (www.b92.net/eng/news/politics.php? yyyy=2018&mm=08&dd=19&nav_id=104890)? Mit der Strategie wird der Rahmen für die Überarbeitung der Mediengesetzgebung geschaffen. Die Bundesregierung wird die Anpassung und Implementierung der entsprechenden Mediengesetze genau beobachten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6610 24. Wie bewertet die Bundesregierung die Reformvorschläge der serbischen Regierung zum Informationsfreiheitsgesetz und dem darin enthaltenen Versuch , zahlreiche Ausnahmetatbestände einzufügen, die die Arbeit von investigativen Journalisten und Nichtregierungsorganisationen wesentlich erschweren würde (www.balkaninsight.com/en/article/serbian-law-changeswill -curb-freedom-of-information--04-05-2018)? Die Bundesregierung sieht die Einschränkungen der Auskunftspflicht, die sich vor allem auf staatlich geführte Unternehmen beziehen, kritisch. Der Gesetzesentwurf soll in Kürze dem Kabinett vorgelegt werden. Die in der Frage genannten Kritikpunkte werden auch öffentlich diskutiert, so dass Änderungen des Entwurfs weiter möglich sind. 25. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein, dass die in den Länderberichten enthaltenen Empfehlungen der EU-Kommission detaillierter und mit einem konkreten Umsetzungszeitplan versehen werden? Die Länderberichte der Europäischen Kommission über die Reformfortschritte der Kandidaten und potenziellen Kandidatenländer werden im Rat beraten, der Ratsschlussfolgerungen dazu beschließt. Die Berichte werden von der Bundesregierung im Anschluss an ihre Veröffentlichung geprüft, eventuell festgestellte Defizite thematisiert und vereinzelt bestehender Bedarf an Zusatzinformationen an die Europäische Kommission kommuniziert. Das betrifft insbesondere die Frage der Umsetzung von Reformen, um die Nachhaltigkeit des Reformprozesses auf dem Westlichen Balkan zu gewährleisten. 26. Inwiefern wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen , dass ein solcher Umsetzungsplan gemeinsam mit unabhängigen Journalistinnen und Journalisten sowie organisierter Zivilgesellschaft erarbeitet wird? Die Bundesregierung dringt gerade in Bezug auf Reformen in den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auf ein transparentes Vorgehen und einen Dialogprozess der Regierungen der Länder des Westlichen Balkans mit der Zivilgesellschaft . Die Bundesregierung steht außerdem sowohl in direkten Gesprächen als auch über die Botschaften im kontinuierlichen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft. Dazu gehören auch Gespräche mit unabhängigen Journalistinnen und Journalisten sowie organisierten Verbänden. Inhalte und Ergebnisse dieser Gespräche fließen in die von der Bundesregierung im Rat der Europäischen Union vertretenen Positionen ein. 27. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission und im Rat der Europäischen Union dafür ein, dass Fortschritte im Bereich der Presseund Meinungsfreiheit zur Voraussetzung für die Eröffnung weiterer Verhandlungskapitel gemacht werden? Die Bundesregierung steht zum Prinzip der Konditionalität im EU-Erweiterungsprozess . Maßgeblich für die Fortschritte im Erweiterungsprozess mit Montenegro und Serbien sind Fortschritte in den Bereichen der Kapitel 23 und 24 (bei Serbien auch Kapitel 35). Presse- und Meinungsfreiheit gehören zu den essentiellen Bestandteilen der genannten Kapitel. Die Bundesregierung teilt die Sorge der EU- Kommission zur Lage der Presse- und Medienfreiheit sowohl in Montenegro als auch in Serbien und thematisiert die bestehenden Defizite explizit sowohl gegenüber der jeweiligen Regierung als auch im Erweiterungsverfahren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6610 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 28. Sollten nach Ansicht der Bundesregierung in den EU-Beitrittsverhandlungen mit Serbien und Montenegro auf den nächsten Regierungskonferenzen weitere Verhandlungskapitel eröffnet werden, auch wenn bis dahin keine nennenswerten Fortschritte im Bereich der Presse- und Meinungsfreiheit erzielt worden sind? In sorgfältiger Abwägung fortbestehender Defizite und Reformfortschritte in Montenegro und Serbien hat die Bundesregierung die von der EU einstimmig beschlossene Kapitelöffnung (mit Montenegro Kapitel 27 (Umwelt und Klimawandel ); mit Serbien Kapitel 17 (Wirtschafts- und Währungspolitik) und 18 (Statistik )) mitgetragen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. 29. Macht sich die Bundesregierung für die auch vom EU-Parlament unterstützte Initiative „Investigativer Journalismus für die EU“ (IJ4EU) stark, mit der die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen investigativen Journalisten in der EU gefördert und intensiviert werden soll? Wenn nein, warum nicht (www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do? pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-2018-0183+0+DOC+PDF+V0//DE)? Die Bundesregierung begrüßt die Stärkung grenzüberschreitender, regionaler Netzwerke auf dem Westlichen Balkan. Zur Unterstützung der Bundesregierung von Presse- und Medienfreiheit in der Region wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6610 Anlage 1 Albanien 13.07.18: Beleidigung und physischer Angriff eines Journalistenteams des Senders Top Channel durch Mitarbeiter einer privaten Sicherheitsfirma. 03.08.18: Drohung per SMS gegen die Journalistin Rudina Xhunga (tätig für Ora News und dritare.net). 30.08.18: Schüsse von Unbekannten auf das Elternhaus der investigativen Journalistin Klodiana Lala (News 24). 20.10.18: Bedrohung des investigativen Journalisten Artan Hoxha durch einen Unbekannten . 03.11.18: Bedrohung des Journalisten Julian Shota (Report.TV) in Laç mit einer Pistole. 20.11.18: Beleidigung und physischer Angriff gegen Richter und anwesende Journalisten am Rande einer Urteilsverkündung. Bosnien und Herzegowina 21.02.18: Physischer Angriff auf den Journalisten Nedzad Latic vor seinem Haus. 04.04.18: Beschimpfung und verbaler Angriff auf die Journalistin Aida Stilic durch einen Politiker. 26.07.18: Physischer Angriff auf den Journalisten Kemal Softic bei Veteranen-Protesten. 21.08.18: Physischer Angriff von Maskierten auf ein Team des Senders BHRT mit einem Schwerverletzten. 27.08.18: Physischer Angriff eines Maskierten auf den Journalisten Vladimir Kovacevic in Banja Luka. Kosovo 15.03.18: Bedrohung der Journalistin Lumturie Blakaj (RTK) in Pristina durch Sicherheitskräfte des Parlaments. 20.03.18: Bedrohung des Teams des Onlineportals „Insajderi“ in Pristina. 26.03.18: Physischer Angriff durch Unbekannte auf den Fotoreporter Blerim Uka (Indeksonline) in Nord-Mitrovica und Beschädigung der Ausrüstung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6610 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 29.03.18: Besprühen des Fahrzeugs der Journalistin Serbeze Haxhiaj (Radio Kosovo) in Pristina. 05.04.18: Bedrohung der Journalistin Dardane Neziri (Koha Ditore) in Pristina durch einen Unbekannten. 03.05.18: Bedrohung des Journalisten Mentor Gjergjaj (Gazeta Express) in Gjakova durch Unbekannte. 08.06.18: Bedrohung des Journalisten Bujar Vitija (Gazeta Shneta) in Pristina durch Mitarbeiter eines Krankenhauses, das Gegenstand eines Berichts war. 12.06.18: Physischer Angriff durch einen Unbekannten auf den Journalisten Valon Rashiti (T7). 24.07.18: Bedrohung des Journalisten Shkumbin Kajtazi (Gazeta Metro) durch einen Amtsträger. 08.11.18: Beleidigung der Journalistin Edona Kutleshi (Koha Ditore) von einem Amtsträger auf Facebook. 02.12.18: Bedrohung des Journalisten Agim Ademi (Koha Ditore) in Lipjan durch einen Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung. Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 26.01.18: Physischer Angriff auf den Journalisten Armand Braho während einer Konferenz . 03.03.18: Todesdrohung über Facebook gegen den Vorsitzenden des Journalistenverbands , Naser Selmani als Reaktion auf einen Kommentar. 17.06.18: Physischer Angriff auf ein Kamerateam durch Teilnehmer einer Demonstration und Beschädigung der Ausrüstung. Montenegro 22.03.18: Bedrohung der Journalistin Jelena Jovanovic (Tageszeitung VIJESTI) in den Redaktionsräumen der Zeitung. 08.05.18: Physischer Angriff (Schüsse) auf die Journalistin Olivera Lakic (Tageszeitung VIJESTI) vor ihrer Haustür, dabei schwere Verletzung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6610 12.05.18: Beschädigung von Fensterscheiben der Redaktion der Tageszeitung SLOBODA. 15.11.18: Verbaler Angriff auf den bosnischen Journalisten Semsudin Seki Radoncic in Podgorica in Zusammenhang mit kritischen Kolumnen gegen die Eigentümer der Tageszeitung VIJESTI. Serbien 16.02.18: Physischer Angriff auf ein Fernsehteam des Senders O2 während Live-Berichterstattung über die Festnahme von illegalen Migranten. 17.04.18: Bedrohung der Journalisten Danilo Mašojević und des Kameramanns Vladeta Urošević durch einen Unbekannten vor dem geplanten Interview mit einem Bürgermeister. 07.11.18: Nach Angaben des Journalisten Dusan Vojvodic wurden die Radmuttern seines Pkw absichtlich gelöst. 09.10.18:. Physischer Angriff auf den Journalisten Zeljko Matorcevic durch einen Unbekannten , dabei schwere Verletzung. 07.09.18: Physischer Angriff auf den Reporter Stefan Cvetkovic in einem Café in Bela Crkva, dabei leichte Verletzungen. Die unabhängige Journalistenvereinigung Serbiens (NUNS) zählt darüber hinaus 16 verbale Angriffe gegen Journalisten und Journalistinnen, vor allem in sozialen Netzwerken, wobei von einer höheren Dunkelziffer auszugehen ist (zu verbalen Attacken seitens Regierung siehe Antwort zu Frage 4). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6610 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 2 Bosnien und Herzegowina: Am 23. Juni 2018 meldeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von RTV aus dem Una-Sana-Kanton, sie erhielten seit Monaten Drohungen von Mitgliedern der kantonalen Regierung und Versammlung. Am 29. Juni 2018 wurden die Journalisten Suzana Radjen Todoric und Zeljko Raljic, BN TV vom Präsidenten der Republika Srpska, Milorad Dodik, verunglimpft . Kosovo: Staatspräsident Thaci beschuldigte im August 2018 öffentlich die Tageszeitung Koha Ditore, für Serbiens Interessen zu arbeiten. Als die Zeitung mit einem Boykott jeglicher Berichterstattung über die Aktivitäten des Präsidenten drohte, entschuldigte sich dieser für seine Äußerungen. Montenegro: Im Wahlkampf beschuldigte der damalige Kandidat und heutige Staatspräsident Djukanovic den Medienkonzern Vijesti, „faschistische Ideen“ zu unterstützen und ein „Schutzgelderpresser“ zu sein. Serbien: Journalisten und Medienschaffende sind immer wieder verbalen Angriffen von serbischen Behörden- und Regierungsvertretern ausgesetzt. Besondere Aufmerksamkeit fanden dabei die folgenden Fälle: Aleksandar Martinović (Serbische Fortschrittspartei – SNS) bezeichnete den Vorsitzenden des Journalistenverbands der Vojvodina, Nedim Sejdinović, wegen seiner kritischen Kommentare zu serbischen Behörden am 11. Oktober 2018 als „Feind Serbiens“; Ein Vertreter des Nachrichtendienstes (BIA) bezeichnete am 5. Oktober 2018 „die ausländischen Agenten in den Medien, Nichtregierungsorganisationen und Oppositionsparteien“ als „die größte Bedrohung Serbiens.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333