Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 17. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6627 19. Wahlperiode 19.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Sven-Christian Kindler, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/6237 – Beraterverträge bei Toll Collect, der Lkw-Maut und der Pkw-Maut V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r „SPIEGEL ONLINE“ berichtete am 20. Oktober 2018 über alle zwischen 2017 und 2019 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geschlossenen Beraterverträge in Zusammenhang mit der Pkw- und der Lkw-Maut (vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/pkw-maut-wird-zum-goldesel-fuerberater -a-1234124.html) und berief sich dabei auf interne Dokumente des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Die Ausgaben der Bundesregierung für externe Beratungen bezüglich der Pkw-Maut summieren sich demnach für den Zeitraum von 2017 bis 2019 auf insgesamt 47 Mio. Euro. Die Ausgaben für externe Beratungen bezüglich der Lkw-Maut summieren sich für den gleichen Zeitraum auf 35,5 Mio. Euro. Zu Frage 33 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Maut-Schiedsgerichtsverfahren und geplante erneute Privatisierung von Toll Collect“, die Auskunft darüber erbat, welche externen Beratungsfirmen, sowie Einzelberaterinnen und Einzelberater der Bund ab 1. September 2018 als externe Beschäftigte in der Toll Collect GmbH nach welcher Maßgabe und in welchem Umfang beschäftigen wird, antwortete die Bundesregierung lediglich, dass die Toll Collect GmbH „entsprechend ihren vertraglichen Verpflichtungen die zum störungsfreien Weiterbetrieb des Lkw-Mautsystems erforderlichen Beraterverträge in Abstimmung mit dem Bundesamt für Güterverkehr verlängert [habe].“ (Bundestagsdrucksache 19/4750). Nach Ansicht der Fragesteller besteht die Notwendigkeit der umfassenden Transparenz gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit darüber, in welchem Umfang, in welcher Art und Weise und mit welcher Zielsetzung sich die Bundesregierung bei den genannten Themenbereichen externer Beratungsfirmen sowie andersartiger privater Unterstützungsleistungen bedient hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6627 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen hat die Bundesregierung seit 2013 im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Erhebung der Infrastrukturabgabe bzw. Pkw-Maut an externe Auftragnehmer bzw. Sachverständige und/oder Berater vergeben (bitte mit Nennung von Auftragstitel , Auftragszweck, Auftragnehmer, Auftragsvolumen und Beratungszeitraum beantworten)? Die Bundesregierung berichtet dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich über die Zahlungen an externe Berater oberhalb von 50 000 Euro in einer Gesamtschau, zuletzt mit BMF-Schreiben vom 5. Juli 2018 (vgl. Ausschussdrucksache 19(8)1418). 2. Auf welcher Grundlage wurden die entsprechenden Leistungen jeweils vergeben (bitte nach Ausschreibungen, Vergabeart, Abrufen aus Rahmenverträgen differenzieren – bitte dieses Frage nicht im Sachzusammenhang mit anderen Fragen beantworten)? Ein Auftrag wurde vergaberechtskonform als sog. In-House-Geschäft ohne öffentliche Ausschreibung vergeben. Alle übrigen Aufträge oberhalb des EU- Schwellenwertes wurden in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. 3. Welche Vergaben für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung der Erhebung der Infrastrukturabgabe bzw. Pkw-Maut sind gegenwärtig in Vorbereitung oder ausgeschrieben (bitte mit Nennung von Auftragstitel , Auftragszweck, ausgeschriebenem Leistungsumfang, Auftragsvolumen und angestrebtem Beratungszeitraum beantworten)? Keine. 4. Welche Bundesministerien haben zu welchen Zeitpunkten und in welchem Umfang externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Zusammenhang mit der Vorbereitung der Erhebung der Infrastrukturabgabe bzw. Pkw- Maut in Auftrag gegeben? Nur das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat Beratungsund Unterstützungsleistungen in Zusammenhang mit der Vorbereitung der Erhebung der Infrastrukturabgabe/Pkw-Maut in Auftrag gegeben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen hat die Bundesregierung seit 2013 im Zusammenhang mit der Lkw-Maut an externe Auftragnehmer bzw. Sachverständige und/oder Berater vergeben (bitte mit Nennung von Auftragstitel, Auftragszweck, Auftragnehmer, Auftragsvolumen und Beratungszeitraum beantworten)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 und 9 auf Bundestagsdrucksache 19/2488 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6627 6. Auf welcher Grundlage wurden die entsprechenden Leistungen jeweils vergeben (bitte nach Ausschreibungen, Vergabeart, Abrufen aus Rahmenverträgen differenzieren – bitte diese Frage nicht im Sachzusammenhang mit anderen Fragen beantworten)? Alle Aufträge oberhalb des EU-Schwellenwertes wurden entweder in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder in einem offenen Verfahren ausgeschrieben. 7. Welche Vergaben für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Zusammenhang mit der Lkw-Maut sind gegenwärtig in Vorbereitung oder ausgeschrieben (bitte mit Nennung von Auftragstitel, ausgeschriebenem Leistungsumfang, Auftragsvolumen und angestrebtem Beratungszeitraum beantworten)? Keine. 8. Welche der Beraterverträge bei Toll Collect, die nach Ansicht der Bundesregierung für den „störungsfreien Weiterbetrieb des Lkw-Mautsystems erforderlich sind“ (vgl. Antwort zu Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 19/4750) wurden seit dem 1. September 2018 in Abstimmung mit dem Bundesamt für Güterverkehr verlängert (bitte mit Nennung von Auftragstitel , Leistungsumfang, Auftragnehmer, Auftragsvolumen und Beratungszeitraum beantworten)? 9. Auf welcher Grundlage wurden die entsprechenden Leistungen jeweils vergeben (bitte nach Ausschreibungen, Vergabeart, Abrufen aus Rahmenverträgen differenzieren – bitte diese Frage nicht im Sachzusammenhang mit anderen Fragen beantworten)? 10. Welche Vergaben für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Zusammenhang mit Toll Collect sind gegenwärtig in Vorbereitung oder ausgeschrieben (bitte mit Nennung von Auftragstitel, ausgeschriebenem Leistungsumfang , Auftragsvolumen und angestrebtem Beratungszeitraum beantworten )? Die Fragen 8 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Seit dem 1. September 2018 wurden in Abstimmung mit dem Bundesamt für Güterverkehr keine Beraterverträge bei der Toll Collect GmbH verlängert. 11. Welche Bundesministerien haben wann und in welchem Umfang externe Beratungs - und Unterstützungsleistungen in Zusammenhang mit Toll Collect in Auftrag gegeben? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6627 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche Ergebnisse erbrachten die internen Wirtschaftsprüfungen des BMVI und seiner nachgelagerten Behörden seit 2013 in Bezug auf die Vergabe von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen, insbesondere bei der Pkw-Maut und der Lkw-Maut, und auf welche Probleme wurde die Bundesregierung durch die Wirtschaftsprüfungen hingewiesen (bitte jahresspezifisch und nach Pkw-Maut und Lkw-Maut differenzieren)? 13. Inwiefern griff die Bundesregierung die Ergebnisse und Hinweise der Wirtschaftsprüfungen des BMVI und seiner nachgelagerten Behörden seit 2013 in Bezug auf die Vergabe von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen , insbesondere bei der Pkw-Maut und der Lkw-Maut, auf und nahm Veränderungen an der Vergabepraxis und/oder der internen Kontrolle der Vergabe von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen vor (bitte die konkreten Maßnahmen auflisten, die seit 2013 jeweils eingeleitet wurden )? 14. Welche Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften waren seit 2013 jeweils mit der internen Wirtschaftsprüfung beim BMVI und den nachgeordneten Behörden beauftragt, und wie hoch war jeweils die Vergütung für die Durchführung der Wirtschaftsprüfung? Die Fragen 12 bis 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In Bezug auf die Vergabe von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Pkw-Maut und der Lkw-Maut führten das BMVI und seine nachgeordneten Behörden seit 2013 keine internen Wirtschaftsprüfungen durch. 15. In welchen Fällen der Vergabe von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch das BMVI und seine nachgeordneten Behörden kam es seit 2013 zu Verstößen gegen das Vergaberecht und/oder andere rechtliche Bestimmungen (bitte jeden Fall einzeln, differenziert nach konkretem Verstoß, Zeitpunkt des Bekanntwerdens der – möglichen – Verstöße, beteiligten Abteilungen bzw. Behörden, Vertragsvolumen, Auftragnehmer, Auftragstitel, Auftragsumfang sowie angestrebtem Leistungszeitraum auflisten)? 16. In welchen dieser Fälle wurde die Vergabe gestoppt, in welchen Fällen wurde sie ohne Zuschlagserteilung beendet, in welchen Fällen wurden durch die Bundesregierung oder ihr nachgelagerte Behörden rechtliche Schritte eingeleitet? 18. Inwiefern sind dem BMVI aus den letzten fünf Jahren vergaberechtswidrige Vergaben im Rahmen der Beauftragung von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen bekannt? 21. Inwiefern gab es bei einer der genannten Vergaben im Vorhinein eine Festlegung auf einen bestimmten Auftragnehmer? Die Fragen 15, 16, 18 und 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Seit 2013 gilt es bei Vergaben von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen keine Verstöße gegen das Vergaberecht. 17. Wie definiert das BMVI externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen? Die Definition des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 2006 für den Begriff „externe Beratungsleistungen“ ist Grundlage für den jährlichen Bericht der Bundesregierung, auf den in Antwort zu Frage 1 verwiesen wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6627 19. Inwiefern wurde bei allen Vergaben eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt? Die Notwendigkeit des Bedarfs wird vor der Ausschreibung einer Beratungsleistung standardmäßig überprüft. Der Zuschlag wird vergaberechtskonform auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. 20. Inwiefern gibt es im BMVI oder seinem Geschäftsbereich eine zentrale Stelle, die alle Vergaben an Externe prüft, u. a. auch auf deren Angemessenheit und um Doppelvergaben zu verhindern? Grundsätzlich ist die Servicestelle Vergabe für die Durchführung der Vergabeverfahren zuständig. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit prüft sie auch die Ausschreibungsbedarfe in Bezug auf etwaige Doppelvergaben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333