Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6637 19. Wahlperiode 19.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6279 – Steuerliche Behandlung von Zahlungen auf das Schuldentilgungskonto des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2010 wurde von der Bundesregierung ein „Spendenkonto“ bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet, das freiwillige Geldeinzahlungen verbindlich zur Tilgung der Staatsschulden verwenden muss. Aus Sicht der Fragesteller haben Einzahlungen auf das Schuldentilgungskonto des Bundes einen gemeinnützigen Charakter, da hierdurch die Schuldenlast des Staates für alle Bürgerinnen und Bürger gemindert wird. Dennoch werden diese Zahlungen nicht staatlich gefördert und lassen sich nicht als Spenden durch den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung absetzen. 1. In welcher Höhe sind Zahlungen auf dem Schuldentilgungskonto des Bundes seit Jahresbeginn 2018 eingegangen (bitte sortiert nach Monat, Anzahl der Zahlungen und Höhe des Betrags in Euro auflisten)? Bis zum 6. Dezember 2018 belaufen sich die Einzahlungen der freiwilligen Geldleistungen Dritter zur Schuldentilgung auf rund 610 TEuro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6637 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 1: Übersicht über die Einzahlungen im Jahr 2018 im Epl. 32 Stand 06.12.2018 Monat Anzahl der Einzahlungen Betrag in Euro Januar 17 514,50 € Februar 13 677,39 € März 14 272,39 € April 14 5.775,16 € Mai 16 600.218,39 € Juni 11 276,39 € Juli 13 533,69 € August 12 199,39 € September 11 598,39 € Oktober 13 411,57 € November 10 236,62 € Dezember 6 108,81 € gesamt 150 609.822,69 € 2. Wie hoch waren die Einnahmen, die auf dem Schuldentilgungskonto des Bundes seit Kontoeröffnung eingegangen sind, insgesamt (bitte in tabellarischer Form, sortiert nach Jahr und Höhe des Spendenbetrags in Euro auflisten )? Von 2006 bis Ende 2017 wurden rund 555 000 Euro eingezahlt und im Bundeshaushalt vereinnahmt. Tabelle 2: Übersicht über die Einzahlungen in den Jahren 2006 bis 2017 im Epl. 32 Jahr Betrag in Euro 2006 25.034,63 2007 114,00 2008 0,00 2009 0,00 2010 110.771,45 2011 24.755,14 2012 7.771,33 2013 117.830,90 2014 90.107,11 2015 21.222,96 2016 13.115,57 2017 144.018,57 gesamt 554.741,66 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6637 3. In welchem Einzelplan des Bundeshaushaltes erfolgt über welchen Einnahmetitel die Verbuchung der Einnahmen, die auf dem Schuldentilgungskonto des Bundes eingehen? 4. In welchem Einzelplan des Bundeshaushaltes erfolgt über welchen Ausgabetitel die Tilgung von Schulden des Bundes entsprechend der Einnahmen, die auf dem Schuldentilgungskonto des Bundes eingegangen sind? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet: Einzahlungen aus Spenden und ähnliche Einzahlungen freiwilliger Geldleistungen Dritter, die nach deren Willen zur Schuldentilgung bestimmt sind, können seit dem Jahr 2006 zugunsten des Kontos der Bundeskasse Halle/Saale bei der Deutschen Bundesbank, Filiale Leipzig IBAN: DE17 8600 0000 0086 0010 30 BIC: MARKDEF1860, unter Angabe des Stichworts „Schuldentilgung“ als Verwendungszweck getätigt werden. Diese Einnahmen werden im Bundeshaushalt im Einzelplan 32 – Bundesschuld – bei der Haushaltsstelle im Kapitel 3201 Kreditaufnahme , Titel 32511 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Objektkonto 0003176891 „Spenden zur Schuldentilgung“ vereinnahmt und sind gemäß Haushaltsvermerk Nr. 2 zweckgebunden zur Schuldentilgung zu verwenden. Aus dem Titel 325 11 sind auch die im Kreditfinanzierungsplan aufgeführten Ausgaben zur Schuldentilgung am Kapitalmarkt (vgl. Haushaltsvermerk Nr. 1) zu leisten . Die Einnahmen aus den Geldleistungen vermindern die Höhe der Anschlussfinanzierungen zur Schuldentilgung oder werden zum Rückkauf von z. B. Bundesanleihen verwandt, was einer Schuldentilgung gleichkommt. 5. Weshalb werden Zahlungen auf das Schuldentilgungskonto des Bundes nicht als Spenden im steuerlichen Sinne bewertet, obwohl diese der Reduzierung der Staatsschulden dienen und damit dem Wohl der Allgemeinheit von Nutzen sind? Spenden sind nach Maßgabe des § 10b Einkommensteuergesetz steuerlich abziehbar . Sie müssen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO) geleistet werden. Steuerbegünstigte Zwecke sind gemäß § 51 Absatz 1 Satz 1 AO gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke. Die gemeinnützigen Zwecke sind in dem „Zweckkatalog“ des § 52 Absatz 2 AO abschließend aufgezählt. Der Zweck „Verringerung von Staatsschulden “ lässt sich nicht in diesen „Zweckkatalog“ einordnen. Somit dienen die Zahlungen auf das Schuldentilgungskonto nicht gemeinnützigen Zwecken im steuerlichen Sinne. 6. Inwiefern werden die Spender von Zahlungen auf das Schuldentilgungskonto des Bundes von der Bundesregierung honoriert? Gibt es namentliche Würdigungen der Spender, Einzahlungsbestätigungen, Dankesschreiben oder Ähnliches? Das Konto wurde im Jahr 2006 auf vielfachen Wunsch von engagierten Bürgerinnen und Bürgern eingerichtet und steht für freiwillige Einzahlungen zur Verfügung . Eine aktive Bewerbung des Kontos – etwa auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen – erfolgt nicht. Das Verfahren der Vereinnahmung ist so ausgestaltet, dass der damit verbundene Verwaltungsaufwand minimiert wird. Dementsprechend sind auch keine Dankesschreiben an die Spender oder Ähnliches gemeinnützige vorgesehen. Zahlungseingänge auf dem genannten Konto sind in der Regel mit dem ausdrücklichen Hinweis verbunden, dass damit die Schulden des Bundes zurückgeführt werden sollen. Wenn mit den Einzahlun- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6637 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gen auch die Kosten für Dankesschreiben, Werbebroschüren und sonstigen Verwaltungsaufwand gedeckt werden müssten, würde die bezweckte Schuldentilgung teilweise nicht erreicht. Dies wäre nicht im Sinne der Spender. 7. Wie lauten die Kontoverbindung und der genaue Name (Kreditinstitut, International Bank Account Number – IBAN – und Bank Identifier Code – BIC) des Schuldentilgungskontos des Bundes? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. 8. Plant die Bundesregierung, Zahlungen auf das Schuldentilgungskonto des Bundes steuerlich zu begünstigen? Falls ja, wie möchte die Bundesregierung die steuerliche Abzugsfähigkeit dieser Zahlungen ausgestalten? Es existieren derzeit keine Planungen in der Bundesregierung, diese Zahlungen steuerlich zu begünstigen. 9. Bewirbt die Bundesregierung das Schuldentilgungskonto des Bundes? a) Falls ja, inwiefern wird das Konto beworben? b) Falls nein, aus welchen Gründen bewirbt die Bundesregierung das Schuldentilgungskonto nicht? c) Falls nein, wird sie es zukünftig bewerben? Das „Schuldentilgungskonto“ des Bundes wird durch die Bundesregierung nicht beworben und soll auch in Zukunft nicht beworben werden. Aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen sollte der Staat nicht durch aktives Werben um Spenden zum Beispiel für gemeinnützige Zwecke mit gemeinnützigen Einrichtungen bzw. Vereinen konkurrieren. Dem Staat steht das Mittel der Steuererhebung zur Verfügung, um notwendige Ausgaben zu decken und seine Schulden zu tilgen. Zur Finanzierung des Bundeshaushalts ist der Staat nicht auf Spenden angewiesen , und er sollte diesen Eindruck auch nicht durch aktives Werben für Spenden vermitteln. Wenn Bürgerinnen und Bürger einen freiwilligen Beitrag zur Schuldentilgung leisten möchten, sollte diese Möglichkeit aber offenstehen. 10. Befürwortet die Bundesregierung, das Schuldentilgungskonto des Bundes in das Verzeichnis der Geldauflagenempfänger aufzunehmen, so dass die Zahlung von Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zur verbindlichen Reduzierung der Staatsschulden verwendet werden kann? Falls nein, weshalb nicht? Die Aufnahme des „Schuldentilgungskontos“ in das Verzeichnis der Geldauflagenempfänger wäre mit dem Haushaltsvermerk zu Nr. 2 zu Kapitel 3201 Titel 325 11 und mit der Zweckbindung an „freiwillige“ Geldleistungen nicht vereinbar. 11. Befürwortet die Bundesregierung eine Einführung von Schuldentilgungskonten in allen Bundesländern? Es ist Sache der Länder, hierüber zu entscheiden. Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6637 12. In welchen Bundesländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung und der ihr unterstellten Behörden Schuldentilgungskonten eingeführt (bitte in der Antwort auch Informationen aus Bund-Länder-Arbeitsgruppen mit einschließen , tabellarisch sortiert nach Bundesland und Jahr der Kontoeröffnung )? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 13. Zu welchem Zeitpunkt wird Deutschland nach gegenwärtiger Einschätzung der Bundesregierung die Maastricht-Kriterien erfüllen (bitte in der Antwort aktuelle Berechnungen und Prognosen wie u. a. die Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ mit einbeziehen und den Monat bzw. das Jahresquartal nennen, wann die Maastricht-Kriterien laut aktuellen Erwartungen erfüllt sein werden)? Die Maastricht-Kriterien sehen Obergrenzen von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für das gesamtstaatliche Defizit und 60 Prozent des BIP für den Schuldenstand vor. Deutschland hält die Maastricht-Defizitgrenze ein. Nach aktueller Projektion des BMF wird die Schuldenstandquote spätestens im Jahr 2019 unter den Maastricht-Referenzwert von 60 Prozent fallen und zum Ende des Jahres 2019 58 Prozent des BIP betragen. 14. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Schuldentilgungskonto des Bundes zukünftig aufzulösen (beispielsweise nach Einhaltung der Maastricht-Kriterien )? a) Falls ja, welche Bedingungen müssen für eine Auflösung erfüllt sein? b) Falls nein, weshalb will die Bundesregierung das Konto weiterführen? Aktuell gibt es keine Überlegungen der Bundesregierung, das bestehende Konto aufzulösen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333