Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6633 19. Wahlperiode 19.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Hartmut Ebbing, Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6267 – Förderung der kulturellen Kinder- und Jugendbildung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Kinder- und Jugendplan der Bundesregierung (KJP) ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene. Teil der Förderschwerpunkte des KJP ist die kulturelle Jugendbildung. Angebote kultureller Bildung schaffen für junge Menschen gestalterische und reflektierende Zugänge zu einer Betrachtung der Welt und der Gesellschaft über die Künste. Sie fördern nicht nur die ästhetischen und künstlerischen Kulturfähigkeiten, sondern ermutigen auch zu gesellschaftlichem Engagement und gesellschaftlicher Teilhabe; sie befördern die Selbstfindung, Reflexion der eigenen Person und Einordnung in und gegenüber der Gesellschaft. Mit Leben gefüllt wird diese Aufgabe der kulturellen Kinder- und Jugendbildung von den zahlreichen Trägern und Ehrenamtlichen vor Ort. Sie setzen sich ein und realisieren die vielfältigen und bunten Kulturprojekte für Kinder und Jugendliche. Dabei setzen sie nicht nur ihre Zeit und Ressourcen ein, sondern übernehmen auch Haftungsrisiken (www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2014/ KJP-Evaluation_Endbericht_P1.pdf). Mit der letzten Reform der Richtlinie zum KJP aus dem Jahr 2016 sollte unnötige Bürokratie abgebaut und eine effizientere Mittelverwaltung angestrebt werden (www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/reform-der-foerder bedingungen/111976). Aus Sicht der Fragesteller ist es von Interesse, nunmehr in Erfahrung zu bringen, ob diese Ziele erreicht wurden und wie sich weitere Aktivitäten der Bundesregierung zur Förderung der kulturellen Bildung dazu verhalten. 1. Wie beurteilt die Bundesregierung die 2016 erfolgte Reform der Richtlinie zum Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) insgesamt? Der Kinder- und Jugendplan (KJP) ist seit 1950 das zentrale Förderinstrument des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe. Gefördert werden rund 140 bundeszentrale Verbände und Fachorganisationen sowie zeitlich befristete Projekte. Insgesamt werden durch den KJP jährlich rund 1 000 Zuwendungen und Verträge in allen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6633 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die KJP-Reform baute auf den Ergebnissen einer externen Evaluation (2009 bis 2015) dieses Förderinstrumentes durch das Deutsche Jugendinstitut (DJI) auf. In der DJI-Evaluation sind wichtige Potentiale zur Fortentwicklung der Verfahren und Förderinstrumente, gerade auch durch Erhebungen bei den Verbänden und Fachorganisationen, festgestellt worden. Diese sind in einem intensiven Prozess, unter Mitwirkung der bundeszentralen Verbände und Fachorganisationen, bei der Modernisierung der Steuerungsverfahren und Finanzierungsinstrumente in die neuen Richtlinien (RL-KJP) eingeflossen. Die bundeszentralen Dachverbände haben ausdrücklich und umfassend ihre Zustimmung erklärt. Die neuen RL-KJP sind einschließlich der Anlagen mit Leitbild und Verfahrensprofilen am 29. September 2016 erlassen worden und am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Ziel und Zweck der überarbeiteten Förderrichtlinien ist eine Modernisierung der Bewirtschaftungs- und Steuerungsverfahren im KJP bei Schaffung von verlässlichen und langfristig gültigen Antrags- und Abrechnungsmodalitäten. Die neuen Richtlinien finden seitdem auch in der operativen Anwendung bei den bundeszentralen Verbänden und Fachorganisationen, den bewilligenden Behörden (Bundesverwaltungsamt, Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) uneingeschränkt positive Bestätigung. Die Reform der Richtlinien zum KJP kann sowohl hinsichtlich des partizipativen Verfahrens in der Kooperation mit den bundeszentralen Verbänden und Fachorganisationen als auch der Umsetzung in den konkreten Bewirtschaftungs- und Steuerungsverfahren als eine erfolgreiche Fortentwicklung der Förderung des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe bewertet werden. 2. In welcher Weise sorgen die im Zuge der Reform eingerichteten Zentralstellen nach Auffassung der Bundesregierung für eine effizientere Mittelverwaltung (bitte begründen)? Das Zentralstellenverfahren ist für das BMFSFJ, für die Zentralstellen und die Letztempfänger ein wesentliches Instrument bei der Planung, Gestaltung und Steuerung von KJP-geförderten Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe. Das Zentralstellenverfahren ist nicht erst durch die neuen Richtlinien zum KJP eingerichtet worden, sondern wird bereits seit Jahrzehnten in der Förderung der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene im KJP erfolgreich umgesetzt. Die Zuwendungsempfänger , die als Zentralstellen fungieren, sind wesentliche Partner des BMFSFJ bei der fachlichen und fachpolitischen Steuerung sowie der zuwendungsrechtlichen Umsetzung der Förderung aus dem KJP. Funktion und Aufgaben der Zentralstellen werden von Geschäftsstellen von bundeszentralen Verbänden und Fachorganisationen wahrgenommen, die als autonome Akteure und Partner des BMFSFJ im subsidiären System der Kinder- und Jugendhilfe agieren. Das Zentralstellenverfahren sichert und stärkt die fachlichen Kooperationsprozesse sowohl mit dem BMFSFJ als auch innerhalb der jeweiligen verbandlichen Landschaft. Die inhaltlichen Steuerungsprozesse sind die vorrangigen Ziele des Zentralstellenverfahrens. Hierdurch wird im Kontext des angewandten fachlichen Qualitätsmanagement auch eine effizientere Mittelverwaltung unterstützt. Zentralstellenverfahren schaffen durch die dem Antragsverfahren vorauslaufenden innerverbandlichen Diskurse ein zusätzliches Element der bedarfsgerechten und partizipatorischen Ausgestaltung der konkreten KJP-Förderungen in dem jeweiligen Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6633 3. Teilt die Bundesregierung die Sorge der zivilgesellschaftlichen Akteure, als Dienstleister für staatliches Handeln Haftungsrisiken eingehen zu müssen, und wie schätzt sie diese ein (bitte erläutern)? Aus Sicht der Bundesregierung besteht hierfür kein Anlass. Die Zentralstellenfunktion erfordert und ermöglicht ein Agieren als ein eigenständiger Partner gegenüber dem BMFSFJ und den bewilligenden Behörden. Dies stellt keine Dienstleistung für staatliches Handeln dar. Die Zentralstellenfunktion gestaltet die bundeszentrale Infrastruktur der Landschaft der Freien Träger in der Kinder- und Jugendhilfe mit und sichert die Koordination und dialogische Steuerung bundesweiter Arbeitszusammenhänge des bundeszentralen Verbandes bzw. der Fachorganisation in der Regel auf der Grundlage geschlossener Rahmenvereinbarungen. Die Zentralstellen unterstützen damit die bundesweite Ausrichtung und Reichweite der Tätigkeit der Letztempfänger und der jeweiligen innerverbandlichen Landschaft u. a. durch einen systematischen Austausch. Durch das Zentralstellenverfahren werden Erfahrungen und Erkenntnisse der praktischen Arbeit in fachlicher, methodischer, kinder- und jugendpolitischer sowie in förderpolitischer Perspektive gebündelt. Die Zentralstelle sichert dies durch entsprechende Fortbildungsveranstaltungen. Damit werden die Eigeninteressen der Verbände und Fachorganisationen nachhaltig unterstützt und gestärkt. Die Zentralstellen bewirtschaften die bewilligten Zuwendungen auf der Grundlage der Förderrichtlinien und der Rahmenvereinbarungen als Mittler zwischen BMFSFJ und den Letztempfängern. Zwischen Letztempfängern und Zentralstelle werden grundsätzlich privatrechtliche Weiterleitungsverträge abgeschlossen, damit gewährleistet ist, dass die Mittel nur für Maßnahmen verwendet werden, für die der Kinder- und Jugendplan des Bundes eine Zuständigkeit hat. Die Zentralstellen haben im gesamten Bewirtschaftungsverfahren – von der Bedarfsprüfung , der Antragstellung, der unterjährigen Bewirtschaftung, der Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel durch die Letztempfänger , dem Sachbericht – über die Verfahren des Qualitätsmanagements eine umfassende Kommunikations- und Steuerungsmöglichkeit. Soweit sich erst bei der Abrechnung der Zuwendungen eine nicht Zweck entsprechende Verwendung von Fördermitteln durch die Letztempfänger offenbart, haben die Zentralstellen die Möglichkeit, über die Weiterleitungsverträge entsprechende Folgen zu regeln. In der Förderrealität haben sich in der jahrzehntelang geübten Praxis des Zentralstellenverfahrens im KJP keine relevanten Haftungsrisiken ergeben. 4. Inwieweit hat die Aufteilung des Programms „Internationaler Jugendaustausch “ auf verschiedene Handlungsfelder im Rahmen der Reform der Richtlinie zum KJP nach Kenntnis der Bundesregierung zu Steigerungen oder gegenteiligen Effekten des internationalen Jugendaustauschs innerhalb des Programms geführt? Falls der Bundesregierung keine Daten vorliegen, ist eine Evaluation in Planung ? Falls ja, in welchem Zeithorizont, und falls nein, warum nicht? Die Internationale Jugendarbeit ist Teil des Handlungsfeldes Jugendarbeit gemäß SGB VIII § 11 Absatz 3 Nummer 4. Im Leitbild des KJP wird die „Stärkung europäischer und internationaler Begegnungen und Erfahrungen“ als eines von zehn Leitzielen der Kinder- und Jugendhilfe genannt. Darüber hinaus wird Inter- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6633 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nationale Jugendarbeit als Querschnittsaufgabe der Träger von Kinder- und Jugendhilfe definiert. Insofern gibt es keine Aufteilung zwischen Internationaler Jugendarbeit und internationalem Jugendaustausch, sondern eine konsequente Einbindung in das Handlungsfeld der Jugendarbeit. Mit der Reform der KJP-Richtlinien haben die Verbände und Vereine dadurch auch eine höhere Flexibilität bei der Verwendung der Mittel im Handlungsfeld Jugendarbeit erhalten. In den jährlich stattfindenden Planungsgesprächen wird die Zweckbindung der Mittel für Internationale Jugendarbeit vereinbart. Somit wird die Umsetzung von Internationaler Jugendarbeit als Querschnittaufgabe gewährleistet . Mit den Verbänden und Vereinen besteht ein umfassendes Einvernehmen darüber, den Anteil der Internationalen Jugendarbeit zu stabilisieren und je nach Verfügbarkeit der finanziellen Mittel im Rahmen der Infrastrukturförderung aus dem KJP auszubauen. Empirische Daten liegen dazu noch nicht vor. Es wird jedoch an der Implementierung eines Monitoring für die Internationale Jugendarbeit gearbeitet. Dieser Prozess soll 2020 abgeschlossen sein. 5. In welchem Verhältnis stehen nach Kenntnis der Bundesregierung umgerechnete Pro-Kopf-Förderungen vor und nach der Reform der Richtlinie zum KJP zueinander, angesichts der Tatsache, dass die zur Verfügung stehenden Mittel, trotz der Anhebung der KJP-Sätze (z. B. für Honorare), in der Höhe gleich geblieben sind? Falls der Bundesregierung keine Daten vorliegen, ist eine Evaluation in Planung ? Falls ja, in welchem Zeithorizont, und falls nein, warum nicht? Die Höhe der KJP-Sätze ist bei der KJP-Reform einvernehmlich mit den bundeszentralen Verbänden festgelegt worden. Ein weitergehender Handlungsbedarf besteht nicht. Kritische bzw. abweichende Auffassungen seitens der Verbände sind der Bundesregierung nicht bekannt. 6. Sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit, die zur Verfügung stehenden Mittel insgesamt anzuheben (bitte begründen)? Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag zu einer Stärkung der Förderung der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung im KJP bekannt. Ziel ist es, die Arbeit der infrastrukturgeförderten Träger im Handlungsfeld für Kulturelle Kinder- und Jugendbildung dauerhaft und bedarfsgerecht zu sichern. 7. Wie steht die Bundesregierung zu einer Fortführung des Programms „Kultur macht stark“ über das Jahr 2022 hinaus (falls die Bundesregierung eine Fortführung ablehnt, bitte begründen)? Die zweite Förderphase von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ ist Anfang 2018 gestartet und läuft bis 2022. Im Jahr 2020 ist eine Zwischenbegutachtung des Programms vorgesehen. Dazu werden auch Ergebnisse aus der begleitenden Evaluierung des Programms herangezogen. Die Zwischenbegutachtung soll zeigen, ob und inwieweit die bislang geförderten 30 Programmpartner die Ziele des Programms „Kultur macht stark“ und die jeweils in den eigenen Konzepten spezifisch formulierten Zielsetzungen erreichen. Auch die weitere Programmumsetzung bis 2022 wird begleitend evaluiert. Erst nach Auswertung der Evaluierungsergebnisse kann die Frage nach einer Fortsetzung des Programms beantwortet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6633 8. Sind der Bundesregierung belastbare Erkenntnisse bezüglich der angestrebten Verwaltungsvereinfachungen in der zweiten Förderrichtlinie zum Programm „Kultur macht stark“ bekannt? Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Bei der Fortführung des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ war die Umsetzung von Verwaltungsvereinfachungen ein zentrales Anliegen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Diese betreffen sowohl das Online-Verwaltungssystem KUMASTA, mit dem die Fördergelder auf lokaler Ebene beantragt werden können, als auch die jeweiligen Konzepte der Programmpartner, nach denen Maßnahmen gefördert werden können. Zu den realisierten Verwaltungsvereinfachungen zählen beim programmeigenen Online- Verwaltungssystems KUMASTA insbesondere die Reduzierung der Formulare für Antrag und Nachweisführung auf die notwendigsten Felder sowie die Entkopplung des Zahlungsverkehrs vom Verwaltungssystem. Auf Ebene der Programmpartner -Konzepte erfolgten Verwaltungsvereinfachungen u. a. durch die Nutzung von Pauschalen und festen Beträgen pro Teilnehmer und eine stärkere Standardisierung für den Ablauf der Maßnahmen. Klar strukturierte Formate mit festem zeitlichem und finanziellem Rahmen bieten Antragstellern eine gute Orientierung und lassen ausreichend Raum für die inhaltliche Gestaltung. Es wird eine Verwaltungspauschale für die Antragsteller von 5 Prozent der anerkannten Ausgaben gewährt, bei Förderungen unter 6 000 Euro jedoch mindestens 300 Euro. So wird auch bei kleinformatigen Bildungsangeboten der Verwaltungsaufwand bei den Antragstellern ausgeglichen. Durch die Einführung einer Mindestfördersumme von 1 500 Euro je Förderung bzw. Antrag soll ein angemessenes Verhältnis zwischen Aufwand bei der Antragstellung und Höhe der Fördersumme bzw. Verwaltungspauschale erreicht werden. Mit den Verwaltungsvereinfachungen konnte die erfolgreiche Arbeit der ersten Förderphase unmittelbar fortgesetzt werden, wie die hohen Antragszahlen belegen : Zum 1. November 2018 waren in der KUMASTA-Datenbank bereits mehr als 3 600 Einzelprojekte mit einer geplanten Gesamtreichweite von rund 130 500 Teilnehmenden (Kinder und Jugendliche sowie Angehörige und Ehrenamtliche ) erfasst. 9. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Engagement-Stiftung für kulturelle Teilhabe in der Fläche ein (bitte erläutern)? Solange über die Ausgestaltung einer Engagementstiftung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend entschieden ist, kann die Frage nicht beantwortet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6633 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wie entwickelten sich die Ausgaben des Bundes für die kulturelle Bildung in den Jahren 2015 bis heute, bezogen auf Berlin und das restliche Bundesgebiet ? Plant die Bundesregierung, diese Verteilung in den nächsten drei Jahren beizubehalten ? Falls nein, warum nicht, und wie plant die Bundesregierung die Mittel in diesem Fall aufzuteilen? 11. Wie entwickelten sich die Ausgaben des Bundes für die kulturelle Bildung in den Jahren 2015 bis heute (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 10 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Bei der Gewährung von Zuwendungen für Projekte der Kulturellen Bildung und Vermittlung ist die Zugehörigkeit zu einem Bundesland kein Auswahlkriterium. Zur Verteilung der Ausgaben auf die Bundesländer liegen der Bundesregierung keine belastbaren Daten vor. Die Ausgaben des BMFSFJ für kulturelle Bildung betrugen 2015 rund 9,2 Mio. Euro; 2016 rund 9,6 Mio. Euro und 2017 rund 9,6 Mio. Euro. Für 2018 wurden 9,8 Mio. Euro festgelegt. Die Ausgaben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für kulturelle Bildung betrugen 2015 rund 1,3 Mio. Euro; 2016 rund 1,4 Mio. Euro und 2017 rund 2,6 Mio. Euro. Für das Jahr 2018 wurden rund 5,9 Mio. Euro festgelegt . Die Ausgaben des BMBF für kulturelle Bildung betrugen 2015 rund 46,1 Mio. Euro; 2016 rund 49,5 Mio. Euro und 2017 rund 46,9 Mio. Euro. Für das Jahr 2018 wurden rund 56,2 Mio. Euro festgelegt. 12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Handlungsfähigkeit der zivilgesellschaftlichen Fachstrukturen im Spannungsfeld von Projekt- und Strukturförderung hinsichtlich des KJPs? Die KJP-Förderung stellt die Handlungsfähigkeit der zivilgesellschaftlichen Strukturen sicher. Das Verhältnis vom Projekt- und Strukturförderung wird, um wechselnden Anforderungen gerecht werden zu können, jeweils bedarfsgerecht angepasst. 13. Inwieweit plant die Bundesregierung, die Expertise der Zivilgesellschaft bei der Planung und Steuerung von Maßnahmen der kulturellen Bildung einzubeziehen ? Die Expertise der Zivilgesellschaft wird dauerhaft in den Prozess der Planung und Steuerung von Maßnahmen der kulturellen Bildung einbezogen. Auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 3 wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Förderung des zivilgesellschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements zu den zentralen Zielen des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ gehört. Auf Bundes- und auf lokaler Ebene wird das Programm fast ausschließlich durch zivilgesellschaftliche Einrichtungen getragen. Im Rahmen des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6633 für Bildung“ lädt das BMBF die Programmpartner – die zivilgesellschaftlichen Einrichtungen auf Bundesebene – regelmäßig zum Austausch über Umsetzung und Weiterentwicklung des Programms ein. 14. Plant die Bundesregierung einen Förderfonds für Maßnahmen der kulturellen Bildung in der Verwaltung von Fachpartnern ähnlich wie im Musikbereich (bitte begründen)? Aus Sicht der Bundesregierung hat die bedarfsgerechte Stärkung der bestehenden Strukturen der kulturellen Bildung Vorrang. 15. Plant die Bundesregierung, die Förderung privater Initiativen zur Verbesserung der kulturellen Bildung in der Zukunft weiter auszubauen? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen bzw. Verfahren zieht die Bundesregierung in Betracht? Konkrete Maßnahmen/Verfahren für einen weiteren Ausbau der bisherigen Förderung privater Initiativen sind aktuell nicht geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333